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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

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Mit großem Befremden und fachlich basiertem Entsetzen hat der BDB Vorstand die Vorverlegung der Jagdzeiten für Wildwiederkäuer in einigen Bundesländern zur Kenntnis genommen.

Seit Jahren beteiligt sich der Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. mit Erfahrungen aus der jagdlichen Praxis, in Verbindung mit wildbiologischen Erkenntnissen, an der politischen Diskussion um die effiziente, wildschadensreduzierende Bejagung und damit auch um geeignete sowie ethisch vertretbare Jagdzeiten der wiederkäuenden Schalenwildarten.
Es ist also kein gutes Zeugnis für den aktuellen Politikstil, die Corona-Krise dafür zu nutzen, kontroverse Themen ohne Rückkopplung zu den Fachverbänden durchzuboxen.

Der wissenschaftlich fundierte und oft publizierte Konsens zu Jagdzeiten für Wildwiederkäuer fordert, dem Mutterschutz höchste Priorität einzuräumen. Kontraproduktiv und somit abzulehnen ist die Vorverlegung der Jagdzeit für Wildwiederkäuer auf den 1. April, da sich das Wild im Stoffwechseltief des Winters befindet und noch auf „Winterbetrieb“ eingestellt ist.

Eine Jagdausübung zu diesem frühen Zeitpunkt führt zu einer höheren Stressbelastung und damit zu dem, was vordergründig vermieden werden soll, namentlich zu vermehrten Waldwildschäden, genauso wie eine Jagdausübung im Januar.

Der Vorsitzende des BDB, Wildmeister Bernd Bahr, unterstreicht nochmals die Forderungen seines Verbandes: „Erklärtes Ziel muss es sein, dass die Jagdzeit auf wiederkäuende Wildarten am 31. Dezember endet. Wer den Großteil seines Abschusses von August bis Weihnachten nicht erfüllt, der kann oder will es nicht.
Es mag in dem ein oder anderen Bundesland abweichende Einzelpositionen geben, die aber nicht die fachlich begründete Meinung des Bundesverbandes wiederspiegelt.“

Den Berufsjägern, die vermehrt in ihren Revieren auch für die Bewirtschaftung des Waldes verantwortlich sind, ist durch die tägliche Arbeit äußerst bewusst, dass die Kalamitätsschäden sehr hoch sind. Sie sind gerne bereit an sachlichen Lösungen mitzuarbeiten, die aber nicht nur die Interessen der Waldbauern berücksichtigen, sondern auch die Ansprüche der Wildtiere. Die großflächig aufgetretenen Kalamitäten durch den Schädlingsbefall im Nachgang der Trockenperioden der letzten Sommer erfordern auch aus Sicht des BDB eine effektive Lenkung und Anpassung der Schalenwildbestände.
Dafür gibt es jedoch wildbiologisch bessere Methoden als die Not des Wildes, nach den Wintermonaten frische Äsung zu finden, auszunutzen, um ohne Rücksicht auf jetzt hochtragende Muttertiere Strecke zu machen.
Nichts Anderes verbirgt sich hinter dem Argument, die „biologischen Aktivitätszyklen“ des Wildes im April, für eine leichte Erlegung zu nutzen.

Der BDB appelliert an die Regierungen der Länder, ihre jagd- und umweltpolitischen Ziele
nicht auf Kosten eines ethisch zivilisierten Umgangs mit den Wildtieren unseres Landes zu verfolgen. Darüber hinaus sollte auch in Krisenzeiten die gute Praxis gemeinsamer, gerne auch kontroverser Beratung vor der Verabschiedung von Verordnungen und Gesetzesänderung erhalten bleiben.
Der BDB ist jederzeit bereit, die Erfahrung und Kompetenz der „Facharbeiter der Jagd“ in Deutschland in politischen Beratungen einzubringen.

Kontakt: Geschäftsstelle des Bundesverbandes Deutscher Berufsjäger
Hindemithstraße 26
46282 Dorsten
Tel.: 02362/607220
Mobil: 0170/6340126
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.berufsjaegerverband.deWurfmeldungen Weimaraner November und Dezember

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Hamburg, 27.03.2020. Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April wird Mecklenburg-Vorpommern mit die längsten Jagdzeiten in Deutschland haben. Ob die Verlängerung der Jagdzeiten das richtige Mittel ist, um überhöhte Wildbestände abzubauen, stellt die Deutsche Wildtier Stiftung in Frage, so der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, Hilmar Freiherr von Münchhausen.

Mit der neuen Verordnung beginnt die Jagdzeit auf Jährlinge beim Rot-, Dam- und Rehwild bereits am 16. April und soll bis zum 31. Januar andauern. „Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt einen früheren Beginn der Jagdzeit auf einjähriges Rot- und Damwild, jedoch erst ab dem 1. Mai.“ Der Rehbock ist nach der neuen Regelung 9,5 Monate zum Abschuss freigegeben. Das ist ein Negativrekord, den Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich erreicht. „Das Management von Wild in unserer Kulturlandschaft und die Reduktion hoher Wildbeständen sind anspruchsvolle Aufgaben, die weit über das Totschießen von Wildtieren hinausgehen“, so Münchhausen. „Der Fokus auf die Verlängerung der Jagdzeiten bringt nicht die notwendigen Erfolge, wenn nicht alle jagdlichen Mittel vorher ausgeschöpft werden. Verlängerte Jagdzeiten führen zu mehr Störungen der Wildtiere mit der Konsequenz von scheuem Wild, das in den Wäldern steht und dort Bäume verbeißt.“

Der zuständige Minister ignoriert mit seiner Entscheidung sowohl wildbiologische Erkenntnisse als auch die Einwände des Landesjagdverbandes. Er vertritt einseitig die Interessen von Privatwaldbesitzern und der Landesforst und vermittelt, dass hohe Wildbestände alleine durch längeren Jagddruck reduziert werden können. Die Praxis zeigt aber, dass der hohe Abschuss von Rot-, Dam- und Rehwild auch innerhalb einer kurzen Jagdzeit gelingen kann. „Auf dem Gutsbetrieb der Deutschen Wildtier Stiftung werden 65 Prozent des gesamten Jahresabschusses im August und September und damit in zwei Monaten erreicht. Im Januar herrscht Jagdruhe und wir werden auch im April nicht auf Rot- und Rehwild jagen“, betont Münchhausen.

Eva Goris
Pressesprecherin
Telefon: 040 9707869-13
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www.DeutscheWildtierStiftung.de

Jagdverpachtung Hessen:

 

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