Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten
- Details
Im Bundesrat beschlossen Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen
Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland und Europa ist ein Erfolg der Artenschutzpolitik. Mit der zunehmenden Ausbreitung gibt es aber auch Konflikte mit der Weidetierhaltung und Teilen der Bevölkerung. Der Bundesrat hat zugestimmt, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen.
Freitag, 27. März 2026
Nachdem im Jahr 2000 der erste wildlebende Wolf in der Muskauer Heide in Sachsen geboren wurde, leben Wölfe aktuell wieder in ganz Deutschland. Die meisten Wolfsterritorien befinden sich in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Nach den aktuellen Monitoringdaten für 2024/2025 leben in Deutschland circa 219 Rudel, 43 Wolfspaare und 14 Einzeltiere.
Doch das bringt auch Probleme mit sich – insbesondere für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. Zudem hat das Konfliktpotenzial mit Teilen der Bevölkerung zugenommen. Bundesrat stimmt der Aufnahme ins Bundesjagdgesetz zu (weiterlesen)

- Details
Ohne gültigen Jagdschein ab April: Was für Waffen & Munition gilt
Für viele Jäger steht derzeit die Verlängerung des Jahresjagdscheines an. Aber: Wie gestaltet sich die Sachlage eigentlich, wenn ich als Jäger vergessen habe, meinen Jagdschein rechtzeitig zu verlängern?
Waffenbesitz: Was bedeuten Jagdschein und Waffenbesitzkarte?
Klar ist für Jäger zuvorderst, dass die Waffen, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen sind, sich legal in seinem Besitz befinden. Das gilt für Lang- und Kurzwaffen gleichermaßen. Das ändert sich auch nicht, wenn zum 1. April (noch) kein verlängerter Jagdschein vorliegt.
Denn die Grundlage zum dauerhaften Besitz von Waffen stellt nicht der Jagdschein, sondern die Waffenbesitzkarte dar. Das geht deutlich aus § 10 des Waffengesetzes hervor. Der genaue Passus: „Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt.“ (weiterlesen)

- Details
Reviertratsch 1 - Schonzeit, Messen & Muttermilchjäger
22.03.2026
Schon lange haben wir von voll.wild darüber nachgedacht, ein Format zu schaffen, in dem wir einfach einmal frei über Jagd, Revier und das sprechen, was uns gerade beschäftigt. Mitte März war es dann soweit: Martin und Patrick haben sich im Revier im südlichen Waldviertel nahe der Donau zusammengesetzt – mitten in den grünen Hügeln, Wäldern und Feldern des Reviers – und einfach einmal über die Jagd geredet.
In dieser ersten Folge geht es um vieles, was Jägerinnen und Jäger gerade beschäftigt:
die laufende Schonzeit, die Arbeiten im Revier, die bald beginnende Schusszeit auf das Rehwild, geplante Jagdabenteuer für das kommende Jahr, unsere Eindrücke aus der Messezeit – und auch um die Frage, was wir eigentlich von Begriffen wie „Hobbyjäger“ oder „Muttermilchjäger“ halten.
Reviertratsch ist kein klassischer Podcast aus dem Studio – sondern ein Gespräch direkt aus dem Revier, so wie es sich unter Jägern eben ergibt.
Dieses Format wird künftig regelmäßig auf YouTube erscheinen und euch immer wieder einen Einblick geben in unser Revier, unsere Gedanken und unsere Gespräche über Jagd.
Weidmannsheil und viel Freude beim Zuhören!
- Details
Urteil: Fehlender Voreintrag kostet Jägern die Waffenbesitzkarten
Dass vermeintliche Kleinigkeiten schon zum Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse führen können, mussten nun zwei Jäger erfahren.
Phil Kahrs
22. März 2026
Vor dem Verwaltungsgericht Minden kam es jüngst zu einer Entscheidung, die Jägern aus Löhne und Hüllhorst jeweils endgültig die Waffenbesitzkarte kostete. Die beiden Jäger hatten jeweils gegen den Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse durch die Waffenbehörden Klage eingereicht. Das Gericht wies diese Klagen jedoch ab.
Grund für den Widerruf war der Verkauf einer halbautomatischen Pistole im Kaliber .22 lfB. Wie das Gericht der Redaktion mitteilte, sei das Datum des Erwerbs auf einem Formular vor dem Datum des Voreintrags gelegen. Zwar verteidigten die Männer sich damit, dass die Waffe nicht übergeben worden und bis zur behördlichen Abwickelung beim Verkäufer korrekt aufbewahrt geblieben sei. Dennoch folgte das Gericht der Auffassung der Waffenbehörde. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Kläger mindestens nachlässig gewesen wären und – sofern sie es nicht besser gewusst hätten – sich hätten informieren müssen.
Voreintrag notwendig für den Erwerb von Pistole und Revolver (weiterlesen)

- Details
Waffenschrank-Kontrolle: Deine Rechte, wenn das Amt klingelt | Waffensachkunde Discovery
21.3.2026
Es klingelt an der Tür — unangekündigt. Vor der Tür steht ein Mitarbeiter der Waffenbehörde und will den Waffenschrank sehen. Muss man ihn reinlassen? Darf man ablehnen? Und was passiert, wenn man nein sagt? Die Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG ist eines der am häufigsten missverstandenen Themen im Waffenrecht.
- Details
Weitschuss nachts mit Wärmebild: Wie weit ist wirklich waidgerecht?
16.03.2026
Weitschuss nachts mit Wärmebild wirkt oft „kontrolliert“ – ist jagdlich aber eine ganz andere Liga. In diesem Video ordne ich ehrlich ein, wo die Grenzen liegen, warum Distanz nicht das eigentliche Problem ist und warum „messen“ keine Entscheidung ersetzt.
- Details
Keiler oder Bache - Ansprechhilfen für Wärmebildtechnik
16.03.2026
Hallo Leute, in diesem Video gebe ich mal ein paar Tipps zum ansprechen von Schwarzwild mit Hilfe einer Wärmebildkamera.
Ich hoffe meine Ausführungen helfen euch bei der schwierigen Aufgabe Schwarzwild mit Wärmebildtechnik richtig anzusprechen.
- Details
Wildschaden auf Maisfeld: Landwirt zerstören Wildschweine das Maisfeld – Jagdpächter will Wildschaden nicht zahlen
7.03.2026
Ein Landwirt und ein Jagdpächter streiten nach einem Wildschaden über den Wildschadensersatz auf einer landwirtschaftlichen Fläche. Dabei wurde auf der Fläche Mais angebaut, der später zum Betrieb einer Biogasanlage verwendet wurde. In erster Instanz hatte das Gericht entschieden, dass der Maisanbau zum Betrieb einer Biogasanlage keine landwirtschaftliche, sondern eine gewerbliche Nutzung darstelle..
Ein Landwirt (Kläger) betreibt auf dem Grundstück auf einer Größe von 29.678 m² den Anbau von Mais für den Betrieb einer Biosgasanlage. Der Kläger ist hierbei Pächter der Grundstücke. Der Beklagte ist Jagdpächter und unter anderem für das streitbefangene Grundstück. Der Kläger zeigte einen Schadensfall durch Schwarzwild nahe der Stadt Plettenberg an und bat um Durchführung eines Vorverfahrens. Nach einem Termin am Schadensort wurde ein Wildschaden beziffert.
Der Landwirt behauptet, er sei Alleinpächter und Bewirtschafter der Grundstücksflächen. Den angebauten Mais verwende er auch zur Fütterung seiner Tiere, sodass eine landwirtschaftliche Nutzung vorliege. Der Landwirt ist der Ansicht, dass ihm der Beklagte als Jagdpächter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sei.
Der Jagdpächter behauptet, die Flächen des Landwirts werden nicht landwirtschaftlich, sondern gewerblich genutzt. Das Betreiben der Biogasanlage stelle eine gewerbliche Nutzung dar. (weiterlesen)

- Details
Produktinformation: Hubertus-Schutzbrief – Ein Rucksack voller Sicherheit für Jäger und Förster
Der Hubertus-Schutzbrief bündelt alle wichtigen Versicherungen für Jäger und Förster in einem umfassenden Versicherungspaket. So erhalten Sie optimalen Schutz für alle Situationen rund um die Jagd:
Jagdhaftpflichtversicherung
Jagdwaffenversicherung
Jagd-Rechtsschutzversicherung
Jagdunfallversicherung
Warum ist eine Jagdhaftpflichtversicherung wichtig?
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Beantragung eines Jagdscheins. Sie schützt Jäger vor finanziellen Folgen, wenn bei der Jagdausübung Dritte zu Schaden kommen.
Da insbesondere Personenschäden schnell sehr hohe Kosten verursachen können, bietet der Hubertus-Schutzbrief eine Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro. Jagdhunde sowie Schäden im Ausland sind automatisch mitversichert, sodass kein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich ist.
Schutz für Waffen und technische Ausrüstung (weiterlesen)

- Details
Waschbär-Jagd: Neuer Rekord in Deutschland
Der Waschbär bleibt als invasive Art in Deutschland ein Problem für die heimische Fauna. Der Deutsche Jagdverband (DJV) konnte bei der Entnahme der invasiven Raubtiere in den vergangenen Jahren wachsende Erfolge feststellen. Was geht aus dem Monitoring hervor?
15. März 2026
In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der durch Jäger erlegten Waschbären mehr als verdoppelt. 284.220 Waschbären haben Jägerinnen und Jäger im Jagdjahr 2025/25 entnommen. Das geht aus einer Mitteilung des DJV hervor. Die Fangjagd auf die invasive Art in Deutschland ist demnach von hoher Relevanz für die lokale Artenvielfalt. In der Laichzeit sind besonders die oft gefährdeten Amphibien bedroht. (weiterlesen)


