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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

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Wie muss das neue Bundesjagdgesetz aussehen?

von Mirjam Kronschnabl-Ritz

29.1.2021  Wie der Deutsche Bundestag in einer Meldung vom 21. Januar mitteilte, hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes vorgelegt. Zu diesem Thema diskutieren auch im Rahmen der IGW Digital 2021 Experten während des Onlineforums des Deutschen Bauernverbands (DBV) über den bestehenden Wald-Wild-Konflikt. Auch der Deutsche Forstwirtschaft (DFWR) äußert sich zum Thema.

Clemens Freiherr von Oer als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Georg Schirmbeck als Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) und Dr. Dirk-Henner Wellershoff als Vize-Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV) führten bei der Schlussveranstaltung im Rahmen der digitalen IGW 2021 des Deutschen Bauernverbands einen intensiven Dialog zur laufenden Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Vor allem die besonderen Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der anstehenden Wiederbewaldung bei gleichzeitig notwendigem Waldumbau stellen, war Thema. Dabei wurden beim partnerschaftlichen Austausch die unterschiedlichen Sichtweisen von Jägern und Waldbesitzern deutlich.

Neuregelung bei Rehwildabschuss   (weiterlesen)

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Kreisjägerschaften: NRW fördert Drohnen zur Kitzrettung

Nortdrhein-Westfalen stellt 200.000 € zur Beschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras bereit. Agrarministerin Heinen-Esser lobt: Durch moderne Technik können Tiere vor dem Tod gerettet werden.

30.01.2021 Jedes Jahr sterben etliche Rehkitze bei Mäharbeiten. Sie werden von den Ricken im hohen Gras abgesetzt. Allein im tiefen Gras liegend, sind die geruchlosen Rehkitze für Fressfeinde so gut wie unauffindbar - leider auch für Landwirte mit ihren Mähgeräten. Der sogenannte "Drückinstinkt" sorgt dafür, dass die Kitze reglos auf dem Boden verharren anstatt zu flüchten, wenn ihnen Gefahr droht.

Drohnen mit Wärmebildkamerasystemen und Echtbildübertragung können helfen, die Tiere vor dem Mähtod zu bewahren. Zur Unterstützung der Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung startet das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium von NRW jetzt ein neues Förderprogramm. Das Land stellt hierfür auf Antrag der Regierungsfraktionen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 200.000 € zur Verfügung. (weiterlesen)

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Kontroverse Nandu-Jagd

Hobby-Jäger aus ganz Deutschland und dem Ausland posierten mit erlegten Nandus im Internet. Das sorgte für Diskussionen.

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Modehund Schweißhund

von Anke Lehne

Schweißhunde – Hannoverscher Schweißhund (HS) und Bayerischer Gebirgsschweißhund (BGS) – erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Fand man diese Tiere bis vor ca. 15 Jahren ausschließlich in den Händen weniger Jäger (meist Forstleute oder Berufsjäger), sieht man sie heute häufig und auch bei Nichtjägern, besonders den BGS. Er stellt quasi die kompakte Ausführung von Vizsla und Rhodesian Ridgeback dar: kurzhaarig, athletisch, edel... wie auch immer. Denn leider ist hier die Optik oft das wichtigste Merkmal bei der Wahl dieser Rasse.

Welche Art Jagdhund sind Schweißhunde eigentlich? Es handelt sich um alte, hochspezialisierte Rassen, deren einzige Aufgabe darin besteht, verletztes Wild am langen Riemen nachzusuchen, damit es erlöst werden kann. Im Regelfall wird Wild auf der Jagd tödlich getroffen, manchmal läuft es auch noch bis zu 200 Meter, bevor es zusammenbricht (ähnlich dem geköpften Huhn, das noch flattert). Sterben dauert einfach einen Moment, die Vorgänge im Körper stoppen nicht unmittelbar. Diese sogenannten „Bergehilfen“ werden zwar bei Bedarf auch von Schweißhunden gemacht, sind aber nicht ihr Haupteinsatzgebiet. Der Spezialist ist gefragt, wenn die Verletzung nicht oder nicht sofort tödlich ist, sei es durch einen Verkehrsunfall oder einen schlechten Schuss. Letztere passieren guten Jägern ausgesprochen selten, viele brauchen über Jahre keinen solchen Hund als Hilfe. (weiterlesen)

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Bestandsjagd: Finnland reduziert im Herbst 2021 seinen Wolfbestand

Trotz erbitterter Widerstände von Naturschützern geht das finnische Modell des Wolfsmanagements in eine neue Runde. Es sieht ausdrücklich auch die Regulierung auf nur noch 25 Wolfsrudel vor.

Finnland bereitet eine erneute Regulierung des Wolfbestandes vor. Das Landwirtschaftsministerium in Helsinki hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nun den aktuellen Bestand ermittelt und einen günstigen Erhaltungszustand für das Raubtier definiert.

Wenn diese planmäßig im kommenden Jahr ihre Analyse abgeschlossen und einen günstigen Erhaltungszustand für die Tierart bestätigt hat, sind nach Einschätzung von Landwirtschaftsminister Jari Leppä die rechtlichen Voraussetzungen für die Regulierung des Wolfbestandes erfüllt. Im Winter 2021/22 könne dann unter Beachtung der rechtlichen Auflagen mit der „Bestandsjagd“ der Wolfspopulation begonnen werden. (weiterlesen)

Foto: Wikipedia

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Jagdpachtvertrag und Afrikanische Schweinepest (ASP)

von RA Georg H. Amian, Aachen

29.1.2021  Ist ein Jagdbezirk von der ASP betroffen, so stellen sich für den Pächter viele Fragen. Die Wichtigsten hierzu möchte ich nachfolgend beantworten:

Bin ich weiter zur Jagdpachtzahlung verpflichtet, wenn mein Revier von ASP betroffen ist?

Hier ist zunächst entscheidend, was im Pachtvertrag steht. Ist eine Minderung generell ausgeschlossen oder eingeschränkt, so wirkt der Ausschluss oder die Einschränkung auch in dem Fall fort, dass das Revier von ASP betroffen ist.

Gibt es keinen Ausschluss oder eine Einschränkung der Minderungsrechts, gilt das Gesetz -nämlich die Vorschriften des BGB zu Miete und Pacht (§§ 581 ff. BGB; § 536 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 535 BGB). Das heißt im Klartext: Bei einem Verbot der Jagdausübung oder einer wesentlichen Beschränkung kann die Pachtzahlung -ja nach Grad der Beeinträchtigung- bis auf Null gemindert werden; hier ist immer im Einzelfall zu prüfen, wie weit die jeweilige Beeinträchtigung geht.

Kann ich aus dem Pachtvertrag aussteigen, wenn mein Revier von ASP betroffen ist?

Auch, wenn es für den juristischen Laien schwer nachvollziehbar ist – nein. Denn weder der Verpächter, noch der Pächter kann etwas dafür, dass im betroffenen Revier die ASP zum Ausbruch gelangt ist. Es handelt sich daher um einen Fall „höherer Gewalt“, der kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Hier gilt es, im Einvernehmen von Verpächter und Pächter eine vertretbare Lösung zu finden, zumal die Pflichten des Jagdausübungsberechtigten nicht erlöschen – ganz im Gegenteil kann die Mitwirkungspflicht im Seuchenfall sogar erhöht sein.

Kann ich eine Regelung -z.B. ein Sonderkündigungsrecht- für den Fall der ASP in den Pachtvertrag aufnehmen?  (weiterlesen)

 

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Aus dem Wald direkt auf den Grill - Wildschwein, Reh und Co. mit leckeren Beilagen

Ob butterweiches Reh oder aromatischer Hirschrücken - Wild lässt sich hervorragend auf dem Grill zubereiten. Wie das geht, und mit welchen Rezepten sie ihr eigenes Gourmet-Essen zaubern, verrät Volker Elm von der Kostbar / Casa-R-ella in Fulda.

Wildschweinbratwürstchen selbst gemacht mit gebackenen Wildkräuter Brötchen
Zutaten für ca. 10 Würste:
600 g mageres Wildschweinfleisch
400 g fetten Schweinebauch (Hausschwein) ohne Schwarte
40 g feines Meersalz
8 g gemahlener schwarzer Pfeffer
4 g Majoran, gerebelt
2 g Muskat, gemahlen
1 Zehe Knoblauch, frisch
1 Zweig Rosmarin, gehackt
1/2 TL Kümmel, gemahlen
1 Chili Schote
½ Bund Blattpetersilie, fein gehackt
Zubereitung: (weiterlesen)

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Forstwirtschaftsrat schlägt vertraglich geregelten Schalenwild-Abschuss vor

Der Forstwirtschaftsrat beklagt eine zu hohe Wilddichte, die die Widerbewaldung behindert. Der Forst müsse ohne Schutzmaßnahmen auskommen. Notwendig seien daher vertragliche Abschussregelungen.

Am Mittwoch hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) beraten. Die Jagdverbände und die FDP fordern – wie berichtet - eine Änderung des Gesetzes dahingehend, dass das Wild mehr geschützt wird und Jäger nicht zu „Erfüllungsgehilfen der Forstwirtschaft“ degradiert werden.

Der BBV und der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) wünschen sich ebenfalls eine Korrektur, allerdings in die andere Richtung: Wald muss vor Wild gehen. So prangern die Forstleute an, dass die Wildbestände viel zu hoch seien. Die Jäger müssten sie an die örtlichen waldbaulichen Erfordernisse regulierend anpassen, um die Voraussetzung für die Entwicklung von klimastabileren Mischwäldern zu verbessern, sagte DFWR-Präsident Georg Schirmbeck.  (weiterlesen)

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Brandenburg erleichtert Wolfsabschüsse

Wird in Brandenburg ein Problemwolf festgestellt, dürfen Jäger bald Jagd auf alle Tiere des Wolfsrudels machen, bis die Risse aufhören. Der Landtag stimmte der neuen Wolfsverordnung zu.

Der Landtag Brandenburg hat am Donnerstag mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die Wolfsverordnung an das Bundesnaturschutzrecht anzupassen. Dadurch wird es möglich, Problemwölfe leichter zu entnehmen. Nur die AfD stimmte dagegen.

Hintergrund ist, dass zunehmend Wölfe Herdenschutzzäune überwinden und Schafe und Kälber reißen. Jäger und Landwirte sollen nun künftig nicht mehr darauf warten müssen, ob der Schaden einem einzelnen Tier konkret zugeordnet werden kann. Vielmehr kann dann bis zum Ausbleiben von Schäden jeder Wolf in dem Gebiet bzw. des betreffenden Rudels bejagt werden.   (weiterlesen)

Foto: Wikipedia

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Hochwildjagd am Stettiner Haff zu verpachten

Ab dem Jagdjahr 2021/22 verpachten wir eine Hochwildjagd in der Nähe des Stettiner Haffs, in Mecklenburg-Vorpommern, nördlich der Gemeinde 17379 Lübs.

Das Revier ist ein reines Waldrevier von 485 ha Fläche, ohne Verbindung zu öffentlichen Straßen. Etwa 400 ha sind Kiefernwald, der Rest Laub- und Mischwald, unter anderem auch ein feuchter Erlenbruch, in dem Rot- und Schwarzwild einsteht.

Zu den Nachbarn (teils privat, teils Landesforst) besteht ein sehr gutes Verhältnis.

Es kommen u.a. Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild vor. In der Region kommen Wölfe vor. (weiterlesen)

 

Die rote Linie stellt die Gemarkungsgrenze von Lübs dar und  nicht die Reviergrenze

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