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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Jagdwert

Immer häufiger fordern Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdverpächter ein Jagdbewirtschaftungskonzept, wenn eine Jagdverpachtung neu ausgeschrieben wird. Mit den anstehenden Jagdverpachtungen zum 1.4.2025, deren Ausschreibungen in den nächsten Monaten beginnen, sollte sich jeder, der sich um eine Jagdverpachtung bewirbt, mit der Thematik auseinandersetzen.

Das Interesse, eine Jagd zu pachten, ist unverändert hoch. Die Jungjäger, die jedes Jahr neu auf den Jagdmarkt drücken und eine Jagdmöglichkeit suchen, ist weiterhin auf Rekordniveau. Oft bitten uns Jagdgenossenschaften, die bei uns im Jagdportal Ihre Jagd ausgeschrieben haben, eine Jagdverpachtung vorzeitig offline zu nehmen, weil sie die Flut der Bewerbungen auf die Jagdverpachtung nicht mehr bearbeiten können.

Wegen dieser unverändert hohen Bewerberflut fordern seit einigen Jahren Jagdgenossenschaften immer häufiger ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept von den Bewerbern um die Jagdpacht. Tendenziell sind es Jagdgenossenschaften mit hohem Waldanteil am gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. kommunale Eigenjagdbesitzer mit fast 100 % igem Waldanteil. Dies hat seine Ursache in weit zurückliegender Veränderungen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Ohne Betrachtung dieser radikalen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die Jagd, kann man den Druck, der auf den Waldbesitzern lastet, nicht verstehen.

In einigen genossenschaftlichen Jagdbezirken tendiert der Jagdwert der landwirtschaftlichen Flächen mittlerweile gegen Null

Mein Vater hatte noch vor 50 Jahren bei einer Jagdpacht eines genossenschaftlichen Jagdreviers mit 500 ha über 10 Landwirte mit Dutzenden von Kleinparzellen, auf denen die verschiedensten Produkte angebaut wurde. Fast alle Landwirte bauten sowohl Getreide an, als auch Futter für ihr eigenes Vieh. Diese kleinteilige Landwirtschaft ist binnen weniger Jahre vollständig verschwunden. Mittlerweile bewirtschaftet ein einziger landwirtschaftlicher Großbetrieb Flächen, die sich gleich über mehrere Dörfer erstrecken. Nicht wenige Dörfer haben gar keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Wer heute eine Jagd pachtet, hat es oft nur noch mit 2 -3 landwirtschaftlichen Großbetrieben zu tun und die Summe der Felder und Wiesen im gepachteten Jagdbezirk kann man an 2 Händen abzählen.

Diese landwirtschaftlichen Großflächen werden weiter zunehmen, weil der Trend in der Landwirtschaft der da lautet: „Wachsen oder weichen“ noch lange nicht abgeschlossen ist.

Ein Wildbiologe, der diese Flächen über das ganze Jahr einmal beobachtet, wird feststellen, dass diese Flächen außer Deckung in der 5 monatigen Vegetationsphase unserem Wild nichts zu bieten haben. Fast alle dieser Äcker sind ab Oktober riesige braune ökologisch tote Flächen. Man könnte diese Flächen auch zubetonieren und braun anstreichen, der biologische Nutzen wäre der gleiche. Diese Flächen sind wildbiologisch wertlos, ihr Jagdwert tendiert gegen null. Bei der Berechnung der jagdbare Fläche und der Jagdpacht werden diese jagdlich nutzlosen Flächen aber immer noch berechnet.

Mähdrescher, Maishäcksler und Scheibeneggen treiben das Wild im Herbst in die Wälder

Wenn die Deckung, die das Getreide und der Mais im Sommer bietet, verschwunden ist, wird unser Schalenwild in die übriggebliebenen Waldflächen getrieben. Steht dem Wild im Herbst durch Mast und Brombeeren im Wald noch genügend Äsung zur Verfügung, beginnt im Februar der massive Verbiss. Die Ricken müssen neben dem Haarwechsel das schnelle Wachstum des Embryos bewerkstelligen. Bis im Mai die Deckung in der Feldflur durch Getreide wieder vorhanden ist, kann das Schalenwild nur durch Verbiss im Wald seinen Nahrungsbedarf decken.

Der hohe Verbiss, der heute oft festgestellt wird, hat vor allem seine Ursache in der neu entstandenen industriellen Landwirtschaft und ihre gigantischen Agrarflächen ohne Jagdwert für unser Wild, wobei immer noch mit jagdlich völlig wertlosen Flächen gerechnet wird.

Die Wilddichte in Jagdbezirken mit hohem Feldanteil muss den neuen Verhältnissen anpasst werden

Wurde früher an Hand der Quote von Feld- und Waldanteil ein Jagdwert bestimmt, reicht diese Betrachtung nicht mehr aus. Zur Ermittlung der Wilddichte, die der Jagdbezirk verträgt, können die vorhandenen Feldflächen nicht mehr oder nur noch bedingt herangezogen werden, weil diese Flächen dem Wild 8 Monate nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Jagdgenossenschaften, bei denen die Waldbesitzer den hohen Verbiss rügen, müssen erkennen, dass die Monokulturen auf den Feldern das Wild in den Wald treibt. Dies führt zu einer Reduzierung des Jagdwertes des Jagdbezirkes im Ganzen. Einem Jagdbezirk mit hohem Feldanteil steht somit zur Bejagung fast nur noch die Waldflächen zur Verfügung. Dies muss sich im Preis für die Jagdpacht im Jagdpachtvertrag widerspiegeln.

Das Jagdbewirtschaftungskonzept als Leitfaden für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Waldbauern und Jagdpächter

In den vielen Gesprächen mit Jagdvorstehern, die ihre Flächen verpachten wollen, ist die Regiejagd immer die ultima ratio. Auf der Wunschliste ganz oben steht immer der ortsnahe Jagdpächter mit einer hohen Kenntnis über die komplexen Zusammenhänge von Jagd, Landwirtschaft und Waldbau. Auch die Jagdvorsteher wissen, dass für eine intensive Bejagung im Wald nur gut ausgebildete Jäger eingesetzt werden können, die es eher selten gibt. Auch wissen sie, dass nach dem Erlegen von Schalenwild frei werdende Einstände binnen weniger Tage wieder durch nachrückendes Wild aufgefüllt werden. Die oben geschilderte Problematik der Wildschäden durch Verbiss und deren Reduzierung durch hohe Abschüsse sind fast allen Jagdvorstehern genau bekannt. Auch weiß man, dass diese Verbissschäden nicht wie Wildschäden in den Feldern recht einfach zu schätzen und zu begleichen sind. Nur eine enge Zusammenarbeit von Jagdgenossen, die große Waldflächen in der Jagdgenossenschaft haben, bekommen die Jagdpächter die Verbisschäden in den Griff. Bei der Reduzierung der Jagdpacht kommt man Bewerbern mit einem schlüssigen Jagdbewirtschaftungskonzept entgegen.

Die Jagdpachteinnahmen stellen für den Waldbauern nur einen unbedeutende vernachlässigbare Nebeneinkunft dar. Die Erlöse aus Holz sind in der Regel 10-20 mal höher. Jedem Jäger, der sich deshalb um die Jagdpacht auf Basis eines Jagdbewirtschaftungskonzeptes bewirbt, sollte klar sein, dass die Jagdgenossenschaft nicht daran interessiert ist, einen maximalen Pachtpreis zu erzielen, sondern man alleine den Verbiss in den Griff bekommen will. Die Jagdgenossenschaften suchen professionelle Jäger, die ihr Handwerk verstehen und mit Waldbauern über die Pachtdauer von in der Regel 10 Jahre gut zusammenarbeiten. Das Jagdbewirtschaftungskonzept kann man somit auch als Alternative zum jagdlichen Regiejagdbetrieb sehen, wenn die Professionalität erkennbar wird..

Die Begriffe „Hege und Waidgerechtigkeit“ haben im Jagdbewirtschaftungskonzept nichts zu suchen

Im Jagdbewirtschaftungskonzept sollte der Bewerber um die Jagdpacht als professionellen Jagdpächter erkennbar sein, der den vorgegebenen Abschuss erfüllen kann und die Jagd tierschutzgerecht ausübt. Die Begriffe Hege und Waidgerechtigkeit sind für Außenstehende der Jagd, was die meisten Jagdgenossen sind, wenig hilfreich und lenken vom eigentlichen Ziel einer professionellen Jagd ab.

Das Deutsche Jagdportal berät in den Monaten vor Beginn des neuen Jagdjahres zahlreiche Jagdpachtinteressierte bei der Erstellung von Jagdbewirtschaftungskonzepten bei der Bewerbung um eine Jagdpacht.

 

Bei Fragen zu dieser Tätigkeit stehe ich telefonisch zur Verfügung.

 

Waimannsheil

 

Stefan Fügner

Telefon: 0178 6141856

email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Personalkarussell in Sachsen

 

 

 

 

 

 

 

 

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Der Artikel: „Der Jagdwert eines Jagdbezirkes - oder wie ergibt sich der Preis eines Begehungsscheins?" hat wohl bei vielen Jägern, die einen Begehungsschein suchen, große Erwartungen geweckt, die der Artikel nicht erfüllt hat.

Deshalb hier einige Ergänzungen durch die Administration:

Wir vom Jagdportal geben uns sehr viel Mühe, durch das Einstellen aller aktuellen Jagdangebote im Internet ein möglichst großes Angebot aktueller Jagdangebote zu geben. Wir stellen zum einen unsere eigenen kostenpflichtigen Angebote ein. Andererseits verlinken wir zu Angeboten anderer Plattformen. Diese Verlinkungen erfolgen kostenlos.  Mehrere 1.000 Besucher täglich auf dem Jagdportal, über 50.000 Mitglieder in unseren regionalen Facebookgruppen und eine stetig steigende Anzahl neuer Abonnenten zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, in den völlig undurchsichtigen Markt der Jagdangebote etwas mehr Licht zu bringen. Bei den Möglichkeiten allerdings, mehr Transparenz in den Markt zu bringen, sind wir aber auch massiv eingeschränkt, da wir als kommerzielles Unternehmen Gewinne erzielen müssen und Steuern zahlen müssen.

Freigegeben in Begehungsscheine

Wir kennen alle den Preis, aber niemand mehr kennt den Wert!

Als wir vor einigen Tagen das Begehungsscheinangebot eines Revieres in der Feldberger Seenlandschaft einstellten, überschlugen sie die Kommentare über den Hegebeitrag in Höhe von 6.000 Euro, der erhoben wurde. Die Kommentare zeigen vor allem, wie wenig Transparenz und Kenntnisse seitens der revierlosen Jäger herrscht, was so ein solches 900 ha Revier kostet.
Dies ist auch nicht verwunderlich, schließlich sind Jagdpachtpreise und Jagdbetriebskosten einer größten Geheimnisse innerhalb der Jägerschaft und werden bei der Vorbereitung auf die Jägerprüfung noch nicht einmal am Rande behandelt.

Die letzte Veröffentlichung zum Thema Jagdbetriebslehre ist von 1965 (!!!) ist im Paul Parey Verlag erschienen und ist heute nur noch im Antiquariat zu erstehen.

Ich möchte einen prominenten DDR Jäger zitieren, der in dieser wunderschönen Landschaft ein Jagdrevier sein eigen nennt und  über die Feldberger Seenlandschaft sagte:

"Die Ferdberger Seenlandschaft ist das schönste Geschenk, das die DDR der neuen Bundesrepublik zur Wiedervereinigung gemacht hat."

Kampf gegen Übermacht der Biber in Salzburg

Dazu möchte ich hinzufügen: Ich habe in meinen fast 50 Jägerjahren sowohl in Westdeutschland als auch in Ostdeutschland in sehr exklusiven Hochwildjagden jagen dürfen und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass man die Hochwildjagden in Ostdeutschland bezüglich des Wildreichtums und der beeindruckenden Weitläufigkeit der Landschaften nicht ansatzweise mit denen im Westen vergleichen kann. Wer noch nie im Osten in einer Hochwildjagd zur Jagd gegangen ist, kann diesen Unterschied nicht beurteilen und sollte sich auch bei der Beurteilung von Jagdangeboten aus dieser Region zurückhalten.

Wir haben der Anzeige heute einige Aufnahmen dieses Revieres in der  Feldberger Seenlandschaft hinzugefügt, die aber nur ansatzweise den Eindruck dieser einmaligen Endmoränenlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns  wiedergeben. Bei allem Verständnis für den Frust vieler Jungjäger über die großen Schwierigkeiten beim Einstieg in das aktive Jagen, wünsche würde mich freuen, wenn sie bei der Beurteilung von Begehungsscheinen etwas mehr Zurückhaltung üben würden.

Kampf gegen Übermacht der Biber in Salzburg

 

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

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Telefon 0178 6141856

Kampf gegen Übermacht der Biber in Salzburg

Freigegeben in Begehungsscheine

 

Das neue Jagdmagazin

Die neue Technik der Nachtzielgeräte wird unsere Jagd sicher radikaler verändern, als wir bisher angenommen haben. Foto: Jagden weltweit

Die Markteinführung von Wärmebildgeräten hat in nur wenigen Jahren zur flächendeckenden Nutzung dieser Technik bei Jägern geführt. Wie sehr diese Technik unser Jagen bereits jetzt verändert hat, wird vor allem beim Verhalten des Wildes erkennbar.

Zielfernrohr und Wärmebildtechnik – zwei jagdliche Innovationen mit sehr unterschiedlicher Wirkung

Als vor 100 Jahren, etwa in der Zeit der Weimarer Republik, die ersten Jäger mit aufmontierten Zielfernrohren auf die Jagd gingen, war der Aufschrei groß. Nicht wenige Jäger verweigerten die Nutzung dieses Hilfsmittels kategorisch und blieben auch bis zu ihrem Tod bei der Nutzungsverweigerung dieser neuen Zieloptik. Der Schuss über Kimme und Korn sollte dem Wild eine echte Chance bieten. Jahrzehnte war die Nutzung von Zielfernrohren verpönt und wurde als unwaidmannisch verteufelt. Nur langsam setzte sich diese Form der Zieltechnik durch. Es sollte bis weit nach dem 2. Weltkrieg dauern, bis auch der letzte Jäger dieses optische Hilfsmittel nutzte, die Kritik völlig verstummte und die Jäger auf den Schuss über Kimme und Korn beim Kugelschuss verzichteten. Doch es veränderte sich lediglich die Distanz zum Wild, ansonsten bleib alles beim Alten. Mit der Einführung der Wärmebildtechnik vor einigen Jahren ist diese innovative Zieltechnik von damals aber in keinerweise vergleichbar und auch die Veränderungen der Jagd sind weit tiefer und radikaler, als bei der Einführung von Zielfernrohren vor 100 Jahren.

Der Einsatz von Nachtsichtgeräten widerlegte die Behauptung von leeren Revieren

Dauerte die Markteinführung früher oft eine ganze Generation, liegen heute zwischen der Markteinführung eines neuen Produktes und seiner flächendeckenden Nutzung oft nur wenige Jahre. Auch bei der Einführung der Nachtsichtgeräte war das nicht anders. Als die ausschließlich dem Militär vorbehaltene Nutzung aufgehoben wurde und die Geräte frei verkäuflich wurden, entstand praktisch über Nacht ein boomender Markt, von dem selbst erfahrene Marketingexperten überrascht wurden.
Für die Jagd hatten die auf Wärme reagierenden optischen Geräte einen entscheidenden Vorteil: Selbst erfahrene Jäger waren überrascht, wie sehr das Wild in den ruhigen, vor allem jagdfreien Nachtstunden die Felder und Wiesen nutzt. Der Stammtischgrundsatz: „Es ist kein Wild mehr da, der Forst schießt alle Rehe tot“ wurde nun eindeutig flächendeckend widerlegt. Den aufmerksamen Jägern mit großer Reviererfahrung, die den Wildbestand immer nur an den zahlreichen Fährten im Wald abgelesen konnten, hatte man nicht geglaubt. Ihre Aussage, dass eine intensive Bejagung durch Freizeitjäger zu einer Beunruhigung führt und alles Wild nachtaktiv werden lässt, wurde von Freizeitjägern vehement widersprochen.
Der Kauf und die Nutzung von Nachtsichtgeräten war plötzlich jedem Jäger und Bürger erlaubt und so konnten sich vor allem viele Jagdpächter beim Abglasen der Wiesen und Felder ihres Reviers des Nachts vom Wildreichtum in ihren Revieren überzeugen.

Der Einsatz der Wärmebildtechnik als Nachtzielgeräte war die logische Schlussfolgerung

Der Jahrzehnte lang dahin dümpelnde Markt der optischen Geräte für Jäger war nach dem boomenden Markt der Nachtsichtgeräte elektrisiert. Der Markt für eine Nachtzieltechnik war schnell ausgemacht. Die notwendigen Gesetzesänderungen waren kein Hindernis, schließlich drohte die Afrikanische Schweinepest aus Polen und die kaum noch zu kontrollierenden Schwarzwildbestände ermöglichten eine Gesetzesänderung in kürzester Zeit, wie man sie eigentlich nur bei den Diätenerhöhungen unserer Politiker kennt. Auch die anfänglichen technischen Schwierigkeiten bei der Vorsatzmontage mittels Adapter waren schnell behoben.

Die unkontrollierte Nachtjagd mittels Nachtzielgeräten und das Verhalten des Wildes

Dass unser Wild extrem empfindlich auf unser Jagdverhalten reagiert, wissen erfahrene Jäger. Ein ständiges Befahren des Reviers mit dem KFZ oder womöglich das Schießen aus Demselbigen machen ein Revier auch schon vor der Einführung der Nachtzieltechnik schnell „rehfrei“. Auch das Wild lernt sehr schnell, den nach Schweiß riechenden Jogger einerseits vom nach Jagdhund und Waffenöl riechenden Jäger andererseits genau zu unterscheiden. Doch seitdem die Nachtsichttechnik und mit ihr die Jäger die Jagd faktisch 24 Stunden an 365 Tagen ausüben können, hat sich das Verhalten des Wildes radikal verändert.
Man kann heute ohne Probleme mit dem Nachtsichtgerät ein Revier vollständig abglasen ohne auch nur ein einziges Stück Wild zu sehen. Zwar haben viele wildschadengeplagte Jäger mittlerweile ihre Wildschäden fest im Griff, sie melden allerdings auch, dass ihr Revier nach der intesiven Nachtjagd auf Schwarzwild vollständig „schalenwildfrei“ ist.

Diese „24/7 Bejagung“ hat auch schon erste Auswirkungen auf den Jagdwert und die Jagdverpachtungen. Wurden früher Reviere bei einer Revierfahrt begutachtet, findet die Besichtigung des Reviers immer häufiger zusätzlich in der Nacht unter Zuhilfenahme eines Nachtsichtgerätes statt. In einem durch die Nachtjagd beunruhigten Revier findet sich beim Abglasen mittels Nachtsichtgerät kein Schalenwild mehr. Das Schalenwild verlässt großflächig diese beunruhigten Reviere. Anrufe von Jagdpachtinteressierten beim Jagdportal, die Reviere besichtigen, bestätigen diese Erfahrungen. Waren es in den letzten Jahren die Zunahme der großflächigen Monokulturen, das Überdüngen der Wiesen und das Fehlen von Feldgehölzen, die das Schalenwild in die Wälder der Landesforstbetriebe abwandern ließen, ist es jetzt die Nachtjagd in den Genossenschaftsjagden, die das weitere Absinken des Jagdwertes dieser Reviere vorantreibt. Aus gutem Grund ist deshalb die Nachtjagd mittels Nachtzieltechnik in den Staatsjagdrevieren von der Jagdleitung verboten.

Die Nachtjagd fordert ein straffes, revierübergreifendes Jagd- und Wildtiermanagement

Die Nachtjagd mittels Nachtzieltechnik hat uns Jägern in der Wildschadensabwehr weit vorangebracht. Kein Jagdpächter muss heute mehr den Wildschaden bei der Anpachtung eines Reviers als unkalkulierbares Risiko einplanen und scheuen. Mit der Nachtzieltechnik können die Sauen von den Schadflächen ferngehalten werden. Schon jetzt, kaum ein Jahr nach der Genehmigung, ist die Nachtzieltechnik in der Schwarzwildbejagung und der Kontrolle der Bestände nicht mehr wegzudenken und ein fester Bestandteil der Wildschadensabwehr. Auch werden die Waldbesitzer nicht umhin kommen, auf großen Kahlschlägen der Borkenkäferflächen wie sie zur Zeit entstehen, die Nachtjagd zu erlauben, sollten sich der Verbiss mit der herkömmlichen Bejagung nicht eindämmen lassen.
Die unkontrollierte Nachtjagd als neue Art der Bejagung unsere Schalenwildarten ist aber für die meisten Kleinreviere wie wir sie in Deutschland haben, der sichere jagdliche Tod. Wer die Nachtjagd zulässt, der muss auch großflächige Wildruhezonen einrichten, in denen sich das Wild zurückziehen kann. Allerdings sind die meisten Genossenschaftsjagden viel zu klein, um Wildruhezonen einzurichten. Ein weiterer Schritt ist die konsequente Einhaltung von Jagdintervallen mit der einzigen Ausnahme der Wildschadensabwehr. Aber auch hier sind den Genossenschaftsjagden enge Grenzen gesetzt, weil der Freizeitjäger jagen will, wenn er Zeit hat. Von engen Jagdintervallen hält der Freizeitjäger in der Regel nur wenig.

Früher oder später wird sich, sollten die Jäger weiterhin die völlig unkontrollierte Nachtjagd zulassen, ein revierübergreifendes Jagd- und Wildtiermanagement durchsetzen, weil das Wild immer mehr die durch die Nachtjagd beunruhigten Reviere meidet und sich auf die wenigen verbleibenden Restflächen zurückzieht. Eine solche Konzentration von Wild auf nur wenige Flächen macht viele Kleinreviere in der Verpachtung unatraktiv. Es macht somit jagdlich und wildbiologisch keinen Sinn und wird die Jägerschaft zum Umdenken zwingen.

Insofern wird die Nachtjagd die heutigen Jagdstrukturen in den nächsten Jahren radikaler verändern, als vielen Jägern heute lieb ist.

Waidmannsheil

Euer

Stefan

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Mobil 0178 6141856

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