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Deutsche Wildtier Stiftung bewertet das neue Bundesjagdgesetz als wildfeindlich

Hamburg, 9. November 2020. Die Reform des Bundesjagdgesetzes nimmt Fahrt auf. Das Bundeskabinett hat die Vorlage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebilligt; sie wird jetzt im Deutschen Bundestag diskutiert werden. „Der vorgelegte Entwurf bedient einseitig die Interessen der Waldbesitzer und der Forstwirtschaft und muss überarbeitet werden“, kritisiert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. „Die Bedürfnisse der Wildtiere im Wald bleiben auf der Strecke.“

Auslöser für die geplanten Änderungen im Bundesjagdgesetz sind rund 300.000 Hektar Wald, die durch die Trockenheit der vergangenen Jahre schwer geschädigt sind. „Weil auf drei Prozent der Waldfläche Deutschlands die Bäume – meistens Fichten – absterben, soll flächendeckend der Wildbestand reduziert werden“, kritisiert der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Dabei zeigen die Daten der Bundeswaldinventur, dass auf jedem Hektar Wald in Deutschland durchschnittlich 4.000 junge Bäume ohne Schäden durch Wildverbiss heranwachsen. „Wir haben kein flächendeckendes Problem. Die Politik sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht“, so Münchhausen.

Mit dem neuen Bundesjagdgesetz sollen die Jäger die Zahl der Rehe drastisch reduzieren, so dass „die Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen gelingt“. „Selbstverständlich müssen sich in einem Wald die dort vorhandenen Bäume natürlich verjüngen können, ohne dass Zäune gegen den Fraß des Wildes gebaut werden müssen“, erläutert Münchhausen. Pflanzen Waldbesitzer jedoch Baumarten, die bisher in ihrem Wald nicht vorkommen, dann müssen diese Bäume aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung zumindest in den ersten Jahren geschützt werden. „Gerade Rehe sind Feinschmecker; neu gepflanzte Douglasien, Küstentannen und Roteichen sind für sie ein Leckerbissen.“ Der Entwurf des Bundesjagdgesetzes sieht vor, dass auch in diesen Fällen die jungen Bäume ohne Schutz heranwachsen sollen. Das bedeutet, dass der Wildbestand so radikal reduziert werden muss, dass von einem „gesunden und artenreichen Wildbestand“ – ironischerweise ebenfalls ein Ziel im Bundesjagdgesetz - nicht mehr die Rede sein kann. „Wir müssen die biologischen Ansprüche des Wildes und die wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzer zusammenführen“, fordert Hilmar Freiherr von Münchhausen. Das Leitbild muss „Wald mit Wild“ heißen.

Auch von der Landwirtschaft fordert die Gesellschaft mehr Rücksicht auf den Umweltschutz und die Belange von Wildtieren und Wildpflanzen. „Das muss auch für die Forstwirtschaft gelten! Die Waldbesitzer in Deutschland werden für den anstehenden Waldumbau rund 1,5 Milliarden Euro vom Steuerzahler erhalten – und das ohne eine direkte Verknüpfung dieser Subventionen mit ökologischen Kriterien“, kritisiert der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. „Jetzt darf nicht auch noch ein Bundesjagdgesetz kommen, das allein im Abschuss des Wildes das Mittel zum Umbau unserer Wälder sieht.“

Eva Goris
Pressesprecherin
Telefon: 040 9707869-13
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www.DeutscheWildtierStiftung.de

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Freigegeben in Pressemitteilungen

Der Berufsverband der Berufsjäger fordert eine praktische Ausbildung der Hobbyjäger. Doch wer soll sie umsetzen, welche Inhalte soll sie haben und wo soll diese Ausbildung stattfinden?

Seit unsere Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihren ersten Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt hat, gibt es kaum einen Verband der Landnutzer oder ein Presseorgan , das nicht zur Änderung des Jagdgesetzes Stellung bezieht. Die Meinungen zur Änderung liegen hierbei weit auseinander, ein Konsens unter den Verbänden ist nicht erkennbar.

Einen wirklich interessanten, vor allem aber zielführenden Beitrag liefert nun der Berufsverband der Berufsjäger, der in einem Positionspapier eine praktische Ausbildung aller Jäger nach der Jägerprüfung fordert. 

Durch das Erlangen meines ersten Jugendjagdscheins am 27.5.1976, an meinem 16. Geburtstag, also vor über 44 Jahren widmete ich mich schon sehr früh der Ausbildung von Jägern und sah meine Hauptaufgabe als Naturmensch darin, Menschen, die die Sehnsucht nach der Natur verspürten, über das Naturerlebnis an die Jagd heranzuführen.
Schon früh hatte ich die erheblichen Defizite in der Ausbildung in den Jagdkursen erkannt. Den Jungjägern fehlte es vor allem an Kenntnissen über die Natur und deren Zusammenhänge und Auswirkungen auf  die Jagd . „Erst über die Natur findet man zur Jagd, aber niemals umgekehrt“ diesen Spruch machte ich zu meinem Leitgedanken. Ich wollte  Jungjäger nach der Jägerprüfung an das praktische Jagen heranführen und die Defizte in der Praxis ausgleichen. Die Forderungen des Bundesverbandes der Berufsjäger sind somit nicht  neu, und die Defizite in der Ausbildung schon seit Jahrzehnten bekannt. Alleine getan hat sich in diesem Bereich faktisch nichts.
Wenn ich auf dieses fast halbe Jahrhundert der Jungjägeraubildung zurückblicke, sind es irgendwas zwischen 50 und 100 Jungjäger, die ich auf das erste Stück Schalenwild geführt habe und das, ohne dass ich jemals ein Revier gepachtet hatte. Ich erlaube mir deshalb, die Frage nach der Machbarkeit dieser Forderung des Bundesverbandes der Berufsjäger zu stellen 

Meine Erfahrung aus 40 Jahren praktischer Jungjägerausbildung nach der Jägerprüfung möchte ich deshalb hier anlässlich der Diskussion um das Positionspapier des Berufsjägerverbandes einmal zusammenfassen:

Verwirrende Begrifflichkeiten

Zunächst verwendet die Jägerschaft, angeführt durch die Verbände, völlig falsche Begriffe in den Ausbildungsschritten. In den Kursen zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung ist der angehende Jäger ein Jagdscheinanwärter. Erst nach dem erfolgreichem Ablegen der Prüfung darf er sich 3 Jahre Jungjäger nennen. Diese Vermischung von klar zu trennenden Ausbildungsschritten alleine führt zu ständigen Irritationen, zeigt aber auch auf, wie viel Unprofessionalität der Jägerschaft auf diesem Gebiet herrscht.

Jungjägerausbildung als Erwachsenenpädagogik unterscheidet sie sich von der Jugendpädagogik elementar

Fast alle Jungjäger sind beim Start ihrer Jagdscheinanwärterausbildung beruflich gestandene Männer und Frauen. Ein nicht unerhebliches berufliches Erfahrungspoztential, das sie mitbringen, macht sie zu Profis auf einem ganz speziellen Gebiet außerhalb der Jagd. Sie sind hochmotiviert, schließlich wollen sie die Jagdscheinprüfung bestehen. Wer hier bei der Ausbildung von Erwachsenen mit den Kenntnissen der Jugendpädagogik arbeitet, wird scheitern; professionelle Dozenten an den gewerblichen Jagdschulen wissen das.
Die Ausbildung eines Erwachsenen ist vergleichbar mit dem Verhältnis zwischen Pilot und Fluglotse. Beide sind "high Professionals" auf ihrem Gebiet und beide wollen das Flugzeug mit ihren speziellen Kenntnissen sicher auf den Boden bringen. Bei oberlehrerhaftem Verhalten des Lotsen gegenüber dem Piloten geht dieses Projekt garantiert in die Hose. Ähnlich verhält es sich bei der Ausbildung eines erwachsenen Profis zum verlässlichen Jäger

Die Qualifikation des Jagdpächters

pädagogische Kenntnisse
In der Regel ist der Jagdpächter als Revierinhaber der Lehrprinz. Nur er verfügt über die Möglichkeit, Jungjägern eine Ausbildung in Form eines Begehungsscheines zukommen zu lassen. Ihm kommt somit eine Schlüsselrolle bei der Ausbildung der Jungjäger zu.
Ich habe in den 40 Jahren keinen einzigen wirklich guten Pädagogen für Erwachsenenbildung unter den zahlreichen Jagdpächtern, die ich kennenlernen durfte, gefunden. Ich habe allerdings auch bisher keinen Jagdpächter kennengelernt, der sich seiner Aufgabe als Pädagoge bewußt war. Aber auch den Jagdverbänden ist bis heute nicht in den Sinn gekommen, Jagpächtern Fortbildungskurse als Lehrprinz anzubieten.
Wildbiologische Kenntnisse
Doch die fehlende Qualifikation der Jagdpächter geht noch weiter: Die meisten Jagdpächter haben selbst keinerlei wildbiologische Kenntnisse über den Jagdkurs hinaus , den sie einmal besucht haben, erworben. Diese wäre aber, um eine praktische an der Natur orientierter Jungjägerausbildung durchzuführen, zwingend notwendig. Stattdessen hält man bei der Jungjägerausbildung einseitig an der Vermittlung der undefinierten hoffnungslos veralteten Hegeideologie fest.
Als einzige Qualifikation vor dem Anpachten eines Revieres können Jagdpächter nachweisen, dass sie 3 JJ gelöst haben und eine dazugehörige Versicherung abgeschlossen haben. Weitere Kenntnisse sind nicht erforderlich. Um den Jägernachwuchs auszubilden sind die vorhandenen Kenntnisse der Jagdpächter in der Regel eine einzige Katastrophe!

Ansprech- und Schussroutine

Den meisten Jägern fehlt es auch viele Jahre nach der Jungjägerzeit an Ansprech- und Schussroutine. Ich selbst halte das Erlegen von 10-20 Stück Schalenwild in den 3 Jahren der Ausbildung als notwendige Untergrenze. Ohne diese Erlegungen fehlt selbst dem besten Jungjägern jede jagdliche Routine, um sich später als ausgebildeten Jäger bezeichnen zu dürfen. Die meisten Reviere in Deutschland sind aber viel zu klein, als dass man dort diese Schussroutine erlangen kann. Die notwendige Routine im Erlegen und Ansprechen wird somit in den Jungjägerjahren nie erreicht.

Die Verknappung von Abschussfreigaben als Instument der Allmacht des Jagdpächters

Ein wesentlicher Aspekt, der eine Jungjägerausbildung in Deutschland weitestgehend unmöglich macht, ist die willkürliche Freigabe als Instrument der Machtausübung des Jagdpächters. Wie ein Großfürst herrscht der Jagdpächter über seine 150 ha. Viele Genossenschaftsreviere, bei denen die Abschüsse nicht überprüft werden, werden von überalterten Pächtern geleitet. Doch auch die jüngeren Jagdpächter, die in der Ideologie der Hege (im Zweifelsfalle schonen) erzogen wurden, geben diesen  überholten Hegemumpitz, dem jede wissenschaftliche Grundlage fehlt,  an Jungjäger weiter. Es wird mit der Freigabe von Abschüssen geknausert, obwohl eine Reduktion der Bestände ringend erforderlich wäre. Doch die Vergabe wird an das willfährige Verhalten der weisungsgebundenen Begeher und Jagdgäste geknüpft, ohne das der Abschuss wildbiologischen Erkenntnissen folgt. Hoffnungslos überhegte Reviere mit überhöhten Wildbeständen (kümmerliche Rehwildbestände, hoher Wildschaden durch Verbiss und auf Ackerflächen) sind das Ergebnis. Überhege führt zu  unnötigem Populationsstress. Das damit einhergehende gesteigerten aggressiven Territorialverhalten der Böcke erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei, viele junge Böcke werden, ohne ein eigendes Territorium zu finden, bis zur völligen Erschöpfung von den Artgenossen langsam zu Tode gehetzt.

Als Folge dieser jahrzehntelangen desaströsen Jungjägerausbildung ist nun eine Diskussion um eine  Änderung des Jagdgesetzes in Gang gekommen.

Insofern ist der Ruf nach einer durch Berufsjäger geleiteten Jungjägerausbildung mehr als gerechtfertigt. Ob es aber zu den notwendigen Reformen innerhalb der Jägerschaft führt, darf mehr als bezweifelt werden.
Ich selber halte die viel zu kleinen Reviere und die fehlende Leitung/Aufsicht der Jagdreviere durch professionelle Wildbiologen/Berufsjäger und eine fehlende Professionaliät der Jungjägerausbildung für das eigentliche Problem.
Weder der Aufruf des Bundesverbandes der Berufsjäger noch die Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird an den Misständen der Jagd durch nicht ausgebildete Hobbyjäger etwas ändern!

 

Waidmannsheil

 

Stefan Fügner 

 

Jagdverpachtung Bayern

 

 

Freigegeben in Jagdnachrichten

Mit großer Spannung war der Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erwartet worden. Bei manchen mit eher bangem Blick in Anbetracht der Reichweite, die das neue Gesetz auf die traditionelle Hegejagd haben könnte. Bei anderen hatte sich zuletzt Hoffnung breit gemacht, dass das BJagdG auch grundlegend an den anhaltenden Schalenwildboom angepasst würde – hatte Ministerin Julia Klöckner (CDU) die Bedeutung der Jagd für den Wald zuletzt doch wiederholt betont. Der jetzt vorliegende Entwurf ist allerdings nur ein Schrittchen in Richtung zeitgemäßer Jagd. Es wurde an wenigen Stellen, eher im kosmetischen Bereich, korrigiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

-  Jagd, bzw. die „Hege“ soll „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.“
-  Jagdausbildung: Künftig müssen Jagdschüler mindestens 130 Stunden Ausbildung durchlaufen. Die Inhalte der Jagdausbildung werden neu definiert und die Themen Wildschäden („Grundsätze der       Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern“) und Waldbau („Erfordernisse naturnaher Waldbewirtschaftung und Naturverjüngung“) stärker gewichtet.
-  Büchsenmunition: Es kommt kein Bleiverbot, sondern ein Minimierungsgebot.
-  Nachtzielgeräte werden für die Jagd auf Schwarzwild erlaubt.
-  Tellereisen und Fangeinrichtungen, in denen Greife gefangen werden könnten, werden verboten.
-  An Grünbrücken darf im Umkreis von 250 Metern nicht gejagt werden außer an wenigen Stunden bei Bewegungsjagden.
-  Abschusspläne: Behördliche Abschusspläne für Rehwild entfallen. Jäger und Verpächter bzw. Eigentümer müssen aber Mindestabschusspläne vereinbaren (längstens für drei Jahre). Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, schreibt die Behörde den Mindestabschuss vor, ggf. unter Berücksichtigung des forstlichen Verbissgutachtens.

Alle genannten Änderungen des Jagdgesetzes sind nachvollziehbar. Mit Ausnahme des aufwändigst geänderten §18, in dem Büchsenmunition mit Bleianteilen legal bleiben, obwohl in der Praxis seit Jahren hervorragende bleifreie Geschosse verwendet werden. Dass Tellereisen und Fangenrichtungen für Greife erst im Jahr 2020 verboten werden, zeigt, wie veraltet das Gesetz in weiten Teilen (immer noch) ist.

Die vehemente Forderung von Waldbesitzern, Ökologen und Förstern, das Gesetz „waldfreundlicher“ zu gestalten, wurde nur ansatzweise berücksichtigt. Zwar ist nun endlich festgelegt worden, dass in den Revieren grundsätzlich das Aufkommen von Naturverjüngung ohne Zaun funktionieren muss. Doch wirklich praktisch wird das Gesetz nur in dem Punkt der Abschusspläne für Rehe. Eigenjagdbesitzern und Verpächtern ist es nun möglich, ihre eigenen Vorstellungen vom Rehwildabschuss in ihren Revieren vorzugeben.

Mit den „Hochwild“- Arten befasst sich der Entwurf erst gar nicht. Als wären nicht gerade die meisten Rot-, Sika- und Damwildregionen waldbauliche Krisengebiete, in denen kein naturnaher Waldbau ohne Zaun möglich ist.

Positiv ist die Erweiterung der Jungjägerausbildung um die Lehrinhalte „Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern“, „naturnaher Waldbau und Naturverjüngung“ zu bewerten. Denn es ist erschreckend, über wie wenig Artenkenntnisse viele Jungjäger verfügen. Und Wildschäden im Wald, wie selektiver Verbiss und Entmischung, werden bis heute von kaum einem (Jung-)Jäger erkannt.

Die Erlaubnis, Nachtzieltechnik auf Schwarzwild zu verwenden ist überfällig, wird aber die Wildschweinbestände nicht reduzieren. Hierzu fehlt der Wille in vielen Revieren, in denen Wildschäden keine Rolle spielen oder von solventen Jagdpächtern – quasi als Wildfutter – aus der Portokasse bezahlt werden.

Obwohl die Jagd vor den größten Herausforderungen seit Jahrzehnten steht, wurde die Gelegenheit einer Reform verspielt, obwohl der hauseigene „Wissenschaftliche Beirat Waldpolitik“ dem Ministerium eine „grundlegende Neuausrichtung“ der Jagd angeraten hatte. Doch von einer Neuausrichtung kann keine Rede sein. Zum Beispiel wird der Begriff „Hege“ lediglich um die o.g. Naturverjüngung erweitert. Doch Jungjägern wird in der Ausbildung, wie seit Jahrzehnten, weiterhin die „Wildhege“ eingeimpft. Hier lernt der Jungjäger, wie man die Bestände "artgerecht“ bejagt, u.a., um entsprechende Trophäen zu generieren. Wie Reh- oder Hirschbestände wirksam reduziert werden, lernt der Jungjäger i.d.R. nicht.

Inhaltlich bleiben im Entwurf etliche Themen unberührt, die dringend einer Anpassung bedürfen, u.a. die Liste der jagdbaren Tierarten, die Jagdpachtdauer, Mindestgröße von Eigenjagden oder die Synchronisation der Jagdzeiten - um nur sehr wenige zu nennen. Darüber hinaus wäre es im Jahr 2020 an der Zeit, die jagdlichen Paradigmen des vergangenen Jahrhunderts zu bereinigen und Begriffe wie Hege, Hochwild, Jagdschutz, Weidgerechtigkeit oder Wildbewirtschaftung neu zu definieren. Stattdessen wird die Jagd immer noch damit begründet, dass „Störungen des biologischen Gleichgewichts“ ausgeglichen werden sollen und verharrt somit in der wissenschaftlichen Steinzeit.

Die äußerst zaghafte Novellierung macht klar, dass nachfolgende Regierungen in absehbarer Zeit das Gesetz erneut ändern müssen. Dann vielleicht endlich mit mutigen Entscheidungsträgern, die das Bundesjagdgesetz fit für die Zukunft machen. Bis dahin bleibt es den Reviereigentümern überlassen, ihre Reviere von aufgeschlossenen Jägern zielorientiert bejagen zu lassen, wie es heute schon mancherorts praktiziert wird. Zum Glück steht eine junge, engagierte Jägergeneration in den Startlöchern, die abseits überholter Traditionen bereit ist, die enormen Herausforderungen der Jagd anzugehen. Bislang hinkt das Bundesjagdgesetz mit seinem „Reförmchen“ noch weit hinterher.

Die große Jagd auf Forsthäuser

 

Die absurde behördliche Abschussplanung für Rehe entfällt, wie in NRW bereits 2015, nun bundesweit. Auch die Abschussplanung des immer noch so genannten „Hochwilds“ gehört dringend auf den Prüfstand, was im Entwurf aber nicht thematisiert wird.

 

Die Kolummne erschien erstmalig am 1.August 2020 auf der Seite Wildökologie heute 

 

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