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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Bundesinnenministerium treibt Waffenrechtsverschärfung voran

Mit dem Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus nimmt Ministerin Nancy Faeser erneut das Waffengesetz zur Verschärfung ins Visier.

Phil Kahrs,  20.2.2024

Am 13. Februar stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein neues Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus vor. Der 13-Punkte-Plan hat laut Bundesinnenministerium (BMI) ein Ziel: „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen - Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“. Ministerin Faeser erklärte, „wir wollen alle Instrumente des Rechtsstaats nutzen, um unsere Demokratie zu schützen. Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen, ihnen ihre Einnahmen entziehen und ihnen die Waffen wegnehmen“. Vor allem der letzte Punkt birgt dahingehend Brisanz, ob die Maßnahmen ihr Ziel treffen oder wieder nur in der Gängelung unschuldiger Legalwaffenbesitzer münden.
Gesetzesentwurf zur Waffenrechtsverschärfung lag bereits vor (weiterlesen)

 

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Muss Nachtsichttechnik im Waffenschrank aufbewahrt werden?

Jäger dürfen laut Waffengesetz Umgang mit verbotener Nachtsichttechnik haben. Vorsicht ist deshalb bei der Aufbewahrung geboten.

Phil Kahrs    21.2. 2024

Der Umgang mit Vorsatzgeräten für die Nachtjagd ist in der Jägerschaft in Deutschland mittlerweile alltäglich geworden. Aus Gesprächen mit Jägern wird jedoch immer wieder deutlich, wie wenig die meisten über die rechtliche Komponente im Umgang mit den Geräten wissen. Vor allem die korrekte Aufbewahrung der Nachtsichttechnik ist ein Punkt, der bei Nichteinhaltung schnell an der Zuverlässigkeit rütteln kann.

Ausnahmen für Jäger laut Waffengesetz

Laut der Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes (WaffG) ist der Umgang mit Nachtsichtgeräten und Nachtzielgeräten mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, verboten. Sie zählen zu den verbotenen Waffen. Nach WaffG § 40 Absatz 3 Satz 4 gilt für Inhaber eines gültigen Jagdscheins für jagdliche Zwecke jedoch eine Ausnahme im Umgang mit Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre).   (weiterlesen)

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Wohin mit den Waffenschrankschlüsseln?

Von Georg H. Amian, 21.2. 2024

Das Urteil des OVG Münster für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20 hat in Jäger- und Sportschützenkreisen für Verwirrung und erhebliche Unsicherheiten gesorgt. Da entscheidet das OVG mal eben so, dass auch die Schlüssel zum Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren sind, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.

Bitte was? Nicht nur der Laie, sondern auch die juristische Fachwelt schüttelt über diese Entscheidung den Kopf. Eine gesetzliche Grundlage für die hohen Anforderungen des OVG findet sich jedenfalls nicht. Ebenso haben verschiedene Gericht bereits zuvor entschieden, dass es zum einen keinen gesetzliche Regelung für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln gibt, zum anderen, dass es völlig ausreichend sei, wenn ein Dritter nicht ohne Weiteres Zugriff auf die Schlüssel hat; diese etwa in einer Geldkassette aufbewahrt werden, die von den Tätern nur mit hoher Gewaltanwendung unter Zuhilfenahme von Werkzeugen geöffnet werden kann (VG Köln, Urt. v. 21.02.2019 – 20 K 8077/17). Das VG Würzburg (Urt. v. 22.01.2021 – W 9 K 19.1131) hält sogar die Unterbringung in einem sicheren Versteck generell für ausreichend.

Unbeirrt und von der Fachwelt zu Recht kritisiert schwingt sich das OVG hier zum Gesetzgeber auf. So etwas darf das OVG aber grundsätzlich nur, wenn eine sogenannte „planwidrige Regelungslücke“ besteht; d.h., also der Gesetzgeber tatsächlich übersehen hat, einen bestimmten Sachverhalt -hier die Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln- gesetzlich zu regeln und eine solche Regelung vorgenommen hätte, hätte er diese Lücke erkannt. Anhaltspunkte gibt es jedoch keine dafür, denn spätestens mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz von 2003 ist die Aufbewahrung von Waffen und Munition neu geregelt und im Jahre 2017 noch einmal verschärft worden. Eine Regelungslücke wäre dem Gesetzgeber daher sicher aufgefallen und entsprechend geschlossen worden.  (weiterlesen)

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Die Jagdverpachtung des Jahres 2024 kommt dieses Jahr aus Mecklenburg-Vorpommern

Solch eine Hochwildjagd in Mecklenburg-Vorpommern kommt nicht alle Tage zur Ausschreibung. Wir freuen uns, eine solch exklusive Hochwildjagd im Deutschen Jagdportal anbieten zu dürfen.
Wir vom Jagdportal haben sie zur "Jagdverpachtung des Jahres 2024"  gekürt. Die Jagd wird durch den Pommerischen Evangelischen Kirchenkreis in Pasewalk verpachtet. Submission ist am 11.3.2024

OBJEKTBESCHREIBUNG
Die Flächen des Eigenjagdbezirkes werden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt und sind durch einen hohen Waldanteil geprägt. Vorkommende Schalenwildarten sind Reh- und Schwarzwild, sonstiges Niederwild sowie Raubwild. Dieser Eigenjagdbezirk ist als Hochwildrevier eingestuft.
Die Vergabe des Jagdausübungsrechts erfolgt mit der Maßgabe, dass das ökologische Gleichgewicht zwischen Wild und Wald erhalten bleibt und die Verjüngung aller heimischen Baumarten ohne Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Die naturnahe Waldentwicklung, und -verjüngung und weitere forstliche Maßnahmen haben Vorrang.
Die Gesamtgröße des Eigenjagdbezirkes beträgt ca. 956 ha und umfasst ca. 790 ha im Eigentum der Ev. Kirchengemeinde Pasewalk und arrondierende Flächen von ca. 166 ha im Eigentum von Dritten.
Das Jagdausübungsrecht an dem Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst soll ab dem 01.04.2024 nach der dann geltenden gesetzlichen Mindestlaufzeit verpachtet werden. Einzelbieter oder Bietergemeinschaften bis zu 7 Jägern sind zulässig. Eine Unterverpachtung ist nicht möglich.

Hier geht es zur vollständigen Ausschreibung

Wir wünschen allen Bietern viel Glück bei der Bewerbung um die Jagdpacht

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Wild trifft Energie: Sind PV-Anlagen und Jagdrevier vereinbar?

Helena von Hardenberg

18.02.2024

Freiflächenanlagen boomen. Was kommt hinsichtlich Photovoltaik-Anlagen auf Wild, Jäger und Revierinhaber zu? Das erklärt Mona von Baumbach, Diplom-Kauffrau und Referentin für Solarenergie beim Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE).

Frau von Baumbach, welche Voraussetzungen/Kriterien muss eine Fläche erfüllen, um mit einer Photovoltaik-Anlage (PVA) bebaut zu werden?

Mona von Baumbach: Zu unterscheiden sind hier grundsätzlich die genehmigungsrechtlichen Kriterien und die wirtschaftlichen Kriterien. Eine Baugenehmigung setzt einen entsprechenden Bebauungsplan der Fläche voraus. In der Regel muss also eine Bauleitplanung durch die betroffene Gemeinde erfolgen, in der der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan entsprechend geändert werden, um anschließend die Baugenehmigung erteilen zu können. Denn PVA sind keine im Außenbereich privilegierten Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB. Im Rahmen der Bauleitplanung wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist in jedem Fall involviert. Nicht nur bei der Frage der Zulässigkeit, sondern auch, indem sie Vorgaben dem Standort entsprechend macht. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine Ausnahme, nämlich den 200-Meter-Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen, gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB. Hier reicht der Antrag auf Baugenehmigung, die in der Regel erteilt werden muss, sofern nicht höherrangige Belange dagegensprechen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird durch § 2 EEG allerdings sehr hoch gehängt. Er ist von überragendem öffentlichem Interesse.  (weiterlesen)

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Politikum Wolf - schießen oder schützen?

19.02.2024

Umstritten ist der Wolf schon länger, aber mittlerweile ist er im Norden zum Politikum geworden. Seit Monaten brodelt es in den Kreis- und Landtagen. Naturschützer sowie Landwirte und Jäger stehen sich unversöhnlich gegenüber. Die einen bestehen auf maximalen Schutz des Wolfes, die anderen wollen die Anzahl der Wölfe begrenzen. Vor allem die Weidetierhalter haben nach mehreren spektakulären Rissen von Nutztieren auf ihren Weiden genug. In den sozialen Medien wird bei jeder Wolfsichtung im Dorf Panik geschürt. NDR Story reist durch den Norden: zu Wolfsschützern, Politikern und Betroffenen. (weiterlesen)

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Ansturm auf Jagdschein führt zu Konflikten: Probleme mit Revierverteilung

17.02.2024

Von: Franziska Konrad

Die Sehnsucht nach der Natur wächst, die Zahl der Jagdscheinanwärter steigt. Doch dieser Trend stößt auf ein Problem. Wo sollen all die Jäger jagen?

Bad Tölz-Wolfratshausen – Durch die Natur zu streifen, über die Pflanzen, Tiere und Bäume rings um einen herum Bescheid zu wissen – und im Anschluss ein Stück selbsterlegtes Fleisch auf dem Teller: Jagen liegt im Trend. Bundesweit gab es noch nie so viele Jagdscheininhaber wie heute. Diese Entwicklung zeigt sich zum Teil auch im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen: Im Jahr 2023 erteilte das Landratsamt 511 Jagdscheine. Zum Vergleich: 2013 lag dieser Wert noch bei 453.
Prozess überall zu spüren – vor allem in Stadtnähe

Mit Abstand am stärksten zu spüren ist dieser Prozess rund um Großstädte wie München, sagt Josef Heßlinger, Sprecher des Jagdkreisverbands Bad Tölz. „Aber auch bei uns steigt die Zahl der Jagdscheinanwärter.“ Der Tölzer erklärt sich das mit wachsendem Druck und Stress, dem Menschen im Alltag ausgesetzt sind. Infolgedessen ziehen sich immer mehr zum Krafttanken in Feld und Wald zurück. Heßlinger: „Ob als Berggeher, Skitourengeher oder Jäger: Die Sehnsucht nach der Natur hat in den letzten Jahren generell zugenommen. Corona hat diese Entwicklung beschleunigt.“   (weiterlesen)

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NRW-Waffenbehörden machen Ernst

16.02.2024
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zur sicheren Aufbewahrung von Tresorschlüsseln sorgte im letzten Jahr für Furore. In der Begründung war davon die Rede „ab dem Frühjahr 2024“ könne sich niemand mehr darauf berufen, er habe davon nichts gewusst. Was dies in der Umsetzung bedeutet, erfährt in diesen Tagen jeder Legal-waffen-Besitzer in NRW – mit einem „blauen Brief“ seiner Polizeibehörde!

Im RWJ 10- und 11-2023 wurde ausführlich darüber berichtet – wer seinen Waffenschrank lediglich mit einem sog. Doppelbart-Schlüssel verschließt, muss Schlüssel auf dem Sicherheitsniveau verwahren, das auch zur Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist (§ 36 Abs. 1, 5 WaffG/§ 13 AWaffV). In seiner Urteilsbegründung machte das höchste Verwaltungsgericht in NRW unmissverständlich die Konsequenzen klar. Ab dem „Frühjahr 2024“ müsse jeder Legalwaffen-Besitzer die konkretisierten Vorgaben umsetzen. Ab Mitte Februar erhält nun jeder Jäger mit registrierten Waffen Post von seiner Unteren Polizeibehörde zum Thema: Durchführung des Waffengesetzes –Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke - Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, Az. 20 A 2384/20

Urteil – aber kein Gesetz ?
Zahllose Kommentare zur Entscheidung aus Münster weisen seitdem darauf hin, dass es sich dabei ja „nur um ein Urteil“, nicht aber im Waffengesetz selbst vorgeschriebene Regelungen handele. Daraus könne man also auch keine „unmittelbar geltenden“ Regeln für Legalwaffenbesitzer ableiten. Dieser Auffassung, die man übersetzt in die Umgangssprache mit „Da muss man erst mal gar nix machen“ umschreiben könnte, halten die NRW-Polizeibehörden in ihrem „blauen Brief“ unmissverständlich entgegen:
„Die Entscheidung des OVG NRW basiert auf bereits geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen (§ 36 Abs. 1, 5 WaffG, § 13 AWaffV) und stellt keine Verschärfung des Waffenrechts dar.“

Was man nun tun muss   (weiterlesen)

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Forstbezirk Taura: „Wir sind sehr zufrieden“ – 560 Tiere bei Drückjagden in nordsächsischen Wäldern erlegt

Deutlich mehr Schalenwild als noch in der vergangenen Jagdsaison wurde im Forstbezirk Taura zur Strecke gebracht. Über 1800 Jäger aus ganz Deutschland und sogar aus Großbritannien und Schweden nahmen an den Drückjagden teil.

08.02.2024
Nordsachsen. Die Zeit der Ansitzdrückjagden im sächsischen Forstbezirk Taura ist vorüber: Am 31. Januar endete die Saison. Von Mitte November 2023 bis Ende Januar 2024 wurden nach Angabe der Behörde 25 solcher Jagden durchgeführt. Zwischenfälle gab es nicht.

„Wir sind mit der Saison sehr zufrieden“, resümierte Forstbezirksleiter Jan Glock. Zum einen sei die Bejagung stets unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards erfolgt. Zum anderen seien die Ergebnisse als positiv zu werten. Nachdem die Strecke – so wird die gesamte Anzahl der erlegten Tiere bezeichnet – in den vergangenen Jahren eher rückläufig gewesen sei, habe sich in den letzten drei Jahren ein gegenläufiger Trend herauskristallisiert.

1800 Jäger erlegten im Forstbezirk Taura 560 Stück Schalenwild (weiterlesen)

 

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Produktinformation: Darauf sollten Jäger bei der Auswahl eines Waffenschranks achten

Die sichere Aufbewahrung von Waffen ist ein fundamentaler Aspekt der Jagd. Für Jäger ist es nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein und Respekt gegenüber der Gesellschaft. Ein angemessener Waffenschrank schützt vor unbefugtem Zugriff, minimiert Risiken und stellt sicher, dass Waffen und Munition unter sicheren Bedingungen gelagert werden. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden, wie Jäger den richtigen Waffenschrank auswählen.

Was ist ein Waffenschrank?

Ein Waffenschrank ist ein speziell konstruierter Behälter, der für die sichere Aufbewahrung von Waffen verwendet wird. Er besteht in der Regel aus robustem, schwerem Stahl, verfügt über eine starke Verriegelung und ist häufig mit verschiedenen Sicherheitssystemen ausgestattet. Ziel eines Waffenschranks ist es, den unbefugten Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch von Waffen zu verhindern, indem er einen sicheren und gesetzeskonformen Aufbewahrungsort bietet.

Wann brauche ich einen Waffenschrank?

Ein Waffenschrank wird benötigt, sobald man in Deutschland Schusswaffen besitzt oder erwerben möchte. Schusswaffen, für die man einen Waffenschrank benötigt, werden im Waffengesetz (WaffG) wie folgt definiert:

“Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.”

Dazu gehören also auch alle Lang- und Kurzwaffen, wie beispielsweise Revolver, Pistolen und Flinten, die im jagdlichen Kontext verwendet werden.

Gesetzliche Anforderungen an Waffenschränke in Deutschland     (weiterlesen)

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