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Der Berufsverband der Berufsjäger fordert eine praktische Ausbildung der Hobbyjäger. Doch wer soll sie umsetzen, welche Inhalte soll sie haben und wo soll diese Ausbildung stattfinden?

Seit unsere Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihren ersten Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt hat, gibt es kaum einen Verband der Landnutzer oder ein Presseorgan , das nicht zur Änderung des Jagdgesetzes Stellung bezieht. Die Meinungen zur Änderung liegen hierbei weit auseinander, ein Konsens unter den Verbänden ist nicht erkennbar.

Einen wirklich interessanten, vor allem aber zielführenden Beitrag liefert nun der Berufsverband der Berufsjäger, der in einem Positionspapier eine praktische Ausbildung aller Jäger nach der Jägerprüfung fordert. 

Durch das Erlangen meines ersten Jugendjagdscheins am 27.5.1976, an meinem 16. Geburtstag, also vor über 44 Jahren widmete ich mich schon sehr früh der Ausbildung von Jägern und sah meine Hauptaufgabe als Naturmensch darin, Menschen, die die Sehnsucht nach der Natur verspürten, über das Naturerlebnis an die Jagd heranzuführen.
Schon früh hatte ich die erheblichen Defizite in der Ausbildung in den Jagdkursen erkannt. Den Jungjägern fehlte es vor allem an Kenntnissen über die Natur und deren Zusammenhänge und Auswirkungen auf  die Jagd . „Erst über die Natur findet man zur Jagd, aber niemals umgekehrt“ diesen Spruch machte ich zu meinem Leitgedanken. Ich wollte  Jungjäger nach der Jägerprüfung an das praktische Jagen heranführen und die Defizte in der Praxis ausgleichen. Die Forderungen des Bundesverbandes der Berufsjäger sind somit nicht  neu, und die Defizite in der Ausbildung schon seit Jahrzehnten bekannt. Alleine getan hat sich in diesem Bereich faktisch nichts.
Wenn ich auf dieses fast halbe Jahrhundert der Jungjägeraubildung zurückblicke, sind es irgendwas zwischen 50 und 100 Jungjäger, die ich auf das erste Stück Schalenwild geführt habe und das, ohne dass ich jemals ein Revier gepachtet hatte. Ich erlaube mir deshalb, die Frage nach der Machbarkeit dieser Forderung des Bundesverbandes der Berufsjäger zu stellen 

Meine Erfahrung aus 40 Jahren praktischer Jungjägerausbildung nach der Jägerprüfung möchte ich deshalb hier anlässlich der Diskussion um das Positionspapier des Berufsjägerverbandes einmal zusammenfassen:

Verwirrende Begrifflichkeiten

Zunächst verwendet die Jägerschaft, angeführt durch die Verbände, völlig falsche Begriffe in den Ausbildungsschritten. In den Kursen zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung ist der angehende Jäger ein Jagdscheinanwärter. Erst nach dem erfolgreichem Ablegen der Prüfung darf er sich 3 Jahre Jungjäger nennen. Diese Vermischung von klar zu trennenden Ausbildungsschritten alleine führt zu ständigen Irritationen, zeigt aber auch auf, wie viel Unprofessionalität der Jägerschaft auf diesem Gebiet herrscht.

Jungjägerausbildung als Erwachsenenpädagogik unterscheidet sie sich von der Jugendpädagogik elementar

Fast alle Jungjäger sind beim Start ihrer Jagdscheinanwärterausbildung beruflich gestandene Männer und Frauen. Ein nicht unerhebliches berufliches Erfahrungspoztential, das sie mitbringen, macht sie zu Profis auf einem ganz speziellen Gebiet außerhalb der Jagd. Sie sind hochmotiviert, schließlich wollen sie die Jagdscheinprüfung bestehen. Wer hier bei der Ausbildung von Erwachsenen mit den Kenntnissen der Jugendpädagogik arbeitet, wird scheitern; professionelle Dozenten an den gewerblichen Jagdschulen wissen das.
Die Ausbildung eines Erwachsenen ist vergleichbar mit dem Verhältnis zwischen Pilot und Fluglotse. Beide sind "high Professionals" auf ihrem Gebiet und beide wollen das Flugzeug mit ihren speziellen Kenntnissen sicher auf den Boden bringen. Bei oberlehrerhaftem Verhalten des Lotsen gegenüber dem Piloten geht dieses Projekt garantiert in die Hose. Ähnlich verhält es sich bei der Ausbildung eines erwachsenen Profis zum verlässlichen Jäger

Die Qualifikation des Jagdpächters

pädagogische Kenntnisse
In der Regel ist der Jagdpächter als Revierinhaber der Lehrprinz. Nur er verfügt über die Möglichkeit, Jungjägern eine Ausbildung in Form eines Begehungsscheines zukommen zu lassen. Ihm kommt somit eine Schlüsselrolle bei der Ausbildung der Jungjäger zu.
Ich habe in den 40 Jahren keinen einzigen wirklich guten Pädagogen für Erwachsenenbildung unter den zahlreichen Jagdpächtern, die ich kennenlernen durfte, gefunden. Ich habe allerdings auch bisher keinen Jagdpächter kennengelernt, der sich seiner Aufgabe als Pädagoge bewußt war. Aber auch den Jagdverbänden ist bis heute nicht in den Sinn gekommen, Jagpächtern Fortbildungskurse als Lehrprinz anzubieten.
Wildbiologische Kenntnisse
Doch die fehlende Qualifikation der Jagdpächter geht noch weiter: Die meisten Jagdpächter haben selbst keinerlei wildbiologische Kenntnisse über den Jagdkurs hinaus , den sie einmal besucht haben, erworben. Diese wäre aber, um eine praktische an der Natur orientierter Jungjägerausbildung durchzuführen, zwingend notwendig. Stattdessen hält man bei der Jungjägerausbildung einseitig an der Vermittlung der undefinierten hoffnungslos veralteten Hegeideologie fest.
Als einzige Qualifikation vor dem Anpachten eines Revieres können Jagdpächter nachweisen, dass sie 3 JJ gelöst haben und eine dazugehörige Versicherung abgeschlossen haben. Weitere Kenntnisse sind nicht erforderlich. Um den Jägernachwuchs auszubilden sind die vorhandenen Kenntnisse der Jagdpächter in der Regel eine einzige Katastrophe!

Ansprech- und Schussroutine

Den meisten Jägern fehlt es auch viele Jahre nach der Jungjägerzeit an Ansprech- und Schussroutine. Ich selbst halte das Erlegen von 10-20 Stück Schalenwild in den 3 Jahren der Ausbildung als notwendige Untergrenze. Ohne diese Erlegungen fehlt selbst dem besten Jungjägern jede jagdliche Routine, um sich später als ausgebildeten Jäger bezeichnen zu dürfen. Die meisten Reviere in Deutschland sind aber viel zu klein, als dass man dort diese Schussroutine erlangen kann. Die notwendige Routine im Erlegen und Ansprechen wird somit in den Jungjägerjahren nie erreicht.

Die Verknappung von Abschussfreigaben als Instument der Allmacht des Jagdpächters

Ein wesentlicher Aspekt, der eine Jungjägerausbildung in Deutschland weitestgehend unmöglich macht, ist die willkürliche Freigabe als Instrument der Machtausübung des Jagdpächters. Wie ein Großfürst herrscht der Jagdpächter über seine 150 ha. Viele Genossenschaftsreviere, bei denen die Abschüsse nicht überprüft werden, werden von überalterten Pächtern geleitet. Doch auch die jüngeren Jagdpächter, die in der Ideologie der Hege (im Zweifelsfalle schonen) erzogen wurden, geben diesen  überholten Hegemumpitz, dem jede wissenschaftliche Grundlage fehlt,  an Jungjäger weiter. Es wird mit der Freigabe von Abschüssen geknausert, obwohl eine Reduktion der Bestände ringend erforderlich wäre. Doch die Vergabe wird an das willfährige Verhalten der weisungsgebundenen Begeher und Jagdgäste geknüpft, ohne das der Abschuss wildbiologischen Erkenntnissen folgt. Hoffnungslos überhegte Reviere mit überhöhten Wildbeständen (kümmerliche Rehwildbestände, hoher Wildschaden durch Verbiss und auf Ackerflächen) sind das Ergebnis. Überhege führt zu  unnötigem Populationsstress. Das damit einhergehende gesteigerten aggressiven Territorialverhalten der Böcke erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei, viele junge Böcke werden, ohne ein eigendes Territorium zu finden, bis zur völligen Erschöpfung von den Artgenossen langsam zu Tode gehetzt.

Als Folge dieser jahrzehntelangen desaströsen Jungjägerausbildung ist nun eine Diskussion um eine  Änderung des Jagdgesetzes in Gang gekommen.

Insofern ist der Ruf nach einer durch Berufsjäger geleiteten Jungjägerausbildung mehr als gerechtfertigt. Ob es aber zu den notwendigen Reformen innerhalb der Jägerschaft führt, darf mehr als bezweifelt werden.
Ich selber halte die viel zu kleinen Reviere und die fehlende Leitung/Aufsicht der Jagdreviere durch professionelle Wildbiologen/Berufsjäger und eine fehlende Professionaliät der Jungjägerausbildung für das eigentliche Problem.
Weder der Aufruf des Bundesverbandes der Berufsjäger noch die Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird an den Misständen der Jagd durch nicht ausgebildete Hobbyjäger etwas ändern!

 

Waidmannsheil

 

Stefan Fügner 

 

Jagdverpachtung Bayern

 

 

Mit großer Spannung war der Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erwartet worden. Bei manchen mit eher bangem Blick in Anbetracht der Reichweite, die das neue Gesetz auf die traditionelle Hegejagd haben könnte. Bei anderen hatte sich zuletzt Hoffnung breit gemacht, dass das BJagdG auch grundlegend an den anhaltenden Schalenwildboom angepasst würde – hatte Ministerin Julia Klöckner (CDU) die Bedeutung der Jagd für den Wald zuletzt doch wiederholt betont. Der jetzt vorliegende Entwurf ist allerdings nur ein Schrittchen in Richtung zeitgemäßer Jagd. Es wurde an wenigen Stellen, eher im kosmetischen Bereich, korrigiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

-  Jagd, bzw. die „Hege“ soll „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.“
-  Jagdausbildung: Künftig müssen Jagdschüler mindestens 130 Stunden Ausbildung durchlaufen. Die Inhalte der Jagdausbildung werden neu definiert und die Themen Wildschäden („Grundsätze der       Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern“) und Waldbau („Erfordernisse naturnaher Waldbewirtschaftung und Naturverjüngung“) stärker gewichtet.
-  Büchsenmunition: Es kommt kein Bleiverbot, sondern ein Minimierungsgebot.
-  Nachtzielgeräte werden für die Jagd auf Schwarzwild erlaubt.
-  Tellereisen und Fangeinrichtungen, in denen Greife gefangen werden könnten, werden verboten.
-  An Grünbrücken darf im Umkreis von 250 Metern nicht gejagt werden außer an wenigen Stunden bei Bewegungsjagden.
-  Abschusspläne: Behördliche Abschusspläne für Rehwild entfallen. Jäger und Verpächter bzw. Eigentümer müssen aber Mindestabschusspläne vereinbaren (längstens für drei Jahre). Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, schreibt die Behörde den Mindestabschuss vor, ggf. unter Berücksichtigung des forstlichen Verbissgutachtens.

Alle genannten Änderungen des Jagdgesetzes sind nachvollziehbar. Mit Ausnahme des aufwändigst geänderten §18, in dem Büchsenmunition mit Bleianteilen legal bleiben, obwohl in der Praxis seit Jahren hervorragende bleifreie Geschosse verwendet werden. Dass Tellereisen und Fangenrichtungen für Greife erst im Jahr 2020 verboten werden, zeigt, wie veraltet das Gesetz in weiten Teilen (immer noch) ist.

Die vehemente Forderung von Waldbesitzern, Ökologen und Förstern, das Gesetz „waldfreundlicher“ zu gestalten, wurde nur ansatzweise berücksichtigt. Zwar ist nun endlich festgelegt worden, dass in den Revieren grundsätzlich das Aufkommen von Naturverjüngung ohne Zaun funktionieren muss. Doch wirklich praktisch wird das Gesetz nur in dem Punkt der Abschusspläne für Rehe. Eigenjagdbesitzern und Verpächtern ist es nun möglich, ihre eigenen Vorstellungen vom Rehwildabschuss in ihren Revieren vorzugeben.

Mit den „Hochwild“- Arten befasst sich der Entwurf erst gar nicht. Als wären nicht gerade die meisten Rot-, Sika- und Damwildregionen waldbauliche Krisengebiete, in denen kein naturnaher Waldbau ohne Zaun möglich ist.

Positiv ist die Erweiterung der Jungjägerausbildung um die Lehrinhalte „Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern“, „naturnaher Waldbau und Naturverjüngung“ zu bewerten. Denn es ist erschreckend, über wie wenig Artenkenntnisse viele Jungjäger verfügen. Und Wildschäden im Wald, wie selektiver Verbiss und Entmischung, werden bis heute von kaum einem (Jung-)Jäger erkannt.

Die Erlaubnis, Nachtzieltechnik auf Schwarzwild zu verwenden ist überfällig, wird aber die Wildschweinbestände nicht reduzieren. Hierzu fehlt der Wille in vielen Revieren, in denen Wildschäden keine Rolle spielen oder von solventen Jagdpächtern – quasi als Wildfutter – aus der Portokasse bezahlt werden.

Obwohl die Jagd vor den größten Herausforderungen seit Jahrzehnten steht, wurde die Gelegenheit einer Reform verspielt, obwohl der hauseigene „Wissenschaftliche Beirat Waldpolitik“ dem Ministerium eine „grundlegende Neuausrichtung“ der Jagd angeraten hatte. Doch von einer Neuausrichtung kann keine Rede sein. Zum Beispiel wird der Begriff „Hege“ lediglich um die o.g. Naturverjüngung erweitert. Doch Jungjägern wird in der Ausbildung, wie seit Jahrzehnten, weiterhin die „Wildhege“ eingeimpft. Hier lernt der Jungjäger, wie man die Bestände "artgerecht“ bejagt, u.a., um entsprechende Trophäen zu generieren. Wie Reh- oder Hirschbestände wirksam reduziert werden, lernt der Jungjäger i.d.R. nicht.

Inhaltlich bleiben im Entwurf etliche Themen unberührt, die dringend einer Anpassung bedürfen, u.a. die Liste der jagdbaren Tierarten, die Jagdpachtdauer, Mindestgröße von Eigenjagden oder die Synchronisation der Jagdzeiten - um nur sehr wenige zu nennen. Darüber hinaus wäre es im Jahr 2020 an der Zeit, die jagdlichen Paradigmen des vergangenen Jahrhunderts zu bereinigen und Begriffe wie Hege, Hochwild, Jagdschutz, Weidgerechtigkeit oder Wildbewirtschaftung neu zu definieren. Stattdessen wird die Jagd immer noch damit begründet, dass „Störungen des biologischen Gleichgewichts“ ausgeglichen werden sollen und verharrt somit in der wissenschaftlichen Steinzeit.

Die äußerst zaghafte Novellierung macht klar, dass nachfolgende Regierungen in absehbarer Zeit das Gesetz erneut ändern müssen. Dann vielleicht endlich mit mutigen Entscheidungsträgern, die das Bundesjagdgesetz fit für die Zukunft machen. Bis dahin bleibt es den Reviereigentümern überlassen, ihre Reviere von aufgeschlossenen Jägern zielorientiert bejagen zu lassen, wie es heute schon mancherorts praktiziert wird. Zum Glück steht eine junge, engagierte Jägergeneration in den Startlöchern, die abseits überholter Traditionen bereit ist, die enormen Herausforderungen der Jagd anzugehen. Bislang hinkt das Bundesjagdgesetz mit seinem „Reförmchen“ noch weit hinterher.

Die große Jagd auf Forsthäuser

 

Die absurde behördliche Abschussplanung für Rehe entfällt, wie in NRW bereits 2015, nun bundesweit. Auch die Abschussplanung des immer noch so genannten „Hochwilds“ gehört dringend auf den Prüfstand, was im Entwurf aber nicht thematisiert wird.

 

Die Kolummne erschien erstmalig am 1.August 2020 auf der Seite Wildökologie heute 

 

Gestern meldete die Facebookgruppe "Jagdrevier Verpachtung" das 15.000. Mitglied und ist somit einer der größten Jagdgruppen in den sozialen Medien.

In den letzten Monaten, vor allem in den Herbst- und Wintermonaten, wenn fast täglich Jagdverpachtungen und Begehungsscheine angeboten werden, verzeichnete die Gruppe oft mehr als 100 neue Mitglieder pro Woche. Aber auch jetzt, in der sauren Gurken Zeit des Sommers sind es täglich neue Mitglieder, die sich in der Facebookgruppe eintragen.

Fast 80% der Angebote werden vom Jagdportal eingestellt. Aber es sind immer mehr Jagdpächter , die die Gruppe als preiswerte und vor allem schnelle Kontaktaufnahme zu Jagdmöglichkeitsuchenden nutzen. Aber auch  Jäger und Jungjäger, die eine Jagdmöglichkeut suchen, nutzen das Jagdportal und diese Facebookgruppe zur Suche von Jagdmöglichkeiten.

Für uns ist es erstaunlich, wie viele revierlose Jäger auf der Suche nach einer passenden Jagdmöglichkeit sind. Spannend wird es in diesem Herbst, wenn die Jagdpacht- und Begehungsscheinangebote wieder zahlreich eingestellt werden. Da immer noch 85% der Jäger keinen Facebookaccount besitzen, bleibt die Jagddatenbank des Jagdportals weiterhin das wichtigste Instrument, um Verpächter und Jagdmöglichkeitsuchende zusammen zu bringen. 

Die Vermittlung von Jagdpächtern und Jagdpachtsuchenden wird auch weiterhin im Zentrum der Arbeit des Deutschen Jagdportals stehen. Ein wichtiges Instrument sind auch weiterhin die sozialen Medien mit jagdlichen Schwerpunkten.

 

waidmannsheil

 

Stefan Fügner 

Jagdverpachtung Niedersachsen

Samstag, 09 Mai 2020 15:05

Ein ganzes Reh für 20 Euro

geschrieben von

Der Preisverfall beim Wildfleisch anlässlich der Koronakrise offenbart ein gigantisches Ausbildungsdesaster in unserer Gesellschaft.

Einige aufmerksame Leser des Jagdportals haben es schon mitbekommen: Als Administrator des Jagdportals residiere ich seit einem Jahr in einer separaten Wohnung in einem Landgasthof im nordhessischen Knüllwald.

Dadurch erlebe ich seit 2 Monaten die Koronakrise und deren Auswirkungen auf die Gastronomiebranche hautnah. Ich konnte dieser Not nicht tatenlos zusehen und so stellte ich meine Kenntnissen aus dem Onlinemarketing dem Gasthof zur Verfügung. So kam es, dass der Landgasthof mit Hilfe des „Online-außer-Haus-Verkaufs“ über die sozialen Netzwerke sehr gut durch die Krise kam. Ab nächste Woche wird wieder unter strengen Auflagen aufgesperrt und es geht für den Gasthof nach gut überstandener Krise wieder aufwärts.

Natürlich habe ich mich auch dafür stark gemacht, dass bei den Wochenendangeboten neben den weit über den Knüllwald bekannten "Resi´s Schnitzel" auch andere Gerichte auf der Onlinespeisenkarte angeboten werden und so wurde zum morgigen Muttertagsmenue „Rehbraten mit mit Pfifferlingen, Johannisbeersoße und Klößen“ auf die virtuelle Speisenkarte gesetzt.

 

Rotwildbestände in weiten Teilen Sachsens zu hoch

Mit Wildgerichten im "Online-außer-Haus-Verkauf" durch die Coronakrise

 

Als dann die Bestellungen während der Woche ungeahnte Größen erreichten, wurde Kurzerhand beim hessischen Forstamt 2 frisch erlegte Rehböcke gekauft, das Stück für sage und schreibe 20 Euro. Es hätten auch einige mehr sein können, der Kühlraum hing voll mit Wild aus der Region.

Auf dem Heimweg passierte ich den ständig gut frequentierten Discounter, bei dem ich noch eine Woche zuvor eine Portion Rinderhhackfleisch zum Preis von 10,49 Euro/kg gekauft hatte.

Rotwildbestände in weiten Teilen Sachsens zu hoch

Rinderhackfleisch  vom Discounter  über 10 Euro/kg, dafür bekommt man 300 Meter weiter beim Forstamt schon ein halbes Reh

 

Nun stellt sich dem aufmerksamen Beobachter sofort die Frage, weshalb selbst in Krisenzeiten derart exorbitante Preisunterschiede beim Fleisch erzielbar sind. Bei der Verarbeitung der beiden Rehböcke in den Wirtschaftsräumen des Gasthofes wurde es mir dann klar:

Über Jahrzehnte haben wir in der Gesellschaft eine völlig verfehlte Ausbildungspolitik betrieben. Wir haben Betriebswirte mit einer nicht mehr überschaubaren Menge an Fachrichtungen wie Touristik oder Veranstaltungsmarketing ausgebildet, auch an gut ausgebildeten Verwaltungsangestellten herrscht kein Mangel, jährlich verlassen akademische Fachleute in divisionsstärke aller Coleur unsere Universitäten, aber an praktischen Berufen wie Metzger, Bäcker, Köchen und anderen Handwerkersberufen herrscht Mangel aller Orten.
Millionen von Menschen wurden in den letzten Wochen auf Kurzarbeit-Null gesetzt und nach Hause geschickt oder sie sitzen zu Hause und betreiben „Homeoffice“. Seit Wochen bilden sich vor den Wertstoffsammelhöfen der Kreise kiliometerlange Warteschlangen, schließlich hat man endlich einmal Zeit, den Keller aufzuräumen.

Während man nun mit allerlei überflüssigen Nebentätigkeiten die Zeit in der Coronakrise tot schlägt, kommt kaum einer auf die Idee, diese Zeit sinnvoll und vor allem geldsparend mit dem Selbermachen anfallender Arbeiten zu Hause zu nutzen.

Wie auch, nach Jahrzehnten der rein theoretischen Ausbildung sind den meisten Menschen jede Form des handwerklichen Selbermachens abhanden gekommen, weshalb Rinderhackfleisch für über 10 Euro das Kilo immer noch Käufer findet, ein 20 kg schweres Reh für 20 Euro hingegen tagelang auf seine Verarbeitung wartet!

Ich gebe zu, dass es mich ein wenig stolz macht, als Internetadminstrator, gelernter Maurer, Hobbyschreiner, Gelegenheitsgärtner, Jäger, Hochgeschwindigkeitswildfleischzerwirker Jagdhundeausbilder mit § 11 TierschGe und Hobbykoch in der jetzigen Krise, die die Gastronomiebranche mit aller Härte trifft, einem Gasthof beim Bewältigen der existenzbedrohenden Krise hilfreich zur Seite zu stehen. Meinen praktischen Kenntnissen aus 40 Jahren verschiedenster Tätigkeiten sei Dank!

Nach der Coronakrise wird vieles nicht mehr so sein, wie es einmal war, aber eines ist sicher: Am meisten wird sich die Arbeitswelt und die Berufe verändern. Die Bedeutung regionaler Produkte und das traditionelle Handwerk wird eine vor der Coronakrise kaum vorstellbare Renaissance erleben, weil viele Menschen traditionelle Berufe erlernen müssen, um überhaupt wieder einen Job zu finden.

Waidmannsheil

Euer

Stefan

Grenzbock 

Jährlinge lassen sich, ganz im Gegensatz zu älteren Böcken, im Mai sehr leicht ansprechen.  Photo: Jagdmagazin Wild und Hund

 

Wenn jetzt im Mai wieder die Jagd auf den Bock beginnt, wird sichtbar, ob sich die Jäger an die guten Vorsätze auch gehalten haben, den Jährlingen beim Abschuss den Vorrang zu geben. Bei einigen Jägern hat man aber den Eindruck, dass es wirklich nur bei den guten Vorsätzen geblieben ist.

Die Rotwildringe haben durch eine konsequente Einhaltung der Abschussvorgaben in der Rotwildhege große Erfolge erzielt. Ein starker Eingriff in die Jugendklasse hat diesen Erfolg möglich gemacht.
Es ist auch unbestreitbar, dass die Altersansprache des Rotwildes durch einen erfahrenen Jäger einfacher ist, als die Altersansprache beim Rehwild, zumal alte kapitale Hirsche meist über die Reviergrenzen bekannt sind.
Auch sind Rotwildreviere oft größer, als reine Niederwildreviere und die Koordination einer flächendeckenden Abschussüberwachung einfacher.

Warum aber tritt die Rehwildhege weiterhin auf der Stelle?

Noch immer wird der Grundsatz, im Mai ausschließlich Jährlinge zu schießen, nicht von allen Jägern beherzigt. Dadurch wird auch die Vorgabe, mindestens 40% besser 50% des Abschusses in der Jährlingsklasse erfolgen zu lassen, nicht erreicht.
Dabei ist dieser Grundsatz beim Rehwild wichtiger denn je. Auch ist die Altersbestimmung des schwachen Jährlingsspießers und Knopfbocks - im Gegensatz zum älteren Bock - sehr einfach. Das noch jugendliche Gesicht, das Gehörn ohne Masse und Vereckung machen das Ansprechen des schlechten Vererbers einfach.
Zudem wird der Jährling im Mai , nachdem er von der Ricke verstoßen wurde, ständig von seinen aggressiven älteren Geschlechtsgenossen auf die Läufe gebracht. Er irrt, einen bescheidenen Einstand suchend, durch das Revier. Der Jährling ist im Mai so bewegungsaktiv wie zu keiner Zeit des Jahres. Der Mai ist somit geradezu ideal, um sich ausschließlich dem notwendigen Jährlingsabschuss zu widmen.
Wenn es dann Anfang Juni im Revier ruhiger wird, weil die Böcke heimisch werden, um sich auf die anstrengende Blattzeit vorzubereiten, ist es dann zu spät, die noch auf dem Abschussplan fehlenden Jährlinge zu erlegen.
In der Blattzeit gilt es dann dem älteren Bock, der in dieser Zeit keinen Jährling auch nur in seiner Nähe duldet. Diesen bekommt man in der Blattzeit kaum noch zu Gesicht und wenn dann die Jagdzeit auf den Bock im Oktober endet, stellt man rückwirkend fest, dass das Planziel, 50% Abschuss in der Jugendklasse mal wieder nicht erfüllt wurde.
Auch wenn der Jährling keine vorzeigbar kapitale Trophäe darstellt, gilt es im Mai, die Jagd ausschließlich dem Jährling zu widmen und das Erlegen des älteren Bockes in die Blattzeit zu legen.
Alle Jäger sollten beim Anblick eines Jährlings im Mai mit schwachem Gehörn den Grundsatz im besonderen beherzigen, der da lautet:

"Was Du heute kannst besorgen,
das verschiebe nicht auf morgen."

waidmannsheil

Euer

stefan

 

Dieser Artikel erschien erstmalig am 11.5.2007 auf dem  Jagdlog- das etwas andere Jagdtagebuch

Schäfer in Baden-Württemberg wappnen sich gegen Wölfe

Zur Zeit macht ein Schreiben vom Landesforst Mecklenburg-Vorpommern im Internet die Runde, in dem auf die aktuellen Wildbretpreise zu Beginn des Jagdjahres 2020/21 hingewiesen wird. Beim Schwarzwild ist der Zeiger bei  0,50 Euro/Kilo hängen geblieben.

Die Preise zeigen, dass durch den völligen Zusammenbruch der Gastronomiewirtschaft die Coronakrise nun voll auf die Jägerschaft durchschlägt und der Zusammenbruch der Lieferkette bei den Jägern als Wildfleischlieferanten angekommen ist.

Die großen Widbretverarbeiter bekommen das Wildbret nicht mehr über den Gastronomiegroßhandel verkauft, weil die Gaststätten ihren Betrieb vollständig europaweit eingestellt haben. Die Restaurants waren aber Hauptabnehmer des Wildes, der Privathaushalt stellte nur einen kleinen Teil der Abnehmer.

Den Jägern ist innerhalb weniger Tage der größte Kunde vollständig weggebrochen!

Ein Ende dieser Absatzkrise ist zudem nicht in Sicht und dies mit Beginn der Jagdsaison.

Die Coronakrise und das Verbot, Restaurants und Gaststätten zu betreiben, wird das Jagdwesen in den nächsten Monaten vor große Herausforderungen stellen. Vor jeder Jagd, egal ob Ansitzjagd oder Drückjagd wird die Frage stehen:“Wohin mit dem Wildfleisch des erlegten Wildes?“
Diese Frage stellte sich auch schon vor der Coronakrise, nur damals konnte man mit erheblichen Preisnachlässen das Fleisch in den Markt drücken. Dieses Regulativ, das es dem Jäger über den Preis ermöglichte, sein Wild zu verkaufen, treffender wäre "zu verramschen", entfällt nun, weil es den Großabnehmer Gastronomiegewerbe einfach nicht mehr gibt. Es gilt in der Coronakrise für den Jäger der Grundsatz:

„Einen Kunden, den es nicht mehr gibt, kann der Jäger auch über noch so große Rabattangebote nicht dazu bewegen, sein Wild abzunehmen.“

 Was ist zu tun?

In meiner fast 50-jährigen jagdlichen Laufbahn war es immer mein Ziel, viele oft ineffiziente Strukturen der Jägerschaften zu verbessern. Die in den letzten Jahrzehnten immer kleiner gewordenen Reviere und die immer weiter zunehmende behördliche Auflagen offenbarten schonungslos die ineffizienten Abläufe bei der Jagdbewirtschaftung. Oft konnte ich das Gemeckere der Jagdpächter über schlecht ausgebildete Jagdgäste, handwerklich unfähige Jungjäger, fehlende gute Hunde, geldgeile Bauern, schlechtes Jägerimage und kaputte Wildbretpreise nicht mehr hören.
Doch erstaunt war ich, wenn ich diesen frustrierten und oft verbitterten Jagdpächtern die Lösung anbot: Alle diese Probleme lassen sich durch Kooperativen lösen. Das Zauberwort heiß:“revierübergreifend“. Doch kaum hatte ich den Vorschlag einer revierübergreifenden Zusammenarbeit beim Hochsitzbau, bei der Bejagung , bei der Jungjägerausbildung oder bei der Wildbretvermarktung angesprochen, hörte man von den Jagdpächtern nie mehr etwas. Vor sich hin wurschtelnd und meckernd verkrochen sie sich in ihren Minirevieren ohne bei der Problemlösung voran zu kommen. Zu einer revierübergreifenden Zusammenarbeit waren viele schlichtweg nicht fähig oder suchten die Lösung durch andere Wege.

In den letzten Jahren habe ich es dann aufgegeben und meide die Gesellschaft der meckernden Jagdpächter. Als Betreiber des Deutschen Jagdportals pflege ich meine Kontakte mittlerweile fast ausschließlich in die innovative Internetszene und dort ist man über die Berufskrankheit „Kooperationsunfähigkeit“ der Jäger schlichtweg entsetzt. Die vom Deutschen Jagdportal angebotenen Datenbankangebote werden kaum genutzt. Die sehr präzise Auswertung der Zugriffe zeigen, dass die Nutzer zu 80 % jünger als 40 Jahre alt sind. Die etablierte, überwiegend ältere Jägerschaft scheut die Kommunikationsplattformen des Jagdportals wie der Teufel das Weihwasser. Eine internetunterstützte, regionale jagdliche Zusammenarbeit, wie sie das Jagdportal anbietet und ermöglicht, gibt es nicht.

In der Krise die Chance sehen

Doch dies könnte sich mit der Coronakrise ändern.
Ohne den Absatz des erlegten Wildes macht die Jagd keinen Sinn. Doch der Hauptabnehmer Gastronomie fällt nun zumindest für die nächsten Monate aus. Über Preisnachlässe lässt sich das Wild nicht mehr verkaufen und somit der Absatz nicht mehr regulieren.
Neue Vertriebskanäle müssen erschlossen und aufgebaut werden. Dies ist aber vom traditionellen Wildverarbeiter nicht zu erwarten, weil auch diese keinen Kontakt zum Endverbraucher aufweisen können.
Die Jäger müssen, wollen sie auch in Zukunft noch zur Jagd gehen, das Problem selbst in die Hand nehmen. Ohne die Einlagerung in revierübergreifend betriebenen Kühlräumen mit Zerwirk- und Wildfleischverarbeitungsräumen wird es nicht gehen. Auch müssen Unterstützer gesucht werden, die das Fleischerhandwerk beherrschen und die Verarbeitung übernehmen.
Der Jäger, der nicht nur das erlegte Wild aufbrechen kann, sondern auch zerwirken und entbeinen kann, wird in Zukunft ein gefragter Jagdkamerad!
Die Auslieferung an den Endkunden wird ein wesentlicher Bestandteil der Wildfleischvermarktung werden. Auch wird man, um den Kreis der Endkunden zu erhöhen, Wildkochkurse anbieten, um dem im Kochen von Wildfleisch ungeübten Endverbraucher die Schwellenangst vor dem Wildfleisch zu nehmen.

Die Coronakrise wird, schneller als einige glaubten, die Jäger vor ungeahnte Herausforderungen stellen. Das Verramschen des Wildfleisches beim Großhändler, um Übermengen an erlegtem Wild in den Markt zu drücken, entfällt.
Kreativität, Erfindungsreichtum und Kooperationsbereitschaft sind die Schlagwörter der Coronakrise, jammern führt zu nichts.

In der Krise die Chance sehen, das ist das Gebot der Stunde!

Waidmannsheil

Euer

Mit großem Befremden und fachlich basiertem Entsetzen hat der BDB Vorstand die Vorverlegung der Jagdzeiten für Wildwiederkäuer in einigen Bundesländern zur Kenntnis genommen.

Seit Jahren beteiligt sich der Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. mit Erfahrungen aus der jagdlichen Praxis, in Verbindung mit wildbiologischen Erkenntnissen, an der politischen Diskussion um die effiziente, wildschadensreduzierende Bejagung und damit auch um geeignete sowie ethisch vertretbare Jagdzeiten der wiederkäuenden Schalenwildarten.
Es ist also kein gutes Zeugnis für den aktuellen Politikstil, die Corona-Krise dafür zu nutzen, kontroverse Themen ohne Rückkopplung zu den Fachverbänden durchzuboxen.

Der wissenschaftlich fundierte und oft publizierte Konsens zu Jagdzeiten für Wildwiederkäuer fordert, dem Mutterschutz höchste Priorität einzuräumen. Kontraproduktiv und somit abzulehnen ist die Vorverlegung der Jagdzeit für Wildwiederkäuer auf den 1. April, da sich das Wild im Stoffwechseltief des Winters befindet und noch auf „Winterbetrieb“ eingestellt ist.

Eine Jagdausübung zu diesem frühen Zeitpunkt führt zu einer höheren Stressbelastung und damit zu dem, was vordergründig vermieden werden soll, namentlich zu vermehrten Waldwildschäden, genauso wie eine Jagdausübung im Januar.

Der Vorsitzende des BDB, Wildmeister Bernd Bahr, unterstreicht nochmals die Forderungen seines Verbandes: „Erklärtes Ziel muss es sein, dass die Jagdzeit auf wiederkäuende Wildarten am 31. Dezember endet. Wer den Großteil seines Abschusses von August bis Weihnachten nicht erfüllt, der kann oder will es nicht.
Es mag in dem ein oder anderen Bundesland abweichende Einzelpositionen geben, die aber nicht die fachlich begründete Meinung des Bundesverbandes wiederspiegelt.“

Den Berufsjägern, die vermehrt in ihren Revieren auch für die Bewirtschaftung des Waldes verantwortlich sind, ist durch die tägliche Arbeit äußerst bewusst, dass die Kalamitätsschäden sehr hoch sind. Sie sind gerne bereit an sachlichen Lösungen mitzuarbeiten, die aber nicht nur die Interessen der Waldbauern berücksichtigen, sondern auch die Ansprüche der Wildtiere. Die großflächig aufgetretenen Kalamitäten durch den Schädlingsbefall im Nachgang der Trockenperioden der letzten Sommer erfordern auch aus Sicht des BDB eine effektive Lenkung und Anpassung der Schalenwildbestände.
Dafür gibt es jedoch wildbiologisch bessere Methoden als die Not des Wildes, nach den Wintermonaten frische Äsung zu finden, auszunutzen, um ohne Rücksicht auf jetzt hochtragende Muttertiere Strecke zu machen.
Nichts Anderes verbirgt sich hinter dem Argument, die „biologischen Aktivitätszyklen“ des Wildes im April, für eine leichte Erlegung zu nutzen.

Der BDB appelliert an die Regierungen der Länder, ihre jagd- und umweltpolitischen Ziele
nicht auf Kosten eines ethisch zivilisierten Umgangs mit den Wildtieren unseres Landes zu verfolgen. Darüber hinaus sollte auch in Krisenzeiten die gute Praxis gemeinsamer, gerne auch kontroverser Beratung vor der Verabschiedung von Verordnungen und Gesetzesänderung erhalten bleiben.
Der BDB ist jederzeit bereit, die Erfahrung und Kompetenz der „Facharbeiter der Jagd“ in Deutschland in politischen Beratungen einzubringen.

Kontakt: Geschäftsstelle des Bundesverbandes Deutscher Berufsjäger
Hindemithstraße 26
46282 Dorsten
Tel.: 02362/607220
Mobil: 0170/6340126
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.berufsjaegerverband.deWurfmeldungen Weimaraner November und Dezember

Windenergieanlagen im Dahlemer Wald (NRW) gefährden Wildtiere und zerstören die Lebensräume

Hamburg, 7. April 2020. Wildtiere werden immer wieder zu Verlierern, wenn es um den Bau von Windenergieanlagen geht. So auch jetzt in der Eifel. Der Kreis Euskirchen hat mit einem Federstrich den Bau eines Windparks mit fünf Windenergieanlagen genehmigt – und damit gegen gefährdete Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Wildkatze entschieden.

Im Gegensatz zu seinem weißen Verwandten ist der Schwarzstorch scheu, reagiert äußerst sensibel auf Störungen und benötigt große, geschlossene Waldgebiete. In Nordrhein-Westfalen wird der Schwarzstorchbestand auf nur rund 60 Brutpaare geschätzt. Trotzdem soll in der Eifel nahe der Ortschaft Dahlem (NRW) ein Windpark errichtet werden. Drei Türme von insgesamt fünf Anlagen stehen bereits. Ein Weiterbau war wegen unzureichender Genehmigungspraxis gestoppt worden; die Baustelle stand 32 Monate still. Doch nun hat der Kreis Euskirchen erneut eine Genehmigung erteilt - Dahlem IV soll weiter gebaut werden. Aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Verstöße hat der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. gegen diese Genehmigung Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht.

Die Naturschutzinitiative e.V., der Naturschutzbund (NABU), der Kreisverband Euskirchen und die Deutsche Wildtier Stiftung beurteilen die erneute Genehmigung des Windparks Dahlem IV als nicht rechtskonform. Bei der Einschätzung, wie sich die geplanten im Wald stehenden Windenergieanlagen auf gefährdete Arten wie Wildkatze, Rotmilan, Schwarzstorch und verschiedene Fledermausarten auswirken werden, wurden erhebliche rechtliche Fehler gemacht. Denn: Besonders für den Lebensraum der seltenen Schwarzstörche sind folgenschwere Einschnitte vorauszusehen. Schwarzstörche benötigen störungsfreie Brutstätten und Nahrungsgebiete. Durch die Windenergieanlagen können sie diese nicht mehr gefahrlos erreichen.

Auch der Lebensraum der Rotmilane wird durch die geplanten fünf Windenergieanlagen entwertet. Weniger als 1.000 Meter liegen zwischen den Anlagen und einem im Jahr 2019 mit zwei Jungvögeln erfolgreich bebrüteten Horst. In einer derartigen Nähe zu Brutplätzen dürfte in Nordrhein-Westfalen bislang kein Windpark genehmigt worden sein. Dies würde auch den Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten im „Helgoländer Papier“ zu Abständen zwischen Brutplatz und Windenergieanlagen eklatant widersprechen.

Der artenschutzfachlichen Bewertung fehlt es auch im zweiten Genehmigungsverfahren an der notwendigen Untersuchungstiefe. Insbesondere die diversen Fledermausarten wurden unzureichend untersucht. Dies wiegt besonders schwer, da durch das Bauvorhaben wertvolle alte Waldbereiche entnommen werden, in denen die Fledermausquartiere zumeist anzutreffen sind.

„Die schwerwiegenden artenschutzfachlichen Konfliktfelder des ersten Genehmigungsverfahrens konnten auch durch das erneute Genehmigungsverfahren nicht aufgelöst werden. Daher reichen wir Klage gegen die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Euskirchen ein“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. in Nordrhein-Westfalen und Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der Naturschutzinitiative im Kreis Euskirchen.

„Wenn Windenergieanlagen zunehmend auch unsere Wälder erobern, spitzt sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland weiter zu. Viele der im Wald rund um Dahlem vorkommenden Arten haben ohnehin schon unter Lebensraumverlusten zu leiden. Eine weitere Belastung durch Windenergieanlagen ist aus Sicht der Wildtiere inakzeptabel“, erklärte Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, die die Klage der Naturschutzinitiative unterstützt.

„Aufgrund der bereits seit 2016 guten Zusammenarbeit des NABU Kreisverbandes Euskirchen und der Naturschutzinitiative e.V. wird der NABU Euskirchen ebenfalls die Klage der Naturschutzinitiative e.V. vollumfänglich unterstützen: fachlich, finanziell und ideell“, so Alfred Glener, Mitglied des Vorstands der NABU Kreisgruppe Euskirchen.

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Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Telefon 02626 926 4770, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Claudia Rapp-Lange, Dipl.-Geographin, Sprecherin der Naturschutzinitiative e.V. im Kreis Euskirchen, Telefon 0173 - 271 83 23, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hilmar Freiherr v. Münchhausen, Geschäftsführer Deutsche Wildtier Stiftung, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Alfred Glener, Vorstand NABU Euskirchen, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Jenifer Calvi
Pressereferentin
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Es rumort im Norden  Präsident unter Beschuss

Hamburg, 27.03.2020. Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April wird Mecklenburg-Vorpommern mit die längsten Jagdzeiten in Deutschland haben. Ob die Verlängerung der Jagdzeiten das richtige Mittel ist, um überhöhte Wildbestände abzubauen, stellt die Deutsche Wildtier Stiftung in Frage, so der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, Hilmar Freiherr von Münchhausen.

Mit der neuen Verordnung beginnt die Jagdzeit auf Jährlinge beim Rot-, Dam- und Rehwild bereits am 16. April und soll bis zum 31. Januar andauern. „Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt einen früheren Beginn der Jagdzeit auf einjähriges Rot- und Damwild, jedoch erst ab dem 1. Mai.“ Der Rehbock ist nach der neuen Regelung 9,5 Monate zum Abschuss freigegeben. Das ist ein Negativrekord, den Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich erreicht. „Das Management von Wild in unserer Kulturlandschaft und die Reduktion hoher Wildbeständen sind anspruchsvolle Aufgaben, die weit über das Totschießen von Wildtieren hinausgehen“, so Münchhausen. „Der Fokus auf die Verlängerung der Jagdzeiten bringt nicht die notwendigen Erfolge, wenn nicht alle jagdlichen Mittel vorher ausgeschöpft werden. Verlängerte Jagdzeiten führen zu mehr Störungen der Wildtiere mit der Konsequenz von scheuem Wild, das in den Wäldern steht und dort Bäume verbeißt.“

Der zuständige Minister ignoriert mit seiner Entscheidung sowohl wildbiologische Erkenntnisse als auch die Einwände des Landesjagdverbandes. Er vertritt einseitig die Interessen von Privatwaldbesitzern und der Landesforst und vermittelt, dass hohe Wildbestände alleine durch längeren Jagddruck reduziert werden können. Die Praxis zeigt aber, dass der hohe Abschuss von Rot-, Dam- und Rehwild auch innerhalb einer kurzen Jagdzeit gelingen kann. „Auf dem Gutsbetrieb der Deutschen Wildtier Stiftung werden 65 Prozent des gesamten Jahresabschusses im August und September und damit in zwei Monaten erreicht. Im Januar herrscht Jagdruhe und wir werden auch im April nicht auf Rot- und Rehwild jagen“, betont Münchhausen.

Eva Goris
Pressesprecherin
Telefon: 040 9707869-13
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www.DeutscheWildtierStiftung.de

Jagdverpachtung Hessen:

 

Wendorff: „Dass Minister Vogel die zahlreichen Novellierungsvorhaben der Legislaturperiode mit einer Schein-befassung beginnt, ist eine schwere Hypothek für die kommenden vier Jahre!

Weber: „Nachdem Brandenburg mit der ersten Biberverordnung den bundesweiten Maßstab vorgelegt hatte, bekundet der Minister nunmehr sein umfassendes Misstrauen und konterkariert diesen Erfolgsansatz!“
Wellershoff: „Die gegenwärtige Situation zu missbrauchen, um eine Verordnung ohne weiteren Dialog zu un-terzeichnen, ist extrem schlechter politischer Stil, den wir so von Minister Vogel nicht erwartet hätten!
Potsdam • Mit Unverständnis haben die Verbände des ländlichen Raums auf die gestern Abend eilig in Umlauf gebrachte neue Biberverordnung des Landes reagiert. „Wir wollten es zuerst nicht glauben, dass das Ministeri-um dies auch noch „nach breiter Beteiligung von Landnutzungs- und Umweltverbänden“ versucht zu kommuni-zieren“, zeigt sich Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur, überaus enttäuscht. Die jetzt vorgelegte Verordnung sei ein völlig neuer Text, den keiner der Verbände jemals vorher gesehen, geschweige denn sich dazu geäußert hätte.
Die Verbände machten in ihrer Kritik deutlich, dass neben einer neuen Verordnungssystematik nur rudimentä-re Anregungen zur Evaluierung der Verordnung aus der letzten Legislaturperiode übernommen worden seien. „Wir müssen darüber hinaus zur Kenntnis nehmen, dass selbst die wenigen aufgegriffenen Anregungen zusätz-lich durch einen Misstrauensparagrafen in ihr Gegenteil verdreht werden“, so Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur. Dass nunmehr jede einzelne Maßnahme der Biberver-ordnung unter dem Vorbehalt einer Anzeige bei der zuständigen Behörde stehen solle, mache eigentlich nur deutlich, dass das Ministerium unter seinem neuen Minister den Menschen im ländlichen Raum offenbar zu-tiefst misstraue. So hätten gerade die letzten fünf Jahre im Umgang mit dem Biber deutlich gezeigt, dass alle Beteiligten überaus verantwortungsvoll mit den Regelungen in Brandenburg umgegangen seien. Es sei daher grotesk, dass der eigentliche Ansatz der Evaluierung einer Verordnung, nämlich diese in Hinblick auf ihre Prak-tikabilität zu optimieren, von Ministerium offenbar gar nicht gewollt sei.

Ebenso trifft auf Unverständnis, dass mit geradezu verschrobenen pseudowissenschaftlichen Argumenten wei-te Teile Brandenburgs nunmehr aus der Biberverordnung zusätzlich ausgenommen werden sollen. Die Krönung setzte dem Ganzen allerdings der Umstand auf, dass das Ministerium mit Verweis auf die gegenwärtig schwere Situation diese missbrauche, um eine Zeichnung des Ministers ohne jede weitere Debatte oder Erklärung zu exekutieren. So wäre auch in der gegenwärtigen Situation völlig problemlos beispielsweise eine Telefonkonfe-renz möglich gewesen. „Ganz unabhängig vom Inhalt der Biberverordnung läuft dem Minister hier das dialog-orientierte Verfahren vollkommen aus dem Ruder. Mit mehr Misstrauen in die vor uns stehenden Gesetzes-vorhaben konnte man gar nicht starten“, so Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, abschließend.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)

DAS JAGDSTUDIO - Niederösterreich

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