Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten
- Details
Jagd- Land- und Forstwirtschaft in Thüringen weiter möglich
Erfurt. Seit gestern (2. November) gilt die aktuelle Verordnung der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Unter den vorgegebenen Abstands- und Hygienebestimmungen sind jedoch alle amtlichen und notwendigen Tätigkeiten der Jagd, der Forst- und Landwirtschaft weiter zulässig. „Trotz der Corona-Pandemie und aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen müssen die unverzichtbaren Arbeiten im Wald und auf dem Feld weitergehen“, sagte heute Thüringens Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff.
„Die Waldarbeiten sind notwendig, um die entstandenen Waldschäden durch Trockenheit und Borkenkäfer zu beheben. Wir befinden uns derzeit mitten in der Pflanzsaison und müssen diese Aufgabe dringend fortsetzen, um die Ziele der Wiederbewaldung und des nachhaltigen Waldumbaus umsetzen zu können. (weiterlesen)

- Details
Das stille Jahr
von Bertram Graf v. Quadt
Es gibt keinen Lebensbereich, in dem man nicht spürte, dass dieses Jahr anders ist. Ein Virus lähmt das Leben – sagen die einen. Die anderen sagen, dass der politische Umgang damit das Leben lähmte. Beides stimmt aus der Sicht des Autoren. Aber die Ursache ist angesichts der Wirkung letztlich sekundär.
Eigentlich sollte ich längst die Hunde hören. Oder die Treiber. Oder zumindest Schüsse. Wild war noch keines da. Die Waffe liegt ungenutzt auf der Kanzelbrüstung. Seit zwei Stunden bin ich auf diesem Stand, und auch wenn er nicht grade wie der allerbeste aussah: so leer, so still war noch keine Drückjagd, seit Jahren nicht. Und dann fällt mir ein: es ist keine Drückjagd. Und es wird dieses Jahr für mich auch keine Drückjagden geben. Ich bin auf dem Ansitz. Mehr bleibt mir nicht für dieses Jahr. Wir schreiben Anfang November 2020.
Die Freunde und Verwandten, die mich sonst alljährlich einladen, haben alle Jagden abgesagt, oder sie halten sie im kleinsten Rahmen nur mit Schützen aus der direkten Umgebung ab: „Wir könnten uns ja nicht einmal zum Schüsseltreiben treffen, und logistisch ist das alles eh ein Albtraum. So kann man keine Gesellschaftsjagd machen.“ (weiterlesen)

- Details
Mecklenburg-Vorpommern: Hinweise zur Durchführung von Drückjagden
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang finden Sie Hinweise für die Durchführung von Jagden unter Corona Bedingungen.
Außerdem finden Sie in folgendem Text weitere Informationen zu Jagdgästen. "unter Bezugnahme auf die am 01.11.2020 in Kraft getretene Corona-Landesverordnung weisen wir klarstellend darauf hin, dass die Durchführung von Gesellschaftsjagden weiterhin möglich sein kann. So handelt es sich bei Drückjagden auf Schalenwild, insbesondere in Hinblick auf die Tierseuchenprävention und -vorbeugung um Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, § 8 Abs. 2 der o.g. Verordnung.
Gemäß § 5 Abs. 9 der Corona-Landesverordnung dürfen sowohl im Land wohnhafte Jäger als auch Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb MecklenburgVorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in MecklenburgVorpommern verfügen oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern sind an diesen Veranstaltungen teilnehmen, denn auch die Einreise ist ihnen gestattet. (weiterlesen)

- Details
Verfahrensweise bei Ansitz-Drückjagden in Zusammenhang mit den in Sachsen geltenden Corona- Regelungen ab 02.11.2020
Sehr geehrte Jägerschaft!
Vom Sächsischen Sozialministerium, erhielten wir über Frau Dr. Christochowitz, Referat 24 Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, folgende Information:
“Die Corona-Schutz-Verordnung, die ab 2. November 2020 gilt, ist veröffentlicht, ebenso wie die Allgemeinverfügung Hygiene. Ich füge beide Verordnungen zu Ihrer Information bei.
Im Einzelnen gilt, dass die Jagd grundsätzlich wie bereits im Frühjahr als systemrelevant gilt. Dementsprechend war bereits im Frühjahr der Einzelansitz als „triftiger Grund“ für das Verlassen der Häuslichkeit anerkannt. Auch nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung ist die Einzeljagd gestattet. In Bezug auf Drückjagden ist festzustellen, dass sie derzeit jedenfalls nicht als das bekannte und geschätzte jagdliche und gesellschaftliche Ereignis mit Schüsseltreiben u.ä. durchgeführt werden kann. Ob eine Durchführung durchgeführt werden kann, hängt sehr entscheidend von der Art und Weise der Durchführung der Drückjagd ab. (weiterlesen)

- Details
Covid 19 Präventionsinformationen zur Jagdausübung in Österreich (gültig ab 03.11.2020)
Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Österreich stellen auch an die Jagdausübung hohe Ansprüche zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit vor einer COVID-19-Infektion. Die neuesten Maßnahmen der Bundesregierung untersagen private Treffen von Personen aus mehr als zwei unterschiedlichen Haushalten. Die Jagd erfüllt einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der neun Landesjagdgesetze. Die Jagdgesetze dienen nicht dazu, Freizeitaktivitäten der Jäger zu schützen, sondern verfolgen ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses. Die Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen sowie der landwirtschaftlichen Kulturen kann nur durch eine Reduzierung der Wildstände hintangehalten werden. Die notwendigen Tätigkeiten der Jägerinnen und Jäger in den Revieren zur Erfüllung des behördlichen Auftrages orientieren sich anhand der natürlichen Vegetationszyklen der Natur und sind daher unaufschiebbar und nicht nachholbar. Die jagdliche Bewirtschaftung stellt außerdem die Gewinnung von hochwertigen Lebensmitteln und die Prävention von Tierseuchen sicher. Dies wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof u. a. in seinem Erkenntnis vom 10.10.2017, E2446/2015, festgestellt. Die Jagd ist daher wie Zusammenkünfte im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu sehen (gem. § 2 Abs. 1 Z 4 sowie § 13 Abs. 3 Z 2 COVID-19-SchuMaV) und dementsprechend weiterhin möglich. (weiterlesen)

- Details
Populationsentwicklung beim Wolf – Fortschreibung für 2019/20
Der ein oder andere weiß bereits, dass ich seit einigen Jahren, die Entwicklung der Wolfspopulation rechnerisch mit dem Tool „TRIM“ verfolge. Erfreulicherweise mit einer relativ genauen Eintrittswahrscheinlichkeit.
Eigentlich von der zur Vogelzählung genutzt, wurde es auch vom BfN zur Erstellung der aktuellen Rote Liste der Säugetiere in Deutschland genutzt (Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 170 (2): Säugetiere (2020), S. 12). Auch dort hat sich die Einschätzung der Population des Wolfes auf Grund der „deutlichen Zunahme“ durch die „reale Veränderung der Gefährdungssituation“ um zwei Stufen von „1 – vom Aussterben bedroht“ zu „3 – gefährdet“ verbessert. Und auch nach den bisherigen Daten, gibt es weiter kein Signal, dass die ökologische Populationsgrenze in Sichtweite sein könnte oder andere Einflüsse (Verkehr, illegale Abschüsse) zu einer Verlangsamung der Entwicklung führen.
Noch einmal zur Erinnerung: (weiterlesen)

- Details
Jagd am Polarkreis - Die Samen gegen den schwedischen Staat
In Schweden hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil dem indigenen Volk der Samen die alleinige Vergabe der Jagdrechte für Kleinwild und Fisch zugesprochen. Für die Samen ein historisch bedeutender Moment, für die schwedischen Jäger ein Ärgernis.
Es droht die Eskalation eines langen schwelenden Konfliktes: Wem gehört das Land der Rentiere?
Das Argument der Samen-Gemeinde Girjas, das letztlich auch den Obersten Gerichtshof überzeugte: Seit Tausenden von Jahren hätten sie hier gejagt, gefischt und das Land als Weideland für ihre Rentiere genutzt. (weiterlesen)

- Details
Heiliger Hubertus: Hilf dem Hirsch!
Allen Argumenten zum Trotz dürfen in Baden-Württemberg Rothirsche auch künftig nur auf vier Prozent der Landesfläche leben
Die Deutsche Wildtier Stiftung erklärt, warum der Rothirsch im 21. Jahrhundert Politiker mehr als Wolf und Jäger fürchten muss.
Im tiefsten Mittelalter verfolgt ein Adeliger namens Hubertus Pfalzgraf von Burgund - er soll 655 in Toulouse geboren sein - mit Pfeil und Bogen in wilder Hatz einen Rothirsch. So die Legende. Plötzlich bleibt das Tier stehen, dreht sich zu Hubertus um und blickt ihm ins Angesicht. Als der Jäger schießen will, erstrahlt ein Kreuz zwischen den Geweihstangen. Das Tier fragt Hubertus. „Warum verfolgst du mich?“ Aus dem wilden Jäger wird ein Heiliger und Schutzpatron der Jäger und Wildtiere, der am 3. November, am Hubertustag, gefeiert wird.
Heute muss der Hirsch sich nicht vor „Pfalzgrafen“ fürchten, sondern vor den Politikern, die im Landtag von Baden-Württemberg und anderen Bundesländern gegen ihn schießen – und das, obwohl „das Volk“ in Umfragen klar Position für den Hirsch bezogen hat. Mit Petitionen, Plakatkampagnen und Post an die Politiker in Baden-Württemberg steht die Deutsche Wildtier Stiftung dem größten Säugetier Deutschlands zur Seite. Doch der Hirsch hat bei der Landesregierung keine Lobby. (weiterlesen)

- Details
Corona: Bewegungsjagden auf Schalenwild in Schleswig-Holstein erlaubt
In Schleswig-Holstein sind Drück- und Bewegungsjagden auf Schalenwild trotz verschärfter Kontaktbeschränkungen auch weiterhin erlaubt. Das hat die Landesregierung in der neuen Landesverordnung klar herausgestellt. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt diese Entscheidung und ruft alle Jägerinnen und Jäger zur Durchführung der Jagden auf.
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass Bewegungsjagden auf Schalenwild weiterhin durchgeführt werden dürfen. In der Begründung heißt es: „Zu den ausgenommenen Veranstaltungen zählen […] Gesellschafts- und Bewegungsjagden auf Schalenwild, einschließlich der An- und Abreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese Jagden dienen der Seuchenprävention (z.B. afrikanische Schweinepest) und dem Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.“ (weiterlesen)

- Details
Brandenburg/Berlin: Streit um Wolfmanagement: Ökologische Jagdverein verurteilt Austritt von Forum Natur
Unverständnis über den Rückzug von Forum Natur in der Wolfsdebatte in Brandenburg: Der Bauernverband betreibe "billiges politisches Theater", weil man einem grünen Minister keinen Erfolg gönne.
Vergangene Woche haben sich Bauern, Waldbesitzer und Jäger empört aus den Beratungen über einen Wolfmanagementplan in Brandenburg zurückgezogen. Sie meinen, die Ausrichtung beim Wolfschutz stehe längst fest, Agrarminister Vogel stehe auf Seiten der Umweltschützer und die Tierhalter seien nur Komparsen einer Alibiveranstaltung.
Das sieht Eckhard Fuhr, Stellvertretender Vorsitzender des Ökologischen Jagdverbandes Brandenburg-Berlin, ganz anders. Er hält die Aussagen des Wolfsbeauftragten des Landesbauernverband Brandenburg, Jens Schreinicke, für falsch. (weiterlesen)


