Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

GEGEN DIE GEPLANTEN FREIHEITSEINSCHRÄNKUNGEN SEITENS DER BUNDESINNENMINISTERIN NANCY FAESER

 

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Gutachten zur persönlichen Eignung gem. § 6 WaffG / § 4 AWaffV

14.01.2023

Gutachten zur persönlichen Eignung

gem. § 6 WaffG / § 4 AWaffV
Die persönliche Eignung wird in § 6 Waffengesetz (WaffG) festgelegt. Nach § 6 Absatz 1 Nr. 3 WaffG fehlt die persönliche Eignung, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass beim Betroffenen auf Grund in seiner Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren kann oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Es geht ähnlich wie bei der Zuverlässigkeit – um Regelvermutung nach § 5 Absatz 2 Nr. 3 WaffG (im Falle der Verfassungsfeindlichkeit usw.) also um Tatschen, welche Annahmen der oben genannten Arten rechtfertigen.

Im Einzelnen:

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Taschen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1. geschäftsunfähig sind,

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3 .auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd –oder Selbstgefährdung besteht.

(2) Sind Tatsachen bekannt , die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

(3) Personen, die noch nicht das 25.Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitzt einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts-oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.

Dies verwaltungsgerichtlich zu klären, würde unter Umständen Jahre dauern; die Verwaltungsgerichte haben es in diesen Fällen nicht eilig. Und ein solches Verfahren ist dann oftmals auch nicht billiger als gleich ein Gutachten zu liefern. Denn außerdem kann auch im Gerichtsverfahren solch ein Gutachten in Auftrag gegeben werden.  (weiterlesen)

Rechtsanwalt Mühlenbein und Collegen

email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Homepage: www.muehlenbein.de

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Hegering Much im Rhein-Sieg-Kreis geht mit einem Jagdpächterverzeichnis online

Manchmal glaubt man, dass das Flehen erhört wird. Erst heute kam wieder ein Anruf aus Hessen, in dem das Jagdportal nach dem Jagdpächter in einer Gemeinde gefragt wurde. Es war Sonntag und niemand fühlte sich für den Bürger, der ein verunfalltes Tier melden wollte, verantwortlich.

Doch heute konnten wir auch das vollständige Jagdpächterverzeichnis des Hegerings Much  in unsere Datenbank Jagdpächterverzeichnis aufnehmen. Es ist der erste Hegering, der sich selbst für eine flächendeckende Erreichbarkeit der Jagdpächter und Nachsuchenführer einsetzt und mit einem Verzeichnis online gegangen ist.

Wir gratulieren dem Hegering Much im Rhein-Sieg-Kreis und wir sind uns sicher, dass es die vielen Tiere, die durch einen Verkehrsunfall verletzt wurden, schnell gemeldet, nachgesucht und von ihren Leiden erlöst werden. Dank an den Hegering Much für diese vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit.

Waidmannsheil

Administration des Deutschen Jagdportals

Notification
Kommentar schreiben (1 Kommentar)

Kirrung und Jagdhundeeinsatz im “Grünen Band Hessen” darf nicht verboten werden!

08.01.2023 (Markus Stifter)

Das Hessische Umweltministerium möchte entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze ein Gebiet mit besonderem Schutzstatus ausweisen, das sogenannte Nationale Naturmonument “Grünes Band Hessen”. Insgesamt 8.250 Hektar Wald und landwirtschaftliche Flächen an der Landesgrenze zu Thüringen sind davon betroffen.

Es drohen zahlreiche Einschränkungen für die Jagd, die Forst- und Landwirtschaft. Jetzt die Online-Petition unterstützen! (zur Petition)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Größte Wolfsjagd der Neuzeit: Bereits 51 geschossene Wölfe

Seit Anfang Januar läuft in Schweden die größte Wolfsjagd der Neuzeit. So sieht der aktuelle Zwischenstand aus.

Kathrin Führes
12. JANUAR 2023

Seit fast zwei Wochen läuft in Schweden die größte Wolfsjagd der Neuzeit. Bis zum 15. Februar sollen 75 Wölfe geschossen werden. Doch wie läuft die Wolfsjagd bisher?

Nach einem Tag bereits zehn geschossene Wölfe

Pünktlich am Morgen des 2. Januars ging es laut „Svensk Jakt“ mit der Wolfsjagd in Schweden los. Obwohl die Bedingungen schwierig gewesen seien, dauerte es nur wenige Stunden, bis der erste Wolf um 11.30 Uhr lag. Insgesamt folgten in den darauf folgenden Stunden neun weitere Tiere, sodass am Ende des ersten Jagdtages bereits zehn Wölfe auf der Strecke lagen, wie „Svensk Jakt“ in einem Liveticker berichtet. Schwierigkeiten hätte es zeitweise und regional mit dem SMS-Versand der aktuellen Streckenzahlen gegeben. Die Waidmänner werden während der Jagd immer über noch freie Abschüsse auf dem Laufenden gehalten, damit nicht mehr Wölfe geschossen werden, als zum Abschuss freigegeben worden sind. (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Waffenrechtsentwurf ist raus

11. Januar 2023

Referentenentwurf: „Anscheinsparagraf“ für halbautomatische Waffen, IR-Strahler und Nachtzielgeräte erlaubt.

Der Referentenentwurf für die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angekündigte Verschärfung des Waffenrechts (WuH berichtete) sieht eine Art „Anscheinsparagraf“ für halbautomatische Waffen vor. Anders als von Faeser zunächst verkündet, ist ein pauschales Verbot halbautomatischer Waffen im Entwurf mit Stand 9. Januar nicht enthalten. Stattdessen soll der Besitz „kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen“ verboten werden. Diese seien „Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe … hervorrufen“. Es komme laut Entwurf „auf die Optik an, die in jedem Einzelfall vom BKA geprüft werden muss.“ (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

16. bis 19. Februar 2023, Hohe Jagd & Fischerei, Messezentrum Salzburg 

Die Hohe Jagd & Fischerei ist über Jahrzehnte eine der etabliertesten und größten Messen für Jagd, Fischerei, Abenteuer, Natur und Off-Road im Alpen-Adria-Donau Raum.

Wir freuen uns, Sie von 16. bis 19. Februar 2023 wieder im Messezentrum Salzburg begrüßen zu dürfen.

Bis dahin, Waidmannsheil und g´sund bleiben!  (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Verbot halbautomatischer Waffen - Faeser plant strengeres Waffengesetz

9.01.2023 


Innenministerin Faeser will das Waffenrecht verschärfen: Schreckschusspistolen und Armbrüste sollen künftig nur mit kleinem Waffenschein zu haben sein. Der Privatbesitz bestimmter halbautomatischer Waffen soll verboten werden.Das deutsche Waffenrecht soll nach dem Willen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) deutlich verschärft werden. Ein 48-seitiger Referentenentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht vor, bestimmte halbautomatische Schusswaffen zu verbieten. Schreckschusspistolen und Armbrüste sollen nur noch gegen einen kleinen Waffenschein erworben werden dürfen.
Ein Polizist während der Razzia gegen eine mutmaßliche Terrorgruppe der "Reichsbürger". | EPA

Waffentyp AR-15 bei Anschlägen verwendet"Durch das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen soll die Verfügbarkeit dieser Waffen verringert werden. Diese Waffen wirken besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amok- und Terrortaten eine hohe Relevanz aufweisen", heißt es in dem Entwurf.  (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (2 Kommentare)

Jagdverpachtung Niedersachsen, Landkreis Rotenburg/Wümme: Vorbildliche Jagdpachtausschreibung durch den Landkreis Rotenburg/Wümme!!!

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat 11 Eigenjagden.

Ab dem 1. April 2023 werden die nachstehenden Eigenjagden für die Dauer von 9 Jahren neu verpachtet:

Heideseen, Stellingsmoor I und Stellingsmoor II

Der Landkreis Rotenburg/Wümme bedient sich bei der Jagdverpachtung eines Kriterienkatalogs, der zu einem fairen und offenen Bieterverfahren bei der Jagdverpachtung führt. Wir vom Jagdportal haben diesen Kriterienkatalog als Anhang im "mehr lesen Eintrag" angehängt, weil wir diesen Kriterienkatalog zum Bieterverfahren in einer Jagdverpachtung als vorbildlich für Jagdpachtausschreibungen ansehen.

Zukünftige Jagdpächter, Jagdpachtinteressierte, Jagdvorsteher  und Jagdgenossen sollten diesen Kriterienkatalog lesen und bei den Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern anderer Jagdbezirke auf ein ähnliches Vergabeverfahren mit Kriterienkatalog hinwirken. 

 

Kriterien für die Verpachtung von Eigenjagden des Landkreises Rotenburg  (Wümme) gemäß dem Kreisausschussbeschluss vom 17.09.2020
Die Eigenjagden des Landkreises Rotenburg (Wümme) werden nach folgenden Kriterien über  ein Punktesystem verpachtet:
1. Pachtzins (max. 40 Punkte)
Der Pachtzins wird mit 40 Punkten gewichtet und demnach nach folgender Formel
bewertet:
40 Punkte x Gebot dieses Bieters/Höchstgebot
2. Nachgewiesenes Engagement für den Naturschutz (max. 40 Punkte)    

 (zum vollständigen Kriterienkatalog)

 

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Montage einer Taschenlampe an Jagdgewehr kann Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach sich ziehen

Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 24.10.2022 - 3 A 807/22 SN - Vorliegen einer verbotenen Waffe

Durch die Montage einer Taschenlampe an einem Jagdgewehr liegt eine verbotene Waffe vor, was den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse nach sich ziehen kann. Es besteht insofern eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Dies hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 wurde einem in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Mann die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, weil er an einer Bockbüchsenflinte mit Klebeband eine Taschenlampe montiert hatte. Der Mann gab an, die Taschenlampe zum Zwecke von Zielübungen auf seinem Grundstück montiert zu haben. Die zuständige Behörde sah den Mann als waffenrechtlich unzuverlässig an. Gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse erhob der Mann nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

Rechtmäßiger Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse

Das Verwaltungsgericht Schwerin entschied gegen den Kläger. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse sei rechtmäßig, da der Kläger waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG sei. Er habe durch die Montage der Taschenlampe an seinem Gewehr schwerwiegend und damit in gröblicher Weise gegen § 2 Abs. 3 WaffG verstoßen. Der Kläger habe Umgang mit einer verbotenen Waffe gehabt. Unter verbotene Waffen zählen nach Nr. 1.2.4.1 Anlage 2 Abschnitt 2 auch für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten.

Jagdrecht rechtfertigt nicht Montage einer Taschenlampe an Gewehr    (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)