Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten
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Verfahrensweise bei Ansitz-Drückjagden in Zusammenhang mit den in Sachsen geltenden Corona- Regelungen ab 02.11.2020
Sehr geehrte Jägerschaft!
Vom Sächsischen Sozialministerium, erhielten wir über Frau Dr. Christochowitz, Referat 24 Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, folgende Information:
“Die Corona-Schutz-Verordnung, die ab 2. November 2020 gilt, ist veröffentlicht, ebenso wie die Allgemeinverfügung Hygiene. Ich füge beide Verordnungen zu Ihrer Information bei.
Im Einzelnen gilt, dass die Jagd grundsätzlich wie bereits im Frühjahr als systemrelevant gilt. Dementsprechend war bereits im Frühjahr der Einzelansitz als „triftiger Grund“ für das Verlassen der Häuslichkeit anerkannt. Auch nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung ist die Einzeljagd gestattet. In Bezug auf Drückjagden ist festzustellen, dass sie derzeit jedenfalls nicht als das bekannte und geschätzte jagdliche und gesellschaftliche Ereignis mit Schüsseltreiben u.ä. durchgeführt werden kann. Ob eine Durchführung durchgeführt werden kann, hängt sehr entscheidend von der Art und Weise der Durchführung der Drückjagd ab. (weiterlesen)

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Covid 19 Präventionsinformationen zur Jagdausübung in Österreich (gültig ab 03.11.2020)
Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Österreich stellen auch an die Jagdausübung hohe Ansprüche zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit vor einer COVID-19-Infektion. Die neuesten Maßnahmen der Bundesregierung untersagen private Treffen von Personen aus mehr als zwei unterschiedlichen Haushalten. Die Jagd erfüllt einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der neun Landesjagdgesetze. Die Jagdgesetze dienen nicht dazu, Freizeitaktivitäten der Jäger zu schützen, sondern verfolgen ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses. Die Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen sowie der landwirtschaftlichen Kulturen kann nur durch eine Reduzierung der Wildstände hintangehalten werden. Die notwendigen Tätigkeiten der Jägerinnen und Jäger in den Revieren zur Erfüllung des behördlichen Auftrages orientieren sich anhand der natürlichen Vegetationszyklen der Natur und sind daher unaufschiebbar und nicht nachholbar. Die jagdliche Bewirtschaftung stellt außerdem die Gewinnung von hochwertigen Lebensmitteln und die Prävention von Tierseuchen sicher. Dies wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof u. a. in seinem Erkenntnis vom 10.10.2017, E2446/2015, festgestellt. Die Jagd ist daher wie Zusammenkünfte im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu sehen (gem. § 2 Abs. 1 Z 4 sowie § 13 Abs. 3 Z 2 COVID-19-SchuMaV) und dementsprechend weiterhin möglich. (weiterlesen)

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Populationsentwicklung beim Wolf – Fortschreibung für 2019/20
Der ein oder andere weiß bereits, dass ich seit einigen Jahren, die Entwicklung der Wolfspopulation rechnerisch mit dem Tool „TRIM“ verfolge. Erfreulicherweise mit einer relativ genauen Eintrittswahrscheinlichkeit.
Eigentlich von der zur Vogelzählung genutzt, wurde es auch vom BfN zur Erstellung der aktuellen Rote Liste der Säugetiere in Deutschland genutzt (Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 170 (2): Säugetiere (2020), S. 12). Auch dort hat sich die Einschätzung der Population des Wolfes auf Grund der „deutlichen Zunahme“ durch die „reale Veränderung der Gefährdungssituation“ um zwei Stufen von „1 – vom Aussterben bedroht“ zu „3 – gefährdet“ verbessert. Und auch nach den bisherigen Daten, gibt es weiter kein Signal, dass die ökologische Populationsgrenze in Sichtweite sein könnte oder andere Einflüsse (Verkehr, illegale Abschüsse) zu einer Verlangsamung der Entwicklung führen.
Noch einmal zur Erinnerung: (weiterlesen)

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Jagd am Polarkreis - Die Samen gegen den schwedischen Staat
In Schweden hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil dem indigenen Volk der Samen die alleinige Vergabe der Jagdrechte für Kleinwild und Fisch zugesprochen. Für die Samen ein historisch bedeutender Moment, für die schwedischen Jäger ein Ärgernis.
Es droht die Eskalation eines langen schwelenden Konfliktes: Wem gehört das Land der Rentiere?
Das Argument der Samen-Gemeinde Girjas, das letztlich auch den Obersten Gerichtshof überzeugte: Seit Tausenden von Jahren hätten sie hier gejagt, gefischt und das Land als Weideland für ihre Rentiere genutzt. (weiterlesen)

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Heiliger Hubertus: Hilf dem Hirsch!
Allen Argumenten zum Trotz dürfen in Baden-Württemberg Rothirsche auch künftig nur auf vier Prozent der Landesfläche leben
Die Deutsche Wildtier Stiftung erklärt, warum der Rothirsch im 21. Jahrhundert Politiker mehr als Wolf und Jäger fürchten muss.
Im tiefsten Mittelalter verfolgt ein Adeliger namens Hubertus Pfalzgraf von Burgund - er soll 655 in Toulouse geboren sein - mit Pfeil und Bogen in wilder Hatz einen Rothirsch. So die Legende. Plötzlich bleibt das Tier stehen, dreht sich zu Hubertus um und blickt ihm ins Angesicht. Als der Jäger schießen will, erstrahlt ein Kreuz zwischen den Geweihstangen. Das Tier fragt Hubertus. „Warum verfolgst du mich?“ Aus dem wilden Jäger wird ein Heiliger und Schutzpatron der Jäger und Wildtiere, der am 3. November, am Hubertustag, gefeiert wird.
Heute muss der Hirsch sich nicht vor „Pfalzgrafen“ fürchten, sondern vor den Politikern, die im Landtag von Baden-Württemberg und anderen Bundesländern gegen ihn schießen – und das, obwohl „das Volk“ in Umfragen klar Position für den Hirsch bezogen hat. Mit Petitionen, Plakatkampagnen und Post an die Politiker in Baden-Württemberg steht die Deutsche Wildtier Stiftung dem größten Säugetier Deutschlands zur Seite. Doch der Hirsch hat bei der Landesregierung keine Lobby. (weiterlesen)

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Corona: Bewegungsjagden auf Schalenwild in Schleswig-Holstein erlaubt
In Schleswig-Holstein sind Drück- und Bewegungsjagden auf Schalenwild trotz verschärfter Kontaktbeschränkungen auch weiterhin erlaubt. Das hat die Landesregierung in der neuen Landesverordnung klar herausgestellt. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt diese Entscheidung und ruft alle Jägerinnen und Jäger zur Durchführung der Jagden auf.
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass Bewegungsjagden auf Schalenwild weiterhin durchgeführt werden dürfen. In der Begründung heißt es: „Zu den ausgenommenen Veranstaltungen zählen […] Gesellschafts- und Bewegungsjagden auf Schalenwild, einschließlich der An- und Abreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese Jagden dienen der Seuchenprävention (z.B. afrikanische Schweinepest) und dem Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.“ (weiterlesen)

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Brandenburg/Berlin: Streit um Wolfmanagement: Ökologische Jagdverein verurteilt Austritt von Forum Natur
Unverständnis über den Rückzug von Forum Natur in der Wolfsdebatte in Brandenburg: Der Bauernverband betreibe "billiges politisches Theater", weil man einem grünen Minister keinen Erfolg gönne.
Vergangene Woche haben sich Bauern, Waldbesitzer und Jäger empört aus den Beratungen über einen Wolfmanagementplan in Brandenburg zurückgezogen. Sie meinen, die Ausrichtung beim Wolfschutz stehe längst fest, Agrarminister Vogel stehe auf Seiten der Umweltschützer und die Tierhalter seien nur Komparsen einer Alibiveranstaltung.
Das sieht Eckhard Fuhr, Stellvertretender Vorsitzender des Ökologischen Jagdverbandes Brandenburg-Berlin, ganz anders. Er hält die Aussagen des Wolfsbeauftragten des Landesbauernverband Brandenburg, Jens Schreinicke, für falsch. (weiterlesen)

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In Berlin und Hamburg gesichtet - Wölfe breiten sich rasant aus
Der Wolf fühlt sich in Deutschland offenbar sehr wohl, der Bestand ist erneut kräftig gestiegen. Naturschützer freuen sich, Landwirte sind weniger begeistert. Der Jagdverband macht dem Bundesamt für Naturschutz nun Vorwürfe.
In Deutschland leben nach der jüngsten amtlichen Zählung 128 Wolfsrudel, 35 Paare und 10 sesshafte Einzel-Wölfe - und damit deutlich mehr als ein Jahr zuvor. In 15 von 16 Bundesländern wurden im Monitoring-Jahr 2019/20 Wölfe nachgewiesen, wie das Bundesamt für Naturschutz mitteilte. Wölfe leben demnach vor allem in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Der Deutsche Jagdverband warf der Behörde vor, die Zahlen kleinzurechnen, da der Wolfsnachwuchs 2020 nicht berücksichtigt sei. Im "Extremfall" seien die Angaben eineinhalb Jahre alt.
Wölfe leben aber nicht nur in den genannten Ländern, es gibt auch Territorien in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sogar in Berlin und Hamburg wurden in Außenbezirken schon Wölfe nachgewiesen. Laut "Tagesspiegel" streifte im Januar eine Wölfin durch Adlershof im Nordosten der Hauptstadt. In der Hansestadt wurde laut Nabu schon 2013 ein Wolf gesichtet. Bei den Umweltschützern heißt es aber auch, die beiden Stadtstaaten wie auch Bremen böten keine geeigneten Wolfsreviere. Mit einem dauerhaften Verbleib ist also nicht zu rechnen. (weiterlesen)
Foto: Wikipedia
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Baden-Württemberg: Neue Corona-Regelungen und Jagd - Aktuelle Informationen zur Corona-V0 vom 2.11.2020
1.11.2020
Am Mitwoch haben Bund und Länder ab dem 2.November einschneidende Änderungen des öffentlichen und privaten Lebens zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung beschlossen.
Das Land hat die bundesweit vereinbarten Regelungen in der aktuellen Corona-Verordnung umgesetzt, sie gilt vom 2. bis 30. November 2020.
Die Verordnung sowie ausführliche Informationen über Einschränkungen und weiterhin zulässige Veranstaltungen finden Sie auf den Informationsseiten des Landes.
Einige jagdlichen Belange sind inzwischen geklärt, andere sind noch nicht ganz klar.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Jagd:
Inzwischen geklärt ist, dass Drückjagden unter Beachtung des vom MLR aktuell herausgegebenen Erlasses, der mit dem LJV abgestimmt wurde, möglich sind mit einer Teilnehmerzahl bis zu 100 Personen. Der aktuelle Erlass ist beigefügt.
Zu beachten ist, dass Allgemeinverfügungen von Gemeinden und Landkreisen von der Corona-Verordnung und dem Erlass abweichen können – deshalb bitte prüfen.
https://www.landesjagdverband.de/fileadmin/user_upload/Hinweise_Dr%C3%BCckjagden_nach_CoronaVO_Stand_01.11.2020.pdf

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Vogelgrippe: Wildvögel in Norddeutschland infiziert
Bei einem Mäusebussard auf Rügen, einer Wildente in Hamburg sowie mehreren Wildvögeln in Nordfriesland hat das Friedrich-Loeffler-Institut das H5N8-Virus nachgewiesen.
In den küstennahen Gebieten hat der Kreis Nordfriesland daraufhin ab dem 31. Oktober die Stallpflicht verfügt. In der vergangenen Woche wurde im Raum Utrecht in den Niederlanden das Vogelgrippevirus bei zwei Schwänen nachgewiesen. (weiterlesen)


