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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

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Neuzeitliche Betrachtungen der Jagd – Eine Videoreihe

Wir haben im Auftrag es Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und in Zusammenarbeit mit dem Schwarzwildkompetenzzentrum Thüringen, André Kranert und Karsten Schmidt eine Videoreihe zum Thema “Neuzeitliche Betrachtungen der Jagd” erstellt.

 

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Aus dem Revier auf den Teller - Neuzeitliche Betrachtungen zur Jagd

Der Name "Aus dem Revier auf den Teller" verrät eigentlich schon sehr deutlich, worum es geht - Jagd bietet uns die Möglichkeit, ein hochwertiges ökologisches Lebensmittel zu gewinnen und zu etwas ganz Besonderem zu veredeln.

Unsere Gesellschaft ist in Bezug auf die Jagd oftmals gespalten. Die einen schreien "Tiermörder", die anderen stellen konkrete Forderungen auf, was die die Aufgaben der Jagd in unserer Gesellschaft betrifft. Der Jäger wird dabei schnell zum Spielball zwischen den Fronten. Umso wichtiger ist es für die Jagd ein vernünftiges Image aufzubauen und auch zu pflegen.

Der Jäger nimmt mit dem Abschuss eines Tieres ein Leben. Dies sollte stets nur aus vernünftigem Grund geschehen. In diesem Zusammenhang gebietet es der Respekt vor dem Lebewesen, das Leiden des Tieres auf ein Minimum zu beschränken, sauber zu jagen, um im Anschluss eine umfängliche Verwertung zu gewährleisten. Das so gewonnene Wildbret lässt sich zu hochwertigsten Produkten veredeln. Nur so kann Jagd in Zukunft in der Gesellschaft Akzeptanz erfahren. In Schießorgien "zerschossene" Tiere, die allenfalls nur noch minderwertige Fleischqualitäten bieten, tragen zu einem positiven Image der Jägerschaft jedoch keinesfalls bei.

Weitere Informationen findet ihr auf www.wasserweidewald.de

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Halbautomaten-Verbot und Reichsbürger-Entwaffnung?!

Bundesinnenministerin Faeser eröffnet offiziell die nächste Runde der Waffenrechtsnovelle

Marburg/Berlin: Seit Wochen steigert sich die mediale Präsenz zum Thema Waffen. Ob Schreckschusswaffen, Report-Mainz, Kleiner Waffenschein, Extremisten - die Taktung stieg kontinuierlich an, bis zum kürzlichen Höhepunkt, dass Bundesinnenministerin nun Reichsbürger, Staatstreich, Beweislastumkehr bei Beamten und Halbautomaten-Verbot zeitgleich jongliert. Einen kleinen Einblick findet man auf Twitter: https://twitter.com/NancyFaeser/status/1603078680674275335.

Dass das Waffenrecht in dieser Legislaturperiode wieder einmal verschärft werden soll, steht ja bereits im Ampel-Koalitionsvertrag auf Seite 108. Die gute Nachricht von dort: "Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzer... ist rechtstreu." Die schlechten Nachrichten - in Verbindung mit der medialen Berichterstattung:
SRS-Verkauf nur noch mit KWS
Warum es der Sicherheit dienen soll, dass Käufer zukünftig einen KWS beim Erwerb vorzeigen müssen, erschließt sich den Experten nicht. Einzig der Schwarzhandel (also Kauf ohne KWS im Privatbereich) wird explodieren. Straftaten mit solchen Ideen verhindern? Wohl sicher nicht. Wir sind gespannt, was die Regierung über die geschätzten 10 Mio. bis 20 Mio. SRS Waffen denkt, die sich in Privatbesitz so tummeln (ob funktionsfähig oder nicht)? Altbesitzstandsregel? Registrierung? Sicher ist auf jeden Fall: Leiden werden die Waffenbehörden, die bereits heute oftmals ihrem Tagesgeschäft nicht nachkommen, da chronologisch unterbesetzt!

Verbot halbautmatischer Waffen

Ob hier nur Langwaffen oder auch Kurzwaffen gemeint sind? Ob alle Halbautomaten gemeint sind oder nur bestimmte Typen? Wir erinnern uns noch an den uralten ehemaligen Anscheinsparagraphen. Wird es beim Waffenrecht wie in der Mode: Alles kommt irgendwann wieder? Das wäre furchtbar - für Besitzer wie auch Hersteller und Handel. Denn eines wird ein solches - wie auch immer geartetes - Verbot nicht: Straftaten verhindern oder vermeiden.
Abfragen von anderen Behörden (bessere Entwaffnung von Extremisten/Reichsbürgern)  (weiterlesen)

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Was wäre, wenn es keine Jagd mehr gäbe?

In überhitzten Debatten rund um die Jagd kommt die Forderung regelmäßig wie aus der Pistole geschossen:
Das Jagen solle gänzlich verboten werden – zum Wohl der Tiere.

Im Gespräch mit Prof. Dr. Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur Wien informiert dieser Beitrag:

Warum gerade die Jagd Tierbestände rettet – und was sie zur Artenvielfalt wirklich beiträgt.

Was wäre wenn…
es die Jagd nicht mehr gäbe?

Eine Welt ohne Jagd, das klingt für manche Menschen wie: eine Welt ohne Krieg, eine Welt ohne Hunger, eine Welt ohne Armut. Kurz: nach dem wiedergewonnenen Paradies, das frei ist von allem menschengemachten Bösem. Einziger Haken: Im Gegensatz zu Krieg, Hunger, Armut und allen anderen Übeln dieser Welt braucht unser Planet die Jagd. Das sagen WissenschafterInnen, ExpertInnen und alle, die sich hauptberuflich mit dieser Thematik beschäftigen.

Warum braucht es die Jagd also?
Und was wäre, wenn es sie nicht gäbe?


Von der Jagd zum Management

Bevor wir zu den Fakten kommen, lohnt es sich, diese Fragen kurz aus einer sprachlichen Perspektive zu betrachten. Das Wort Jagd hat seine etymologische Wurzel im althochdeutschen Verb „jagon“, was so viel bedeutet wie: „schnell verfolgen, hetzen, fangen oder erlegen, suchen, eilen“. Hier handelt es sich also um eine Begriffswelt, die naturgemäß in die Jahre gekommen ist. Natürlich: Vor über tausend Jahren bestand die Jagd notgedrungen mitunter aus „schnell verfolgen, hetzen“ et cetera.

Schließlich standen JägerInnen so gut wie keine technologischen Hilfsmittel zur Verfügung, um bestimmte Tiere so schonend zu erlegen, wie das heute der Fall ist. Es ist nicht zuletzt der Erfindung des Gewehrs zu verdanken, dass JägerInnen Tiere schonend erlegen und damit waidgerecht jagen können. Verfolgt, gehetzt, gefangen und gequält werden die Tiere bei der Jagd also schon längst nicht mehr. Deswegen macht seit einiger Zeit auch ein neues Wort die Runde, das da lautet: „Management“. (weiterlesen)

 

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Jagdpacht und Vertragsrecht: Der Teufel steckt im Detail

Brigitte Auer, 15.12.2022
Arge Jagdgenossenschaften im BBV Donau-Ries befasst sich mit dem Steuerrecht

Fünfstetten/Lks. Donau-Ries Das Bild vom freien Waidmann, der mit seinem Gewehr durch die Wälder streift, gehört besser in einen Ganghofer-Roman. Heute „wildert“ der Jagdbesitzer selbst, wenn er seine Steuern an den Staat nicht entrichtet. Und so tauschte man sich auf der Mitgliederversammlung der ArGe Jagdgenossenschaften des BBV-Kreisverbandes Donau-Ries in Fünfstetten nicht über die letzte Jagdtrophäe aus, sondern informierte sich über Fragen des Vertrags- und Steuerrechts. Zudem nutzte man das Zusammenkommen, um ArGe-Sprecher Karl-Heinz Fackler und dessen Stellvertreter Lorenz Hofer für weitere fünf Jahre in ihrem Ämtern zu bestätigen und verdiente Jagdvorsteher zu ehren.


Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetz, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Die Jagdgenossenschaft verpachtet das Jagdausübungsrecht im Gemeinschaftsjagdrevier über einen Jagdpachtvertrag. Nach Corona müssen viele Jagdreviere neu verpachtet werden, sagte Ulrich Hins, Referent für Jagdangelegenheiten beim BBV Schwaben in Augsburg. Ein guter Zeitpunkt also, die Jagdgenossen über einige Details des Jagdpachtvertragsrechts zu informieren.

Wie bei einer Verpachtung vorzugehen ist, regelt die Satzung der Jagdgenossenschaft. Es gelte dabei die Mustersatzung. Individuell von jeder Jagdgenossenschaft beschlossen werden müssen die Stimmberechtigten, die Weise der Bekanntgabe und die Auszahlung des Pachtzinses. Eine genaue Festlegung in der Satzung, so Hins, erspare spätere Streitigkeiten, die Wiederholung ungültiger Verfahren kann vermieden werden. So könne man sich beispielsweise bei der geforderten „ortsüblichen“ Bekanntmachung am Vorgehen der Gemeinde orientieren oder besser es genau in der Satzung festlegen und damit jeder weiteren Diskussion über die Rechtsgültigkeit der Ladung entgegenwirken.

Pachtbedingungen festlegen

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Die deutsche Kulturlandschaft, der Naturschutz und die Jagd

Das Ziel des Wildtiermanagements: Naturnahe Wälder, die dem Wild Schutz und Äsung bieten, dem Waldbauern einen Ertrag und der Natur eine größtmögliche Diversität. Erst dann darf man von Nachhaltigkeit sprechen.
Immer wieder erreichen im Internet eingestellte Artikel über eine ökologische, naturnahe Jagd ungewöhnliche hohe Zugriffszahlen und es folgen heftige Diskussionen innerhalb der sozialen Medien. Oft werden sehr unsachliche oder gar verletzende Beiträge eingestellt, wie man sie eigentlich nur aus der Diskussion zwischen Jägern und Jagdgegnern kennt. Eine Versachlichung des Themas innerhalb der Jägerschaft ist zwingend geboten, soll die Jägerschaft wegen dieses Themas nicht weiter gespalten werden.

Zunächst einmal ein historischer Abriss zur Entstehung unserer Kulturlandschaft:

Die Anfänge einer Kulturlandschaft

Vor über 1.000 Jahren stießen die Menschen im mitteleuropäischen Siedlungsraum existenziell an ihre Grenzen. Im Mittelalter kämpften die Menschen bei einer sehr geringen Besiedlung ständig gegen den Hungertod, weil wir in Mitteleuropa eine siebenmonatige vegetationslose Zeit haben, die es durch Lagerung von Lebensmittel zu überbrücken gilt. Diese Unkenntnis der Lagerung und Haltbarmachung von Lebensmittels begrenzte die damalige Bevölkerungsentwicklung massiv.  (weiterlesen)

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Revier verpachten – Wildschäden vermeiden

Tipps für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
Frank Christian Heute
Seit einigen Jahren bereits ist deutlich geworden, dass die herkömmliche Jagdverpachtung nach dem Höchstgebot nicht geeignet ist, um im Revier Schalenwild effektiv zu regulieren und Wildschäden zu verringern. Das System (großes) Revier und (teure) Jagdpacht ist auf die Hege und „Bewirtschaftung“ des Wildes ausgerichtet. Es hat die aktuell enorm hohen Schalenwildbestände hervor gebracht. Das System ist auf den Schutz und die Förderung des Wildes ausgerichtet (was im Niederwildrevier auch nach wie vor Sinn ergibt) – aber eben nicht auf eine wildschadenorientierte Jagd, geschweige denn auf eine Reduktion der Reh- und Hirschbestände.

Mit dem gängigen „Kniff“ der Verpächter, die Wildschadenersatzpflicht auf den Jagdpächter zu übertragen, hat man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Der Jagdpächter zahlt (reichlich) für das Recht der Jagdausübung und versichert den Eigentümern die Schäden! Doch was sich über zum Jahrzehnte gängigen Modell entwickelt hat, erweist sich nun als Auslaufmodell.

Denn die Wildschäden sind mit dem Anwachsen der Wildbestände ausgeufert und sind für die akut notwendige Wiederbewaldung eine existentielle Gefahr. Denn bei hohen Wilddichten wird die Waldverjüngung derart beeinträchtigt, dass außerhalb von Zäunen kein artenreicher Wald nachwachsen kann!

Die Annahme von Jagdgenossenschaften/ Eigenjagden, Wildschäden (die nicht vom Jagdpächter bezahlt werden) durch die Einnahme hoher Jagdpachten kompensieren zu können, hält vor diesem Hintergrund keiner Prüfung stand. Zumindest in keinem Revier, in dem mehrere Hektar Wald wiederbewaldet werden müssen. Die weit verbreitete Entmischung der Arten ist kaum jemandem bewusst – auch nicht den Waldbesitzern.  (weiterlesen)

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Paukenschlag in der Schweiz: Wolfsjagd von Herbst bis Winter?

Bislang durften in der Schweiz nur Problemwölfe geschossen werden. Das hat sich jetzt geändert.

12. DEZEMBER 2022
Die Eidgenossen schlagen beim Wolf einen neuen Weg ein. Dieser lässt sich mit Blick auf die Wolfsthematik im deutschsprachigen Raum durchaus als revolutionär ansehen. Wölfe sollen, so die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) präventiv reguliert werden. Aber: Was verbirgt sich hinter der bürokratischen Floskel?

Das steckt hinter dem Bürokratie-Begriff
Im Fokus steht unter anderem das Gefahrenpotential gegenüber Menschen oder Tieren, beispielsweise der Herdenschutz. Lässt sich dieser nur schwer umsetzen, haben Kantone zwischen dem 1. September und 31. Dezember die Möglichkeit - mit Zustimmung des Bundes - Abschüsse zu genehmigen. Notfalls dürften Jäger sogar ganze Rudel erlegen. Klar ist allerdings: Der Eingriff darf die Wolfspopulation der Schweiz nicht gefährden. Und die Entnahme muss zum Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt nötig sein.    (weiterlesen)

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Demo für Jagdgesetz: Brandenburgs Umweltschützer fordern Umsetzung

50 Menschen protestierten am Donnerstag vor dem Landtag in Potsdam. Bereits zwei Entwürfe hat das Landwirtschaftsministerium vorgelegt – beide stoßen teils auf wenig Gegenliebe.

Von Benjamin Lassiwe   09.12.2022

„Der Wald kann nicht warten – Jagdgesetz jetzt“ stand auf den Transparenten. Und: „Herr Woidke – für den Wald oder für die Jagdlobby?“ Rund 50 Vertreter von Naturschutzorganisationen, des Ökologischen Jagdvereins, des Waldbauernverbands und des Waldbesitzerverbands standen am Donnerstag vor dem Brandenburger Landtag, um für eine Reform des Brandenburger Jagdgesetzes zu demonstrieren.

Denn mittlerweile hat das von Axel Vogel (Grüne) geführte Brandenburger Landwirtschaftsministerium schon zwei Entwürfe des Gesetzes vorgelegt. Doch beide stoßen bei den Koalitionspartnern ebenso wie bei Landesjagdverband und Landesbauernverband nur auf wenig Gegenliebe: Sie fürchten eine allmähliche Abschaffung der Jagdgenossenschaften. Denn die Gesetzesentwürfe sollen das Recht der Waldeigentümer, selbst zu jagen und Jäger auszutauschen, stärken.

Brandenburg sollte ein Jagdgesetz bekommen, das diesen Namen verdient.

Eckhard Fuhr, stellvertretender Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins.

„Brandenburg sollte ein Jagdgesetz bekommen, das diesen Namen verdient“, sagte Eckhard Fuhr, stellvertretender Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins, während der Demonstration. Derzeit müssten noch eine halbe Million Hektar Brandenburger Wald in einen klimagerechten Mischwald umgebaut werden. Das gehe nur mit Naturverjüngung, also, indem sich Bäume selbst aussäen und nicht vom Wild gefressen werden. (weiterlesen)

 

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Regierung plant keine Anpassung des Wolf-Schutzstatus

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort - 05.12.2022 (hib 721/2022)

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plant keine Überprüfung und Anpassung des Schutzstatus des Wolfes abhängig von der Populationsentwicklung innerhalb der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Das geht aus einerAntwort (20/4640) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4451) hervor.

Nach der FFH-Richtlinie sei der Wolf in Deutschland eine streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse. Eine Überprüfung und Anpassung des Schutzstatus in Abhängigkeit von der Populationsentwicklung sei in der FFH-Richtlinie grundsätzlich nicht vorgesehen, schreibt die Bundesregierung bereits in einer früheren Antwort (19/25695) auf eine FDP-Anfrage (19/24771) zu steigenden Wolfszahlen, auf die sie nun verweist. Die FFH-Richtlinie sehe auch für Arten in einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin Schutzmaßnahmen vor.   (zur Pressemitteilung)

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