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Jagdnachrichten

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Jagdgeflüster und Pressemitteilungen

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Lieber Jägerinnen und Jäger,

unser Fachmann für Waffenrecht, Herr Eberhard Becker, möchte Sie wie folgt informieren:

Nachtzieltechnik / Infrarotstrahler

In einer aktuellen Zeitschrift des bayerischen Jagdverbandes werden waffenrechtliche Bewertungen hinsichtlich der jagdlichen Nutzung von Nachtzieltechnik und Infrarotstrahler vorgenommen. Es wird die These vertreten, dass der Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen waffenrechtlich auch dann erlaubt sei, wenn diese Geräte technisch bedingt eine künstliche Lichtquelle (z. B. Infrarotstrahler) verwenden.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt des BKA zum Einsatz von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen durch die Jäger für die bayerische Vollzugslage nicht maßgeblich ist. Die bundesweite Rechtsauffassung zum ergänzenden Einsatz von Infrarotstrahlern zu den Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten sieht jedoch anders aus. Sowohl das Merkblatt des BKA zum Einsatz der Nachtzieltechnik für Jäger, als auch die Bewertung des „Forum Waffenrecht“ (heute: BZL) gehen davon aus, dass die freigegebenen Nachtzielgeräte in Verbindung mit Schusswaffen über keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels, wie z. B. Infrarot-Aufheller, Lampen etc., verfügen dürfen. Weder in einschlägigen Waffenrechtskommentaren noch in den zurückliegenden Bundestagsdrucksachen zur Waffenrechtsänderung lässt sich die bayerische Auffassung nachvollziehen. Die Nutzungsfreigabe für die Jäger bezieht sich nach § 40 WaffG nur auf Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 der Anlage 2 des Waffengesetzes,  somit nur auf die Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre).

Nicht erfasst werden hier Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (Licht sichtbar oder unsichtbar), wozu auch der Infrarotstrahler gehört, die aber in Nummer. 1.2.4.1 geregelt sind. Im Übrigen wäre die vorgesehene Anpassung im Waffenrecht und BJG (Entwurf vom 20.01.2021), auch Infrarotstrahler zusätzlich freigeben zu wollen, total überflüssig, wenn man der bayerischen Auffassung jetzt schon folgen würde. Von einer Orientierung an der bayerischen Auslegung kann deswegen nur abgeraten werden.

Man würde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren.

Eberhard Becker Juli 2024   

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil! I

m Auftrag (Johannes Schorr) Geschäftsführer

 

Jägerheim - Lachwald 5
66793 Saarwellingen
www.saarjaeger.de
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06838-8647880
06838-86478844

Titelbild pixabay


Dies ist zusammenfassend das Ergebnis des OVG Urteils von Münster zum Thema Aufbewahrung von Waffenschrankschlüssel durch Legalwaffenbesitzer.

Seit dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ist es bemerkenswert ruhig um das Waffengesetz. Doch der Schein trügt, die Schikanen gegen Legalwaffenbesitzer werden weitergehen.

Mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit im Vollzug des Waffengesetzes ist der Gängelung des Bürgers durch Behördenmitarbeiter Tor und Tür geöffnet

Aufgabe der Parlamente beim Verabschieden von Gesetzen (Legislative) in einem funktionierenden Rechtsstaat ist es, Gesetze vor ihrer Verabschiedung möglichst klar und eindeutig auszuformulieren. Der Bürger soll verstehen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezwecken will. Vor allem aber sollen Gerichte möglichst eindeutige und gleichlautende Urteile fällen können.

Verlässt der Gesetzgeber aber diesen Grundsatz der Klarheit und baut in den Gesetzestext beliebig interpretierbare Begriffe ein oder schlimmer noch, gibt rechtsunbestimmten Begriffen die Bedeutung von Rechtsverbindlichkeit, verlässt der Gesetzgeber, wenn er diesen Fehler nicht korrigiert, zweifelsfrei die Rechtsstaatlichkeit. Dies ist beim Begriff der Unzuverlässigkeit im Waffenrecht eindeutig der Fall.

Unzuverlässigkeit -ein Begriff aus der Psychologie

Der Begriff Unzuverlässigkeit gehört in den Bereich der Psychologie und Psychoanalyse und darf bestenfalls in einem psychologischen Gutachten bei Gericht verwendet werden.

Weder ein Verwaltungangestellter einer Waffenbehörde noch der Richter eines Verwaltungsgerichts besitzt die Profession, über die Zuverlässigkeit/Unzuverlässigkeit eines Bürgers zu entscheiden. Verwaltungsangestellte oder Juristen, der beim Vollzug des Waffengesetzes mit der Begriff der Unzuverlässigkeit Entscheidungen fällen, maßen sich hier psychologische Fähigkeiten an, die sie schlichtweg nicht besitzen!

Warum arbeitet der Gesetzgeber beim Vollzug des Waffengesetzes mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit?

Nun erfährt der erfahrene Jurist bei obiger Ausführung zum Begriff der Rechtsunbestimmtheit in Gesetzestexten nicht wirklich etwas Neues.

Jeder Rechtshistoriker weiß aber, dass es insbesondere Staaten mit einer eher wagen Vorstellung eines funktionierenden Rechtsstaats sind, die gerne schwammige Begriffe in die Gesetze einbauen, um eine maximale Verunsicherung bei Bürgern, Rechtsbeiständen und Richtern zu erzeugen. Diese Unsicherheit erzeugt dann eine fortwährende , vor allem aber gewollte Angst beim Bürger, weil das Fehlverhalten, das man ja vermeiden will, nicht konkret im Vorfeld erkennbar und vorhersehbar ist. Diese fortwährende Angst vor Fehlern aber macht den Bürger zum verunsicheren, aber gewollten Untertan, genau so wie ihn der Obrigkeitsstaat will. Dem in ständiger Angst gehaltene Legalwaffenbesitzer, der nie weiß, ob er etwas falsch gemacht hat, soll der Besitz von Waffen verleidet werden und somit den Privatwaffenbesitz langfristig beenden.

Das Urteil vom OVG Münster ist nur ein Meilenstein auf dem Weg zur Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer

Wer glaubt, dass mit dem Kauf eines Waffenschrankes mit Zahlenschloss alle Unsicherheiten bei der Aufbewahrung von Waffen seit dem OVG Urteil ausgeräumt wurden, der irrt gewaltig. Die nächsten Gängelungen der Legalwaffenbesitzer sind nur eine Frage der Zeit, denn auch der PIN Code eines Waffenschrankes muss irgendwo aufbewahrt werden und wenn dabei Unbefugte in den Besitz des Kodes kommen und die Waffenbehörde erfährt davon, steht der nächste mehrjährige Prozess vor den Verwaltungsgerichten mit vielen Tausend Euro Kosten bevor.

Doch die Behörden haben noch viele andere Folterinstrumente für den Bürger mit Waffen auf ihrer Liste, von denen der Legalwaffenbesitzer noch gar nichts weiß. Wie entscheidet eigentlich eine Waffenbehörde, wenn sie Kenntnis davon bekommt, dass der Legalwaffenbesitzer das seit einigen Tagen völlig legale Cannabis konsumiert?

Die Frage, ob legaler Cannabisbesitz und Waffenbesitz aus Sicht der Waffenbehörden vereinbar ist oder nicht, wird irgendwann vor einem obersten Verwaltungsgericht geklärt werden müssen. Solange aber kein eindeutiges Urteil vorliegt, wird diese Entscheidung jede einzelne Waffenbehörde völlig willkürlich selbst entscheiden und die Waffenbesitzkarte einziehen oder auch nicht.

Diese Liste der Folterinstrumente der bürgerlichen Gängelung durch Waffenbehörden lässt sich unendlich fortsetzen.

Zur Zeit läuft ein Prozess, in dem der Behördenmitarbeiter einer Waffenbehörde vom häufigen Alkohlkonsum eines Legalwaffenbesitzers erfuhr und vorsorglich erst einmal die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein einzog. Nur das beherzte Vorgehen durch ein Eilverfahren seines Anwalts setzte den Beschluss außer Vollzug. Die Behörde hatte keinerlei Beweis für den hohen Alkohlkonsums des Waffenbesitzers, der Entzug der Erlaubnis erfolgte ausschließlich willkürlich  auf Mutmaßungen des Behördenmitarbeiters. Allerdings hat das Eilverfahren nur eine aufschiebende Wirkung. Der Prozess, in dem es um den Fortbestand einer Waffenerlaubnis eines trinkfreudigen Jägers geht, steht noch bevor.

Es gilt hier weiterhin daraufhin zu weisen, dass fast der gesamte Waffenentzug in Deutschland auf Basis der behördlichen Beurteilung der Unzuverlässigkeit erfolgt. Nur im ganz selten Fall liegt beim Legalwaffenbesitzer eine Straftat vor, bzw. wird gegen ihn strafrechtlich ermittelt. Es ist fast immer die Unzuverlässigkeit, die von der Behörde ins Feld geführt wird und zum Entzug der waffenrechtliche Erlaubnis führt. Zwar kann gegen den Beschluss der Waffenbehörde Widerspuch eingelegt werden, aufschiebende Wirkung hat er keine.

Auf jeden Fall aber steht der Entzug der Waffenerlaubnis, ein jahrelanger kostenintensiver Prozess (mehrere 1.000 Euro)  vor völlig überlasteten Verwaltungsgerichten (4 - 6 Jahre) an, den die meisten Jäger gar nicht erst aufnehmen und im Vorfeld resignieren.

Das Schweigen der Verbände

Ist in Deutschland ein neues Gesetz in Planung, werden alle Verbände, deren Mitglieder mit dem neuen Gesetz zu tun haben werden, angehört.

Dies war sicherlich auch bei den letzten Waffenrechtsverschärfungen der Fall. Und natürlich saßen die Verbandsfunktionäre der Legalwaffenbesitzer mit am Tisch, als man im Gesetz diese Behördenallmacht an die Waffenbehörden übergab. Man will den Funktionären zu Gute halten, dass man damals hoffte, dass alles nicht so schlimm wird, wie es Waffenrechtsexperten prophezeiten.
Dieser erste Fehler wäre ja noch verzeihbar, dass man aber nun in den Verbandsspitzen ernsthaft glaubt, man könne auch diese skandalöse Tyrannei von Legalwaffenbesitzern durch die Waffenbehörden nach dem „Drei-Affen-Prinzip“aussitzen, zeigt mal wieder, wie weit die Verbandsfunktionäre von der Realität entfernt sind. Auch soll man den Mitgliedern nicht erzählen, man wüßte nicht, was da zur Zeit in den Waffenbehörden und bei den Legalwaffenbesitzern ablauft!

Eines alleine ist klar: Solange das Gesetz nicht geändert wird, hält die Tyrannei einzelner Mitarbeiter von Waffenbehörden gegen Legalwaffenbesitzer an!

Im ersten Schritt müssen kompetente, im Verbandswesen versierte Funktionäre eingesetzt werden, um zu retten, was noch zu retten ist. Es geht beim Vollzug des Waffengesetzes schon lange nicht mehr um die Sicherheit der Bürger , sondern alleine um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und den Fortbestands des Rechts des Bürgers auf privaten Waffenbesitz.

Ohne ein beherztes Eingreifen der Verbände der Legalwaffenbesitzer in den momentanen Vollzug des Waffenbesetzes im Bereich der Unzuverlässigkeit wird es früher oder später keinen Legalwaffenbesitz des Bürgers mehr geben. Kein Bürger ist bereit, sich einem Behördenterror auszusetzen, nur um zur Jagd gehen zu können. Die vollständige Entwaffnung der Bürger durch den Legalwaffenbesitzer selbst wäre dann die Folge. Wenn wir aber irgendwann keine Legalwaffenbesitzer mehr haben, die sich von Behörden gängeln lassen, brauchen wir aber auch keine Verbände mehr, die die Interessen der Legalwaffenbesitzer vertreten.

Waidmannsheil

Euer

Stefan

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Der Vorsitzende des Jagdverein Lehrprinz e.V., Stefan Fügner, nimmt Stellung zum Artikel von Klaus Dammann-Tamke  "Jägerboom in der Kritik: Wo sollen all die jungen Jäger nur hin? 

Zunächst einmal sollten alle Jäger froh sein, dass ein Jagdfunktionär das Thema Jungjägerschwemme und -ausbildung überhaupt anspricht. Dieses Thema der praktischen Jungjägerausbildung nach der Jägerprüfung rückt erst jetzt durch die sprunghaft angestiegenen Jungjägerzahlen in den Mittelpunkt der Diskussion, obwohl die Problematik fehlender praktischer Ausbildung schon seit vielen Jahren existiert und von den Verbänden in der Regel vollständig ignoriert wird.

Als Vorsitzender des Jagdverein Lehrprinz e.V., der nun seit 15 Jahren Jungjäger in der praktischen Jagd ausbildet, möchte ich zu dem Artikel des Herrn Klaus Dammann-Tamke und zu den Kommentaren zu diesem Artikel in den verschiedenen sozialen Medien Stellung nehmen.

Das soziale Milieu der Jungjäger heute

Die genauere Untersuchung der Herkunft der Jungjäger, die den Boom der letzten Jahre auslösen zeigt, dass fast alle Jungjäger, die den Zuwachs ausmachen, häufig  keinerlei familiären Hintergrund zur Jagd haben. Nur wenige Jungjäger  können auf eine Verwandtschaft mit Jagdmöglichkeit zurückgreifen, was die Problematik der fehlenden praktischen Ausbildung massiv verstärkt. Das Problem ist also nicht neu, es wird nur durch den Zuwachs massiv verschärft. Zudem kommen viele Jungjäger heute auch verstärkt aus dem städtischen Milieu weil es sie raus in die Natur zieht. Ein lokales Netzwerk, das es ihnen ermöglichen könnte regional jagdlich Fuß zu fassen, fehlt ihnen gänzlich. Bereits vor 10 Jahren, am 21.10.2013 hatte ich auf diese sehr unterschiedlichen Milieus (jagdlich/gesamtgesellschaftlich) in dem Artikel Jagd- und Naturschutzverbände- Eine gesellschaftliche Milieustudie hingewiesen, der auch in der drauffolgenden Woche in der Printausgabe des Jagdmagazins Pirsch veröffentlicht wurde.

Junger Jäger blickt suchend in die Ferne

Die praktische Jungjägerausbildung und die Jägerschaften

Fast die gesamte praktische Jungjägerausbildung nach bestandener Jägerprüfung wird durch ein verwandtschaftliches Netzwerk aus Eltern, Onkeln, Opas und anderen Verwandten und Freunden erbracht. Hier kann der Jungjäger auf der Basis der verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verbundenheit das Waidwerk in deren Revieren erlernen.

Die praktische Jungjägerausbildung nach der Jägerprüfung folgt eben nicht, wie oft an Jägerstammtischen erzählt, durch Mitglieder der Jägerschaften. Dort werden beitragszahlende Mitglieder und ehrenamtliche Helfer gesucht, eine strukturierte praktische, vor allem professionelle Ausbildung zum erfahrenen Jäger bietet meines Wissens bis heute keine Jägerschaft an. Gerne lasse ich mich diesbezüglich mit Freude eines besseren belehren... Alle Jungjäger, die wir über den Jagdverein Lehrprinz in der Vergangenheit ausgebildet haben, berichteten uns von ihren erfolglosen Versuchen, über Hegeringe oder Jägerschaften den Einstieg ins aktive Jagen zu schaffen. Wenn sich dort eine Möglichkeit ergibt, so steht diese nur regional verwurzelten Jungjägern offen, der Jungjäger ohne regionale Kontakte geht leer aus.

Aus meiner Sicht fehlt es hier den Jägerschaften einerseits am wirkliche Willen, routinierte Jäger auszubilden und vor allem aber fehlt es an den Möglichkeiten der praktischen Ausbildung, weil geeignete Reviere fehlen. Die regelmäßige Teilnahme an Hegeringstammtischen und Mitgliederversammlungen ohne konkrete Jagdmöglichkeiten mit endlosen Diskussionen um Hege und Weidgerechtigkeit ohne praktische Jagdausbildung erhöht den Frust. Die Jungjäger wenden sich irgendwann von den Jägerschaften ab und suchen ihr Heil außerhalb der Jagdverbände.

>> Befindest Du dich in der Übersicht der Artikel, dann klicke unten auf "weiterlesen" um den gesamten Beitrag zu lesen.

Initiative startet Volksbegehren gegen Windkraftanlagen Foto: Wikipedia

Die unversöhnlichen Positionen zwischen Wolfsbefürwortern und Wolfsgegnern haben ihre Ursachen nicht nur in der Naturentfremdung der Städter. Auf dem Land hat sich eine weitestgehend verantwortungsvolle Einstellung zu Besitz und Eigentum erhalten, die in der Stadt weitestgehend verschwunden ist.

Seit 14 Jahren lebe ich nun auf dem Land und seit einigen Jahren lebe ich in einer Gegend, die einen „Abgeschiedenheitsrekord“ in Deutschland hält: Egal, in welche Richtung ich fahre, es sind deutlich über 60 Kilometer bis zur nächsten Autobahnauffahrt. Mehr Landleben geht nicht!
Und natürlich ist hier der Wolf allgegenwärtig. Wenn der letzte Spaziergang am späten Abend mit den Hunden durchs Dorf gemacht wird, kommen sie an die Leine. Nicht wegen des Wolfes, aber das Damwild verbringt die Nächte am liebten im Dorf, weil es dort (noch) vor den Wolfsrudeln, die es hier gleich mehrfach gibt, sicher ist und hier des Nachts einige Stunden in Ruhe äsen kann.

War ich vor einiger Zeit noch der Meinung, dass es vor allem die Naturentfremdung der Städter ist, die für das Propagieren des uneingeschränkten Schutzes der Wölfe ursächlich verantwortlich ist, bin ich seit einiger Zeit ganz anderer Meinung.

Regelmäßig besuche ich meine Mutter in ihrem Altersruhesitz in Potsdam. Fährt man von dort nur einige Haltestellen Richtung Berlin, wird einem die Verwahrlosung unserer Großstädte offensichtlich. Die fortschreitende Verschmutzung der öffentlichen Flächen ist allgegenwärtig. Vor allem die aus Sicht eines Provinzbürgers völlige Gleichgültigkeit der Städter an diesen Zuständen und der damit einhergehende dynamische Verfall der urbanen Flächen hat eine beängstigende Dynamik erreicht!

Da werden die Gleiskörper des ÖPNV Schienenverkehrs als öffentliche Urinale benutzt, was das Nutzen der U Bahn wegen der damit verbundenen Gerüche oft unerträglich macht.
Parkanlagen und öffentliche Plätze sind übersät von Unrat und Abfällen aller Art. Selbst der fast tägliche Einsatz der Stadtreinigung kann der Vermüllung nicht entgegenwirken. Und natürlich Graffiti allerorten. Kaum eine Hausfassade oder ein öffentliches Gebäude, das nicht mit Farbe verschmiert ist. Das Entfernen hat man erkennbar schon vor vielen Jahren aufgegeben.

Diese fortwährende , aber kontinuierliche Verwahrlosung unserer Städte wird wohl nur demjenigen bewusst, der in unregelmäßigen Abständen aus der abgelegenen Provinz in die Großstadt fährt. Der in der Stadt wohnende Bürger hat sich erkennbar weitestgehend der Verantwortung für Eigentum, egal ob privat oder öffentlich, entzogen. Der Zerstörung von Eigentum schaut er tatenlos zu und ist durch den erkennbar weit fortgeschrittenen Verfall des öffentlichen Eigentum völlig abgestumpft. Die Pflege und Erhaltung des Eigentums spielt erkennbar  beim Städter , wenn überhaupt, nur noch eine untergeordnete Rolle. 

Dieser moderne Städter der heutigen Zeit hat erkennbar jeden Bezug zu Besitz und Eigentum  verloren.

Doch was hat diese fortgeschrittene Verwahrlosung von öffentlichem Eigentum in den Städten mit der unversöhnlichen Wolfsdiskussion zu tun?

Auffällig ist in der Diskussion um die Wiederansiedlung des Wolfes die völlige Gleichgültigkeit der Wolfsbefürworter gegenüber den Schäden am Eigentum der Landbevölkerung, die der Wolf anrichtet. Die Weidetiere sind Eigentum eines Weidetierhalters. Die Koppel, die mit einem meterhohen Zaun eingefasst werden soll, ist seit Jahrhunderten Eigentum der Nachfahren eines Bauern aus dem Dorf, der sie entweder verpachtet oder selbt nutzt. Um Schäden am Eigentum  zu verhindern, fordert der Wolfsbefürworter den Geschädigten auf, gefälligst Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Übergriffe zu verhindern. Hat er selber kein Geld, so soll doch gefälligst der Staat mit Beihilfen dem Weidetierhalter unter die Arme greifen. Allerdings mit entsprechend aufwendig zu stellenden Anträgen bei irgend einer überforderten Behörde.

Der Stadtbürger, der den Verfall unseres Eigentums in der Stadt weitestgehend tatenlos zusieht, versteht den Landbewohner mit seinem eigenen Resthof oder des selbst genutzen Eigenheims überhaupt nicht, weil er in der Regel nie selbst Eigentum besaß und er somit auch nicht die Sorge um das selbstgenutzte Eigentum kennt.
Auf dem Land wohnen noch große Teile der Bevölkerung im selbstgenutzten Eigenheim. Zudem hat man sich durch Kleinvieh einen kleinen Nebenverdienst geschaffen oder man hat zumindest teilweise den Status des Selbstversorgers erreicht. Kleine Restflächen, die aus der Nutzung durch landwirtschaftliche Großbetriebe fallen, werden dazu genutzt, Weidetierhaltung im kleinen Rahmen zu betreiben.

Das alles ist sehr eng mit der verantwortlichen Nutzung von Besitz und Eigentum verbunden, was der urbane Mensch in dieser Form nicht (mehr) kennt.

Der umsorgende Staat hat sich, ganz im Gegenteil zur Stadt, auf dem Land weitestgehend zurückgezogen. Über Jahrzehnte hat man die Landbevölkerung mit den vielen strukturellen Veränderungen alleine gelassen. Wer kein Auto hat, der muss sich selbst organisieren, einen ÖPNV gibt es nicht mehr. Wer zu wenig verdient, der kann sich durch Nebeneinkünfte als Weidetierhalter etwas dazuverdienen und die Dorfbewohner mit Produkten aus eigener Herstellung versorgen. Ohne diese  Selbstorganisation der Bewohner in den Dörfern geht hier oft gar nichts mehr. Ein wichtiger Teil der Vorteile des Landlebens gegenüber dem Stadtleben ist die Selbstversorgung mit selbst erzeugten Lebenmitteln wie Obst, Gemüse, sowie Klein- und Weidevieh.

Für den Dorfmenschen ist die Selbstversorgung mit Vieh und selbst angebautem Obst und Gemüse eine echte Lebensalternative zum Leben in der Stadt und genau dieses Leben sieht die Landbevölkerung nun durch die Wiederansiedlung des Wolfes in Gefahr und das mit Recht!

Neben der schon fast naiv wirkenden Naturentfremdung vieler Städter ist aus meiner Sicht die Verständnislosigkeit vieler Wolfsbefürworter gegenüber den Landbewohnern, die sich in der Verantwortung beim Umgang mit den Flächen und dem Vieh sehen, der wesentliche Grund für die unüberwindbaren Gräben zwischen Befürwortern und Gegnern der Wolfsansiedlung. Dorfbewohner, die die Restflächen zur Weidetierhaltung für den Eigenbedarf nutzen, sehen sich durch den überzogenen Wolfsschutz massiv bedroht. Es ist der völlig andere, vor allem verantwortungsvolle Umgang mit Besitz und Eigentum, der beim Städter auf Unverständnis stößt.

Auch beim Punkt „Verantwortung für Besitz und Eigentum“ haben sich die Bürger in den Großstädten und auf dem Land sehr weit auseinandergelebt. Die Menschen auf dem Land wollen keine Flächen, die von den Bewohnern der Verwahrlosung preis gegeben werden. Die Wolfsbefürworter aus den Städten sind hier alles andere als ein gutes Beispiel.

 

Waidmannsheil

Euer

Stefan

Mobil 0178 6141856

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Initiative startet Volksbegehren gegen Windkraftanlagen

 

 

Chinas grausame Pelzindustrie  Blutiger Etikettenschwindel: Wenn aus echtem Fell falscher Pelz wird

 

In Zusammenarbeit mit unserem Team sind wir seit mehreren Jahren engagiert im Ankauf von Wildfleisch tätig. Gerne möchten wir uns Ihnen vorstellen und von unserem Angebot überzeugen.

Unsere Leistungen:

Wildaufkauf & Wildabholung beim Jäger.

Wöchentlicher Einkauf von frischem Wildbret direkt aus den Kühlkammern der Jäger oder vom Streckenplatz.

—> Unser kompetentes Team bietet Jägern eine ganzjährige und zuverlässige Vermarktungsmöglichkeit für Schwarz-, Reh-, Rot-, Dam-, Sika-, und Muffelwild.

—> Professioneller Service und partnerschaftlicher Umgang zeichnen uns aus.

Gerne können Sie auch unsere Website unter http://www.bewa-food.de besuchen und sich für eine Wildabholung anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

BEWA-FOOD
Wildhandel

Mobil. 0177 512 10 78
Fax.06421/62095 56
http://www.bewa-food.de

 

Die schlimmste Saison bisher…so habe ich es monatelang vorhergesagt und gehofft, dass ich nicht Recht habe. Nun gut…

Aktuell sind es sage und schreibe 22 Kitze in der Aufzucht. Von Wildunfällen der Geiß über Kaiserschnitte nach Vermähen der Geiß bis hin zu Fehlern bei der Kitzrettung ist alles dabei. Die lieben Hundeopfer natürlich auch…

Während zwei Gruppen bereits in der neuen Station leben, ist der Rest noch in Quarantäne oder befindet sich in der Gruppenzusammenstellung, was durchaus einige Tage gehen kann.
Gestern vor einem Jahr eröffnete Kiara die Kitzsaison 2022 - und nun sind wir schon fast beim Aufnahmestopp und die schlimme Zeit kommt erst?
Ich habe dieses Jahr mit vielen gerechnet - durch die immer größer werdende Reichweite mit mehr Anrufen und folglich auch mehr Kitzen, mit schlaflosen Nächten und vielen Tierarztbesuchen. Aber die aktuelle Situation verlangt mir doch alles ab, um nicht aufzuhören, denn mit so viel Leid muss man erstmal umgehen können?
Hundeattacken, Mähunfälle, Verkehrsunfälle, verwaiste Kitze nach Unfällen der Geiß,… ich könnte die Liste jetzt nahezu unendlich fortführen. Wenn ihr auf die einzelnen Bilder geht, könnt ihr ein wenig über ein paar einzelne Schicksale erfahren.

Hartelt: „Wieder einmal bestätigt sich, dass mit der Zunahme der Wolfsbestände in Deutschland auch die Zahl der getöteten Nutztiere rasant steigt.“

Berlin - Die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)“ hat die neuen Zahlen der von Wölfen verursachten Schäden veröffentlicht; wie üblich ohne jede weitere Information. Danach lebten im Monitoringjahr 2019/20 in Deutschland nachgewiesenermaßen 128 Wolfsrudel, 39 Wolfspaare und 9 einzelne Wölfe. Die Anzahl der geschädigten Nutztiere stieg um 37% gegenüber dem Vorjahr an. „Es zeigt sich wieder einmal, dass die Zunahme der Schäden an Nutztieren annähernd exakt mit der jährlichen Zuwachsrate an Wölfen korreliert. Es wird Zeit, dass die Politik endlich aufwacht und zur Kenntnis nimmt, dass dieser Trend ungebrochen die Existenz der Weidetierhaltung in Deutschland in Frage stellt“, so Eberhart Hartelt, der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Vorstand im Forum Natur.

Besonders betroffen von Wolfsschäden sind die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Schafe werden am häufigsten von Wölfen getötet, 3.444 im Jahr 2020, gefolgt von Gehegewild (248), Rindern (153) und Ziegen (92). Aber auch 13 Pferde, 7 Alpaka und 2 Herdenschutzhunde fielen dem Wolf zum Opfer. Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich ein erschreckendes Bild. Wurden im Jahr 2018 insgesamt 2067 Nutztiere vom Wolf getötet, waren es 2019 schon 2894 Nutztiere und im Jahr 2020 insgesamt 3959. Das sei in zwei Jahren ein Zuwachs von 92%! Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Schadenszahlungen an die Betroffenen wider, die sich von 418.246 EUR auf 800.294 EUR annähernd verdoppelt haben.

„Es ist beschämend, den im Internet veröffentlichten Bericht zu lesen, der eine reine „Copy & Paste Arbeit“ der DBBW ist, bei dem weitgehend nur die Zahlen alljährlich aktualisiert werden“, so Hartelt. So sei es nicht länger hinzunehmen, dass die fachlichen Ausführungen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen und den Folgen aus den steigenden Wolfsbeständen immer die gleichen bleiben, obwohl der Trend in der Entwicklung bei Wolfbestand und Schäden die nahende Katastrophe überdeutlich aufzeigt. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen im Vorfeld der Bundestagswahl dazu auf, sich klar zum aktiven Bestandsmanagement für den Wolf zu bekennen und die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen in der nächsten Legislatur durch eine erneute Novelle der entsprechenden Gesetze anzugehen. Dass der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen gehört, kann nur noch leugnen, wer auf einem anderen Stern lebt“, macht Hartelt deutlich.

Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ist ein Zusammenschluss aus neun Spitzenverbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, sowohl für die wirtschaftlichen, als auch für die naturschützenden Belange des ländlichen Raumes einzutreten. Die im AFN zusammengeschlossenen Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Winzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten bleiben kann.

ANF - Bildungsprojekt "Wolf bleibt Wolf"
Gregor Beyer, Projektkoordinator

+49 (30) 246 30 46 - 13 | +49 (151) 22655769 |
AFN, Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | www.wolfbleibtwolf.de

Begehungsschein Brandenburg

TV – Produktionen wie:   “Im Einsatz für den Wolf.” Hannes Jaenicke oder “Jacomo und der Wolf.” Reiterhof Wildenstein, sollten genug Motivationspotential haben, damit Jäger, Weidetierhalter und andere Naturliebhaber endlich einmal den Wolfsfreunden ganz freundlich Paroli bieten.

Der Wolf polarisiert und steht sukzessive fast täglich im Rampenlicht der Medienlandschaft.

Die Vorstellung meines Buches: WAF – Die Wolf Armee Fraktion (Deutsches Jagdportal) verweist auf das Interesse betroffener- und interessierter Menschen. Viele aufmunternde Kommentare gibt es dazu. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen und aus aktuellem Anlaß etwas zum Mainstreaming Wolfschutz aufzuschreiben.
Mir gefällt die geradelinige Berichterstattung und Mut gegen die von Hannes Jaenicke und anderen Experten geradezu herablassende Voreingenommenheit der “grün-gefärbten Wolf-Mainstreamer”zu berichten. Frau Leopold (agrarheute/Wie eine ZDF Serie Weidetierhalter verhöhnt) und Prof. Dr. Pfannenstiel (Jagderleben/Faktencheck zum Wolfsbeitrag von Hannes Jaenicke im ZDF).
Ich finde es selbstverständlich gut und die Rückkehr der Wölfe ins Land ist ein bedeutender Erfolg für den Artenschutz. Der Wolf spaltet aber auch die Gesellschaft und teilt Deutschland in Stadt- und Landbevölkerung, mit auseinandergehender Meinung zum Raubtier. Daraus resultierend entsteht Konfliktpotential und die Jagd und Hetze auf die Jäger und Viehhalter.
Die Spaltung in “Gut und Böse” (ich mag den Wolf streicheln, ich mag den Wolf totschießen) wird M.E. nach als vermeintliche grüne Speerspitze zur Abschaffung der Jagd eingesetzt.
Der Wolf wird instrumentalisiert und lenkt vom eigentlichen Thema, die althergebrachte Jagdausübung in Deutschalnd, zu modifizieren und z.T. zu beenden ab.
Der Wolf wird nach vorne projeziert, ganz einfach um andere Ziele zu erreichen.
Den Wolf auszurotten war falsch, ihn als Schmusetier zu sehen, nicht zu vergrämen und zu bejagen ist auch falsch! Geht die Wolfspopulation ungehindert expotentiell weiter, ja dann haben wir die von Prof. Dr. Pfannenstiel prognostizierte Zahl von 12000 Wölfen in zehn Jahren in unserem Land.
Die zunehmende Nähe der wilden Beutegreifer und Nahrungsgeneralisten zum Menschen stellt ein abstraktes Riskiko dar. Auch wenn bis heute von kein Kind in den Brunnen gefallen ist, darf der vorgeschobene “Eisenbeton-Naturschutz” der Anschaffung geeigneter Rettungsmittel nicht im Weg stehen.
Leider werden die Menschen in Deutschland, die vom politisch korrekt gefärbten grünen Mainstream abweichen, in die Ecke gestellt und als Populisten und Wolfshasser geoutet.
Menschen die berechtigt Bedenken äußern, Angst um ihre Kinder und Kleintiere haben, im Wald spazieren gehen wollen und dann noch Fleisch essen, als Populisten beschimpft.
Das muss man gerade rücken. Was heißt eigentlich “Populismus”?
“Die Nähe zum Volk”, dies zeigt die Politik aber nicht. PolitikerInnen versprechen nämlich genau das, was WählerInnen hören wollen. Den Wolfsfreunden wird nach dem Mund geredet. Nicht aber den Betroffenen Personen (Weidetierhaltern, Jäger, Landwirte u.a.), denn Denen fehlt oft das richtige Sprachrohr und die Lobby Arbeit in der Politik.
“Im Einsatz für den Wolf” und “Jacomo und der Wolf”, verführen aber geradezu die Menschen, die keine Expertise oder großes Interesse an der Natur haben, sich gegen die Betroffenen zu stellen und auf der Mainstream Welle mitzureiten, da sie eigentlich von der Natur nur wenig wissen!
Das Märchen vom bösen Wolf im urbanen Raum ist schon lange kein Märchen mehr. Es gibt Berliner, Kölner und Hamburger Wolfssichtungen im Stadtgebiet und in Frankfurt am Main wurde ein Wolf im Stadtwald totgefahren.
Und auf der Welle mitreiten tun die Betroffenen (Weidetierhalter, Landwirte, Jäger) leider nicht und werden oftmals in den Hintergrund eines “Eisenbeton-Naturschutzes) gestellt.
Ist denn ein Wolf mehr wert wie ein: Hase, Reh, Schaf, Kuh oder Hund…?
Betroffene/Geschädigte gucken auf die Schadensbilanz in 2019 in Höhe von 8 Mill. Nutztierschäden, von den Wildtieren redet dabei niemand.
Der ganze Wolfschutz wird durch eine zunehmende radikale Tierschutzszene begleitet. Morddrohungen gegen Politiker, die eine Abschußgenehmigung für einen Wolf erteilen, sind schon an der Tagesordnung.
Dagegen muss man sich medienwirksam wehren.
Der Wolf in den Medien wird meistens aus der Sicht der Wolfsbefürworter schön geredet, die Gefährlichkeite eines Wolfes oftmals verschwiegen. Und wen kümmert es denn schon, wenn der Wolf ein Ponny auf der Weide in Hausnähe reißt?
Wollen die Betroffenen ernst genommen werden, ja dann darf man nicht auftreten, ohne den Hintergrund faktenreich zu bebildern. Dazu bedaf es Zugang zu den Medienkontakten, die sowohl die Freunde und Feinde des Wolfes sprechen lassen und auf Expertise im Bericht bedacht sind.
Wie Frau Lindhorst (jaegermagazin) in ihrem Editorial sehr gut schreibt: “Baerbock im Rampenlicht”.
Selbstbewusst grinsend schaut sie uns in den Medien entgegen. Modern gekleidet in Lederjacke. Die Lederjacke natürlich hergestellt aus glücklich aufgewachsenen, nicht vom Wolf gerissenen, sondern an Altersschwäche gestorbenen oder totgestreichelten “Bio-rindern”.
Wölfe zwischen Angst und Freude und in diesem Spiel darfst du machen was Du willst!
Wir sollten nur mitspielen!
Und ich möchte final daran erinnern, dass M.E. nach die “Wolfsfreude”zur Abschaffung der Jagd instrumentalisiert wird, mehr dazu noch im sogenannten Positionspapier der parteiinternen Arbeitsgruppe Tierschutz der Bündnis 90/Die Grünen.

Freundlichst Ihr
Stephan Harald Voigt

 

 

Zum Autor:

Der Autor Stephan-Harald Voigt lebt seit seiner Geburt in Hessen. Als ehemaliger Polizeibeamter ist er seit mehr als zwanzig Jahren für die Europäische Union tätig. Er ist ein passionierter Jäger und Naturfreund, der mit Spannung die Debatte um die Rückkehr der Wölfe ins Land verfolgt.

https://wirjagen.gibona.com/de/article_parts/detail/?id=2643

 

27. Mai 2021   AGDW begrüßt Erweiterung des Klimaschutzgesetzes durch Ausschüsse des Bundesrates

Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, nimmt der Bundesrat zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Stellung. Vorgeschlagen wird eine Gesetzesergänzung, die den großen Beitrag der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Holzverwendung zum Klimaschutz deutlich benennt. „Diese Erweiterung des Gesetzes ist fundamental für den Wald und für den Klimaschutz“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Die nachhaltige Nutzung unserer Wälder ist grundlegend für ihre Stabilisierung und für das Erreichen der ehrgeizigen nationalen und europäischen Klimaziele.“

Der Bundesrat liegt richtig, wenn er darüber hinaus ein starkes Plädoyer für die Verwendung des ökologischen Rohstoffes Holz und für dessen substituierende Wirkung im Gesetz festgeschrieben sehen will, denn: Der Einsatz von Holz führt zum einen zu einer Erhöhung der CO2-Speicherleistung und zum anderen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, da er klimaschädliche Ressourcen wie Kohle und Gas ersetzen kann. Diese substituierende Wirkung müsse den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft zugerechnet werden, heißt es in der ergänzenden Empfehlung der Bundesratsausschüsse.

Doch der Rohstoff Holz ist nicht nur ein bedeutender Klimaschützer, er ist auch langlebig und wiederverwertbar. „Die Bedeutung von Holz und die Nachfrage danach etwa im Gebäudesektor haben stark zugenommen“, sagte von der Marwitz, „daher muss auch mit Blick auf die kommenden Generationen dafür gesorgt werden, dass ausreichend Holz zur Verfügung steht.“

Voraussetzung dafür sind die Wirtschaftswälder, die für den Nachschub von Holz sorgen und gleichzeitig mit ihrer CO2-Speicherleistung einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ausdrücklich wendet sich die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates gegen die Stilllegung, d.h. gegen den Nutzungsverzicht, von Wäldern. Der Verzicht auf eine nachhaltige Holznutzung würde die Treibhausgasemissionen erhöhen, da die Speicherleistung der Wälder abnehmen und das fehlende Holz über weite Entfernungen hinweg aus häufig problematischen Herkünften importiert oder durch klimaschädliche Roh- und Werkstoffe ersetzt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen,

Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin

AGDW – Die Waldeigentümer
T: + 49 (0)30 / 31 16 67 6-25
M: 0160 / 140 77 67
www.waldeigentuemer.de

Das soziale Medium Facebook hat  bei der Vermittlung von Jagdmöglichkeiten und Jagdverpachtungen mittlerweile eine sehr große Bedeutung.

Nicht nur das Jagdportal selbst nutzt die Facebookgruppe "Jagdrevier Verpachtung", um auf aktuelle Jagdangebote im Netz aufmerksam zu machen. Auch viele Jagdpächter bieten ihre Begehungsscheine direkt in der Gruppe an. Zu Beginn des Monats Mai überschritt die Mitgliederzahl die 20.000 er Marke.

Seit Gründung des Jagdportals setzen wir konsequent auf das Vermitteln von Jagdmöglichkeiten in Deutschland und Österreich. Durch die Coronakrise konnten viel Jagdgenossenschaften keine Hauptversammlung abhalten und so kamen viele Verpachtungen Anfang 2021 nicht zur Ausschreibung, aber es ist erkennbar, dass auch jetzt im angebrochenen Jagdjahr zahlreiche Verpachtungen nachgeholt werden.

Die Schäden durch den Borkenkäfer wird zu großen Veränderungen im Jagdmanagement insbesondere bei den Waldbesitzern führen, weshalb das Jagdportal wird weiter am Ausbau der Vermittlung von Jagdmöglichkeiten arbeiten wird.

Waimannsheil

 

Das Team vom Deutschen Jagdportal  

 Umweltausschuss verlangt größere Anstrengungen für den Artenschutz

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