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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Jagdverpachtungen

Jagdverpachtungen (11)

An dieser Stelle veröffentlichen wir künftig die neuesten Jagdpachtangebote!

Immer häufiger fordern Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdverpächter ein Jagdbewirtschaftungskonzept, wenn eine Jagdverpachtung neu ausgeschrieben wird. Mit den anstehenden Jagdverpachtungen zum 1.4.2025, deren Ausschreibungen in den nächsten Monaten beginnen, sollte sich jeder, der sich um eine Jagdverpachtung bewirbt, mit der Thematik auseinandersetzen.

Das Interesse, eine Jagd zu pachten, ist unverändert hoch. Die Jungjäger, die jedes Jahr neu auf den Jagdmarkt drücken und eine Jagdmöglichkeit suchen, ist weiterhin auf Rekordniveau. Oft bitten uns Jagdgenossenschaften, die bei uns im Jagdportal Ihre Jagd ausgeschrieben haben, eine Jagdverpachtung vorzeitig offline zu nehmen, weil sie die Flut der Bewerbungen auf die Jagdverpachtung nicht mehr bearbeiten können.

Wegen dieser unverändert hohen Bewerberflut fordern seit einigen Jahren Jagdgenossenschaften immer häufiger ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept von den Bewerbern um die Jagdpacht. Tendenziell sind es Jagdgenossenschaften mit hohem Waldanteil am gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. kommunale Eigenjagdbesitzer mit fast 100 % igem Waldanteil. Dies hat seine Ursache in weit zurückliegender Veränderungen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Ohne Betrachtung dieser radikalen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die Jagd, kann man den Druck, der auf den Waldbesitzern lastet, nicht verstehen.

In einigen genossenschaftlichen Jagdbezirken tendiert der Jagdwert der landwirtschaftlichen Flächen mittlerweile gegen Null

Mein Vater hatte noch vor 50 Jahren bei einer Jagdpacht eines genossenschaftlichen Jagdreviers mit 500 ha über 10 Landwirte mit Dutzenden von Kleinparzellen, auf denen die verschiedensten Produkte angebaut wurde. Fast alle Landwirte bauten sowohl Getreide an, als auch Futter für ihr eigenes Vieh. Diese kleinteilige Landwirtschaft ist binnen weniger Jahre vollständig verschwunden. Mittlerweile bewirtschaftet ein einziger landwirtschaftlicher Großbetrieb Flächen, die sich gleich über mehrere Dörfer erstrecken. Nicht wenige Dörfer haben gar keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Wer heute eine Jagd pachtet, hat es oft nur noch mit 2 -3 landwirtschaftlichen Großbetrieben zu tun und die Summe der Felder und Wiesen im gepachteten Jagdbezirk kann man an 2 Händen abzählen.

Diese landwirtschaftlichen Großflächen werden weiter zunehmen, weil der Trend in der Landwirtschaft der da lautet: „Wachsen oder weichen“ noch lange nicht abgeschlossen ist.

Ein Wildbiologe, der diese Flächen über das ganze Jahr einmal beobachtet, wird feststellen, dass diese Flächen außer Deckung in der 5 monatigen Vegetationsphase unserem Wild nichts zu bieten haben. Fast alle dieser Äcker sind ab Oktober riesige braune ökologisch tote Flächen. Man könnte diese Flächen auch zubetonieren und braun anstreichen, der biologische Nutzen wäre der gleiche. Diese Flächen sind wildbiologisch wertlos, ihr Jagdwert tendiert gegen null. Bei der Berechnung der jagdbare Fläche und der Jagdpacht werden diese jagdlich nutzlosen Flächen aber immer noch berechnet.

Mähdrescher, Maishäcksler und Scheibeneggen treiben das Wild im Herbst in die Wälder

Wenn die Deckung, die das Getreide und der Mais im Sommer bietet, verschwunden ist, wird unser Schalenwild in die übriggebliebenen Waldflächen getrieben. Steht dem Wild im Herbst durch Mast und Brombeeren im Wald noch genügend Äsung zur Verfügung, beginnt im Februar der massive Verbiss. Die Ricken müssen neben dem Haarwechsel das schnelle Wachstum des Embryos bewerkstelligen. Bis im Mai die Deckung in der Feldflur durch Getreide wieder vorhanden ist, kann das Schalenwild nur durch Verbiss im Wald seinen Nahrungsbedarf decken.

Der hohe Verbiss, der heute oft festgestellt wird, hat vor allem seine Ursache in der neu entstandenen industriellen Landwirtschaft und ihre gigantischen Agrarflächen ohne Jagdwert für unser Wild, wobei immer noch mit jagdlich völlig wertlosen Flächen gerechnet wird.

Die Wilddichte in Jagdbezirken mit hohem Feldanteil muss den neuen Verhältnissen anpasst werden

Wurde früher an Hand der Quote von Feld- und Waldanteil ein Jagdwert bestimmt, reicht diese Betrachtung nicht mehr aus. Zur Ermittlung der Wilddichte, die der Jagdbezirk verträgt, können die vorhandenen Feldflächen nicht mehr oder nur noch bedingt herangezogen werden, weil diese Flächen dem Wild 8 Monate nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Jagdgenossenschaften, bei denen die Waldbesitzer den hohen Verbiss rügen, müssen erkennen, dass die Monokulturen auf den Feldern das Wild in den Wald treibt. Dies führt zu einer Reduzierung des Jagdwertes des Jagdbezirkes im Ganzen. Einem Jagdbezirk mit hohem Feldanteil steht somit zur Bejagung fast nur noch die Waldflächen zur Verfügung. Dies muss sich im Preis für die Jagdpacht im Jagdpachtvertrag widerspiegeln.

Das Jagdbewirtschaftungskonzept als Leitfaden für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Waldbauern und Jagdpächter

In den vielen Gesprächen mit Jagdvorstehern, die ihre Flächen verpachten wollen, ist die Regiejagd immer die ultima ratio. Auf der Wunschliste ganz oben steht immer der ortsnahe Jagdpächter mit einer hohen Kenntnis über die komplexen Zusammenhänge von Jagd, Landwirtschaft und Waldbau. Auch die Jagdvorsteher wissen, dass für eine intensive Bejagung im Wald nur gut ausgebildete Jäger eingesetzt werden können, die es eher selten gibt. Auch wissen sie, dass nach dem Erlegen von Schalenwild frei werdende Einstände binnen weniger Tage wieder durch nachrückendes Wild aufgefüllt werden. Die oben geschilderte Problematik der Wildschäden durch Verbiss und deren Reduzierung durch hohe Abschüsse sind fast allen Jagdvorstehern genau bekannt. Auch weiß man, dass diese Verbissschäden nicht wie Wildschäden in den Feldern recht einfach zu schätzen und zu begleichen sind. Nur eine enge Zusammenarbeit von Jagdgenossen, die große Waldflächen in der Jagdgenossenschaft haben, bekommen die Jagdpächter die Verbisschäden in den Griff. Bei der Reduzierung der Jagdpacht kommt man Bewerbern mit einem schlüssigen Jagdbewirtschaftungskonzept entgegen.

Die Jagdpachteinnahmen stellen für den Waldbauern nur einen unbedeutende vernachlässigbare Nebeneinkunft dar. Die Erlöse aus Holz sind in der Regel 10-20 mal höher. Jedem Jäger, der sich deshalb um die Jagdpacht auf Basis eines Jagdbewirtschaftungskonzeptes bewirbt, sollte klar sein, dass die Jagdgenossenschaft nicht daran interessiert ist, einen maximalen Pachtpreis zu erzielen, sondern man alleine den Verbiss in den Griff bekommen will. Die Jagdgenossenschaften suchen professionelle Jäger, die ihr Handwerk verstehen und mit Waldbauern über die Pachtdauer von in der Regel 10 Jahre gut zusammenarbeiten. Das Jagdbewirtschaftungskonzept kann man somit auch als Alternative zum jagdlichen Regiejagdbetrieb sehen, wenn die Professionalität erkennbar wird..

Die Begriffe „Hege und Waidgerechtigkeit“ haben im Jagdbewirtschaftungskonzept nichts zu suchen

Im Jagdbewirtschaftungskonzept sollte der Bewerber um die Jagdpacht als professionellen Jagdpächter erkennbar sein, der den vorgegebenen Abschuss erfüllen kann und die Jagd tierschutzgerecht ausübt. Die Begriffe Hege und Waidgerechtigkeit sind für Außenstehende der Jagd, was die meisten Jagdgenossen sind, wenig hilfreich und lenken vom eigentlichen Ziel einer professionellen Jagd ab.

Das Deutsche Jagdportal berät in den Monaten vor Beginn des neuen Jagdjahres zahlreiche Jagdpachtinteressierte bei der Erstellung von Jagdbewirtschaftungskonzepten bei der Bewerbung um eine Jagdpacht.

 

Bei Fragen zu dieser Tätigkeit stehe ich telefonisch zur Verfügung.

 

Waimannsheil

 

Stefan Fügner

Telefon: 0178 6141856

email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Personalkarussell in Sachsen

 

 

 

 

 

 

 

 

Gamsjagd in den Alpen

Dass viele Jungjäger, die wenig oder gar keine Kontakte in die Jägerschaft haben und somit große Probleme bei der Suche einer Jagdmöglichkeit haben, hat sich mittlerweile herumgesprochen.

Als in der letzten Ausgabe des Jagdmagazins „Der Überläufer“ sich ein niederländischer Jagdpächter, der in Deutschland ein Revier gepachtet hat, darüber berichtet, dass es für ihn schier unmöglich ist, trotz vieler Vorgespräche einen Jungjäger zu finden, kam es in der Facebookgruppe „Jagdrevier Verpachtung“ zu einer ungewöhnlich regen Diskussion, hatte bis zu diesem Zeitpunkt doch noch kein Jagdpächter zum Problem der fehlenden Jagdmöglichkeit für Jungjäger in dieser ausführlichen Form Stellung genommen. Bei vielen Kommentaren zum eingestellten Artikel wurde die Verzweiflung vieler Jungjäger deutlich.

Der Autor

Wir vom Deutschen Jagdportal haben uns nun wegen der großen Resonanz auf den Artikel des niederländischen Jagdpächters entschlossen, in loser Folge verschiedene Beiträge unter der Hauptüberschrift „Modernes Jagdmanagement“ im Jagdblog des Deutschen Jagdportals zu veröffentlichen. Als Administrator, Mitinhaber und Mitbegründer des Deutschen Jagdportals werde ich diese Artikel verfassen, weil ich auf eine fast 50 Jahre lange Erfahrung als Jäger, Jagdhundeführer und Jagdleiter zurückblicken kann. Seit 20 Jahren bin ich zudem Gründer und Vorsitzender des Jagdvereins Lehrprinz e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, Jungjägern und Jagdhundeführern den Einstieg in das aktive Jagen zu ermöglichen. Ich habe mittlerweile in meinem bisherigen Jägerleben weit über 50 Jungjäger auf das erste Stück Schalenwild geführt -genau weiß ich es nicht-  und unzählige Gespräche mit verzweifelten Jungjägern geführt. 

Die Jagd im Wandel der letzten 50 Jahre

Bereits zu meinem 30 -jährigen Jagdscheinjubiläum schrieb ich über die Veränderungen der Jagd einen Artikel, den ich ein Jahr später in meinem „Jagdblog-das etwas andere Jagdtagebuch“ unter dem Titel „Halbzeit-ein Rückblick auf 30 Jahre Jägerleben“ veröffentlichte. Die Veränderungen der Jagd, die ich beschrieb und die sich damals schon abzeichneten, haben sich fortgesetzt und treten nun durch die Verdoppelung der jährlich neuen Jungäger, die auf den Jagdmarkt strömen, offen zu Tage.

Jagdscheinanwärter einst und jetzt

Als ich mich im Herbst des Jahres 1975 bei einem Jungjägerkurs anmeldete, gab es in ganz Deutschland noch keine einzige überregionale gewerbliche Jagdschule. Im Hinterzimmer einer völlig verrauchten heruntergekommenen Gaststätte bei Altbier, Schaps und Zigaretten trafen sich Ausbilder und Jagdscheinanwärter zweimal in der Woche zum Lernen. Entscheidend aber war -im Gegensatz zu heute- fast alle Teilnehmer kamen entweder aus den grünen Berufen wie Land- und Forstwirtschaft, waren betuchte Unternehmer oder deren Söhne. Damen machten zu dieser Zeit keinen Jagdschein. Ein verschwindend kleiner Teil waren Jagdscheinanwärter ohne Kontakt in die Jägerschaft. Fast alle Jagdscheinanwärter kannten bereits beim Eintritt in den Kurs einen Jagdpächter, der ihnen zu Beginn des Kurses die Möglichkeit, nach der bestandenen Jägerprüfung zu jagen, eingeräumt hatte. Für viele, vor allem die jungen unter den Jagdscheinanwärtern stellte das Ablegen der Jägerprüfung eigentlich nur die Legalsierung der bereits ausgeübten Jagd dar. Praktische Jagderfahrung hatten die jungen Jagdscheinanwärter zu genüge.

Und noch etwas unterschied die Jagscheinanwärter damals von denen von heute: Im Vordergrund stand die Aufnahme in eine elitäre gesellschaftliche Gruppe. Das Golfen oder das Segeln war damals noch lange nicht so verbreitet, wie wir es heute kennen. Heute geben die meisten Jagdscheinanwärter als Grund für das Ablegen der Jägerprüfung das Naturerlebnis an. Hätte vor 50 Jahren ein Jagdscheinanwärter diesen Grund angeführt, hätte er allgemeines Kopfschütteln ausgelöst.

Die Jagdpächterschaft vor 50 Jahren und heute

Doch auch in der Jagdpächterschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten ein schleichender, aber entscheidender Wandel vollzogen. In den 1970 er Jahren stellten überwiegend die regional verwurzelte Unternehmer die Jagdpächter. Oft waren sie mit ihren 20 und mehr Mitarbeitern der größte Arbeitgeber und hatten dementsprechend großen Einfluss in der Region. Ein entsprechend repräsentatives Jagdhaus gab den Rahmen, um die für das Unternehmen notwendigen Geschäfte mit und auf der Jagd abzuwickeln. Diese Jagden hatten in der Regel eine Größe jenseits der 700 ha. Ich kann mich nicht erinnern, in den ersten 20 Jahren meines Jägerlebens jemals in einer Jagd gejagt zu haben, die kleiner als 500 ha war.

Ein mit einem kleinen Gehalt als Hausmeister in der Firma angestellter und mit einem ausgedientem Firmenwagen ausgestatteter Jagdaufseher erledigte alle anfallenden Revierarbeiten. Bei den exklusiven Hochwildjagden in der Eifel, Hunsrück, Spessart, Taunus, Kellerwald, Knüllwald, Görde, und bayerisches Voralpenland waren es vor allem Konzerne der deutschen Industrie und Großindustrielle, die als Pächter auftraten. Hier wurde dann auch kein Jagdaufseher, sondern gleich ein oder mehrere Berufsjäger eingestellt, die sich nicht nur um das Revier, sondern auch um die jagdlichen Belange der Jagdgäste kümmern mussten.

In den weit abseits der Ballungsgebiete gelegenen Niederwildrevieren blieb dem Rest der Jägerschaft noch genügend jagdliche Betätigung auch mit kleinem Geldbeutel.

Dieses Jagdpächtermilieu ist lange Geschichte. Die großen Jagden der Konzerne sind den Komplianceregeln der Industrie zum Opfer gefallen. In den 1980er Jahren begann bis heute anhaltend der Ausverkauf des regional verwurzelten Mittelstandes. Sie wurden entweder verkauft, fusioniert, aufgelöst oder gingen in die Insolvenz.

Übrig geblieben waren Jagdgenossenschaften, denen nach und nach die Pächter ausgingen. Um das Dilemma abzuwenden, wurden die einst große Jagdbögen in viele kleine Jagdbögen aufgeteilt. Zudem wurden dann diese kleinen Jagdbögen an Jagdpächtergemeinschaften verpachtet. Mehrere Jagdpächter konnten  nun die Jagdpacht der geschrumpften Jagdbögen schultern. Die kleineren Jagdbögen sind bei der Verpachtung somit auch für weniger betuchte Jäger erschwinglich. Für die Jagdgenossenschaften war es die logische Konsequenz auf den Wandel. Allerdings benötigen diese Kleinreviere aus Sicht der neuen Pächter  weder einen Jagdaufseher noch einen Berufsjäger. Ein fataler Irrtum!

Mit dem Ende der großen Reviere endete auch die Zeit der Jagdaufseher und der Berufsjäger.

Der (Jung)jäger als Begehungsscheininhaber soll´s nun richten

Doch für das Wegfallen der professionellen Revierbetreuung hatten die Jagdpächter der neuen Generation schnell eine Lösung. Jagdschulen produzieren ein Heer an unbedarften Jungjägern, die nach der Möglichkeit des praktischen  Jagens dürsten. Wenn man denen einen üppigen Hegebeitrag abnimmt, können sie sich gleich um Revierpflege, Hege und Wildvermarktung kümmern.  Wer aufmerksam durch unsere Reviere geht und zahlreiche Gespräche mit Jungjägern geführt hat, weiß, dass dieses Konzept bis heute nicht funktioniert und selbst bei der jährlichen Verdoppelung der Jungjäger niemals aufgehen wird.

Wer sich einmal mehrere Jahre mit der Tätigkeit der Revierbetreuung auseinander gesetzt hat und diese Tätigkeit auch ausgeübt hat, weiß, dass sich hier gleich mehrere Berufe vereinen. Dabei geht es gar nicht alleine darum, diese Tätigkeiten ausüben zu können, sondern es oft darum geht, ein Gespräch mit den Inhabern dieser Berufe führen zu können. Der Umgang mit Holz zum Hochsitzbau sollte jedem klar sein. Aber auch weitreichende Kenntnisse aus der Landwirtschaft (Ackerbau, Viehzucht) und Forstwirtschaft sind notwendig, um mit den anderen Landnutzern ein Gespräch führen zu können. Nach der Jagd muss das Wild vermarktet und verarbeitet werden. Kenntnisse aus dem Metzgerhandwerk und der gehobenen Gastronomie sind erforderlich. Nun muss jedem klar sein, dass all diese Kenntnisse der praktischen Jagd völlig unabhängig von der Reviergröße erforderlich sind. Und neben der Fallenjagd und der Pflege der Hochsitzeinrichtungen soll dies nun der Jungjäger ohne praktische Ausbildung aber mit akademischen Abschluss richten bei gleichzeitigem Entrichten eines üppigen Hegebeitrages 

Solch ein Konzept ist zum Scheitern verurteilt.

 Im 2. Teil zum Thema Modernes Jagdmanagement geht es um: Der Jagdpächter als Dienstleister

 

Waidmannsheil

 

Stefan Fügner

Telefon: 0178 6141856   

email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gamsjagd in den Alpen

 

 

Kurzanleitung zur Erstellung einer Ausschreibung für Jagdverpachtungen

Jagdverpachtung Hessen


Revierbeschreibung: Fügen Sie detaillierte Informationen zum Revier hinzu.

Anforderungen an den Pächter: Stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen klar und vollständig sind.

Pachtbedingungen: Geben Sie klare Informationen zu Pachtbeginn, -dauer und -preis.    

Bewerbungsunterlagen: Listen Sie alle notwendigen Unterlagen auf, die von den Bewerbern eingereicht werden müssen.

Kontaktinformationen: Fügen Sie vollständige und korrekte Kontaktinformationen hinzu.

Beim Bewerben der Jagdpachtausschreibung im Internet sollte berücksichtigt werden, dass Revierkarten, Fotos des Reviers und auch der Pachtvertrag eingestellt werden kann. Das Budget für das Bewerben der Ausschreibung und das Festlegen, in welchen Medien die Jagd beworben werden sollen, sollte mit den Mitgliedern abgesprochen werden. 

Diese Vorlage kann nach Bedarf angepasst und erweitert werden, um spezifische Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Jagdreviers widerzuspiegeln.


Revierbeschreibung

Jagdrevier: (Name des Reviers, wie es bei der Unteren Jagdbehörde geführt wird)

Die Jagdgenossenschaft (Name der Jagdgenossenschaft) beabsichtigt, das Jagdrevier (Name des Reviers, Genossenschaftsrevier/Eigenjagdrevier) zur Pacht ab dem (Datum) für eine Dauer von (Dauer der Pacht, z.B. 9 Jahre) zu verpachten.

Lage: (Beschreibung der geografischen Lage des Reviers, z.B. Gemeinde, Landkreis)

Fläche: (Angabe der Größe in Hektar)

Wildarten: (Beschreibung der möglichen Jagdarten, z.B. Hochwild, Niederwild)

Bewirtschaftung: (Informationen zur aktuellen Bewirtschaftung, z.B. Wiesen, Wälder, Gewässer) Anforderungen an den Pächter:Jagdschein: Gültiger Jahresjagdschein erforderlich, Nachweis der Pachtfähigkeit durch die Untere Jagdbehörde.

Versicherung: Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

Erfahrung: Nachweisbare Jagderfahrung, vorzugsweise im betreffenden Wildartenbereich

Verpflichtungen: Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Pachtbedingungen, Vergabe von Begehungsscheinen an örtliche Jäger, Begrenzungen von unentgeltlichen/entgeltlichen Begehungsscheinen Jagdessen, Wildschadenübernahme in voller Höhe/Begrenzt bis Euro, maximale Entfernung zum Wohnort/Begrenzung der Ausschreibung ausschließlich an ortsnahe Jäger (nicht weiter als ...km/Kreisgebiet) , körperlicher Nachweis kann durch Vorlage des erlegten Wildes verlangt werden

Wildschadensverhütungsmaßnahmen: Teilnahme an Wildschutzarbeiten, wie Zäunung und Vergrämung


Pachtbedingungen

Pachtbeginn: (Datum des Pachtbeginns)

Pachtdauer: (Dauer der Pacht)

Pachtpreis:([Angabe des jährlichen Pachtpreises oder Hinweis auf Verhandlung, Hinweis auf die im Bundesland geltende Jagdpachtsteuer, Wildschadenspauschale, Jagdessen)

Zahlungsmodalitäten: (Beschreibung der Zahlungsbedingungen)


Bewerbungsunterlagen

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens (Bewerbungsschluss, z.B. 31. Juli 2024) an die untenstehende Adresse zu senden. Die Bewerbungsunterlagen sollten folgende Dokumente enthalten:

Anschreiben mit Motivationsschreiben#

Kopie des gültigen Jagdscheins

Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung

Nachweis der Jagderfahrung

Referenzen und ggf. weitere relevante Unterlagen


Kontakt:

Jagdgenossenschaft (Name der Jagdgenossenschaft)
(Name des Ansprechpartners/Jagdvorstands)
(Adresse)
(Telefonnummer)
(E-Mail-Adresse)

Hinweis:

Die Jagdgenossenschaft behält sich das Recht vor, Bewerber zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und die endgültige Auswahl nach eigenem Ermessen zu treffen. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ansprechpartners)
(Position)
Jagdgenossenschaft (Name der Jagdgenossenschaft)

 

 

Kurzanleitung zum Anpassen der Ausschreibung:

  1. Revierbeschreibung: Fügen Sie detaillierte Informationen zum Revier hinzu.

  2. Anforderungen an den Pächter: Stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen klar und vollständig sind.

  3. Pachtbedingungen: Geben Sie klare Informationen zu Pachtbeginn, -dauer und -preis.

  4. Bewerbungsunterlagen: Listen Sie alle notwendigen Unterlagen auf, die von den Bewerbern eingereicht werden müssen.

  5. Kontaktinformationen: Fügen Sie vollständige und korrekte Kontaktinformationen hinzu.

  6. Onlineausschreibung: Beim Bewerben der Jagdpachtausschreibung im Internet sollte berücksichtigt werden, dass Revierkarten, Fotos des Reviers und auch der Pachtvertrag eingestellt werden kann.

  7. Budgetierung der Ausschreibungskosten: Das Budget für das Bewerben der Ausschreibung und das Festlegen, in welchen Medien die Jagd beworben werden sollen, sollte mit den Mitgliedern abgesprochen werden.

Diese Vorlage kann nach Bedarf angepasst und erweitert werden, um spezifische Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Jagdreviers widerzuspiegeln.

 

Sie möchten Ihre Jagdpachtausschreibung  online präsentieren?  Wir helfen Ihnen gerne. Wenden SIe sich an das Deutsche Jagdportal Herrn Stefan Fügner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   Mobil 0178 6141856

 

Man kann es kaum glauben, aber das Landratsamt Starnberg hat unser Flehen vom Deutschen Jagdportal erhört!

Als erster Kreis in Deutschland hat der Landkreis Starnberg ein vollständiges Jagdpächterverzeichnis erstellt. Trotz der Widerstände vieler Jagdpächter  können nun alle Bürger im Landkreis Starnberg sich in Notfällen mittels der digitalisierten Karte an ihren Jagdpächter in ihrer Region wenden. Ein Riesenschritt zu mehr Tierschutz zum Wohle unseres Wildes. Wir danken der IT Abteilung im Landratsamts Starnberg für diese tolle Arbeit

Hier die Beschreibung der Datenbank durch das Landratsamt Starnberg mit Link zur Datenbank:

Jagdrevierübersicht und jagdliche Einrichtungen

Die Anwendung GeoLIS.Revierübersicht zeigt die räumliche Ausprägung der Jagdreviere im Landkreisgebiet.

Klicken Sie auf die in der Karte dargestellten Jagdreviere. Das sich öffnende Fenster zeigt die GeoLIS-Reviernummer und den Namen des Reviers an.

Die im GeoLIS parzellenscharf geführten Reviergrenzen sind besonders für alle mit dem Jagdrecht in Zusammenhang stehenden Aufgabenstellungen hilfreich. Nach den gesetzlichen Vorgaben von §5 Bundesjagdgesetz und Artikel 3 Bay. Jagdgesetz setzt die Untere Jagdbehörde über einen Bescheid rechtsverbindliche Jagdreviergrenzen fest. Die graphische Dokumentation ermöglicht es, Widersprüche und Konflikte bei der Revierabgrenzung systematisch zu ermitteln und zu bereinigen. Sie hilft bei der Planung von Maßnahmen gegen den Wildverbiss oder bei der zeitnahen Beantwortung von Fragen bei Wildschäden. Darüber hinaus ist auch das Problem der befriedeten Bereiche lösbar. In Kombination mit Luftbildern und topographischen Geo- und Flurstücksdaten wird eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und dauerhaft dokumentierte Abgrenzung vollzogen.

 

https://www.lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerservice/Online-Service/GeoLIS-Geographisches-Landkreis-Informationssystem-Starnberg-/Geo-Inhaltsverzeichnis/Jagdwesen/

 

Dem Wolf auf der Fährte - Mehrfache Isegrim-Sichtungen in der westlichen Altmark

Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

 

Eigentlich wollte ich gar keine Jagd pachten, aber…

So oder ähnlich beginnen meine Gespräche mit Jagdpächtern, die sich ohne ausreichende Vorkenntnisse oder Vorplanung in das Abenteuer Jagdverpachtung gestürzt haben und sich nun vor zahlreiche Probleme gestellt sehen, an die sie vor der Anpachtung nicht gedacht hatten.
Immer zahlreicher wird der Anteil der Jäger und Jägerinnen, die ohne familiären Hintergrund den Jagdschein machen. Dieser Anteil nimmt natürlich bei den jungen Jagdpächtern, die erstmalig eine Jagd pachten, ebenso kontinuierlich zu. Immer weniger können in der Jagd des Vaters/Onkels oder eines anderen Verwandten das Handwerk des Jagdpächters in jungen Jahren erlernen und diese jahrelangen Erfahrungen aus dem „Familienbetrieb“ für das spätere Leben als Jagdpächter übernehmen.

Doch die eigentlichen Ursachen, weshalb sich jagdlich unerfahrene Jäger leichtsinnig in das Abenteuer Jagdanpachtung stürzen, liegen ganz woanders:
Nach einigen Jahren des Jungjägerdaseins, dass man mit dem einen oder anderen entgeltlichen und unentgeltlichen Begehungsschein und der Teilnahme an Drückjagden überbrückt hat, stellt man fest, dass man das Jägerleben in Form eines Begehers unter der Leitung eines launischen Jagdpächters mit strengen Abschussvorgaben nicht weiter führen will. Bei oft viel zu strengen Abschussfreigaben durch den Jagdpächter bei gleichzeitig fehlender Ansprechroutine bleibt der Finger viel zu oft gerade, um Ärger zu vermeiden. Aber die wirkliche Schussroutine, die ich als erfahrener Jäger benötige, stellt sich in dieser Form des selektiven Jagens nicht ein. Diese strengen Abschussvorgaben sind häufig auch der Grund, weshalb viele hoffnungsvoll angenommenen Begehungsscheinangebote nach kurzer Zeit wieder aufgelöst werden.
Schnell sucht man dann das Heil in der eigenen Jagdpacht und drängt die Risiken durch fehlende Erfahrung in den Hintergrund.
Man will ohne Vorgaben frei und unabhängig jagen!

Wir möchten in einer losen Folge die verschiedenen Punkte, die es zu beachten gilt, wenn man sich dazu entscheidet, eine Jagd zu pachten, darstellen, um den Jungjägern, die eine Jagd erstmalig pachten wollen, einige wichtige Tipps an die Hand zu geben.

Im ersten Teil geht es um das Thema

Teil 1: Wie bewerbe ich mich um eine Jagdpacht?

Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Zunächst gilt festzuhalten, dass nur sehr wenige Genossenschaftsjagden öffentlich ausgeschrieben werden. Viele dieser Jagden sind schon seit mehreren Jagdperioden in der Hand eines Jagdpächters und selbst wenn dieser Jagdpächter aus Altersgründen ausscheidet, kommt es sehr selten zur Ausschreibung. Es findet sich dann immer am Ort oder im nahen Umfeld Jäger, die das Pachtverhältnis übernehmen. Da es sich bei den Jagdgenossenschaften um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, sind sie von den strengen Ausschreibungsverpflichtungen, wie sie für Kommunen gelten, befreit. Diese Befreiung ermöglicht die Vergabe unter der Hand, was wiederum dazu führt, dass die Jäger, die bei der Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind, von Vetterleswirtschaft sprechen und die Gerüchteküche brodelt. Bei der Vergabe ohne Ausschreibung nur einer einzigen Jagd und bei gleichzeitig mehreren Bewerbern ist dieser Unfrieden unter den örtlichen Jägern fast schon vorprogrammiert.

Kommunale Eigenjagden:
Ganz anders verhält es sich bei der Vergabe von Eigenjagden, die sich in kommunaler Hand befinden bzw. bei Genossenschaftsjagden, bei denen die Kommune der größte Jagdgenosse ist. Hier fordert der Bürgermeister, streng nach den Vergaberichtlinien zu verfahren, fürchtet er die strenge Kommunalaufsicht, die Pacht- und Mietverträge immer sehr genau prüft.
Im Südwesten von Deutschland (südliches Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) halten die Kommunen immer noch große Waldflächen im Eigentum. Hier kommen jedes Jahr große Mengen an Eigenjagden öffentlich zur Verpachtung, die auch fast alle vom Jagdportal in die Jagddatenbanken aufgenommen werden, weil wir diese Ausschreibungen begleiten bzw. diese öffentlichen Ausschreibung erfassen können.
Hier hat man es dann auch fast immer beim ersten Gespräch vor der Verpachtung mit dem Stadtförster der Stadt oder Gemeinde zu tun. Jeder, der sich auf solche Jagden mit einem hohem Anteil an kommunalen Waldflächen bewirbt, sollte klar sein, dass hier die waldbaulichen Ziele im Vordergrund stehen.

Bewerbung auf eine ausgeschriebene Genossenschaftsjagd:
Bei der Bewerbung um die Jagdpacht einer Genossenschaftsjagd kommt man um das Gespräch mit dem Jagdvorsteher nicht herum, will man sich gegenüber den anderen Bewerbern abheben. Als zukünftiger Jagdpächter ist man mit dem Tag der Anpachtung Mitglied der Gruppe der Landnutzer (Schäfer, Imker, Landwirte, Fischwirte, Förster). Auch wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht mit dem Pachten der Jagd verfolgt, so erwirbt man mit dem Pachtvertrag das Recht, eine festgelegte Fläche nutzen zu dürfen. Mit diesem Pachtverhältnis erwirbt man Rechte und hat gegenüber den Eigentümern aber auch Pflichten, die es zu erfüllen gilt.

Hatte man seit dem Erlangen des Jagdscheins viel mit anderen Jägern zu tun und kommt zudem aus einem Beruf, in dem man es wenig oder gar nicht mit Natur zu tun hat, führt man nun erstmalig ein Gespräch mit einem Jagdvorsteher als Vertreter einer Landnutzergruppe. Der Jagdvorsteher ist in der Regel kein Jäger aber Landwirt. Er kann deshalb auch mit dem Begriff Hege, die für viele Jäger Leitfaden ihres Tuns ist, nichts anfangen. Als Jagdvorsteher ist er primär daran interessiert, einen Pächter zu finden, der das Wild, dass im gemeinschaftlichen Jagdbetrieb lebt, durch Bejagung in einem angemessenen Rahmen hält. Außerdem soll der zukünftige Jagdpächter schnell auf drohende oder bereits entstandene Schäden durch die Bejagung des Wildes reagieren. Auf die Frage, wie man Wildschaden vermeiden will, gilt es Antworten parat zu haben, damit ich als verlässlicher jagdlicher Fachmann an der Seite der Landwirte erkennbar werde.

In der Regel kommen Genossenschaftsjagden deshalb zur Ausschreibung, weil die Jagdgenossenschaft einen Pachtpreis erzielen will, der von örtlichen Jägern nicht bezahlt wird. Oft sind es aber auch unkalkulierbare Wildschäden, die die örtlichen Jäger abschrecken, ein Jagdangebot abzugeben. Grundsätzlich sollte man sich aber insbesondere über die Wildschadenssituation genau informieren, bevor man in das Gespräch mit dem Jagdvorsteher geht.
Bei der Suche nach Ausschreibungen von Jagdverpachtungen wird schnell erkennbar, dass man, begrenzt man die Jagdpacht auf einen geringen Radius um den eigenen Wohnort, kaum Chancen auf Erfolg hat. Wer ernsthaft eine Jagd pachten will und kaum bis gar keine Kontakte im familiären oder freundschaftliche Umfeld hat, kommt um das Anpachten einer Jagd auch mehrere 100 km entfernt vom eigenen Wohnort nicht herum. Und spätestens jetzt wirft sich die Frage nach einem örtlichen Stellvertreter auf, die es auch gegenüber dem Jagdvorsteher zu beantworten gilt. Ich behaupte nach meinen vielen Jahrzehnten der Erfahrung bei der Jagd, dass die Lösung dieses Stellvertreters vor Ort der Schlüssel für ein zufriedenes und stressfreies Jagen darstellt. Ohne eine vertrauensvolle Person am Ort ist eine Jagd über mehrere Jahre über größere Entfernungen vom Heimatort nicht möglich. Die Jagdgenossen wissen um diese Problematik und wer sich im Vorfeld um eine solche Person kümmert, hat große Chancen, den Zuschlag zu bekommen.
Eine weitere Frage ist die Vermeidung von Wildschäden. Oft ist es nicht nur der Pachtpreis, der örtliche Jäger abschreckt, sondern die unkalkulierbaren Risiken der Wildschadensregulierung. Viele Genossenschaftsjagden haben deshalb einen hohem Jagdwert, weil sie an ein großes zusammenhängendes Waldgebiet grenzen, von dem sie profitieren. Das Wild zieht von dort in die Genossenschaftsjagden mit hohem Feldanteil. Hohe Wildschäden sind somit vorprogrammiert. Jäger, die sich um solche Jagden bewerben, sollten sich im Vorfeld bereits mit der Wildschadensabwehr beschäftigt haben und idealerweise bereits praktische Erfahrungen in der Wildschadensabwehr bei der Bewerbung um eine Jagdpacht vorweisen können.

Fazit: Die Jagdgenossenschaften kennen den Jagdwert ihrer Jagdbögen sehr genau. Als zukünftiger Jagdpächter muss ich mich mit den Bedürfnissen der anderen Landnutzer auseinandersetzen. Wer eine attraktive Jagd pachten will, kommt um die Bewerbung auf eine Jagd auch im weiteren Umfeld nicht herum. Dem Stellvertreter vor Ort und einem  modernen Wildtiermanagement mit dem Ziel der Wildschadensabwehr kommt für eine stressfreies Jagden eine Schlüsselrolle zu.

Im Teil 2 geht es um: „Begehungsscheininhaber, Jagdgäste, Mitpächter, Jagdaufseher – ohne verlässliche Mitjäger geht es nicht“

Waidmannsheil

Euer

Stefan  

Mobil 0178 6141856

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Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

Mittwoch, 14 Dezember 2022 14:36

Die deutsche Kulturlandschaft, der Naturschutz und die Jagd

geschrieben von

Wild im Supermarkt

Das Ziel des Wildtiermanagements: Naturnahe Wälder, die dem Wild Schutz und Äsung bieten, dem Waldbauern einen Ertrag und der Natur eine größtmögliche Diversität. Erst dann darf man von Nachhaltigkeit sprechen. 

 

Immer wieder erreichen im Internet eingestellte Artikel über eine ökologische, naturnahe Jagd ungewöhnliche hohe Zugriffszahlen und es folgen heftige Diskussionen innerhalb der sozialen Medien. Oft werden sehr unsachliche oder gar verletzende Beiträge eingestellt, wie man sie eigentlich nur aus der Diskussion zwischen Jägern und Jagdgegnern kennt. Eine Versachlichung des Themas innerhalb der Jägerschaft ist zwingend geboten, soll die Jägerschaft wegen dieses Themas nicht weiter gespalten werden.

Zunächst einmal ein historischer Abriss zur Entstehung unserer Kulturlandschaft:

Die Anfänge einer Kulturlandschaft

Vor über 1.000 Jahren stießen die Menschen im mitteleuropäischen Siedlungsraum existenziell an ihre Grenzen. Im Mittelalter kämpften die Menschen bei einer sehr geringen Besiedlung ständig gegen den Hungertod, weil wir in Mitteleuropa eine siebenmonatige vegetationslose Zeit haben, die es durch Lagerung von Lebensmittel zu überbrücken gilt. Diese Unkenntnis der Lagerung und Haltbarmachung von Lebensmitteln begrenzte die damalige Bevölkerungsentwicklung massiv.
Dieses ungelöste Ernährungsproblem rief kreative Köpfe auf den Plan und in den  Klöstern des Mittelalters fanden Mönche den Nährboden für ihren Forschungsdrang. Hier machte man sich über mehrere Jahrhunderte Gedanken, wie man Pflanzen und Tiere züchtet, die dem Menschen als Nahrung dienten. Gleichzeitig musste die Landschaft derart umgestaltet werden , dass sie diesen Nutztieren und Nutzpflanzen als Grundlage der menschlichen Versorgung diente, ohne sie aufzuzehren. Raubbau an der Natur sollte um jeden Preis vermieden werden. An der Idee der Nachhaltigkeit arbeitete man in den Klöstern also schon vor 1.000 Jahren, allerdings nannte man es damals noch nicht so. Auch der Bau und die Planung von Wasser- und Windmühlen, die Teichwirtschaft, das Imkerwesen, sowie Dorfgründungen und Wegebau sollten aus Sicht der Mönche ausschließlich dem nachhaltigen Grundsatz der Nutzung der Natur ohne deren Verzehr dienen. Flächen wurden danach beurteilt, ob sie zum Waldbau, der Viehwirtschaft oder dem Ackerbau dienten. Die Schaffung einer mitteleuropäischen Kulturlandschaft, wie wir sie noch heute bewirtschaften und in der wir noch heute leben war geboren und sie besteht bis heute.

Die Nutzung der Kulturlandschaft

Für die Schaffung dieser  Kulturlandschaft mussten große Opfer gebracht werden. Der Biber mit seinem unermüdlichen Dammbau gefährdete die Wiesen und Felder durch Hochwasser. Dort wo der Mensch siedelte wurde er ausgerottet. Für ihn gab es in der dem Menschen dienenden Kulturlandschaft keinen Platz mehr. Auch der Wolf und der Luchs wurden bis zur Ausrottung gejagt, bedrohte er doch das Vieh auf den Weiden. Auch das Wild sollte geschützt werden, da es aus Sicht der Mönche ein wichtiger eiweißhaltiger Teil der Nahrung im Winter war. Diese Wandlung von der Wilden Natur hin zur Kulturlandschaft machte es den Menschen in Mitteleuropa erst möglich, sich aus dem finsteren Mittelalter in die Neuzeit zu entwickeln.

Naturschützer und Freizeitjäger eint das Fehlen dieser historischen Kenntnisse der Entstehung der heutigen Kulturlandschaft

Verfolgt man aufmerksam die Diskussionen, wenn es um den Wolf, den Waldbau, die Landwirtschaft oder die Schaffung von Naturschutzgebieten geht, erkennt man schnell, dass Menschen ohne Kenntnis vom Entstehen unserer Kulturlandschaft oft ein sehr verklärtes Wissen von der Naturnutzung in unserer Kulturlandschaft haben. Es bestehen große Bildungsdefizite in den Bereichen Naturwissenschaft und Biologie. Dazu kommen schwach ausgeprägte Kenntnisse über die Entwicklung Mitteleuropas zu einer der höchst entwickelten Kulturregionen der Welt. Versäumnisse unseres Bildungssystems über viele Jahrzehnte werden hier offensichtlich.
Es fehlt vor allem das Wissen, dass Millionen von Menschen auf dem Land von der Natur als Naturnutzer abhängig sind. Eine Naturnutzung ist nur dann nachhaltig, wenn sie neben der wirtschaftlichen auch die ökologische und auch die  soziale Komponente berücksichtigt. Die Nachhaltigkeit bewegt sich in einem Spannungsfeld dieser 3 Komponenten und ist daher keine feste Größe, sondern sie muss immer wieder neu austariert werden. Daher wird der Begriff der Nachhaltigkeit in der öffentlichen Diskussion durch das fehlende Naturverständnis fast immer fälschlicherweise als moderner Begriff für Langfristigkeit benutzt !
Ein Wald der sich nicht alleine verjüngen kann, erfüllt diese Kriterien genauso wenig, wie die Agrarwüste einer Genossenschaftjagd, die dem Niederwild weder Deckung noch Nahrung bietet. Wer ein Biosphärenreservat gründen möchte und die Naturflächen aus der Nutzung durch den Menschen nehmen will, der hat den Gedanken der nachhaltigen Nutzung einer Kulturlandschaft nicht begriffen. Eine Fläche, die vom Menschen nicht wirtschaftlich genutzt wird, also eine Art Wildnisfläche, sieht die Kulturlandschaft nicht vor und macht in einem Land mit einer der höchsten Einwohnerdichte der Welt auch gar keinen Sinn.  

Der Wald Wild Konflikt

Auch bei den Freizeitjägern werden in den Diskussionen die  Bildungsdefizite offensichtlich. Während der Freizeitjäger, der oft Genossenschaftsjagden mit tendenziell hohem Feldanteil bejagt, immer noch dem schwer definierbaren Begriff der Hege anhängt, die keine ökonomische Basis hat, vollzieht sich in den Jagdbezirken mit hohem Waldanteil ein Wandel zur professionellen Jagd.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Wildschadensermittlung. Muss der Wildschaden auf den Feldern und Wiesen nach einer Schätzung und eventuellem Gerichtsprozess erstattet werden, bleibt der Wildschaden im Wald bis heute ohne finanziellem Ausgleich.
Der Unterschied zwischen einem Jagdbezirk mit hohen Feldanteil und einem Jagdbezirk mit hohem Waldanteil liegt deshalb vor allem in der Beitreibung des Wildschadensersatz.
Die Genossenschaftsjagden können nach dem Höchstgebot verpachten, der Wildschaden auf den überwiegend von Ackerflächen dominierten Flächen wird erstattet.
Der Waldbesitzer, der seine Wildschadensforderungen gerichtlich nicht durchsetzen kann, muss nach anderen Wege suchen, die immer öfter in einer kontrollierten schärferen Bejagung der Waldflächen enden. Hier bietet sich die Regiejagd an oder auch das Bewirtschaften mittels Pirschbezirken mit kurzen Vertragslaufzeiten.

Die Agrarwüsten der Genossenschaftsjagden verschärfen den Konflikt

Bereits vor einigen Jahren schrieb ich den Artikel Hege in der Genossenschaftsjagd versus Wildtiermanagement im Forst – Ein Besuch im Försterparadies. Diesen dort gewonnenen Erkenntnissen ist auch heute nichts hinzuzufügen. Den Genossenschaftsjagd fehlt es an dem für Schalenwild notwendigen Biotopflächen, selbst die beste Hege wird diese fehlenden Flächen nicht ersetzen. Diese fehlenden Biotope treibt das Wild vor allem in den ersten Monaten des Jahres in die Wälder, wo sie immensen Schaden anrichten. 

Waldjäger und Jäger von Genossenschaftsjagden mit immer schlechter werdenden Biotopflächen, die das Schalenwild in die Wälder treibt, müssen begreifen, das sie in einem Boot sitzen. Die  Verteufelung  einer immer mehr kommerzialisierten Jagdbewirtschaftung bei den Waldbesitzern  helfen nicht weiter.

 

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

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Wild im Supermarkt

 

Jagdverpachtung Hessen

Ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept: Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Jagdpachtbewerbung

Als Administrator des Jagdportals jagen täglich Meldungen und Anzeigen aus dem Jagdwesen über den Bildschirm. Viele Anzeigen und fast alle Meldungen werden bearbeitet, ohne einen einzigen Kontakt zu einem Jäger oder Kunden. Da ist man dann richtig froh, wenn ein Telefonanruf den früher so selbstverständlichen persönlichen Kontakt herstellt. So auch am Montag:

Ein Jagdvorsteher aus dem südlichen Teil Deutschlands meldete sich am anderen Ende des Telefons und wünschte den Chef des Jagdportals zu sprechen. Er gab sich sichtlich Mühe , hochdeutsch zu sprechen. In der Regel ist der Grund für diesen Anruf eines Jagdvorstehers, dass er mit der Anzeigenaufgabe und der hierfür vorgesehenen Eingabemaske nicht klar kommt und einen Ansprechpartner beim Jagdportal sucht, der ihm hilft.
Doch diesmal hatte der Jagdvorsteher ein anderes Anliegen. Er wollte sich einfach nur einmal für den schnellen Service und die große Resonanz auf seine Anzeige seiner Jagdverpachtung bedanken. Doch es blieb nicht bei einem ausgesprochenen Dank. Es entwickelte sich ein sehr interessantes Gespräch über die Internetvermarktung in einem Bereich, in dem diese Vermarktung noch recht neu ist bzw. noch nicht die Bedeutung hat, wie in anderen Branchen und Bereichen.

Über die Erfahrungen eines Jagdvorstehers aus seiner erstmaligen Internetvermarktung seiner Jagdverpachtung über das Jagdportal  möchte ich berichten.

Zunächst konnte der Jagdvorsteher schon nach einigen Tagen feststellen, dass die Vermarktung im Internet nicht nur wesentlich preiswerter ist, als die Anzeige in der lokalen Presse, die parallel geschaltet war, sondern dass auch Interessenten weit über die regionalen Grenzen hinaus als Bewerber gewonnen werden konnten. Der Jagdvorsteher hatte bei allen Bewerbern genau vermerkt, ob sie über das Internet oder über die regionale Presse auf die Jagdverpachtung aufmerksam geworden waren.

Doch weit größer war mein Erstaunen über Erkenntnisse, die der Jagdvorsteher über die Art der sehr unterschiedlichen Bewerber gewonnen hatte.

Nach Aussage des Jagdvorstehers unterscheidet sich der internetaffine Jäger vom regional orientierten Jäger sehr deutlich. Während immer noch bei den regionalen Jägern das alte Bild des hegenden und den Wildbestand pflegenden Jägers vorherrscht, konnte er eindeutig bei den Bewerbern aus dem Internet den modernen Jäger mit deutlich erkennbaren Kenntnissen über die waldbaulichen Ziele der Waldbesitzer erkennen.

Ein wenig erschrocken hat mich allerdings die Erkenntnis des Jagdvorstehers, dass er entsetzt war, wie wenig vorbereitet Bewerber in die Gespräche gehen. Kaum ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft konnte eine klar ausformulierte Bewerbung als Jagdpächter vorlegen. Fast allen fehlte ein klares, für die Jagdgenossen verständliches jagdliches Bewirtschaftungskonzept. Was dann auch gleich zu einer noch erstaunlicheren Aussage des Jagdvorstehers führte:

„Der Jagdpachtpreis spielt bei der Vergabe der Jagdpacht eine eher untergeordnete Rolle“

Die Jagdgenossen wissen in der Regel sehr genau, welche Pachtpreise in ihrer Region zu erzielen sind. Auch können die Jagdgenossen den Jagdwert ihrer Jagdbögen sehr gut einschätzen. In der Regel steht der Pachtpreis schon vor der Vergabe mit geringen Abweichungen genau fest, alleine das jagdliche Bewirtschaftungskonzept gibt den Ausschlag bei der Vergabe.

Wer also ernsthaft Interesse hat, eine Jagd zu pachten, sollte im Vorfeld ein klares Bewirtschaftungskonzept erstellen, das er als Basis seiner Bewerbung den Jagdgenossen vorlegt. Der immer wieder häufig erhobene Vorwurf aus der Jägerschaft an die Jagdgenossenschaften, sie seien geldgierig und würden immer nur dem Meistbietenden den Zuschlag erteilen, mag auf die eine oder andere Jagdgenossenschaft zutreffen. Diese Jagdgenossenschaft ist aber nach diesem sehr informativen und ausführlichen Gespräch mit einem Jagdvorsteher eine absolute Ausnahme.
Für uns vom Jagdportal war dieses Gespräch der Beweis, dass wir mit unserem Service der Jagddatenbank im Jagdportal für Jagdverpächter richtig liegen.

Fazit:Jagdpachtinteressierte,die nicht aus der Region sind und im Wettbewerb zu den regionalen Bewerbern stehen, haben durch ein klares jagdliches Bewirtschaftungskonzept große Chancen, den regionalen Bewerber auszustechen.

Für alle Jungjäger, die noch nicht so recht wissen, wie solch ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept aussieht, habe ich einen Teil des Inhaltsverzeichnis eines jagdlichen Bewirtschaftungskonzeptes am Anfang des Artikels eingestellt.

Waidmannsheil

Euer

Stefan 

Mobil 0178 614 18 56

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Jagdverpachtung Hessen

 

Keine Frage, der Markt für Begehungsscheine ist aus der Sicht der Pächter ein Markt, bei dem das knappe Angebot den Markt bestimmt.

Nicht nur aus diesem Grunde sehe ich mich darin bestätigt, dass unter diesen Marktverhältnissen Suchende von Jagdgelegenheiten ohne Hinweis, sich an den Kosten der Jagd zu beteiligen, kaum Chancen haben.

Wir haben die  Meldungen unserer Abonnenten, die um vorzeitige Löschung (oft schon nach wenigen Wochen) ihrer Anzeige baten, ausgewertet und sind zu einem sehr eindeutigen Ergebnis gekommen:   

Anzeigen von Begehungsscheinsuchenden, in denen deutlich eine auf eine finanzielle Beteiligung hingewiesen wird, werden sehr schnell - oft von mehreren Pächtern gleichzeitig- direkt nach Onlinestellung ihres Gesuchs kontaktiert. Es zeigt aber auch, dass die Abonnements in unserem Kleinanzeigenmarkt für Jagdgelegenheiten von vielen Pächtern gelesen werde, da diese sehr öffentlichkeitsscheu sind und nicht gerne eigene Anzeigen aufgeben, schließlich sollen die Reviernachbarn nicht mitbekommen, dass sie eine finanzielle Beteiligung in ihrem Revier ansteben. Außerdem gilt zu bedenken, dass nur 15% der Jäger einen Facebookaccount haben und viele Jagdpächter deshalb nur außerhalb von Facebook unterwegs sind. 

Man muss ja nicht jedes Angebot annehmen, was dann in den Emailordner flattert, aber ein Jagdpachtsuchender, der in seiner Announce nur mit Revierarbeiten statt finanzieller Beteiligung wirbst, geht in der Masse der Suchenden unter. Es sind tatsächlich überwiegend Jagdpächter im Jagdportal unterwegs, die eine finanzielle Beteiligung für ihr Revier suchen. 

Also: Wer ernsthaft eine Jagdmöglichkeit in einer von Begehern überfüllten Region sucht, der sollte auf eine finanzielle Beteiligung an den Revierkosten hinweisen, und sei es, um überhaupt in Kontakt zu kommen.

Waidmannsheil

 

Euer

 

Stefan Fügner 

Telefon 0178 6141856

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Jäger beunruhigen Vorfälle in Dreeke Die Wölfin hat keine Skrupel

Ganz nach dem Motto „Voneinander lernen“ erscheint heute der 1. Beitrag unserer neuen Reihe „Fragen, Antworten und Tipps rund ums Jagen – von Jägern für Jäger“

Jägerprüfung bestanden, Jagdschein in der Tasche. Nun kanns losgehen, oder?
Wie bist Du denn zu Deiner ersten Jagdmöglichkeit gekommen?

Die Jägerschaft kann man ganz grob in 2 Gruppen teilen: Zur ersten Gruppe zählen die Jungjäger, die aus Jägerfamilien stammen und über ihre Verwandtschaft häufig schon in jungen Jahren zur Jagd gekommen sind. Für diese Jäger (wenn wir Jäger schreiben meinen wir damit auch Jägerinnen) stellt sich in der Regel nicht die Frage nach einer Jagdmöglichkeit.

Zur zweiten Gruppe zählen die Jungjäger aller Altersklassen ohne familiären jagdlichen Hintergrund. Wie gesagt, nur ganz grob eingeteilt. Es gibt viele Möglichkeiten zur Jagd zu kommen. Uns geht es in diesem Beitrag um diese zweite Gruppe, um die Jungjäger, denen die Jagdmöglichkeit nicht mit in die Wiege gelegt wurde.

Auf, auf zum fröhlichen jagen?

Die Jägerprüfung wurde erfolgreich bestanden und häufig wird auch gleich die Ausrüstung angeschafft. Es könnte also direkt losgehen mit der Jagd, oder? Tja, das ist dann nicht immer ganz so einfach, denn die Jagd unterscheidet sich doch sehr von anderen Hobbys und Freizeitbeschäftigungen. Wenn man in einen Skatklub eintritt, kann man Skat spielen, tritt man in einen Ruderverein ein, kann man rudern gehen, wirst Du Mitglied im Golfklub, darfst Du den Schläger schwingen. Tritt man nach bestandener Jägerprüfung einem Jagdverein bei, ist dieser Beitritt so ganz und gar nicht automatisch mit einer Jagdmöglichkeit- oder der praktischen Ausbildung des Jungjägers verbunden.

Bitte beantworte folgende Fragen:

1. Wie kamst Du zur Jagd und einer Jagdmöglichkeit?

2. Hast Du den Jagdschein bei einer Jägervereinigung oder einer Jagdschule gemacht?

3. Hattest oder hast Du Schwierigkeiten gehabt eine Jagdmöglichkeit zu finden?

4. Wie hast Du den Einstig in das aktive Jagen gefunden?

5. Welche Tipps und Ratschläge kannst Du Jungjägern mit auf den Weg geben um eine Jagdmöglichkeit zu finden?

6. Hauptsache Jagdmöglichkeit oder lieber so lange warten, bis sich ein guter Lehrprinz findet?

Deine Meinung und Erfahrung ist gefragt!

Schreibe uns Deine Meinung, Erfahrung, Tipps und Ratschläge gerne direkt als Kommentar. Wir sind gespannt auf die Antworten!

Ankündigung: Im nächsten Beitrag aus unserer Reihe „Fragen, Antworten und Tipps rund ums Jagen – von Jägern für Jäger“ richten wir uns an die Jagdpächter und bitten diese darum Ihre Erfahrungen mit Jungjägern, Wünsche/Voraussetzungen für die Vergabe eines Begehungsscheins mit uns teilen.

Waidmannsheil
Euer Jagdportal-Team 


Bildquelle: Wikipedia

 

Die Meldung des Onlineportals „Jagderleben“, eine kleine Gemeinde in Baden-Württemberg will nur noch Jagdpachtbewerber, die bei der Bewerbung jünger als 70 Jahre alt sind, bei der Verpachtung berücksichtigen, hat zu einer großen Empörungswelle in den sozialen Medien geführt. Doch hier alleine den Tatbestand der Altersdiskriminierung zu sehen, greift viel zu kurz.

Seit Jahren wird in den Medien ein verbitterter Kampf zwischen Jägern einerseits und Waldbesitzern andererseits über die Höhe der Schalenwildbestände geführt. Während die Waldbesitzer den Abschuss der oftmals regionalen überhöhten Wildbestände fordern, malen die etablierten Jägerschaften sofort die Ausrottung der wiederkäuenden Schalenwildbestände an die Wand.
Verschärft wird diese Diskussion unter dem Aspekt der Kalamitäten in der Forstwirtschaft durch die Borkenkäferplage als Folge immer trockener Sommer. Ohne eine massive Reduktion der wiederkäuenden Schalenwildbestände auf den Käferflächen wird eine natürliche Wiederbewaldung, so die Waldbesitzer, nicht möglich sein.

Ich möchte jetzt diese völlig überflüssige Diskussion nicht weiter anfachen, sondern das Augenmerk ausschließlich auf die erstarrten Strukturen in der etablierten Jägerschaft, insbesondere auf die völlig überalterten Jagdpächter, lenken.

Wie so oft werden in schweren Krisen, und in einer solchen befindet sich die Waldwirtschaft, versäumte Veränderungen wie in einem Brennglas sichtbar.

Vorausschicken möchte ich, dass ich dieses Jahr meinen 45. Jagdschein gelöst habe, mich mittlerweile im jagdlichen Ruhestand befinde und die Jagd heute aus der Perspektive eines außenstehenden passiven Betrachters sehe.

Jagdpachtsystem und die heutigen Reviergrößen sind für ein modernes Schalenwildmanagement unbrauchbar

Die etablierte Jägerschaft, wie wir sie heute vorfinden, ist aus meiner Sicht weitestgehend beratungs- und veränderungsresistent, was sich auch in den nächsten Jahrzehnten nicht ändern wird. Ursache hierfür ist ein völlig überholtes und weitestgehend für ein modernes Wildtiermanagement im Bereich der Schalenwildbejagung unbrauchbares Jagdpachtsystem. Verschärft wurde dieses Problem in den letzten Jahrzehnten dadurch, dass ehemals große Reviere mehrfach geteilt wurden und heute oft gleich mehrere Jäger ein nur noch handtuchgroßes Reviere bejagen.

In diese kleinen Reviere mag die Bejagung von Hase, Fuchs und Fasan noch angehen, für ein effizientes, vor allem für eine moderne Schalenwildbewirtschaftung sind diese Reviere völlig unbrauchbar. Wenn solche Jagdpächter mit einem 250 ha Revier dann auch noch gegenüber einem studierten Forstwirt oder Wildbiologen von einer Schalenwildhege fabulieren, manövrieren sich diese Jagdpächter vollständig in die Gruppe der ahnungslosen Hobbyjäger.

Es fehlt ein jagd- und wildbiologisches Institut in Deutschland

In Österreich, das gerade mal 10% der Bevölkerung Deutschlands umfasst, aber ein vergleichbares Pachtsystem besitzt , gibt es ein jagd- und wildbiologisches Institut an der Universität für Bodenkultur in Wien. Dort begleitet man aufmerksam alle Veränderungen im Jagdwesen und arbeitet Lösungen für die Jägerschaft aus. Deutschland jedoch mit dem 10-fachen an Jägern, hat bis heute kein solches Institut aufzuweisen und es wird wohl auch in den nächsten Jahren kein solches Institut in Deutschland entstehen. Deutlicher kann man die Beratungsresistenz der Jägerschaft, die sich beharrlich weigert, sich ein Fachinstitut zur Seite zur stellen, kaum zum Ausdruck bringen!

Folgt man den Diskussionen in den sozialen Medien, wenn das Thema auf den Begriff Hege kommt, sträuben einem erfahrenen Jäger wie mir spätestens beim dritten Kommentar sämtliche Nackenhaare! Es hat erkennbar noch kein Jäger erkannt, dass es leichter ist, einen Pudding an die Wand zu nageln, als unter Jägern eine einvernehmliche Definition des Begriffs Hege zu finden. Auch konnte mir noch keine einziger Anhänger dieser Hegephilosophie erklären, wie man  bei einer durchschnittlichen Reviergöße von 250 ha in Deutschland Hege betreibt.

Es fehlt in den etablierten Jägerschaften, unabhängig ob man sich mit einem Jagdpächter oder mit einem Begehungsscheininhaber unterhält, fast vollständig an wissenschaftlichen Grundkenntnissen bezüglich des Schalenwildmanagements, stattdessen kaut man seit Jahrzehnten immer noch auf diesem unbestimmten Begriff der Hege herum.
Bei diesen Diskussionen wird das Fehlen eines jagd- und wildbiologischen Instituts in Deutschland allzu deutlich.

Der Jagdpächter spielt Napoleon auf 250 ha - Die Verknappung der Abschüsse als Instrument der Macht

Wenn ich mir die Abschussvorgaben der Jagdpächter, die ich in den letzten 50 Jahre kennen gelernen durfte, - und das waren sehr viele- durch den Kopf gehen lasse, so kann ich einen eindeutigen Trend erkennen:

Je kleiner das Revier, desto größer der Napoleon

Wurde das Revier über die Jahrzehnte immer an den gleichen Jäger verpachtet, entwickeln ich derart komplizierte Abschussvorgaben, die es auch einem erfahrenen Jäger wie mir unmöglich machen, die im Abschussplan vorgegebene Wildmenge zur Strecke zu bringen. Die Vorgaben machen es Jungjägern und unerfahrenen Jägern zudem unmöglich, überhaupt einen dem Jagdpächter genehmen Bock zu erlegen. Sie erlegen irgendwann nichts mehr, um den begehrten Begehungsschein nicht zu verlieren. Diese Jäger, die aus Angst um einen Fehlabschuss nichts mehr erlegen, sind die größten Unruhestifter im Revier! Der willkürliche Begriff Hege mutiert zur Abschussverhindung auf höchstem Niveau. Am Ende des Jagdjahres werden dann die Abschussmeldungen frisiert, dass sich die Balken biegen. ( Jagdvorsteher: "Die Abschussmeldungen meines Jagdpächters haben den Wahrheitsgehalt eines arabischen Frontberichtes") In solchen Revieren zieht sich der Jagdpächter willfährige Vasallen heran, jagdlich sind diese Jäger ohne Jagderfahrung völlig unbrachbar.

Womit wir ganz am Anfang des Artikels angekommen sind: Bei alten Jagdpächtern hat sich eine „Abschussverhinderungsmentalität“ eingeschlichen, mit der es unmöglich ist, angemessene und dem Waldbau zuträgliche Wildbestände zu erreichen.

Um einen Wildbestand zu erzielen, der einen Waldumbau ermöglicht, wie wir ihn dringend benötigen, müssten viele Jagdpächter von ihrem Machtinstrument der willkürlichen Freigabe abrücken und ein Abschussmanagement betreiben, das den Namen auch verdient und die Anforderungen der Waldbesitzer gerecht wird. Davon ist die Mehrheit der Jagdpächter aber noch Lichtjahre entfernt, denn die Jagdpächter werden den Machtanspruch der willkürlichen Abschussfreigabe  nicht freiwillig abgeben. Den Jagdverbänden steht hier eine Mammutaufgabe bevor, wollen sie nicht irgendwann als Verhinderer eines natürlichen Waldumbaus dastehen.
Einzig deshalb hat sich die Gemeinde in Trossingen zu dem harten Schritt des Ausschlusses von über 70 jährigen von der Vergabe der Jagdpacht entschlossen, mit der Mutmaßung der fehlenden Fitness bei über 70 Jährigen hat das nichts zu tun.

Ob die seit Jahrzehnten unter den Abschussvorgaben der alten Pächter gelittenen jungen Jäger eine Veränderung bei der Bejagung einleiten, wenn sie selbst Pächter werden, wage ich aber zu bezweifeln. Auch wenn viele jungere Jäger über die Willkür Ihres  Jagdpächter schimpfen, wer Jahrzehnte unter einem Jagdpächter alter Schule das Jagen gelernt hat, wird es genauso fortführen. Wie hat es F.W. Bernstein so schön erkannt:

„Die größten Feinde der Elche waren früher selber welche“

 

waidmannsheil

 

Euer

 

Stefan 

 

Homeschooling in USA - da steht viel Natur und Jagd auf dem Stundenplan