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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

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Europarat ebnet Weg für schärferes Vorgehen gegen Wölfe

3.12.2024

 Dürfen Wölfe leichter abgeschossen werden? Darüber streiten Tierschützer und Landwirte seit Jahren hochemotional. Nun kommt Bewegung in die Sache.

Der Europarat ebnet den Weg für ein schärferes Vorgehen gegen Wölfe. Der zuständige Ausschuss stimmte einem entsprechenden Antrag der EU-Staaten zu, den Schutzstatus abzusenken. Bevor dies in Deutschland gelten kann, muss aber noch das EU-Recht geändert werden.

Hintergrund des Antrags ist, dass sich nach EU-Angaben die Zahl der Wölfe in Europa innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt hat. Die Zahl der in der EU vom Wolf getöteten Nutztiere, meist Schafe und Ziegen, wird auf mindestens 65.500 pro Jahr geschätzt.

Der Europarat ist von der EU unabhängig. Zu seinen 50 Mitgliedern zählen die EU-Staaten, aber auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Das Gremium kümmert sich um die Wahrung der Menschenrechte, ist aber auch für die Einhaltung der Berner Konvention zuständig, einem 1979 verabschiedeten völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. In diesem Vertrag galt der Wolf bislang als «streng geschützt». Das bedeutet, dass die Staaten Maßnahmen zur Erhaltung des Wolfs ergreifen müssen und die Tiere nicht absichtlich getötet werden dürfen.

Bundesregierung hat Meinung geändert (weiterlesen)

 

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Der Wolf im Visier – Schutz oder Abschuss?

Der Wolf ist seit 20 Jahren zurück in der Schweiz und hat sich als emotionales Politikum etabliert. Rechte Politiker drängen auf eine grosszügige Eindämmung, denn er vermehrt sich und stiftet Schaden an Nutztieren.

Die 2023 verhängte Jagdverordnung erlaubt jetzt den Abschuss zweier Drittel der Wolfpopulation. Der Biologe und ehemalige Vizedirektor des Bundesamts für Umwelt Willy Geiger sagt, dass die präventive Regulierung wahrscheinlich nicht zielführend sei. Neue Lücken im Territorium stifteten Wölfe dazu an, sich noch weiter zu vermehren, und erlaubten neuen Wölfen das Einwandern in die ressourcenreiche Schweizer Wildbahn. Es gebe bessere Wege, eine Koexistenz von Wolf und Alpenwirtschaft zu ermöglichen. «NZZ Format» zeigt Hirtinnen und Schäfer, die sich erfolgreich vor dem Wolf schützen, sowie Aktivisten, die ein Walliser Rudel dokumentieren, und begleitet einen Wildhüter im Kanton St. Gallen bei seiner neuen, aufwendigen Arbeit, den Wolf zu jagen. Ein Film von Julia Schwamborn (Video ansehen)

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Änderung der Berner Konvention - EU will leichteren Abschuss von Wölfen

Von t-online

30.11.2024

Naturschützer finden, der Wolf könne sich ruhig weiter vermehren. Die EU will das hingegen verhindern. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Wölfen will die EU einen schnelleren Abschuss der Tiere ermöglichen. Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten spricht sich dafür aus, jetzt einen wichtigen Schritt dazu zu gehen: Die EU-Kommission will am Dienstag offiziell vorschlagen, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von "streng geschützt" auf "geschützt" herabzusetzen. Auch Deutschland stimmte im September dafür.

Die Berner Konvention haben neben der EU auch Staaten wie die Türkei, Marokko und die Schweiz unterschrieben. Mit einer Änderung der Konvention wäre die Grundlage für eine geänderte Naturschutz-Richtlinie der EU gelegt. Der Wolf bliebe dann zwar weiter eine geschützte Art bleiben, ein sogenanntes Bestandsmanagement könnte aber bisher geltende Ausnahme- und Einzelfallregelungen ablösen. Der Prozess bis dahin dürfte allerdings noch mehrere Monate dauern. (weiterlesen)

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Jagd auf den Wolf: 39 Wölfe in wenigen Wochen getötet

24.11.2024

In der Schweiz wurden dutzende Wölfe erlegt. Die Eidgenossen managen ihre Bestände konsequent.

Aktuell haben laut der Stiftung Raubtierökologie und Wildtiermanagement (Kora) 35 Rudel ihren Einstand in der Schweiz. Acht davon gab das Bundesamt für Umwelt der Schweiz den Kantonen des Landes zur kompletten Entnahme frei. Die Freigabe nutzen die Kantone konsequent. In Graubünden, Wallis, Waadt und St.Gallen wurden mindestens 39 Wölfe in den letzten Wochen erlegt. Das ergab eine Analyse der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Im Kanton Graubünden wurden mit 23 Stück die meisten Wölfe erlegt. Es folge Wallis mit zehn, Waadt und St.Gallen jeweils mit drei. Grauhunden. (weiterlesen)

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Der Weg zur ersten Jagdmöglichkeit – Auf Kontakte zu Jagdpächtern kommt es an!

Der Wunsch, den Jagdschein zu erlangen, ist ungebrochen. Die Jagdschulen boomen, die Jagdausrüster verzeichnen jährlich neue Umsatzrekorde. Doch der Weg zur praktischen Jagdausübung ist für Jungjäger ohne Kontakte zu Jagdpächtern steinig.

Das Deutsche Jagdportal hat sich in den letzten 10 Jahren auf das Anbieten und das Suchen von Jagdverpachtungen und Begehungsscheinen im Internet einen Namen gemacht.

Dass der Einstieg in das aktive Jagen, insbesondere für Quereinsteiger ohne jagdliche Kontakte schwierig ist, ist hinlänglich bekannt. Der Boom bei den Jagdschulen bei gleichbleibender Reviermenge erschwert das Finden einer Jagdmöglichkeit zusätzlich. Zudem fehlt den Jungjägern an Jagderfahrung und Schussroutine, insbesondere beim Ansprechen und Erlegen, ohne die aber eine praktische Jagd nicht möglich ist. Zusätzlich zur Jagdmöglichkeit wird daher oft ein Lehrprinz gesucht, der diese Erfahrungsdefizite durch eine praktische Jagdausbildung ausgleichen soll.

In diesem Artikel will ich allen Jungjägern, die über eine Jagdmöglichkeit in Form eines Begehungsscheines einen Jagdpächter und Lehrprinzen suchen, einige Tipps bei der Anzeigengestaltung und Platzierung derselbigen geben.

Zunächst muss man wissen, dass nur 18 % der Jäger Jagdpächter oder Mitpächter eines Reviers sind. Zwar verfügen viele revierlose Jäger über ein immenses Wissen über die praktische Jagd, solange sie aber kein eigenes Revier besitzen, können sie keinem Jungjäger eine praktische Ausbildung oder eine Jagdmöglichkeit anbieten. Alleiniger Anbieter von Jagdmöglichkeiten ist der Jagdpächter. Dem Kontakt zum Jagdpächter kommt also eine Schlüsselrolle zu!

Der Jagdpächter, scheu wie ein Reh (weiterlesen)

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24-jähriger Mann tötet verletztes Wild und bekommt Ärger mit der Polizei

Ludwigslust Er hat es gut gemeint und ein schwer verletztes Wildtier von seinen Leiden erlöst. Doch der 24-Jährige durfte das nicht und bekommt nun Ärger.

19.11.2024 Mayk Pohle

Schwer verletzte Wildtiere nach Verkehrsunfällen sind leider keine Seltenheit, das Thema beschäftigt auch die Beamten des Ludwigsluster Polizeihauptreviers immer wieder. Revierleiter Gilbert Küchler berichtet von einem besonderen Fall, der sich auf der Bundesstraße B5 zwischen Ludwigslust und Groß Krams zugetragen hat. „Dort waren wir zu einem Wildunfall gerufen worden, bei dem ein Reh überfahren worden war. Wenig später wurde das Tier von einem weiteren Fahrzeug im Gegenverkehr noch einmal überrollt und erlitt schwere Verletzungen. Die Streife vor Ort fand dann aber ein totes Tier vor, das offensichtlich mit einem Stich getötet worden war. Ein 24-jähriger Beifahrer gab dann auch an, das Tier mit einem Messer abgefangen zu haben. Das Problem, der Mann durfte das gar nicht.“

Anzeige wegen Verstoß gegen Tierschutzgesetz (weiterlesen)

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Urteil zum Waffenrecht: Ab wann sind Tatsachen wirklich Tatsachen?

In einem großen Prozess ging es um die persönliche Eignung mit Blick aufs Waffenrecht und die Frage, wie glaubhaft Aussagen Dritter sind.

Johannes Schlereth 17. 11.2024

Eine in die Brüche gegangene Beziehung, ein sich anbahnender Sorgerechtsstreit und zahlreiche Vorwürfe – damit lässt sich die Ausgangslage für einen Gerichtsprozess um einen Jäger in aller Kürze beschreiben. Aufgrund herber Vorwürfe – angeblicher Drogenkonsum, Amok- und Gewaltfantasien sowie dem illegalen Besitz eines Sturmgewehrs, einem Handgemenge mit einem Anwalt, wie auch einer Hausdurchsuchung und angeblicher charakterlicher Defizite – schritt die Waffenbehörde ein. Der Fall landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht München und dann vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Mittlerweile gibt es ein Ergebnis.  (weiterlesen)

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Interview zu Jagdgenossenschaften: Jagdvorstand: "Vorteile der Eigenbewirtschaftung liegen auf der Hand"

Markus Endraß 19.11.2024

Weitnaus Jagdvorstand Leonhard Rist weiß, wie die Umstellung von Jagdverpachtung auf Eigenbewirtschaftung gelingen kann.

Als Jagdvorstand in Weitnau übernimmt Leonhard Rist seit vielen Jahren Verantwortung für über 3000 ha Fläche mit 40 % Waldanteil in seiner Heimatgemeinde. Darüber hinaus tritt er als engagierter Verfechter einer waldorientierten Jagd im ganzen Allgäu auf. Auf der Veranstaltung „Wald Wild Wir“ in Marktoberdorf schilderte er den Besuchern seine Erfahrungen aus der Praxis.

Herr Rist, seit drei Generationen wird in Ihrer Familie Verantwortung in der Jagdgenossenschaft übernommen. Wie haben sich im Laufe der Jahrzehnte die Aufgaben verändert?

Die größte Veränderung war die Umstellung von Jagdverpachtung auf Eigenbewirtschaftung vor fast 35 Jahren. Früher gab es einen Pächter für das ganze Revier und die Waldbesitzer mussten ihre jungen Fichten vor Verbiss schützen. Heute haben wir die Verantwortung für 13 Pirschbezirke und der Wald wächst von alleine. Jeder Pirschbezirk sollte durch einen waldorientierten und pflichtbewussten Jäger betreut werden.

Was "waldorientierte Jagd" bedeutet

Sie praktizieren in Ihrer Jagdgenossenschaft eine „waldorientierte Jagd“. Was bedeutet das und welche Auswirkungen hat dies auf die Verjüngung?   (weiterlesen)

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WALD MIT WILD I Unterwegs mit Marie Hoffmann

15.11.2024

Für Stadtbewohner ist er Mythos, für Freizeitsportler Sehnsuchtsort, für Waldbesitzer ist er Altersvorsorge, und für Großsäugetiere ist der letzte Rückzugsort: der deutsche Wald. Deutschlands bekannteste Agrar-Influencerin Marie Hoffmann ist durch die halbe Republik gereist, um sich den „Wald-Wild-Konflikt“ aus Sicht verschiedenster Betroffener erklären zu lassen – und ob diese sich noch mehr, oder doch lieber weniger Wald und Jagdgesetze wünschen.

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Chaos bei den Waffenbehörden

Berlin, 12. November 2024

Die geänderte Prüfung von waffenrechtlicher Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung führt derzeit bundesweit zu massiven Schwierigkeiten bei der Erteilung von Jagdscheinen und waffenrechtlichen Erlaubnissen. Anträge ruhen und werden nicht bearbeitet. Denn: Die geforderte Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt ist in der Umsetzung ungeklärt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) protestiert gegen diese Vorgehensweise und fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem Brief auf, unverzüglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Jagdscheine und waffenrechtliche Erlaubnisse bundesweit wieder zeitnah in der üblichen Frist von zwei bis vier Wochen erteilt werden. In der Zwischenzeit müssen die Behörden die Erlaubnisse vorübergehend nach dem bisherigen Verfahren prüfen, fordert der DJV.

“Das Chaos bei der Zuverlässigkeitsprüfung war vorhersehbar, alle Experten haben davor gewarnt. Es darf nicht sein, dass Jägerinnen und Jäger jetzt die Versäumnisse der gescheiterten Ampelregierung ausbaden müssen”, sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Der DJV fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, schnellstmöglich die Abfragemöglichkeiten der nun zuständigen Behörden für das durchgepeitschte neue Waffengesetz zu schaffen. Verspätet erteilte Jagdscheine können dazu führen, dass Verpflichtungen aus den Jagdgesetzen und Pachtverträgen nicht erfüllt werden können.

 

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