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Sonntag, 04 November 2018 15:02

Überraschende Rücktritte beim LJV Hessen

Zwei Vorstandsmitglieder legen ihr Amt nieder / „Durch mangelhafte Information in Mitwirkungsrechten beschnitten“

Überraschende Rücktritte beim Landesjagdverband Hessen: Zwei Vorstandsmitglieder haben Ende Oktober ihr Ehrenamt niedergelegt. Die beiden Jagdvereinsvorsitzenden Helmut Nickel und Thomas Schäfer sehen „aufgrund fortdauernd mangelhafter Information durch das LJV-Präsidium und die LJV-Geschäftsstelle keine Möglichkeit mehr, die jagdpolitischen Interessen der LJV-Mitglieder im Vorstand wirkungsvoll zu vertreten“ und sind deshalb zurückgetreten. Darauf weisen beide in einer Presseerklärung hin.
„Vorstandsmitglieder werden über den Haushaltsplan, die Jahresbilanz des Verbandes und dessen Personalpolitik nur unvollständig informiert“, berichtet Nickel, der die Jägervereinigung Oberhessen leitet. Ein Teil des fünfköpfigen LJV-Präsidiums stellt nach Angaben Nickels andere Vorstandsmitglieder immer wieder vor vollendete Entscheidungen. Dadurch würden diese in ihren Mitwirkungsrechten erheblich beschnitten.
Die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder werfen Präsidiumsmitgliedern und LJV-Geschäftsführung vor, in der Einladung zu Vorstandssitzungen nur noch vage die Tagesordnungspunkte aufzulisten, aber keine weitergehende Sachinformationen oder Beschlussvorlagen beizufügen. Manchmal sei aus der Tagesordnung gar nicht ersichtlich, dass zu wichtigen Themen auch Beschlüsse zu fassen seien. Als besonders krasses Beispiel verweisen Schäfer und Nickel darauf, dass eine Abstimmung über die Absegnung der LJV-Jahresbilanz und des Jahresabschlusses von 2017 sowie die Annahme des LJV-Haushaltsplanentwurfs für 2018 im vergangenen April erst während der Vorstandssitzung auf die Tagesordnung gesetzt worden sei.
„Es gab zuvor keinerlei Einblick in das umfangreiche Zahlenwerk“, merkt Nickel an. „Wir sind in der Sitzung mit jeweils einer wenig aussagekräftigen DIN A 4-Seite zur Jahresbilanz 2017 und zum LJV-Haushaltplanentwurf für 2018 sowie mit mündlichen Erläuterungen des Schatzmeisters abgespeist worden.“ Aus den spärlichen Unterlagen sei noch nicht einmal die Zahl der LJV-Erstmitglieder ersichtlich gewesen, die den vollen Mitgliedsbeitrag zahlen. Fragen zu den vorgelegten Zahlen habe der Schatzmeister eher unzureichend beantwortet.
„Der LJV hielt es auch nicht für nötig, uns über seine Stellungnahmen gegenüber dem Umweltministerium zum versuchsweisen Einsatz von Saufängen im hessischen Staatswald sowie zu einer eventuellen Verlängerung des derzeitigen Hessischen Jagdgesetzes zu informieren“, stellt Thomas Schäfer fest. Schäfer fungiert als Vorsitzender des Jagdvereins Wetzlar. Ebenso wenig seien beide in die Entscheidung des LJV einbezogen worden, gegen das hessische Umweltministerium vier Klagen einzureichen, um eine Projektförderung aus der Jagdabgabe zu erhalten.
Kritik üben Nickel und Schäfer auch an der LJV-Personalpolitik. Es seien Mitarbeiter eingestellt worden, „ohne dass wir ihren Namen kannten, ihre Vita zur Einsicht hatten, geschweige denn wussten, welche finanziellen Größenordnungen auf den Verband zukamen“, erklärt Nickel. Die Folge sei ein erheblicher Anstieg der Personalkosten.
Darauf erwidert der LJV in einem Rundschreiben an die hessischen Jagdvereine zum Rücktritt der beiden Vorstandsmitglieder, dass für das Personal nicht der elfköpfige LJV-Gesamtvorstand, sondern das fünfköpfige Präsidium zuständig ist. Die LJV-Satzung besagt dazu: „Über die Einstellung eines Geschäftsführers und des für die Geschäftsstelle erforderlichen Personals beschließt das Präsidium im Rahmen des von der Delegiertenversammlung beschlossenen Haushalts.“ Nickel und Schäfer bezweifeln jedoch, dass die 2019 voraussichtlich stark steigenden Personalausgaben problemlos durch die Einnahmen gedeckt werden können.
Zur Informationspolitik des Jagdverbandes heißt es in dessen Rundschreiben: „Der LJV hat sich zum Ziel gesetzt, seine Mitgliedsvereine sowie jedes einzelne Mitglied stets transparent und zeitnah über Neuigkeiten zu informieren.“ Genau dies bezweifeln jedoch Nickel und Schäfer aufgrund ihrer negativen Erfahrungen als LJV-Vorstandsmitglieder.

Freigegeben in Jagdnachrichten
Sonntag, 12 Februar 2017 14:04

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Die Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen im Landkreis Hersfeld Rotenburg bietet die Pacht des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes an.

 Jagdverpachtung Hessen:  Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird die 450 ha große Genossenschaftsjagd Braunhausen am Rande des Rotwildrings Rietforsts zum 1.4.2015 neu verpachtet!

Das Revier ist ca. 450 Hektar groß, davon ca. 410 Hektar bejagbare Fläche aufteil in t: 275ha Feldfläche, 125 ha Waldfläche ca. 20 ha eingegatterte Weihnachtbäume und 0,3 ha Gewässerfläche und wird wegen der Randrevierlage zum Rotwildring Riedforst als Hochwildrevier auf die Dauer von 10 Jahren verpachtet.

Der Abschussplan sieht z.Zt. jährlich ca. 1-2 Stück Rotwild vor und ca. 27-28 Stück Rehwild vor. Rotwild wurde in den vergangenen beiden Pachtperioden nicht erlegt.

Das von der Freizeitnutzung kaum betroffene Revier erstreckt sich um das 130 Einwohner zählende, im Talkessel gelegene Dorf herum, und wird nur, von der wenig frequentierten, Kreisstraße von Gilfershausen nach Asmushausen berührt, die gleichzeitig die Verbindung zur Bundesstraße 27 darstellt.

Wild-/Jagdschaden soll wie bisher vom Jagdpächter übernommen und geregelt werden, die durchschnittliche Schadenhöhe in den vergangenen Jahren lag bei ca 1600 €/Jahr.

Die Jagdgenossenschaft behält sich die freie Vergabe ausdrücklich vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Angebote sowie weitere Details und Angaben können erfragt sowie ggf. Termine zur Besichtigung telefonisch beim Jagdvorstand Hans-Georg Blackert unter vereinbart werden.

Schriftliche Angebote sind bis zum 30.11.2014 20:00 Uhr im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung“ einzusenden an:

Adresse :

Jagdgenossenschaft Braunhausen
Hans-Georg Blackert
Zum Käsberg 5
36179 Bebra 

Kontakt:

Email:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 Jagdverpachtung Hessen:  Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird die 450 ha große Genossenschaftsjagd Braunhausen am Rande des Rotwildrings Rietforsts zum 1.4.2015 neu verpachtet!
 
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Neue Jagdverpachtungen in Hessen

Die Jagdgenossenschaft Mengerskirchen im Landkreis Limburg Weilburg verpachtet einen 820 ha großen gemeinschatlichen Jagdbezirk

Nähere Informationen in der Jagddatenbank unter Verpachtungen. Hier geht es direkt zum Eintrag: 

http://deutsches-jagdportal.de/hunting_db/mapanbitener/index.php?view=region&page=Hessen&country=Deutschland&Provajder=1%2C2%2C3%2C#top


Im Landkreis Marburg-Biedenkopf verpachtet die Jagdgenossenschaft Steffenberg einen 325 ha großen gemeinschafllichen Jagdbezirk zum 1.4.2015:

Nähere Informationen in der Jagddatenbank unter Verpachtungen. Hier geht es direkt zum Eintrag: 

http://deutsches-jagdportal.de/hunting_db/mapanbitener/index.php?view=region&page=Hessen&country=Deutschland&Provajder=1%2C2%2C3%2C#top


 

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Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

In verschiedenen Kreisen in NRW stehen mehrere Jagden mit Pachtbeginn 1.4.2015 zur Verpachtung an:

Landkreis Oberbergischer Kreis 480 ha
Landkreis Lippe 115 ha (Eigenjagdbezirk)
Landkreis Olpe 2 Jagdbögen 406 ha und 240 ha
Landkreis Münster 283 ha
Landkreis Siegen Wittgenstein 305 ha
Landkreis Coesfeld 520 ha

Nähere Infos in der Jagddatenbank:

http://deutsches-jagdportal.de/hunting_db/mapanbitener/index.php?view=region&page=Nordrhein-Westfalen&country=Deutschland&Provajder=1%2C2%2C3%2C#top


Jagdverpachtung Hessen

Im Landkreis Limburg Weilburg verpachtet die Jagdgenossenschaft Weilmünster eine Hochwildjagd zum 1.4.2015

http://deutsches-jagdportal.de/hunting_db/mapanbitener/index.php?view=region&page=Hessen&country=Deutschland&Provajder=1%2C2%2C3%2C#top

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