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Kitzrettung mit der Drohne - 10 Fehler die du NICHT machen solltest - OÖ JagdTV

Die Kitzrettung u.a. mit der Drohne zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Jägerinnen und Jäger. Sie bergen jedes Jahr hunderte Kitze aus den Feldern und retten sie so, gemeinsam mit den Landwirten, vor dem Tod durch das Mähwerk.
Die Kitzrettung mit der Drohne ist dabei seit einigen Jahren zur modernen Königsdisziplin herangewachsen. Mit kaum einer anderen Methode können Kitze derart schnell und zuverlässig lokalisiert und in Sicherheit gebracht werden. Jetzt im Frühjahr laufen dafür die Vorbereitungen auf Hochtouren. Viele Drohnen werden gerade ausgesucht, gekauft und versichert, der Drohnenführerschein muss noch gemacht werden etc.
Wir haben 10 Fehler zusammengestellt, die man bei der Kitzrettung u.a. mit der Wärmebild-Drohne vermeiden sollte.

Mehr Infos zum Drohnenführschein gibt's hier: https://www.dronespace.at/

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Bundesjagdgesetz nicht zielführend - Experten kritisch bis ablehnend

Inwieweit die Expertise und die damit einhergehende Kritik von Experten zu den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes noch in das Gesetz einfließen werden, ist angesichts der schon am Donnerstag im Bundestag anstehenden Entscheidung äußert fraglich.

"In ihren Stellungnahmen sehen die zur Anhörung vor dem Bundestagsausschuss Ernährung und Landwirtschaft zum 1. März geladenen Experten den Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes kritisch bis fachlich nicht tragbar," so Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. "Der monokausal auf die Reduzierung von Rehen ausgerichtete Entwurf wird seinem Anspruch, Grundlagen für einen klimaresilienten Wald zu schaffen nicht gerecht. Wie einige Experten fordern, ist der Entwicklung des Lebensraums Wald ein ganzheitliches Wildtiermanagement und nicht wie in den vergangen fünf Jahrzehnten eine immer stärkere Intensivierung der Jagd geschuldet."

Während Dr. Jens Jacob, Leiter der Forstabteilung im Umweltministerium Rheinland-Pfalz, wie auch der WWF, vertreten durch Moritz Klause, Programmleiter Wildtiere, nur leise Kritik am vorliegenden Entwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes äußern, lehnen Wissenschaftler wie Prof. Dr. Dr. Sven Herzog von der TU-Dresden oder Prof. Dr. Klaus Hackländer, Universität für Bodenkultur, Wien, den Entwurf in vielen Punkten ab. Auch für Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, ist der vorliegende Gesetzesentwurf mit dem Ziel des Waldumbaus entbehrlich.

Als wesentliche Punkte der Kritiker werden immer wieder genannt:

- die Reduktion der Hege auf eine jagdliche Dienstleistung für die Forstwirtschaft,
- die Vorstellung, dass hoher Jagddruck dazu beitragen wird, den Wildeinfluss im Wald zu reduzieren sowie
- die Zielsetzung, dass eine Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht werden soll.

Vielmehr werde die Chance vertan, Voraussetzungen für eine Lebensraumgestaltung der Wildtiere zu schaffen, die das Verhalten, den Biorhythmus, das Äsungsverhalten der Wildtiere berücksichtige. Eine einseitige Fokussierung auf die Reduktion des Rehwildbestandes verursache Stress für die Wildtiere und resultiere in erhöhtem Verbiss.   (weiterlesen)

 

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Einziehung des Jagdscheins wegen Verwendung unbrauchbarer Jagdhunde bei Drückjagd (Urteilsbesprechung durch Dr. jur. Thomas Paul)

Unterlassen fachgerechter Nachsuche mit brauchbaren Jagdhunden - Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit - Einziehung des Jagdscheins und Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

von Dr. jur Thomas Paul

Ein bereits im Dezember vergangenen Jahres ergangener Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen 7 B 11/20 vom 22.12.2020) scheint im Netz derzeit für große Unruhe zu sorgen. Worum ging es in dieser Sache?

Ein Jagdleiter hatte in Schleswig-Holstein eine revierübergreifende Ansitzdrückjagd organisiert. Nachdem ihm gegen 17h des Jagdtages mitgeteilt worden war, dass mindestens ein Stück Schwarzwild krankgeschossen worden sei, nahm er wegen der hereinbrechenden Dunkelheit erst am Folgetag die Nachsuche mit seiner Kleinen Münsterländerhündin auf, die leider erfolglos blieb. Die Hündin stammte zwar aus einer leistungsgeprüften Zucht und der Jagdleiter konnte eine Zensurentafel für die Verbandsjugendprüfung vorlegen, nicht aber einen Beleg für die gesetzlich geforderte Brauchbarkeitsprüfung oder eine vergleichbare Prüfung. Der Jagdleiter hatte es auch versäumt, das Überwechseln des krankgeschossenen Wilds den Jagdausübungs-berechtigten des Nachbarreviers unverzüglich anzuzeigen. (weiterlesen)

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Einziehung des Jagdscheins wegen Verwendung unbrauchbarer Jagdhunde bei Drückjagd (Die Entscheidung in voller Länge)

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 2020 – 7 B 11/20 –, juris

Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Einziehung des Jagdscheins wegen nicht fachgerechter Nachsuche; Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis

Die Entscheidung in voller Länge (weiterlesen)

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Einziehung des Jagdscheins wegen Verwendung unbrauchbarer Jagdhunde bei Drückjagd

Unmöglichkeit der fachgerechten Nachsuche wegen unbrauchbarer Jagdhunde

Verwendet ein Jagdleiter für eine Drückjagd unbrauchbare Jagdhunde und ist daher eine fachgerechte Nachsuche nicht möglich, rechtfertigt dies die Entziehung des Jagdscheins mit sofortiger Wirkung. Das Bestehen einer Brauch­barkeits­prüfung bzw. einer gleichgestellten Prüfung ist Voraussetzung für die Brauchbarkeit eines Jagdhundes. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem in Schleswig-Holstein wohnhaftem Jäger wurde im November 2020 mit sofortiger Wirkung der Jagdschein entzogen. Die zuständige Behörde warf dem Jäger vor, dass er als Jagdleiter im Rahmen einer Drückjagd keine brauchbaren Jagdhunde verwendet habe. Dies habe zur Folge gehabt, dass ein angeschossenes Tier nicht mehr auffindbar war und ein weiteres angeschossenes Tier erst am Folgetag aufgefunden werden konnte, um die Tiere von ihren Qualen zu erlösen. Die mitgeführten Jagdhunde hatten weder eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung bestanden. Der Jäger erhob gegen den Bescheid der Behörde Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein Eilrechtsschutz.

Rechtmäßigkeit der Entziehung des Jagdscheins

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied gegen den Jäger. Die Entziehung des Jagdscheins gemäß § 18 in Verbindung mit § 17 des Bundesjagdgesetzes sei voraussichtlich rechtmäßig, so dass kein Anspruch auf Eilrechtsschutz bestehe. (weiterlesen)

Hier kann man die Entscheidung in voller Länge nachlesen

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Das Pflaster auf der Wunde

von Florian Asche

Tommis Eltern wurde schon früh klar, dass sich ihr Sprössling etwas anders entwickelte als sie erwartet hatten. Schon in der Vorschule fiel es ihm schwer, sich auf eine Sache zurzeit zu konzentrieren. Der Kleine sprang in der Vorlesestunde auf, lief zum Fenster und zeigte auf eine Möwe, die dort am Fensterbrett pickte. Beim Malen wollte er lieber Musik hören und beim Singen lieber malen, am besten alles zeitgleich und durcheinander. „Das verwächst sich wieder“, meinten die Großeltern, „Zappelphilipps hat es schon immer gegeben.“

Doch es verwuchs sich nicht. Am ruhigsten war der Junge, wenn man ihn mit Papas Smartphone in eine Ecke setzte. Stundenlang konnte das Kind dort kleine bunte Raumschiffe abschießen und war das stillste Wesen der Welt, bis zum Moment, in dem er das Ding zurückgeben sollte. Als die Noten immer bedenklicher nach unten sackten, meinte die Lehrerin, Tommi habe vielleicht doch ADS. Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom – hinter drei einfachen Buchstaben verbirgt sich die gesamte Angst der Elternwelt vor dem sozialen Abstieg eines Schulversagers. Ab da begann die übliche Tournee zu verschiedenen Ärzten und Therapeuten. Was muss das für ein Gefühl sein, einem 9-jähigen schon morgens und abends eine Pille zu verabreichen? Immerhin, mit dem Ritalin lief es etwas besser in der Schule. Doch irgendwie kam Tommi den Eltern immer etwas blass vor, weniger antriebsstark und begeisterungsfähig, weniger ihr Kind.

Seit dem letzten Sommer* ist alles anders. Freunde hatten den Jungen zu einem Angelurlaub nach Schweden mitgenommen. Nach drei Tagen hatte Tommi dort seine Medikamente verloren und es war niemandem aufgefallen. Stundenlang konnte er am See sitzen und Blinkern, unterschiedliche Köder ausprobieren, Fische drillen und später am Feuer ausnehmen und mit der Familie zum Mittag essen. Beim Töten hatte er kurz gezögert, doch das intuitive Selbstverständnis des Kindes hatte sehr schnell die Erkenntnis gebracht, dass Tod und Töten naturnotwendig sind. Und natürlich wollte dieses Kind sein, so wie Indianer, Trapper, Steinzeitmenschen. Tommi war frei. Die Eltern konnten es kaum glauben, als ihre Freunde die Geschichte nach Hause brachten. Doch die Begeisterung, mit der ihr Junge berichtete, machte sie glücklich.   (weiterlesen)

Ritalin ist das Medikament, das der Junge in seinem Urlaub verloren hat, hier der Screenshot von der Googlesuchphrase "Ritalin"

 

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Mehr Jagdschüler trotz Corona-Pandemie

27.2. 2021 2020 meldeten sich über 18.800 Frauen und Männer fürs grüne Abitur - fast so viele wie im Vorjahr. Zahlreiche Prüfungen stehen wegen Lockdown noch aus. Spitzenreiter ist Niedersachsen mit knapp 4.000 Prüflingen.

18.820 Frauen und Männer haben sich im Jahr 2020 der staatlichen Jägerprüfung gestellt. Dies sind annähernd so viele wie im Jahr zuvor, allerdings stehen coronabedingt noch viele Prüfungen aus. Der Deutsche Jagdverband (DJV) geht davon aus, dass 2020 deutlich mehr Menschen Jägerkurse besucht haben als im Jahr 2019. Damit setzt sich ein positiver Trend fort: Im Vergleich zu 2009 ist die Zahl der Prüflinge 2020 um 95 Prozent gestiegen.

Das sogenannte grüne Abitur ist nach wie vor anspruchsvoll: Wie im Jahr zuvor sind 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler im ersten Anlauf durch die Prüfung gefallen. Laut DJV-Statistik traten die meisten in Niedersachsen zur Prüfung an: 3.973. Es folgen Baden-Württemberg (3.169) sowie Mecklenburg-Vorpommern und Bayern (je 2.350). (weiterlesen)

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Der tote Wolf als Staatsaffäre

Ein schwedischer Vorzeigeunternehmer kämpft für eine andere Raubtierpolitik und landet vor Gericht

In Schweden wird der Wolf zur Staatsaffäre: Der Strafprozess gegen einen sehr erfolgreichen Unternehmer beschäftigt die Medien als ginge es um Massenmord an Menschen – und nicht um einen toten Wolf, der nie gefunden wurde.

Karl Hedin hat aus dem Sägewerk seiner Vorväter einen landesweit präsenten Baumarkt-Konzern gemacht. Der 71-jährige beschäftigt rund eintausend Angestellte. Er ist mit 40.000 Hektar einer der größten Privatwaldbesitzer in Europa und Herr über eine Eigenjagd, von der Normalsterbliche nur träumen können.

Nun steht der Vorzeige-Unternehmer vor Gericht. Er soll sich mit Jagdkameraden zur illegalen Hatz auf einen Wolf verabredet haben. Was der prominente Delinquent vehement bestreitet. Die Verhandlung gerät zum filmreifen Duell mit einem Staatsanwalt, der die geballte Staatsmacht aufgeboten hat, um seinen Kontrahenten zu überführen.

60 Polizeibeamte rückten an, um Wohnungen und Betriebsgelände des Sägewerkers und seiner Jagdkameraden zu durchsuchen.  (weiterlesen)

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Wildbret und Naturschutz: Die Deutschen wollen jagen

Die Jagd ist in Deutschland im Kommen. Das hat auch, aber nicht nur mit der Coronavirus-Pandemie zu tun. Rund 397 000 Menschen in Deutschland verfügen über einen Jagdschein, vor 20 Jahren waren es gut 60 000 weniger.

Nahrung selbst schießen
Shanna Reis leitet ein Weingut in Rheinhessen. Lange verzichtete die 28-Jährige völlig auf Fleisch. Das hat sich geändert, jetzt schießt sie einen Teil ihrer Nahrung selbst.

„Covid hat uns definitiv an die Natur zurückgebracht, weil das letztendlich der Ort ist, wo wir noch hingehen konnten“, sagt Reis. „Für mich das ist wichtig, dass ich weiss, woher das Fleisch, das ich esse, kommt, dass ich alle Schritte nachvollziehen kann, dass ich das Tier lebend hier gesehen habe, dass ich bewusst nicht zu viel esse, aber daran halt weiß, wo es herkommt“, so die Jägerin aus Aspisheim. 

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Flintenkaliber

von Norbert Klups

Die Kaliberangabe für Flinten stammt aus England und berechnet sich aus der Anzahl kalibergroßer Rundkugeln, die aus einem englischen Pfund Weichblei (453 Gramm) gegossen werden können. Bei 12 gleichgroßen Kugeln somit das Kaliber 12, bei 16 das Kaliber 16 usw. Geläufig sind die Kaliber 10, 12, 16, 20, 24, 28, 32 und 36, wobei das letzte Kaliber auch .410 genannt wird.

Jagdlich gebräuchlich und sinnvoll sind die Kaliber 12, 16 und 20. Bei den Flinten ist das 12er-Kaliber, heute meist mit 76 Millimeter Hülsenlänge, dominierend, mit Abstand gefolgt vom Kaliber 20, während bei kombinierten Waffen gern 16er-Schrotläufe gewählt werden, um schmalere Kästen zu bauen. Es gibt zwar auch Drillinge und Bockbüchsflinten mit 20er-Schrotläufen, aber das ist nur sinnvoll, wenn auch echte 20er-Kästen gefertigt werden und nicht etwa der 16er-Kasten für das Kaliber 20 eingerichtet wird. Solche Waffen sind dann weder schmaler noch leichter als eine Waffe mit 16er-Schrotlauf. Im Gegenteil: Da in das für 16er-Läufe vorgesehene Hakenstück 20er-Läufe eingeschoben werden, sind diese hinten dickwandiger, was für mehr Gewicht sorgt. (weiterlesen)

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