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Windenergieanlagen im Dahlemer Wald (NRW) gefährden Wildtiere und zerstören die Lebensräume

Hamburg, 7. April 2020. Wildtiere werden immer wieder zu Verlierern, wenn es um den Bau von Windenergieanlagen geht. So auch jetzt in der Eifel. Der Kreis Euskirchen hat mit einem Federstrich den Bau eines Windparks mit fünf Windenergieanlagen genehmigt – und damit gegen gefährdete Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Wildkatze entschieden.

Im Gegensatz zu seinem weißen Verwandten ist der Schwarzstorch scheu, reagiert äußerst sensibel auf Störungen und benötigt große, geschlossene Waldgebiete. In Nordrhein-Westfalen wird der Schwarzstorchbestand auf nur rund 60 Brutpaare geschätzt. Trotzdem soll in der Eifel nahe der Ortschaft Dahlem (NRW) ein Windpark errichtet werden. Drei Türme von insgesamt fünf Anlagen stehen bereits. Ein Weiterbau war wegen unzureichender Genehmigungspraxis gestoppt worden; die Baustelle stand 32 Monate still. Doch nun hat der Kreis Euskirchen erneut eine Genehmigung erteilt - Dahlem IV soll weiter gebaut werden. Aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Verstöße hat der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. gegen diese Genehmigung Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht.

Die Naturschutzinitiative e.V., der Naturschutzbund (NABU), der Kreisverband Euskirchen und die Deutsche Wildtier Stiftung beurteilen die erneute Genehmigung des Windparks Dahlem IV als nicht rechtskonform. Bei der Einschätzung, wie sich die geplanten im Wald stehenden Windenergieanlagen auf gefährdete Arten wie Wildkatze, Rotmilan, Schwarzstorch und verschiedene Fledermausarten auswirken werden, wurden erhebliche rechtliche Fehler gemacht. Denn: Besonders für den Lebensraum der seltenen Schwarzstörche sind folgenschwere Einschnitte vorauszusehen. Schwarzstörche benötigen störungsfreie Brutstätten und Nahrungsgebiete. Durch die Windenergieanlagen können sie diese nicht mehr gefahrlos erreichen.

Auch der Lebensraum der Rotmilane wird durch die geplanten fünf Windenergieanlagen entwertet. Weniger als 1.000 Meter liegen zwischen den Anlagen und einem im Jahr 2019 mit zwei Jungvögeln erfolgreich bebrüteten Horst. In einer derartigen Nähe zu Brutplätzen dürfte in Nordrhein-Westfalen bislang kein Windpark genehmigt worden sein. Dies würde auch den Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten im „Helgoländer Papier“ zu Abständen zwischen Brutplatz und Windenergieanlagen eklatant widersprechen.

Der artenschutzfachlichen Bewertung fehlt es auch im zweiten Genehmigungsverfahren an der notwendigen Untersuchungstiefe. Insbesondere die diversen Fledermausarten wurden unzureichend untersucht. Dies wiegt besonders schwer, da durch das Bauvorhaben wertvolle alte Waldbereiche entnommen werden, in denen die Fledermausquartiere zumeist anzutreffen sind.

„Die schwerwiegenden artenschutzfachlichen Konfliktfelder des ersten Genehmigungsverfahrens konnten auch durch das erneute Genehmigungsverfahren nicht aufgelöst werden. Daher reichen wir Klage gegen die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Euskirchen ein“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. in Nordrhein-Westfalen und Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der Naturschutzinitiative im Kreis Euskirchen.

„Wenn Windenergieanlagen zunehmend auch unsere Wälder erobern, spitzt sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland weiter zu. Viele der im Wald rund um Dahlem vorkommenden Arten haben ohnehin schon unter Lebensraumverlusten zu leiden. Eine weitere Belastung durch Windenergieanlagen ist aus Sicht der Wildtiere inakzeptabel“, erklärte Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, die die Klage der Naturschutzinitiative unterstützt.

„Aufgrund der bereits seit 2016 guten Zusammenarbeit des NABU Kreisverbandes Euskirchen und der Naturschutzinitiative e.V. wird der NABU Euskirchen ebenfalls die Klage der Naturschutzinitiative e.V. vollumfänglich unterstützen: fachlich, finanziell und ideell“, so Alfred Glener, Mitglied des Vorstands der NABU Kreisgruppe Euskirchen.

Für Rückfragen (nicht zu veröffentlichen)

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Telefon 02626 926 4770, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Claudia Rapp-Lange, Dipl.-Geographin, Sprecherin der Naturschutzinitiative e.V. im Kreis Euskirchen, Telefon 0173 - 271 83 23, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hilmar Freiherr v. Münchhausen, Geschäftsführer Deutsche Wildtier Stiftung, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Alfred Glener, Vorstand NABU Euskirchen, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Jenifer Calvi
Pressereferentin
Deutsche Wildtier Stiftung
Christoph-Probst-Weg 4
20251 Hamburg
Tel. 040-970 78 69 14
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www.deutschewildtierstiftung.de

 

Es rumort im Norden  Präsident unter Beschuss

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Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert: Bauvorhaben und Windkraft stehen künftig über Artenschutz

Hamburg, 23. Juni 2017. Wenn Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf geschützte Arten wie Fledermäuse und Rotmilan errichtet werden, kommen sie unter die Räder. Denn Natur- und Artenschutz stören häufig, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht. Mit der gestern am späten Abend beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung kurz vor der parlamentarischen Sommerpause Tatsachen geschaffen: Auf Betreiben des Bundesumweltministeriums wurde eine Neuregelung beschlossen, die bei Baumaßnahmen wie z.B. von Windkraftanlagen geltendes Gesetz zum Schutz von Arten aufweicht. Viele Arten stehen aufgrund der intensiven Landnutzung in Deutschland ohnehin schon enorm unter Druck - nun verschärft sich die Situation weiter. Tote Adler unter Windenergieanlagen, Feldhamster unter Beton eingeschlossen - in Zukunft kaum mehr ein Problem.

„Wie rücksichtlos diese Ziele verfolgt werden, zeigt die Neuregelung im Rahmen des Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes: „Es wurde mit einem Federstrich gegen Natur- und Artenschutz entschieden“, kritisiert Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Fakt ist: Es ist jetzt legal, wenn z.B. durch den Betrieb von Windkraftanlagen Wildtiere getötet werden!

Besonders der neue Ausdruck der „Signifikanz“ ist problematisch. Erst ab dieser undefinierten Schwelle soll das bisherige Tötungsverbot wirken. Doch wer entscheidet, wie viele tote Tiere signifikant sind? Das geltende EU-Recht für geschützte Arten kennt diesen Begriff ebenfalls nicht.

„Im Interesse der Windkraftlobby setzen sich Bundesregierung und Bundestag mit dieser Entscheidung über das Tötungs- und Verletzungsverbot von Wildtieren hinweg“, bedauert Professor Dr. Vahrenholt. Über 25.000 Windenergieanlagen drehen mittlerweile in Deutschland ihre Rotoren. Der Raum wird knapp. Besonders im windarmen Süden Deutschlands werden die Anlagen daher zunehmend auch in Wäldern gebaut, wo der ökologische Schaden oft beträchtlich ist. Der Tod von Schwarzstorch, Wespenbussard und seltenen Fledermäusen wird nun als unvermeidbar dargestellt und damit quasi legalisiert.

„Wir können nur hoffen, dass dieser ungeheuerliche Angriff auf den Naturschutz in der nächsten Legislaturperiode wieder rückgängig gemacht wird und protestieren aufs Schärfste“, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.

Die Änderung des Naturschutzgesetzes im Wortlaut:

„….Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien.“

Eva Goris
Pressesprecherin
Telefon: 040 9707869-13
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www.DeutscheWildtierStiftung.de

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