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Deutsche Wildtier Stiftung bewertet das neue Bundesjagdgesetz als wildfeindlich

Hamburg, 9. November 2020. Die Reform des Bundesjagdgesetzes nimmt Fahrt auf. Das Bundeskabinett hat die Vorlage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebilligt; sie wird jetzt im Deutschen Bundestag diskutiert werden. „Der vorgelegte Entwurf bedient einseitig die Interessen der Waldbesitzer und der Forstwirtschaft und muss überarbeitet werden“, kritisiert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. „Die Bedürfnisse der Wildtiere im Wald bleiben auf der Strecke.“

Auslöser für die geplanten Änderungen im Bundesjagdgesetz sind rund 300.000 Hektar Wald, die durch die Trockenheit der vergangenen Jahre schwer geschädigt sind. „Weil auf drei Prozent der Waldfläche Deutschlands die Bäume – meistens Fichten – absterben, soll flächendeckend der Wildbestand reduziert werden“, kritisiert der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Dabei zeigen die Daten der Bundeswaldinventur, dass auf jedem Hektar Wald in Deutschland durchschnittlich 4.000 junge Bäume ohne Schäden durch Wildverbiss heranwachsen. „Wir haben kein flächendeckendes Problem. Die Politik sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht“, so Münchhausen.

Mit dem neuen Bundesjagdgesetz sollen die Jäger die Zahl der Rehe drastisch reduzieren, so dass „die Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen gelingt“. „Selbstverständlich müssen sich in einem Wald die dort vorhandenen Bäume natürlich verjüngen können, ohne dass Zäune gegen den Fraß des Wildes gebaut werden müssen“, erläutert Münchhausen. Pflanzen Waldbesitzer jedoch Baumarten, die bisher in ihrem Wald nicht vorkommen, dann müssen diese Bäume aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung zumindest in den ersten Jahren geschützt werden. „Gerade Rehe sind Feinschmecker; neu gepflanzte Douglasien, Küstentannen und Roteichen sind für sie ein Leckerbissen.“ Der Entwurf des Bundesjagdgesetzes sieht vor, dass auch in diesen Fällen die jungen Bäume ohne Schutz heranwachsen sollen. Das bedeutet, dass der Wildbestand so radikal reduziert werden muss, dass von einem „gesunden und artenreichen Wildbestand“ – ironischerweise ebenfalls ein Ziel im Bundesjagdgesetz - nicht mehr die Rede sein kann. „Wir müssen die biologischen Ansprüche des Wildes und die wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzer zusammenführen“, fordert Hilmar Freiherr von Münchhausen. Das Leitbild muss „Wald mit Wild“ heißen.

Auch von der Landwirtschaft fordert die Gesellschaft mehr Rücksicht auf den Umweltschutz und die Belange von Wildtieren und Wildpflanzen. „Das muss auch für die Forstwirtschaft gelten! Die Waldbesitzer in Deutschland werden für den anstehenden Waldumbau rund 1,5 Milliarden Euro vom Steuerzahler erhalten – und das ohne eine direkte Verknüpfung dieser Subventionen mit ökologischen Kriterien“, kritisiert der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. „Jetzt darf nicht auch noch ein Bundesjagdgesetz kommen, das allein im Abschuss des Wildes das Mittel zum Umbau unserer Wälder sieht.“

Eva Goris
Pressesprecherin
Telefon: 040 9707869-13
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www.DeutscheWildtierStiftung.de

Wild und Hund Seminare 2016 sind online

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Windenergieanlagen im Dahlemer Wald (NRW) gefährden Wildtiere und zerstören die Lebensräume

Hamburg, 7. April 2020. Wildtiere werden immer wieder zu Verlierern, wenn es um den Bau von Windenergieanlagen geht. So auch jetzt in der Eifel. Der Kreis Euskirchen hat mit einem Federstrich den Bau eines Windparks mit fünf Windenergieanlagen genehmigt – und damit gegen gefährdete Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Wildkatze entschieden.

Im Gegensatz zu seinem weißen Verwandten ist der Schwarzstorch scheu, reagiert äußerst sensibel auf Störungen und benötigt große, geschlossene Waldgebiete. In Nordrhein-Westfalen wird der Schwarzstorchbestand auf nur rund 60 Brutpaare geschätzt. Trotzdem soll in der Eifel nahe der Ortschaft Dahlem (NRW) ein Windpark errichtet werden. Drei Türme von insgesamt fünf Anlagen stehen bereits. Ein Weiterbau war wegen unzureichender Genehmigungspraxis gestoppt worden; die Baustelle stand 32 Monate still. Doch nun hat der Kreis Euskirchen erneut eine Genehmigung erteilt - Dahlem IV soll weiter gebaut werden. Aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Verstöße hat der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. gegen diese Genehmigung Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht.

Die Naturschutzinitiative e.V., der Naturschutzbund (NABU), der Kreisverband Euskirchen und die Deutsche Wildtier Stiftung beurteilen die erneute Genehmigung des Windparks Dahlem IV als nicht rechtskonform. Bei der Einschätzung, wie sich die geplanten im Wald stehenden Windenergieanlagen auf gefährdete Arten wie Wildkatze, Rotmilan, Schwarzstorch und verschiedene Fledermausarten auswirken werden, wurden erhebliche rechtliche Fehler gemacht. Denn: Besonders für den Lebensraum der seltenen Schwarzstörche sind folgenschwere Einschnitte vorauszusehen. Schwarzstörche benötigen störungsfreie Brutstätten und Nahrungsgebiete. Durch die Windenergieanlagen können sie diese nicht mehr gefahrlos erreichen.

Auch der Lebensraum der Rotmilane wird durch die geplanten fünf Windenergieanlagen entwertet. Weniger als 1.000 Meter liegen zwischen den Anlagen und einem im Jahr 2019 mit zwei Jungvögeln erfolgreich bebrüteten Horst. In einer derartigen Nähe zu Brutplätzen dürfte in Nordrhein-Westfalen bislang kein Windpark genehmigt worden sein. Dies würde auch den Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten im „Helgoländer Papier“ zu Abständen zwischen Brutplatz und Windenergieanlagen eklatant widersprechen.

Der artenschutzfachlichen Bewertung fehlt es auch im zweiten Genehmigungsverfahren an der notwendigen Untersuchungstiefe. Insbesondere die diversen Fledermausarten wurden unzureichend untersucht. Dies wiegt besonders schwer, da durch das Bauvorhaben wertvolle alte Waldbereiche entnommen werden, in denen die Fledermausquartiere zumeist anzutreffen sind.

„Die schwerwiegenden artenschutzfachlichen Konfliktfelder des ersten Genehmigungsverfahrens konnten auch durch das erneute Genehmigungsverfahren nicht aufgelöst werden. Daher reichen wir Klage gegen die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Euskirchen ein“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. in Nordrhein-Westfalen und Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der Naturschutzinitiative im Kreis Euskirchen.

„Wenn Windenergieanlagen zunehmend auch unsere Wälder erobern, spitzt sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland weiter zu. Viele der im Wald rund um Dahlem vorkommenden Arten haben ohnehin schon unter Lebensraumverlusten zu leiden. Eine weitere Belastung durch Windenergieanlagen ist aus Sicht der Wildtiere inakzeptabel“, erklärte Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, die die Klage der Naturschutzinitiative unterstützt.

„Aufgrund der bereits seit 2016 guten Zusammenarbeit des NABU Kreisverbandes Euskirchen und der Naturschutzinitiative e.V. wird der NABU Euskirchen ebenfalls die Klage der Naturschutzinitiative e.V. vollumfänglich unterstützen: fachlich, finanziell und ideell“, so Alfred Glener, Mitglied des Vorstands der NABU Kreisgruppe Euskirchen.

Für Rückfragen (nicht zu veröffentlichen)

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Telefon 02626 926 4770, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Claudia Rapp-Lange, Dipl.-Geographin, Sprecherin der Naturschutzinitiative e.V. im Kreis Euskirchen, Telefon 0173 - 271 83 23, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hilmar Freiherr v. Münchhausen, Geschäftsführer Deutsche Wildtier Stiftung, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Alfred Glener, Vorstand NABU Euskirchen, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Jenifer Calvi
Pressereferentin
Deutsche Wildtier Stiftung
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20251 Hamburg
Tel. 040-970 78 69 14
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Es rumort im Norden  Präsident unter Beschuss

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Hamburg, 27.03.2020. Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April wird Mecklenburg-Vorpommern mit die längsten Jagdzeiten in Deutschland haben. Ob die Verlängerung der Jagdzeiten das richtige Mittel ist, um überhöhte Wildbestände abzubauen, stellt die Deutsche Wildtier Stiftung in Frage, so der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, Hilmar Freiherr von Münchhausen.

Mit der neuen Verordnung beginnt die Jagdzeit auf Jährlinge beim Rot-, Dam- und Rehwild bereits am 16. April und soll bis zum 31. Januar andauern. „Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt einen früheren Beginn der Jagdzeit auf einjähriges Rot- und Damwild, jedoch erst ab dem 1. Mai.“ Der Rehbock ist nach der neuen Regelung 9,5 Monate zum Abschuss freigegeben. Das ist ein Negativrekord, den Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich erreicht. „Das Management von Wild in unserer Kulturlandschaft und die Reduktion hoher Wildbeständen sind anspruchsvolle Aufgaben, die weit über das Totschießen von Wildtieren hinausgehen“, so Münchhausen. „Der Fokus auf die Verlängerung der Jagdzeiten bringt nicht die notwendigen Erfolge, wenn nicht alle jagdlichen Mittel vorher ausgeschöpft werden. Verlängerte Jagdzeiten führen zu mehr Störungen der Wildtiere mit der Konsequenz von scheuem Wild, das in den Wäldern steht und dort Bäume verbeißt.“

Der zuständige Minister ignoriert mit seiner Entscheidung sowohl wildbiologische Erkenntnisse als auch die Einwände des Landesjagdverbandes. Er vertritt einseitig die Interessen von Privatwaldbesitzern und der Landesforst und vermittelt, dass hohe Wildbestände alleine durch längeren Jagddruck reduziert werden können. Die Praxis zeigt aber, dass der hohe Abschuss von Rot-, Dam- und Rehwild auch innerhalb einer kurzen Jagdzeit gelingen kann. „Auf dem Gutsbetrieb der Deutschen Wildtier Stiftung werden 65 Prozent des gesamten Jahresabschusses im August und September und damit in zwei Monaten erreicht. Im Januar herrscht Jagdruhe und wir werden auch im April nicht auf Rot- und Rehwild jagen“, betont Münchhausen.

Eva Goris
Pressesprecherin
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Jagdverpachtung Hessen:

 

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Die Deutsche Wildtier Stiftung sagt, warum Rebhuhn-Küken in Deutschland kaum noch Überlebenschancen haben

Hamburg/ Göttingen, 4. Juli 2017. Feld und Wiesen sind zurzeit eine einzige Kinderstube. Als Nesthäkchen aller Tiere kommen jetzt im Juli die Rebhuhn-Küken auf die Welt. Aber während Entenküken oder Jungtauben genug Futter finden, müssen Rebhuhn-Küken schon vom ersten Tag an ums Überleben kämpfen. „Die Küken-Sterblichkeit ist in den vergangenen Jahrzehnten enorm gestiegen“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. Wildbiologen sind sich da einig: Der Mangel an geeignetem Lebensraum für Brut und Kükenaufzucht ist die Hauptursache für den Rückgang des Rebhuhnbestands in Deutschland. „Europaweit ist die Rebhuhnpopulation seit 1980 um 94 Prozent eingebrochen. Die Küken verhungern schlichtweg“, berichtet Kinser.
Als Nestflüchter folgen Rebhuhn-Küken ihren Eltern auf Schritt und Tritt und lernen so ganz schnell, wo sie ihr Futter finden. Der gerade erst geschlüpfte Nachwuchs lebt fast ausschließlich von tierischem Eiweiß. Vor allem Ameisenlarven stehen auf ihrem Speiseplan, die meist auf lichten Bodenstellen und an Feldrändern zu finden sind. Und genau hier liegt das Problem: Durch die intensive Landwirtschaft gibt es quasi keine offenen Bodenstellen mehr, auf denen Ameisen und andere Insekten existieren. Der häufige Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft gibt den letzten Insekten den Rest.

Damit das Rebhuhn wieder auf die Beine kommt, unterstützt die Deutsche Wildtier Stiftung ein Projekt der Universität Göttingen (siehe Infobox). „In unseren Untersuchungsgebieten legen Landwirte strukturreiche Blühflächen für die Rebhühner an.“, erklärt Projektleiter Dr. Eckhard Gottschalk von der Abteilung Naturschutzbiologie der Universität Göttingen. „Das Besondere daran ist, dass es einen Teil mit älterer Vegetation gibt, in dem die Altvögel genügend Deckung zum Brüten finden, und einen frisch eingesäten, lichten Vegetationsbereich, in dem sich die Küken an Spinnen und Larven satt futtern können“, so Gottschalk weiter. In den frisch eingesäten Bereichen der Blühflächen ist die Insektendichte vier Mal höher als in einem Getreideacker.

Als sogenannte Agrarumweltmaßnahmen werden diese freiwilligen Artenschutzleistungen der Landwirte mit einem finanziellen Ausgleich des Landes Niedersachsen oder durch Projektmittel honoriert. Allerdings: Die öffentlichen Mittel für solche wertvollen Leistungen sind knapp bemessen und nur wenige Landwirte nehmen an Agrarumweltmaßnahmen teil. „Der Löwenanteil der landwirtschaftlichen Förderung wird im Moment per Gießkanne verteilt. Damit wird es keine Trendwende beim Rebhuhn geben“, so Andreas Kinser. „Wir fordern eine gezielte Unterstützung von Landwirten, die bei der Produktion Rücksicht auf Wildtiere nehmen!“

 

Schießstand

Foto: Wikipedia

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Auf den Flächen der Deutschen Wildtier Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern blüht jetzt die vom Aussterben bedrohte Orchidee in zartem Violett

Klepelshagen, 28. Juni 2017. Zart und unauffällig reckt sich das steifblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) auf der Kienbruchwiese in Klepelshagen der Sonne entgegen. Auf den weißen, winzigen Blütenkelchen ein zartes Leopardenmuster in Violett. Unaufdringlich, aber betörend, verströmt es seinen süßen Duft. Eine Diva, die im Stillen glänzt. Das Tragische an ihrem Schicksal: Während berühmte Verwandte wie die hochgezüchtete Zimmerorchidee (Phalaenopsis) auf Platz drei der beliebtesten Blumen aller Deutschen steht, kämpft das Knabenkraut ums Überleben. Auf der 1,5 Hektar großen Kienbruchwiese der Deutschen Wildtier Stiftung in Klepelshagen wächst die hochbedrohte Sumpfblume in aller Bescheidenheit. Und das nur, weil sich ein Mitarbeiter der Deutschen Wildtier Stiftung liebevoll um die bedrohte Wiesen-Schönheit kümmert.

„Ihr Seltenheitswert und die hohen Lebensansprüche machen diese Orchidee so besonders“, sagt Michael Tetzlaff, Orchideen-Experte und Landschaftspfleger der Deutschen Wildtier Stiftung.

Wie alle Diven dieser Welt hat auch das steifblättrige Knabenkraut hohe Ansprüche. „Das größte Problem aller wilden Orchideen ist das rasante Verschwinden ihrer Lebensräume“, erklärt Michael Tetzlaff. „Das steifblättrige Knabenkraut etwa braucht ausschließlich Feuchtwiesen – und die hat der Mensch längst trockengelegt!“ Auch ein Nährstoff-Überschuss im Boden, der durch Überdüngung in der Landwirtschaft entsteht, macht es den Orchideen schwer. Knabenkraut blüht nur auf einem nährstoffarmen und kalkhaltigen Boden. Außerdem braucht es im Winter nasse und im Sommer trockene „Füße“.

Die Orchidee ist außerdem von der Bewirtschaftung durch den Menschen abhängig. „Steht das Gras zu hoch, wird das Knabenkraut einfach überwachsen – es mangelt ihm dann an Luft und Licht; die Wurzeln verkümmern und die Orchidee stirbt.“ Was früher Schafe und Kühe weggefressen haben, muss heute mühevoll von Hand weggeschnitten werden. Deshalb greift Tetzlaff selbst zur Sense. Das kostet Zeit und Engagement. „Wenn wir uns nicht für das Knabenkraut einsetzen, blüht es im nächsten Jahr nicht mehr.“

Der Lebensraum „Feuchtwiese“ ist wertvoll. Nachhaltig genutzte Flächen in Klepelshagen sichern seltenen Pflanzenarten einen geschützten Lebensraum. Darunter finden sich viele, die wie das steifblätterige Knabenkraut auf der Roten Liste stehen.

Kostenloses Bildmaterial: www.Presse.DeutscheWildtierStiftung.de

Eva Goris
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Über den Jagdgebrauchshundeverband - JGHV

 

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