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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Jagdpachtangebote

Bei einer Unteren Jagdbehörde in Schleswig-Holstein wurde von einem Jäger eine Anzeige im Deutschen Jagdportal gemeldet, bei der es sich offensichtlich um eine fingierte Anzeige handelt.

Die Untere Jagdbehörde setzte das Deutsche Jagdportal dahingehend in Kenntnis, dass es dort weder einen Jagdpächter dieses Namens gibt, noch dass dort ein Begehungsschein ausgeschrieben wurde. Scheinbar handelt es sich hierbei um eine Anzeige, um Internetnutzer zu ködern und dann andere Geschäfte zu tätigen.
Mit der ständig steigenden Mitgliederzahlen in unseren regionalen Jagdgruppen häufen sich Beschwerden von Gruppenmitgliedern und anderen Jägern über zweifelhaften Anzeigen. Die ständig steigende Mitgliederzahlen unserer regionalen Jagdgruppen üben scheinbar einen magischen Reiz auf zweifelhafte Geschäftemacher aus!.

Wir vom Jagdportal haben uns nach diesem Vorfall, der nun auch die Untere Jagdbehörde beschäftigt, dazu entschlossen, alle Anzeigen von Jagdpachtangeboten und Begehungsscheinangeboten im Deutschen Jagdportal und in den Facebookgruppen des Deutschen Jagdportals vor ihrer Veröffentlichung durch die Administration genehmigen zu lassen.
Diese Genehmigungspflicht gilt für alle Regionalgruppen auf dem Jagdportal, den Regionalgruppen bei Facebook und unsere Facebookfachgruppe "Jagdrevier Verpachtungen". Anzeigen von Jagdpacht- und Begehungsscheingesuchen sind von der Genehmigungspflicht ausgeschlossen. 

Alle Inserenten, die eine Jagdpacht oder einen Begehungsschein im Jagdportal anbieten möchten, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, oder gegen Hegebeitrag oder nur gegen Revierarbeiten, müssen ab sofort die Anzeige mit vollständiger Anschrift mit dem gesamten Text einschließlich Emailadresse und Mobilfunknummer formlos beim Deutschen Jagdportal unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass der Inserent anonymisiert wird und nur die Mobilfunknummer und die Emailadresse angegeben werden kann. Auch kann eine eigene Emailadresse speziell für die Anzeige beim Jagdportal gebucht werden. Wir vom Jagdportal aber möchten immer wissen, wer sich hinter einer Anzeige verbirgt.

Das Einstellen von Jagdpacht- und Begehungsscheinangeboten in unseren Gruppen auf dem Jagdportal und bei Facebook ohne unsere Genehmigung zieht ab sofort die  lebenslange Sperrung in allen Gruppen nach sich.

Durch die hohe Kompetenz, die sich das Deutsche Jagdportal beim Anbieten von Jagdmöglichkeiten im Internet erworben hat und weil wir unsere Seriösität bewahren möchten, haben wir uns zu diesem radikalen Schritt entschlossen, aber es blieb uns keine ander Wahl. Wir bitten um Euer Verständnis.

Waidmannsheil

Eure Administration vom Deutschen Jagdportal

 

Welpen aus Reagenzglas

Bauern fordern mehr Kooperation beim Naturschutz

Auch die großen Onlineanzeigenportale werden immer häufiger Opfer der strengen internationalen Complianceregeln

Wer wiederholt jagdliche Gesuche oder Angebote einstellt, dem droht ebay mit Sperrung.

Dass die Jagd bei vielen Menschen auf wenig Gegenliebe stößt, ist vielen Jägern bekannt. Insbesondere das Einstellen von Erlegerfotos und reißerische Jagdanzeigen internationaler Jagdreiseanbieter haben wenig zum besseren Image der Jäger beigetragen.
Seit einigen Tagen hat das größte Onlineanzeigenportal ebay sämtliche Jagdangebote, ob Begehungsscheine, oder Jagdpachtangebote gelöscht. Auch neu eingestellte Anzeigen werden binnen kürzester Zeit gelöscht und es wird im Wiederholungsfall der Anzeigenschaltung mit der Kündigung des Accounts gedroht.

Somit wird auch der einfache Jäger bei der Suche nach einer Jagdmöglichkeit Opfer der strengen „Complianceregeln“, denen schon viele Repräsentationsjagden großer Konzerne in den letzten Jahren zum Opfer vielen. Es gibt zwar kein Gesetz, das den Compliance großer Unternehmen regelt, aber es finden sich genügend Obermoralisten, die gerne den Gesetzgeber spielen. Eine öffentliche Anprangerung durch Tierrechtsorganisationen , Jägern beim Finden von Jagdmöglichkeit behilflich zu sein, wollte die Geschäftsleitung von Ebay wohl aus dem Weg gehen. Wir vom Deutschen Jagdportal werden diese Complianceregeln nicht akzeptieren und weiterhin Jägern bei der Suche nach Jagdmöglichkeiten unterstützen. 

Für alle, die weiterhin auf der Suche nach einer Jagdmöglichkeit sind, empfehlen wir das Angebot des Deutschen Jagdportals für Begehungsscheinsuchende. Dort bieten wir das Gesuchsangebot mit einer Veröffentlichungsdauer von fast 15 Monaten zum Sonderpreis von 39,90 Euro an. Dazu wird das Gesuch sowohl in die Jagddatenbank eingestellt, als auch im Kleinanzeigenmarkt veröffentlicht. Zudem kann man bei uns anrufen und wird bei der Gestaltung der Anzeige in einem persönlichen Gespräch von einem erfahrenen Jäger beraten. 

 

Waidmannsheil

Euer

Stefan

Bauern fordern mehr Kooperation beim Naturschutz

 

 

Freigegeben in Begehungsscheine