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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

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Modehund Schweißhund

von Anke Lehne

Schweißhunde – Hannoverscher Schweißhund (HS) und Bayerischer Gebirgsschweißhund (BGS) – erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Fand man diese Tiere bis vor ca. 15 Jahren ausschließlich in den Händen weniger Jäger (meist Forstleute oder Berufsjäger), sieht man sie heute häufig und auch bei Nichtjägern, besonders den BGS. Er stellt quasi die kompakte Ausführung von Vizsla und Rhodesian Ridgeback dar: kurzhaarig, athletisch, edel... wie auch immer. Denn leider ist hier die Optik oft das wichtigste Merkmal bei der Wahl dieser Rasse.

Welche Art Jagdhund sind Schweißhunde eigentlich? Es handelt sich um alte, hochspezialisierte Rassen, deren einzige Aufgabe darin besteht, verletztes Wild am langen Riemen nachzusuchen, damit es erlöst werden kann. Im Regelfall wird Wild auf der Jagd tödlich getroffen, manchmal läuft es auch noch bis zu 200 Meter, bevor es zusammenbricht (ähnlich dem geköpften Huhn, das noch flattert). Sterben dauert einfach einen Moment, die Vorgänge im Körper stoppen nicht unmittelbar. Diese sogenannten „Bergehilfen“ werden zwar bei Bedarf auch von Schweißhunden gemacht, sind aber nicht ihr Haupteinsatzgebiet. Der Spezialist ist gefragt, wenn die Verletzung nicht oder nicht sofort tödlich ist, sei es durch einen Verkehrsunfall oder einen schlechten Schuss. Letztere passieren guten Jägern ausgesprochen selten, viele brauchen über Jahre keinen solchen Hund als Hilfe. (weiterlesen)

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Bestandsjagd: Finnland reduziert im Herbst 2021 seinen Wolfbestand

Trotz erbitterter Widerstände von Naturschützern geht das finnische Modell des Wolfsmanagements in eine neue Runde. Es sieht ausdrücklich auch die Regulierung auf nur noch 25 Wolfsrudel vor.

Finnland bereitet eine erneute Regulierung des Wolfbestandes vor. Das Landwirtschaftsministerium in Helsinki hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nun den aktuellen Bestand ermittelt und einen günstigen Erhaltungszustand für das Raubtier definiert.

Wenn diese planmäßig im kommenden Jahr ihre Analyse abgeschlossen und einen günstigen Erhaltungszustand für die Tierart bestätigt hat, sind nach Einschätzung von Landwirtschaftsminister Jari Leppä die rechtlichen Voraussetzungen für die Regulierung des Wolfbestandes erfüllt. Im Winter 2021/22 könne dann unter Beachtung der rechtlichen Auflagen mit der „Bestandsjagd“ der Wolfspopulation begonnen werden. (weiterlesen)

Foto: Wikipedia

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Jagdpachtvertrag und Afrikanische Schweinepest (ASP)

von RA Georg H. Amian, Aachen

29.1.2021  Ist ein Jagdbezirk von der ASP betroffen, so stellen sich für den Pächter viele Fragen. Die Wichtigsten hierzu möchte ich nachfolgend beantworten:

Bin ich weiter zur Jagdpachtzahlung verpflichtet, wenn mein Revier von ASP betroffen ist?

Hier ist zunächst entscheidend, was im Pachtvertrag steht. Ist eine Minderung generell ausgeschlossen oder eingeschränkt, so wirkt der Ausschluss oder die Einschränkung auch in dem Fall fort, dass das Revier von ASP betroffen ist.

Gibt es keinen Ausschluss oder eine Einschränkung der Minderungsrechts, gilt das Gesetz -nämlich die Vorschriften des BGB zu Miete und Pacht (§§ 581 ff. BGB; § 536 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 535 BGB). Das heißt im Klartext: Bei einem Verbot der Jagdausübung oder einer wesentlichen Beschränkung kann die Pachtzahlung -ja nach Grad der Beeinträchtigung- bis auf Null gemindert werden; hier ist immer im Einzelfall zu prüfen, wie weit die jeweilige Beeinträchtigung geht.

Kann ich aus dem Pachtvertrag aussteigen, wenn mein Revier von ASP betroffen ist?

Auch, wenn es für den juristischen Laien schwer nachvollziehbar ist – nein. Denn weder der Verpächter, noch der Pächter kann etwas dafür, dass im betroffenen Revier die ASP zum Ausbruch gelangt ist. Es handelt sich daher um einen Fall „höherer Gewalt“, der kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Hier gilt es, im Einvernehmen von Verpächter und Pächter eine vertretbare Lösung zu finden, zumal die Pflichten des Jagdausübungsberechtigten nicht erlöschen – ganz im Gegenteil kann die Mitwirkungspflicht im Seuchenfall sogar erhöht sein.

Kann ich eine Regelung -z.B. ein Sonderkündigungsrecht- für den Fall der ASP in den Pachtvertrag aufnehmen?  (weiterlesen)

 

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Aus dem Wald direkt auf den Grill - Wildschwein, Reh und Co. mit leckeren Beilagen

Ob butterweiches Reh oder aromatischer Hirschrücken - Wild lässt sich hervorragend auf dem Grill zubereiten. Wie das geht, und mit welchen Rezepten sie ihr eigenes Gourmet-Essen zaubern, verrät Volker Elm von der Kostbar / Casa-R-ella in Fulda.

Wildschweinbratwürstchen selbst gemacht mit gebackenen Wildkräuter Brötchen
Zutaten für ca. 10 Würste:
600 g mageres Wildschweinfleisch
400 g fetten Schweinebauch (Hausschwein) ohne Schwarte
40 g feines Meersalz
8 g gemahlener schwarzer Pfeffer
4 g Majoran, gerebelt
2 g Muskat, gemahlen
1 Zehe Knoblauch, frisch
1 Zweig Rosmarin, gehackt
1/2 TL Kümmel, gemahlen
1 Chili Schote
½ Bund Blattpetersilie, fein gehackt
Zubereitung: (weiterlesen)

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Forstwirtschaftsrat schlägt vertraglich geregelten Schalenwild-Abschuss vor

Der Forstwirtschaftsrat beklagt eine zu hohe Wilddichte, die die Widerbewaldung behindert. Der Forst müsse ohne Schutzmaßnahmen auskommen. Notwendig seien daher vertragliche Abschussregelungen.

Am Mittwoch hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) beraten. Die Jagdverbände und die FDP fordern – wie berichtet - eine Änderung des Gesetzes dahingehend, dass das Wild mehr geschützt wird und Jäger nicht zu „Erfüllungsgehilfen der Forstwirtschaft“ degradiert werden.

Der BBV und der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) wünschen sich ebenfalls eine Korrektur, allerdings in die andere Richtung: Wald muss vor Wild gehen. So prangern die Forstleute an, dass die Wildbestände viel zu hoch seien. Die Jäger müssten sie an die örtlichen waldbaulichen Erfordernisse regulierend anpassen, um die Voraussetzung für die Entwicklung von klimastabileren Mischwäldern zu verbessern, sagte DFWR-Präsident Georg Schirmbeck.  (weiterlesen)

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Brandenburg erleichtert Wolfsabschüsse

Wird in Brandenburg ein Problemwolf festgestellt, dürfen Jäger bald Jagd auf alle Tiere des Wolfsrudels machen, bis die Risse aufhören. Der Landtag stimmte der neuen Wolfsverordnung zu.

Der Landtag Brandenburg hat am Donnerstag mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die Wolfsverordnung an das Bundesnaturschutzrecht anzupassen. Dadurch wird es möglich, Problemwölfe leichter zu entnehmen. Nur die AfD stimmte dagegen.

Hintergrund ist, dass zunehmend Wölfe Herdenschutzzäune überwinden und Schafe und Kälber reißen. Jäger und Landwirte sollen nun künftig nicht mehr darauf warten müssen, ob der Schaden einem einzelnen Tier konkret zugeordnet werden kann. Vielmehr kann dann bis zum Ausbleiben von Schäden jeder Wolf in dem Gebiet bzw. des betreffenden Rudels bejagt werden.   (weiterlesen)

Foto: Wikipedia

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Hochwildjagd am Stettiner Haff zu verpachten

Ab dem Jagdjahr 2021/22 verpachten wir eine Hochwildjagd in der Nähe des Stettiner Haffs, in Mecklenburg-Vorpommern, nördlich der Gemeinde 17379 Lübs.

Das Revier ist ein reines Waldrevier von 485 ha Fläche, ohne Verbindung zu öffentlichen Straßen. Etwa 400 ha sind Kiefernwald, der Rest Laub- und Mischwald, unter anderem auch ein feuchter Erlenbruch, in dem Rot- und Schwarzwild einsteht.

Zu den Nachbarn (teils privat, teils Landesforst) besteht ein sehr gutes Verhältnis.

Es kommen u.a. Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild vor. In der Region kommen Wölfe vor. (weiterlesen)

 

Die rote Linie stellt die Gemarkungsgrenze von Lübs dar und  nicht die Reviergrenze

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Über die Afrikanische Schweinepest ... und darüber hinaus ....

Nun ist sie auch bei uns in Deutschland angekommen – die Afrikanische Schweinepest (ASP). Seit Jahren zieht sie über Osteuropa, manchmal langsam, manchmal sprunghaft, westwärts. Dass sie kommen würde, ist seit Jahren klar. Und wie über die ASP diskutiert wird und welcher hektische Aktionismus sich ausbreitet – war auch zu erwarten …

WORÜBER WIR UNS ABER AUSSCHWEIGEN …
Keine Sau kümmert es jedoch in der aktuellen Situation – dass die Wildschweine da draußen an dieser aggressiven Seuche „elendigst verrecken“. Die Drohnenbilder von Wildschweinkesseln in den Auenwäldern der Oder, in denen die Sauen, eng aneinandergekuschelt, nichts weiter tun als auf den Tod zu warten – werden achselzuckend zur Kenntnis genommen.

Das gesellschaftlich tragische Phänomen sind nicht der qualvolle Tod großer Bestände intelligenter wildlebender Säuger – das Schlimme ist die potentielle Gefährdung der Hausschweinbestände und die vor allem mit den Handelsbeschränkungen verbundenen wirtschaftlichen Verluste. Völlig verständlich aus Sicht der Schweinehalter und der Landwirtschaft. (weiterlesen)

 

 

 

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Der Wald. Ein Freizeitpark?

Wenn flüchtende Wildtiere Mountainbiker und Wanderer für „Fressfeinde“ halten
Wird der Wald zu stark für Freizeitaktivitäten genutzt, verschreckt dies die Wildtiere – da gilt es, Kompromisse zu finden. Warum das so wichtig ist, erklären wir hier.

HAMBURG, 25. JANUAR 2021 Lockdown-Müde zog es die Menschen beim ersten Schnee während der Covid-Pandemie trotz behördlicher Warnungen und Straßensperrungen in die Naherholungsgebiete. Der Massenansturm von Rodlern, Wanderern und Freizeitsportlern schien nicht zu stoppen. Eltern zogen Kinder im Schlitten durch den Wald, Hundehalter ließen ihre Tiere ungehindert stöbern. Jogger und Mountainbiker starteten mit Stirnlampen ausgerüstet ihre Querfeldeintour bereits in der morgendlichen Dämmerung. „Es ist zwar schön, dass die Menschen in den schweren Zeiten des Lockdowns die Natur wieder entdecken“, sagt Prof. Dr. Klaus Hackländer, Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. „Doch der Mensch sollte sich dort wie ein Gast benehmen. Der Wald ist auch die Wohnung der Wildtiere.“   (weiterlesen)

 

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Forstpolitik:  Landesforstbetrieb Brandenburg steht vor einer Reform

von Oliver Gabriel

28. Januar 2021  Der Umweltminister Axel Vogel hat am 22. Januar ein Gutachten über den Landesforstbetrieb Brandenburg vorgestellt. Erstellt hat es nach einer Ausschreibung im Frühjahr 2020 die BSL Managementberatung GmbH aus Mainz. Auf Grundlage ihrer Vorschläge steht dem Landesbetrieb nun eine Neuorganisation bevor, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Den Gesetzesentwurf dafür will Minster Vogel bis Mitte dieses Jahres vorlegen.

Die Eckpunkte für die Reform
Die Zahl der Mitarbeiter soll von heute 1.420 bis zum Jahr 2030 aud 1.280 sinken. Zum Vergleich: Die im Jahr 2019 gescheiterte Reform des Landesforstbetriebes sah eine Personalzielzahl von 1.150 Stellen vor. Vogel sagte zu, dass es keine Kündigungen geben wird.
Die Zahl der Waldarbeiter soll auf 340 steigen. Dafür werden in den kommenden Jahren jährlich 30 Waldarbeiter neu eingestellt.
Das Landeskompetenzzentrum, die Waldarbeitsschule Kunstespring, die Bewilligungsbehörde für Fördermittel und die Forstbaumschulen sollen personell gestärkt werden.
Bei den Waldschulen für die Waldpädagogik seien 47 Stellen nur 32 Stellen nötig.   (weiterlesen)

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