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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen (94)

Wir teilen hier Pressemitteilungen und gelegentlich Beiträge in eigener Sache

Unser Geschäftsführer, Gregor Beyer, sieht "Licht und Schatten" im heute bekannt gewordenen möglichen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. So weise die geplante Auflage eines „Wildnisfonds“ und die Aufstockung des "Nationalen Naturerbes" um 30.000 ha in die völlig falsche Richtung. "Was wir in Deutschland dringend brauchen, ist eine sinnvolle Kulturlandschaftsstrategie, die die Landnutzung und die Umweltpolitik miteinander versöhnen und dabei die Agrar-, Wald- und Fischereiwirtschaft insgesamt betrachtet!" Neue Wildnisflächen würden vielmehr den Druck auf die übrige Kulturlandschaft erhöhen und die Spielräume für innovative Entscheidungen einschränken. Als Lichtblicke sind hingegen einige Formulierungen zu werten, die ein neues Verständnis im Umgang mit den diversen Problemtierarten erkennen lassen. "Wir begrüßen es, dass in Sachen Wolf mittlerweile ein gewisser Realismus anfängt in die politischen Absichtserklärungen Eingang zu finden, der sich offenbar auch an den Erfahrungen in Brandenburg orientiert". Insgesamt müsse dies in aktives Handeln der EU gegenüber auch bei Arten wie Kormoran und Biber münden. Alles in allem wird es für den Fall, dass es tatsächlich zur Bildung einer Bundesregierung auf Basis dieses Vertrages kommen sollte, auf die genaue Umsetzung ankommen."

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Jagdschmuck

Donnerstag, 21 Dezember 2017 14:57

BbgWolfV: „Hoch angehalten, bislang tief abgekommen!“

geschrieben von

Wendorff: „Der Minister hat Neuland betreten, das sich als sumpfiger Boden erwiesen hat. Die Praxis wird zeigen müssen ob der Boden trägt!“

Die Verbände des ländlichen Raums haben sich anlässlich der heute durch Minister Vogelsänger vorgestellten Version der brandenburgischen Wolfsverordnung enttäuscht gezeigt. Wenn die Verordnung beispielsweise immer noch regele, dass man Wölfe durch Steinwürfe oder Stockhiebe vertreiben könne, sie dabei aber nicht verletzen dürfe, dann ähnele das Papier einer satirischen Glosse. Die Verbände erkennen jedoch an, dass der Minister gewillt ist rechtliches Neuland zu betreten und in letzter Minute noch auf Anregungen der Praktiker eingegangen ist. Die nun neue Bestimmung, dass ein Wolf nicht mehr zweifelsfrei, sondern nur noch „mutmaßlich“ als derjenige identifiziert werden müsse, der einen Schutzzaun im Wiederholungsfall überwinde, mache trotz enormer Praxisferne des Verordnungsentwurfes deutlich, dass man zumindest nach praktikablen Lösungen suchen wolle.

Neben den vielen widersprüchlichen Regelungen bemängeln die Verbände vor allem, dass der bundesgesetzliche und EU-seitige Ermächtigungsrahmen von derart schlechter Qualität sei, dass man dem Minister insgesamt nur einen bedingten Vorwurf machen könne. „Das Neuland das der Minister mit seiner Verordnung betreten hat, ist bei Licht betrachtet sumpfiger Boden. Insofern verwundert es nicht weiter, dass er darin weitgehend stecken bleiben muss“, fasst Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur, seinen Eindruck zusammen. Als völlig falschen Ansatz bezeichnen es die Verbände daher auch, aus Angst vor möglichen Klagen von Umweltverbänden eine weichgespülte Verordnung an den Start schicken zu wollen.

Die Verbände fordern eine konsequente Überarbeitung der übergeordneten gesetzlichen Regularien. Sowohl die Einstufung der Wölfe in die Anhänge der FFH-Richtlinie, als auch die im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten geradezu hanebüchene Umsetzung in nationales Recht, müssen dringend überarbeitet werden. Hier ist der Bund in der Pflicht. Das Zurückkehren bzw. Wiedererstarken einstmals annähernd verschwundener Tierarten von Biber, über Elch und Wisent bis hin zum Wolf, zeigt überdeutlich, dass der staatliche und verbandliche Naturschutz an ihren eigenen Erfolgen zu scheitern drohen“, so Wendorff. „Wenn Verordnungen und Gesetze die das Management von Tierarten ermöglichen sollen nicht praktikabel sind, dann untergräbt das das Vertrauen in den Gesetzgeber! Das ist heute noch kein guter Tag für das Wolfsland Brandenburg!“

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Wendorff: „Die jetzige Wolfsverordnung ist maximal ein homöopathisches Beruhigungsplacebo für die Weihnachtsfeiertage!“

Weber: „Brandenburg hat Potential für den Wolf! Was fehlt ist das politische Potential für die mutigen Entscheidungen eines Wolfslandes!“

Im Ergebnis der gestrigen Informationsveranstaltung des MLUL haben sich die betroffenen Verbände des ländlichen Raumes enttäuscht über den aktuellen Stand der Brandenburgischen Wolfsverordnung (BbgWolfV) gezeigt. Der Entwurf erfüllt die in die Wolfsverordnung gesetzten Erwartungen nicht. Mit dem rasanten Anwachsen des Wolfsbestandes wächst auch die Zahl der Situationen, in denen zum Schutz von Menschen oder Weidetieren schnell und effektiv gehandelt werden muss.

Aus Angst vor Klagen seitens anerkannter Naturschutzverbände wurden die Regelungen der Wolfsverordnung sehr zurückhaltend und widersprüchlich formuliert. Zudem soll die Verordnung nur außerhalb der zahlreichen und großflächigen europäischen Naturschutzgebiete gelten, womit mehr als ein Viertel der Landesfläche Brandenburgs vom Geltungsbereich ausgenommen ist. Insbesondere für betroffene Weidetierhalter innerhalb dieser Schutzgebiete eine nicht akzeptable Lösung.

„Ich bin enttäuscht vom aktuellen Entwurf der Wolfsverordnung aus dem Brandenburger Landwirtschaftsministerium; Akzeptanz für den Wolf schafft man so nicht!“, fasst Henrik Wendorff, Präsident des Bauernverbandes und Vorstand im Forum Natur, seinen Eindruck zusammen. Das Papier bietet keinen Ansatz zu einer praxisnahen Lösung der Konflikte zwischen Weidetierhaltern und Wolf. Dass darüber hinaus kein einheitlicher Standard zum Schutz der Weidetiere festgesetzt wird, verstärkt die Verunsicherung bei den Tierhaltern zusätzlich. Es stellt sich die Frage, wie lange Schafe, Rinder und Pferde auf Grünlandflächen noch zum Landschaftsbild Brandenburgs gehörten.

Auch Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur, bewertet den Entwurf kritisch: „Der Grad an Praxisferne macht einen sprachlos!“. Dabei könne es auch nicht im Interesse der Umweltverbände sein, dass in der Praxis nicht funktionierende Regularien die Akzeptanz für den Wolf immer weiter schwinden lassen. „Mit großen Arealen auf Truppenübungsplätzen und zusammenhängenden Waldgebieten haben wir in Brandenburg viel Potential für den Wolf. Das heißt aber auch, konsequente und handhabbare Regelungen im Bereich menschlicher Siedlungen und dort, wo Weidetiere gehalten werden.“ Nicht zu akzeptieren sei es zudem, dass das Ministerium nicht willens sei, jagdrechtliche Belange zu berücksichtigen und nunmehr auf „staatliche Wolfsjäger“ zurückgreifen wolle.

Die Verbände fordern die vollständige Überarbeitung des Verordnungsentwurfes noch in diesem Jahr. Die Wolfsverordnung muss als ein wesentliches Element des Wolfsmanagements ein rasches und effektives Eingreifen in Konfliktsituationen ermöglichen. Vorbild dafür ist aus der Sicht der Landnutzerverbände das im nördlichen Europa seit Jahren bewährte Mittel der lokalen Schutzjagd auf Wölfe, wenn diese trotz Schutzmaßnahmen Weidetiere gefährden oder die nötige Distanz zu Menschen und Haustieren vermissen lassen.

Mit Blick auf die morgige Befassung im Agrarausschuss des Landtages appellieren die Verbände daher an die Abgeordneten, das parlamentarische Verfahren zu nutzen und ihrer gesetzgeberischen Verantwortung gerecht zu werden. „Dies ist ausdrücklich nicht die Verordnung der Verbände! Das sind nicht durchführbare Regelungen die beruhigen sollen, aber nur erneute Unruhe schaffen werden“, fasst Wendorff das Problem zusammen.

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Wendorff: „Die Realitätsferne des BfN ist mittlerweile die Hauptursache für das Schwinden der Akzeptanz dem Wolf gegenüber”

Wellershoff: „Das Konzept des Bundes zum Wolfsmanagement ist eine verantwortungslose Zumutung für die Bevölkerung in Brandenburg und darüber hinaus!“

Die Mitgliedsverbände im Forum Natur haben sich anlässlich der aktuell veröffentlichten Handlungsempfehlungen für das Management von Wölfen* durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) entsetzt gezeigt. Die Tatsache, dass darin beispielsweise Wölfe, die sich über mehrere Tage im Abstand von weniger als 30 Metern von bewohnten Häusern zeigen, als grundsätzlich ungefährlich eingestuft werden sollen, sei eine vollständige Verkennung der Realität. „Wenn diese Zumutung für die Bevölkerung Gegenstand eines zukünftigen Wolfsmanagements werden würde, dann wäre der endgültige Verlust für die Akzeptanz des Wolfes todsicher“, stellt Dirk Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, klar. Gleichzeitig verweist er darauf, dass der erste sogenannte Problemwolf Brandenburgs, der Ende 2016 mehrere Tage im Vorgarten einer Kindertagesstätte im Havelland zu beobachten war, nach den BfN-Kriterien lediglich „erhöhte Aufmerksamkeit“ verlangt hätte. Erst wenn er auf Menschen aggressiv reagiert hätte, wäre er als gefährlich anzusehen gewesen. Die neueren Verlautbarungen des Bundesamtes reihten sich damit in die Historie von Fehleinschätzungen des deutschen Wolfsmanagements ein.
Das BfN säße immer noch dem Irrtum auf, nach dem Prinzip des „Problemwolfs“ diese Tiere in gute und schlechte Wölfe einteilen zu wollen. Es würde endlich Zeit, dass man sich, wie in den skandinavischen Ländern bereits üblich, von diesem gänzlich falschen Ansatz verabschiede. Alleine Zeit, Ort und Gelegenheit entschieden beim Wolf darüber, ob das Tier zu einem Problem werde. „Wir fordern die Landesregierung daher dringend auf, den in der kürzlichen Anhörung des Agrarausschusses diskutierten Ansatz des „Lupus non gratus“ weiter zu verfolgen“, stellt Wellershoff klar. Es müssten für Brandenburg endlich Bereiche definiert werden, in denen Wölfe grundsätzlich nichts zu suchen haben, während andere Areale, wie zum Beispiel große Truppenübungsplätze oder große zusammenhängende Waldgebiete, im Gegenzug als „Wolfsschutzgebiete“ ausgewiesen werden könnten.
Besonders unverständlich sei es auch, dass der Bund die Problemlage bezüglich der Übergriffe von Wölfe auf Weidetiere nicht erkannt habe. Man könne es nur als Starrsinn bezeichnen, dass Wölfe, „die Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben und Weidetiere reißen“, in Bezug auf deren Gefährlichkeit nicht anders bewertet werden sollen als Wölfe, die keine Nutztiere töten. „Diesen Ansatz des BfN können wir nur als offene Kriegserklärung an die Weidetierhalter verstehen“, fasst Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur, seine Kritik zusammen. Offenbar sei die Ferne des BfN von den direkt Betroffenen in Brandenburg, die sich schon mit der Verweigerung an der Teilnahme der Ausschussanhörung im Brandenburgischen Landtag gezeigt habe, einer realistischen Einschätzung nicht zuträglich.
Die Verbände im Forum Natur fordern Minister Vogelsänger auf, anlässlich der in der nächsten Woche stattfindenden Umweltministerkonferenz in Potsdam unmissverständlich klarzumachen, dass ein solch verfehlter Ansatz des BfN niemals Gegenstand einer brandenburgischen Wolfsverordnung oder gar des landesweiten Wolfsmanagements sein könne. „Der Bund muss erkennen, dass seine unrealistische Verweigerungshaltung für pragmatische Problemlösungen mittlerweile der Hauptgrund für das Schwinden der Akzeptanz dem Wolf gegenüber im ländlichen Raum ist. Gleichsam wirft dies auch die Frage auf, wer bei möglichen Wolfsangriffen auf einen Menschen zukünftig zur Verantwortung gezogen wird“, so Wendorff abschließend.
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Einladung zum tierischen Abendmahl

An Allerheiligen (1. November) und Totensonntag (26. November) gedenken die Menschen ihrer Verstorbenen. Sie besuchen die Friedhöfe und schmücken die Gräber mit frisch gebundenen Kränzen und Gestecken. Was viele Angehörige nicht ahnen: Frischer Grabschmuck ist für viele Wildtiere eine willkommene Einladung zum tierischen Abendmahl.

„Rehe, Füchse sowie Wildkaninchen und manchmal auch Wildschweine wissen genau, dass es auf Friedhöfen was zum futtern gibt“, sagt Eva Goris, Pressesprecherin der Deutschen Wildtier Stiftung. Rehe sind Stammgäste auf vielen Friedhöfen: „Die Feinschmecker vernaschen mit Vorliebe frische Rosenblätter, finden aber auch getrocknete Kranz-Beeren echt lecker.“ Wildgänse, Wildkaninchen und Feldhasen knabbern frisches Grün. Wenn dann auch noch Wildschweine zur Geisterstunde den Friedhof besuchen, geben sie manchem Grabschmuck den Rest: Sie wühlen zwischen Kreuzen und lockerer Graberde intensiv nach Insekten. Füchse und Waschbären dagegen interessieren sich für die Essensreste der Besucher. Sie suchen in den Abfalleimern nach weggeworfenen Nahrungsmitteln.

„Große Friedhöfe wirken vor allem in den Städten auf Wildtiere wie Naturoasen“, erklärt Eva Goris die hohe tierische Besucherfrequenz. „Denn überall sonst in der Natur wird ab November das Futter knapp.“ Statt im Wald mühsam nach Wurzeln zu scharren, geht man doch lieber ans frische Blumen-Buffet! Und da auf den meisten Friedhöfen nicht gejagt werden darf, kann das tierische Abendmahl ungestört eingenommen werden. Wer kurzfristig seine Grabpflanzen und Blumen schützen möchte, kann sie mit einem feinen Maschendrahtzaun sichern. „Oder man pflanzt Blumen und Sträucher, die Rehe & Co nicht so mögen. Zum Beispiel Hortensien statt Rosen, Lavendel statt Margeriten, Flieder- statt Himbeerbusch.“ Ein Geheimtipp, der auch funktionieren soll: „Wer die Rosenblüten mit Buttermilch einsprüht, hält die Rehe vom Knabbern ab.“

Jenifer Calvi
Pressereferentin

Deutsche Wildtier Stiftung
Christoph-Probst-Weg 4
20251 Hamburg
Telefon 040/ 9707869-14
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Tierpräparate

Im September erlebt die Pilzsaison ihren Höhepunkt. Viele passionierte Sammler berichten derzeit von einem guten Pilzjahr. Die AGDW – Die Waldeigentümer erklärt, warum Pilze wichtig für den Wald sind, wo die besten Sammelstellen zu finden sind, wie man sie am besten transportiert, und welche Regeln man beim Pilzsammeln beachten muss.

Es ist wieder soweit - die Pilzsaison ist in vollem Gange und lockt Sammler in unsere heimischen Wälder. Viele der besonders beliebten Speisepilze wie der Steinpilz, der Maronenröhrling oder der Parasol sind jetzt wieder zahlreich zu finden. Der in Teilen Deutschlands verregnete Sommer beschert uns jetzt zumindest eine gute Pilzsaison. Der Hauptgeschäftsführer der AGDW – Die Waldeigentümer, Alexander Zeihe, sagt dazu: „Pilzsammler sind in den privaten Wäldern selbstverständlich willkommen. Wichtig bei der Pilzsuche ist aber ein rücksichtsvolles Verhalten. Unsere Wälder haben vielfältige Funktionen - neben der Nutzfunktion sind die Schutz- und Erholungsfunktion bedeutsame Leistungen, die uns das Ökosystem Wald bereitstellt. Und diese gilt es zu bewahren.“

Faszinierendes Pilzreich

Was viele gar nicht wissen: Der oberirdische Pilz, der bei uns in der Pfanne landet, ist eigentlich nur ein winziger Teil des gesamten Pilzes. Unter dem Fruchtkörper, der nur sporadisch durch den Waldboden bricht, erstreckt sich ein großes Geflecht aus dünnen weißen Fäden: das sogenannte Myzel. Ein großes Myzel hat eine etwa 2400 Jahre alte Hallimaschart in Oregon in den USA ausgebildet. Es erstreckt sich über eine Fläche von 9 Quadratkilometern und soll um die 600 Tonnen wiegen. Eine weitere Besonderheit der Hallimasche ist die Fähigkeit zur Biolumineszenz. Ist es nachts komplett dunkel, kann vom Pilzmyzel durchwuchertes Holz grünschimmernd leuchten.

„Pilze können sowohl Freund als auch Feind der Waldbäume sein. Alle Pilze leben von organischer Substanz, doch die Frage nach der Quelle ist entscheidend für ihre ökologische Einordnung“, sagte Alexander Zeihe. So führen zum Beispiel parasitär lebende Pilze zur viel gefürchteten Weiß- oder Braunfäule, die in der Forstwirtschaft für Verluste verantwortlich sind. So auch beim Hallimasch: Dieser wurde aufgrund seiner parasitären Lebensweise überhaupt entdeckt. Ein zunächst unerklärliches Waldsterben, was durch ihn verursacht wurde, veranlasste Forscher dazu, das Gebiet genauer zu untersuchen. Einige Hallimascharten sind übrigens hervorragende Speisepilze.

„Die meisten Speisepilze haben jedoch eine andere Lebensweise. Sie gehen mit Pflanzen, insbesondere mit Bäumen, eine symbiontische Beziehung ein“, so der AGDW-Hauptgeschäftsführer. Das Myzel der sogenannten Mykorrhizapilze umschlingt die Baumwurzeln und bildet auf die Art ein gemeinsames System, bei dem beide Partner profitieren. Der Pilz verhilft dem Baum durch Oberflächenvergrößerung der Wurzeln zu einer verbesserten Wasser- und Mineralstoffaufnahme, während der Pilz im Ausgleich dafür mit Nährstoffen versorgt wird. Mykorrhizapilze sind demnach immens wichtig für die Vitalität der Wälder, speziell auf trockenen oder nährstoffarmen Standorten.

Tipps zum Pilzsammeln:

Die wichtigsten Speisepilze

Typische Pilzarten, die häufig in den Körben landen, sind Marone, Edelreizker, Schopftintling und natürlich Steinpilz und Pfifferling. Der rauchblättrige Schwefelkopf, der Hexenröhrling und das Stockschwämmchen gehören ebenso zum breiten Spektrum der essbaren Pilze im Wald. Aber Vorsicht: Viele Pilze sind im rohen Zustand giftig oder unverträglich und müssen daher vor dem Verzehr angebraten oder gedünstet werden. Vor manchen Sorten, die früher selbstverständlich auf der Speisekarte zu finden waren, wird heutzutage sogar gewarnt. So zum Beispiel beim Grünling, der in größeren Mengen zu Muskelschädigungen führen kann. Des Weiteren kann es bei einigen Arten, wie zum Beispiel beim Hexenröhrling, zu Unverträglichkeiten in Verbindung mit Alkoholkonsum kommen.

Wo finden sich Pilze?

Pilze brauchen zum Wachsen Feuchtigkeit und Wärme – nach ein paar Tagen Regen und milden Temperaturen wird man daher eher fündig als in Trockenperioden. Bevorzugte Standorte im Wald sind feuchte, bemooste Mulden und Hänge sowie nasse Baumstümpfe. Immer einen Blick wert sind Schonungen, in denen sich gerne mal der eine oder andere Steinpilz versteckt. Manche Arten wachsen nur unter und an Laubbäumen, andere nur im Wuchsbereich von Nadelbäumen. Rotkappen zum Beispiel findet man zumeist bei oder unter Birken, Eichen und Pappeln. Maronenröhrlinge dagegen gedeihen fast nur neben Kiefern und Fichten.

Richtig ernten und transportieren

Die besten Methoden, um den Pilz aus dem Boden zu nehmen, sind, ihn vorsichtig herauszudrehen oder ihn unmittelbar oberhalb des Bodens mit einem scharfen Messer abzuschneiden. Der Vorteil des Herausdrehens: So erntet man auch den gesamten Stiel, der bei vielen Arten, zum Beispiel beim Steinpilz, besonders köstlich ist, sich aber zu gut einem Drittel seiner Länge noch im Boden befindet. Nach dem Herausdrehen sollte man das Loch allerdings wieder verschließen, damit das Erdreich und die das Loch umgebenden Pflanzen keinen Schaden nehmen. Bei der Mitnahme aus dem Wald sollten die Pilze unbedingt in einem Korb, nicht in einer Plastiktüte transportiert werden. Der Grund: In einer Plastiktüte können die Pilze nicht „atmen“ und verlieren ihre Frische und Würze oder können sogar an Bekömmlichkeit verlieren.

Wieviel ist erlaubt?

Pilze dürfen für den Eigengebrauch gesammelt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: So ist das Sammeln im Bereich von Naturdenkmalen, in Naturschutzgebieten und Nationalparks vollständig zu unterlassen. Einige besonders geschützte Pilzarten unterliegen zudem Sammelbeschränkungen, so zum Beispiel Steinpilz, Birkenpilz, Rotkappen und Pfifferlinge wie auch alle Morchelarten. Diese Arten dürfen laut Gesetz nur „in geringen Mengen” für den „Eigengebrauch” gesammelt werden. Die erlaubten Mengen können nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch zwischen den einzelnen Regionen eines einzigen Bundeslandes unterschiedlich sein. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise lässt der Kreis Euskirchen eine Höchstmenge von zwei Kilo pro Tag und Person zu, andere Regionen des Bundeslandes dagegen nur ein Kilo. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz darf man Pilze (und andere Waldfrüchte) im „ortsüblichen Umfang“ sammeln. Daher gilt: Am besten man erkundigt sich bei den zuständigen Kommunal- und Forstbehörden vor Ort, dann ist man auf der sicheren Seite.

Safety First

Auf Sicherheit muss man immer achten, wenn man in die Pilze geht. Viele Pilzarten sind giftig und ähneln dabei den essbaren Sorten zum Verwechseln. So unterscheiden sich zum Beispiel der hochgiftige Knollenblätterpilz und der beliebte Wiesenchampignon nur unwesentlich. Die gesammelten Pilze sollte man daher vor dem Verzehr durch zertifizierte Pilzsachverständige überprüfen lassen. Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) gibt auf ihrer Seite www.dgfm-ev.de viele Ratschläge rund um das Thema Pilze. Im Falle des Verdachts auf eine Pilzvergiftung nennt sie unter anderem folgende Hinweise: Keine Panik - Ruhe bewahren! Kein Erbrechen auslösen. Kein Salzwasser geben. Und ganz wichtig: Kontaktieren Sie Ihren regionalen Giftnotruf.

Die folgenden Giftnotrufnummern nennt die DGfM (ohne Gewähr):

GGIZ Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 0361-730730

Giftinformationszentrum Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) 0551-392132

Giftnotruf Berlin und Brandenburg 030-19240

Giftnotruf Freiburg 0761-19240

Giftnotruf Mainz 06131-19240

Giftnotruf München 089-19240

Informations- und Behandlungszentrum für Vergiftungen des Saarlandes 06841-19240

Mit freundlichen Grüßen

Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin

AGDW - Die Waldeigentümer
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Onlineshop

Hamburg, 21.09.2017. Das Projekt Rotmilan – Land zum Leben hat die begehrte Auszeichnung der UN-Dekade Biologische Vielfalt erhalten. Die Urkunde wurde am Montag durch Dr. Christiane Paulus vom Bundesumweltministerium den Projektträgern im Rahmen ihrer Rotmilan-Fachtagung überreicht.

Das innovative Vorhaben greift dem eleganten Greifvogel, für den Deutschland eine besondere Verantwortung trägt, unter die Flügel. Mehr als die Hälfte aller Rotmilane weltweit brütet in Deutschland. Die Art bereitet Naturschützern jedoch Sorgen: Seit den frühen 1990er Jahren verzeichnen sie einen Rückgang der Bestände. Das große Verbundprojekt setzt sich aus dem Deutschen Verband für Landschaftspflege, dem Dachverband Deutscher Avifaunisten, der Deutschen Wildtier Stiftung sowie neun Praxispartnern vor Ort in sieben Bundesländern zusammen.
Das Hauptproblem für den Rotmilan ist Nahrungsmangel. Er führt dazu, dass jährlich weniger Jungvögel ausfliegen, so dass die Population langfristig schrumpft. Das Nahrungsangebot wird infolge landwirtschaftlicher Intensivierung wie z.B. dem Einsatz von Nagergiften eingeschränkt. Die Erreichbarkeit der Nahrung verschlechtert sich durch den Anbau relativ weniger Kulturen, die schnell und sehr dicht aufwachsen und damit den Blick auf die Beute versperren. Insbesondere zur Brutzeit in den Monaten Mai und Juni, wenn die Elterntiere zwei bis drei Jungvögel großziehen müssen, ist das Futter daher knapp. Dazu kommt eine Reihe weiterer Probleme, bei denen offensichtlich Störungen während der Brutzeit sowie Kollisionen im Straßenverkehr, an Leitungen der Energieversorgung und mit Windenergieanlagen eine wesentliche Rolle spielen.
„Die Landnutzer sind der Schlüssel zum Erhalt des Rotmilans. Mit unseren Beratungen können wir sie dafür gewinnen, vielfältigere Kulturen anzubauen und die Felder rotmilanfreundlicher zu bewirtschaften. Der Anbau kleinkörniger Leguminosen wie Klee und Luzerne sowie die Anlage von Dauerbrachen sind gute Maßnahmen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes und der Nahrungsverfügbarkeit“ so Uwe Lerch, fachlicher Koordinator des Projekts. In den Modellregionen werden daher Landwirte, Waldbesitzer, Kommunen und Landkreise zu rotmilanfreundlicher Landnutzung beraten. Seit Projektbeginn im Jahr 2013 wurden bereits über 1500 Beratungen durchgeführt und 224.000 Hektar kartiert, um brütende Rotmilane und deren Nachwuchs zu dokumentieren.
Wie genau die Rotmilane die für sie verbesserten Flächen nutzen, wird mit winzigen Datenloggern herausgefunden, die die eleganten Vielflieger als Rucksack tragen.

Weitere Informationen zum Rotmilan und dem Projekt Land zum Leben finden Sie auf www.rotmilan.org

Jenifer Calvi

Pressereferentin

Deutsche Wildtier Stiftung
Christoph-Probst-Weg 4
20251 Hamburg
Telefon 040/ 9707869-14
Fax 040/9707869-99
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Jagdhundeausbildung

Zu Guttenberg: Beitrag zum Klimaschutz durch Entscheidung des Parlamentes bestätigt

Das Europaparlament hat die Einwände der Waldeigentümer bei ihrer gestrigen Abstimmung über die LULUCF-Verordnung (land use, land use-change und forestry) aufgenommen, mit der die Treibhausgasaufnahme und -emissionen in der Land- und Forstwirtschaft erfasst werden sollen. „Dies ist ein Etappensieg für die nachhaltige Forstwirtschaft in Europa“, sagte Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, „damit wird ihr Beitrag zum Klimaschutz und zur Bioökonomie deutlich anerkannt.“
Die Abgeordneten des Europaparlaments haben sich gestern u.a. mehrheitlich für flexible Regeln hinsichtlich der Waldnutzungsgrenzen entschieden. Jetzt gelte es, so der AGDW-Präsident, in den anstehenden Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat das volle Potential der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und des nachgelagerten Holz- und Papiersektors als einen wichtigen Baustein zur Abschwächung des Klimawandels zu verankern. Zu Guttenberg: „Forst und Holz leisten einen enorm wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zum Ausbau der Bioökonomie. Gottseidank ist das auch in Brüssel angekommen und verstanden worden!“
Die LULUCF-Verordnung ist die dritte Säule der EU-Klimaschutzpolitik, die das Pariser Klimaschutzabkommen in den EU-Mitgliedstaaten umsetzt. Da Bäume beim Wachstum CO₂ aufnehmen und der Kohlenstoff auch in langlebigen Holzprodukten gespeichert wird, leistet der Sektor Forst und Holz einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre.
Immerhin nehmen Europas Wälder laut Eurostat jährlich rund zehn Prozent der gesamten EU-Treibhausgasemissionen auf. Mit Auslaufen des Kyoto-Protokolls (2020) und zur Umsetzung des Pariser Abkommens will die EU das weltweit erste LULUCF-Anrechnungssystem installieren. Bislang waren die EU-Mitgliedstaaten lediglich verpflichtet, über ihre Treibhausgasaufnahme und -emissionen zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin

AGDW - Die Waldeigentümer
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10117 Berlin
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Mobil 0160 - 140 77 67
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Jagdmöglichkeit

In einer Erklärung heißt es: Terminvergabe

"Wir haben während der gesamten Probebetriebszeit beobachtet und erkennen können, dass die 3 im Oktober 1 Jahr alt werdenden Sauen (1 Keiler, 2 Bachen) bislang angemessenes Wehrverhalten zeigen und nicht den Eindruck erwecken, sie seien beim Hundekontakt unverhältnismäßigem Stress ausgesetzt. Zu den sie betreuenden Gattermeistern haben sie großes Vertrauen aufbauen können. Aus diesem Grunde haben wir beschlossen, die ersten Termine für den Übungsbetrieb zu veröffentlichen, so dass die Hundeführer diese Termine seit dem 15.09.2017 online buchen können. Unser aller „Kapital“ sind die Sauen, die es gilt, vorsichtig unter strenger Beachtung des Tierschutzaspektes an die weitere Arbeit mit den Hunden heranzuführen und ihnen zu vermitteln, dass sie dem Hund überlegen sind. Aus diesem Grunde werden wir anfangs nur Jagdhunde zulassen, die nicht den Eindruck eines übermäßig stark attackierenden Hundes machen. Bei direktem Kontakt zwischen Sauen und Hund werden wir die Übungseinheit sofort abbrechen müssen, um auch zukünftig eine effektive Verhaltensanpassung unserer Hunde unter besonderer Berücksichtigung der Waidgerechtigkeit sicherzustellen und weiterhin zu gewährleisten. DasMindestalterfür die Hunde im Arbeitsgatter beträgt 12 Monate, imPrägungskorridor 3 Monate."  (zur Hompage des Saugatters)

Jagdhundeausbildung

 

 

AGDW – Die Waldeigentümer und bayerische Waldbesitzer mit Gemeinschaftsstand beim Bürgerfest des Bundespräsidenten/Gelebter Generationenvertrag und ehrenamtlich Engagierte standen im Vordergrund

In diesem Jahr haben die Waldeigentümer bereits das zweite Mal mit einem eigenen Stand am Bürgerfest des Bundespräsidenten im Park von Schloss Bellevue teilgenommen. Wie bereits in den vergangenen Jahren stand die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Vordergrund der Veranstaltung. „Die ehrenamtlich Engagierten müssen viel stärker in den Vordergrund rücken“, sagte Philipp zu Guttenberg. „Ohne das Ehrenamt würden unsere Strukturen wie ein Kartenhaus zusammenklappen.“ Partner des Gemeinschaftsstandes der AGDW – Die Waldeigentümer waren dieses Mal der Bayerische Waldbesitzerverband und die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberpfalz.

Höhepunkt war der Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und von seiner Frau Elke Büdenbender am Stand der Waldeigentümer. Zu Guttenberg hatte dem Bundespräsidenten ein Holzkunstwerk, ein fast zwei Meter großes Relief, übergeben, das der spanische Künstler Damián Valles Castro angefertigt hatte.

Des Weiteren hatten die Waldeigentümer eine Reihe prominenter Gäste aus Politik und Kultur: Darunter waren Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens, der österreichische Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, sowie der Entertainer und Schauspieler Jürgen von der Lippe.

„Das Bürgerfest ist eine ausgezeichnete Chance, die bayerischen Waldeigentümer in Berlin vorzustellen“, betonten Josef Ziegler, Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, und Josef Liegl, Vorsitzender der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz. Auch in ihren Verbänden gibt es ein stark ausgeprägtes ehrenamtliches Engagement. Bestes Beispiel ist die frisch gekürte bayerische Waldkönigin Johanna Gierl, die sich in den kommenden zwei Jahren für die nachhaltige Forstwirtschaft einsetzen wird und auf dem Bürgerfest über ihr Engagement informiert hat.

Thema der Waldeigentümer bei einer Talkrunde des Bürgerfestes war in diesem Jahr der gelebte Generationenvertrag, da die Familienforstbetriebe ein wichtiger Pfeiler für die Waldbewirtschaftung sind. Zu Guttenberg teilte sich das Podium mit Moritz Raben, einem jungen Waldeigentümer aus Mecklenburg-Vorpommern und Mitbegründer der Jugendorganisation „Jugend der Waldeigentümer“, und mit Waldkönigin Johanna Gierl. Im Anschluss diskutierte er mit einer Reihe junger Waldeigentümer über künftige Kooperationen und Möglichkeiten der Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin

AGDW - Die Waldeigentümer
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Jagdhundeausbildung

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