Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten
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«Bei Wölfen ist erlaubt, was sonst illegal ist» – das Wallis nutzte umstrittene Methoden
Die erste Schweizer Wolfsjagd hat für viel Kritik gesorgt. Nun zeigt sich, dass auch die Jagdmethoden sehr umstritten sind. Doch die rechtliche Situation ist kompliziert.
21.05.2024
Die erste Wolfsjagd seit der neuen Jagdverordnung des Bundesrats endete diesen Januar blutig: Über 50 Wölfe wurden schweizweit erlegt. Alleine im Kanton Wallis wurden 27 der Raubtiere «reguliert».
Dass in so kurzer Zeit so viele Tiere abgeschossen wurden, erstaunte nicht wenige. Während die Behörden davon sprachen, dass die Erwartungen übertroffen wurden, kritisierten Umweltverbände wie WWF, Birdlife, Pro Natura und die Gruppe Wolf Schweiz, dass Bund und Kantone die «Verhältnismässigkeit missachteten».
Schnell wurde aber klar, dass sich die Kantone im rechtlichen Graubereich bewegen, wenn es um die Jagdmethoden geht, die bei den Wölfen angewendet wurden. So berichtete der Tagesanzeiger im Januar, dass im Kanton Wallis umstrittene Hütten für die Wolfsjagd genutzt würden, welche bei der üblichen Jagd verboten sind. Doch das war nicht das einzige verwendete Hilfsmittel, welches sonst illegal ist.
Wölfe mit Hundefutter angelockt (weiterlesen)
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Jagdgegnerin wegen Beleidigung schuldig gesprochen
Jagdinfluencer „Hunting Rollo“ nach der Urteilsverkündung in Frankfurt. Er zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis.
Alexander Losert/Pirsch
17.05.2024
Vor dem Amtsgericht Frankfurt wurde Jagdgegnerin wegen Beleidigung schuldig gesprochen. Wir waren live vor Ort und kennen die Hintergründe
Die Jagdgegnerin erkannte das Urteil noch im Gerichtssaal an. Es beläuft sich auf 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 10 Euro, die aber zu einer 2jährigen Bewährung ausgesetzt ist.
Anfang Mai wurde vor dem Amtsgericht in Frankfurt eine Jagdgegnerin wegen der Beleidigung eines Jägers im Internet schuldig gesprochen. Sie erkannte das Urteil an. Somit muss sie nun 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Zudem wurde ihr auf eine 2-jährige Bewährung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro auferlegt. Der Grund für diesen Prozess nahm seinen Ausgang am 2. August 2023, als der Jagdinfluencer „Hunting Rollo“ ein Erlegerbild von drei erlegten Waschbären postete. (weiterlesen)
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Dauerwald - Ist das der Wald der Zukunft?
18.05.2024
Wie sieht der perfekte Wald aus? Darüber diskutierten Förster auf der Bundestagung der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft im fränkischen Bad Windsheim. Ihr Ziel: "Dauerwälder" erschaffen. Aber was ist ein Dauerwald?
Von Kirsten Zesewitz
Stabile Mischwälder - das ist das Ziel vieler Waldbesitzer und Förster. Aber die Förster der "Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft" hatten sich vor gut 70 Jahren ein höheres Ziel gesetzt: den "Dauerwald". Dauerwald ist mehr als "nur" eine gute Mischung aus drei bis vier Baumarten. Im Dauerwald stehen dünne, dicke, große, kleine, erntereife und Bäume von einem Dutzend Baumarten bunt nebeneinander. Maximale Vielfalt auf der gesamten Waldfläche.
Dauerwald erneuert sich selbst
Christoph Arndt betreut bei der Fürstlich Castell'schen Forstverwaltung einen Dauerwald. Er zeigt auf einige umgestürzte Bäume: Eine Windhose sauste in den Bestand und haute einige Buchen um, ihre Wurzelteller stehen senkrecht nach oben. Aber ein solches Loch mache gar nichts, so Arndt, denn drumherum stehen 50 Bäume in allen möglichen Altersstufen bereit, um die Lücke zu füllen. Dieser Wald ist dauerhaft, er erneuert sich ständig selbst. Aber der Weg zum Dauerwald ist lang und arbeitsintensiv, sagt Christoph Arndt. (weiterlesen)
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Jagd und Umweltschutz
Dr. Maximilian Schaffgotsch im Gespräch mit Jagdfakten: Jagd und Umweltschutz
Der Mann kennt sich aus! Schließlich ist Dr. Maximilian Schaffgotsch nicht nur Rechtsanwalt in Wien, sondern vor allem auch Experte in Sachen Jagd und Jagdrecht. Dementsprechend spannende Aspekte erläutert er im Interview eindrucksvoll, z. B. welchen Stellenwert die Jagd genießen sollte und was die Jagd für jeden von uns tut. „Echte Jagd ist angewandter, wirksamer Naturschutz!“
Der Umweltschutz hat den Erhalt der Artenvielfalt zum Ziel. Ebenso die Jagd. Warum wird gerade die Artenvielfalt durch eine verantwortungsvolle Jagd gefördert und wie passiert das? Anders gefragt:
Was genau tut die Jagd für unsere Umwelt?
„Unsere Umwelt“ ist nicht irgendein Sonderbiotop, das vom Menschen getrennt ist. Diese – eher unbewusste – Vorstellung stammt aus der zutiefst menschlichen Sehnsucht nach dem Paradies. Diese heile Welt, in der das Lamm beim Löwen liegt, prägt heute vor allem die Gefühlswelt der Stadtmenschen. Weil der Jenseitsglaube aber Minderheitenprogramm ist, muss heute da draußen – außerhalb der Ringautobahnen – dieses Paradies sein. Und wer es stört, der ist ein Frevler – ausgenommen natürlich der aus der Stadt strömende Stadtmensch selbst.
So ist es aber in Wahrheit auf Erden nicht. Wir sind Teil der Umwelt. Und in der Tierwelt herrscht immer noch Wettbewerb. Diesen Wettbewerb haben wir Menschen mit unserem überbordenden Lebensraumanspruch allerdings gewaltig verzerrt. Auf dem nun abschüssigen Spielfeld sind jene Arten begünstigt, die sich am besten an die anthropogenen Lebensraumveränderungen anpassen können. Und das sind leider wenige. Die Jagd bemüht sich, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Zum einen durch den Kampf um Lebensraum für Wildtiere oder wenigstens um den Ausgleich der Nachteile des Lebensraumverlustes. Zum anderen aber auch durch regulierende Eingriffe in die Bestände der zu stark profitierenden Kulturfolger. Beides fördert die Artenvielfalt.
Wird der Jäger als Naturschützer unterschätzt beziehungsweise nicht entsprechend gewürdigt?
Der Jäger wird zuallererst nicht mehr verstanden. Er ist der oben beschriebene Frevler. Jagd wird auf Tötung reduziert, und den Skandal des Todes kann man leicht sehen. Der Jäger wird dann als Sündenbock durch die Stadt getrieben. Das erleichtert das Gewissen der anderen Lebensraumnutzer. Die Frage, wie es den Wildtieren geht, im kahl gemähten Hausgarten oder auf der letzten eisigen Felsnase, zu der sie sich flüchten mussten, weil jeder Quadratzentimeter ihres Wohnraums von stinkenden, schreienden Hominiden überrannt ist, muss man sich nicht mehr stellen. Der Böse ist ja schon dingfest gemacht. (weiterlesen)
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Jagdrecht: Darf der Goldschakal in Deutschland geschossen werden?
13.05.2024
Während der Wolf in Deutschland geschossen werden darf, gelten für den Goldschakal besondere Vorschriften im Jagdrecht.
Seit einiger Zeit hat sich ein Raubtier in den deutschen Wäldern ausgebreitet und nun auch erstmalig fortgepflanzt: der Goldschakal. Der hübsche Vierbeiner ordnet sich zwischen Wolf und Fuchs ein, weshalb er für Jägerinnen und Jägern zu einem interessanten Ziel wird. Gibt es für den Goldschakal ein Jagdrecht in Deutschland oder ist er geschützt?
Jagdrecht in Deutschland: Lebensweise des Goldschakal
Über den bei uns heimischen Goldschakal wissen wir noch nicht viel. Bislang wurden meist Einzeltiere auf ihrem Alleingang gesichtet. Seit Neuestem leben auch Schakalpaare in den tiefen Wäldern und besetzen dort Territorien von zwei bis drei Kilometern. Genauso wie Wölfe finden sie sich in Rudeln zusammen.
Goldschakal
Normalerweise werden die Raubjäger etwa 8 Jahre alt. Allerdings passiert es immer wieder, dass Goldschakale von Wölfen getötet werden, schreibt der Deutsche Jagdverband. Das führt dazu, dass immer mehr Schakalrudel ausgelöscht werden. Auch ein Grund, weshalb das Jagdrecht für den Goldschakal eingeschränkt ist. (weiterlesen)
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Deutsche Wolfspolitik: „Ein sehr großes Experiment"
Während schon der vom Land genehmigte Schnell-Abschuss eines einzigen auffällig gewordenen Wolfes vor Gericht scheitert, denken Heidekreis-Landrat Jens Grote und zehn seiner Amtskollegen aus anderen niedersächsischen Kommunen mit hohen Wolfsbeständen bereits weiter. Vehement fordern sie die Regulierung der streng geschützten Art durch reguläre Bejagung und erhalten dafür Rückendeckung vom grünen Landesumweltminister Christian Meyer und dem Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer.
In einer in Uelzen verfassten gemeinsamen Erklärung beziehen die Landräte ungewöhnlich deutlich politisch Stellung und schrecken auch vor drastischen Formulierungen nicht zurück. Der Wolf wird als eine „früher gefährdete Art“ beschrieben, für deren aktive Bejagung inzwischen „dringender Handlungsbedarf“ bestehe. Die Rede ist von „tagsüber durch die Straßen“ laufenden Wölfen und Sichtungen „direkt hinter Kindergärten“. Der grünen Bundesumweltministerin Steffi Lemke wird in dem Papier „völliges Unverständnis“ entgegengebracht, da sie „die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene blockiert“.
Der Brandbrief der Landräte erntet nicht nur Zustimmung. „Mit Sorge verfolgen wir die Polarisierung und Emotionalisierung, die nicht nur in sozialen Netzwerken, sondern auch im öffentlichen Diskurs immer mehr Raum einnimmt und zur Verbreitung von irrationalen Ängsten, verzerrten Darstellungen und falschen Behauptungen führt“, erklärt etwa die Sprecherin des Naturschutzbundes im Heidekreis, Dr. Antje Oldenburg. Die deutsche und europäische Wolfspolitik ist kompliziert und nicht widerspruchsfrei. Im aufziehenden Europawahlkampf dürfte das Thema gerade im ländlichen Raum eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.
Klaus Hackländer, Professor für Wildtierbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU) und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtierstiftung, ist einer der besten Kenner der Materie. Im Gespräch mit der Böhme-Zeitung plädiert er für ein aktives Wolfsmanagement und warnt vor gefährlichen Illusionen. Beim Wolf allein auf die Selbstregulierung der Natur zu setzen, sei für von Menschen überprägte Kulturlandschaften keine Option.
Niedersachsens Umweltminister und eine große Zahl von Landräten bescheinigen dem Wolf einen günstigen Erhaltungszustand. Das würde erlauben, den Schutz der Art zu lockern. Wie bewerten Sie das aus wildbiologischer Sicht?
Professor Klaus Hackländer: Der „günstige Erhaltungszustand“ stammt nicht aus der Biologie. Es ist ein Rechtsbegriff aus der europäischen FFH-Richtlinie. Wissenschaftler mussten erst einmal überlegen, was damit gemeint sein könnte. Es geht um die Bewertung des Risikos einer vorhandenen Art, auszusterben. (weiterlesen)
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Nachtsichttechnik für Jagd auf Raub- und Schwarzwild bayernweit erlaubt
In Bayern ist ab dem 17. Mai im gesamten Freistaat die Jagd mit Nachsichttechnik auf Raubwild und Schwarzwild zulässig.
Kathrin Führes10. MAI 2024
Gute Nachrichten für viele Raubwildjäger im Freistaat: Ab dem 17. Mai darf in Bayern Nachtsichttechnik auch für die Bejagung von Raubwild eingesetzt werden. Das gab nun das zuständige Wirtschaftsministerium bekannt. Jagdminister Hubert Aiwanger hat dafür die notwendige Änderung der Ausführungsverordnung des Bayerischen Jagdgesetzes auf den Weg gebracht.
Freigabe der Nachtsichttechnik nun für alle Landkreise
Zudem darf die Nachtsichttechnik ab dem 17. Mai auch für die Bejagung von Schwarzwild in allen Landkreisen Bayerns eingesetzt werden. Bislang war das in vielen, aber noch nicht in allen Landkreisen erlaubt. (weiterlesen)
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FIilm "Im Land der Wölfe": Zwischen Wald und Konferenztisch
Von Wiebke Hüster
05.05.2024
Triftige Erläuterungen sind nicht im Angebot: Der Dokumentarfilm „Im Land der Wölfe“ von Ralf Bücheler setzt auf Direktheiten.
In Ralf Büchelers Dokumentarfilm „Im Land der Wölfe“ sprechen die Bilder für sich, aber mit einer Tonspur, auf der Wolfsheulen, Trommeln und menschliche Chöre eine seltsame Mischung bilden. Das ist vielleicht suggestiv, aber nicht sehr subtil. Spannung will sich dennoch nicht so richtig einstellen, und zu lernen gibt es auch nicht viel. Dass Bejagung den Herdenschutz nicht ersetzen kann, nimmt doch ernsthaft auch niemand an.
Bücheler beruft sich auf das „Direct Cinema“, aber eigentlich wirkt der Film nur naiv. Die Kamera zeigt eine robuste Pathologin, die einen an Räude verendeten Wolf seziert, oder Beschäftigte des LUPUS-Instituts, die an Losung riechen, um festzustellen, ob diese vom Wolf stammt. In einem deutschen Seminar werden Aufnahmen eines Wapiti-Kalbs gezeigt, dem im Yellowstone-Nationalpark im Schnee ein Wolf die Kehle durchbeißt. Die Polizei holt einen toten Wolf aus einem Brandenburger Straßengraben. Jungwölfe kommen aus einem Maisfeld, Jungwölfe traben über einen Truppenübungsplatz. Laienvideos von Wolfsbegegnungen und immer wieder Aufnahmen von Wildkameras füllen einen Dokumentarfilm, der ganz schön langweilig ist, nicht nur weil seine scheuen Protagonisten einfach selten in interessanten Bildern zu sehen sind. (weiterlesen)
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Cannabis und Jagd: Was müssen Jäger beachten?
Seit einigen Wochen ist Cannabis legalisiert worden. Aber: Was bedeutet das für uns Jäger?
05. Mai 2024
Was sich für viele wie ein Aprilscherz angehört hat, wurde nun am 1. April 2024 bitterer Ernst. Die Droge Cannabis wurde (teil)legalisiert. Über die Einzelheiten des Cannabisgesetzes im Hinblick auf Anbaumengen, Orte des Konsums etc. verweise ich hierbei auf die mannigfaltige Berichterstattung in der Medienlandschaft. Für uns Jäger könnten jedoch zweierlei Dinge relevant werden. Einerseits, wie viel Cannabis man besitzen darf und andererseits, welche Grenzwerte nun bei der Teilnahme im Straßenverkehr und bei der Nutzung von Waffen gelten.
Cannabis-Besitzmengen und Grenzwerte
Nach dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) darf jeder Volljährige in der eigenen Wohnung bis zu drei Cannabispflanzen halten (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 KCanG). Außerdem ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum straffrei, vgl. § 3 Abs. 1 KCanG. Im privaten Raum verdoppelt sich die Menge sogar, so dass man hier bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis besitzen darf, vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG. In Joints gerechnet heißt dies bei durchschnittlich 0,3 Gramm pro Joint eine Besitzmenge von etwa 80 Joints im öffentlichen Raum (bei Beachtung der 25 Gramm). Es ist davon auszugehen, dass wir nun neben Bärlauch und Maggi bald vermehrt einen süßlichen Marihuana-Duft beim Ansitzen wahrnehmen werden. Dürfen wir uns nun „while the sun is shining and the weather is sweet“ beim Ansitzen auch einen Joint genehmigen? Die klare Antwort: schwierig! (weiterlesen)
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Fakten und Mythen über Wolfshybride in Deutschland
Paaren sich ein domestizierter Hund und ein wilder Wolf, ist das Ergebnis ein Wolfshybrid. Wie viele dieser Mischlinge gibt es hierzulande? Und sind sie wirklich so gefährlich, wie es ihnen nachgesagt wird?
Von Martina Weishaupt 7.5.2024
Den deutschen Wölfen geht es prächtig. Für das Monitoringjahr 2022/2023 konnten insgesamt 184 Rudel, 47 Wolfspaare und 22 Einzelgänger bestätigt werden. Insgesamt kommt die Wolfspopulation damit auf 1.339 Individuen. Was den Artenschutz freut, ist anderen ein Dorn im Auge. Simultan mit der Ausbreitung der Tiere steigt die Angst vor den streng geschützten Raubtieren: Immer wieder kommt es zu illegalen Tötungen.
Vor allem ein Thema scheint die Gemüter zu erhitzen: Die Vermutung, es komme immer häufiger zu Kreuzungen zwischen Wölfen und Hunden. Doch: Ist die Angst vor den sogenannten Hybriden begründet? Und gibt es sie hierzulande überhaupt?
Zwischen Fantasie und Realität: Woher rührt die Angst vor Wolfshunden?
Die Argumente zu den scheinbaren Risiken von Wolf-Hund-Hybriden ähneln denen von angeblichen Problembären: So wird ihnen weniger Scheu vor und Distanz zu Menschen nachgesagt sowie der vermehrte Riss von Nutztieren. (weiterlesen)