Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Eigenjagd

Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

 

Eigentlich wollte ich gar keine Jagd pachten, aber…

So oder ähnlich beginnen meine Gespräche mit Jagdpächtern, die sich ohne ausreichende Vorkenntnisse oder Vorplanung in das Abenteuer Jagdverpachtung gestürzt haben und sich nun vor zahlreiche Probleme gestellt sehen, an die sie vor der Anpachtung nicht gedacht hatten.
Immer zahlreicher wird der Anteil der Jäger und Jägerinnen, die ohne familiären Hintergrund den Jagdschein machen. Dieser Anteil nimmt natürlich bei den jungen Jagdpächtern, die erstmalig eine Jagd pachten, ebenso kontinuierlich zu. Immer weniger können in der Jagd des Vaters/Onkels oder eines anderen Verwandten das Handwerk des Jagdpächters in jungen Jahren erlernen und diese jahrelangen Erfahrungen aus dem „Familienbetrieb“ für das spätere Leben als Jagdpächter übernehmen.

Doch die eigentlichen Ursachen, weshalb sich jagdlich unerfahrene Jäger leichtsinnig in das Abenteuer Jagdanpachtung stürzen, liegen ganz woanders:
Nach einigen Jahren des Jungjägerdaseins, dass man mit dem einen oder anderen entgeltlichen und unentgeltlichen Begehungsschein und der Teilnahme an Drückjagden überbrückt hat, stellt man fest, dass man das Jägerleben in Form eines Begehers unter der Leitung eines launischen Jagdpächters mit strengen Abschussvorgaben nicht weiter führen will. Bei oft viel zu strengen Abschussfreigaben durch den Jagdpächter bei gleichzeitig fehlender Ansprechroutine bleibt der Finger viel zu oft gerade, um Ärger zu vermeiden. Aber die wirkliche Schussroutine, die ich als erfahrener Jäger benötige, stellt sich in dieser Form des selektiven Jagens nicht ein. Diese strengen Abschussvorgaben sind häufig auch der Grund, weshalb viele hoffnungsvoll angenommenen Begehungsscheinangebote nach kurzer Zeit wieder aufgelöst werden.
Schnell sucht man dann das Heil in der eigenen Jagdpacht und drängt die Risiken durch fehlende Erfahrung in den Hintergrund.
Man will ohne Vorgaben frei und unabhängig jagen!

Wir möchten in einer losen Folge die verschiedenen Punkte, die es zu beachten gilt, wenn man sich dazu entscheidet, eine Jagd zu pachten, darstellen, um den Jungjägern, die eine Jagd erstmalig pachten wollen, einige wichtige Tipps an die Hand zu geben.

Im ersten Teil geht es um das Thema

Teil 1: Wie bewerbe ich mich um eine Jagdpacht?

Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Zunächst gilt festzuhalten, dass nur sehr wenige Genossenschaftsjagden öffentlich ausgeschrieben werden. Viele dieser Jagden sind schon seit mehreren Jagdperioden in der Hand eines Jagdpächters und selbst wenn dieser Jagdpächter aus Altersgründen ausscheidet, kommt es sehr selten zur Ausschreibung. Es findet sich dann immer am Ort oder im nahen Umfeld Jäger, die das Pachtverhältnis übernehmen. Da es sich bei den Jagdgenossenschaften um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, sind sie von den strengen Ausschreibungsverpflichtungen, wie sie für Kommunen gelten, befreit. Diese Befreiung ermöglicht die Vergabe unter der Hand, was wiederum dazu führt, dass die Jäger, die bei der Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind, von Vetterleswirtschaft sprechen und die Gerüchteküche brodelt. Bei der Vergabe ohne Ausschreibung nur einer einzigen Jagd und bei gleichzeitig mehreren Bewerbern ist dieser Unfrieden unter den örtlichen Jägern fast schon vorprogrammiert.

Kommunale Eigenjagden:
Ganz anders verhält es sich bei der Vergabe von Eigenjagden, die sich in kommunaler Hand befinden bzw. bei Genossenschaftsjagden, bei denen die Kommune der größte Jagdgenosse ist. Hier fordert der Bürgermeister, streng nach den Vergaberichtlinien zu verfahren, fürchtet er die strenge Kommunalaufsicht, die Pacht- und Mietverträge immer sehr genau prüft.
Im Südwesten von Deutschland (südliches Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) halten die Kommunen immer noch große Waldflächen im Eigentum. Hier kommen jedes Jahr große Mengen an Eigenjagden öffentlich zur Verpachtung, die auch fast alle vom Jagdportal in die Jagddatenbanken aufgenommen werden, weil wir diese Ausschreibungen begleiten bzw. diese öffentlichen Ausschreibung erfassen können.
Hier hat man es dann auch fast immer beim ersten Gespräch vor der Verpachtung mit dem Stadtförster der Stadt oder Gemeinde zu tun. Jeder, der sich auf solche Jagden mit einem hohem Anteil an kommunalen Waldflächen bewirbt, sollte klar sein, dass hier die waldbaulichen Ziele im Vordergrund stehen.

Bewerbung auf eine ausgeschriebene Genossenschaftsjagd:
Bei der Bewerbung um die Jagdpacht einer Genossenschaftsjagd kommt man um das Gespräch mit dem Jagdvorsteher nicht herum, will man sich gegenüber den anderen Bewerbern abheben. Als zukünftiger Jagdpächter ist man mit dem Tag der Anpachtung Mitglied der Gruppe der Landnutzer (Schäfer, Imker, Landwirte, Fischwirte, Förster). Auch wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht mit dem Pachten der Jagd verfolgt, so erwirbt man mit dem Pachtvertrag das Recht, eine festgelegte Fläche nutzen zu dürfen. Mit diesem Pachtverhältnis erwirbt man Rechte und hat gegenüber den Eigentümern aber auch Pflichten, die es zu erfüllen gilt.

Hatte man seit dem Erlangen des Jagdscheins viel mit anderen Jägern zu tun und kommt zudem aus einem Beruf, in dem man es wenig oder gar nicht mit Natur zu tun hat, führt man nun erstmalig ein Gespräch mit einem Jagdvorsteher als Vertreter einer Landnutzergruppe. Der Jagdvorsteher ist in der Regel kein Jäger aber Landwirt. Er kann deshalb auch mit dem Begriff Hege, die für viele Jäger Leitfaden ihres Tuns ist, nichts anfangen. Als Jagdvorsteher ist er primär daran interessiert, einen Pächter zu finden, der das Wild, dass im gemeinschaftlichen Jagdbetrieb lebt, durch Bejagung in einem angemessenen Rahmen hält. Außerdem soll der zukünftige Jagdpächter schnell auf drohende oder bereits entstandene Schäden durch die Bejagung des Wildes reagieren. Auf die Frage, wie man Wildschaden vermeiden will, gilt es Antworten parat zu haben, damit ich als verlässlicher jagdlicher Fachmann an der Seite der Landwirte erkennbar werde.

In der Regel kommen Genossenschaftsjagden deshalb zur Ausschreibung, weil die Jagdgenossenschaft einen Pachtpreis erzielen will, der von örtlichen Jägern nicht bezahlt wird. Oft sind es aber auch unkalkulierbare Wildschäden, die die örtlichen Jäger abschrecken, ein Jagdangebot abzugeben. Grundsätzlich sollte man sich aber insbesondere über die Wildschadenssituation genau informieren, bevor man in das Gespräch mit dem Jagdvorsteher geht.
Bei der Suche nach Ausschreibungen von Jagdverpachtungen wird schnell erkennbar, dass man, begrenzt man die Jagdpacht auf einen geringen Radius um den eigenen Wohnort, kaum Chancen auf Erfolg hat. Wer ernsthaft eine Jagd pachten will und kaum bis gar keine Kontakte im familiären oder freundschaftliche Umfeld hat, kommt um das Anpachten einer Jagd auch mehrere 100 km entfernt vom eigenen Wohnort nicht herum. Und spätestens jetzt wirft sich die Frage nach einem örtlichen Stellvertreter auf, die es auch gegenüber dem Jagdvorsteher zu beantworten gilt. Ich behaupte nach meinen vielen Jahrzehnten der Erfahrung bei der Jagd, dass die Lösung dieses Stellvertreters vor Ort der Schlüssel für ein zufriedenes und stressfreies Jagen darstellt. Ohne eine vertrauensvolle Person am Ort ist eine Jagd über mehrere Jahre über größere Entfernungen vom Heimatort nicht möglich. Die Jagdgenossen wissen um diese Problematik und wer sich im Vorfeld um eine solche Person kümmert, hat große Chancen, den Zuschlag zu bekommen.
Eine weitere Frage ist die Vermeidung von Wildschäden. Oft ist es nicht nur der Pachtpreis, der örtliche Jäger abschreckt, sondern die unkalkulierbaren Risiken der Wildschadensregulierung. Viele Genossenschaftsjagden haben deshalb einen hohem Jagdwert, weil sie an ein großes zusammenhängendes Waldgebiet grenzen, von dem sie profitieren. Das Wild zieht von dort in die Genossenschaftsjagden mit hohem Feldanteil. Hohe Wildschäden sind somit vorprogrammiert. Jäger, die sich um solche Jagden bewerben, sollten sich im Vorfeld bereits mit der Wildschadensabwehr beschäftigt haben und idealerweise bereits praktische Erfahrungen in der Wildschadensabwehr bei der Bewerbung um eine Jagdpacht vorweisen können.

Fazit: Die Jagdgenossenschaften kennen den Jagdwert ihrer Jagdbögen sehr genau. Als zukünftiger Jagdpächter muss ich mich mit den Bedürfnissen der anderen Landnutzer auseinandersetzen. Wer eine attraktive Jagd pachten will, kommt um die Bewerbung auf eine Jagd auch im weiteren Umfeld nicht herum. Dem Stellvertreter vor Ort und einem  modernen Wildtiermanagement mit dem Ziel der Wildschadensabwehr kommt für eine stressfreies Jagden eine Schlüsselrolle zu.

Im Teil 2 geht es um: „Begehungsscheininhaber, Jagdgäste, Mitpächter, Jagdaufseher – ohne verlässliche Mitjäger geht es nicht“

Waidmannsheil

Euer

Stefan  

Mobil 0178 6141856

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Jagdreise zu gewinnen

Eine Gruppe von derzeit 5 revierlosen Jägern mit viel Freizeit in wirtschaftlich gut abgesicherten Verhältnissen möchten in Nordhessen oder südlichem Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt ein Jagdrevier pachten.

Mitgliederprofile in der „Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger“

Eine kleine, aber stetig wachsende Anzahl an Jägern in Deutschland möchte weder als Begeher, noch als Jagdgast im Ausland die Jagd ausüben. Sie möchten in Deutschland zur Jagd gehen. Die Pacht einer Jagd mit den üblicherweise anfallenden Revierarbeiten und Verpflichtungen eines Jagdpächters, kommt für sie jedoch nicht in Frage. Bei den Mitgliedern der Interessengemeinschaft handelt sich um finanziell unabhängige Unternehmer oder Privatiers, die ganz einfach nur in einem jagdlich interessanten Revier in Deutschland zur Jagd gehen möchten.

Professionelles Jagd- und Wildtiermanagement durch Jagdaufseher/Berufsjäger

Die im Zusammenhang mit einer Jagdpacht anfallenden Aufgaben übernimmt vor Ort ein erfahrener, kompetenter und hauptberuflich dafür tätiger Jagdaufseher/Berufsjäger, sowie ein Vertreter/Gehilfe. Dieser hat dafür zu sorgen, dass alle jagdrelevanten Vorgaben des Gesetzgebers (Tierschutz, Jagdrecht, Naturschutz, Hygiene, Abschuss) erfüllt werden. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die Ansprüche des/der Verpächters/Verpächterin erfüllt werden.

Das Anforderungsprofil des Reviers

Die gemeinschaftliche professionell organisierte Jagd steht im Mittelpunkt der Jagd der Interessengemeinschaft. Die Lage des Reviers sollte im Zentrum Deutschlands liegen, d.h. im Raum südliches Niedersachsen, Nordhessen oder Sachsen-Anhalt. Das Revier muss eine Mindestgröße von 800 ha besitzen und wenigstens eine Hochwildart im Abschussplan aufweisen. Da die Interessengemeinschaft als Pächtergemeinschaft fungiert, kommen auch Reviere mit einer Größe von über 1.000 ha in Betracht. Auch Zusammenschlüsse von mehreren Eigenjagden oder Jagdgenossenschaften kommen in Frage.

Eine ruhige Lage ohne Fremdenverkehr und ohne zerschneidende Bundesstraße/Bundesautobahn ist Bedingung. Ebenso sollte sich im Jagdbogen oder maximal 5 km davon entfernt ein aktiver Beherbergungsbetrieb der gehobenen Gastronomie befinden.

Jagdbewirtschaftsungskonzept als Bestandteil des Jagdpachtvertrages

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen an ein modernes Jagd- und Wildtiermanagement erbracht werden, legt die „Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger“ ein bereits bewährtes Jagdbewirtschaftungskonzept vor, welches den individuellen Gegebenheiten des Jagdreviers angepasst- und selbstverständlich gemeinsam mit dem Verpächter/der Verpächterin abgestimmt wird. Das Konzept ist ein wichtiger Bestandteil des Jagdpachtvertrag und wird der Bewerbung beigefügt.

Mitglied in der „Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger“ werden

Die Nachfrage nach einer professionell gemanagten Jagd durch die Unterstützung von einem oder mehreren Jagdaufsehern/Berufsjägern wächst. Das DEUTSCHE JAGDPORTAL bringt Jäger und Jagdpächter zusammen. Wenn Sie sich generell durch dieses Konzept angesprochen fühlen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen die Gründung weiterer Interessengruppen in ganz Deutschland.

Ihr Ansprechpartner

Sie haben als Verpächter (Jagdgenossenschaft, Eigenjagdbesitzer)

ein Revier anzubieten,
suchen einen Jagdpachtnachfolger

oder Sie fühlen sich als Jäger von diesem Konzept der Jagdpacht angesprochen, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an Herrn Stefan Fügner.

K&F Jagdportal – Kern und Fügner GbR
Hauptstr.22 (Hotel Jägerhof)
34626 Neukirchen
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Auskünfte erteilen. Bei ernsthaftem Interesse schreiben Sie mir bitte ein paar Zeilen bezüglich Ihres Anliegens. Ich melde mich umgehend bei Ihnen.

Waidmannsheil mit besten Grüßen
Stefan Fügner,
im Namen und Auftrag der Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger

Jagdreise zu gewinnen

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Schon in wenigen Monaten stehen die Verpachtungen von Jagdrevieren für das Jagdjahr 2017/2018 an. Sparen Sie Zeit und Geld bei der Suche nach einem passenden Jagdpächter und erzielen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen den besten Preis durch eine Anzeige im Deutschen Jagdportal.

Die Jagd-Datenbank „Jagdverpachtungen“ wird täglich von über 1.000 Besucher besucht. Hier wird Ihr Jagdpacht-Angebot gefunden. Zusätzlich werden Jagdpachtangebote von uns in den sozialen Medien publiziert, wodurch wir eine enorme Reichweite erzielen.

Es wird nicht lange dauern, bis Ihre Jagd verpachtet ist, versprochen!

Es erreichen uns fast täglich Dankschreiben äußerst zufriedener Jagdverpächter, aber auch von Jagdpachtsuchenden oder Begehungsscheinsuchenden, die sich in unsere Jagd-Datenbank eintragen.

Referenz

Lassen Sie sich dieses Angebot nicht entgehen!

Für nur 39,90 € inkl. MwSt. bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Jagdausschreibung professionell gestaltet einer breiten Masse von Jagdpachtinteressierten zu präsentieren!

Die Laufzeit Ihrer Anzeige beträgt, nicht wie sonst üblich, 3 Monate. Ihre Anzeige bleibt so lange zeitlich unbefristet online, bis Sie uns bitten, Ihre Ausschreibung aus der Jagd-Datenbank zu entfernen.

Mit einer Anzeige im Deutschen Jagdportal können Sie Ihre Ausschreibung sehr ansprechend und ausführlich beschreiben, sowie ein Logo, Bilder und Videos hochladen.

Beispiel einer Jagdpachtausschreibung im Deutschen Jagdportal

Jagdpacht01

Jagdpacht02

Wie kommt Ihr Angebot in die Jagd-Datenbank hinein?

Es ist ganz einfach! Nutzen Sie unser Online-Auftragsformular und nehmen Ihre Eintragungen in der Rubrik „Standard und Mehr-Lesen-Eintrag“ vor.

Bitte tragen Sie unter Firma einen Namen ein (Pflichtfeld), auch wenn Sie keine Firma sind.

Wählen Sie zusätzlich bitte einen passenden Benutzernamen und tragen bei der Laufzeit 6 Monate ein (wir schalten Ihr Inserat danach unbefristet frei).

Zum Eintrag Ihrer Jagdverpachtung 

Falls Sie das Online-Formular nicht nutzen möchten, können Sie uns Ihre Ausschreibung auch gerne per Email zusenden.

Bei Fragen und Wünschen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Waidmannsheil mit besten Grüßen

Stefan Fügner
Geschäftsführer


Kontakt:

Tel.:    +49 (0) 33458 64247 
Mobil: +49 (0) 178 6141856
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Die Hansestadt Stralsund schreibt auf der größten und schönsten deutschen Insel Rügen folgenden Eigenjagdbezirk zur Verpachtung aus: Schmantevitz/Lobkevitz bei Breege auf Insel Rügen 



Bestandteil des Eigenjagdbezirkes ist ein über 3 km langer Schilfgürtel am Großen Jasmunder Bodden. 

Es handelt sich um ein Nieder – und Schwarzwildrevier mit einer Fläche von ca. 348 Hektar, in welchem in jedem Herbst mit starkem Wildganseinflug zu rechnen ist.  

Die Verpachtung soll ab dem 01. Mai 2015 erfolgen. Der Kreis der Bewerber ist auf jagdpachtfähige Personen beschränkt.

Auskünfte zum Jagdgebiet und zur Vergabe können eingeholt werden bei:  

Hansestadt Stralsund
Bauamt - Abt. Liegenschaften
PF 21 45  
18408 Stralsund

Tel.: 03831/252672  
Fax: 03831/25252670

E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Die Pachtanträge mit den Pachtgeboten (Pachtzins/Hektar/Jahr) sind bis zum 20.04.2015 bei der vorgenannten Adresse einzureichen.


Hier gelangen Sie mit einem Klick direkt zum "MEHR-LESEN Eintrag"  (Bilder, Revierkarte und Videos vorhanden)


 

Freigegeben in Jagdverpachtungen