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Waldbesitzer muss für Ablehnung der Jagd plausible Gründe haben

15.03.2022 Waldbesitzer muss für Ablehnung der Jagd plausible Gründe haben

Leipzig (jur). Wollen Eigentümer aus Tierschutzgründen auf ihrem Waldgrundstück eine Jagd auf Reh, Wildschwein und Co. unterbinden, müssen sie objektive und nachvollziehbare Umstände für ihre Gewissensentscheidung vorbringen. Allein der Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur „ethischen Jagdgegnerschaft“ reicht nicht aus, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 11. November 2021 (Az.: 3 C 16.20). Allerdings müssten sie weder ihre Gründe so umfassend darlegen wie bei einer Kriegsdienstverweigerung, noch könnten sich nur Vegetarier auf einen Gewissenskonflikt bei der Jagdausübung berufen.

Konkret ging es um eine aus Franken stammende Eigentümerin mehrerer Waldgrundstücke, die aus ethischen Gründen eine Jagd auf ihrem Grund und Boden ablehnte. Nach dem Bundesjagdgesetz gehören Eigentümer von weniger als 75 Hektar großen Flächen automatisch einer Jagdgenossenschaft an, die eine Bejagung auf ihren Flächen grundsätzlich dulden müssen. Lehnt ein Eigentümer die Jagd aus ethischen Gründen glaubhaft ab, kann das Grundstück aber „befriedet“ und die Bejagung des Wilds unterbunden werden.

Hier hatte die Eigentümerin die Befriedung ihrer Grundstücke beantragt. Sie verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012, nach der Eigentümer aus Gewissensgründen die Jagd auf ihren Flächen nicht zulassen müssen (Az.: 9300/07; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). (weiterlesen)

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Wie gefährlich sind Zecken?

von Carolin Föste
13.3.2022
Für Forstleute, aber auch Privatpersonen stellen Zecken eine immer größere Gefahr dar. Sie sind auf dem eigenen Rasen, in Parks und schließlich in Wäldern unterwegs, wie eine unangenehme Begleiterscheinung der Natur. Die kleinen Spinnentiere werden oft übersehen, können jedoch gefährliche Krankheiten wie die Frühsommer-Meningitis (FSME) oder Borreliose übertragen. War die Gefahr der Ansteckung früher noch in weiten Teilen Deutschlands ungefährlich, steigt sie in Folge der milden Winter und warmen Sommer immer weiter an – die Verbreitungsgebiete weiten sich aus und neue Zeckenarten kommen hinzu. Wir haben hier die wichtigsten Infos einmal für Sie zusammengestellt.

Was ist eine Zecke?

Zecken zählen zur Klasse der Spinnentiere und zur Unterklasse der Milben. Erkennbar ist dies an den acht Beinen erwachsener Zecken. Die Zecke ist ein hochspezialisiertes Tier, das durch Körperbau und Verhalten hervorragend an seine Umwelt angepasst ist. Sie ist ein Parasit und benötigt – ähnlich wie die Stechmücke – einen Wirt, also andere Lebewesen. Sie ernähren sich von deren Blut.

Welche Zecken kommen in Deutschland vor?

Die Universität Hohenheim berichtet, dass besonders die Zeckenarten Gemeiner Holzbock (Ixodes ricinus) und die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus) in Deutschland weit verbreitet und potenzielle Krankheitsüberträger sind. Aber auch tropische Zeckenarten seien bereits über Zugvögel nach Deutschland gekommen und auf dem Vormarsch. Tropenzecken können die Krankheit Zecken-Fleckfieber übertragen – inwieweit sich die Zecken hier etablieren werden und damit eine Gefahr darstellen, sei von den klimatischen Bedingungen der nächsten Jahre abhängig.

Beißt oder sticht die Zecke?   (weiterlesen)

 

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Die Gams im Visier

9. März 2022
Der Verein "Wildes Bayern" liefert sich einen erbitterten Rechtsstreit mit dem Nationalpark Berchtesgaden und dessen Chef Roland Baier.

Von Christian Sebald
Es ist jetzt ein gutes Jahr her, da hat die Wildbiologin und Vorsitzende des Vereins "Wildes Bayern", Christine Miller, im Internet zwei Aussagen über den Umgang des Nationalparks Berchtesgaden mit den Gämsen in dem Schutzgebiet veröffentlicht. "Nationalpark erlegt in der Schonzeit Gämsen (...)", lautete die eine, "der Nationalpark Berchtesgaden erlegt nicht nur fleißig Gams (...), er erlegt sie auch noch am liebsten während der Schonzeit", die andere. Den Chef des Nationalparks, Roland Baier, haben die beiden Aussagen sehr in Rage gebracht. Der Grund: Aus seiner Sicht sind sie schlicht und einfach falsch. Zudem erweckten sie den Eindruck, im Nationalpark würden gravierende Verstöße gegen das Jagdgesetz begangen und zwar unter seiner Verantwortung.

Deshalb nahm Baier die Aussagen nicht hin: Der Nationalpark-Chef hat den Verein "Wildes Bayern" und dessen Vorsitzende Miller postwendend abgemahnt und aufgefordert, diese zu unterlassen. Inzwischen hat der Nationalpark-Chef drei Mal vor Gericht recht bekommen - zuletzt erneut vor dem Landgericht Traunstein. Aber Miller gibt nicht auf. "Wir haben bereits Berufung eingelegt", sagt sie. "Für uns steht nach wie vor außer Zweifel, dass der Leiter des Nationalparks dem Verein Wildes Bayern keinen Maulkorb verpassen kann." Für Baier indes ist der Richterspruch eine große Genugtuung. Zeige er doch einmal mehr, "dass man sich als Behördenleiter erfolgreich gegen ehrverletzende Äußerungen wehren kann". Er wirft dem Verein "Wildes Bayern" vor, "trotz wiederholter Belehrung von Gerichten uneinsichtig an den unwahren und rechtswidrigen Behauptungen festzuhalten." (weiterlesen)

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Bedrohen Windräder den Rotmilan?

von Rainer Soppa
8.3., 2022

Am 22. Februar war der Rotmilan Hauptdarsteller in einer Reportage des ZDF-Magazins Frontal 21.

Viele Windprojekte in Deutschland scheitern derzeit am Vorkommen des Rotmilans. Den Windrädern wird nachgesagt, dass sie die Greifvögel mit ihren Rotorblättern erschlagen. In der Sendung wurden ein aktuelles EU-Artenschutzprojekt und überraschende Ergebnisse zu den Todesursachen des Rotmilans vorgestellt. Demnach seien Rotmilane nicht durch den Ausbau der Windkraft gefährdet. „An einem Windrad zu sterben, ist ein äußerst seltenes Ereignis, wirklich extrem selten“, fasst Rainer Raab die ersten Zwischenergebnisse des Projekts „LIFE EUROKITE“ zusammen, für das Raab federführend tätig ist.

LIFE EUROKITE

Das LIFE EUROKITE Projekt ist ein Artenschutzprojekt, das im Rahmen der LIFE Förderung der Europäischen Union zu 60 % gefördert wird. Das Projekt wird von der Mitteleuropäische Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (MEGEG) in Zusammenarbeit mit 18 Partnern (NGOs, Netzbetreiber, Regionale Behörden) aus zehn europäischen Ländern durchgeführt. Elf Kofinanzierer und mehr als 20 Kooperationspartner (Universitäten, NGOs, Behörden und Ministerien) unterstützen das Projekt.

Ziel des Projekts ist es, mithilfe von Telemetriedaten die Lebensraumnutzung der Rotmilane und andere zu ermitteln und die Hauptgründe für die Sterblichkeit von Greifvogelarten in der EU zu quantifizieren.

Von 2020 bis 2024 wurden bzw. werden über 1.500 Rotmilane mit GPS-Trackern ausgestattet werden, wodurch ihre Aktivitäten dauerhaft nachvollzogen werden können.

Zwischenergebnis    (weiterlesen)

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Polizistenmord: Ein Haftbefehl nach Schüssen auf Polizisten in Kusel aufgehoben

Im Fall der in Kusel getöteten Polizisten ist einer der beiden festgenommenen Männer freigelassen worden. Er soll nicht auf die Polizisten geschossen haben.

9. März 2022

Der Komplize des mutmaßlichen Polizistenmörders von Kusel ist wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen wegen Jagdwilderei sei aufgehoben worden, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mit. Das Landgericht Kaiserslautern habe einer Beschwerde der Verteidigung stattgegeben: Es gebe keine Fluchtgefahr bei dem Mann und somit auch keinen Haftgrund mehr.

Vor rund einer Woche hatten die Ermittler den Mordvorwurf gegen den 32-Jährigen fallen gelassen. Wegen der Vorwürfe der gewerbsmäßigen Wilderei und versuchter Strafvereitelung blieb der Haftbefehl gegen ihn aber zunächst bestehen.   (weiterlesen)

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Bioland/BUND: "Rückkehr des Wolfes ist eine Bereicherung"

Der Wolf ist wieder ein Teil unserer Kulturlandschaft, freuen sich Bioland und BUND. Mit einem Positionspapier wollen sie zeigen, dass Weidewirtschaft und Raubtier zusammen funktionieren.

5.03.2022
von Alfons Deter

Der Bioland Landesverband NRW (Bioland) und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband NRW haben ein gemeinsames Positionspapier zur Vereinbarkeit von Wolf und Weidewirtschaft erarbeitet. Dieses wurde dem nordrhein-westfälischem Umweltministerium zugeschickt.

Darin erkennen die beiden Organisationen an, dass die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland eine Bereicherung für die Artenvielfalt darstellt. Weiterhin stehen die beiden Verbände ausdrücklich für die extensive Weidetierhaltung als besonders naturverträgliche Form der Landnutzung ein. Ihre Leistungen für Natur und Landschaft sind unersetzlich. Herausforderungen im Umgang mit dem Raubtier, die insbesondere die Haltung von Weidetieren betreffen, werden aber nach Ansicht der Verbände bisher nicht ausreichend politisch beantwortet. (weiterlesen)

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Polizistenmord Kusel - Blog: Hatte die Ehefrau von Andreas S. die Waffen?

5. März 2022 - 06:15 Uhr
Zwei Polizisten sind im Kreis Kusel bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden. Zwei Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft. Wir berichten hier im Liveblog.

4.03.2022 Gut vier Wochen nach der Tötung zweier Polizisten bei Kusel wird darüber diskutiert, ob die saarländischen Behörden im Umgang mit dem dringend Tatverdächtigen Andreas S. früher korrekt gehandelt hatten. Der Innenausschuss des Saarländischen Landtags beriet am Donnerstag darüber. Die Ausschussvorsitzende Petra Berg (SPD) sagte, es gebe derzeit „keine Hinweise auf ein behördliches Versagen“. Jagd- und Waffenbehörden hätten „ordnungsgemäß gehandelt“. Zu einer gegenteiligen Bewertung kommen Waffenrechtsexperten. Die beiden Herausgeber eines Kommentars zum Waffenrecht, die Rechtsanwälte Georg Amian und Michael Pießkalla, werfen den Behörden „gravierende rechtliche Fehleinschätzungen“ vor. Demnach hätte dem gelernten Bäcker die Erlaubnis, Waffen zu führen, schon viel früher entzogen werden müssen, sagte Amian der RHEINPFALZ. Die Rechtsanwälte erkennen im Fall des Andreas S. ein „Vollzugsdefizit“ und vermuten, dass es in den Behörden Personen gab, die beide Augen zugedrückt hätten. Die Innenpolitikerin Berg sagte, dass man waffenrechtliche Fragen überdenken müsse. Zum Beispiel die Frage, warum bei schwebenden Verfahren die weitere Nutzung von Waffen nicht verhindert wird. (weiterlesen)

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Ermittler sind sich sicher: So lief der Mord an zwei Polizisten in Kusel ab

4.03.2022
Im Mordfall an zwei Polizisten im rheinland-pfälzischen Kusel sind neue Details zum Tathergang bekanntgeworden. Gegen den Gehilfen des Täters Andreas S. wurde ein neuer Haftbefehl verkündet. Unter Mordverdacht steht er nicht mehr.

Der Termin beim Ermittlungsrichter in Kaiserslautern am Dienstagvormittag währte für Andreas S. nur eine halbe Stunde. Beim Amtsgericht wurde dem Betreiber einer Bäckerei und eines Wildhandels im Saarland ein neuer Haftbefehl verkündet.

Die kriminaltechnischen Untersuchungen ergaben, dass er am frühen Morgen des 31. Januar eine Polizeianwärterin und einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle nahe dem pfälzischen Kusel erschossen haben soll. Offenbar wollte der Enddreißiger das Wildern im lokalen Forst verdecken. In seinem Kleintransporter lagen 22 getötete Wildtiere. Andreas S. gilt nun als Alleintäter. Dem Gehilfen Manfred J. (Name geändert), zunächst auch unter Mordverdacht inhaftiert, wurde ebenfalls ein neuer Haftbefehl verkündet.

Verteidiger bezeichnet Haftbefehl gegen Mitverdächtigen als „rechtswidrig“   (weiterlesen)

 

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Ausschuss zu Kusel: Keine Hinweise auf Fehler von Behörden

Er hatte schon keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen mehr. Und dennoch soll der Mann zwei Polizisten erschossen haben. Hätte man die Tat verhindern können? Die Frage beschäftigt im saarländischen Landtag den Innenausschuss.
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Mehr als vier Wochen nach der Tötung von zwei Polizisten bei Kusel hat sich der Innenausschuss des saarländischen Landtages mit dem Waffenbesitz des Tatverdächtigen (38) beschäftigt. «Der Sachverhalt wurde so dargestellt, dass wir feststellen konnten, dass es derzeit keine Hinweise auf ein behördliches Versagen gibt, dass also Waffen- und Jagdbehörden hier ordnungsgemäß im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt haben», sagte die Ausschussvorsitzende Petra Berg (SPD) am Donnerstag.

Es sei festgestellt worden, dass es «zunächst einmal die Tat eines hoch kriminellen Mannes ist, die auch durch behördliches Eingreifen nicht hätte verhindert werden können». Der mutmaßliche Täter aus dem Saarland habe seit 2004 mehr als 20 Verfahren gehabt, der Jagdschein war entzogen worden und doch habe er immer wieder «mit Waffen hantiert und seiner Jagdleidenschaft gefrönt».    (weiterlesen)

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Der Krieg in der Ukraine: Das Deutsche Jagdportal schweigt für 24 Stunden und spielt zu Ehren der freiheitsliebenden Bürger der Ukraine ihre Nationalhymne

Der Text der Nationalhymne der Ukraine auf deutsch:

Noch sind der Ukraine Ruhm und Freiheit nicht gestorben,
noch wird uns lächeln, junge Brüder, das Schicksal.
Verschwinden werden unsere Feinde wie Tau in der Sonne,
und auch wir, Brüder, werden Herren im eigenen Land sein.

Leib und Seele geben wir für unsere Freiheit,
und bezeugen dass unsere Herkunft die Kosakenbrüderschaft ist.

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