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Ein zweifelsfrei verfassungswidriges Waffengesetz und die Tatenlosigkeit der Jagd- und Waffenverbände
Seit Jahren arbeiten Waffenbehörden und Juristen mit einem völlig unbrauchbaren und seinen Zweck völlig verfehlten Waffengesetz ohne dass sich etwas ändert. Doch die Tatenlosigkeit der Akteure hat seinen Grund
Das Waffengesetz und die Behördenwillkür
Seit Jahren müssen sich Jäger und Sportschützen mit einem Waffengesetz herumärgern, das nicht nur über die Jahre verschärft wurde, sondern das auch durch rechtsunbestimmte Begriffe für die Behörden immer vielseitiger auslegbar geworden ist. Dadurch häufen sich mit jeder Verschärfung für die Jäger und Sportschützen nicht nur die Behördenwillkür, sondern auch der allerorten beklagte Bürokratenschwachsinn.
Die Verfassungswidrigkeit des Waffengesetzes
Man braucht kein Verfassungsrechtler zu sein, um zu erkennen, dass dieses Gesetz und seine im fast jährlichen Turnus eingeläuteten Verschärfungen in mehreren Bereichen massiv verfassungswidrig sind. Es sind vor allem die grottenschlechten handwerklichen Fehlleistungen der Politiker, welche durch mangelhafte Ausformulierungen des Gesetzes sowie dessen ständigen Verschärfungen, Behördenterror und -willkür Tor und Tür öffnen. Genau vor dieser Behördenwillkür und den handwerklichen Fehlern der Gesetzgeber soll das Verfassungsgericht den Bürger schützen. Allein das ist seine Aufgabe. Doch diese Klage unterbleibt.
Die faktische Aussichtslosigkeit des Rechtsweges
Den Behörden wurden mit jeder Verschärfung immer mehr Kompetenzen und Rechte zugesprochen, wie man sie eigentlich nur aus totalitären Staatssystemen kennt und hier auch nur, wenn dort Gesetze erlassen wurden, um gegen potentielle Staatsfeinde vorzugehen. Erkennbar wird dies ganz deutlich beim rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit. Ob jemand unzuverlässig ist oder eben nicht entscheidet in der Regel noch nicht einmal ein Richter, sondern dieser nur, wenn ihm ein Gutachten eines vereidigten Psychologen vorliegt und dieses Gutachten die vermutete Unzuverlässigkeit bestätigt.
Nicht so bei unserem Waffengesetz!
Hier übernimmt die Begutachtung, ob der Waffenbesitzer unzuverlässig ist oder nicht, der Verwaltungsangestellte gleich mit. Beim Waffengesetz reicht die nichtakademische Ausbildung zum Verwaltungsangestellten aus, um einen examinierten Gutachter zu ersetzen.!!!
Gesetzestexte, die Behördenmitarbeitern derartige Sonderrechte erteilen, kennen Historiker nur aus totalitären Staatssystemen. Widersprüche gegen das Ergebnis der behördlichen Begutachtung und Einstufung der Unzuverlässigkeit haben natürlich keine aufschiebende Wirkung und können nur nach einem erfolgreichen Klageverfahren rückgängig gemacht werden. Aber auch hier hat die Politik dem Bürger dem Streben nach Gerechtigkeit einen Riegel vorgeschoben.
Vorsätzlich wurde von der Politik über viele Jahre ein Personalmangel an den Verwaltungsgerichten durch Nichtbesetzung von Richterstellen herbeigeführt. Der Staat spart sich somit viele Richtergehälter und schützt zudem die von der Gesetzesflut völlig überforderte Bürokratie vor klagenden Bürgern. Jahrelanges Warten auf einen Prozesstermin erstickt jede Hoffnung des ehemaligen Waffenbesitzers, sich gegen den Behördenterror zu wehren und Gerechtigkeit zu erlangen.
Eine langsame, aber kontinuierliche Zerstörung der Jagdkultur und des Sportschützenwesens nimmt seinen Lauf. Am Ende aber will es keiner gewesen sein
Die Strategie der Politik „Divide et impera“
Wikipedia schreibt: „Divide et impera“, lateinisch: “Teile und herrsche“ ist eine Redewendung. Sie empfiehlt, eine zu besiegende oder zu beherrschende Gruppe in Untergruppen aufzuspalten, welche einander widerstrebenden Interessen verfolgen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Teilgruppen sich gegeneinander wenden, statt sich als Gruppe vereint gegen den gemeinsamen Feind zu stellen. „
Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen ist es bei der Jagd nicht anders. Jagd- Waffen- und Schützenverbände sind über Jahrzehnte mit den Parteien und Verbände eng verfilzt. Verbandsfunktionäre sind in der Regel Parteimitglieder, umgekehrt sind Politiker oft in mehreren Verbänden, Gewerkschaften und Vereinen Mitglied und dort aktiv.
Sehr gut können sich Jäger diese Verfilzung am Beispiel des Bayerischen Jagdverbandes mit ihrem Chef, Herrn Weidenbusch und der CSU unter Herrn Ministerpräsident Söder ansehen, wenn Politik und Verband kooperieren. Herr Weidenbusch ist ein enger Vertrauter des Ministerpräsidenten, und als CSU Mitglied ein Duzfreund aus alten Parteizeiten. Als Handlanger des Herrn Ministerpräsidenten ist er nun Präsident des Jagdverbandes und macht immer das, was er schon immer machte. Er macht das, was der Ministerpräsident sich wünscht. Eine heillos zerstrittene Jägerschaft muss dem Treiben tatenlos zusehen. Dem Ministerpräsidenten kann´s nur Recht sein, gilt für ihn doch der gleiche Grundsatz wie er auch schon bei den Herrschenden im alten Rom galt: „Divide et impera“
Das Waffengesetz als Sargnagel der deutschen Jagdkultur
Ich selbst, als Hobbyhistoriker, halte dieses Waffengesetz und seine vielen Verschärfungen für den größten Schwachsinn in der Geschichte der deutschen Gesetzgebung. Neben zahlreichen handwerklichen Fehlern wurde wissentlich ein Gesetzgebungswerk geschaffen, das dem Behördenterror gegen Jäger und Sportschützen Tor und Tür geöffnet hat. Dies war wohl auch so gewollt, waren doch den Politikern die waffenbesitzenden Bürger schon immer ein Dorn im Auge. Alle Politiker aus den etablierten Parteien wissen um den Schwachsinn, den sie hier abgeliefert und dem sie mehrheitlich zugestimmt haben. Allein es fehlt ihnen der Mut und die Größe, es zuzugeben.
Die in den Jagd- und Waffenverbänden sitzenden, der Politik nahestehenden Funktionäre sorgen nun dafür, dass durch Zwietracht und Zerstrittenheit keine gemeinsame Linie gefunden werden kann. Zudem erzieht die Angst, durch ein völlig willkürlich auslegbares Waffengesetz selbst Waffe und Jagdschein zu verlieren, die Akteure zum Duckmäusertum und zur Angepasstheit.
Wir verlieren mal wieder einen Teil unserer bürgerlichen Freiheit und das Ende unserer Jahrhunderte alten Jagdkultur wird das Ergebnis sein.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
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Mobil: 0178 6141856
Produktinformation: Der richtige Waffenschrank
Die Firma shopo GmbH & Co.KG stellt auf der Themenseite www.waffenschrank.com ein großes Produktportfolio an Waffenschränken und Waffenraumtüren vor.
Die sichere Aufbewahrung von Jagd- und Schusswaffen muss schon vor dem Kauf überlegt und organisiert sein. Der Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen und Munition ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Grundlage ist hier das Waffengesetz (WaffG) im speziellen u.a. der §36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition.
Hauptsächlich wird hier unterschieden in:
Waffenschrank Klasse 0 und Waffenschrank Klasse 1
Dazu ebenfalls die Waffenraumtüren in der Klasse 1
Ein Familienbetrieb mit Tradition
Das Stuttgarter Fachunternehmen - shopo GmbH & Co.KG - bietet eine große Auswahl zertifizierter Waffenschränke und Waffenraumtüren. Das Themenportal waffenschrank.com arbeitet seit Gründung mit einem hochspezialisiertem Tresor -und Waffenschrankspediteur, bei Auslieferung mit Aufstellung, zusammen. Waffenschrank.com berät in folgenden Fragen: Welcher Widerstandsgrad ist bei welcher Ausgangslage zu wählen? Welche Optionen an Tresorschlössern gibt es? Wie sieht der Transportweg hin zur Aufstellung aus. Ein Waffenschrank kaufen Sie nur einmal – Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung
shopo GmbH & Co.KG
Kornbergstr.52 70176 Stuttgart
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Produktinformation: Darauf sollten Jäger bei der Auswahl eines Waffenschranks achten
Die sichere Aufbewahrung von Waffen ist ein fundamentaler Aspekt der Jagd. Für Jäger ist es nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein und Respekt gegenüber der Gesellschaft. Ein angemessener Waffenschrank schützt vor unbefugtem Zugriff, minimiert Risiken und stellt sicher, dass Waffen und Munition unter sicheren Bedingungen gelagert werden. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden, wie Jäger den richtigen Waffenschrank auswählen.
Was ist ein Waffenschrank?
Ein Waffenschrank ist ein speziell konstruierter Behälter, der für die sichere Aufbewahrung von Waffen verwendet wird. Er besteht in der Regel aus robustem, schwerem Stahl, verfügt über eine starke Verriegelung und ist häufig mit verschiedenen Sicherheitssystemen ausgestattet. Ziel eines Waffenschranks ist es, den unbefugten Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch von Waffen zu verhindern, indem er einen sicheren und gesetzeskonformen Aufbewahrungsort bietet.
Wann brauche ich einen Waffenschrank?
Ein Waffenschrank wird benötigt, sobald man in Deutschland Schusswaffen besitzt oder erwerben möchte. Schusswaffen, für die man einen Waffenschrank benötigt, werden im Waffengesetz (WaffG) wie folgt definiert:
“Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.”
Dazu gehören also auch alle Lang- und Kurzwaffen, wie beispielsweise Revolver, Pistolen und Flinten, die im jagdlichen Kontext verwendet werden.
Gesetzliche Anforderungen an Waffenschränke in Deutschland
In Deutschland regeln das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) die Aufbewahrung von Waffen. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 gelten nur noch Waffenschränke mit einem Widerstandsgrad nach DIN EN 1143-1 als rechtskonform. Waffenschränke, die nach den älteren VDMA 24992-Normen zertifiziert sind, sind nur noch dann zulässig, wenn sie vor dem 06. Juli 2017 erworben wurden.
Die Zertifizierung Ihres Waffenschranks befindet sich in der Innenseite der Waffenschranktür. Diese Plakette, wie auch die Rechnung, fungieren als Nachweis für die zuständige Behörde, dass der Waffenschrank gesetzeskonform ist.
Gut zu wissen: Die Kontrolle Ihres Waffenschranks erfolgt durch die zuständige Behörde direkt bei Ihnen zu Hause. Allerdings wird diese Kontrolle meist im Vorhinein angekündigt. Sie sind bei der Kontrolle aber verpflichtet, den befugten Personen Zutritt zu ihrem Waffenschrank zu gewähren.
Widerstandsklassen und Zertifizierungen verstehen
Die Widerstandsklassen eines Waffenschranks, definiert durch die Norm DIN EN 1143-1, sind entscheidend für den Schutz der darin gelagerten Waffen. Die Klassen N/0 und 1 bieten unterschiedliche Sicherheitsgrade:
Zulässige Waffenaufbewahrung (© bremertresor.de)
Auch in Tresoren mit einem Widerstandsgrad von 1 bis 5 dürfen unbegrenzt Waffen und Munition gelagert werden. Je höher dabei der Widerstandsgrad, desto sicherer ist der jeweilige Waffenschrank gegen Einbruchsversuche.
Die korrekte Klasse muss basierend auf der Anzahl und Art der Waffen, die ein Jäger besitzt oder zu erwerben plant, gewählt werden.
Kriterien zur Auswahl des richtigen Waffenschrankes
Die Auswahl des richtigen Waffenschrankes hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Die Größe des Schranks sollte entsprechend der Anzahl und Art der zu lagernden Waffen gewählt werden. Ein zu kleiner Schrank kann schnell an seine Grenzen stoßen, während ein zu großer unnötigen Raum beansprucht.
Die Innenausstattung ist ebenfalls von großer Bedeutung. Einige Schränke bieten beispielsweise spezielle Halterungen für Kurzwaffen. Darüber hinaus ist auch die Munitionsaufbewahrung gesetzlich geregelt. Nach der neuen Regelung, die ein Sicherheitsbehältnis nach EN 1143-1 voraussetzt, ist es nun möglich, Munition und Waffen gemeinsam in einem Waffenschrank zu lagern. Daher sollte ausreichend Platz für die Munition eingeplant werden. Als Alternative kann die Munition auch separat in einem Munitionsschrank untergebracht werden, der weniger strenge Sicherheitskriterien erfüllen muss.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Feuerschutz. Obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, kann ein feuerfester Waffenschrank zusätzlichen Schutz bieten und erleichtert die Versicherung des Inhalts. Besonders empfehlenswert ist ein Feuerschutz in Gebieten mit höherem Brandrisiko. Die Prüfung des Feuerschutzes kann nach der EN 1047 Norm 60 oder 120 Minuten betragen. Oder 30 Minuten nach der EN 15659 Norm.
Die Wahl des Materials und die Verarbeitungsqualität des Schranks sind ebenfalls entscheidend, da sie die Langlebigkeit und Sicherheit des Schranks beeinflussen. Letztlich sollten Jäger auch überlegen, ob zusätzliche Sicherheitsfeatures wie Alarmeinrichtungen oder Verankerungsmöglichkeiten für sie relevant sind. Der Gesetzgeber empfiehlt eine Verankerung bis 200 kg. Lokale Waffenbehörden können jedoch individuelle Vorschriften festlegen, weshalb sich eine genauere Recherche zu diesem Thema empfiehlt.
Verschiedene Schlosssysteme und ihre Vor- und Nachteile
Bei der Wahl des Schlosssystems für einen Waffenschrank gibt es mehrere Optionen:
● Schlösser mit Schlüssel,
● Zahlenschlösser und
● biometrische Schlösser.
Schlösser mit Schlüssel sind traditionell und einfach in der Handhabung, erfordern jedoch eine sorgfältige Aufbewahrung des Schlüssels. Laut der aktuellen Regelung der OVG Münster vom 30.08.2023, muss der Schlüssel eines Waffenschranks in einem Behältnis aufbewahrt werden, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards zur Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Also beispielsweise in einem weiteren Waffenschrank oder einem Wertschutzschrank.
Zahlenschlösser bieten eine schlüssellose Sicherheit, erfordern aber das Merken einer Zahlenkombination. Biometrische Schlösser bieten höchste Sicherheit durch Fingerabdruck- oder Iris-Scans, können aber anfällig für technische Störungen sein und sind in der Regel teurer.
Hier gibt es kein richtig oder falsch: Die Wahl des Schlosses sollte auf persönlichen Präferenzen, dem gewünschten Sicherheitsniveau und dem Budget basieren.
Tipps zur Platzierung und Installation des Waffenschranks
Die richtige Platzierung des Waffenschranks ist entscheidend. Der Waffenschrank muss innerhalb des Hauses oder der Wohnung aufgestellt werden.
Er sollte in einem schwer einsehbaren Bereich platziert werden, der zwar einen schnell und unkomplizierten Zugriff für den berechtigten Nutzer ermöglicht, aber für Unbefugte dennoch schwer zu erreichen ist.
Die Polizei empfiehlt außerdem eine Verankerung des Schranks im Boden oder an der Wand. Dies erhöht die Sicherheit erheblich, besonders bei leichteren Modellen unter 1000 kg. Es ist wichtig, dass der Schrank stabil und nicht leicht umzustoßen oder zu bewegen ist und somit vor einer Mitnahme gesichert ist.
Fazit
Die Auswahl des richtigen Waffenschranks sollte basierend auf gesetzlichen Anforderungen, individuellen Bedürfnissen und der Art der zu lagernden Waffen getroffen werden. Dabei sind Faktoren wie Widerstandsklassen, Schlosssysteme, Größe und Zusatzausstattungen sorgfältig abzuwägen. Es ist dabei ratsam, in einen hochwertigen, zertifizierten Waffenschrank zu investieren, der langfristige Sicherheit und Zuverlässigkeit gewährleistet.
Bremer Tresor GmbH
Konsul-Smidt-Str. 24
28217 Bremen
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