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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Jagdverpachtung

Der Artikel: „Der Jagdwert eines Jagdbezirkes - oder wie ergibt sich der Preis eines Begehungsscheins?" hat wohl bei vielen Jägern, die einen Begehungsschein suchen, große Erwartungen geweckt, die der Artikel nicht erfüllt hat.

Deshalb hier einige Ergänzungen durch die Administration:

Wir vom Jagdportal geben uns sehr viel Mühe, durch das Einstellen aller aktuellen Jagdangebote im Internet ein möglichst großes Angebot aktueller Jagdangebote zu geben. Wir stellen zum einen unsere eigenen kostenpflichtigen Angebote ein. Andererseits verlinken wir zu Angeboten anderer Plattformen. Diese Verlinkungen erfolgen kostenlos.  Mehrere 1.000 Besucher täglich auf dem Jagdportal, über 50.000 Mitglieder in unseren regionalen Facebookgruppen und eine stetig steigende Anzahl neuer Abonnenten zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, in den völlig undurchsichtigen Markt der Jagdangebote etwas mehr Licht zu bringen. Bei den Möglichkeiten allerdings, mehr Transparenz in den Markt zu bringen, sind wir aber auch massiv eingeschränkt, da wir als kommerzielles Unternehmen Gewinne erzielen müssen und Steuern zahlen müssen.

Freigegeben in Begehungsscheine

Jagdverpachtung Hessen

Ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept: Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Jagdpachtbewerbung

Als Administrator des Jagdportals jagen täglich Meldungen und Anzeigen aus dem Jagdwesen über den Bildschirm. Viele Anzeigen und fast alle Meldungen werden bearbeitet, ohne einen einzigen Kontakt zu einem Jäger oder Kunden. Da ist man dann richtig froh, wenn ein Telefonanruf den früher so selbstverständlichen persönlichen Kontakt herstellt. So auch am Montag:

Ein Jagdvorsteher aus dem südlichen Teil Deutschlands meldete sich am anderen Ende des Telefons und wünschte den Chef des Jagdportals zu sprechen. Er gab sich sichtlich Mühe , hochdeutsch zu sprechen. In der Regel ist der Grund für diesen Anruf eines Jagdvorstehers, dass er mit der Anzeigenaufgabe und der hierfür vorgesehenen Eingabemaske nicht klar kommt und einen Ansprechpartner beim Jagdportal sucht, der ihm hilft.
Doch diesmal hatte der Jagdvorsteher ein anderes Anliegen. Er wollte sich einfach nur einmal für den schnellen Service und die große Resonanz auf seine Anzeige seiner Jagdverpachtung bedanken. Doch es blieb nicht bei einem ausgesprochenen Dank. Es entwickelte sich ein sehr interessantes Gespräch über die Internetvermarktung in einem Bereich, in dem diese Vermarktung noch recht neu ist bzw. noch nicht die Bedeutung hat, wie in anderen Branchen und Bereichen.

Über die Erfahrungen eines Jagdvorstehers aus seiner erstmaligen Internetvermarktung seiner Jagdverpachtung über das Jagdportal  möchte ich berichten.

Zunächst konnte der Jagdvorsteher schon nach einigen Tagen feststellen, dass die Vermarktung im Internet nicht nur wesentlich preiswerter ist, als die Anzeige in der lokalen Presse, die parallel geschaltet war, sondern dass auch Interessenten weit über die regionalen Grenzen hinaus als Bewerber gewonnen werden konnten. Der Jagdvorsteher hatte bei allen Bewerbern genau vermerkt, ob sie über das Internet oder über die regionale Presse auf die Jagdverpachtung aufmerksam geworden waren.

Doch weit größer war mein Erstaunen über Erkenntnisse, die der Jagdvorsteher über die Art der sehr unterschiedlichen Bewerber gewonnen hatte.

Nach Aussage des Jagdvorstehers unterscheidet sich der internetaffine Jäger vom regional orientierten Jäger sehr deutlich. Während immer noch bei den regionalen Jägern das alte Bild des hegenden und den Wildbestand pflegenden Jägers vorherrscht, konnte er eindeutig bei den Bewerbern aus dem Internet den modernen Jäger mit deutlich erkennbaren Kenntnissen über die waldbaulichen Ziele der Waldbesitzer erkennen.

Ein wenig erschrocken hat mich allerdings die Erkenntnis des Jagdvorstehers, dass er entsetzt war, wie wenig vorbereitet Bewerber in die Gespräche gehen. Kaum ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft konnte eine klar ausformulierte Bewerbung als Jagdpächter vorlegen. Fast allen fehlte ein klares, für die Jagdgenossen verständliches jagdliches Bewirtschaftungskonzept. Was dann auch gleich zu einer noch erstaunlicheren Aussage des Jagdvorstehers führte:

„Der Jagdpachtpreis spielt bei der Vergabe der Jagdpacht eine eher untergeordnete Rolle“

Die Jagdgenossen wissen in der Regel sehr genau, welche Pachtpreise in ihrer Region zu erzielen sind. Auch können die Jagdgenossen den Jagdwert ihrer Jagdbögen sehr gut einschätzen. In der Regel steht der Pachtpreis schon vor der Vergabe mit geringen Abweichungen genau fest, alleine das jagdliche Bewirtschaftungskonzept gibt den Ausschlag bei der Vergabe.

Wer also ernsthaft Interesse hat, eine Jagd zu pachten, sollte im Vorfeld ein klares Bewirtschaftungskonzept erstellen, das er als Basis seiner Bewerbung den Jagdgenossen vorlegt. Der immer wieder häufig erhobene Vorwurf aus der Jägerschaft an die Jagdgenossenschaften, sie seien geldgierig und würden immer nur dem Meistbietenden den Zuschlag erteilen, mag auf die eine oder andere Jagdgenossenschaft zutreffen. Diese Jagdgenossenschaft ist aber nach diesem sehr informativen und ausführlichen Gespräch mit einem Jagdvorsteher eine absolute Ausnahme.
Für uns vom Jagdportal war dieses Gespräch der Beweis, dass wir mit unserem Service der Jagddatenbank im Jagdportal für Jagdverpächter richtig liegen.

Fazit:Jagdpachtinteressierte,die nicht aus der Region sind und im Wettbewerb zu den regionalen Bewerbern stehen, haben durch ein klares jagdliches Bewirtschaftungskonzept große Chancen, den regionalen Bewerber auszustechen.

Für alle Jungjäger, die noch nicht so recht wissen, wie solch ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept aussieht, habe ich einen Teil des Inhaltsverzeichnis eines jagdlichen Bewirtschaftungskonzeptes am Anfang des Artikels eingestellt.

Waidmannsheil

Euer

Stefan 

Mobil 0178 614 18 56

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Jagdverpachtung Hessen

 

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Gebührenkatalog für Anzeigen

Wie verbindlich sind für einen Neupächter einer Hochwildjagd freiwillige Hegevereinbarungen und Abschusspläne einer Rot- oder Damwildhegegemeinschaft, zu der sein Revier gehört?

Immer wieder wird obige Frage an das Jagdportal gestellt, wenn wir eine Neuverpachtung oder eine Pachtübernahme ausschreiben und dort auf die Zugehörigkeit zu einer Hochwildhegegemeinschaft hinweisen.

Wie verbindlich sind die Beschlüsse dieser Hegegemeinschaft für den Neupächter?

Welche Konsequenzen hat der Neupächter zu befürchten, wenn er sich nicht an die Hegevereinbarungen hält, weil er z.B. Rotwild erlegt, um Wildschaden zu verhindern, obwohl die Hegegemeinschaft dem Revier kein Rotwildabschuss zubilligt?

Hierzu wünschen wir uns vom Jagdportal eine offene Diskussion in unserer Facebookgruppe "Jagdrevier Verpachtungen".

Da es zu diesem Thema sicherlich noch zahlreiche weitere Fragen gibt, suchen wir einen Autor, idealerweise einen Jagdrechtsexperten, der sich diese Themas annimmt, mit dem Ziel, diese gewonnenen Erkenntnisse in einem Artikel außerhalb von Facebook zu veröffentlichen..

Wer Interesse hat, zu diesem Thema zu publizieren, der möge sich beim Administrator des Jagdportals melden.

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

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Donnerstag, 03 Februar 2022 11:03

Gesucht: Jagdpächter fürs Waldrevier

2.2.2022 - Kolumne Jagd Heute von Frank Christian heute

Derzeit stehen wieder Reviere zur Neuverpachtung an. In NRW ist die Nachfrage so groß, dass nicht selten 20 und mehr Interessenten um die künftige Jagderlaubnis buhlen. Paradiesische Zeiten für Verpächter, sollte man meinen. Doch bei Eigenjagdbesitzern und Jagdgenossenschaften hat sich herumgesprochen, dass die Wiederbewaldung nicht funktionieren wird, wenn Rehe und Hirsche nicht ab sofort „anders“ bejagt werden. Doch wie eine „andere“, sprich intensivere Bejagung genau aussehen soll und auch funktioniert, darüber gibt es in den Jagdgenossenschaften meist keine konkreten Vorstellungen. Bei den Jäger/innen übrigens oft auch nicht. Die meisten gehen davon aus, dass sie für die waldorientierte Jagd geeignet sind, weil sie

- den Jagdschein haben und
- bereit sind, mehr Rehe zu schießen als der Vorgänger.

Was alleine nicht ausreicht. Know-how, viel Zeit und Arbeit, (jagd-) handwerkliches Geschick, viele gute Stöberhunde sowie die Bereitschaft, auch andere im „eigenen“ Revier auf Augenhöhe und ohne Jagdneid mitschießen zu lassen, sind wichtige Bausteine der waldorientierten Jagd.

Bei vielen Verpächtern ist mittlerweile durchgesickert, dass man sein Revier nicht mehr unbedingt an den Höchstbietenden verhökern sollte, wenn man eine Gegenleistung beziehen will. Also gehen viele Jagdgenossenschaften und Verpächter her und verpachten ihren Jagdbezirk für – sagen wir mal 20 € anstatt 30 € pro Hektar und Jahr. Als Gegenleistung (um nicht das böse Wort Dienstleistung zu gebrauchen) für diesen Rabatt muss der künftige Pächter – sagen wir 12 Rehe anstatt 8 Rehe pro 100 Hektar – schießen. Ein schöner Kompromiss, denkt man sich auf der Jagdgenossenschaftsversammlung und auch der neue Jagdpächter reibt sich in Vorfreude die Hände. Er braucht nun deutlich weniger zu zahlen als der Vorgänger und soll ein bisschen mehr schießen – warum nicht?

Leider werden Reviere mit solch halbgaren Jagdpachtbedingungen nicht zum erwünschten Wiederbewaldungserfolg gelangen. Schön wäre es, wenn es so einfach ginge! Aber die Rehwildbestände sind in den meisten Waldregionen derart hoch und der Verbissdruck so gewaltig, dass die vier Rehe pro 100 ha, die nun mehr geschossen werden, in der Verjüngung nicht mehr als der Tropfen auf den heißen Stein bewirken. Von Revieren, in denen durch eine intensivierte Jagd artenreiche Naturverjüngungen entstehen konnten, ist bekannt, dass mitunter vier- oder fünfmal mehr Rehe geschossen werden mussten als zuvor. Zumindest für einige Jahre. Viele der Reviere mussten deutlich mehr als 20 Rehe pro 100 ha Wald schießen, um den Verbissdruck auf die Krautschicht des Waldes endlich zu mildern. Übrigens, ohne dass die Rehbestände dadurch erheblich reduziert worden wären.

Verpächtern und Jäger/ innen muss bei Jagdverpachtungen klar sein, dass die erfolgreiche Bejagung eines Waldrevieres einen extrem hohen Aufwand voraussetzt, der mit der herkömmlichen Hegejagd nicht zu vergleichen ist. Und wer ein Revier tatsächlich so bejagt, dass der Wald in seiner ganzen Artenvielfalt ohne jeden Zaun wachsen kann, der hat einen tollen Job gemacht. Der bezahlt werden müsste!

Rechtsunsicherheit um Wolfsjagd in Schweden

Mit der Übernahme einer Waldjagd kommt viel Arbeit auf die verantwortlichen Jäger/innen zu, besonders beim Bau der Ansitzeinrichtungen.

Die Kolumne erschien erstmalig auf der Seite Ökologie Heute von Frank Christian Heute

 

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Projekt

 

Was ein modernes Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in einem Bundesland alles bewirken kann.

 

Mancher Besucher des Jagdportals reibt sich verwundert die Augen, wenn er die Deutschlandkarte der Datenbank "Jagdverpachtungen" sieht.  Viele Bundesländer weisen gar keine Jagdverpachtungen auf, in einigen Bndesländern sind es nur wenige Jagdbögen, die zur Verpachtung anstehen und das, obwohl zum Jahreswechsel eigentlich überall Jagden ausgeschrieben werden müssten.

Ganz anders Baden-Württemberg: Dort stehen, obwohl gar nicht  alle Jagdbögen der ausschreibenden Gemeinden und Städte erfasst sind, über 50 Jagden aktuell zur Verpachtung an. In Baden-Württemberg werden mittlerweile auf das Jahr gesehen mehr Jagdbögen verpachtet, als in ganz Deutschland. Fast alle Verpachtungen sind öffentliche Ausschreibungen der Kommunen oder der Forstverwaltungen, nur sehr wenige Jagdgenossenschaften sind darunter. 

Doch was macht diese Verpachtungswelle möglich? Wieso ziehen andere Bundesländer nicht nach?

Es ist mal wieder die Fähigkeit der Schwaben, Verwaltung und Professionalität zu einer Einheit zusammenfassen zu können. Andere Bundesländer haben  auf diesem Gebiet eher den Status eines Entwicklingslandes.  Am Anfang stand die Reform des Jagdrechtes und im Gegensatz zu den anderen Bundesländern heißt dieses Gesetz in Baden-Württemberg richtigerweise nicht mehr Jagdgesetz, sondern Jagd - und Wildtiermanagementgesetz. Mit diesem Gesetz wurde die oft von Jägern hochgelobte Hege der staatlichen Wildforschung und dem staatlichen Wildtiermanagement  gleichgestellt

Wörtlich heißt es im Gesetz: §  5 Wildtiermanagement, Jagd und Hege (1)

Zum Wildtiermanagement gehören alle in diesem Gesetz näher beschriebenen Tätigkeitsbereiche und Maßnahmen, die im Hinblick auf die Ziele des Gesetzes das Vorkommen, das Verhalten und die Populationsentwicklung von Wildtieren beeinflussen oder Erkenntnisse hierüber oder zum Umgang mit Wildtieren bringen. Die Steuerung des Wildtiermanagements im Rahmen dieses Gesetzes ist eine öffentliche Aufgabe. Jagd und Hege leisten wesentliche Beiträge zum Wildtiermanagement.

Zusammenfassend läßt sich sagen, dass Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist, in dem die Hege durch den Begriff Wildtiermanagement ersetzt wurde bzw. gleichgestellt wurde und zudem eine gesellschaftliche Aufgabe ist und auf keinen Fall mehr eine alleinige Aufgabe der Jagdausübungsberechtigten.

Dazu muss man wissen, dies führt zu dieser großflächigen Ausschreibung, dass fast alle Städte und Gemeinden fast immer die größte Jagdgenossen in ihrer Gemarkung sind. Mit der Änderung des Jagdgesetzes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz setzten sich viel Gemeinden an die Spitze ihrer örtlichen der Jagdgenossenschaft, um den im Gesetz verankerten öffentlichen Einfluss auch durchzusetzen. Im Gegensatz zu Jagdgenossenschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind und somit nicht veröffentichungspflichtig sind, unterliegt jede Kommunde der Kommunalaufsicht, die in Baden-Württemberg gefürchtet ist. 

Kein Bürgermeister wagt es mehr, eine Jagd im Kungelverfahren an örtlliche Jäger  zu verpachten. Er entscheidet sich zur Öffentlichen Ausschreibung mit Klauseln, die sowohl das Regiejagdverfahren, als auch die Verpachtung an Ortsfremde ermöglicht. 

Das Jagdportal mit seiner transparenten Erfassung aller zur Verpachtung anstehender Jagdbögen zeigt die fortschrittliche Entwicklung im Bereich der Jagdverpachtung in Baden-Württemberg durch ein zeitgemäßes und vor allem modernes Jagdgesetz, das den Namen auch verdient. Es wird Zeit, dass sich auch andere Bundesländer dieses moderne Jagdgesetz zum Vorbild nehmen. 

 

Waidmannsheil

Euer

 

Stefan Fügner

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Mobil: 0178 6141856

Projekt

 

 

Freigegeben in Jagdnachrichten

Jagdreise zu gewinnen

Eine Gruppe von derzeit 5 revierlosen Jägern mit viel Freizeit in wirtschaftlich gut abgesicherten Verhältnissen möchten in Nordhessen oder südlichem Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt ein Jagdrevier pachten.

Mitgliederprofile in der „Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger“

Eine kleine, aber stetig wachsende Anzahl an Jägern in Deutschland möchte weder als Begeher, noch als Jagdgast im Ausland die Jagd ausüben. Sie möchten in Deutschland zur Jagd gehen. Die Pacht einer Jagd mit den üblicherweise anfallenden Revierarbeiten und Verpflichtungen eines Jagdpächters, kommt für sie jedoch nicht in Frage. Bei den Mitgliedern der Interessengemeinschaft handelt sich um finanziell unabhängige Unternehmer oder Privatiers, die ganz einfach nur in einem jagdlich interessanten Revier in Deutschland zur Jagd gehen möchten.

Professionelles Jagd- und Wildtiermanagement durch Jagdaufseher/Berufsjäger

Die im Zusammenhang mit einer Jagdpacht anfallenden Aufgaben übernimmt vor Ort ein erfahrener, kompetenter und hauptberuflich dafür tätiger Jagdaufseher/Berufsjäger, sowie ein Vertreter/Gehilfe. Dieser hat dafür zu sorgen, dass alle jagdrelevanten Vorgaben des Gesetzgebers (Tierschutz, Jagdrecht, Naturschutz, Hygiene, Abschuss) erfüllt werden. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die Ansprüche des/der Verpächters/Verpächterin erfüllt werden.

Das Anforderungsprofil des Reviers

Die gemeinschaftliche professionell organisierte Jagd steht im Mittelpunkt der Jagd der Interessengemeinschaft. Die Lage des Reviers sollte im Zentrum Deutschlands liegen, d.h. im Raum südliches Niedersachsen, Nordhessen oder Sachsen-Anhalt. Das Revier muss eine Mindestgröße von 800 ha besitzen und wenigstens eine Hochwildart im Abschussplan aufweisen. Da die Interessengemeinschaft als Pächtergemeinschaft fungiert, kommen auch Reviere mit einer Größe von über 1.000 ha in Betracht. Auch Zusammenschlüsse von mehreren Eigenjagden oder Jagdgenossenschaften kommen in Frage.

Eine ruhige Lage ohne Fremdenverkehr und ohne zerschneidende Bundesstraße/Bundesautobahn ist Bedingung. Ebenso sollte sich im Jagdbogen oder maximal 5 km davon entfernt ein aktiver Beherbergungsbetrieb der gehobenen Gastronomie befinden.

Jagdbewirtschaftsungskonzept als Bestandteil des Jagdpachtvertrages

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen an ein modernes Jagd- und Wildtiermanagement erbracht werden, legt die „Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger“ ein bereits bewährtes Jagdbewirtschaftungskonzept vor, welches den individuellen Gegebenheiten des Jagdreviers angepasst- und selbstverständlich gemeinsam mit dem Verpächter/der Verpächterin abgestimmt wird. Das Konzept ist ein wichtiger Bestandteil des Jagdpachtvertrag und wird der Bewerbung beigefügt.

Mitglied in der „Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger“ werden

Die Nachfrage nach einer professionell gemanagten Jagd durch die Unterstützung von einem oder mehreren Jagdaufsehern/Berufsjägern wächst. Das DEUTSCHE JAGDPORTAL bringt Jäger und Jagdpächter zusammen. Wenn Sie sich generell durch dieses Konzept angesprochen fühlen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen die Gründung weiterer Interessengruppen in ganz Deutschland.

Ihr Ansprechpartner

Sie haben als Verpächter (Jagdgenossenschaft, Eigenjagdbesitzer)

ein Revier anzubieten,
suchen einen Jagdpachtnachfolger

oder Sie fühlen sich als Jäger von diesem Konzept der Jagdpacht angesprochen, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an Herrn Stefan Fügner.

K&F Jagdportal – Kern und Fügner GbR
Hauptstr.22 (Hotel Jägerhof)
34626 Neukirchen
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Auskünfte erteilen. Bei ernsthaftem Interesse schreiben Sie mir bitte ein paar Zeilen bezüglich Ihres Anliegens. Ich melde mich umgehend bei Ihnen.

Waidmannsheil mit besten Grüßen
Stefan Fügner,
im Namen und Auftrag der Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger

Jagdreise zu gewinnen

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Jagd im Kunstbau erlaubt - Die Last mit dem Fuchs

 

Eine Jagdpachtausschreibung der Stadt Burg mit einer Mindestpachtpreisvorgabe sorgt zur Zeit für Aufregung unter Jungjägern in den sozialen Medien.

Der Sturm auf die Natur ist ungebrochen. Das spüren auch die Jagdschulen in Deutschland. Von Garmisch bis Kiel spüren die Jagdschulen einen Ansturm auf ihre angebotenen Kurse. Neben der starken Zunahme der weiblichen Jagdscheinanwärter ist es vor allem die Sehnsucht zur Natur durch die Coronakrise, der den Boom auslöst. E-learning und Homeoffice in Zeiten von Lockdown steigern die Nachfrage enorm, erscheint das Erlangen des Jagdscheins von zuhause aus möglich.

Doch dass es sich auch bei der Ausübung der Jagd schon immer um ein Hobby der gehobenen Preiskategorie handelt, wird gerne verschwiegen. Wenn die ersten 1.000 Euro für den Kurs, Munition und Kursnebenkosten ausgegeben sind, geht es an den Kauf von Gewehr, Kleidung, Optik und KFZ. Schnell wird schon  im ersten Jahr die Budgetmarke von 10.000 Euro überschritten. Doch was vielen Jungjägern verschwiegen wird - die hitzige Diskussion um die ausgeschrieben Jagd der Stadt Burg in Sachsen-Anhalt beweist dies:
Mit dem Einstieg in das praktische Jagen geht das Geldausgeben erst richtig los.

Nun möchte ich keinem Jagdscheinanwärter die Vorfreude auf das angestrebte Hobby Jagd nehmen, ich möchten aber auch mit einigen Märchen, die sich rund um den Einstieg in das aktive Jagen ranken, aufräumen.

Das Märchen vom kostenlosen Begehungsschein gegen Revierarbeit

Wer einen Jagdbogen gepachtet hat, der kann sich vor Jägern aus dem örtlichen Umfeld mit handwerklichen Fähigkeiten kaum retten. Immer mehr Jäger mit viel Freizeit ohne Vollzeitjob erhöhen das Angebot zudem enorm. Wer versucht, sich eine Jagdmöglichkeit gegen Revierarbeit zu ergattern, der sieht sich einem Heer an örtlichen Wettbewerbern um diesen Posten ausgesetzt, die Chancen für einen Jungjäger, der dann auch noch 50 km weit weg wohnt, sind dann gleich null.

Handwerklich geschickte Jäger am Ort hat der Jagdpächter zu genüge, er braucht Jäger, die sich an den Kosten beteiligen.

Das Märchen von der Kreisjägerschaft als Jagdbörse für revierlose Jungjäger

Gerne wird auf die örtliche Kreisjägerschaft als Börse für Jagdmöglichkeitsuchende hingewiesen. Der Mitgliedsantrag und die Jahresbetrag ist schnell unterschrieben, eine Garantie, einen begehrten Begehungsschein bei einem Jagdpächter der Jägerschaft zu erwerben aber wird keine gegeben. Es ist auch problemlos möglich, viele Jahre alle wichtigen Veranstaltungen und Stammtische der Jägerschaft besucht zu haben, ohne auch nur einen einzigen Jagdpächter jemals in diesen Jahren zu Gesicht zu bekommen, die werden einen Teufel tun, sich dort sehen zu lassen, wollen alle dort von ihm doch immer nur das Eine.

Jägerschaften sind Gemeinschaften von revierlosen Jägern, bei denen auch einige Jagdpächter Mitglied sind.

Das Märchen vom aufopferungvollen Lehrprinzen, der den jagdlich unbedarften Jungjäger in seinem Revier an die Hand nimmt

Die Jagdmagazine und Internetbörsen für Jäger sind voll von Jagdgesuchen, bei denen ein Jungjäger einen Jagdpächter sucht, der ihn an die Hand nimmt und das praktische Jagen beibringt. Spätestens bei der Ausschreibung der Stadt Burg sollte auch dem letzten Jungjäger klar sein, dass die Jagd ein eher teures Hobby ist und kein einziger Jagdpächter bereit ist, seine wertvolle Zeit zu opfern, um einen Jungjäger in seinem teuren Revier anzuleiten.

Der Jagdpächter mit einem entsprechend großen Revier hat schlichtweg keine Zeit dafür, unfähige Jungjäger an die Hand zu nehmen und jagdlich auszubilden.

Bei der  Aussschreibung der Stadt Burg werden sehr offen die  Fakten der  Kosten der Jagd dargelegt. Die Stadt als Verpächterin fordert neben einem Mindestpachtpreis ein Bejagungskonzept und die Einbindung der örtlichen Jäger. Ihr ist als Verpächterin die Problematik sehr wohl bewußt, aber die Jagd ist keine soziale Einrichtung, sondern es ist in erster Linie ein klares Geschäft. Das wird von den Grundstückseigentümern wie Jagdgenossenschaften, Forstbetrieben und Kommunen genau so gesehen, auch wenn davor romantisch verklärte Jäger in den Jagdverbänden gerne die Augen verschließen.

Also liebe Jungjäger und revierlose Jäger: Erstellt Euch, wie auch bei der Vorbereitung auf die Jägerprüfung, ein Budget, das ihr jährlich für die Jagd ausgeben wollt. Neben dem KFZ, Munition und Übernachtungskosten sollte in ein solches Budget ein Kostenbeitrag für die Jagdpacht des Jagdpächters eingeplant werden. Man nennt es euphemistisch gerne "Hegebeitrag". Die Kosten und die Verantwortung des Jagdpächters eines Jagdbogens sind enorm. Er kann es sich schlichtweg nicht leisten großzügig kostenlos Jäger einzuladen oder Jungjäger auszubilden.

Spätestens mit der offenen Ausschreibung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Stadt Burg wird auch dem letzten Jungjäger klar sein, dass die „kostenlose Jagdeinladung“ ein Märchen aus einer romantisch verklärten Welt ist, die es nur an Jägerstammtischen gibt, aber mit der Realität der Welt da draußen nichts zu tun hat.

Waidmannsheil

Euer

Stefan

https://www.jagdverein-lehrprinz.de/

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Jagd im Kunstbau erlaubt - Die Last mit dem Fuchs

 

 

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Wenn das Jahr ausklingt  und die Bewegungs- Drück- und Treibjagdsaison sich dem Ende zuneigt, beginnen beim Jagdportal die aktivsten 3 Monate des Jahres. Das erste Quartal des neuen Jahres ist traditionell das Quartal, in dem die meisten Jagden zur Verpachtung ausgeschrieben werden oder Jagdpächter einen Begehungsschein zu Beginn des neuen  Jagdjahres vergeben. Wir erwarten in den nächsten 3 Monaten einige 100 Anzeigenangebote von Jagdpachten und Jagdmöglichkeiten in Deutschland und Österreich.

Das Deutsche Jagdportal ist mittlerweile führend in der Onlinestellung von Jagdmöglichkeit und wir haben viele 1.000 treue Leser und Leserinnen, die regelmäßig unser Portal besuchen. Aber auch unsere Facebookgruppe "Jagdrevier Verpachtung" ist mittlerweile auf über 17.000 Besucher angewachsen. 

Damit wir diese Nachfrage bedienen können und es nicht zu zuvielen Rückfragen in der Redaktion kommt, hier einige Hinweise für Jungjäger und Jäger, die neu zu uns stoßen:

Kostenlose Jagdpacht - und Begehungsscheinangebote:

Grundsätzlich werden alle Begehungsscheinangebote und Jagdpachtangebote eingestellt, die einen Link auf eine Seite aufweisen bzw. von einer ausschreibenden Stelle online gestellt wurden, sofern wir diese durch Recherche erfassen. Diese Verlinkung auf unserer Jagddatenbank erfolgt für 14 Tage kostenlos und wird dann nach Ablauf automatisch offline genommen. Wenn also ein Link auf eine Seite nicht mehr funktioniert, so sind entweder die 14 Tage Onlinestellung abgelaufen oder der Ausschreibende/die ausschreibende Stelle hat die Anzeige bereits offline genommen.  

Diese kostenlose Verlinkung erfolgt durch uns nur bei Jagdpachtangeboten und Begehungsscheinangeboten. Jagdgesuche und Begehungsscheingesuche können wir aufgrund der Menge nicht kostenlos verlinken.

Dadurch, dass wir sowohl ganz Deutschland als auch ganz Österreich abdecken, ist es zumindest in den nächsten 3 Monaten ratsam, alle paar Tage auf dem Jagdportal vorbeizuschauen, da das Finden einer geeigneten Jagdmöglichkeit viel Zeit und ein mühsames Suchen trotz Jagdportal notwendig macht.  

 

Kostenpflichtige Angebote und Gesuche von Jagdmöglichkeiten und Jagdpachten:

Anbieter von Jagdmöglichkeiten, Pirschbezirke oder Jagdverpachtungen, die bei uns eine kostenpflichtige Anzeige gebucht haben, bleiben mindestens 3 Monate oder aber bis zum Wunschtermin des Ausschreibenden/ der ausschreibenden Stelle online. Auch können Jäger/innen, die eine Jagdmöglichkeit oder Jagdpacht oder Jagdpachtübernahme oder eine Mitpacht suchen, eine kostenpflichtige Anzeige buchen. Wir machen Jungjägern/innen hier sehr günstige langfristige Anzeigenangebote, da die Erfahrung gezeigt hat, dass kurze Laufzeiten von Gesuchsanzeigen nur wenig  Erfolg haben.

 

Keine Vermittlung von Jagdmöglichkeiten/Jagdpachten durch das Deutsche Jagdportal:

Immer wieder erreichen uns Anfragen zu ausgeschriebenen Jagdmöglichkeiten/Jagdpachten. Auch wünschen immer wieder einzelne Personen bevorzugte Informationen zu anstehenden Vergaben aus bestimmten Regionen . Das Jagdportal ist ausschließlich Anbieter von Anzeigen für Jagdmöglichkeiten und Jagdverpachtungen, aber keine Vermittlungsagentur und kein  Maklerbüro für Jagden  und auch kein Jagdreiseveranstalter. Wir können diesen Wünschen also nicht Rechnung tragen und haben in der Regel auch keinerlei Kenntnisse über den Jagdwert der ausgeschriebenen Jagdmöglichkeiten.

Erscheint eine Anzeige anonymisiert, weil der Verpächter/Jagdmöglichkeitanbietende nicht in Erscheinung treten will, so erscheint immer die Sammelemailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! des Jagdportal am Ende der Anzeige. 

 

Wir wünschen allen Jagdpacht- und Jagdmöglichkeitsuchenden in den nächsten Monaten alles Gute und natürlich viel Glück, und hoffen, dass in den nächsten Monaten die passende Jagdmöglichkeit in unseren Angeboten dabei ist.

 

Waidmannsheil

 

Euer

 

Team vom Deutschen Jagdportal  

 Jagd total präsentiert das Hundeproblem

 

 

 

 

 

 

  

 

Was ist Mediation / Jagdmediation?

Der Begriff Mediation steht für Schlichtung und den Mediator bezeichnet man umgangssprachlich als den Schlichter.

Die Mediation als außergerichtliche Schlichtung kommt aus dem angelsächsischen Raum, wo in einigen Rechtsgebieten die Mediation schon über 50% der gerichtlichen Auseinandersetzungen klärt.

Der Grund, weshalb angelsächsische Gesellschaften die Mediation als Alternative zu staatlichen Gerichten wählen, liegt in einer weit weniger gesetzlich geregelten Gesellschaft. Somit haben Richter dort bei ihrer Entscheidung weit mehr Spielraum, als bei uns in Deutschland.

Um sich aber nicht von der Beliebigkeit einer richterlichen Entscheidung abhängig zu machen, wählt man in den angelsächsischen Staaten immer häufiger den Weg der Mediation als Alternative zum regulären Gerichtsverfahren.

Warum Jagdmediation?

Ein Grundsatz unter Jägern lautet: "Willst Du mit einem guten Freund Streit bekommen, so pachte mit ihm eine Jagd".

Durch diese Aussage wird klar, dass die vertragliche Ausgestaltung von Jagdgemeinschaften eine Menge Sprengstoff enthalten kann, der sich aber erst bei der Ausübung der Jagd entlädt.

Besonderheiten der Jagdausübung über mehrer Jahre des Zusammenjagens sind nicht immer alle vertraglich vereinbar.

Dass gerichtliche Auseinandersetzungen wenig sinnvoll und vor allem in den wenigsten Fällen wirtschaftlichen Erfolg nach sich ziehen, habe ich bereits unter dem Thema Kalkulation von Gerichtserfahren nachgewiesen.

Da zudem viele Gerichte in Deutschland mittlerweile eine Vergleichsquote bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von 80 % erreicht haben, erfolgt in Deutschland die Schlichtung häufig bereits, jedoch zu hohen Gerichtskosten.

Völlig unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung wiegt das lebenslange Zerwürfnis der streitenden Parteien viel schwerer. Oft sind selbst die Kinder von den zerstrittenen Parteien betroffen, ohne überhaupt zu wissen, was der ursprüngliche Grund der Auseinandersetzung war.

Allein dieser Aspekt sollte alle Jäger dazu bewegen, eine alternative Streitschlichtung außerhalb der Gericht zu suchen, damit man sich bei aller Meinungsverschiedenheiten, die es immer wieder geben wird, auch danach bei späteren Treibjagden, bei denen man ich begegnet, noch in die Augen schauen kann.

Wo findet Jagdmediation Anwendung?

Zwar liegen mir keinerlei Auswertungen seitens der Gerichte vor, wie häufig und auf welchen Gebieten sich Jäger vor Gericht streiten, aber da Grundlage einer Streitigkeit in der Regel bestehende Verträge sind, kann man die Jagdmedation auf 3 Gebiete beschränken:

1. Schlichtung zwischen 2 oder mehreren Jägern, die gemeinsam eine Jagd gepachtet haben.

2. Schlichtung zwischen einem Begehungsscheininhaber und einem oder mehreren Jagdpächtern des Jagdbogens, für den der Begehungsschein ausgestellt wurde.

3. Schlichtung zwischen dem/den Jagdpächter(n) und einer Jagdgenossenschaft, mit der ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde.

Oft lassen sich durch Zusatzvereinbarungen oder gegenseitige Aufhebungsvereinbarungen Lösungen erzielen, die ein gerichtliche Auseinandersetzung obsolet werden lassen.

Wer kann als Mediator dienen?

Grundsätzlich muss ein Mediator von beiden streitenden Parteien als kompetente Autorität anerkannt werden. Es sind weniger juristische oder jagdliche Fachkenntnisse notwendig, sondern es sind Erfahrungen und Kompetenzen in der zielorientierten Lösungssuche und Einfühlungsvermögen gefragt.

Der Mediator darf nicht aus dem familiären oder freundschaftlichen Umfeld kommen, idealerweise auch nicht aus der unmittelbaren Umgebung der Parteien, sondern sollte aus einem von beiden Seiten bisher unbekannten Personenkreis stammen.

Was kostet eine Mediation?

Die meisten Mediatoren betreiben Mediation im Nebenberuf und kommen aus den Bereichen Psychologie und der Kommunikationswissenschaften. Auch gibt es zahlreiche Rechtsanwälte, die Mediation als zusätzliche Beratung anbieten.

Als Kosten sind die Stundensätze eines Freiberufler zugrunde zu legen, wobei zu berücksichtigen ist, dass schon nach einem einstündiges Gespräch mit den Parteien erkennbar werden muss, ob eine außergerichtliche Einigung erreichbar ist, oder ob eine friedliche Lösung in weiter Ferne liegt.

 

Waidmannsheil

Euer

Stefan

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Wurfmeldung Deutsch Langhaar Bayern

Freigegeben in Jagdnachrichten

Dass Deutschland beim Ausbau des Internets im Weltvergleich unter den Staaten mit Entwicklungshilfeniveau zu finden ist, hat sich mittlerweile auch bei den eher wenig internetaffinen Menschen herumgesprochen.

Nur Staaten, die von Despoten wie Nordkorea regiert werden, haben ein ähnlich rückständiges Internet wie Deutschland. Es ist aber nicht nur das fehlende Breitbandnetz, was Deutschland in der Internetinfrastruktur auf das Niveau eines Entwicklungslands zurück wirft. Große Teile unserer Behörden und behördenähnliche Organisationen weigern sich bis heute beharrlich, die Segnungen des Interntes zu nutzen. Dort werden noch immer Akten angelegt, Dokumente gedruckt und kopiert und Briefe verschickt, als ob es das Internet nicht gibt. Mit dem Argument des Datenschutzes wird jede Innovation im Keime erstickt.

Besonders beim Arztbesuch und bei Behördengängen wird jedem Internetnutzer die Rückständigkeit der schon lange nicht mehr fortschrittlichen Bundesrepublik deutlich. Diese durch Behörden verursachte Rückständigkeit im Internet musste auch unlängst die Redaktion vom Jagdportal erfahren.

Weil das Einstellen meiner email bei facebook über die Rückständigkeit unserer Behörden alleine mehrere 1.000 (!) Zugriffe erzeugt hat, möchte ich diesem Vorfall einen Artikel widmen.

Wer einmal die Administration eines sozialen Mediums geleitet hat, der weiß, dass dort vieles von ganz alleine läuft. Gelegentlich muss administrativ in die Software eingegriffen werden, aber auch das erfolgt in der Regel über Onlinetätigkeit oder durch emails, zumindest findet bei der Administration eines Portals kaum noch eine Kommunikation über Telefon statt.

Da ist es dann auch immer etwas ganz besonderes, wenn das Telefon klingelt.

Erstaunlicherweise haben seit 3 Jahren die Anrufe fast immer den gleichen Grund, die das Jagdportal -in der Regel in aller Frühe- erreichen.

So auch am Dienstag um 8.00 Uhr morgens.

Ich wurde nicht nur um 8.00 Uhr früh aus meiner Morgenruhe gerissen. Auch wurde ich dann noch barsch zurechtgewiesen, weil der Anrufer es unmöglich findet, dass „seine“ Jagdverpachtung im Internet erscheint. Scheinbar ist er mit dem Schwall an Bewerbungen um die Verpachtung völlig überfordert. Nun sind Interneteintragungen, in welcher Form auch immer Dank „google alert“ kein Geheimnis mehr, sodass ich immer sagen muss, dass es sich nicht um eine Form des Geheimnisverrats handelt, sondern Google alert mir diese Jagdverpachtung zugesendet hat. Eine andere Bezugsquelle, von kostenpflichtigen Anzeigen durch Emailbestellungen abgesehen, hat das Jagdportal nicht.

Viele dieser Beschwerdeführer wissen gar nicht, dass auch Printmedien die als Anzeige geschaltete Jagdverpachtungen ins Internet stellen, um die Attraktivität des Jagdmagazin auch bei Onlinejägern zu erhöhen.

Mit sehr bestimmter Art werde ich dann aufgefordert, die Anzeige unverzüglich aus dem Jagdportal zu entfernen. An einer Jagdverpachtung über das Internet sei man in keiner weise interessiert. Die Jagd soll nur in den Printmedien angeboten werden.

Was die Beschwerde in dieser Woche besonders brisant macht: Bei der Beschwerde handelte es sich um die email einer Mitarbeiterin einer Behörde, deren Aufgabe darin besteht, eine staatliche Liegenschaft zu verpachten, also nicht um ein Jagdgenossenschaft, die nicht zu einer Ausschreibung verpflichtet ist.

Ich bin bei den Beschwerdeführern immer wieder erstaunt, wie wenig Kenntnisse über das Internet vorhanden sind. Vor allem aber sieht man sich als Bollwerk gegen die immer weiter um sich greifende Informationsbeschaffung im Internet.

Ich sehe vor allem in der völlig überalterten Gesellschaft, in der überwiegend Offliner  an den Schaltstellen der Macht sitzen, die Ursache für die extreme Rückständigkeit Deutschlands im Internetbereich.

Die völlig überalterten Strukturen im Jagdwesen gepaart mit lokalen Verfilzungen werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass das Internet im Jagdwesen eine weitestgehend bedeutungslose Rolle spielen wird. Hier, wie auch in vielen anderen Bereichen, verschläft Deutschland die Zukunft. Auch der nun zum x-ten mal beim Regierungsantritt unserer Bundeskanzlerin versprochene Internet- und Breitbandausbau wird daran nichts ändern.

Die Behördenmitarbeiter und ihre weltweit einmaligen, unkontrollierbaren Hierachieebenen werden den Fortschritt zu verhindern wissen, oder anders ausgedrückt:

Der deutschen Bürokratie ist es völlig gleichgültig, wer unter ihr Kanzler ist.

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

 

Hier die email an die Behörde:

 

Sehr geehrte Frau xxx,

für mein aus Ihrer Sicht schlechtes Benehmens um 8.05 Uhr entschuldige ich mich NICHT.

Wer bei mir vor 9.00 Uhr morgens anruft , der wird niemals mit Freundlichkeit rechnen können.

Nachdem ich nun gefrühstückt habe, meinen Frühstückskaffee getrunken habe, kann ich auf Ihre Beschwerde der Onlinevermarktung der Verpachtung des Eigenjagdbezirkes "xxxx" Stellung nehmen.

Als Behörde, die sich um die Vermarktung von fiskalem Eigentum kümmert, ist es Ihre Dienstpficht alles zu unternehmen, um einen möglichst hohen Preis bei der Vermarktung von staatlichen Liegenschaften zu erzielen. Sie haben dabei immer und nur das Wohl unseres Staates im Auge zu haben und haben Sorge zu tragen, dass sich die Einnahmenseite unseres Staates verbessert.

Dabei haben Sie die Verhältnismäßigkeit der Mittel abzuwägen, hohe Vertriebskosten zu vermeiden und günstige Vermarktungsangebote zu nutzen.

Kurzum: Sparsamkeit ist ihr oberstes Gebot!!!. 

Wie man unter diesem Gebot der Sparsamkeit, das jeder Beamte kennen sollte,  kostenpflichtige Printangebote nutzt, aber unser kostenloses Anzeigenangebot für Standardeinträge ablehnt, erschließt sich mir nicht.

Selbstverständlich haben wir auf Ihren Wunsch das Angebot sofort offline gestellt. Uns sind diese Beschwerden bei der regionalen Vergabe von Jagdverpachtungen durchaus bekannt, haben regionale Pachtinteressenten keinerlei Interesse, sich durch überregionale Mitbieter aus der Pacht  drängen zu lassen. Wir nehmen darauf natürlich Rücksicht und löschen die  Einträge der Beschwerdeführer immer sofort.

Sollten Sie in Zukunft an einer leistungsstarken Vermarktung Ihrer Liegenschaften interessiert sein, stehen wir Ihnen auch weiterhin ab 9.00 Uhr morgens zur Verfügung.

Bitte beachten Sie aber, das wir als Internetportalbereiber weltweit alle Pachtinterssenten erreichen. Eine regionale Selektion können wir nicht vornehmen.

-- 
Weidmannsheil mit besten Grüßen

DEUTSCHES JAGDPORTAL

Stefan Fügner
Inhaber

Regionalbüro Brandenburg:
K&F Jagdportal – Kern und Fügner GbR
Cöthener Str.26
D-16259 Falkenberg/Mark

Mobil:   +49 (0) 178 6141 856
Email:      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
Internet: http://www.deutsches-jagdportal.de
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