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Jagdpacht und Vertragsrecht: Der Teufel steckt im Detail
Brigitte Auer, 15.12.2022
Arge Jagdgenossenschaften im BBV Donau-Ries befasst sich mit dem Steuerrecht
Fünfstetten/Lks. Donau-Ries Das Bild vom freien Waidmann, der mit seinem Gewehr durch die Wälder streift, gehört besser in einen Ganghofer-Roman. Heute „wildert“ der Jagdbesitzer selbst, wenn er seine Steuern an den Staat nicht entrichtet. Und so tauschte man sich auf der Mitgliederversammlung der ArGe Jagdgenossenschaften des BBV-Kreisverbandes Donau-Ries in Fünfstetten nicht über die letzte Jagdtrophäe aus, sondern informierte sich über Fragen des Vertrags- und Steuerrechts. Zudem nutzte man das Zusammenkommen, um ArGe-Sprecher Karl-Heinz Fackler und dessen Stellvertreter Lorenz Hofer für weitere fünf Jahre in ihrem Ämtern zu bestätigen und verdiente Jagdvorsteher zu ehren.
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetz, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Die Jagdgenossenschaft verpachtet das Jagdausübungsrecht im Gemeinschaftsjagdrevier über einen Jagdpachtvertrag. Nach Corona müssen viele Jagdreviere neu verpachtet werden, sagte Ulrich Hins, Referent für Jagdangelegenheiten beim BBV Schwaben in Augsburg. Ein guter Zeitpunkt also, die Jagdgenossen über einige Details des Jagdpachtvertragsrechts zu informieren.
Wie bei einer Verpachtung vorzugehen ist, regelt die Satzung der Jagdgenossenschaft. Es gelte dabei die Mustersatzung. Individuell von jeder Jagdgenossenschaft beschlossen werden müssen die Stimmberechtigten, die Weise der Bekanntgabe und die Auszahlung des Pachtzinses. Eine genaue Festlegung in der Satzung, so Hins, erspare spätere Streitigkeiten, die Wiederholung ungültiger Verfahren kann vermieden werden. So könne man sich beispielsweise bei der geforderten „ortsüblichen“ Bekanntmachung am Vorgehen der Gemeinde orientieren oder besser es genau in der Satzung festlegen und damit jeder weiteren Diskussion über die Rechtsgültigkeit der Ladung entgegenwirken.
Pachtbedingungen festlegen

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Die deutsche Kulturlandschaft, der Naturschutz und die Jagd
Das Ziel des Wildtiermanagements: Naturnahe Wälder, die dem Wild Schutz und Äsung bieten, dem Waldbauern einen Ertrag und der Natur eine größtmögliche Diversität. Erst dann darf man von Nachhaltigkeit sprechen.
Immer wieder erreichen im Internet eingestellte Artikel über eine ökologische, naturnahe Jagd ungewöhnliche hohe Zugriffszahlen und es folgen heftige Diskussionen innerhalb der sozialen Medien. Oft werden sehr unsachliche oder gar verletzende Beiträge eingestellt, wie man sie eigentlich nur aus der Diskussion zwischen Jägern und Jagdgegnern kennt. Eine Versachlichung des Themas innerhalb der Jägerschaft ist zwingend geboten, soll die Jägerschaft wegen dieses Themas nicht weiter gespalten werden.
Zunächst einmal ein historischer Abriss zur Entstehung unserer Kulturlandschaft:
Die Anfänge einer Kulturlandschaft
Vor über 1.000 Jahren stießen die Menschen im mitteleuropäischen Siedlungsraum existenziell an ihre Grenzen. Im Mittelalter kämpften die Menschen bei einer sehr geringen Besiedlung ständig gegen den Hungertod, weil wir in Mitteleuropa eine siebenmonatige vegetationslose Zeit haben, die es durch Lagerung von Lebensmittel zu überbrücken gilt. Diese Unkenntnis der Lagerung und Haltbarmachung von Lebensmittels begrenzte die damalige Bevölkerungsentwicklung massiv. (weiterlesen)
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Revier verpachten – Wildschäden vermeiden
Tipps für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
Frank Christian Heute
Seit einigen Jahren bereits ist deutlich geworden, dass die herkömmliche Jagdverpachtung nach dem Höchstgebot nicht geeignet ist, um im Revier Schalenwild effektiv zu regulieren und Wildschäden zu verringern. Das System (großes) Revier und (teure) Jagdpacht ist auf die Hege und „Bewirtschaftung“ des Wildes ausgerichtet. Es hat die aktuell enorm hohen Schalenwildbestände hervor gebracht. Das System ist auf den Schutz und die Förderung des Wildes ausgerichtet (was im Niederwildrevier auch nach wie vor Sinn ergibt) – aber eben nicht auf eine wildschadenorientierte Jagd, geschweige denn auf eine Reduktion der Reh- und Hirschbestände.
Mit dem gängigen „Kniff“ der Verpächter, die Wildschadenersatzpflicht auf den Jagdpächter zu übertragen, hat man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Der Jagdpächter zahlt (reichlich) für das Recht der Jagdausübung und versichert den Eigentümern die Schäden! Doch was sich über zum Jahrzehnte gängigen Modell entwickelt hat, erweist sich nun als Auslaufmodell.
Denn die Wildschäden sind mit dem Anwachsen der Wildbestände ausgeufert und sind für die akut notwendige Wiederbewaldung eine existentielle Gefahr. Denn bei hohen Wilddichten wird die Waldverjüngung derart beeinträchtigt, dass außerhalb von Zäunen kein artenreicher Wald nachwachsen kann!
Die Annahme von Jagdgenossenschaften/ Eigenjagden, Wildschäden (die nicht vom Jagdpächter bezahlt werden) durch die Einnahme hoher Jagdpachten kompensieren zu können, hält vor diesem Hintergrund keiner Prüfung stand. Zumindest in keinem Revier, in dem mehrere Hektar Wald wiederbewaldet werden müssen. Die weit verbreitete Entmischung der Arten ist kaum jemandem bewusst – auch nicht den Waldbesitzern. (weiterlesen)

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Paukenschlag in der Schweiz: Wolfsjagd von Herbst bis Winter?
Bislang durften in der Schweiz nur Problemwölfe geschossen werden. Das hat sich jetzt geändert.
12. DEZEMBER 2022
Die Eidgenossen schlagen beim Wolf einen neuen Weg ein. Dieser lässt sich mit Blick auf die Wolfsthematik im deutschsprachigen Raum durchaus als revolutionär ansehen. Wölfe sollen, so die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) präventiv reguliert werden. Aber: Was verbirgt sich hinter der bürokratischen Floskel?
Das steckt hinter dem Bürokratie-Begriff
Im Fokus steht unter anderem das Gefahrenpotential gegenüber Menschen oder Tieren, beispielsweise der Herdenschutz. Lässt sich dieser nur schwer umsetzen, haben Kantone zwischen dem 1. September und 31. Dezember die Möglichkeit - mit Zustimmung des Bundes - Abschüsse zu genehmigen. Notfalls dürften Jäger sogar ganze Rudel erlegen. Klar ist allerdings: Der Eingriff darf die Wolfspopulation der Schweiz nicht gefährden. Und die Entnahme muss zum Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt nötig sein. (weiterlesen)

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Demo für Jagdgesetz: Brandenburgs Umweltschützer fordern Umsetzung
50 Menschen protestierten am Donnerstag vor dem Landtag in Potsdam. Bereits zwei Entwürfe hat das Landwirtschaftsministerium vorgelegt – beide stoßen teils auf wenig Gegenliebe.
Von Benjamin Lassiwe 09.12.2022
„Der Wald kann nicht warten – Jagdgesetz jetzt“ stand auf den Transparenten. Und: „Herr Woidke – für den Wald oder für die Jagdlobby?“ Rund 50 Vertreter von Naturschutzorganisationen, des Ökologischen Jagdvereins, des Waldbauernverbands und des Waldbesitzerverbands standen am Donnerstag vor dem Brandenburger Landtag, um für eine Reform des Brandenburger Jagdgesetzes zu demonstrieren.
Denn mittlerweile hat das von Axel Vogel (Grüne) geführte Brandenburger Landwirtschaftsministerium schon zwei Entwürfe des Gesetzes vorgelegt. Doch beide stoßen bei den Koalitionspartnern ebenso wie bei Landesjagdverband und Landesbauernverband nur auf wenig Gegenliebe: Sie fürchten eine allmähliche Abschaffung der Jagdgenossenschaften. Denn die Gesetzesentwürfe sollen das Recht der Waldeigentümer, selbst zu jagen und Jäger auszutauschen, stärken.
Brandenburg sollte ein Jagdgesetz bekommen, das diesen Namen verdient.
Eckhard Fuhr, stellvertretender Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins.
„Brandenburg sollte ein Jagdgesetz bekommen, das diesen Namen verdient“, sagte Eckhard Fuhr, stellvertretender Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins, während der Demonstration. Derzeit müssten noch eine halbe Million Hektar Brandenburger Wald in einen klimagerechten Mischwald umgebaut werden. Das gehe nur mit Naturverjüngung, also, indem sich Bäume selbst aussäen und nicht vom Wild gefressen werden. (weiterlesen)

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Regierung plant keine Anpassung des Wolf-Schutzstatus
Ernährung und Landwirtschaft/Antwort - 05.12.2022 (hib 721/2022)
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plant keine Überprüfung und Anpassung des Schutzstatus des Wolfes abhängig von der Populationsentwicklung innerhalb der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Das geht aus einerAntwort (20/4640) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4451) hervor.
Nach der FFH-Richtlinie sei der Wolf in Deutschland eine streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse. Eine Überprüfung und Anpassung des Schutzstatus in Abhängigkeit von der Populationsentwicklung sei in der FFH-Richtlinie grundsätzlich nicht vorgesehen, schreibt die Bundesregierung bereits in einer früheren Antwort (19/25695) auf eine FDP-Anfrage (19/24771) zu steigenden Wolfszahlen, auf die sie nun verweist. Die FFH-Richtlinie sehe auch für Arten in einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin Schutzmaßnahmen vor. (zur Pressemitteilung)
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Was sollten Jäger bei Verkehrskontrollen beachten?
Alexander Mathis
07.12.2022
Vor allem nachts geraten Jäger und Jägerinnen öfter in Verkehrskontrollen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen, die es zu beachten gilt und ein paar einfache Tipps für den erfolgreichen Umgang mit der Situation.
Gerät man als Jäger in eine allgemeine Verkehrskontrolle durch die Polizei, stellen sich einem schlagartig mehrere Fragen. Worauf muss ich achten? Wie verhalte ich mich am besten? Zu allererst: Der Ton macht die Musik – wie in jeder ermessensgetragenen Situation gilt auch im Fall einer Polizeikontrolle, dass man es den Beamten leicht machen sollte, wohlwollend zu kontrollieren. Bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung einzuschalten, das Fenster zu öffnen und die Hände sichtbar am Lenkrad zu halten, kann dabei schon Wunder wirken, genauso ein freundlicher Umgangston.
Müssen Jäger selbst auf mitgeführte Waffen verweisen?
Das heißt jedoch nicht, dass Jäger von sich aus darauf hinweisen müssen, dass sie gerade Waffen und Munition transportieren. Ebenso wenig muss man angeben, woher man kommt und wohin man möchte – die Personalien hingegen schon. Auch Führerschein und Fahrzeugpapiere müssen auf Verlangen vorgezeigt werden. Einer Anweisung auszusteigen, ist Folge zu leisten. Die Beamten sind grundsätzlich verpflichtet, sich auf Nachfrage auszuweisen, aber das richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Zugriffsbereit oder schussbereit transportieren?
Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG sind Waffen grundsätzlich (beispielsweise auf dem Weg zum Büchsenmacher oder Schießstand) nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit zu transportieren. Es empfiehlt sich hier die Beförderung in einem mit einem Schloss verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer, da dies den gesetzlichen Anforderungen in jedem Fall gerecht wird. Das Jägerprivileg nach § 13 Abs. 6 WaffG erlaubt es, die Waffe im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung (zum Beispiel auf dem Hin- und Rückweg von der Jagd) zugriffsbereit zu führen. (weiterlesen)

Foto: Stiftung Warentest
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Nutrias in Deutschland: Monitoring zeigt alarmierende Zahlen
Die aktuellen Monitoringdaten zeigen eine Verdopplung der Jagdreviere, in denen Nutrias vorkommen.
Leonie Engels
06. DEZEMBER 2022
Gemeinsam mit Wissenschaftlern hat der Deutsche Jagdverband (DJV) Daten aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) mit Blick auf die Verbreitung der Nutria ausgewertet. Das Ergebnis: das Vorkommen der invasiven Nager hat sich von den Jahren 2015 bis 2021 mehr als verdoppelt.
Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen. 2015 meldeten ein Drittel der Jagdbezirke Nutria-Vorkommen, 2021 sind es schon zwei Drittel. „Werte aus Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein lagen nicht oder nur teilweise vor“, so der DJV in einer Pressemitteilung.
Verbreitungsschwerpunkt Niedersachsen
Einen weiteren Bestandsschwerpunkt hat das Nutria in Niedersachsen. In über 58 Prozent der Jagdreviere kommt die invasive Art vor. Dabei fühlt sich der Nager auch in urbanen Bereichen mit Wasserflächen wohl. (weiterlesen)

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Austritt aus Jagdverband: FDP wirft Özdemir „grünen ministeriellen Alleingang“ vor
Neben der Kritik an Bundesinnenministerin Faeser von der SPD bezüglich der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts kritisiert die FDP nun auch das von den Grünen geführte Bundeslandwirtschaftministerium.
29.11.2022
Hintergrund ist der angekündigte Austritt Deutschlands aus dem internationalen Jagdverband. Der zuständige Fachpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, Busen, wirft Minister Özdemir einen Alleingang vor. Der Schritt sei weder mit seiner Partei abgestimmt noch mit dem Koalitionsvertrag vereinbar, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Die Freien Demokraten würden dieses Vorgehen nicht dulden. (weiterlesen)

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Besondere Schwere der Schuld: Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel
30. November 2022
Das Landgericht Kaiserslautern sieht es als erwiesen an, dass Andreas S. mit der Tat illegale Wilderei vertuschen wollte. Der Mitangeklagte Florian V. geht straffrei aus.
Am frühen Morgen des 31. Januar fällt zwei Polizisten auf der Kreisstraße 22 im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel ein Kastenwagen auf. Sie wollen ihn kontrollieren. Das letzte Lebenszeichen ist von ihnen zu hören, als der 29-jährige Oberkommissar um 4.21 Uhr um Hilfe funkt: "Kommt schnell! Die schieße', die schieße'!" Wenige Minuten später sind der Oberkommissar und seine 24-jährige Kollegin, eine Polizeikommissaranwärterin, tot. Die Kugeln haben sie in den Kopf getroffen.
Wegen zweifachen Mordes hat das Landgericht Kaiserslautern jetzt den 39 Jahre alten Hauptangeklagten Andreas S. zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, es ist noch nicht rechtskräftig. (weiterlesen)



