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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen (94)

Wir teilen hier Pressemitteilungen und gelegentlich Beiträge in eigener Sache

Mittwoch, 31 Januar 2024 11:18

Eventhighlight auf Gut Pronstorf

geschrieben von

Die wahrscheinlich größte Jäger-Party Deutschlands

Jägersilvester auf Gut Pronstorf

Im April heißt es alljährlich „Halali“ zu Beginn der Jagdsaison. Anlass genug für uns einzuladen und mit allen Freunden der Jagd ausgelassen zu feiern. In waidmännischem Rahmen wird gegessen und gefeiert. Höhepunkt stellt wie immer die festliche Location und die große Tombola dar. Hier ist für jeden etwas dabei, ob beim Miteinander am Tisch, auf der Tanzfläche oder bei den vielen Angeboten rund um den Jagdjahreswechsel. Besonders erfreut uns der Kontakt zu anderen Jägerinnen und Jägern aus ganz Deutschland und den Landesgrenzen hinaus. Viele gemeinschaftliche Jagden und Treffen sind in der Vergangenheit entstanden, genau das soll auch der Mittelpunkt der Veranstaltung sein, sich Offline zu vernetzen.

Feiert, tanzt und habt Spaß in der Grube Fotobox oder dem Schiesskino vom Jägermagazin!

Das Deutsche Jagdportal hat für euch auch eine kleine Überraschung, mit dem Rabatt-Code DeutschesJagdportal10 bekommt Ihr 10% Rabatt auf eure Tickets.

Die Tickets könnt Ihr unter www.greenactivity.de buchen.

P.S.: mit dem Jägersilvesterticket habt ihr auch kostenlosen Zugang zur Messe „Outdoor – jagd & natur“ in den Holstenhallen Neumünster an allen Tagen. Der Landesjagdverband SH & Danmarks Jaegerforbund richten diese gemeinsam mit anderen Verbänden aus

Wir sehen uns auf Gut Pronstorf am 6.4.2024 ?

Euer Event Team von Greenactivity

Idaho: Puma mit grotesker Abnormität erlegt

 

Chinas grausame Pelzindustrie  Blutiger Etikettenschwindel: Wenn aus echtem Fell falscher Pelz wird

 

In Zusammenarbeit mit unserem Team sind wir seit mehreren Jahren engagiert im Ankauf von Wildfleisch tätig. Gerne möchten wir uns Ihnen vorstellen und von unserem Angebot überzeugen.

Unsere Leistungen:

Wildaufkauf & Wildabholung beim Jäger.

Wöchentlicher Einkauf von frischem Wildbret direkt aus den Kühlkammern der Jäger oder vom Streckenplatz.

—> Unser kompetentes Team bietet Jägern eine ganzjährige und zuverlässige Vermarktungsmöglichkeit für Schwarz-, Reh-, Rot-, Dam-, Sika-, und Muffelwild.

—> Professioneller Service und partnerschaftlicher Umgang zeichnen uns aus.

Gerne können Sie auch unsere Website unter http://www.bewa-food.de besuchen und sich für eine Wildabholung anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

BEWA-FOOD
Wildhandel

Mobil. 0177 512 10 78
Fax.06421/62095 56
http://www.bewa-food.de

 

Die schlimmste Saison bisher…so habe ich es monatelang vorhergesagt und gehofft, dass ich nicht Recht habe. Nun gut…

Aktuell sind es sage und schreibe 22 Kitze in der Aufzucht. Von Wildunfällen der Geiß über Kaiserschnitte nach Vermähen der Geiß bis hin zu Fehlern bei der Kitzrettung ist alles dabei. Die lieben Hundeopfer natürlich auch…

Während zwei Gruppen bereits in der neuen Station leben, ist der Rest noch in Quarantäne oder befindet sich in der Gruppenzusammenstellung, was durchaus einige Tage gehen kann.
Gestern vor einem Jahr eröffnete Kiara die Kitzsaison 2022 - und nun sind wir schon fast beim Aufnahmestopp und die schlimme Zeit kommt erst?
Ich habe dieses Jahr mit vielen gerechnet - durch die immer größer werdende Reichweite mit mehr Anrufen und folglich auch mehr Kitzen, mit schlaflosen Nächten und vielen Tierarztbesuchen. Aber die aktuelle Situation verlangt mir doch alles ab, um nicht aufzuhören, denn mit so viel Leid muss man erstmal umgehen können?
Hundeattacken, Mähunfälle, Verkehrsunfälle, verwaiste Kitze nach Unfällen der Geiß,… ich könnte die Liste jetzt nahezu unendlich fortführen. Wenn ihr auf die einzelnen Bilder geht, könnt ihr ein wenig über ein paar einzelne Schicksale erfahren.

Nochmal Schweden: Hunderte protestieren gegen Gerichtsurteil

Mit über 3.200 Mitgliedern die größte Regionalgruppe des Deutschen Jagdportals

Einige aufmerksame Leser des Deutschen Jagdportals haben es in den letzten Monaten bereits mitbekommen: Unsere Regionalseiten, die wir für jedes Bundesland, sowie für Österreich und die Schweiz eingerichtet haben, erfreuen sich größter Beliebtheit.

Fast 50.000 Facebooknutzer sind Mitglieder in unseren Regionalgruppen und der Gruppe „Jagdrevier Verpachtung“. Wer nach der Gruppe in seiner Region sucht, der gibt einfach im Suchfenster bei Facebook „Jäger und Freunde der Jagd in ..." ein und ergänzt die Eingabe mit dem jeweiligen Bundesland.

Da wir daran interessiert sind, möglichst viele dienliche Informationen dort einzustellen (Verbandsnachrichten aus den Kreisjägerschaften, Aktivitäten der örtlichen Jäger oder Jagdgesuche und Jagdangebote) führen wir bei ungefragt eingestellter Werbung ein strenges Regiment.

Da wir nicht wollen, dass diese Gruppen mit unnützer Werbung zugemüllt werden, muss jeder, der in unseren Gruppen ohne Rücksprache mit der Administration des Jagdportals Werbung einstellt, mit der sofortigen Löschung seines Eintrages rechnen und wird außerdem sofort in allen anderen Gruppen gesperrt! Alle Gruppen werden täglich auf unerlaubte Werbung kontrolliert.

Doch wir möchten in Zukunft niemanden aus unseren Regionalgruppen ausschließen, nur weil er unsere Gruppen als Werbeplattform nutzen will.

Deshalb unsere Bitte:

Wer Werbung in unseren Gruppen machen will, der nimmt im ersten Schritt Kontakt mit der Administration des Deutschen Jagdportals auf und meldet sich beim Jagdportal an.

Danach könnt ihr Eure Produkte oder Dienstleistungen im Kleinanzeigenmarkt des Deutschen Jagdportals in der Rubrik Kleinanzeigenmarkt einstellen.

Die Administration des Jagdportals stellt dann Eure Werbung in den relevanten Regionalgruppen -sowohl bei Facebook, als auch auf den Regionalgruppen des Jagdportals- ein.
So erreicht ihr auch Jäger außerhalb von Facebook mit Euren Produkten. Bei Nutzung der Regionalgruppen als Werbeplattform sollte das Produkt oder die Dienstleistung immer einen Bezug zur Region haben und den regionalen Jäger ansprechen.

Das Deutsche Jagdportal ist mit mehreren 1.000 Besuchern täglich zu einer festen Institution bei den jungen Jägerinnen und Jägern geworden. Unsere Regionalgruppen tragen zum stetigen Wachstum unseres Portals entscheidend bei, weil der Schwerpunkt bei auf regionalen Informationen liegt. Wir möchten, dass dies auch weiterhin so bleibt, weshalb wir Wert darauf legen, dass Werbung in den Regionalgruppen immer auch einen regionalen Bezug haben sollte.

Waidmannsheil

Stefan Fügner
Administrator des Deutschen Jagdportals
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Mobil 0178 6141856

Wurfmeldung Deutsch Kurzhaar Mecklenburg-Vorpommern

Sonntag, 12.9.2021, bis Sonntag, 27.2.2022, dienstags bis sonntags 10 bis 18 Uhr,  Weserrenaissance-Museum Schloss Brake, Lemgo

Lemgo. Die Hofjagd hat eine faszinierende Geschichte von 2.500 Jahren und stellte ein gesellschaftliches Großereignis dar. Warum, in welchem Rahmen und wie wurde an den Fürstenhöfen der Renaissance gejagt? Wer durfte damals überhaupt jagen? Welche Rolle spielte die Hofjagd in Lippe? Und wie haben Künstler wie Lucas Cranach d.Ä., Wolfgang Birkner, Hans Steiner und Joos de Momper das höfische Waidwerk im Bild festgehalten?

Fragen wie diese nimmt die neue Sonderausstellung „Hofjagd – Privileg und Spektakel“ im Weserrenaissance-Museum Schloss Brake in Lemgo unter die Lupe. Die Eröffnung findet am Sonntag, 12. September 2021, um 16 Uhr statt, und zwar mit musikalischer Untermalung des Jagdhornbläserkorps der Alten Hansestadt Lemgo. Außerdem ist die Rollende Waldschule der Kreisjägerschaft Lippe im Einsatz. Anmelden kann man sich unter Tel. 05261/94500 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Der Eintritt ist frei.
„Wir präsentieren die unterschiedlichen Formen der Hohen Jagd, die französische Parforcejagd und die deutsche eingestellte Jagd. Ferner die Eber- und die Beizjagd. Die historische Jagd auf Wölfe spielt ebenfalls eine Rolle“, sagt PD Dr. Heiner Borggrefe, der Kurator der Sonderausstellung.
Zu sehen sind Bilder der Jagd in Malerei und Graphik sowie zahlreiche originale Jagdwaffen aus einer vergangenen Zeit, als noch vom Pferd mit Jagddegen, Jagdschwert und Saufeder gejagt und Vögel mit dem sogenannten Vogelschnäpper und der Leimrute erlegt wurden. Seltene Objekte wie ein Jagdhorn von 1500 oder schwere, mit Dornen besetzte Schutzhalsbänder für Hunde gegen den tödlichen Kehlenbiss der Wölfe runden die Ausstellung ab.
Freuen kann man sich außerdem auf verschiedene Tierfelle, die das Gerbereimuseum Enger zur Verfügung gestellt hat. Die Besucherinnen und Besucher können im wahrsten Sinne des Wortes begreifen, wie sich ein Wildschwein, ein Braunbär, eine Wildkatze oder ein Otter anfühlen.
Verschiedene Medienstation laden zum Mitmachen ein. Per Knopfdruck kann man unterschiedliche Jagdhornsignale und Tierstimmen anhören und auch dank entsprechender Hintergrundmusik in die Welt des Waldes eintauchen.
Passend zur Ausstellung sind mitreißende Konzerte, spannende Kindertheaterstücke und bebilderte Vorträge geplant. Für Kindergärten und Schulklassen gibt es spezielle museumspädagogische Angebote zum Mitmachen. Zur Ausstellung erscheint auch eine reichhaltig bebilderte Publikation mit anregenden Beiträgen zum Thema.

Nähere Informationen gibt es unter www.museum-schloss-brake.de.

Weserrenaissance-Museum Schloss Brake – Silvia Herrmann -

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit-, Schlossstr. 18, 32657 Lemgo

Tel.: 05261 / 94 50 22, FAX: 05261 / 94 50 50,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Hartelt: „Wieder einmal bestätigt sich, dass mit der Zunahme der Wolfsbestände in Deutschland auch die Zahl der getöteten Nutztiere rasant steigt.“

Berlin - Die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)“ hat die neuen Zahlen der von Wölfen verursachten Schäden veröffentlicht; wie üblich ohne jede weitere Information. Danach lebten im Monitoringjahr 2019/20 in Deutschland nachgewiesenermaßen 128 Wolfsrudel, 39 Wolfspaare und 9 einzelne Wölfe. Die Anzahl der geschädigten Nutztiere stieg um 37% gegenüber dem Vorjahr an. „Es zeigt sich wieder einmal, dass die Zunahme der Schäden an Nutztieren annähernd exakt mit der jährlichen Zuwachsrate an Wölfen korreliert. Es wird Zeit, dass die Politik endlich aufwacht und zur Kenntnis nimmt, dass dieser Trend ungebrochen die Existenz der Weidetierhaltung in Deutschland in Frage stellt“, so Eberhart Hartelt, der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Vorstand im Forum Natur.

Besonders betroffen von Wolfsschäden sind die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Schafe werden am häufigsten von Wölfen getötet, 3.444 im Jahr 2020, gefolgt von Gehegewild (248), Rindern (153) und Ziegen (92). Aber auch 13 Pferde, 7 Alpaka und 2 Herdenschutzhunde fielen dem Wolf zum Opfer. Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich ein erschreckendes Bild. Wurden im Jahr 2018 insgesamt 2067 Nutztiere vom Wolf getötet, waren es 2019 schon 2894 Nutztiere und im Jahr 2020 insgesamt 3959. Das sei in zwei Jahren ein Zuwachs von 92%! Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Schadenszahlungen an die Betroffenen wider, die sich von 418.246 EUR auf 800.294 EUR annähernd verdoppelt haben.

„Es ist beschämend, den im Internet veröffentlichten Bericht zu lesen, der eine reine „Copy & Paste Arbeit“ der DBBW ist, bei dem weitgehend nur die Zahlen alljährlich aktualisiert werden“, so Hartelt. So sei es nicht länger hinzunehmen, dass die fachlichen Ausführungen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen und den Folgen aus den steigenden Wolfsbeständen immer die gleichen bleiben, obwohl der Trend in der Entwicklung bei Wolfbestand und Schäden die nahende Katastrophe überdeutlich aufzeigt. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen im Vorfeld der Bundestagswahl dazu auf, sich klar zum aktiven Bestandsmanagement für den Wolf zu bekennen und die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen in der nächsten Legislatur durch eine erneute Novelle der entsprechenden Gesetze anzugehen. Dass der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen gehört, kann nur noch leugnen, wer auf einem anderen Stern lebt“, macht Hartelt deutlich.

Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ist ein Zusammenschluss aus neun Spitzenverbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, sowohl für die wirtschaftlichen, als auch für die naturschützenden Belange des ländlichen Raumes einzutreten. Die im AFN zusammengeschlossenen Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Winzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten bleiben kann.

ANF - Bildungsprojekt "Wolf bleibt Wolf"
Gregor Beyer, Projektkoordinator

+49 (30) 246 30 46 - 13 | +49 (151) 22655769 |
AFN, Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | www.wolfbleibtwolf.de

Begehungsschein Brandenburg

Pressemitteilung: AGDW – Die Waldeigentümer   Von der Marwitz zum Waldgipfel: Unterstützung der Bundesregierung für den Wald kam zur richtigen Zeit

Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes und Holzverwendung müssen im Fokus stehen

1. Juni 2021Am morgigen Mittwoch lädt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum zweiten Waldgipfel nach Sachsen-Anhalt ein. Im Fokus steht die Wirksamkeit der finanziellen Hilfen, die das BMEL mit einer Summe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro für den Wald in den vergangenen zwei Jahren mobilisieren konnte. „Diese Unterstützung hat den Waldbesitzern sehr geholfen“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW - Die Waldeigentümer, „sie war dringend nötig, um die Unmengen Schadholz zu beräumen, die nach drei Dürrejahren angefallen sind, und um die Flächen mit klimaresilienten Baumarten wieder zu bewalden.“

Angesichts der Katastrophe, die mit Sturm Friederike im Januar 2018 begonnen hatte, und die durch die Pandemie verschärft wurde, kamen die Hilfen der Bundesregierung zur richtigen Zeit.

Um die Wälder in Zeiten des Klimawandels und mit Blick auf die kommenden Generationen zu erhalten, muss die Klimaschutzleistung der Wälder honoriert werden. Ein Teil der Mittel, die aus der CO2-Bepreisung der Sektoren Verkehr und Gebäude in den Energie- und Klimafonds (EKF) fließen, muss dem Wald zugutekommen, so die zentrale Forderung der AGDW. „Unsere Wälder sind die Klimaschützer Nummer Eins“, sagte von der Marwitz, „nur mit einer Honorierung dieser Leistung kann die Klimaschutzwirkung der Wälder auch zukünftig aufrechterhalten werden“.

Der AGDW-Präsident begrüßte daher, dass sich der Bundesrat in den Beratungen zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Ende letzter Woche für eine nachhaltige Waldwirtschaft, für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und für den Ausbau der Klimaschutzwirkung durch eine nachhaltige Holzproduktion und -verwendung stark gemacht hat. Nun muss der Bundestag die Verwendung des ökologischen Rohstoffes Holz und dessen substituierende Wirkung klar im Gesetz verankern.

Denn der Einsatz des Rohstoffes Holz - z.B. im Gebäudebau oder in der Produktion von Alltagsgegenständen - führt nicht nur zu einer Erhöhung der CO2-Speicherleistung, sondern auch zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen, da er klimaschädliche Ressourcen wie Kohle und Gas ersetzt. Daher müssen diese Substitutionseffekte im Klimaschutzgesetz logischerweise auch den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft zugerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.waldeigentuemer.de
www.wald-ist-klimaschuetzer.de

Mit freundlichen Grüßen,

Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin

AGDW – Die Waldeigentümer
T: + 49 (0)30 / 31 16 67 6-25
M: 0160 / 140 77 67
www.waldeigentuemer.de

 

27. Mai 2021   AGDW begrüßt Erweiterung des Klimaschutzgesetzes durch Ausschüsse des Bundesrates

Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, nimmt der Bundesrat zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Stellung. Vorgeschlagen wird eine Gesetzesergänzung, die den großen Beitrag der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Holzverwendung zum Klimaschutz deutlich benennt. „Diese Erweiterung des Gesetzes ist fundamental für den Wald und für den Klimaschutz“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Die nachhaltige Nutzung unserer Wälder ist grundlegend für ihre Stabilisierung und für das Erreichen der ehrgeizigen nationalen und europäischen Klimaziele.“

Der Bundesrat liegt richtig, wenn er darüber hinaus ein starkes Plädoyer für die Verwendung des ökologischen Rohstoffes Holz und für dessen substituierende Wirkung im Gesetz festgeschrieben sehen will, denn: Der Einsatz von Holz führt zum einen zu einer Erhöhung der CO2-Speicherleistung und zum anderen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, da er klimaschädliche Ressourcen wie Kohle und Gas ersetzen kann. Diese substituierende Wirkung müsse den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft zugerechnet werden, heißt es in der ergänzenden Empfehlung der Bundesratsausschüsse.

Doch der Rohstoff Holz ist nicht nur ein bedeutender Klimaschützer, er ist auch langlebig und wiederverwertbar. „Die Bedeutung von Holz und die Nachfrage danach etwa im Gebäudesektor haben stark zugenommen“, sagte von der Marwitz, „daher muss auch mit Blick auf die kommenden Generationen dafür gesorgt werden, dass ausreichend Holz zur Verfügung steht.“

Voraussetzung dafür sind die Wirtschaftswälder, die für den Nachschub von Holz sorgen und gleichzeitig mit ihrer CO2-Speicherleistung einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ausdrücklich wendet sich die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates gegen die Stilllegung, d.h. gegen den Nutzungsverzicht, von Wäldern. Der Verzicht auf eine nachhaltige Holznutzung würde die Treibhausgasemissionen erhöhen, da die Speicherleistung der Wälder abnehmen und das fehlende Holz über weite Entfernungen hinweg aus häufig problematischen Herkünften importiert oder durch klimaschädliche Roh- und Werkstoffe ersetzt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen,

Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin

AGDW – Die Waldeigentümer
T: + 49 (0)30 / 31 16 67 6-25
M: 0160 / 140 77 67
www.waldeigentuemer.de

17. Mai 2021 AGDW stellt Forderungspapier für die kommende Legislaturperiode vor / Zwei Millionen Waldeigentümer sind eine starke Stimme in der Gesellschaft

„Neun Forderungen an die Politik“ - die AGDW – Die Waldeigentümer hat jetzt ihre Forderungen an die Politik für die kommende Legislaturperiode veröffentlicht. Darin skizziert der Bundesverband die langfristigen Herausforderungen, vor denen die Waldeigentümer angesichts des Klimawandels stehen, sowie neun Kernforderungen, die der Verband an die künftige Bundesregierung adressiert. „Die fast zwei Millionen Waldeigentümer sind eine starke Stimme aus der Mitte der Gesellschaft“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. Sie verfügen über eine zentrale gesellschaftliche Ressource - über den Wald -, die sie mit ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung über Generationen erhalten und pflegen.

So fordert der Verband, dass die Grundlagen des Generationsvertrages in der Forstwirtschaft angesichts des Klimawandels nicht gefährdet werden dürfen. Die neue Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass für den Waldbesitz entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Waldeigentümer diese wichtige Landnutzungsform angesichts zunehmender Extremwetterereignisse erhalten können.

Wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass Ökosystemleistungen wie die Klimaschutzleistung des Waldes honoriert würden, damit der Wald als Multitalent – als Klimaschützer, Sauerstoffproduzent und Holzlieferant, als Erholungsort und Lebensraum für Tiere und Pflanzen - auch in Zukunft erhalten bleibt.

Ein zentrales Thema für die Waldeigentümer ist die Vorfahrt für den Rohstoff Holz, die Holzverwendung muss etwa im Bausektor deutlich gesteigert werden. Damit auch künftige Generationen über ausreichend heimisches Holz verfügen, muss die Waldbewirtschaftung mit einer breiten, standortgerechten Baumartenwahl abgesichert werden. Dazu zählt auch die Einbeziehung von nichtheimischen Laub- und Nadelbaumarten.

„Des Weiteren müssen die Instrumente zur Krisenbewältigung novelliert werden“, so der Präsident. Die Reform des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes etwa zählt dazu wie auch die Etablierung eines notifizierten Katastrophenfonds, damit die Hilfen im Katastrophenfall schnell auf die Fläche gelangen.

Das Gros der Waldbesitzer in Deutschland zählt zum Kleinprivatwald: Im Durchschnitt verfügt ein Waldbesitzer über drei Hektar. Daher zählt die Stärkung des Kleinprivatwaldes und die bessere Ausstattung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse als wichtigste Partner zu einer weiteren zentralen Forderung der AGDW.

Darüber hinaus richtet die AGDW auch eine Forderung an Brüssel: Die EU Forest Strategy 2050 muss sich auf Zielsetzungen mit Umsetzungsregeln beschränken, so dass die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Waldstrategien entwickeln können, heißt es. Wichtig sei darüber hinaus, dass europäische Vorgaben im Wald subsidiär umzusetzen seien, um den regionalen Standortanforderungen von Wald und Mensch gerecht zu werden.

Das aktuelle Papier mit den neun Forderungen finden Sie hier: http://bit.ly/AGDW-Forderungen

Mit freundlichen Grüßen,

Larissa Schulz-Trieglaff

Pressesprecherin

AGDW – Die Waldeigentümer
T: + 49 (0)30 / 31 16 67 6-25
M: 0160 / 140 77 67
www.waldeigentuemer.de

11.05.2021  Pressestelle: OLG Frankfurt am Main

Sieht ein Jagdteilnehmer vor Schussabgabe auf eine Sau einen zuvor in deren Nähe wahrgenommenen Jagdhund nicht mehr, ist die Schussabgabe sorgfaltswidrig. Der Höhe nach bemisst sich der Schadensersatz für einen versehentlich getöteten Jagdhund nach den Kosten für einen vergleichbaren Welpen. Zu ersetzen sind zudem die Kosten für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung, um einen dem getöteten Hund vergleichbaren Ausbildungsstand zu erreichen. Da die vorprozessual bereits gezahlten 2.100,00 € diesen Anspruch bereits abdeckten, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichter Entscheidung die Berufung der Hundehalterin zurückgewiesen.
Nr. 32/2021

Die Klägerin verlangt Schadensersatz für ihren bei einer Drückjagd versehentlich von dem Beklagten erschossenen, 20 Monate alten Jagdhund. Sie begehrt über die vorgerichtlich von der Haftpflichtversicherung bereits erhaltenen 2.100,00 € hinaus weiteren Schadensersatz unter Verweis auf erheblich höhere Ausbildungskosten.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg.

Der Beklagte hafte hier zwar grundsätzlich wegen eines fahrlässigen Sorgfaltspflichtverstoßes bei der Schussabgabe, führte das OLG aus. Er habe sich nicht vor Abgabe des Schusses die erforderliche Gewissheit verschafft, dass eine Gefährdung anderer

ausgeschlossen sei. Seinen eigenen Angaben nach habe er eine Sau kommen sehen, die von einem Hund mit Warnweste und dem Terrier der Klägerin gehetzt worden sei. Er habe die Sau angesprochen. Als sie sich ihm bis auf 60-70 m genähert habe, sei der Hund mit Warnweste ca. 10 m neben ihr gewesen. Den Hund der Klägerin habe er dagegen nicht mehr gesehen. Er habe angenommen, dass sich dieser entfernt habe, und deshalb geschossen.

Das OLG betont, dass der Beklagte bei dieser Sachlage von einer Schussabgabe hätte absehen müssen, da er den Hund der Klägerin nicht mehr gesehen hatte. Der Beklagte habe damit nicht ausschließen können, dass sich der Hund der Klägerin nicht verdeckt hinter dem Wildschwein befand und im Fall eines Schusses in dieser Richtung getroffen würde.

Der Höhe nach allerdings sei der Schaden mit der vorgerichtlichen Zahlung von 2.100,00 € vollständig ausgeglichen. Der Schadensersatzanspruch bemesse sich hier zum einen nach dem Preis für einen vergleichbaren Welpen. Dieser Preis liege bei 500,00 €. Zum anderen seien die Kosten zu berücksichtigen, die für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung aufzuwenden seien, um den Ausbildungsstand des getöteten Hundes zu erreichen. Gemäß den sachverständigen Ausführungen seien dafür unter Berücksichtigung des nachgewiesenen Ausbildungsstandes des Terriers der Klägerin insgesamt 79 Stunden anzusetzen. Bei Ansatz von 10 € je Ausbildungsstunde ergebe sich damit ein unter dem bereits ausgeglichenen Betrag liegender Wert, so dass der Klägerin kein weiterer Anspruch zustünde.

Ansprüche gegen den Jagdleiter bestünden bereits dem Grunde nach nicht. Ihm falle keine Pflichtverletzung zur Last. Es habe insbesondere keiner besonderen Anweisung bedurft, nicht auf bei der Jagd eingesetzte Hunde zu schießen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.04.2021, Az. 4 U 184/19

(vorausgehend LG Gießen, Urteil vom 19.07.2019, Az. 2 O 189/18)

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Zur Seite des OLG Frankfurt

Jagdverpachtung Hessen

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