Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten
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Die Gebirgsjagd – die letzte Freiheit
Datum: Mo., 31. Oktober 2022 & Mo., 07. November 2022
Uhrzeit: ab 20:15 Uhr
Wo zu sehen: Servus TV, Bergwelten
Die Gebirgsjagd
Viele Jäger träumen davon, einmal in den Bergen auf die Jagd zu gehen. Doch die Gebirgsjagd erfordert vielfältiges Wissen und Erfahrungen und ist nicht nur körperlich höchst anspruchsvoll. “Bergwelten“ begleitet sechs Jäger und Jägerinnen bei der Erfüllung ihrer strapaziösen Aufgaben, aber auch bei den schönsten und spannendsten Momenten der Jagd in ihren Bergrevieren im Salzburger Land.
In einfachen Hütten zu übernachten, bereits im ersten Morgengrauen zur Jagd aufzubrechen und bei Erfolg die Beute selbst ins Tal zu tragen – plötzlich scheint man eins zu werden mit der Natur. Daher ist es nicht erstaunlich, dass der Traum vieler Jäger ist, einmal in den Bergen auf Jagd zu gehen, denn nirgendwo sonst ist die Natur bei uns noch so ursprünglich und wild wie im Gebirge.
Doch die Gebirgsjagd ist nichts für Unerfahrene: Oft gelangt der Jagende an die Grenzen seiner eigenen Belastbarkeit. Die Gefahren des Geländes richtig einschätzen oder Wetterumschwünge rechtzeitig vorhersehen kann nur, wer sich regelmäßig am Berg aufhält. Das Wild auf Schussdistanz anzupirschen und gleichzeitig die Möglichkeit des Abtransportes ins Tal im Auge zu behalten, erfordert viel Gespür und langjährige Erfahrung.
Aufwändige Pflicht
Die Aufgaben der Gebirgsjäger sind inzwischen sehr vielschichtig und anspruchsvoll geworden. Die Pflicht zur Abschusserfüllung führt oft zu einem nüchternen „managen“ von Wildbeständen. Durch sich ausbreitende Sommer- wie Wintersportaktivitäten in den Bergen kommt es zu immer häufigeren Störungen der Wildtiere, was die Bergjagenden vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Zudem müssen sie verschiedensten Monitoring-Aufgaben nachkommen. So ist aus der traditionellen Jagd oftmals eine extrem aufwändige Pflicht geworden. Dass ihr dennoch immer noch viele, auch junge, Menschen mit Begeisterung nachgehen, liegt sicher auch an den einmaligen und atemberaubenden Naturerlebnissen und dem Wunsch nach Erhaltung der Bergtierwelt, die durch die Menschen bedroht, aber gleichzeitig auch nur durch sie bewahrt werden kann.
Ausstrahlungstermine
„Bergwelten: Die Gebirgsjagd – Die letzte Freiheit“, Teil 1, Mo., 31.10., ab 20:15 Uhr
„Bergwelten: Die Gebirgsjagd – Die letzte Freiheit“, Teil 2, Mo., 07.11., ab 20:15 Uhr

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Jagd und Tierschutz – Ein ewiges Ringen
27.10.2022
Nicht erst seit der Erhebung des Tierschutzes in den Verfassungsrang befinden sich Jagd und Jäger im besonderen Fokus der Gesellschaft. Unser Privileg, Tiere töten zu dürfen, bleibt verbunden mit einer damit untrennbaren Verantwortung.
Dieser Pflicht sollte man sich stets bewusst sein – nicht nur, weil man ansonsten leichtfertig mit seinem Jagdschein spielt ...
Setzt man Jagd- und Tierschutz in Bezug, stößt man unweigerlich auf § 4 Abs. 1 TSchG: „Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder ... unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen waidgerechter Ausübung der Jagd ... zulässig …, darf sie nur vorgenommen werden, wenn dabei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.“
Umgekehrt nimmt auch das Bundesjagdgesetz (BJG) einen Bezug zum Tierschutzrecht vor, in § 44 a heißt es dort: „Vorschriften des Tierschutzrechts bleiben unberührt …“. In § 1 Abs. 3 BJG heißt es: „Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.“
Was sind Kriterien deutscher Waidgerechtigkeit ?
Wild unnötige Qualen ersparen,
im Wild das uns Menschen am nächsten stehende Geschöpf der Natur zu achten,
dem Wild im Rahmen des Zweckes und des Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen,
Jagdbetrieb und -leidenschaft im Sinne einer durch allg. Gesetze und die Pflicht zur Wahrung des Ansehens der Jäger bedingten Disziplin unter Kontrolle zu halten.
Damit ist die Jagd also ohne jede Einschränkung tierschutzgerecht, wenn sie die Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit beachtet. Diese Beziehung zwischen Tierschutz und Jagdrecht ist auch konform zum Staatsziel Tierschutz (Art. 20 a GG): „Der Staat schützt auch in der Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere …“. (weiterlesen)

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Kommentar: Die Gehorsamsausbildung der Jagdhunde in der Sackgasse
Ohne die Hintergründe des unfassbaren Beissvorfalls in der Pfalz "Bilanz einer Hunderunde: Ein verprügelter Jäger und 2 tote Hunde" genauer zu untersuchen, wird an dem Vorfall eines offensichtlich: Die Jagdhundeausbildung hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht weiterentwickelt, bzw. verharrt in völlig überholten und nicht mehr zeitgemäßen Ausbildungsschritten.
Die Anforderungen an den Jagdhund damals...
Vor vielen Jahrzehnten, als die Jagd noch weitestgehend ohne Öffentlichkeit stattfand, brauchte man auf der Jagd den raubzeug- und wildscharfen Jagdhund. Durch diese in die Rasse hineingezüchtete bedingungslose Wildschärfe war der Jagdhund ein unersätzlicher Helfer beim Strecken des Wildes. Jäger mit aus heutiger Sicht eher mäßig treffenden Waffen erhöhten den Bedarf an Jagdhunden, die das krankgeschossene Wild nicht nur stellten, sondern es „abtaten“, wie Jäger das Töten durch gezielten Kehlbiss nennen.
Tierschutzauflagen gab es keine, der Tierschutz findet erst seit einigen Jahren bei der Jagd Anwendung. Alleine der völlig dehnbare und für jeden Jäger beliebig auslegbare Begriff der „Waidgerechtigkeit“ fand damals, wenn überhaupt, bei Tötung des Wildes mittels Jagdhund Anwendung. Die damaligen Jagdhunde kannten in der Regel weder Hundebegegnungen noch Laternenpfähle oder Kinderspielplätze, sondern nur Zwinger, Hof und Jagd.
Der bedingungslose Tötungswille wird bis heute bei der Jagdhundeausbildung geweckt und ist immer noch in vielen Jagdhunderassen ein wesentliches Zuchtziel.
... und heute (weiterlesen)

Jagdhundeausbildung beginnt mit der Ausbildung im Gehorsam, Wildkontakt ist in dieser Zeit nicht zielführend und hat tunlichst zu unterbleiben
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Waldgebiet des Jahres 2023
Choriner Wald
Der Choriner Wald, rund um das gleichnamige Zisterzienserkloster aus dem 13. Jahrhundert, liegt im Nordosten Brandenburgs etwa 70 Kilometer nordöstlich von Berlin im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Das große zusammenhängende Waldgebiet steht größtenteils im Eigentum des Landes Brandenburg und wird durch die Landeswaldoberförsterei Chorin bewirtschaftet, geschützt und entwickelt.
Das Gebiet zeigt exemplarisch die Vielfalt, Schönheit aber auch die Gefährdungen einer typischen nordostdeutschen, eiszeitlich geprägten Landschaft. Landschaftsgeografisch der Uckermark zugehörig, ist das Waldgebiet Teil des Landkreises Barnim, der durch den Choriner Wald und die westlich angrenzende Schorfheide ein Bewaldungsprozent von ca. 46 % aufweist.
Bei den Waldflächen handelt es sich um alten königlich-preußischen Waldbesitz sowie säkularisierten Klosterbesitz. Die seit 1861 bestehende Oberförsterei Chorin umfasst gegenwärtig 19.400 Hektar Landeswald und ist auf 14 Reviere mit einer Durchschnittsgröße von 1.385 Hektar aufgeteilt. Mit dem Landeswald in Gemengelage befinden sich etwa 800 ha Privatwald, der von der Hoheitsoberförsterei Eberswalde betreut wird. Im Süden ist ein Teil des Stadtwaldes Eberswalde Bestandteil des zusammenhängenden Waldgebietes. (weiterlesen)

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Jäger vor Gericht - Prozess nach Erntejagd: Verstoß gegen Tierschutzgesetz oder Wilderei?
Mit der Auffassung des Gerichts sind die Pächter nicht zufrieden.
Johannes Schlereth
19.10.2022
Nach einer Erntejagd schoss ein revierfremder Jäger flüchtige Wildschweine in einem Neubaugebiet. Für das Gericht ein schwerer Spagat: Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Wilderei?
Am vergangenen Mittwoch musste sich ein Jäger in Zerbst (Sachsen-Anhalt) vor dem Amtsgericht verantworten. Die Vorwürfe wogen schwer: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Jagdwilderei. Was war geschehen?
Der Angeklagte, ein Jäger, wurde im vergangenen Jahr angerufen, weil eine Rotte Wildschweine durch ein Wohngebiet und die dazugehörigen Gärten zog. „Das waren etwa zehn Tiere“, teilte Frank Straube, der Pressesprecher des Gerichts, mit. „Zum Teil hatten sich die Tiere in Zäunen verfangen und waren teils schon verletzt.“ Straube weiter: „Man konnte den zuständigen Jagdpächter nicht erreichen. Deshalb wurde der Angeklagte kontaktiert.“ Einer der Pächter des Reviers sieht das anders: „Wir saßen 500 Meter entfernt an einem Maisschlag, die Polizei hat unsere Nummern, aber uns hat niemand kontaktiert.“
Jäger erschießt Wildschweine mit Pistole im Wohngebiet
Indes sah sich der Angeklagte die Situation an, überlegte und handelte schließlich – so der Pressesprecher. „Er hat dann mit der Pistole die Tiere im Wohngebiet erlegt.“ Währenddessen war die Erntejagd der Pächter zu Ende, man stand beisammen und erzählte, so der Pächter. „Plötzlich hat man Schüsse aus dem Wohngebiet gehört. Wir konnten das nicht zuordnen und dachten es sind vielleicht Handwerker mit einem Nagelapparat beim Hausbau zugange.“ Die Folge: Die Jäger taten die Schüsse als Baulärm ab.
Pächter wussten nichts vom Abschuss der Wildschweine (weiterlesen)

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Jagdgenossenschaft Möggers: Unser “Jagderfolg” ist die Naturverjüngung
12.10.2022 Die Jagdgenossenschaft Möggers aus Vorarlberg erhielt kürzlich den Staatspreis für Wald in der Kategorie „Wald-Wild-Management“. Waldaufseher Helmut Gmeiner erläutert, was getan wird, damit Plenterwald und Rehwild miteinander auskommen.
Bei der Verjüngung ist die jagdliche Bewirtschaftung der entscheidende Faktor.“ Das ist laut Waldaufseher Helmut Gmeiner von der Jagdgenossenschaft Möggers im Vorarlberger Laiblachtal einer der wichtigsten Grundsätze für eine erfolgreiche Plenterbewirtschaftung.
Die Jagd müsse als Teil der Waldbewirtschaftung gesehen werden, so Gmeiner.
Über 1.000 Hektar Jagdfläche in Eigenbewirtschaftung
Dieses Grundprinzip war ein wichtiges Motiv für die Gründung der Jagdgenossenschaft im Jahr 1990. Damals entschieden sich die Grundbesitzer in der Region, ihr Jagdrecht selbst auszuüben und die Jagd nicht mehr zu verpachten. Das Ziel der Eigenbewirtschaftung war und ist eine ausreichende Jagdausübung. In der Jägerschaft wurde dieser Schritt kontrovers debattiert, sogar Forderungen nach einem Verbot der Eigenbewirtschaftung wurden schon laut, blieben bisher aber in der Minderheit. (weiterlesen)

Neben den hiebreifen Stämmen drängt bereits der Nachwuchs nach oben – dank erfolgreichem „Wald-Wild-Management“ mit intakten Trieben und Knospen.
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Produktinformation: Jagdparadies Australien - Das gilt es bei der Einreise zu beachten
Ein großer Teil von Australien besteht aus Wildnis. Dadurch bietet das Land viele Möglichkeiten zum Jagen von verschiedenen einheimischen und invasiven Wildtierarten. Vor der Reise müssen einige Bescheinigungen beantragt werden und man sollte auch das verpflichtende Visum für die Australien Einreise nicht vergessen.
Arten und Besonderheiten Australien
Mit einer Bevölkerungsdichtheit von 2,8 Einwohnern pro Quadratkilometer ist Australien extrem dünn besiedelt. Aufgrund der Trockenheit weiter Teile des Landes sind viele Gegenden von Menschen gänzlich unbewohnt. Das bietet viel Raum für Natur und Wildnis. Das Land hat mehrere Klimazonen, mit tropischen Regenwäldern im Norden, höheren Gebirgsketten im Südosten und wüstenartigen, trockenen und halbtrockenen Gebieten in der Mitte des Landes. Man kann hier einige einheimische Großwildarten, etwa Dingos und Kängurus finden, aber in Australien leben auch viele nicht heimischen Tierarten, wie Wasserbüffel, Hirsche, Wildschweine und Banteng. (weiterlesen)

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Politikum – Warum wird der Wolf nicht bejagt?
Canis Lupus ist ein heikles Politikum das Stadt und Land spaltete. Doch warum wird er nicht bejagt?
Kim Trautmann, 8.10.2022
Politikum Canis Lupus
Der Wolf ist nicht kompatibel mit unserer modernen, hoch entwickelten Kulturlandschaft. Eine Erkenntnis, die unsere Vorfahren bereits leidvoll machten – der Kampf mit Canis Lupus kann für viele hundert Jahre als existenzielle Bedrohung der Landbevölkerung bezeichnet werden. Doch in Anbetracht der Bestandsexplosionen und des politischen Unwillens zu handeln, kommt es einem derzeit fast vor, als herrsche in weiten Teilen des Landes eine Wolfsamnesie. Und doch ist der Grauhund in den letzten Jahren zunehmend zum Politikum avanciert. Allerdings weniger weil er Landbevölkerung, Tierhaltern, Jägern und Naturnutzern das Leben schwer macht, sondern weil er Synonym für Natur und Wildnis, zum Sinnbild aller urbanen Sensüchte geworden ist.
Ein Tier wie jedes andere
Dass das Politikum Wolf auch gegenwärtig wieder den Landtagswahlkampf bestimmt, ändert nichts am verbreiteten politischen Unwillen tatsächlich Maßnahmen zu ergreifen. Während man in Kärnten bereits das Jagdgesetz ändert, um mit Nachtsichttechnik effektiven und sicheren Herdenschutz sowie Bestandsregulierungen vornehmen zu können, schwadroniert man hierzulande noch über die Einhaltung abstrusester Schutzmaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet und diversen sensiblen Ökosystemen. Dass Möglichkeiten bestehen Bestände zu regulieren bevor es zu spät ist, zeigen unsere Schwedischen Nachbarn, die derzeit planen den Wolfsbestand auf 200 anstatt wie bisher auf rund 400 Tiere zu begrenzen. (weiterlesen)

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Jagdverpachtung Bayern, Landkreis Neumark in der Oberpfalz
Die Jagdgenossenschaft Günching verpachtet zum 1.4.2023 ihr Gemeinschaftsjagdrevier im Wege der freihändigen Vergabe auf die Dauer von 9 Jahren.
Das Revier besteht aus 3 Jagdbögen:
Günching Ost 291 ha davon 89 ha Wald
Günching Süd 289 ha davon 43 ha Wald
Günching West 332 ha davon 58 ha Wald (zur Jagdatenbank)

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Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen, Landkreis Lippe
Die Forstverwaltung des Landesverbandes Lippe verpachtet für den Zeitraum 01.04.2023 – 31.03.2032 die Jagdnutzung an fünf Eigenjagdbezirken.
Sämtliche Ausschreibungsunterlagen können beim Landesverband Lippe, Forstmanagement, Herrn Grimmelt (Tel.: 05234/20682-15, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) angefordert oder auf der Homepage des Landesverbandes Lippe unter:
https://www.landesverband-lippe.de/ jagdverpachtungen-zum-01-04-2023/
heruntergeladen werden.
Die Gebotsunterlagen sind bis spätestens 02. November 2022, 10.00 Uhr beim Forstmanagement des Landesverbandes Lippe, Pyrmonter Str. 10 in 32805 Horn-Bad Meinberg abzugeben. (zur Jagddatenbank)


