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Kitzrettung: Landwirtschaftsministerium fördert Drohnen auch 2024
Auch 2024 soll die Anschaffung von Drohnen für die Kitzrettung gefördert werden.
23.03.2024
Auch in diesem Jahr will der Bund die Anschaffung von Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung wieder fördern.
Der Bund hat auch in diesem Jahr wieder ein Förderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung vorgesehen. Der Start ist laut einem Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) „zeitnah“ vorgesehen. Den Programmstart wird das BMEL auf den verschiedenen Kanälen (Presse, Internet) kommunizieren. Die genauen Förderrichtlinien sind noch nicht bekannt.
Im vergangenen Jahr waren Drohnen förderfähig, die eine Echtbildkamera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera besitzen, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten haben und über eine Home-Return-Funktion verfügen. Die Förderquote wurde 2023 auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller wurden in 2023 i. d. R. maximal zwei Drohnen gefördert. Antragsberechtigt waren demnach bspw. eingetragene Kreisjagdvereine oder eingetragene Kitzrettungsvereine. Das Förderprogramm wurde im vergangenen Jahr wegen der hohen Nachfrage auf 4,4 Millionen Euro aufgestockt. (weiterlesen)

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Pressemitteilung - 015/2024: Neue Drohnenregeln: Bauern entlasten und Rehkitze schützen
Wissing weist Erleichterungen für Drohneneinsatz in der Landwirtschaft an
20.03.2024
Drohnen kommen in der Landwirtschaft immer häufiger zum Einsatz. Besonders effektiv sind Drohnen beim Aufspüren von Rehkitzen, die sich bei der Mahd in Grünwiesen reflexartig ducken und dadurch häufig von Mähgeräten erfasst werden – oft mit tödlichem Ausgang für die Tiere und hohem Schaden für die Landwirte. Aufgrund europäischer Vorgaben war der Drohneneinsatz bisher oft nur eingeschränkt möglich. Mit einer Weisung an das Luftfahrt-Bundesamt hebt Bundesminister Dr. Volker Wissing nun Einschränkungen für die Landwirtschaft auf.
Volker Wissing:
Wir haben den Bauern versprochen, ihr Leben einfacher zu machen und unnötige Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen. Ich halte Wort und habe deswegen praktikablere Regeln für den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft angewiesen. Künftig können Drohnen auf deutlich mehr Agrarflächen fliegen, um Rehkitze zu schützen. Von der neuen Regel profitieren Bauern und Tiere gleichermaßen. Wir werden weiter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Verbesserungen für unsere Landwirte zu erreichen.
Die neue Regel betrifft den Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung. Bisher mussten die mit Kameras ausgestatten Drohnen nach EU-Vorgaben einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten. Für deutsche Landwirte ein besonderer Nachteil, da Deutschland vergleichsweise dicht besiedelt ist und die Felder häufiger an Wohn- oder Gewerbegebiete anschließen. Mit der neuen Anordnung gilt ein Mindestabstand gemäß der 1:1-Regel. Das bedeutet, dass der Mindestabstand auf 10 Meter reduziert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird. Dadurch steht den Betreibern über 90 Prozent mehr Fläche für den Drohneneinsatz zur Verfügung.
Die Ausnahme gilt für den Betrieb von Drohnen, die zu landwirtschaftlichen Zwecken und Tierschutzzwecken eingesetzt werden. Sie gilt ab sofort und damit rechtzeitig vor der Frühjahrsmahd. Das BMDV setzt sich für weitere Verbesserungen beim Drohneneinsatz für Landwirte ein, z. B. zum Ausbringen von Nützlingen bei der Schädlingsbekämpfung.
Den Erlass des BMDV und die Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamts finden Sie auf www.dipul.de und www.lba.de.

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Warum die Jagddatenbank Nachsuchenführer von der Administration nicht mehr aktualisiert wird
Immer wieder erreichen uns Beschwerdeemails über nicht aktuelle Eintragungen in unseren Datenbank Nachsuchenführer.
Nachdem ich mal wieder völlig erfolglos am Wochenende auf der Jagdmesse Reiten, Jagen Fischen in Erfurt bei dem dort ausstellenden Schweißhundeverein diese Datenbank beworben habe und mal wieder eine "brauchen-wir-nicht-Abfuhr" erteilt bekommen habe, lag fast zeitgleich eine Beschwerdeemail im emailpostfach des Jagdportals, in der sich eine Person darüber beschwerte, dass die Datensätze der Nachsuchenführer nicht aktuell seien.
Scheinbar sind vielen Internetnutzern die Kosten von Datenbanken, sowohl deren Erstellung, als auch deren Pflege nicht bewusst, weshalb wir dem Beschwerdeführer nachfolgende email zusandte, die stellvertretend für die geamte Jägerschaft hier mit anonymisierter Anrede eingestellt wird:
Lieber Herr W.,
zu Ihrer Beschwerde, weshalb die Datenbank "Nachsuchenführer" nicht aktualisiert wird, nehmen wir wie folgt Stellung: (weiterlesen)

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Illegale Nachtzieltechnik: Jäger soll 11.250 Euro Geldstrafe zahlen
Das Amtsgericht Wittenberg hat einen Jäger wegen illegaler Zieltechnik verurteilt. Er hatte die Geräte in Fernost bestellt. Der Jäger hat Berufung eingelegt.
Alexander Losert 13.3.2024
Das Amtsgericht Wittenberg hat einen 49-jährigen Jäger zu 150 Tagessätzen á 75 Euro wegen des Besitzes von illegaler Nachtzieltechnik verurteilt. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Redaktion mitteilt. Dem Mann aus Wittenberg, der auch einen Waffenhandel betreibt, werden zwei Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll "im Juni 2021 bei einem chinesischen Online-Händler drei Zielscheinwerfer TrustFire Tactical 210 LM erworben haben, allerdings ohne über die hierfür erforderliche Ausnahmegenehmigung zu verfügen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume im Februar 2022 sind zwei weitere, zum Verkauf angebotene Zielscheinwerfer des Typs Klarus GL1 600 LM sowie in der Werkstatt ein Laserzielgerät sichergestellt worden“, wie der Sprecher auf Nachfrage mitteilte. (weiterlesen)

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Landesregierung gerät unter Druck - "Der größte Waffenskandal in der Geschichte der Republik"
Von
Carsten Janz
Zahlreiche scharfe Schusswaffen sind in Schleswig-Holstein aus Behördenhand verschwunden. Nun belegt interne Kommunikation schwerwiegende Fehler. Das bringt die Landesregierung in Erklärungsnot.
Ein Fall von in Schleswig-Holstein beim Landeskriminalamt verschwundenen Gewehren könnte sich zum handfesten Skandal ausweiten: Entgegen anderslautender Beteuerungen der Behörden belegt interne Kommunikation nun schwerwiegende Fehler. Für die Landesregierung kommt das zur Unzeit. Sie will heute im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags über den Fall informieren. Und könnte den Abgeordneten nun weitere peinliche Fragen zu beantworten haben.
Doch von vorn: Die Waffenbehörde Husum und das Landeskriminalamt von Schleswig-Holstein hatten im Jahr 2021 bei einem Waffensammler aus der Nähe von Husum hunderte Gewehre ausgeräumt. Der mittlerweile entkräftete Vorwurf: illegale Waffenherstellung. Es war das Ende einer hochspezialisierten und weltweit einmaligen Sammlung von Karabiner-98-Gewehren. Einer Waffe, die 1898 das erste Mal produziert wurde und in zwei Weltkriegen im Einsatz war.
Was trotz des kulturhistorischen Werts zunächst nach einem Routineeinsatz klingt, hat seitdem ein pikantes Nachspiel. Die meisten der Waffen wurden vernichtet. t-online berichtete aber immer wieder darüber, dass mehr als 100 der wertvollen und scharfen Schusswaffen verschwunden sind – aus der Hand der Behörden.
Behördenmitarbeiterin dokumentiert Fehler in E-Mail
Diese wehren sich gegen den Vorwurf und sagen, sie hätten alle Waffen dokumentiert und wüssten, wo sie sind und welche sie vernichtet haben. Doch t-online liegt nun interne Kommunikation der Waffenbehörde vor, die den offiziellen Stellungnahmen widerspricht. Darin räumt eine Mitarbeiterin unbewusst Fehler der Behörde ein. (weiterlesen)

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Wildschaden – so gehen Sie richtig vor
Sebastian Bönsch, LWK Niedersachsen 12. 3.2024
Wenn Schwarzwild den eigenen Acker heimgesucht hat, ist Ärger vorprogrammiert. Die richtige Vorgehensweise hilft allen Beteiligten, einen Schaden schnell und zügig zu regulieren und am Ende weitere Schäden zu vermeiden.
Wildschäden bereiten Landwirten, aber auch Jägern und Jagdgenossenschaften immer größere Sorgen, allerdings mit unterschiedlicher Ausprägung: Landwirte fürchten zum Teil erhebliche Ernte- und Futterausfälle, Jagdgenossenschaften denken an schwierige Neuverpachtungsverhandlungen und die Jäger an hohe Wildschadenszahlungen. Vor allem aber in Revieren, in denen Wild nur selten einen Schaden auf landwirtschaftliche Flächen anrichtet, ist die Verunsicherung bei der Vorgehensweise und der Regulierung von Wildschäden auf allen Seiten groß.
Der Schaden ist da – wer ist der richtige Ansprechpartner?
Der jeweilige Jagdpächter ist grundsätzlich nicht die erste Ansprechperson, wenn es darum geht, einen Wildschaden anzumelden. Vielerorts wird er dennoch direkt vom geschädigten Landwirt direkt über einen Wildschaden informiert, mit der Bitte, den Schaden am besten mit einer Geldzahlung zu regulieren. Diese Vorgehensweise ist seit Jahrzehnten in vielen Revieren üblich und funktioniert auch in schätzungsweise über 90 Prozent aller Wildschadensfälle hervorragend. Sie ist aber nicht der offizielle Weg: Gesetzlich ist nicht der Jagdpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet. Nach § 29 Bundesjagdgesetzes ist stattdessen primär die Jagdgenossenschaft der richtige Anspruchsgegner. Erst in zweiter Linie wird die Zuständigkeit bei Wildschaden über die ausgehandelten Jagdpachtverträge geregelt bzw. auf den Jagdpächter übertragen.
Wildschaden erst der Gemeinde, dann der Jagdgenossenschaft melden
Um aber ein offizielles Verfahren zur Wildschadensregulierung einzuleiten, muss der Schaden immer bei der Gemeinde angemeldet werden, in der die betroffene Fläche liegt. Außerdem sollte der Geschädigte stets seine Jagdgenossenschaft kontaktieren. Für eine Regulierung empfiehlt sich für die Beteiligten auch immer in die gültigen Jagdpachtverträge einzusehen und zu schauen, welche Regelungen zum Wildschadensanspruch hier festgehalten sind.
Meldefristen unbedingt einhalten (weiterlesen)

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Änderung des Waffenrechts: Fehlende Datengrundlage für Verschärfung
Das Bundesinnenministerium hält an seinen Plänen zur Verschärfung des Waffengesetzes fest. Doch auf welcher Datengrundlage?
Phil Kahrs 11. März 2024
Im Kampf gegen den Extremismus will Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Waffengesetz verschärfen. Der Vorstoß des Bundesinnenministeriums (BMI) Ende 2022 hatte nicht nur unter den Verbänden der Legalwaffenbesitzer wie dem Deutschen Jagdverband (DJV) und dem Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB), sondern auch innerhalb der Bundesregierung für Unmut gesorgt. Größter Kritikpunkt: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war vereinbart worden, dass die „Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre“ evaluiert, Kontrollmöglichkeiten mit den Verbänden und Ländern effektiver ausgestaltet sowie die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen verbessert werden sollen. Nichts davon war umgesetzt, als der Gesetzesentwurf vom BMI vorgelegt wurde. Nun wurden Bestrebungen zur Verschärfung im Rahmen des Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus des BMI erneut aufgegriffen. (weiterlesen)

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Jagdpacht verloren: Welche Rechten und Pflichten gibt es?
Die Jagdpacht ist ausgelaufen: Was geschieht nun mit den Reviereinrichtungen? Darf oder muss der bisherige Revierinhaber diese abbauen und mitnehmen?
Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein 7. März 2024
Die Mitnahme von Reviereinrichtungen, insbesondere Hochsitze, zum oder nach dem Ende der Jagdpacht richtet sich vorrangig nach vertraglichen Vereinbarungen. Nicht mit dem Boden verbundene Gegenstände (z.B. Futterautomaten, Fallen, Elektro-Wildschutzzäune, Wildbeobachtungskameras) kann der Pächter als Eigentümer bis zum Ablauf des Jagdpachtvertrages mitnehmen bzw. auch danach noch die Herausgabe (gemäß § 985 BGB) verlangen. Ebenso mit dem Boden verbundene jagdwirtschaftliche Einrichtungen (Hochsitze, Jagdhütte) sind regelmäßig nur für den Zeitraum des Jagdpachtvertrages, also nicht auf Dauer, errichtet worden. Demzufolge sind sie keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks, wurden also nicht (nach § 946 BGB) Eigentum des Grundeigentümers (Scheinbestandteile – § 95 BGB). Sie stehen daher weiterhin im Eigentum des Jagdpächters! Weder eine massive Bauweise noch eine lange Vertragsdauer stehen dem entgegen. Der Jagdpächter ist deshalb berechtigt, diese Einrichtungen wieder abzubauen und mitzunehmen (oder auch an seinen Nachfolger zu veräußern).
Verweigert der Grundeigentümer jedoch die Herausgabe, kann sie der Altpächter verlangen (§ 985 BGB). Dieser Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Meist greift jedoch die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten gem. § 548 Abs. 2 BGB ein – wenn zwischen Jagdpächter und Grundeigentümer ein pachtähnliches Rechtsverhältnis besteht. Wichtig: Ein pachtähnliches Rechtsverhältnis in puncto Jagdeinrichtungen wird nicht bereits durch den Jagdpachtvertrag begründet, da sich dieser nur auf das Jagdausübungsrecht bezieht und keinen Besitz am Grundstück vermittelt! Es entsteht dann, wenn der Jagdpächter für den Bau von mit dem Boden fest verbundenen Einrichtungen bzw. von Einrichtungen auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Zustimmung des Grundeigentümers erhält – unabhängig davon, ob der Jagdpachtvertrag im Eigenjagdbezirk mit dem Grundeigentümer oder im gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit der Jagdgenossenschaft geschlossen wurde. (weiterlesen)

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Faeser will Waffenrecht verschärfen – FDP lehnt Änderung ab
9.03.2024
Die Innenministerin stößt mit ihren Plänen für ein schärferes Waffenrecht bisher auf Granit bei der FDP. Der Amoklauf im Hamburg vor einem Jahr nutzt sie zum Appell an die Liberalen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat an die FDP appelliert, einer Verschärfung des Waffenrechts nicht länger im Wege zu stehen „Ich bin nicht bereit, auf weitere furchtbare Gewalttaten zu warten, bis wir handeln“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) vor dem Hintergrund des Amoklaufs bei den Zeugen Jehovas in Hamburg-Alsterdorf vor einem Jahr.
„Mein Entwurf für eine Reform des Waffenrechts liegt seit mehr als einem Jahr vor. Wir müssen hier dringend vorankommen“, sagte die Ministerin. Die FDP lehnt eine Änderung des Waffenrechts bisher ab und setzt stattdessen sie auf eine bessere Durchsetzung des geltenden Rechts. (weiterlesen)

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Wie man einen Hochsitz baut | SWR Handwerkskunst
5.03.2024 Waldhausen
Armin Ehinger baut Hochsitze. Die Jägerstationen entstehen in Waldhausen bei Aalen. Das Holz dazu holt der gelernte Zimmermann und Schreinermeister aus dem Forst. Er baut sie aus Douglasien, das macht sie langlebig.
Der Holzaufbau besteht aus einem Untergestell, dem sogenannten Bockgerüst und einer Kanzel. Groß genug für einen Jäger samt Jagdausrüstung beim sogenannten Ansitzen. Das konisch zulaufende Gestell besteht aus je vier Eckpfosten und Diagonalstreben. Die Kanzel baut der 44-Jährige nach alter Familientradition mit Schablonen.
Armin Ehinger ist selbst auch Jäger. Sein Wissen rund ums Jäger-Einmaleins fließt beim Bau ein. Das Wild soll den Waldhüter später weder sehen, hören noch wittern können. Deshalb stattet er die Tiny Häuser auf Stelzen unter anderem mit Fenster, Türen und Balkone aus. Und sorgt dadurch auch für ein sicheren Auf- und Abstieg. Die Hochsitze sind einfach, zweckdienlich und durchdacht.

