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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Jagdverpachtung

 Abschußpaket in Kärnten zu vergeben

Wir freuen uns immer wieder über die positive Resonanz unsere Kunden nach einer erfolgreich abgeschlossenen Jagdpachtausschreibung. 

Dass die öffentliche Ausschreibung von vielen ortsansässigen Jägern eher kritisch gesehen wird, ist bekannt. Doch auch die Jagdgenossenschaften sind daran interessiert, die Jagd möglichst an ortsansässige Jäger zu verpachten. Dies schließt aber nicht aus, dass die Jagd bundesweit im Jagdportal ausgeschrieben wird. Da es sich bei einer Jagdverpachtung nicht um eine Ausschreibung handelt, bei denen die strengen Vergaberichtlinien der öffentlichen Hand Anwendung finden, haben die Jagdvorsteher bei einer öffentlichen Ausschreibung im Deutschen Jagdportal die Möglichkeit, unter den Bietern den für sie passenden Bewerber herauszusuchen.  Dass die Jagdgenossenschaften von diesem Recht der freien Vergabe Gebrauch machen, beweist das Schrieben der Jagdgenossenschaft auf die erfolgreiche Onlineausschreibung durch das Deutsche Jagdportal.

Eine öffentliche Ausschreibung der Jagdverpachtung im Deutschen Jagdportal ist somit auch ein Gebot der Fairness gegenüber allen anderen Bewerbern um die Jagdverpachtung. 

Waidmannsheil

 

Euer

 

Stefan Fügner

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Die BVVG bietet wieder Eigenjagdbezirke zur Jagdverpachtung ab dem 1. April 2025 für eine Laufzeit von 12 Jahren an.

Es handelt sich um folgende Reviere:

Thüringen Kreis Altenburger Land EJB Luckaer Forst

Sachsen Anhalt Kreis: Saalekreis EJB Etzdorf

Mecklenburg-Vorpommern Kreis Vorpommern-Greifswald EJB Krackow Kreis Rostock Land EJB Tessenow Kreis Ludwigslust-Parchim EJB Stintenburger Hütte Kreis Mecklenburgische Seenplatte EJB Neu Stuer Kreis Vorpommern-Rügen EJB Poseritz

Einzelheiten zu den Revieren und alle Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Website der BVVG (www.bvvg.de). Bei Fragen können Sie sich an Frau Ogilvie (Telefon 030/4432-1025) wenden.

 

 Besitzkarte wegen vergessener Waffe entzogen

Immer häufiger fordern Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdverpächter ein Jagdbewirtschaftungskonzept, wenn eine Jagdverpachtung neu ausgeschrieben wird. Mit den anstehenden Jagdverpachtungen zum 1.4.2025, deren Ausschreibungen in den nächsten Monaten beginnen, sollte sich jeder, der sich um eine Jagdverpachtung bewirbt, mit der Thematik auseinandersetzen.

Das Interesse, eine Jagd zu pachten, ist unverändert hoch. Die Jungjäger, die jedes Jahr neu auf den Jagdmarkt drücken und eine Jagdmöglichkeit suchen, ist weiterhin auf Rekordniveau. Oft bitten uns Jagdgenossenschaften, die bei uns im Jagdportal Ihre Jagd ausgeschrieben haben, eine Jagdverpachtung vorzeitig offline zu nehmen, weil sie die Flut der Bewerbungen auf die Jagdverpachtung nicht mehr bearbeiten können.

Wegen dieser unverändert hohen Bewerberflut fordern seit einigen Jahren Jagdgenossenschaften immer häufiger ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept von den Bewerbern um die Jagdpacht. Tendenziell sind es Jagdgenossenschaften mit hohem Waldanteil am gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. kommunale Eigenjagdbesitzer mit fast 100 % igem Waldanteil. Dies hat seine Ursache in weit zurückliegender Veränderungen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Ohne Betrachtung dieser radikalen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die Jagd, kann man den Druck, der auf den Waldbesitzern lastet, nicht verstehen.

In einigen genossenschaftlichen Jagdbezirken tendiert der Jagdwert der landwirtschaftlichen Flächen mittlerweile gegen Null

Mein Vater hatte noch vor 50 Jahren bei einer Jagdpacht eines genossenschaftlichen Jagdreviers mit 500 ha über 10 Landwirte mit Dutzenden von Kleinparzellen, auf denen die verschiedensten Produkte angebaut wurde. Fast alle Landwirte bauten sowohl Getreide an, als auch Futter für ihr eigenes Vieh. Diese kleinteilige Landwirtschaft ist binnen weniger Jahre vollständig verschwunden. Mittlerweile bewirtschaftet ein einziger landwirtschaftlicher Großbetrieb Flächen, die sich gleich über mehrere Dörfer erstrecken. Nicht wenige Dörfer haben gar keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Wer heute eine Jagd pachtet, hat es oft nur noch mit 2 -3 landwirtschaftlichen Großbetrieben zu tun und die Summe der Felder und Wiesen im gepachteten Jagdbezirk kann man an 2 Händen abzählen.

Diese landwirtschaftlichen Großflächen werden weiter zunehmen, weil der Trend in der Landwirtschaft der da lautet: „Wachsen oder weichen“ noch lange nicht abgeschlossen ist.

Ein Wildbiologe, der diese Flächen über das ganze Jahr einmal beobachtet, wird feststellen, dass diese Flächen außer Deckung in der 5 monatigen Vegetationsphase unserem Wild nichts zu bieten haben. Fast alle dieser Äcker sind ab Oktober riesige braune ökologisch tote Flächen. Man könnte diese Flächen auch zubetonieren und braun anstreichen, der biologische Nutzen wäre der gleiche. Diese Flächen sind wildbiologisch wertlos, ihr Jagdwert tendiert gegen null. Bei der Berechnung der jagdbare Fläche und der Jagdpacht werden diese jagdlich nutzlosen Flächen aber immer noch berechnet.

Mähdrescher, Maishäcksler und Scheibeneggen treiben das Wild im Herbst in die Wälder

Wenn die Deckung, die das Getreide und der Mais im Sommer bietet, verschwunden ist, wird unser Schalenwild in die übriggebliebenen Waldflächen getrieben. Steht dem Wild im Herbst durch Mast und Brombeeren im Wald noch genügend Äsung zur Verfügung, beginnt im Februar der massive Verbiss. Die Ricken müssen neben dem Haarwechsel das schnelle Wachstum des Embryos bewerkstelligen. Bis im Mai die Deckung in der Feldflur durch Getreide wieder vorhanden ist, kann das Schalenwild nur durch Verbiss im Wald seinen Nahrungsbedarf decken.

Der hohe Verbiss, der heute oft festgestellt wird, hat vor allem seine Ursache in der neu entstandenen industriellen Landwirtschaft und ihre gigantischen Agrarflächen ohne Jagdwert für unser Wild, wobei immer noch mit jagdlich völlig wertlosen Flächen gerechnet wird.

Die Wilddichte in Jagdbezirken mit hohem Feldanteil muss den neuen Verhältnissen anpasst werden

Wurde früher an Hand der Quote von Feld- und Waldanteil ein Jagdwert bestimmt, reicht diese Betrachtung nicht mehr aus. Zur Ermittlung der Wilddichte, die der Jagdbezirk verträgt, können die vorhandenen Feldflächen nicht mehr oder nur noch bedingt herangezogen werden, weil diese Flächen dem Wild 8 Monate nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Jagdgenossenschaften, bei denen die Waldbesitzer den hohen Verbiss rügen, müssen erkennen, dass die Monokulturen auf den Feldern das Wild in den Wald treibt. Dies führt zu einer Reduzierung des Jagdwertes des Jagdbezirkes im Ganzen. Einem Jagdbezirk mit hohem Feldanteil steht somit zur Bejagung fast nur noch die Waldflächen zur Verfügung. Dies muss sich im Preis für die Jagdpacht im Jagdpachtvertrag widerspiegeln.

Das Jagdbewirtschaftungskonzept als Leitfaden für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Waldbauern und Jagdpächter

In den vielen Gesprächen mit Jagdvorstehern, die ihre Flächen verpachten wollen, ist die Regiejagd immer die ultima ratio. Auf der Wunschliste ganz oben steht immer der ortsnahe Jagdpächter mit einer hohen Kenntnis über die komplexen Zusammenhänge von Jagd, Landwirtschaft und Waldbau. Auch die Jagdvorsteher wissen, dass für eine intensive Bejagung im Wald nur gut ausgebildete Jäger eingesetzt werden können, die es eher selten gibt. Auch wissen sie, dass nach dem Erlegen von Schalenwild frei werdende Einstände binnen weniger Tage wieder durch nachrückendes Wild aufgefüllt werden. Die oben geschilderte Problematik der Wildschäden durch Verbiss und deren Reduzierung durch hohe Abschüsse sind fast allen Jagdvorstehern genau bekannt. Auch weiß man, dass diese Verbissschäden nicht wie Wildschäden in den Feldern recht einfach zu schätzen und zu begleichen sind. Nur eine enge Zusammenarbeit von Jagdgenossen, die große Waldflächen in der Jagdgenossenschaft haben, bekommen die Jagdpächter die Verbisschäden in den Griff. Bei der Reduzierung der Jagdpacht kommt man Bewerbern mit einem schlüssigen Jagdbewirtschaftungskonzept entgegen.

Die Jagdpachteinnahmen stellen für den Waldbauern nur einen unbedeutende vernachlässigbare Nebeneinkunft dar. Die Erlöse aus Holz sind in der Regel 10-20 mal höher. Jedem Jäger, der sich deshalb um die Jagdpacht auf Basis eines Jagdbewirtschaftungskonzeptes bewirbt, sollte klar sein, dass die Jagdgenossenschaft nicht daran interessiert ist, einen maximalen Pachtpreis zu erzielen, sondern man alleine den Verbiss in den Griff bekommen will. Die Jagdgenossenschaften suchen professionelle Jäger, die ihr Handwerk verstehen und mit Waldbauern über die Pachtdauer von in der Regel 10 Jahre gut zusammenarbeiten. Das Jagdbewirtschaftungskonzept kann man somit auch als Alternative zum jagdlichen Regiejagdbetrieb sehen, wenn die Professionalität erkennbar wird..

Die Begriffe „Hege und Waidgerechtigkeit“ haben im Jagdbewirtschaftungskonzept nichts zu suchen

Im Jagdbewirtschaftungskonzept sollte der Bewerber um die Jagdpacht als professionellen Jagdpächter erkennbar sein, der den vorgegebenen Abschuss erfüllen kann und die Jagd tierschutzgerecht ausübt. Die Begriffe Hege und Waidgerechtigkeit sind für Außenstehende der Jagd, was die meisten Jagdgenossen sind, wenig hilfreich und lenken vom eigentlichen Ziel einer professionellen Jagd ab.

Das Deutsche Jagdportal berät in den Monaten vor Beginn des neuen Jagdjahres zahlreiche Jagdpachtinteressierte bei der Erstellung von Jagdbewirtschaftungskonzepten bei der Bewerbung um eine Jagdpacht.

 

Bei Fragen zu dieser Tätigkeit stehe ich telefonisch zur Verfügung.

 

Waimannsheil

 

Stefan Fügner

Telefon: 0178 6141856

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Personalkarussell in Sachsen

 

 

 

 

 

 

 

 

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Der Artikel: „Der Jagdwert eines Jagdbezirkes - oder wie ergibt sich der Preis eines Begehungsscheins?" hat wohl bei vielen Jägern, die einen Begehungsschein suchen, große Erwartungen geweckt, die der Artikel nicht erfüllt hat.

Deshalb hier einige Ergänzungen durch die Administration:

Wir vom Jagdportal geben uns sehr viel Mühe, durch das Einstellen aller aktuellen Jagdangebote im Internet ein möglichst großes Angebot aktueller Jagdangebote zu geben. Wir stellen zum einen unsere eigenen kostenpflichtigen Angebote ein. Andererseits verlinken wir zu Angeboten anderer Plattformen. Diese Verlinkungen erfolgen kostenlos.  Mehrere 1.000 Besucher täglich auf dem Jagdportal, über 50.000 Mitglieder in unseren regionalen Facebookgruppen und eine stetig steigende Anzahl neuer Abonnenten zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, in den völlig undurchsichtigen Markt der Jagdangebote etwas mehr Licht zu bringen. Bei den Möglichkeiten allerdings, mehr Transparenz in den Markt zu bringen, sind wir aber auch massiv eingeschränkt, da wir als kommerzielles Unternehmen Gewinne erzielen müssen und Steuern zahlen müssen.

Freigegeben in Begehungsscheine

Jagdverpachtung Hessen

Ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept: Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Jagdpachtbewerbung

Als Administrator des Jagdportals jagen täglich Meldungen und Anzeigen aus dem Jagdwesen über den Bildschirm. Viele Anzeigen und fast alle Meldungen werden bearbeitet, ohne einen einzigen Kontakt zu einem Jäger oder Kunden. Da ist man dann richtig froh, wenn ein Telefonanruf den früher so selbstverständlichen persönlichen Kontakt herstellt. So auch am Montag:

Ein Jagdvorsteher aus dem südlichen Teil Deutschlands meldete sich am anderen Ende des Telefons und wünschte den Chef des Jagdportals zu sprechen. Er gab sich sichtlich Mühe , hochdeutsch zu sprechen. In der Regel ist der Grund für diesen Anruf eines Jagdvorstehers, dass er mit der Anzeigenaufgabe und der hierfür vorgesehenen Eingabemaske nicht klar kommt und einen Ansprechpartner beim Jagdportal sucht, der ihm hilft.
Doch diesmal hatte der Jagdvorsteher ein anderes Anliegen. Er wollte sich einfach nur einmal für den schnellen Service und die große Resonanz auf seine Anzeige seiner Jagdverpachtung bedanken. Doch es blieb nicht bei einem ausgesprochenen Dank. Es entwickelte sich ein sehr interessantes Gespräch über die Internetvermarktung in einem Bereich, in dem diese Vermarktung noch recht neu ist bzw. noch nicht die Bedeutung hat, wie in anderen Branchen und Bereichen.

Über die Erfahrungen eines Jagdvorstehers aus seiner erstmaligen Internetvermarktung seiner Jagdverpachtung über das Jagdportal  möchte ich berichten.

Zunächst konnte der Jagdvorsteher schon nach einigen Tagen feststellen, dass die Vermarktung im Internet nicht nur wesentlich preiswerter ist, als die Anzeige in der lokalen Presse, die parallel geschaltet war, sondern dass auch Interessenten weit über die regionalen Grenzen hinaus als Bewerber gewonnen werden konnten. Der Jagdvorsteher hatte bei allen Bewerbern genau vermerkt, ob sie über das Internet oder über die regionale Presse auf die Jagdverpachtung aufmerksam geworden waren.

Doch weit größer war mein Erstaunen über Erkenntnisse, die der Jagdvorsteher über die Art der sehr unterschiedlichen Bewerber gewonnen hatte.

Nach Aussage des Jagdvorstehers unterscheidet sich der internetaffine Jäger vom regional orientierten Jäger sehr deutlich. Während immer noch bei den regionalen Jägern das alte Bild des hegenden und den Wildbestand pflegenden Jägers vorherrscht, konnte er eindeutig bei den Bewerbern aus dem Internet den modernen Jäger mit deutlich erkennbaren Kenntnissen über die waldbaulichen Ziele der Waldbesitzer erkennen.

Ein wenig erschrocken hat mich allerdings die Erkenntnis des Jagdvorstehers, dass er entsetzt war, wie wenig vorbereitet Bewerber in die Gespräche gehen. Kaum ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft konnte eine klar ausformulierte Bewerbung als Jagdpächter vorlegen. Fast allen fehlte ein klares, für die Jagdgenossen verständliches jagdliches Bewirtschaftungskonzept. Was dann auch gleich zu einer noch erstaunlicheren Aussage des Jagdvorstehers führte:

„Der Jagdpachtpreis spielt bei der Vergabe der Jagdpacht eine eher untergeordnete Rolle“

Die Jagdgenossen wissen in der Regel sehr genau, welche Pachtpreise in ihrer Region zu erzielen sind. Auch können die Jagdgenossen den Jagdwert ihrer Jagdbögen sehr gut einschätzen. In der Regel steht der Pachtpreis schon vor der Vergabe mit geringen Abweichungen genau fest, alleine das jagdliche Bewirtschaftungskonzept gibt den Ausschlag bei der Vergabe.

Wer also ernsthaft Interesse hat, eine Jagd zu pachten, sollte im Vorfeld ein klares Bewirtschaftungskonzept erstellen, das er als Basis seiner Bewerbung den Jagdgenossen vorlegt. Der immer wieder häufig erhobene Vorwurf aus der Jägerschaft an die Jagdgenossenschaften, sie seien geldgierig und würden immer nur dem Meistbietenden den Zuschlag erteilen, mag auf die eine oder andere Jagdgenossenschaft zutreffen. Diese Jagdgenossenschaft ist aber nach diesem sehr informativen und ausführlichen Gespräch mit einem Jagdvorsteher eine absolute Ausnahme.
Für uns vom Jagdportal war dieses Gespräch der Beweis, dass wir mit unserem Service der Jagddatenbank im Jagdportal für Jagdverpächter richtig liegen.

Fazit:Jagdpachtinteressierte,die nicht aus der Region sind und im Wettbewerb zu den regionalen Bewerbern stehen, haben durch ein klares jagdliches Bewirtschaftungskonzept große Chancen, den regionalen Bewerber auszustechen.

Für alle Jungjäger, die noch nicht so recht wissen, wie solch ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept aussieht, habe ich einen Teil des Inhaltsverzeichnis eines jagdlichen Bewirtschaftungskonzeptes am Anfang des Artikels eingestellt.

Waidmannsheil

Euer

Stefan 

Mobil 0178 614 18 56

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Jagdverpachtung Hessen

 

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Gebührenkatalog für Anzeigen

Wie verbindlich sind für einen Neupächter einer Hochwildjagd freiwillige Hegevereinbarungen und Abschusspläne einer Rot- oder Damwildhegegemeinschaft, zu der sein Revier gehört?

Immer wieder wird obige Frage an das Jagdportal gestellt, wenn wir eine Neuverpachtung oder eine Pachtübernahme ausschreiben und dort auf die Zugehörigkeit zu einer Hochwildhegegemeinschaft hinweisen.

Wie verbindlich sind die Beschlüsse dieser Hegegemeinschaft für den Neupächter?

Welche Konsequenzen hat der Neupächter zu befürchten, wenn er sich nicht an die Hegevereinbarungen hält, weil er z.B. Rotwild erlegt, um Wildschaden zu verhindern, obwohl die Hegegemeinschaft dem Revier kein Rotwildabschuss zubilligt?

Hierzu wünschen wir uns vom Jagdportal eine offene Diskussion in unserer Facebookgruppe "Jagdrevier Verpachtungen".

Da es zu diesem Thema sicherlich noch zahlreiche weitere Fragen gibt, suchen wir einen Autor, idealerweise einen Jagdrechtsexperten, der sich diese Themas annimmt, mit dem Ziel, diese gewonnenen Erkenntnisse in einem Artikel außerhalb von Facebook zu veröffentlichen..

Wer Interesse hat, zu diesem Thema zu publizieren, der möge sich beim Administrator des Jagdportals melden.

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

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Dass Deutschland beim Ausbau des Internets im Weltvergleich unter den Staaten mit Entwicklungshilfeniveau zu finden ist, hat sich mittlerweile auch bei den eher wenig internetaffinen Menschen herumgesprochen.

Nur Staaten, die von Despoten wie Nordkorea regiert werden, haben ein ähnlich rückständiges Internet wie Deutschland. Es ist aber nicht nur das fehlende Breitbandnetz, was Deutschland in der Internetinfrastruktur auf das Niveau eines Entwicklungslands zurück wirft. Große Teile unserer Behörden und behördenähnliche Organisationen weigern sich bis heute beharrlich, die Segnungen des Interntes zu nutzen. Dort werden noch immer Akten angelegt, Dokumente gedruckt und kopiert und Briefe verschickt, als ob es das Internet nicht gibt. Mit dem Argument des Datenschutzes wird jede Innovation im Keime erstickt.

Besonders beim Arztbesuch und bei Behördengängen wird jedem Internetnutzer die Rückständigkeit der schon lange nicht mehr fortschrittlichen Bundesrepublik deutlich. Diese durch Behörden verursachte Rückständigkeit im Internet musste auch unlängst die Redaktion vom Jagdportal erfahren.

Weil das Einstellen meiner email bei facebook über die Rückständigkeit unserer Behörden alleine mehrere 1.000 (!) Zugriffe erzeugt hat, möchte ich diesem Vorfall einen Artikel widmen.

Wer einmal die Administration eines sozialen Mediums geleitet hat, der weiß, dass dort vieles von ganz alleine läuft. Gelegentlich muss administrativ in die Software eingegriffen werden, aber auch das erfolgt in der Regel über Onlinetätigkeit oder durch emails, zumindest findet bei der Administration eines Portals kaum noch eine Kommunikation über Telefon statt.

Da ist es dann auch immer etwas ganz besonderes, wenn das Telefon klingelt.

Erstaunlicherweise haben seit 3 Jahren die Anrufe fast immer den gleichen Grund, die das Jagdportal -in der Regel in aller Frühe- erreichen.

So auch am Dienstag um 8.00 Uhr morgens.

Ich wurde nicht nur um 8.00 Uhr früh aus meiner Morgenruhe gerissen. Auch wurde ich dann noch barsch zurechtgewiesen, weil der Anrufer es unmöglich findet, dass „seine“ Jagdverpachtung im Internet erscheint. Scheinbar ist er mit dem Schwall an Bewerbungen um die Verpachtung völlig überfordert. Nun sind Interneteintragungen, in welcher Form auch immer Dank „google alert“ kein Geheimnis mehr, sodass ich immer sagen muss, dass es sich nicht um eine Form des Geheimnisverrats handelt, sondern Google alert mir diese Jagdverpachtung zugesendet hat. Eine andere Bezugsquelle, von kostenpflichtigen Anzeigen durch Emailbestellungen abgesehen, hat das Jagdportal nicht.

Viele dieser Beschwerdeführer wissen gar nicht, dass auch Printmedien die als Anzeige geschaltete Jagdverpachtungen ins Internet stellen, um die Attraktivität des Jagdmagazin auch bei Onlinejägern zu erhöhen.

Mit sehr bestimmter Art werde ich dann aufgefordert, die Anzeige unverzüglich aus dem Jagdportal zu entfernen. An einer Jagdverpachtung über das Internet sei man in keiner weise interessiert. Die Jagd soll nur in den Printmedien angeboten werden.

Was die Beschwerde in dieser Woche besonders brisant macht: Bei der Beschwerde handelte es sich um die email einer Mitarbeiterin einer Behörde, deren Aufgabe darin besteht, eine staatliche Liegenschaft zu verpachten, also nicht um ein Jagdgenossenschaft, die nicht zu einer Ausschreibung verpflichtet ist.

Ich bin bei den Beschwerdeführern immer wieder erstaunt, wie wenig Kenntnisse über das Internet vorhanden sind. Vor allem aber sieht man sich als Bollwerk gegen die immer weiter um sich greifende Informationsbeschaffung im Internet.

Ich sehe vor allem in der völlig überalterten Gesellschaft, in der überwiegend Offliner  an den Schaltstellen der Macht sitzen, die Ursache für die extreme Rückständigkeit Deutschlands im Internetbereich.

Die völlig überalterten Strukturen im Jagdwesen gepaart mit lokalen Verfilzungen werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass das Internet im Jagdwesen eine weitestgehend bedeutungslose Rolle spielen wird. Hier, wie auch in vielen anderen Bereichen, verschläft Deutschland die Zukunft. Auch der nun zum x-ten mal beim Regierungsantritt unserer Bundeskanzlerin versprochene Internet- und Breitbandausbau wird daran nichts ändern.

Die Behördenmitarbeiter und ihre weltweit einmaligen, unkontrollierbaren Hierachieebenen werden den Fortschritt zu verhindern wissen, oder anders ausgedrückt:

Der deutschen Bürokratie ist es völlig gleichgültig, wer unter ihr Kanzler ist.

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

 

Hier die email an die Behörde:

 

Sehr geehrte Frau xxx,

für mein aus Ihrer Sicht schlechtes Benehmens um 8.05 Uhr entschuldige ich mich NICHT.

Wer bei mir vor 9.00 Uhr morgens anruft , der wird niemals mit Freundlichkeit rechnen können.

Nachdem ich nun gefrühstückt habe, meinen Frühstückskaffee getrunken habe, kann ich auf Ihre Beschwerde der Onlinevermarktung der Verpachtung des Eigenjagdbezirkes "xxxx" Stellung nehmen.

Als Behörde, die sich um die Vermarktung von fiskalem Eigentum kümmert, ist es Ihre Dienstpficht alles zu unternehmen, um einen möglichst hohen Preis bei der Vermarktung von staatlichen Liegenschaften zu erzielen. Sie haben dabei immer und nur das Wohl unseres Staates im Auge zu haben und haben Sorge zu tragen, dass sich die Einnahmenseite unseres Staates verbessert.

Dabei haben Sie die Verhältnismäßigkeit der Mittel abzuwägen, hohe Vertriebskosten zu vermeiden und günstige Vermarktungsangebote zu nutzen.

Kurzum: Sparsamkeit ist ihr oberstes Gebot!!!. 

Wie man unter diesem Gebot der Sparsamkeit, das jeder Beamte kennen sollte,  kostenpflichtige Printangebote nutzt, aber unser kostenloses Anzeigenangebot für Standardeinträge ablehnt, erschließt sich mir nicht.

Selbstverständlich haben wir auf Ihren Wunsch das Angebot sofort offline gestellt. Uns sind diese Beschwerden bei der regionalen Vergabe von Jagdverpachtungen durchaus bekannt, haben regionale Pachtinteressenten keinerlei Interesse, sich durch überregionale Mitbieter aus der Pacht  drängen zu lassen. Wir nehmen darauf natürlich Rücksicht und löschen die  Einträge der Beschwerdeführer immer sofort.

Sollten Sie in Zukunft an einer leistungsstarken Vermarktung Ihrer Liegenschaften interessiert sein, stehen wir Ihnen auch weiterhin ab 9.00 Uhr morgens zur Verfügung.

Bitte beachten Sie aber, das wir als Internetportalbereiber weltweit alle Pachtinterssenten erreichen. Eine regionale Selektion können wir nicht vornehmen.

-- 
Weidmannsheil mit besten Grüßen

DEUTSCHES JAGDPORTAL

Stefan Fügner
Inhaber

Regionalbüro Brandenburg:
K&F Jagdportal – Kern und Fügner GbR
Cöthener Str.26
D-16259 Falkenberg/Mark

Mobil:   +49 (0) 178 6141 856
Email:      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
Internet: http://www.deutsches-jagdportal.de

Verpächter und Pächter treffen aufeinander,  beide Parteien verbindet das gleiche Thema: Sie sind auf der Suche!

Doch warum kommen die beiden Parteien in vielen Fällen nicht zusammen?

Jagdverpachtung Deutsches Jagdportal


Die einfache Antwort lautet:  Weil der Verpächter nicht genau beschreibt, welche Anforderungen er an den angehenden Jagdpächter hat und der potentielle Jagdpächter kein aussagefähiges Gebot abgibt.

Auf die Ausschreibungen der Verpächter  haben Sie keinen Einfluss, aber sehr wohl darauf, wie Sie sich um den Zuschlag der Jagdpacht erfolgreich bewerben können.  

Auf eine Ausschreibung treffen teilweise, je nach Attraktivität eines Reviers,  über 100 Gebote beim Verpächter ein. Was kann der Verpächter (Jagdgenossenschaft, Gemeinde, Eigenjagdbezirk) von Ihnen als Pächter erwarten? Wo liegen die teilweise unterschiedlichen Interessen? Was hört der Verpächter gerne und was sind die K.O. Kriterien, die Ihnen vielleicht gar nicht bewusst sind?

Wie Sie es schaffen, vom Pächter in die engere Auswahl genommen zu werden, erfahren Sie bei unserem 1-tägigen Workshop „Wie bewerbe ich mich erfolgreich um eine Jagdverpachtung?“


Programm


Termine / Ort:  

SA 19.11.2016 – Raum Stuttgart
SA 26.11.2016 – Raum Nürnberg
SA 03.12.2016 – Raum Mainz

Tagungsstätte: Hotel in Autobahnnähe, sep. Seminarraum
Beginn: 10:00 Uhr
Ende ca.: 18:00 Uhr
Moderator: Stefan Fügner
Teilnahmegebühr: 130,00 € Tagespauschale inkl. MwSt. zzgl. 29,00 € Pauschale für Speisen und Getränke inkl. MwSt.
Mindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer
Max. Teilnehmerzahl: 25 Teilnehmer 


Was Sie von diesem Workshop erwarten können:


Einführung in das Thema, aktive Teilnahme der Gruppenmitglieder in der Erarbeitung eines Bejagungskonzepts. Wir entwickeln gemeinsam in einer offene Planung durch die Reaktionen aus der Gruppe individuelle Bejagungskonzepte. Dadurch haben Sie eine Strategie an der Hand, um konstruktiv mit dem Verpächter die Jagdbewirtschaftung zu erörtern.
 
Sie sollen selbst Erkenntnisse gewinnen um diese bei künftigen Bewerbung um eine Jagdpacht erfolgreich einsetzen zu können. Nachdem Sie die 1. schriftliche  Hürde genommen haben und der Verpächter Sie persönlich kennen lernen möchte, stehen Sie vor der Herausforderung,  sich auch im persönlichen Gespräch als geeigneter Pächter sehr gut zu präsentieren.

Workshop-Unterlagen: Musterbewerbung/Gebot und Bejagungskonzept

In der Pauschale für Speisen und Getränke sind enthalten: Mittagessen, Kaffee und Kuchen, kalte und warme Getränke während des Workshops.

Reservierung ab sofort möglich!


Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Reservierung! 

Ihre Reservierung wird erst nach Ihrem Zahlungseingang verbindlich.

Zur Anmeldung senden Sie bitte eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihre Anmeldung sollte folgende Informationen enthalten: Termin und Ort, Name des Workshops, Ihre Kontaktdaten (Rechnungsanschrift).

Mit Ihrer Reservierungsbestätigung erhalten Sie weitere Informationen.

Der Moderator – Stefan Fügner:

Country

Stefan Fügner mit seinem DD-Rüden Ajax und BGS-Hündin Dana


Seit seiner frühsten Kindheit ist er mit der Jagd eng verbunden. Durch seinen Vater zur Jagd gekommen, legte er mit 15 Jahren seine Jägerprüfung ab und ist seit seinem 16. Geburtstag, dem 27.5.1976, im Besitz eines Jagdscheins. Der ledige gebürtige Rheinländer lernte Maurer und studierte Bauingenieurwesen in Darmstadt.

Von 2009 bis 2013 war er hauptberuflich als Jagdbewirtschafter eines 1.100 ha großen Hochwildreviers in Brandenburg tätig. 2014 hat er zusammen mit seinem Partner Rainer Kern, das Deutsche Jagdportal gegründet.

Das Deutsche Jagdportal ist die größte Jagd-Informationsplattform im Deutschsprachigen Internet. Über das Deutsche Jagdportal werden jährlich hunderte von Jagdverpachtungen und Begehungsscheinen vermittelt.

Er ist die Schnittstelle zwischen Verpächter und Pächter und kennt die Wünsche und Anforderungen beider Seiten, sowohl durch seine eigenen jagdlichen Erfahrungen, als auch über die täglich stattfindenden Gespräche mit Verpächtern und Jagdpachtsuchenden im Jagdportal.

Darüber hinaus ist er als Administrator einer knapp 1o.ooo Mitglieder starken Gruppe in Facebook zum Thema Jagdverpachtung als Administrator tätig.

Freigegeben in Jagdverpachtungen