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„Schikanös“ und „Fehlurteil“: So bewerten Juristen das Waffen-Verbot für AfD-Mitglieder

03.07.2024

AfD-Mitglieder müssen ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in zwei parallelen Verfahren entschieden und damit die Klagen von Partei-Mitgliedern abgewiesen, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz aberkannt worden war. Verwaltungsrechtler Dietrich Murswiek hält den Vorgang für „schikanös“, Rechtsanwalt Ralf Höcker spricht gegenüber NIUS sogar von einem „Fehlurteil“.

Obwohl die AfD nicht verboten ist, dürfen ihre Mitglieder keine Schusswaffen besitzen – weil die Partei vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurde. „Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, führt – unabhängig von deren politischer Ausrichtung – regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder“, heißt es in einer Mitteilung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.

Entzug des Waffenscheins „dient allein der Schädigung der Partei“ (weiterlesen)

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Waffe weg wegen AfD-Mitgliedschaft? Ein solcher Generalverdacht ist eines Rechtsstaates unwürdig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entzieht einem Ehepaar die Waffenbesitzkarten. Als Begründung reicht die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom Verfassungsschutz als «Verdachtsfall» eingestuft wird.

Fatina Keilani, Berlin 4.7.2024

Nancy Faeser macht Ernst. Erst vor wenigen Monaten hatte die deutsche Innenministerin weitere Verschärfungen ihres «Massnahmenpakets gegen rechts» angekündigt, die jeden Demokraten sorgenvoll stimmen mussten. Nun sind erste Effekte zu sehen. Sie fügen sich in ein beunruhigendes Gesamtbild. Ein blosser Verdacht solle laut Faeser künftig für den Entzug des Waffenscheins oder der Waffenbesitzkarte reichen, berichtete die NZZ im vergangenen Februar. Legaler Waffenbesitz solle also enden, wenn jemand Mitglied einer Vereinigung sei, die vom Staat als rechtsextremistischer «Verdachtsfall» eingestuft werde – egal wie zuverlässig diese Person individuell auch sein möge. Genau dieser Fall ist jetzt eingetreten. Ein Ehepaar soll wegen seiner AfD-Mitgliedschaft seine Waffen abgeben; die erforderliche Zuverlässigkeit wurde den Eheleuten aberkannt. Der Mann besitzt 197 Waffen, die Frau 27, alle sind eingetragen und legal. Als die zuständige Behörde registrierte, dass die beiden in der AfD sind, entzog sie ihnen die waffenrechtliche Erlaubnis und forderte beide auf, Waffen und Munition abzugeben. Gegen den Bescheid klagten beide – und unterlagen.

Kein Grundrechtseingriff ohne Gesetz (weiterlesen)

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AfD-Mitglieder waffenrechtlich unzuverlässig

 

VG Düsseldorf: AfD-Mit­glie­der dür­fen keine Waf­fen be­sit­zen.

Denn die Par­tei stehe im Ver­dacht ver­fas­sungs­feind­li­cher Be­stre­bun­gen. Ihre Mit­glie­der seien damit re­gel­mä­ßig – un­ab­hän­gig von ihrer po­li­ti­schen Aus­rich­tung – waf­fen­recht­lich un­zu­ver­läs­sig, so das VG Düs­sel­dorf.

Ein Ehepaar hatte sich gegen den Widerruf seiner Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen gewandt. Das VG wies die Klagen ab, da beide Eheleute Mitglied der AfD sind (Urteile vom 19.06.2024 – 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23, nicht rechtskräftig). Nun müssen die beiden alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile, die sich in ihrem Besitz befinden (im einen Fall 197, im anderen 27 Stück), abgeben oder vernichten – einschließlich Munition.

Das VG vermutete die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Paares. Es genüge, dass beide Mitglied der AfD und damit einer Partei seien, die der Verfassungsschutz als sogenannten Verdachtsfall einstufe – eine Einschätzung, die das OVG Münster bestätigt habe.

Das Parteienprivileg des Art. 21 GG hält das VG für nicht verletzt. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolge personenbezogen; vor etwaigen faktischen Nachteilen für Parteien schütze Art. 21 GG nicht. Parteienrechte seien etwa auch dann nicht verletzt, wenn Beamte oder Soldaten bei Unterstützung einer nicht verbotenen, aber verfassungsfeindlichen Partei mit Nachteilen bis hin zu einer Entlassung aus dem Dienst belegt würden. Das hätten BVerfG und des BVerwG entschieden. Dem Paar steht der Weg zum OVG Münster offen. Das VG hat die Berufung jeweils zugelassen wegen grundsätzlicher Bedeutung.

Im August 2023 hatte das VG Gera zugunsten eines Thüringer AfD-Mitglieds entschieden, dieses dürfe seinen Waffenschein vorerst behalten. Argument damals: Dass der ge­sam­te AfD-Landesver­ban­d verfassungsfeindlich sei, stehe nicht fest. Ähnlich hatte das OVG Magdeburg zuvor entschieden: Allein die Mitgliedschaft in der AfD rechtfertige nicht den Entzug der Waffenbesitzkarte, hieß es in einem Beschluss vom April 2023 (Urteil vom 19.06.2024 - 22 K 4836/23).    https://rsw.beck.de/zeitschriften/nvwz/meldung/2024/07/01/afd-mitglieder-waffenrechtlich-unzuverl%C3%A4ssig

Das Urteil: https://www.justiz.nrw/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/22_K_4909_23_Urteil_20240619.html

 

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Pressemitteilung des Vereinigung der Jäger des Saarlandes K.d.ö.R. zur jagdlichen Nutzung von Nachtzieltechnik und Infrarotstahler

Lieber Jägerinnen und Jäger,

unser Fachmann für Waffenrecht, Herr Eberhard Becker, möchte Sie wie folgt informieren:

Nachtzieltechnik / Infrarotstrahler

In einer aktuellen Zeitschrift des bayerischen Jagdverbandes werden waffenrechtliche Bewertungen hinsichtlich der jagdlichen Nutzung von Nachtzieltechnik und Infrarotstrahler vorgenommen. Es wird die These vertreten, dass der Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen waffenrechtlich auch dann erlaubt sei, wenn diese Geräte technisch bedingt eine künstliche Lichtquelle (z. B. Infrarotstrahler) verwenden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt des BKA zum Einsatz von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen durch die Jäger für die bayerische Vollzugslage nicht maßgeblich ist. Die bundesweite Rechtsauffassung zum ergänzenden Einsatz von Infrarotstrahlern zu den Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten sieht jedoch anders aus.   (weiterlesen)

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AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben

1.07.2024

Einem Ehepaar mit mehr als 200 Waffen war die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen worden, weil beide in der AfD sind. Dagegen haben sie geklagt – und verloren. AfD-Mitglieder müssen aktuellen Gerichtsurteilen zufolge ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in zwei Verfahren entschieden. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, seien nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen, befand das Gericht und wies die Klagen zweier AfD-Mitglieder ab, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen worden war (Az.: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Die Kläger, ein Ehepaar, seien damit zugleich verpflichtet, ihre Schusswaffen – im Fall des Ehemanns 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück – sowie zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.  (weiterlesen)

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Kurzanleitung zur Erstellung einer Ausschreibung für Jagdverpachtungen

Wenn im letzten Pachtjahr einer Jagdpachtperiode der Jagdpächter die Jagd nicht mehr pachten will, oder die Jagdgenossenschaft den bestehenden Jagdpachtvertrag nicht verlängern will, steht die Neuverpachtung des Jagdbogens an. Soll zudem die Jagdverpachtung dann öffentlich ausgeschrieben werden, ist dies kein alltäglicher Vorgang in einer Jagdgenossenschaft.

Bei der öffentlichen Ausschreibung einer Jagdverpachtung sind zahlreiche Dinge zu beachten.

Damit die anstehende Jagdpachtausschreibung ein Erfolg wird und ein neuer Jagdpächter gefunden wird, mit dem man die nächsten 10 Jahre gut zusammenarbeitet, haben wir einen Entwurf einer öffentlichen Ausschreibung zur Jagdverpachtung ausgearbeitet.

Hier geht es zum Entwurf einer öffentlichen Jagdverpachtung

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Produktinformation: Der Verkauf von Eigenjagden: Besondere Aspekte im Vergleich zu herkömmlichen Immobilien

Das Thema „Wald verkaufen“ und speziell der Verkauf von Eigenjagden stellt Immobilieneigentümer und potenzielle Käufer vor spezifische Herausforderungen und Anforderungen, die über die typischen Aspekte eines Immobilienverkaufs hinausgehen. Bei einer Eigenjagd handelt es sich um wesentlich mehr als um ein Flächenpaket, sondern ein spezialisiertes Anwesen, das mit jagdlichen, landschaftsrechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten verbunden ist.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes sowie der entsprechenden Landesjagdgesetzen wieder (z.B. Mindestgröße einer Eigenjagd).

Neben den klassischen Kaufmotiven für land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften, die zumeist wirtschaftlicher und strategischer Natur sind, kommt bei Eigenjagden mit dem Jagdrecht auf dem eigenen Grundbesitz ein freizeitbasiertes und emotionales Kaufmotiv hinzu. Der ideelle Wert auf seinem Grundbesitz jagen zu dürfen, wird von einer großen Käuferschicht als sehr attraktiv bewertet, wobei der Fokus hier keinesfalls ausschließlich auf dem Jagderlebnis liegt. Neben diesem ist für die Käufer die Naturverbundenheit, das praktische Arbeiten in dem Jagdbezirk, wie der Bau von Hochsitzen oder das Anlegen von Suhlen für Wildschweine ebenso ausschlaggebend, wie das Füttern des Wildes in Notzeiten und die Verarbeitung des Wildbrets.  (weiterlesen)

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Pflichtbrache: Jäger schießen gegen Landwirte

Josef Koch

25.06.2024 

Erst seit kurzem ist die Pflichtbrache abgeschafft. Jetzt soll sie wieder eingeführt werden, am liebsten 10 Prozent und mehr, wenn es nach den Jägern geht.

Erst von der EU abgeschafft, jetzt wieder von Jägern gefordert: Eine Pflichtbrache. Auf dem Bundesjägertag 2024 forderten die Delegierten in einem Positionspapier bei der künftigen Agrarreform wieder eine verpflichtende Anlage und den Erhalt von Brachflächen. Dabei sollte nach Ansicht der Delegierten der Anteil von Brachflächen so gestaltet werden, dass eine gleichmäßige Verteilung und Vernetzung von Biotopflächen in der intensiv genutzten Agrarlandschaft gewährleistet wird.

Nach Auffassung der Delegierten leiden vor allem wie Rebhuhn, Feldhase oder Feldlerche und Insekten am Verlust von Lebensraum und am negativen Einfluss durch Raubsäuger. Brachflächen biegen laut Deutschem Jagdverband (DJV) für viele Arten einen Ganzjahreslebensraum und Nahrung.  (weiterlesen)

 

 

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Erstmals: Begegnung mit Bären in einigen Wäldern Deutschlands

21.6.2024

Ob man es glaubt oder nicht, in einigen Wäldern in Deutschland droht eine Begegnung mit Bären. Einige dieser Tiere haben nämlich die Grenze zum Bundesgebiet übertreten.

Seit geraumer Zeit streifen Braunbären durch die Natur und werden auch in Deutschland gesichtet. Begegnungen mit Bärenwerden dadurch immer wahrscheinlicher. Die Bevölkerung muss sich darauf einstellen.

Begegnung mit Bären in einigen Wäldern Deutschlands

Von Südtirol aus soll ein Braunbär in Richtung Deutschland unterwegs sein. Wo genau er sich aufhält, ist noch unklar. Es gibt aber bereits Pressemeldungen in den lokalen Gazetten, die den Abschuss des Tieres fordern. Sonst könne Schlimmes passieren. Bisher verhält sich der Bär aber unauffällig. In diese Forderung mischt sich auch der WWF, das ist der „World Wide Fund For Nature“, eine Tierschutzorganisation. Nach deren Angaben gibt es derzeit etwa 18.000 Bären in Europa. Ob es wirklich die beste Lösung ist, diese Tiere aus der Natur zu entnehmen, muss bezweifelt werden. Allein in den Karpaten sollen derzeit etwa 7.500 Bären frei leben.

Verhalten bei einer Begegnung mit einem Bären (weiterlesen)

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Labrador Retriever Welpen aus spezieller jagdlicher Leistungszucht und ganz hervorragender Abstammung suchen ein gutes neues Zuhause und künftig einen Arbeitsplatz als Jagdhund!

11 schwarze Labrador Retriever Welpen aus der Arbeitslinie mit ihrer Mutter, Forestline Artemis. 3 Rüden und 1 Hündin sind noch nicht vergeben.

Die Welpen aus der Arbeitslinie werden bevorzugt von der Züchterin/Jägerin an Jäger/Jägerinnen abgegeben. Bei dem Wurf handelt es sich um Nachkommen mit einer ausgezeichneten Abstammung, einer speziellen jagdlichen Zuchtlinie, aus der zahlreiche nationale und internationale Arbeitschampions hervorgehen.

Es handelt sich um eine Rassehundezucht des DRC, dem Deutscher Retrieverclub e.V. Die Welpen bekommen VDH/FCI Papiere. Aktuell sind aus dem Wurf mit insgesamt 11 Welpen noch 1 Hündin und 3 Rüden zu vermitteln.


Kirstie Berger, die Züchterin und Jägerin über den B-Wurf ihres Labrador-Retriever Zwingers „Forestline Labradors“

In meinem Zwinger sind am 25.05.2024, elf schwarze Welpen gewölft worden. Die Welpen entwickeln sich ganz hervorragend. Sie sind bei uns im Haus geboren und wachsen inmitten der Familie und unserem Labrador-Rudel auf. Sie werden von auf alle alltäglichen Reize und auch jagdlich geprägt. Die Welpen werden von mir auch auf die Hundepfeife konditioniert, um von klein auf den Hierpfiff fest zu etablieren. Sie lernen das Autofahren kennen und werden Ausflüge ins Revier erleben. In der 7. Woche wird ein Welpentest durchgeführt. Dadurch verspreche ich mir noch weitere Erkenntnisse über das Wesen jedes einzelnen Welpen, um herauszufinden welcher Welpe am besten zu welchem neuen Besitzer passt.

Alle Welpen werden entwurmt, geimpft, gechipt und mit den VDH/FCI Papieren des DRC e.V. abgegeben. Mit 8 Wochen, dürfen sie Ende Juli 2024 in ihr neues Zuhause umziehen.

Labrador Retriever Welpen aus feinster Abstammungslinie – Die Elterntiere

Die 4-jährige Mutterhündin Forestline Artemis (Rufname Pepper, weil sie selbigen im Hintern hat) stammt aus meinem A-Wurf. Da ich selbst aktive Jägerin bin, wurde Pepper natürlich jagdlich ausgebildet und erfolgreich auf Prüfungen geführt. Sie hat bisher die BLP (eine spezielle Bringleistungsprüfung für Retriever), die jagdliche Brauchbarkeitsprüfung und eine 800 Langschleppe Prüfung abgelegt.

Außerdem führe ich sie in der Fortgeschrittenen-Klasse aktiv auf Workingtests des DRC e.V., um ihre Arbeitsleistungen mit anderen Retrievern zu vergleichen. Pepper stammt aus einer langen Linie von Hunden ab, die durchweg jagdlich geführt werden und große Erfolge bei Prüfungen erzielt haben. So gewann z.B. Peppers Großvater „Lesser Burdock Dundee“ die Deutsche Meisterschaft der Retriever im Team und qualifizierte sich dadurch auch für die Europameisterschaft der Retriever.

Der Vater der Welpen, Int./CZ FTCH (Fieldtrial Champion) Kensteen Rocket wird aktiv und sehr erfolgreich bei Fieldtrials (Jagdliche Prüfungen) in ganz Europa geführt. Rocket wird ebenfalls auf Workingtests in der Open-Klasse (höchste Klasse) geführt und hat bereits 4 Mal beim IWT, der Europameisterschaft der Retriever teilgenommen und diese auch gewonnen. Beide Elterntiere verfügen über die besten Gesundheitsergebnisse. Sämtliche erforderlichen Gentests wurden durchgeführt, um erbliche Krankheiten auszuschließen. Die Gesundheitsergebnisse der Hunde sind öffentlich einsehbar in der Datenbank des DRC, dem Deutschen Retriever Club e.V.

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