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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

ASP im Fokus (I): Die Jäger und die Seuche

Auch bei der Afrikanischen Schweinepest zeigt sich wieder: Wenn's ernst wird, sollen es die Jäger richten.

Und Tierleben sind plötzlich nicht viel wert.Zum Auftakt einer Artikelserie zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) macht sich unser Autor Gedanken über eine Gesellschaft, die die Jagd verteufelt und doch massenhaft Tiere tötet, wenn es eng wird.
Wie immer, wenn es ungemütlich wird in dieser schönen, neuen Welt, sind die Sprüche von den Selbstheilungskräften der Natur mit einem Mal kaum noch zu hören. Vieltausendfacher Nutztier-Tod wird akribisch vorbereitet mit sogenannten Notfallplänen. Politiker, die sich eben noch dem Diktat der Tierrechte-Phantasten beugten, ermuntern nun die Jäger zum Schwarzwild-Massenabschuss. (weiterlesen)

Foto Wikipedia

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„Der kommt wieder. Und bringt die Familie mit“

Sie legen Kraftwerke lahm, decken Dächer ab und treffen sich zur Obsternte: Von Kassel aus breiten sich die Waschbären im ganzen Land aus. Wir werden es mit ihnen aushalten müssen.

Es knallt. Als wäre ein Chinaböller, Typ Kanonenschlag, in einem U-Bahn-Schacht gezündet worden. Kurz darauf ein Tuten. Es schwillt an auf das gefühlte Dezibelniveau eines Nebelhorns der „MS Deutschland“ und dröhnt durch den Kiez. Es ist 2.10 Uhr in der Nacht, es ist der Moment, als einige Hundert Berliner zum Telefon greifen und den Notruf wählen. 35 Minuten lang dauert der Lärm. Dann Stille.
In Berlin ist der Bär los. Genauer gesagt: der Waschbär. Procyon lotor, so lautet sein wissenschaftlicher Name, hat die Hauptstadt voll im Griff, und auch in der Nacht zu Donnerstag, zwischen 2.10 und 2.45 Uhr, beim nächtlichen Lärm in Berlin-West hat ein Waschbär seine Pfoten im Spiel. (weiterlesen)

Foto: Wikipedia

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Maryland: Jagdschein auf Probe

Eine interessante Idee zur Förderung des Jagdwesens hat der US-Bundesstaat Maryland beschlossen: Dort können Leute, die sich für die Jagd interessieren, künftig eine Azubi-Jagdlizenz (apprentice license) lösen. Freunde, Ehepartner oder Kinder von Jägern können so in der Praxis sehen, ob die Jagd auch etwas für sie ist – bevor sie an dem obligatorischen Sicherheitstraining und dem praktischen Übungstag teilnehmen, die für die reguläre Jagdlizenz vorgeschrieben sind. Ein Jahr dürfen die Jagdanwärter in der Begleitung eines lizensierten Jägers, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, auf die Jagd gehen, wie das Nachrichtenportal delmarvanow.com berichtet. (weiterlesen)

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"Der bayerische Boden ist, aus der Luft betrachtet, ein Spiegel der Gesellschaft"

Klaus Leidorf ist Luftbildarchäologe. Seit Jahrzehnten dokumentiert er, wie die Menschen die Schönheit ihrer Heimat mit Gewerbegebieten und Logistikzentren zerstören.

Klaus Leidorf ist Luftbildarchäologe. Das ist ein seltener Beruf, nur wenige Menschen auf der Welt suchen aus der Luft nach Altertümern. Schon seit 30 Jahren fliegt Leidorf mit seiner unverwüstlichen Cessna 172 über die bayerischen Gebirge, Täler und Fluren, stets auf Spuren lauernd, die der Mensch in der Vergangenheit im Boden hinterlassen hat. Aber seit einigen Jahren richtet sich sein Blick nicht mehr nur auf keltische Viereckschanzen, römische Gutshöfe und mittelalterliche Burgenreste, deren einstige Standorte er am Bewuchs des Bodens erkennt. (weiterlesen)

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Bürgermeister hält sich zu Untreue-Vorwürfen bedeckt

Nach der Anzeige wegen Untreue will Norbert Möller die kritisierte Vergabepraxis für die Jagdbezirke in Waren erklären – aber nicht der Öffentlichkeit.

In wenigen Sätzen hat Warens Bürgermeister Norbert Möller (SPD) auf Untreue-Vorwürfe gegen ihn reagiert. Er ließ über seine Pressesprecherin Stefanie Schabbel ausrichten: „Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens wird sich der Bürgermeister zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu den erhobenen Vorwürfen in der Öffentlichkeit nicht im Detail äußern.  (weiterlesen)

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Bestandsschutz für Waffenschränke: bisherige Nutzung ausschlaggebend

Nachdem das neue Waffengesetz in Kraft getreten ist, häufen sich beim DJV Fragen von Jägern zum Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken. Offenbar wollen einige zuständige Behörden die Nachmeldung von Schränken nicht akzeptieren, die vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes in Benutzung, aber nicht bei der Behörde gemeldet waren.

Auf DJV-Nachfrage hat der Geschäftsführer des Forum Waffenrecht, Frank Göpper, klargestellt: Die Voraussetzung für den Bestandsschutz nach § 36 Abs. 4 des Waffengesetzes ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde, sondern die Aufrechterhaltung der bisherigen rechtmäßigen Nutzung.  (weiterlesen)

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Die schwierige Rückkehr der Luchse

Durch Österreichs Wälder streifen nur mehr vereinzelt Luchse. Nicht nur illegale Abschüsse machen es den gefleckten Katzen schwer. Wien / Haslach a. d. Mühl – Eigentlich sollten Luchse zu den beliebtesten Tieren der Welt gehören: Sie haben den Charme aller Katzen, sind scheu, schön anzuschauen und für den Menschen ungefährlich. Dass sie um 1900 herum trotzdem in West- und Südeuropa praktisch ausgerottet waren, lag in erster Linie an der damaligen Haltung jedwedem "Raubzeug" gegenüber. Dass sie es heute noch immer nicht schaffen, in ihre angestammten Lebensräume zurückzukehren, liegt hauptsächlich an einigen wenigen Unbelehrbaren. (weiterlesen)

Foto: Wikipedia

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Verbissgutachten als Herrschaftsinstrument: Vockes Freuden

Der Präsident des Bayerischen Jagdverbandes, Prof. Dr. Jürgen Vocke, freut sich im Verbandsblatt Jagd in Bayern „besonders“ über das „Leitverbissprozent als maßgebliches Kriterium für die Beurteilung des Verbisses durch Schalenwild.“ „Unbegreiflich“ findet das Dr. Holger von Stetten, 2.Vorsitzender der Jagdschutz- und Jägerverein Freising, der Vocke in einem offenen Brief kritisiert.
Ein simples Gedankenspiel verdeutlicht jedem Laien, dass es zumindest sinnlos, vermutlich aber eher unredlich ist, bei der Erstellung von Verbissgutachten, wie in Bayern praktiziert, mit Verbissprozenten – genauer gesagt: „Leittriebsverbissprozenten“ zu operieren: Wenn ich einen Kiefernreinbestand habe, in dem drei Buchen stehen, von denen zwei verbissen sind, dann habe ich einen Verbiss von 66 Prozent. Eine Zahl, die nichts über die wahren Verhältnisse aussagt, aber hervorragend dazu geeignet ist, überhöhte Schalenwildbestände und in der Konsequenz die Erhöhung der Abschusszahlen zu postulieren.
Die im bayerischen Verfahren aufwändig erhobenen Daten sind wenig aussagekräftig, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen folglich mehr als fragwürdig, zumal die Legitimität des simplen Rückschlusses von lokalen Verbissschäden auf überhöhte Schalenwildbestände höchst strittig ist. Der wahre Skandal ist aber die Intransparenz des Verfahrens, da die Herausgabe der unverschlüsselten Daten aus – vermutlich vorgeschobenen – Datenschutzgründen verweigert wird.  (weiterlesen)

Weiserzaun    Foto: Bergwaldoffensive

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Wildpferde: Grausam zu Tode geliebt

Bei vielen Amerikanern stehen Wildpferde für Freiheit und Pioniergeist. Daher stehen sie auch seit 50 Jahren unter Schutz. Doch jetzt gibt es zu viele.

Über die Hälfte der Wildpferde leben im Bundesstaat Nevada (USA). Dank des Schutzstatus dürfen gesunde Tiere weder getötet noch an Schlachthäuser verkauft werden. Privatpersonen ist es nur unter bestimmten Auflagen erlaubt, einen Mustang zu erwerben. Doch das "Bureau of Land Managment", das den Bestand der Wildpferde kontrolliert, schlägt nun Alarm. Mittlerweile gibt es einfach zu viele wilde Pferde. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" berichtet, schätzen Experten, dass es einen Lebensraum für rund 27.000 Wildpferde gibt, aktuell liegt der Bestand aber bei 73.000 Tieren. Und jedes Jahr nimmt die Anzahl um etwa 20 Prozent zu. (weiterlesen)

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Am Pranger: Landwirt muss sich für legale Taubenjagd rechtfertigen

Zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist die Schonzeit für Ringeltauben in vielen Kreisen Nordrhein-Westfalens zwischen Juni und Oktober aufgehoben. Die Jagd auf gefährdeten Flächen ist möglich, wenn ein ganzer Schwarm über den Acker herfällt; die so genannte Schwarmjagd.
Gerade in bevölkerungsreichen Gebieten scheint das allerdings nicht so ohne weiteres umsetzbar zu sein, wie jetzt Landwirt Georg Schulze Dieckhoff aus Münster-Kinderhaus erfahren musste. Er hat am 20. Juli 40 Tauben erlegen können. Nun kam Post vom Ordnungsamt, das als Untere Jagdbehörde für Verstöße gegen Schonzeit-Regelungen zuständig ist. (weiterlesen)

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