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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

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Waidgerechtigkeit Deutsches Jagdprtal Jagdblog Stefan Fuegner


Als in einer Facebookgruppe unlängst ein Jäger ganz stolz einen Videofilm präsentierte, der die Erlegung eines Schmalrehs zeigte, kam es zu einer heftigen Diskussion.

facebook meldung schmalreh video

Der Beitrag zeigte das Schmalreh bei der Beobachtung bis zum Schuss und dessen Folgen.

Viele Kommentare zu diesem Beitrag drehten sich um die Frage, ob das Publizieren eines Videos in den sozialen Medien, das den Abschuss eines Schmalrehs zeigt, mit der Waidgerechtigkeit vereinbar ist?

Kommentare, die eine problemlose Vereinbarkeit sahen, konnte man ebenso finden, wie Kommentare, die die völlige Unvereinbarkeit mit der Waidgerechtigkeit sahen. Das Für und Wider hielt sich über den Verlauf der Diskussion die Waage.

Historischer Abriss zur Waidgerechten Jagd

Nach der Revolution von 1848 fehlte es dem Jagdwesen an Orientierung. Nach der Abschaffung des Jagdmonopols des Adels fiel die Jagd an die Bauern. Doch diese bäuerliche Jagd kannte nur das Töten -besser abschlachten- der Tiere, die in der Flur Schaden anrichteten.

Das aufstrebende Bildungsbürgertum fand immer mehr Gefallen an der Jagd, konnte aber an der primitiven Bauernjagd wenig Stilvolles finden. Mehr und mehr übernahm das Bildungsbürgertum, vorangetrieben durch steigenden Wohlstand, das Jagdwesen von den Bauern. Ähnlich wie der Adel es viele Jahrhunderte vorher getan hat, gab man der Jagd einen würdevollen Rahmen. Man wollte sich von der archaischen Jagd der Bauern abgrenzen und die Jagd sollte im Sinne des damalig hoch im Kurs stehenden Humanismus ausgeübt werden.

Die Idee, dem Wild, das man jagte, eine Art Würde zu geben, die damals nur den Menschen zugestanden wurde, war geboren.

Mit dem Begriff der Waidgerechtigkeit hat somit bereits vor 150 Jahren der Tierschutz Einzug in der Jagd gehalten, wohlgemerkt, in einer Zeit, als es noch gar kein Tierschutzgesetz gab. Hier bewegen sich im übrigen die heutigen Tierrechtler , die gleiches Recht für Mensch und Tier fordern, auf Augenhöhe mit den bürgerlich humanistischen Jägern des 19. Jahrhunderts, die die Waidgrechtigkeit erfunden haben!

Die Tier- Natur- und Umweltschutzgesetze machen den Begriff der Waidgerechtigkeit überflüssig!

Noch vor einigen Jahrzehnten stand die Jagd mit der Forst- und Landwirtschaft im Mittelpunkt der Naturnutzung. Doch sie müssen sich mit immer mehr Naturnutzern (Reitern, Joggern, Mountainbikern, Hundehaltern, Erholungssuchenden) diese Recource Natur teilen.

So kam es, dass es zu immer weitreichenderen Gesetzen im Tier-, Natur-. und Umweltschutz kam. Der vormals ausschließlich auf die Jäger beschränkte Tierschutz in Form der Waidgerechtigkeit wurde mit den Natur- Tier- und Umweltgesetzen auf alle Bürger ausgedehnt. Auch der Tierschutz ist heute ein wesentlicher Bestandteil der Jagd, auch wenn das bei "einigen schwarzen Schafen" Jägern noch nicht angekommen ist. Gott sei Dank, sterben die meisten dieser Minderheit langsam aus.

Doch wie fand der rechtsunbestimmte Begriff der Waidgerechtigkeit seinen Weg in die Gesetzgebung?

Gerne führen die Jäger die Waidgerechtigkeit als Leitfaden ihres Handelns an. Doch mit der Einführung des Tierschutzes im Jagdwesen führt die Benutzung des Begriffs der Waidgerechtigkeit parallel zur Tierschutzverpflichtung immer mehr zu Irritationen. Im Gegensatz zum Grundsatz des Tierschutzes, der fordert, dem Tier unnötiges Leid zu ersparen, ist die Waidgerechtigkeit von jedem Jäger beliebig interpretierbar.

Juristen sprechen von einem rechtsunbestimmten Begriff.

Der rechtsunbestimmte Begriff der Waidgerechtigkeit gehört in den Bereich der Philosophie und hat im Rechtswesen gar nichts zu suchen!

Verfolgt man die Entstehung des Begriffs historisch zurück, findet man seine Wurzeln im bürgerlichen Humanismus. 

Jetzt wird allmählich erkennbar, warum ein solcher rechtsunbestimmter Begriff Einzug in ein Gesetz nahm. Wegen des Fehlens eines Tierschutzgestzes bediente man sich vor 150 Jahren eines philospophischen Begriffes.

Was vor 150 Jahren modern und fortschrittlich war, kann heute heute ohne Betrachtung der Historie überholt und anachronistisch wirken. Dies führt zum Widerspruch von Tierschutz und Waidgerechtigkeit in der praktischen Jagd!

Immer wieder hört man in Jägerkreisen die Aussage: "Wir brauchen kein Tierschutzgesetz, wir haben unsere Waidgerechtigkeit".

Hierin liegt wohl auch der Grund, warum einige Jäger mit der Anwendung des Tierschutzes im Jagdwesen nicht so genau nehmen. Doch, dass dieses Berufen auf die Waidgerechtigeit, bei gleichzeitigem Außerachtlassen des Tierschutzgesetzes eklatante, im Zweifel sogar strafrechtliche Folgen haben kann, soll nachfolgendes Beispiel verdeutlichen:

Der Jäger Hubertus Begeher gehört zu dem großen Teil der Jäger, die sich aus Zeitgründen keinen Hund halten können und die Jagd ohne Hund ausüben.

Hubertus Begeher hat einen Begehungsschein im Revier des Jagdpächter B. Ständer. Zur Ausübung der waidgerechten Jagd hat er sich im Falle einer Nachsuche/Kontrollsuche die Mobilfunknummer des Nachsuchenführers Anton Jägermeister vom Jagdpächter geben lassen. Der Nachsuchenführer Anton Jägermeister hat dazu auch die Genehmigung vom Jagdpächter B. Ständer.

Hubertus Begeher unternimmt, weil er früh im Revier ist, vor dem Abendansitz noch eine Nachmittagspirsch. Dabei überrascht er eine Rotte Überläufer und kann auf einen von ihnen einen Schuss abgeben. Auf den Schuss hin zeichnet der Überläufer und verschwindet mit der Rotte in der angrenzenden Naturverjüngung. Am Anschuss findet Hubertus Begeher ein wenig Schweiß, der sich schnell verliert, bis nichts mehr zu finden ist.

Hubertus Begeher nimmt sein Mobilfunkgerät und drückt die abgespeicherte Tast des Nachsuchennführers Anton Jägermeister. Doch dort meldet sich nicht Anton Jägermeister, sondern eine Frauenstimme. Es ist die Frau des Nachsuchenführers. Diese teilt im unter Tränen mit, dass Anton einen Herzinfarkt erlitten hat und bewusstlos im Krankenhaus liegt.

Mit den Worten "Gute Besserung" und dem Beenden des Gesprächs wird dem hundelosen Hubertus Begeher schlagartig klar, dass er nun ohne Nachsuchenmann dasteht!

Er macht sich auf den Heimweg und versucht nun von Zuhause aus einen Nachsuchenführer zu finden, der die anstehende Nachsuche durchführen kann. Bei seinem Bemühen vergehen viele Stunden. Entweder der Nachsuchenmann ist gerade nicht verfügbar oder es fehlt ihm die rechtliche Genehmigung des Jagdpächters, um die Nachsuche durchzuführen. Erst nach mehreren Stunden und vielen Telefongesprächen später treffen Hubertus Begeher und der Ersatznachsuchenführer am Anschuss ein. Nach 400 Metern wird die waidwunde Sau vom Nachsuchenhund im Wundbett gestellt und erhält den erlösenden Fangschuss.

Aus Sicht des Jagdpächters B. Ständer ist Hubertus Begeher nichts vorzuwerfen! Sein Verhalten ist vorbildlich und im Sinne der Waidgerechtigkeit, hat er sich doch um die notwendige Nachsuche gekümmert. Allerdings hat er aus Sicht des Tierschutzgesetzes fahrlässig gehandelt, denn er hat vermeidbares Tierleid billigend in Kauf genommen, weil er sich nicht vor Beginn der Jagd um ein dienstbereites Nachsuchengespann gekümmert hat.

Mit dem stundenlangen Suchen eines Ersatznachsuchenführers wurde dem Tier unnötiges und vermeidbares Leid zugefügt. Hier wird erkennbar, warum der rechtsunbestimmte Begriff der Waidgerechtigkeit und die damit einhergehende Interpretierbarkeit nicht ausreicht, um eine tierschutzgerechte Jagd auszuüben. Durch die Einführung des Tierschutzes bei der Jagd aber sind die Grenzen klar umrissen und das Tierschutzgesetz verhindert schwammige, beliebige Interpretationen von Sachverhalten.

Die Jagd hat sich ausschließlich am Tier- Natur- und Umweltschutz zu orientieren. Tut sie es, ist der Begriff der Waidgerechtigkeit überflüssig.

Waidmannsheil

Euer Stefan
DEUTSCHES JAGDPORTAL

P.S. Bitte beachten:

Dieser Beitrag, den ich mit meinem eigenen Namen unterzeichne, spiegelt meine persönliche Meinung dar. Das Deutsche Jagdportal betrachtet sich als autonomes Jagd-Presseorgan. Dennoch, darf jedes Mitglied der GL persönlich Stellung zu verschiedenen Themen nehmen, ohne einen Maulkorb verpasst zu bekommen. Das ist gelebte Demokratie!

Bockjagd Jungjaeger deutsches Jagdportal04Am Freitag, den 13. Mai sollte es beginnen, das erste Jungjäger-Wochenende des deutschen Jagdportals in diesem Jahr.

Freitag abends gegen 6 Uhr trafen die Teilnehmer in unserem Ausbildungsrevier in Mittelfranken ein. Wir begrüßten sie mit einem gemeinsamen Grillabend im Kreise unserer Stammjäger, bei dem es selbstverständlich selbst erlegtes Reh-Steak und Wild-Bratwürstchen sowie selbstgemachte Salate gab. Alle unterhielten sich ausgelassen und tauschten Erfahrungen aus.

Nach dem Abendessen saßen einige der Stammjäger im Revier an, während die Teilnehmer des Jungjäger-Seminars den Ablauf der nächsten zwei Tage mit dem Pächter Rainer Kern besprachen.

Am Samstag vormittags trafen wir uns nach einem ausgiebigen gemeinsamen Frühstück zu einem großen Revier-Rundgang, bei dem wir die Eigenheiten des Reviers erläuterten sowie auf die regionale Flora und Fauna eingingen und beobachteten. Dank der freundlichen Unterstützung der Firma Zeiss konnten wir den Teilnehmern leihweise Ferngläser zur Verfügung stellen, mit denen sie die Natur besonders gut beobachten konnten.

Im Revier besichtigten wir zudem Reviereinrichtungen, besprachen wie man diese am Besten anlaufen sollte und legten gemeinsam die Jagdbegleiter für den Abendansitz fest. Bockjagd Jungjaeger deutsches Jagdportal06 Anschließend wurde das Bejagungskonzept erläutert und die Schussfreigabe für den Abend erteilt. An dieser Stelle auch noch einmal herzlichen Dank an die Firmen Blaser und RWS für die Unterstützung dieses Jungjäger-Seminares.
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Am späten Nachmittag aßen wir gemeinsam in Wirtshaus zu Abend und verteilten uns anschließend auf die vorher festgelegten Kanzeln.

Nach dem Abendansitz sammelten wir uns wieder. Alle Teilnehmer hatten Anblick und zweien durften wir zum Waidmansheil gratulieren. 

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Deshalb brachen wir anschließend gemeinsam in unserem Jagdhaus auf und besprachen die verschiedenen Verfahren sowie die praktischen Erfahrungen der Stammjäger.
Die Teilnehmer berichteten von ihrem Anblick und begutachteten gegenseitig ihr erlegtes Wild. Im Anschluss wurden die Jagdbegleiter für den Morgenansitz sowie die geeigneten Reviereinrichtungen besprochen und verteilt.

Nico G., der schon im letzten Jahr am Jungjägerseminar teilgenommen hat, überraschte den Revierpächter Rainer Kern mir einem selbstgebauten Miniatur-Hochsitz. Er hatte im letzten Jahr einen Bockabschuss gewonnen und als Dank versprochen, zum Hochsitz bauen wieder zu kommen. Dieses Versprechen löste er nun mit diesem wunderschönen Model ein. Nico wird uns in Zukunft hoffentlich wieder besuchen, denn durch die Seminare entstehen häufig auch Jagdfreundschaften, die wir gerne pflegen und über die wir uns sehr freuen. Bockjagd Jungjaeger deutsches Jagdportal05

Am Sonntag Morgen, um 4 Uhr, ging es für die Teilnehmer zum Morgenansitz, bei dem einer der Jungjäger gegen 6 Uhr Waidmannsheil hatte. Nach kurzer Nachsuche wurde das Stück geborgen und ins Jagdhaus gebracht. Dort folgte nach dem Aufbruch und dem anschließenden Frühstück das gemeinsame Zerwirken der erlegten Stücke sowie viele praktische Tipps zur Wildbrethygiene und -vermarktung. Am Nachmittag verabschiedeten wir uns von unseren Teilnehmern.

Wir bedanken uns bei den Teilnehmern für die kameradschaftliche Zeit und das große Interesse sowie die tollen Gespräche und entstandenen Freundschaften.Bockjagd Jungjaeger deutsches Jagdportal01

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Das DEUTSCHE JAGDPORTAL verlost zur Blattzeit den Abschuss auf 2 Rehböcke aller Klassen in der Blattzeit 2015 im 800 ha großen Niederwildrevier-Lehrrevier in Franken, 20 km von Nürnberg entfernt. 


Der Ablauf:

In der Zeit vom 20. Juli bis 04. August 2015 steht es Ihnen frei, wann und so oft wie Sie wollen, im Lehrrevier des Deutschen Jagdportals zur Jagd zu gehen und dabei 2 Rehböcke zu erlegen!

Alle Klassen sind frei – die Trophaen stehen dem Erleger zu.

Jungjäger sind ebenfalls Willkommen und werden auf Wunsch von erfahrenen Jägern nach vorheriger Absprache geführt. Ein brauchbarer Jagdhund darf gerne mitgebracht werden.

Obwohl das Jagdrevier über einen sehr hohen Rehwildbestand verfügt, versteht es sich von selbst, dass keine Garantie für einen Jagderfolg übernommen wird.  

Die Kosten für die Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Gewinn nicht enthalten. Auf Wunsch wird eine Liste mit Übernachtungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung zur Verfügung gestellt. Das Wildbret kann gegen Bezahlung übernommen werden. 


Anmeldung zur Verlosung:

Um an der Verlosung teilnehmen zu können, registrieren sich die Teilnehmer in der Jagd-Veranstaltungs-Community „Treffpunkt Jagd“ auf der Internetseite des Deutschen Jagdportals. Die Registrierung ist kostenlos und kann auch über ein bereits bestehendes Facebook-Konto mit wenigen Klicks vorgenommen werden.  Die Teilnehmer treten der Gruppe „Bockjagdverlosung zur Blattzeit 2015“ bei. Die Gruppenmitglieder, die gleichzeitig Teilnehmer an der Verlosung sind, werden öffentlich im Jagdportal angezeigt.  



>> Noch kein Mitglied? Hier geht es direkt zur Anmeldung

>> Bereits Mitglied? Dann geht es direkt hier zur Verlosung



Auslosung – Ablauf und Ermittlung des Gewinners:

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt öffentlich nach Teilnahmeschluss der Verlosung und wird auf Video aufgezeichnet. Es wird eine Teilnehmerliste ausgedruckt. Diese Liste wird durch das Team des Deutschen Jagdportals an einer Scheune angebracht. Aus 20 Schritten Entfernung wird mit einem Dartpfeil auf die Liste geworfen, bis der erste Treffer sitzt. Der erste Treffer ermittelt den Gewinner.  


Gewinner:

Der Gewinner wird nach Abschluss der Verlosung ermittelt und im Treffpunkt Jagd über seinen Gewinn benachrichtigt und dazu aufgefordert seinen Gewinn zu bestätigen.

Sollte die Gewinnbestätigung innerhalb von 3 Tagen nicht erfolgen, behält sich Deutsches Jagdportal vor, eine Nachlosung durchzuführen und einen neuen Gewinner zu bestimmen.


Teilnahmebedingungen:

An der Verlosung teilnehmen darf jeder, der zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz eines in Deutschland gültigen Jagdscheins ist.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnahmeschluss ist der 11. Juli um 24:00 Uhr.  

Der Gewinner erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bildmaterial und Berichterstattung über die Verlosung einverstanden.

Mitarbeiter des Deutschen Jagdportals, sowie ihre Angehörigen und sämtliche am Gewinnspiel beteiligten Personen, insbesondere diejenigen, die an der technischen und/oder organisatorischen Umsetzung/Durchführung beteiligt sind, sind von der Teilnahme an der Verlosung ebenfalls ausgeschlossen.

Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich, wenn diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.




Haftung

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz
  3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  4. Es gelten die Regelungen des Deutschen Jagdgesetzes.
  5. Der Gewinner übernimmt als Jagdgast die volle Verantwortung für sämtliche Risiken und Gefahren, die mit der Jagd verbunden sind und nicht vom Jagdveranstalter zu vertreten sind. Daher erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung.
  6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.
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