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Wolf und Weidehaltung - Direkt am Hof: Tragende Kuh möglicherweise vom Wolf gerissen
Sabine Leopold, 27.05.2021
Im Emsland wurde eine Kuh gerissen. Auch wenn noch kein DNA-Ergebnis vorliegt: Die Spuren deuten auf den Wolf als Angreifer. Das wäre eine Eskalation der Lage, die die Menschen vor Ort mehr als beunruhigt. Dabei haben sie längst nicht mehr nur um ihre Tiere Angst.
Am Morgen des 26. Mai fand eine Landwirtsfamilie im Emsland eine ihrer tragenden Kühe tot auf der Weide auf. Das Tier zeigte schwere Verletzungen, die nach Aussagen von Personen vor Ort auf einen Wolfsriss schließen lassen.
Der hinzugerufene Wolfsberater wollte sich vor der Beurteilung durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz nicht festlegen. Die endgültige Klärung werden die sichergestellten DNA-Proben bringen.
Zerfleischte Kuh in direkter Hofnähe aufgefunden
Die Kuh, die in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch starb, hatte in direkter Nähe zum Hof von Familie Hempen in Wippingen (südlich von Papenburg/Niedersachsen) gestanden. Landwirt Johannes Hempen, dessen Eltern die stark zerfleischte Kuh aufgefunden hatten, schützte den Kadaver bis zum Eintreffen des Wolfsberaters mit einer Plane vor Regen, so dass die notwendigen DNA-Spuren erhalten blieben.
Das tote Tier wies unter anderem Kratzspuren im Kopf-Hals-Bereich auf. Zudem gab es erhebliche Fressspuren an der Hinterhand.
Sorge der Landwirtsfamilie um ihre Kinder (weiterlesen)
Foto: Wikipedia
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Grafik der Woche - Rekord-Holzeinschlag in Deutschland
In ihrer Grafik der Woche befasst sich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung diesmal mit dem Rekord beim Holzeinschlag 2020. Die Experten schlüsseln dabei genau nach Menge je Holzart auf.
28.05.2021 von Alfons Deter
Im Jahr 2020 erreichte der Holzeinschlag in Deutschland einen Rekordwert von 80,4 Mio. Kubikmetern. Seit der deutschen Vereinigung war der Holzeinschlag eines Jahres noch nie so hoch wie 2020.
Der Anteil der Holzartengruppe „Fichte, Tanne, Douglasie und sonstiges Nadelholz“ am Gesamtholzeinschlag lag bei 77 % (62,2 Mio. Kubikmetern). Damit setzt sich der seit ein paar Jahren anhaltende Trend eines vermehrten Einschlags dieser Holzartengruppe fort. Dagegen waren die Einschlagsmengen bei Laubhölzern sowie Kiefer und Lärche 2020 mit 8 Mio. Kubikmetern (10 %) rückläufig. Es wurden außerdem rund 8,8 Mio. Kubikmeter Buche und sonstiges Laubholz (Anteil am Gesamtholzeinschlag 11 %) sowie 1,4 Mio. Kubikmeter Eiche und Roteiche (2 %) geschlagen. (weiterlesen)

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Aufforstung im Harz
von Oliver Gabriel
26. Mai 2021 Im Harz erstrecken sich nach drei Jahren Dürre und Borkenkäferbefall riesige Kahlflächen. Die Aufforstung wird Jahrzehnte dauern. Das Forstunternehmen André Wenzel aus Ballenstedt beteiligt sich an der Aufforstung mit dem Pflanzaggregat M-Planter aus Finnland.
Im August 2019 waren wir schon einmal bei Tanne im Harz. Damals, vor anderthalb Jahren, stand hier noch ein Wald. Der Borkenkäfer hatte ihn zwar stark durchlöchert, und die Forstunternehmer hatten auf manchen Flächen schon mehrmals Käferholz geschlagen. Zwischen den Kahlflächen erstreckten sich aber noch große, grüne Fichtenbestände. Vorbei. Als wir Anfang Mai in den gleichen Waldweg einbiegen wie im Sommer 2019, liegt der Harz kahl da, so weit das Auge reicht. Quadratkilometer wüstes Land, nur da und dort von kleinen Fichtendickungen unterbrochen. Die Waldwege sind gesäumt von langen Holzpoltern. An einer Stelle stopft ein polnischer Holzfahrer Schadholz in einen Seecontainer.
Der Förster Tom Hartung nennt die Aussicht hier in knapp 500 m Höhenlage das „Epizentrum der Waldschäden“. Der Sturm Friederike im Januar 2018, die Dürre der folgenden Jahre und der Buchdrucker haben im Forstbetrieb Oberharz schon im 2019 rund 500.000 Fm Schadholz hinterlassen, 2020 kamen 1 Mio. Fm hinzu, und bis Mai dieses Jahres waren es erneut 500.000 Fm. Zwischen 7.500 und 8.000 ha Kahlflächen haben die drei letzten Jahre dem Staatsbetrieb bis heute beschert.
Pflanzaggregat M-Planter (weiterlesen)

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Kleine Sünde… Jagdschein weg?
Parkschein vergessen, Schwarzfahren in der S-Bahn, Personalausweis bei der Jagdausübung nicht dabei – alles Nichtigkeiten? Was führt wirklich zum Jagdscheinentzug? Jagdrechtsexperte Dr. Henning Wetzel klärt auf, welche (kleinen) Alltagssünden letztendlich doch rechtliche Konsequenzen haben können und wann Jagdschein und Waffenbesitzkarte in Gefahr sind.
Dass Deutschland eines der strengsten Waffengesetze hat und auch das Bundesjagdgesetz in Bezug auf die Zuverlässigkeitsvorschriften diesem in Nichts nachsteht, hat sich in Jägerkreisen längst herumgesprochen. Doch die Frage, unter welchen Voraussetzungen man tatsächlich seinen Jagdschein verliert, wird an vielen Jägerstammtischen allenfalls durch Schauergeschichten gelöst, die darum kreisen, dass man gehört habe, dass jemand „wegen so einer Lappalie“ den Jagdschein losgeworden sei.
Unterschied zwischen "kleiner Sünde" und rechtlichem Verstoß
Die gute Nachricht vorweg: Bislang musste niemand seinen Jagdschein deswegen abgeben, weil er ab und zu vergisst, einen Parkschein zu ziehen. Aber gleichwohl ist es wichtig zu wissen, dass es nicht nur die dicken Dinger sind, die zum Verlust des Jagdscheins führen können, sondern auch im Einzelfall solche Verhaltensweisen, welche die meisten Jäger als entschuldbare Nachlässigkeit
betrachten würden, die aus Sicht des Gesetzgebers jedoch – jedenfalls bei penetranter Begehung – ein Indiz für die Unzuverlässigkeit des Betroffenen sind. (weiterlesen)

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„Im Einsatz für den Wolf “ im ZDF - „Weiß bestürzend wenig von Landwirtschaft“: Hannes Jaenicke macht sich mit Wolfs-Doku lächerlich
27.05.2021 Kommt der Wolf dem Menschen zu nah? Diese Frage versucht Schauspieler Hannes Jaenicke in einer ZDF-Doku zu lösen, stößt aber auf harsche Kritik.
München – Mit seiner Doku-Reihe „Im Einsatz für ...“ widmet sich Hannes Jaenicke Tieren, die vom Aussterben bedroht sind. Auch für Bären, Affen und Haie war Hannes Jaenicke schon im Einsatz. Als „Wolfsversteher“ tut sich der Schauspieler nun allerdings keinen Gefallen.
Für die zwölfte Folge der Serie hat sich der als Naturfreund bekannte Schauspieler den Wolf ausgesucht. Der ist zwar auch bedroht vermehrt sich in Deutschland aber stetig. Kaum ein Lebewesen polarisiert momentan so sehr und sorgt ständig für Diskussionen. Für die Sendung „Im Einsatz für den Wolf“ hat Jaenicke Regionen besucht, in denen Wölfe leben. Er traf Forscher, Befürworter und Gegner des streng geschützten Wildtieres und stellt die Frage: „Schießen oder schützen?“
Hannes Jaenicke: „Der Wolf ist eine Herausforderung“ (weiterlesen)

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Pressemitteilung AGDW – Die Waldeigentümer: Nachhaltige Nutzung der Wälder im Klimaschutzgesetz verankern
27. Mai 2021 AGDW begrüßt Erweiterung des Klimaschutzgesetzes durch Ausschüsse des Bundesrates
Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, nimmt der Bundesrat zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Stellung. Vorgeschlagen wird eine Gesetzesergänzung, die den großen Beitrag der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Holzverwendung zum Klimaschutz deutlich benennt. „Diese Erweiterung des Gesetzes ist fundamental für den Wald und für den Klimaschutz“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Die nachhaltige Nutzung unserer Wälder ist grundlegend für ihre Stabilisierung und für das Erreichen der ehrgeizigen nationalen und europäischen Klimaziele.“ (weiterlesen)

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Kommentar - Hannes und der Wolf oder: Wie eine ZDF-Serie Weidetierhalter verhöhnt
Sabine Leopold
26.05.2021 Der Schauspieler Hannes Jaenicke gibt sich gern als Artenschützer. Aktuell setzt er sich im ZDF medienwirksam für Wölfe ein und beweist dabei, wie bestürzend wenig er von Landwirtschaft, Weidehaltung und echtem Artenschutz versteht. Unter dem Vorwand, die Debatte zu versachlichen, macht er Landwirte und Jäger zu Buhmännern. Ein Kommentar.
Hannes Jaenicke war mal wieder „im Einsatz“. Diesmal – im zwölften Teil seiner ZDF-Artenschutz-Serie – für Wölfe. Das ZDF sendete die 45-Minuten-Reportage am 25. Mai 2021 um 22:15 Uhr. Falls Sie das verpasst haben: In der Mediathek des Senders können Sie das Werk nachträglich genießen.
Oder Sie lesen erst mal hier weiter. Das könnte Ihnen, falls Sie schon Weidetiere durch Wolfsrisse verloren haben, viele Tassen Baldriantee ersparen.
"Wieviel Wolf vertragen wir?"
Mit professioneller Dramatik eröffnet Jaenicke das Schauspiel: „Wieviel Wolf vertragen wir?“, fragt er sein Publikum.
Und er gibt die Antwort verklausuliert gleich mit: In seinem Film drehe es sich gar nicht um den Wolf allein, sondern um unseren generellen Umgang mit der Natur. Nicht, dass noch einer auf die Idee kommt, seine dringliche Frage nach praktischen Lösungen sei auch irgendwie praktisch gemeint.
Dem Mann mit dem beschwörenden Timbre in der geschulten Stimme geht es ums große Ganze. Und das Drehbuch sorgt für den richtigen Dreh.
Landwirte, Jäger – das Feindbild sitzt
Das klingt dann so:
Weidetierrisse nehmen zu? Überbewertet. „Sogar Blitzeinschläge töten mehr Tiere als der Wolf, trotzdem ist er der Sündenbock.“ (weiterlesen)

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Zeckensaison 2021 Damit ein Zeckenstich nicht krank macht
Kassel - Menschen, die in den „grünen Berufen“ arbeiten, sind besonders gefährdet, von Zecken gestochen zu werden.
Die kleinen Spinnentiere übertragen gefährliche Krankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Impfung gegen FSME und informiert über weitere Schutzmaßnahmen.
Zecken lieben hohes Gras, feuchte Waldränder sowie Laub- und Mischwälder mit krautigem Unterwuchs. Überall dort, wo Wild wechselt und Kleintiere vorkommen, also auch in Gärten und Parks, liegen sie auf der Lauer. Von März bis Oktober haben Zecken Hochsaison. Sie können durch ihren Stich vor allem zwei Krankheiten übertragen: die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose.
FSME
FSME-Viren werden sofort nach dem Zeckenstich übertragen und können schlimmstenfalls zu einer akuten Entzündung des Gehirns, des Rückenmarks und der Hirnhäute führen. Die SVLFG empfiehlt Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten, eine Schutzimpfung. Vor der Impfung sollte man sich vom Arzt beraten lassen. Wichtig ist es, auch die Nachimpftermine wahrzunehmen.
Borreliose
Eine Impfung schützt jedoch nicht gegen alle durch Zecken übertragbare Krankheiten. So gibt es gegen die durch Bakterien übertragene Borreliose keine Impfung. Das Risiko, an Borreliose zu erkranken, steigt je länger sich die Zecke einsaugt. Die Krankheit wird erst etwa 12 Stunden nach dem Einstich übertragen. Daher ist es wichtig, den Körper gründlich abzusuchen und Zecken so schnell wie möglich zu entfernen.
Die SVLFG empfiehlt: (weiterlesen)

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SPD wirft Söder Blockade des neuen Bundesjagdgesetzes vor
SPD-Politiker bitten Angela Merkel, den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder bei seiner Meinung zum Bundesjagdgesetz umzustimmen und die Blockade aufzuheben.
21.05.2021 Das Bundesjagdgesetz liegt dem Bundestag beschlussfertig vor. Allein bayerische Lobbyinteressen verhindern die Verabschiedung, kritisieren Isabel Mackensen und Rainer Spiering von der SPD-Bundestagsfraktion.
Für die natürliche Verjüngung und die Pflanzung standortangepasster Baumarten sei eine nachhaltige Anpassung der Rehwildbestände unerlässlich. Das könnte im Bundesjagdgesetz geregelt werden, doch die CDU/CSU blockiert hier aufgrund einer Intervention der bayerischen Staatsregierung, empören sich die beiden Politiker.
„Wir appellieren an Bundeskanzlerin Angela Merkel, sich für den geeinten Regierungsentwurf stark zu machen und den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder von der Schutzwirkung intakter Mischwälder zu überzeugen. (weiterlesen)

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Amtsgericht Moers erteilt Jagdgegnern klare Absage
21.05.2021 Ein Nazi-Vergleich von Jagdgegnern ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist die zentrale Botschaft eines Urteils des AG Moers gegen einen Facebook-Post der Bürgerinitiative Profuchs e. V.
Mit ihrem Facebook-Post vom 11. April 2021 gegen die Firma FallenFuchs, einen Hersteller tierschutzkonformer Lebendfallen zur Fangjagd und zum Wildmonitoring, hatte die Bürgerinitiative nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, so das Urteil. Die Initiative hatte in ihrem Post den Facebook-Auftritt des Fallenherstellers verlinkt und mit folgendem besonderen Text versehen:
"Das Gesetz lässt etliche Tierquälerei straffrei durchgehen. Auch die Sklaverei war mal gesetzeskonform; auch die Hexenverbrennungen waren mal gesetzeskonform; zur Nazizeit waren die Judenvernichtungen gesetzeskonform… NOCH FRAGEN?"
Gegen diesen unsäglichen Vergleich mit ihrer Tätigkeit beantragte FallenFuchs beim Amtsgericht Moers eine einstweilige Verfügung, die am 19. Mai auch in aller Deutlichkeit erging. Das Gericht stellte fest, dass der Pro Fuchs-Vergleich vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5, Abs. 1 des Grundgesetzes nicht gedeckt ist und einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb von FallenFuchs darstellt. (weiterlesen)


