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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Segen oder Plage? Kampf um den Fischotter

Der Fischotter ist streng geschützt. Trotzdem darf er jetzt in einigen Gegenden Bayerns getötet werden. Die Landesregierung will damit Fischzüchtern helfen. Umweltverbände sind entsetzt und ziehen vor Gericht.

Von Jens Uwe Voss
16. OKT. 2023

Noch vor wenigen Jahrzehnten stand der Fischotter in weiten Teilen Europas kurz vor der Ausrottung. Er braucht saubere, fischreiche Gewässer mit möglichst natürlichen, unverbauten Ufern. Und er wurde lange erbittert verfolgt. Bis Ende des 19. Jahrhunderts gab es Abschussprämien. In Westdeutschland stand die Population in den 1970-er Jahren kurz vor dem Kollaps.

Inzwischen hat der Fischotter ein erstaunliches Comeback hingelegt. Zwar listet ihn die Rote Liste immer noch als „gefährdet“. Seit einigen Jahren nehmen Bestand und Verbreitung aber deutlich zu. Strenge Schutzmaßnahmen und die Renaturierung von Flüssen und Bächen haben dazu beigetragen. Wie viele Fischotter es hierzulande gibt, ist unklar. Fakt ist aber: In den meisten Bundesländern ist er wieder heimisch. Nur im Saarland, in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz fehlt der gut ein Meter lange Wassermarder immer noch.

Die Rückkehr des Fischotters ist das Ergebnis jahrelanger Schutzbemühungen. Doch seit einiger Zeit mehren sich auch kritische Stimmen. Denn Lutra lutra, so der wissenschaftliche Name, richtet oft große Schäden in Aquakulturen an. Ein ausgewachsener Fischotter vertilgt rund 500 Kilo Fisch pro Jahr. Und Fischteiche sind für ihn ein wahres Schlaraffenland. (weiterlesen)

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Erleichterter Abschuss gefordert - "Der Wolf sollte grund­sätz­lich bejagt werden dürfen"

Gastbeitrag von Prof. Dr. Michael Brenner 14.10.2023

Erst vor wenigen Wochen hat er wieder zugeschlagen. Ende August fielen im Landkreis Stade 55 Schafe dem Wolf zum Opfer. Dieser Übergriff reiht sich in eine Vielzahl von Wolfsrissen insbesondere aus der jüngeren Vergangenheit ein, die sich trotz verschiedener Herdenschutzmaßnahmen, wie insbesondere Weideschutzzäunen und dem Einsatz von Herdenschutzhunden, nicht verhindern ließen.

Verwunderlich ist dies nicht, gibt es mittlerweile doch über 2.000 Wölfe in Deutschland. Auch wenn die Zahlen divergieren, so steht doch außer Frage, dass sich der Wolfsbestand in Deutschland von Jahr zu Jahr erhöht.

Dass die derzeitige Situation als unbefriedigend empfunden wird, machte bereits der Gemeinsame Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 22.11.2022 deutlich. In diesem sprach sich das Parlament für eine Überarbeitung des Wolf-Schutzstatus aus. Die Resolution zielt darauf ab, die EU-Organe – allen voran die Kommission – zu einer Neubewertung der EU-Wolfstrategie zu bewegen und ein grenzüberschreitendes Monitoring umzusetzen. Begründet wird die Initiative damit, dass die Wolfspopulation in Europa in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 25 Prozent gestiegen und der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist. Letztlich strebt die Resolution eine Neubewertung des Schutzstatus des Wolfs an, der seit mehr als 20 Jahren unverändert in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) festgeschrieben ist und eine Bejagung des Wolfes nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen ermöglicht.

Im Einklang mit europäischem Recht? (weiterlesen)

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Bundesumweltministerin Steffi Lemke schlägt den Bundesländern neue Regelung zum erleichterten Abschuss von Wölfen in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen vor

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin ihre Vorschläge vorgestellt, wie Wölfe nach Rissen schneller geschossen werden können. Das Verfahren steht im Einklang mit dem europäischen Artenschutz. Es sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden. Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss kann von den Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen hat. Der Vorschlag des BMUV bedeutet: schnellere Verfahren, mehr Schutz und Sicherheit für die Weidetierhalterinnen und -halter, Rechtssicherheit für die Bundesländer und Konsistenz mit europäischen und nationalen Regelungen. Vor allem aber ist dieser Vorschlag schnell in der Praxis umsetzbar und erfordert keine europäischen und nationalen Rechtsänderungen. Er ist lösungsorientiert und praktisch. Gemeinsam mit den Ländern arbeitet das BMUV zudem an begleitenden Maßnahmen wie der Einführung von Musterbescheiden, die den Verwaltungsaufwand der Länder weiter reduzieren und damit entbürokratisieren würden. Ihre Vorschläge bringt Bundesumweltministerin Lemke in den derzeit laufenden Prozess mit den Ländern ein; Ziel ist eine Beschlussfassung der Umweltministerkonferenz Ende November.  (weiterlesen)

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Nordrhein-Westfalen: Forstwirtschaft und Jagd: "Nur in der Partnerschaft gelingt die Wiederaufforstung"

10.10.2023

Hitze, Dürre und Borkenkäfer: Das sind die größten Herausforderungen der Forstwirtschaft. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Jagd zu. Beim Symposium Wald und Wild in Werl wird besprochen, wie sowohl Tiere als auch junge Bäume geschützt werden können.

Von Michael Dittrich

Trotz der gegensätzlichen Interessen von Waldbesitzern und Jägerschaft sitzen alle großen Verbände gemeinsam an diesem Dienstag in der Werler Stadthalle "an einem Tisch". Es geht darum, zum einen den Wildbestand nicht zu sehr zu verringern, zum anderen soll der Verbiss an jungen Bäumen durch Rehe möglichst klein gehalten werden.

Auf dem Symposium wollen Wissenschaftler Jägern und Waldbauern Wege aufzeigen, wie nach Stürmen, Hitze und Borkenkäfern die zerstörten Flächen wiederbewaldet werden können, ohne den Wildbestand zu sehr zu dezimieren. Dazu will unter anderem Professor Friedrich Reimoser von der Universität Wien sein Langzeitmonitoring zu Reh- und Rotwild vorstellen.Hilfe durch die Wissenschaft. (weiterlesen)

 

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DJV lobt Preise für herausragende Online-Auftritte aus

9. Oktober 2023

Jägerschaften unter dem Dach des DJV können sich für den Preis „Online-Kommunikation 2024“ bewerben – Betreiber privater Kanäle für den Sonderpreis „Social Media 2024“

Der Deutsche Jagdverband (DJV) vergibt erstmals Preise für beispielhafte Online-Auftritte. Die Jägerschaften, die unter dem Dach des DJV organisiert sind, können sich für den Preis „Online-Kommunikation 2024“ bewerben. Betreibern privater Online-Kanäle steht die Bewerbung für den Sonderpreis „Social Media 2024“ offen.

Insgesamt 27.500 Euro Preisgeld ausgelobt
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 1. Mai 2024. Die Auszeichnung der Gewinner erfolgt im Rahmen des Bundesjägertags in Mainz. Insgesamt winkt ein Preisgeld in Höhe von 27.500 Euro: (weiterlesen)

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Wald-Wild-Diskurs - Förster auf Heldenreise

6.10.2023
Während im Wald-Wild-Diskurs die Argumente für den klimastabilen Mischwald in der Öffentlichkeit scheinbar ziehen, wirken die mahnenden Jäger, die für das Wild ein Lanze brechen, oft eher schwach. Woran liegt das? Dr. Christine Miller hat sich die Diskussionen angesehen und zeigt, dass sie einem sorgfältig inszenierten Drehbuch folgen.

Den Jägerinnen und Jägern weht rauer Wind ins Gesicht. In 2 Bundesländern wird gewählt, und Parteien von schwarz bis grün bringen sich gegen die Feinde des Klimawandelwaldes, gegen Wildtiere, in Stellung. Andere Bundesländer in ähnlicher farblicher Kombination versuchen, die Jagdgesetze entsprechend an forstwirtschaftliche Bedürfnisse und Begehrlichkeiten anzupassen. In den Medien werden derartige Entwicklungen begrüßt oder gefordert, während Jäger als Verhinderer der Zukunft am Pranger stehen. Wer würde da nicht enttäuscht und erschöpft allen Widerstand aufgeben. Und was immer Jagdverbände und Jäger an gut gemeinter Öffentlichkeitsarbeit tun, sie scheinen nicht durchzudringen. Ihnen haftet der Ruch des Eigennutzes, der Schießfreude und des ewig gestrigen Vereinsmeiertums an. Ist das Schicksal? Ob ein Förster eines Landesforstbetriebs, ob Vertreter von Gemeindewaldungen, ob Beamter in einem einschlägigen Ministerium, Lobbyist einer forstlichen Vereinigung oder ein Vertreter der großen Naturschutzverbände – sie alle tragen eine verblüffend gleichlautende Geschichte an die Öffentlichkeit: Die Förster helfen dem Grundbesitzer, den Wald der Zukunft für uns alle und unsere Nachkommen zu retten und zu sichern. Die Schlagworte dieser Geschichte fehlen in keinem Presseartikel, in keinem Interview: Da kann der „klimafitte“, wahlweise der „Enkel-fitte“ Waldumbau nur gelingen, wenn „überhöhte Schalenwildbestände“ durch konsequente Jagd reduziert werden. „Verbiss“ verhindert den notwendigen „Waldumbau“ oder die „Wiederbewaldung“ und damit die Umkehr der Klimakatastrophe. Jedes Reh, geschweige denn jeder Hirsch, Muffel oder Gams führt uns weiter an den Katastrophenkipppunkt. Derartige Parolen mögen in den Ohren von Fachkundigen und Jägern absurd klingen. In einem unisono vortragenden Chor überzeugt er doch Bürger, Journalisten und Politiker. (weiterlesen)

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Jägerin stellt klar: Das sind die größten Irrtümer über die Jagd

5. Oktober 2023

Für mich beginnt mit dem Herbst eine ganz besondere Jahreszeit. Wenn frühmorgens der frische Dunst aus den Feldern aufsteigt und die langsam aufgehende, goldene Septembersonne durch das sich allmählich verfärbende Blätterwerk scheint, gibt es für mich kaum etwas Schöneres, als bereits „auf Ansitz“ zu sein und die zauberhafte Stimmung des anbrechenden Tages im Wald zu genießen. Doch nicht jeder kann diese Begeisterung nachvollziehen. Sechs der größten Irrtümer über die Jagd möchte ich darum heute einmal näher beleuchten. von Christin Damrau

Herbst = Hirschbrunft & Jagdzeit

Neben Erntedank, Tweed (hier geht’s zur Tweed-Woche), Rotwein und Kaminfeuer bedeutet für mich als (Jung-)Jägerin der Herbst nun auch Hirschbrunft und Jagdzeit. Das stößt nicht überall auf Verständnis: Seit ich vor ein paar Jahren mit der Jagd in Berührung gekommen bin, viel Zeit im Revier verbracht und dann Ende 2021 meinen Jagdschein gemacht habe, bin ich immer wieder mit Vorurteilen und Irrtümern in Bezug auf das Waidwerk konfrontiert worden. Da wäre die Nachbarin, die im Treppenhaus über meinen Frankonia-Katalog stolperte und der daraufhin ein erschrockenes „Jäger?!“, begleitet von einer misstrauisch-skeptisch hochgezogenen Augenbraue, entfuhr. Oder mein eigenes Erstaunen, als ein Freund mich darauf hinwies, dass ich im städtischen Bereich das Hinweisschild „Jagd“ aus meinem Auto lieber entfernen sollte, um es vor Vandalismus zu schützen. Oder der Kollege, der beim Mittagessen als Reaktion auf meinen Bericht von der Jagdhunde-Ausbildung heraussprudelte: „Also, ich könnte ja nie auf ein Tier schießen!“ und dabei vorwurfsvoll mit dem Messer fuchtelte, bevor er sich energisch ein weiteres Stück Rumpsteak absäbelte.  (weiterlesen)

 

Dass Jäger meist einen Hund an ihrer Seite haben, kommt nicht von ungefähr, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Tierschutz („Jagd ohne Hund ist Schund.“). Die Ausbildung eines brauchbaren Jagdhundes erfordert viel Zeit

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Schleppwild zum Apportiertraining vs. "dead bird Dummys" zur Jagdhundeausbildung

dead birds - neumodischer Furz oder echte Alternative. Kann so ein "dead bird Dummy" bei der Ausbildung deines Jagdhundes wirklich hilfreich sein?

Unserer Meinung nach sind die sogenannten "dead birds" des englischen Herstellers Dog&Field eine wirklich sehr gute Alternative, um mit dem Hund die Basics des Apportierens zu trainieren. Was mit den Dummys funktioniert klappt auch mit kaltem Wild. Es ist nicht erforderlich, jedes Mal kaltes Wild aufzutauen um mit dem Hund das

1. Aufnehmen | 2. Tragen | 3. Halten | 4. Bringen | 5. Sitzen | 6. Ausgeben zu tranieren.

Welchen Vogel nehme ich, was für Vorteile gegenüber haben die Wildvogel Attrappen gegenüber kaltem Wild?

Wann und wie beginne ich mit dem Training?

Wie kann ich mir die verschiedenen Farben (Federmuster) der dead birds zu Nutze machen?

Antworten auf diese Fragen gibt es in einem Blogbeitrag auf dem Jagdportal Shop.

 

Waidmannsheil und Horrido
Rainer Kern

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Verbot von Wärmebildkameras und Nachtsichtgeräten beim Jagen in Dänemark

4. 10. 2023

Der Dänische Jagdverband weist auf das Verbot der Nutzung elektronischer Hilfsmittel zum Ansprechen von Wild während der Jagdausübung hin.
Auf der Jagd, sprich wie der Jäger hier, mit geschulterter Waffe, wäre das „Abglasen“ mit einem Wärmebildgerät in Dänemark verboten! (Beispielbild: K&K Premium Jagd)

Was in deutschen Revieren seit einiger Zeit bereits völlig selbstverständlich ist, manch ein Jäger geht mittlerweile sogar ohne Fernglas auf den Hochsitz, ist in Dänemark strengstens verboten: Die Benutzung von Wärmebildgeräten oder Nachtsichtgeräten bei der Jagdausübung.

Auch in Dänemark sind Wärmebild- und Nachtsichtgeräte unter Jägern weit verbreitet. Doch weist der Dänische Jagdverband (Danmarks Jægerforbund) jetzt explizit darauf hin, dass es streng verboten ist, solche Ausrüstungsgegenstände mit auf die Jagd zu nehmen. Solche Geräte dürften nur zur Regulation von Marderhunden und Waschbären verwendet werden, heißt es weiter.  (weiterlesen)

 

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Waffen und Jagdpacht im Erbfall

2.10.2023

Mit dem Tod eines Jägers erlöschen Jagdschein und Waffenbesitzkarte. Hatte der Verstorbene ein eigenes Jagdrevier gepachtet, besteht in der Regel, je nach Landesrecht, der Jagdpachtvertrag über den Tod hinaus fort. Das bedeutet für die Erben verschiedene Pflichten und erfordert zielgerichtete Entscheidungen.

Wie können Sie das zu Lebzeiten im Interesse der meist überforderten Erben vorbereiten?

Waffen und Munition des verstorbenen Jägers

Sorgen Sie dafür, dass ein Berechtigter mit Ihren Erben nach Ihrem Ableben Zugriff auf den Waffenschrank bekommt. Eine Lösung ist, dass ein guter Jagdfreund in verschlossenem Couvert einen Schlüssel und/oder die Zahlenkombination erhält mit der Auflage, das Couvert im Todesfall zu öffnen. Vermerken Sie im Testament, wo sich das Couvert befindet oder teilen Sie das Ihren Angehörigen mit.

Weisen Sie bereits zu Lebzeiten Ihre Erben darauf hin, dass mit Ihrem Tod für die hinterlassenen Waffen und Munition eine Meldepflicht gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 WaffG besteht. Teilen Sie zu Lebzeiten mit, wo Sie Jagdschein und Waffenbesitzkarte aufbewahren.

Sie haben geerbt und sind nun im Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen?

Das haben Sie sofort und unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern, der zuständigen Behörde anzuzeigen, siehe § 37 Abs. 1 Nr. 1 Waffengesetz (WaffG)! Dabei ist es völlig egal, wie Sie das machen; aber Sie sollten sich zumindest notieren, wann Sie wem z.B. telefonisch die Mitteilung gemacht haben. Zögern Sie keinen Tag, warten Sie nicht die Beerdigung ab etc. Falls Sie verspätet melden oder Auflagen der Behörde dann nicht befolgen, droht ein Bußgeld gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG in Höhe von bis zu 10.000 Euro und falls Sie eine Waffenbesitzkarte haben, wird die Zuverlässigkeit insgesamt in Frage gestellt. Am besten beziehen Sie sich bei der Meldung auf den Jagdschein und die Waffenbesitzkartze des Verstorbenen.

Sie haben sechs Wochen Zeit die Erbschaft auszuschlagen.

Nach § 20 WaffG gilt das sog. Erbenprivileg, d.h. Sie müssen als Erbe nicht ein Bedürfnis oder Sachkunde im Sinne des § 4 WaffG nachweisen. Siehe dazu: https://waffenrecht.de/beitrag-aufsaetze/erbwaffen-erbenprivileg-blockiersysteme-%c2%a7-20-waffg/     (weiterlesen)

 

 

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