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Sonntag, 07 April 2024 23:24

Der Legalwaffenbesitzer, der schläft, ist unzuverlässig! Empfehlung

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Titelbild pixabay


Dies ist zusammenfassend das Ergebnis des OVG Urteils von Münster zum Thema Aufbewahrung von Waffenschrankschlüssel durch Legalwaffenbesitzer.

Seit dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ist es bemerkenswert ruhig um das Waffengesetz. Doch der Schein trügt, die Schikanen gegen Legalwaffenbesitzer werden weitergehen.

Mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit im Vollzug des Waffengesetzes ist der Gängelung des Bürgers durch Behördenmitarbeiter Tor und Tür geöffnet

Aufgabe der Parlamente beim Verabschieden von Gesetzen (Legislative) in einem funktionierenden Rechtsstaat ist es, Gesetze vor ihrer Verabschiedung möglichst klar und eindeutig auszuformulieren. Der Bürger soll verstehen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezwecken will. Vor allem aber sollen Gerichte möglichst eindeutige und gleichlautende Urteile fällen können.

Verlässt der Gesetzgeber aber diesen Grundsatz der Klarheit und baut in den Gesetzestext beliebig interpretierbare Begriffe ein oder schlimmer noch, gibt rechtsunbestimmten Begriffen die Bedeutung von Rechtsverbindlichkeit, verlässt der Gesetzgeber, wenn er diesen Fehler nicht korrigiert, zweifelsfrei die Rechtsstaatlichkeit. Dies ist beim Begriff der Unzuverlässigkeit im Waffenrecht eindeutig der Fall.

Unzuverlässigkeit -ein Begriff aus der Psychologie

Der Begriff Unzuverlässigkeit gehört in den Bereich der Psychologie und Psychoanalyse und darf bestenfalls in einem psychologischen Gutachten bei Gericht verwendet werden.

Weder ein Verwaltungangestellter einer Waffenbehörde noch der Richter eines Verwaltungsgerichts besitzt die Profession, über die Zuverlässigkeit/Unzuverlässigkeit eines Bürgers zu entscheiden. Verwaltungsangestellte oder Juristen, der beim Vollzug des Waffengesetzes mit der Begriff der Unzuverlässigkeit Entscheidungen fällen, maßen sich hier psychologische Fähigkeiten an, die sie schlichtweg nicht besitzen!

Warum arbeitet der Gesetzgeber beim Vollzug des Waffengesetzes mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit?

Nun erfährt der erfahrene Jurist bei obiger Ausführung zum Begriff der Rechtsunbestimmtheit in Gesetzestexten nicht wirklich etwas Neues.

Jeder Rechtshistoriker weiß aber, dass es insbesondere Staaten mit einer eher wagen Vorstellung eines funktionierenden Rechtsstaats sind, die gerne schwammige Begriffe in die Gesetze einbauen, um eine maximale Verunsicherung bei Bürgern, Rechtsbeiständen und Richtern zu erzeugen. Diese Unsicherheit erzeugt dann eine fortwährende , vor allem aber gewollte Angst beim Bürger, weil das Fehlverhalten, das man ja vermeiden will, nicht konkret im Vorfeld erkennbar und vorhersehbar ist. Diese fortwährende Angst vor Fehlern aber macht den Bürger zum verunsicheren, aber gewollten Untertan, genau so wie ihn der Obrigkeitsstaat will. Dem in ständiger Angst gehaltene Legalwaffenbesitzer, der nie weiß, ob er etwas falsch gemacht hat, soll der Besitz von Waffen verleidet werden und somit den Privatwaffenbesitz langfristig beenden.

Das Urteil vom OVG Münster ist nur ein Meilenstein auf dem Weg zur Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer

Wer glaubt, dass mit dem Kauf eines Waffenschrankes mit Zahlenschloss alle Unsicherheiten bei der Aufbewahrung von Waffen seit dem OVG Urteil ausgeräumt wurden, der irrt gewaltig. Die nächsten Gängelungen der Legalwaffenbesitzer sind nur eine Frage der Zeit, denn auch der PIN Code eines Waffenschrankes muss irgendwo aufbewahrt werden und wenn dabei Unbefugte in den Besitz des Kodes kommen und die Waffenbehörde erfährt davon, steht der nächste mehrjährige Prozess vor den Verwaltungsgerichten mit vielen Tausend Euro Kosten bevor.

Doch die Behörden haben noch viele andere Folterinstrumente für den Bürger mit Waffen auf ihrer Liste, von denen der Legalwaffenbesitzer noch gar nichts weiß. Wie entscheidet eigentlich eine Waffenbehörde, wenn sie Kenntnis davon bekommt, dass der Legalwaffenbesitzer das seit einigen Tagen völlig legale Cannabis konsumiert?

Die Frage, ob legaler Cannabisbesitz und Waffenbesitz aus Sicht der Waffenbehörden vereinbar ist oder nicht, wird irgendwann vor einem obersten Verwaltungsgericht geklärt werden müssen. Solange aber kein eindeutiges Urteil vorliegt, wird diese Entscheidung jede einzelne Waffenbehörde völlig willkürlich selbst entscheiden und die Waffenbesitzkarte einziehen oder auch nicht.

Diese Liste der Folterinstrumente der bürgerlichen Gängelung durch Waffenbehörden lässt sich unendlich fortsetzen.

Zur Zeit läuft ein Prozess, in dem der Behördenmitarbeiter einer Waffenbehörde vom häufigen Alkohlkonsum eines Legalwaffenbesitzers erfuhr und vorsorglich erst einmal die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein einzog. Nur das beherzte Vorgehen durch ein Eilverfahren seines Anwalts setzte den Beschluss außer Vollzug. Die Behörde hatte keinerlei Beweis für den hohen Alkohlkonsums des Waffenbesitzers, der Entzug der Erlaubnis erfolgte ausschließlich willkürlich  auf Mutmaßungen des Behördenmitarbeiters. Allerdings hat das Eilverfahren nur eine aufschiebende Wirkung. Der Prozess, in dem es um den Fortbestand einer Waffenerlaubnis eines trinkfreudigen Jägers geht, steht noch bevor.

Es gilt hier weiterhin daraufhin zu weisen, dass fast der gesamte Waffenentzug in Deutschland auf Basis der behördlichen Beurteilung der Unzuverlässigkeit erfolgt. Nur im ganz selten Fall liegt beim Legalwaffenbesitzer eine Straftat vor, bzw. wird gegen ihn strafrechtlich ermittelt. Es ist fast immer die Unzuverlässigkeit, die von der Behörde ins Feld geführt wird und zum Entzug der waffenrechtliche Erlaubnis führt. Zwar kann gegen den Beschluss der Waffenbehörde Widerspuch eingelegt werden, aufschiebende Wirkung hat er keine.

Auf jeden Fall aber steht der Entzug der Waffenerlaubnis, ein jahrelanger kostenintensiver Prozess (mehrere 1.000 Euro)  vor völlig überlasteten Verwaltungsgerichten (4 - 6 Jahre) an, den die meisten Jäger gar nicht erst aufnehmen und im Vorfeld resignieren.

Das Schweigen der Verbände

Ist in Deutschland ein neues Gesetz in Planung, werden alle Verbände, deren Mitglieder mit dem neuen Gesetz zu tun haben werden, angehört.

Dies war sicherlich auch bei den letzten Waffenrechtsverschärfungen der Fall. Und natürlich saßen die Verbandsfunktionäre der Legalwaffenbesitzer mit am Tisch, als man im Gesetz diese Behördenallmacht an die Waffenbehörden übergab. Man will den Funktionären zu Gute halten, dass man damals hoffte, dass alles nicht so schlimm wird, wie es Waffenrechtsexperten prophezeiten.
Dieser erste Fehler wäre ja noch verzeihbar, dass man aber nun in den Verbandsspitzen ernsthaft glaubt, man könne auch diese skandalöse Tyrannei von Legalwaffenbesitzern durch die Waffenbehörden nach dem „Drei-Affen-Prinzip“aussitzen, zeigt mal wieder, wie weit die Verbandsfunktionäre von der Realität entfernt sind. Auch soll man den Mitgliedern nicht erzählen, man wüßte nicht, was da zur Zeit in den Waffenbehörden und bei den Legalwaffenbesitzern ablauft!

Eines alleine ist klar: Solange das Gesetz nicht geändert wird, hält die Tyrannei einzelner Mitarbeiter von Waffenbehörden gegen Legalwaffenbesitzer an!

Im ersten Schritt müssen kompetente, im Verbandswesen versierte Funktionäre eingesetzt werden, um zu retten, was noch zu retten ist. Es geht beim Vollzug des Waffengesetzes schon lange nicht mehr um die Sicherheit der Bürger , sondern alleine um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und den Fortbestands des Rechts des Bürgers auf privaten Waffenbesitz.

Ohne ein beherztes Eingreifen der Verbände der Legalwaffenbesitzer in den momentanen Vollzug des Waffenbesetzes im Bereich der Unzuverlässigkeit wird es früher oder später keinen Legalwaffenbesitz des Bürgers mehr geben. Kein Bürger ist bereit, sich einem Behördenterror auszusetzen, nur um zur Jagd gehen zu können. Die vollständige Entwaffnung der Bürger durch den Legalwaffenbesitzer selbst wäre dann die Folge. Wenn wir aber irgendwann keine Legalwaffenbesitzer mehr haben, die sich von Behörden gängeln lassen, brauchen wir aber auch keine Verbände mehr, die die Interessen der Legalwaffenbesitzer vertreten.

Waidmannsheil

Euer

Stefan

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Gelesen 2291 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 10 April 2024 23:04
Stefan Fügner

Mitbegründer des Deutschen Jagdportals - mehr über Stefan unter TEAM

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