Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten
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ASP: Jagdverbot auf alle Wildarten weitet sich deutlich aus
Die Gebietskulisse des gefährdeten ASP-Gebietes wurde festgelegt. In einem Radius von 25 km wurde die Jagd vorerst verboten.
Nach dem Fund eines mit Afrikanischer Schweinepest infizierten Schwarzwildkadavers im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg), gibt es nun neue Maßnahmen. Die zunächst betroffenen Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree veröffentlichten ihre Allgemeinverfügungen, in welchen die Gebietskulissen festgelegt wurden. Anders wie vergangene Woche angekündigt, soll das sogenannte gefährdete Gebiet nun nicht nur einen Radius von etwa 15 km umschließen. Viel mehr soll die gefährdete Zone ein Gebiet mit einem Radius von 25 km, also einem Durchmesser von 50 km, betragen. (weiterlesen)

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Serie Wildwechsel: Freiheit für den Hirsch!
Zieht ein Hirsch über für ihn unsichtbar gezogene Reviergrenzen, muss der dort verantwortliche Jäger das Tier töten: Wenn mehr Bürger wüssten, was dem Rotwild im Zeichen des Klimaschutzes angetan wird, wären sie entsetzt.
Als geschlagen und bar jeglicher Vorräte malt sich in Shakespeares „Antonius und Cleopatra“ Cäsar den so sterblich in die ägyptische Königin verliebten Triumvir Antonius aus: „Du trankst den Harn der Rosse und die gelbe Lache, / Die Vieh zum Ekel zwänge: dein Gaum’ verschmähte / Die herbste Beere nicht auf rauhster Hecke: / Ja, wie der Hirsch, wenn Schnee die Weide deckt, / Nagt’st du der Bäume Rinden“ – „Yea like the stag, when snow the pasture sheets. The barks of trees thou browsed“.
Die herbste Beere auf rauhster Hecke würde auch der Hirsch im Winter so wenig verschmähen wie die Baumrinde. Was Shakespeare wildbiologisch richtig und empathisch beschreibt, das wird dem Rotwild in Zeiten des Klimawandels gefährlich. Die paarhufige Wiederkäuerart soll drastisch reduziert werden. Schon jetzt darf sie sich nur auf 25 Prozent der deutschen Fläche sehen lassen, außerhalb der fast überall in Deutschland abgesteckten Bezirke ist der Abschuss Pflicht. (weiterlesen)
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Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest - "Wir müssen intelligenter jagen"
Wildschweine verbreiten die Afrikanische Schweinepest. Deshalb geraten sie nun in die Schusslinie. Der Wildökologe Sven Herzog erklärt, wie die Ausbreitung der Seuche verhindert werden kann.
Seit Jahren grassiert die Afrikanische Schweinepest in Europa. Am gestrigen Donnerstag ist erstmals auch in Deutschland ein Wildschwein positiv auf das Virus getestet worden. Bauern- und Jagdverbände drängen seit Jahren auf ein vorsorgliches Abschießen. Denn durch die unkontrollierte Verbreitung der Schweinepest über Wildschweine fühlen Landwirte sich in ihrer Existenz bedroht. Wildexperte Sven Herzog aber warnt davor, dass die Wälder jetzt zum Schauplatz von massenhaften Treibjagden werden. Das schade dem Wald und stoppe das Virus nicht. (weiterlesen)

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Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg: Das Veterinäramt informiert die örtlichen Jäger
Das Veterinäramt Oder-Spree informiert die örtlichen Jäger über die aktuellen Maßnahmen und klärt deren Fragen nach dem Ausbruch der #ASP in #Brandenburg. Am 10. September hatte das Friedrich-Löffler-Institut den Ausbruch der Tierseuche offiziell bekanntgegeben.
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Kommentar: Kitze jetzt erlegen
Angesichts aktueller Herausforderungen an Aufforstungen braucht es neue Jagdstrategien – doch dafür müssen zunächst innere Bremshebel gelöst werden. Jagdpraxis-Chefredakteur Matthias Kruse plädiert für die Kitzbejagung im September.
In diesen Spätsommerwochen bietet sich Jägern oft der Anblick von Ricken mit ihren Kitzen. Die noch jungen Kitze verlieren gerade ihr Kindheitsfell, wirken schwach - und niedlich. Diese Bremse in unseren Köpfen ist hochwirksam ... und fatal zugleich.
Jedes Reh, was wir JETZT zum Aufgang des Weiblichen, nicht konsequent erlegen (warum auch immer), bleibt ja auf der To-do-Liste. Und diese Liste wird immer länger, bis die Aufforstungen aus dem Äser sind. (weiterlesen)

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Nachsuche: Jäger von Wapiti getötet
Ein Jäger jagte einen Wapiti mit Pfeil und Bogen. Bei einer Nachsuche wurde er vom Hirsch geforkelt und erlag seinen Verletzungen.
Am 30. August wurde ein Jäger in Oregon (USA) während einer Nachsuche von einem Wapiti getötet. Wie das Nachrichtenportal „Oregon Live“ berichtete, hat der Jäger das Tier am Abend zuvor mit Pfeil und Bogen auf Privatgrund beschossen. Er konnte es jedoch vor Einbruch der Dunkelheit nicht finden.
Daher suchte der 66-jährige Mann am nächsten Morgen gemeinsam mit dem Grundbesitzer nach. Als der Amerikaner das verletzte, noch lebende Wapiti fand, wurde er am Hals geforkelt. (weiterlesen)

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Eklat in Hamberger Traditionsverlag - Zwei Fäuste für ein Halleluja
Der Hamburger „Jahr Top Spezial Verlag“, bekannt für Fachmagazine über Angeln oder Jagen, hat den Profiboxer „Persisches Löwenherz“ als Chef bekommen. Weil die Belegschaft Zweifel an seiner Kompetenz äußerte, flog ein Chefredakteur heraus. Wie konnte das passieren?
Der Deutsche und sein Hobby, das ist ein Kapitel für sich. Er pflegt es nicht nur, er zelebriert es. Und dazu gehört auch, dass er eine Zeitschrift abonniert, die sich nur um dieses eine Hobby dreht. Die Magazine heißen „Fliegenfischen“ oder „Jagen“. Und echten Liebhabern reichen sie noch nicht aus. Ambitionierte Angler abonnieren auch noch den „Blinker“ oder den „Karpfen“ – und Jäger die Sonderedition „Sauen“.
Der Verlag, in dem alle diese skurrilen Zeitschriften seit 50 Jahren erscheinen, ist der „Jahr Top Spezial Verlag“ in Hamburg. Bislang kannten den nur ambitionierte Angler, Jäger, Tennisspieler, Fliegenfischer oder Sauen- und Karpfenliebhaber, doch das könnte sich jetzt ändern. Denn der „Jahr Top Spezial Verlag“ hat einen neuen Geschäftsführer bekommen, und die Geschichte seiner Inthronisation ist so skurril, dass wir Sie Ihnen hier als Fundstück ans Herz legen. (weiterlesen)

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Nordrhein-Westfalen: Thema Jagdabgabe...
von Michael Sommer
Betreff: Meine Mitgliedschaft im LJV NRW
Sehr geehrter Vorstand der Kreisjägerschaft,
die aktuellen Entwicklungen innerhalb des LJV und in der Kreisjägerschaft beobachte ich mit Argwohn, Unverständnis und leider inzwischen auch großem Kopfschütteln:
Die Aufweichung des Schießnachweises halte ich für fachlich falsch, zudem ein völlig falsches Signal an die kritische, nichtjagende Öffentlichkeit.
Die Ermöglichung von Bewegungsjagden innerhalb der Aufzuchtzeit ist m. E. ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und steht im klaren Widerspruch zu unserem Anliegen, einen gesunden, artenreichen und angepassten Wildbestand zu hegen und zu pflegen. Sämtliche Bemühungen der Jägerschaft, die Öffentlichkeit für die nötige Ruhe in den Revieren zu sensibilisieren werden durch diese Änderung der gesetzlichen Möglichkeiten, die der LJV zudem noch pressewirksam als Erfolg darstellt, konterkariert. (weiterlesen)

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Notstand oder Straftat?
Es kann jeden Tag und überall in Deutschland passieren: Ein Jäger gerät in eine brenzlige Situation mit einem Wolf. Auf was gilt es dann zu achten, und wann herrscht echter Notstand? Tobias Thimm hat den Juristen Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein zu sechs praktischen Fallbeispielen befragt.
„Wenn mir ein Wolf im Revier zu nahe kommt, dann schieße ich!“, so der alte Jagdpächter Hans am Stammtisch. „Das darfst du nicht“, entgegnet Jungjäger Robert. „Soll ich etwa warten, bis er mir an der Kehle hängt?“, entgegnet Hans. EineregeDiskussionmitvielenoffenen Fragen entsteht, ohne dass juristisch gesicherte Antworten gefunden werden.
Der Wolf unterliegt in jedem Fall europarechtlich dem strengen Artenschutz. Bundesrechtlich ist er im Naturschutzrecht geregelt und gehört zu den „streng geschützten Arten“. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es daher ver- boten, ihn zu verletzen oder zu töten. Ein Verstoß ist nach dem Bundesnatur- schutzgesetz strafbar. Nur in Sachsen unterliegt der Wolf dem Jagdrecht. Der Abschuss des ganzjährig geschützten Räubers stellt aber auch dort nach der abschließenden Regelung des § 38 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG eine Straftat dar. (weiterlesen)
Foto: Wikipedia
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Streit um Wildbestand zwischen Bayerns Jägern und Waldbesitzern: Verbiss, Unfälle - und Jägerlatein in den Abschusslisten
Was die Häufigkeit von Wildunfällen und das Verbissgutachten über den Fleiß und die Ehrlichkeit der Waidmänner verraten
Zu dem Beitrag über das neue Bundesjagdgesetz möchte ich ein paar Sätze ergänzend beitragen. Das Verbissgutachten zeigt ja alle drei Jahre wieder auf, wo der Verbiss durch Rehwild noch zu hoch ist. In diesen Revieren ist auch die Unfallhäufigkeit durch Rehwild viel zu hoch. Den Schaden trägt die autofahrende Bevölkerung über die höheren Versicherungsbeiträge in der Teilkaskoversicherung. Der Unterschied kann bis zu 100 Euro je versichertes Auto betragen.
Der Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbands (BJV) sagt: "Waldumbau mit der Büchse funktioniert nicht." Wie sollen denn Neuanpflanzungen geschützt werden? Ein Warnschild für Rehe, "Achtung, für Rehe ist der Zutritt verboten", wird wohl keinen Erfolg bringen. Dann bleibt nur noch die Einzäunung - dieses Phänomen hatten wir ja bis vor 20 Jahren, als die bayerischen Zäune ( mit Steuergeld subventioniert) aneinander gereiht bis nach Peking gereicht hätten. (weiterlesen)


