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Jagdhundeschulen mit der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz mit eigener Datenbank Empfehlung
geschrieben von Stefan FügnerSeit heute ist die Datenbank Jagdhundeschulen/Ausbilder völlig überarbeitet. Die Datenbank ist ausschließlich Jagdhundeschulen vorbehalten, die über die Erlaubnis nach § 11 verfügen.
Nach über 2 Jahren sollten nun die meisten Jagdhundeausbilder über die Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz der Veterinärämter verfügen.
Wir haben deshalb alle Jagdhundeschulen mit der Erlaubnis den erweiterten Datenbankeintrag eingeräumt und allen anderen bisherigen eingetragenen Jagdhundeschulen, die den Nachweis der Veterinärämter nicht erbringen konnten, gelöscht. 40 gewerbliche Jagdhundeschulen verfügen bereits über die Erlaubnis und können in der Übersicht Jagdhundeschulen angesehen werden.
Auch in Zukunft erhalten alle Jagdhundeschulen einen kostenlosen "mehr-lesen-Eintrag" als Anerkennung. Wir möchten damit einen Anreiz setzen, sich im Sinne des Wohles unserer Jagdhunde weiterzubilden. Selbstverständlich haben auch alle Jagdhundvereine die Möglichkeit, über den kostenlosen Datenbankeintrag für ihre zertifizierte Jagdhundeschule zu werben, sofern die Prüfung durch ein Veterinäramt vorliegt.
Wir wünschen den Jagdhundeschulen weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit und wünschen natürlich vor allem
Waidmannsheil
Das Team vom
Deutsches Jagdportal

Der Jagdhundeausbilder Martin Lauer aus Hessen
Stefan Fügner
Mitbegründer des Deutschen Jagdportals - mehr über Stefan unter TEAM
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