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Wir teilen hier Pressemitteilungen und gelegentlich Beiträge in eigener Sache
Die bedingungslosen, überwiegend urbanen Wolfsschützer haben den Begriff der Nachhaltigkeit (noch) nicht verstanden
geschrieben von Stefan FügnerDer naturferne Städter kann in seinem urbanen Lebensumfeld mit dem Begriff der Nachhaltigkeit nichts anfangen. Für die Landbevölkerung hingegen ist die nachhaltige Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen von existenzieller Bedeutung.
Der Begriff der Nachhaltigkeit und seine falsche Anwendung durch selbsternannte Experten

Kaum ein Begriff wurde in den letzten Jahren derart überstrapaziert, wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Doch viel schlimmer noch ist die völlig falsche Benutzung des Begriffs, überwiegend durch die Politik und die selbsternannten Natur-und Umweltexperten.
In zahlreichen Talkshows, in denen sich diese Umwelt- und Naturexperten mit unseren Politikern tummeln , wird das Wort „langfristig“ immer wieder fälschlicherweise durch das Wort „nachhaltig“ ersetzt. Die Nachhaltigkeit ist mittlerweile ein bis zur völligen Unkenntlichkeit überstrapazierter Begriff geworden, der dadurch seine eigentliche Bedeutung völlig verloren hat. Aber es hört sich eben viel besser an, wenn Politiker oder selbsternannte Umweltexperten von Nachhaltigkeit faseln, obwohl sie eigentlich nur die banale Langfristigkeit meinen.
Durch diese fortwährende falsche Nutzung und vor allem das fehlende Rügen dieser Falschnutzung des Begriffs wird aber auch immer wieder erkennbar, wie weit sich unsere urbane Gesellschaft und ihre selbsternannten Umweltexperten von der Idee der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen entfernt haben.
Bei den oft unvereinbaren Positionen der Landbevölkerung einerseits und der Stadtbevölkerung andererseits bei der Bejagung des Wolfes wird erkennbar, wieso die urbane Bevölkerung mit dem Begriff Nachhaltigkeit wenig anfangen kann.
Der Begriff Nachhaltigkeit und seine Entstehung
Der Begriff Nachhaltigkeit fand erstmals in der Forstwirtschaft unter der enormen Holznutzung bei der Salzgewinnung und im Bergbau Einzug.
Doch schon viel früher, vor fast 1000 Jahren begannen die Klöster, allen voran der Orden der Zisterzienser damit, Konzepte zu entwickeln, wie man die Natur nutzt, ohne sie zu verbrauchen. Zwar sprach man damals noch nicht von Nachhaltigkeit, aber das Ziel war es, die 7 Monate der vegetationslosen Zeit (das Gegenteil vom Aldi) zu überwinden. Oft kam es im frühen Mittelalter dazu, dass die Menschen durch die fehlenden Kenntnisse von der Haltbarmachung von Lebensmitteln den Winter nicht überlebten. Strenge, lang anhaltende Winter rafften die Bevölkerung ganzer Landstriche dahin. Zudem führten fehlende Kenntnisse über die Nutzung von Ressourcen zu furchtbarem Raubbau an der Natur.
Das Überleben in der vegetationslosen Winterzeit wurde bei der Bevölkerungsentwicklung im Mittelalter das zum alles begrenzenden Faktor, den es aus Sicht der Mönche zu überwinden galt.
Die Verarbeitung von Lebensmitteln zur Haltbarmachung war aber erst der Anfang. Die Klöster begannen damit, großflächige Kartierung von Naturflächen um ihre Klöster zu erstellen, in denen die optimale Nutzung dieser Naturflächen erfasst wurde. Diese Kartierung legte fest, wo sich optimale Standorte von Wasser- und Windmühlen befanden. Es wurde ermittelt, welche Flächen sich für Ackerbau eignen (fruchtbarer Schwemmlandboden in den Bach- und Flussniederungen). Um Erosion zu verhindern, wurden immergrüne Weideflächen überwiegend an den Hängen angelegt. Die wenig ertragreichen Flächen sollten der Holznutzung dienen. Die über viele Jahre von den Mönchen entwickelte Teichwirtschaft direkt an die Klöster angrenzend sicherte den Menschen eine ganzjährige Bevorratung und Versorgung mit eiweißhaltigen Fisch. Noch heute nennt der Wasserbauer den Ablauf eines Teiches Mönchsbauwerk.
Diese viele Jahrhunderte anhaltende Forschung und Entwicklung der vielen Klöster in der Naturnutzung ließ in Mitteleuropa eine Kulturlandschaft entstehen, die die Bevölkerungsentwicklung, wie wir sie vom Mittelalter bis heute kennen, erst ermöglichte. Die Nutzung der Ressourcen wie wir sie hier im Mitteleuropa kennen, wurde über viele Jahrhunderte entwickelt und besteht bis heute.
Die lange Tradition der Jagd und ihr Platz in der nachhaltig bewirtschafteten Kulturlandschaft
Auch die Mönche hatten erkannt, dass Wildfleisch und sein hoher Eiweißanteil ein wichtiger Bestandteil der Ernährung darstellt. Die herbstliche Jagd stellte für die Klöster einen wesentlichen Bestandteil der Beschaffung von Fleisch dar. Das Wild lebte in der freien Natur, es brauchte nicht versorgt zu werden und vermehrte sich von ganz alleine. Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet der Schutzheilige der Jäger, der Heilige Hubertus, ein Geistlicher im Rang eines Bischofs war. Er wurde durch die Begegnung mit einem Hirsch, der ein Kreuz zwischen den Stangen trug, zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Wildes bekehrt und ließ nach der Begegnung von seiner ungezügelten und maßlosen Jagd (Raubbau) ab.
Aber auch bei der Vereinbarkeit der Natur mit der Kulturlandschaft stieß die Entwicklung an ihre Grenzen. Wolf und Bär überfielen des Nachts das Weidevieh. Zudem gingen Bären an den Bienenstöcken zu Schaden (Honig, als einziges Süßungsmittel im Mittelalter wurde mit Gold aufgewogen). Der Biber, der als einziges Tier sich sein Biotop selber schafft, zerstörte mit seinem Dammbau die Mühlgräben der Wassermühlen und verwandelte mühsam entwässerte Ackerflächen binnen weniger Tage in eine Seenlandschaft und zerstörte die Ernte.
Bär, Wolf und Biber hatten in der nachhaltig bewirtschafteten Kulturlandschaft keine Existenzberechtigung und wurden mit dem Ziel der Ausrottung bejagt. Durch deren Zerstörung der von den Menschen genutzten Flächen und Güter war mit diesen Tieren eine gemeinsames Leben in einer Kulturlandschaft unvereinbar. (Die Aussage, die Menschen müssen wieder lernen, mit dem Wolf zu eben, ist ein Märchen verklärter Tierschützer). Gab es am Anfang des Entstehendes der Kulturlandschaften um die Klöster noch Wildnisflächen als Rückzugsgebiete, verschwanden diese Tiere mit der Zunahme der wachenden Bevölkerung in den immer dichter besiedelten Gebieten Mitteleuropas irgendwann gänzlich.
Die Weidewirtschaft, der Wolf und die Nutzung der Natur durch Besitz und Eigentum an der Kulturlandschaft
Über viele Jahrhunderte hat sich in der ländlichen Kulturlandschaft ein ausgeklügeltes System von Besitz und Eigentum entwickelt. Am Anfang steht immer eine Nutzfläche, sei es ein Bachlauf oder ein Teich (Fischwirtschaft), ein Wald (Forstwirtschaft und Jagd), ein Acker (Getreide- und Futterwirtschaft), eine Koppel (Weidewirtschaft und Pferdewirtschaft ). Alle diese Flächen mit ihren Besitz- und Eigentumsverhältnissen bilden den Anfang der Nachhaltigkeit als deren ökonomische Komponente. Mit dem Recht der Nutzung einer Fläche, egal ob Pacht oder Eigentum, setzt sich überhaupt erst die Nutzung der Kulturlandschaft in Gang.
Immer noch arbeiten in der Forstwirtschaft und der Landwirtschaft große Teile der ländlichen Bevölkerung. Diese Wirtschaftsbereiche haben zwar seit der Industrialisierung gewaltige strukturelle Veränderungen durchlaufen. Die Mechanisierung setzte große Teile der unqualifizierten Landarbeiter frei. An die Stelle der wegrationalisierten Landarbeiter trat der Sektor der Landmaschinen mit hochqualifizierten Arbeitern in Beschaffungs- und Serviceunternehmen.. Die Menschen, die in den vielen Bereichen der Landwirtschaft tätig sind, sei es als Landwirtschaftshelfer, als Landmaschinenmechaniker oder als selbständiger Lohnunternehmer oder freier Bauer stellen die soziale Komponente der Nachhaltigkeit in unserer Kulturlandschaft dar.
Liebe Natur- und Umweltexperten und liebe Politiker ohne tieferen Kontakt in den ländlichen Raum,
jeder, der mehr Wildnis und unberührte Natur in unserer ländlichen Kulturlandschaft fordert, greift immer auch in die Nutzungsrechte der dort lebenden Bevölkerung ein und bedroht deren Existenz. Ein Wald , den man sich selbst überlassen will, um mehr natürliche wachsende Waldflächen zu bekommen (Nationalpark), greift in das Eigentumsrecht der dort wirtschaftenden Waldbauern ein.
Wer weniger Dünger und Spritzmittel fordert, greift in die Nutzungsrechte der landwirtschaftlichen Flächen ein und reduziert die Erlöse der landwirtschaftlichen Betriebe.
Wer für den Wolf bedingungslos überall eine Existenzberechtigung fordert, der greift massiv in die Nutzung der Flächen in der Weidewirtschaft ein.
Die Menschen, die auf dem Land arbeiten, fühlen ich von der kompromisslosen Forderung nach der Wiederansiedlung des Wolfes massiv in ihrer Existenz bedroht.
Viele verarbeitende Betriebe verlassen zur Zeit wegen hoher Lohn- und Energiekosten Deutschland (Deindustrialisierung). Die damit verbundenen sozialen Verwerfungen sind bis heute nicht absehbar. Die Landbevölkerung aber ist bedingungslos an die Nutzung ihres Grund und Bodens gebunden. Ein Abwandern in das billigere Ausland kommt für sie nicht in Frage.
Die Nachhaltigkeit ist ein hochkomplexes Spannungsfeld mit einer ökologischen, ökonomischen und einer sozialen Komponente. Wer auch nur eine Komponente vernachlässigt oder völlig unbeachtet lässt, wird dem Begriff der Nachhaltigkeit nicht gerecht. Wer diese Spannungsfeld nicht erkennt und bei der Wolfsproblematik unberücksichtigt lässt, spielt mit den Existenzen der Menschen auf dem Land. Hier liegt der Grund für das oft aggressive Verhalten der Landbevölkerung gegenüber den naturverklärten Wolfsbefürwortern aus der Stadt.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
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Ein zweifelsfrei verfassungswidriges Waffengesetz und die Tatenlosigkeit der Jagd- und Waffenverbände
geschrieben von Stefan Fügner
Seit Jahren arbeiten Waffenbehörden und Juristen mit einem völlig unbrauchbaren und seinen Zweck völlig verfehlten Waffengesetz ohne dass sich etwas ändert. Doch die Tatenlosigkeit der Akteure hat seinen Grund
Das Waffengesetz und die Behördenwillkür
Seit Jahren müssen sich Jäger und Sportschützen mit einem Waffengesetz herumärgern, das nicht nur über die Jahre verschärft wurde, sondern das auch durch rechtsunbestimmte Begriffe für die Behörden immer vielseitiger auslegbar geworden ist. Dadurch häufen sich mit jeder Verschärfung für die Jäger und Sportschützen nicht nur die Behördenwillkür, sondern auch der allerorten beklagte Bürokratenschwachsinn.
Die Verfassungswidrigkeit des Waffengesetzes
Man braucht kein Verfassungsrechtler zu sein, um zu erkennen, dass dieses Gesetz und seine im fast jährlichen Turnus eingeläuteten Verschärfungen in mehreren Bereichen massiv verfassungswidrig sind. Es sind vor allem die grottenschlechten handwerklichen Fehlleistungen der Politiker, welche durch mangelhafte Ausformulierungen des Gesetzes sowie dessen ständigen Verschärfungen, Behördenterror und -willkür Tor und Tür öffnen. Genau vor dieser Behördenwillkür und den handwerklichen Fehlern der Gesetzgeber soll das Verfassungsgericht den Bürger schützen. Allein das ist seine Aufgabe. Doch diese Klage unterbleibt.
Die faktische Aussichtslosigkeit des Rechtsweges
Den Behörden wurden mit jeder Verschärfung immer mehr Kompetenzen und Rechte zugesprochen, wie man sie eigentlich nur aus totalitären Staatssystemen kennt und hier auch nur, wenn dort Gesetze erlassen wurden, um gegen potentielle Staatsfeinde vorzugehen. Erkennbar wird dies ganz deutlich beim rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit. Ob jemand unzuverlässig ist oder eben nicht entscheidet in der Regel noch nicht einmal ein Richter, sondern dieser nur, wenn ihm ein Gutachten eines vereidigten Psychologen vorliegt und dieses Gutachten die vermutete Unzuverlässigkeit bestätigt.
Nicht so bei unserem Waffengesetz!
Hier übernimmt die Begutachtung, ob der Waffenbesitzer unzuverlässig ist oder nicht, der Verwaltungsangestellte gleich mit. Beim Waffengesetz reicht die nichtakademische Ausbildung zum Verwaltungsangestellten aus, um einen examinierten Gutachter zu ersetzen.!!!
Gesetzestexte, die Behördenmitarbeitern derartige Sonderrechte erteilen, kennen Historiker nur aus totalitären Staatssystemen. Widersprüche gegen das Ergebnis der behördlichen Begutachtung und Einstufung der Unzuverlässigkeit haben natürlich keine aufschiebende Wirkung und können nur nach einem erfolgreichen Klageverfahren rückgängig gemacht werden. Aber auch hier hat die Politik dem Bürger dem Streben nach Gerechtigkeit einen Riegel vorgeschoben.
Vorsätzlich wurde von der Politik über viele Jahre ein Personalmangel an den Verwaltungsgerichten durch Nichtbesetzung von Richterstellen herbeigeführt. Der Staat spart sich somit viele Richtergehälter und schützt zudem die von der Gesetzesflut völlig überforderte Bürokratie vor klagenden Bürgern. Jahrelanges Warten auf einen Prozesstermin erstickt jede Hoffnung des ehemaligen Waffenbesitzers, sich gegen den Behördenterror zu wehren und Gerechtigkeit zu erlangen.
Eine langsame, aber kontinuierliche Zerstörung der Jagdkultur und des Sportschützenwesens nimmt seinen Lauf. Am Ende aber will es keiner gewesen sein
Die Strategie der Politik „Divide et impera“
Wikipedia schreibt: „Divide et impera“, lateinisch: “Teile und herrsche“ ist eine Redewendung. Sie empfiehlt, eine zu besiegende oder zu beherrschende Gruppe in Untergruppen aufzuspalten, welche einander widerstrebenden Interessen verfolgen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Teilgruppen sich gegeneinander wenden, statt sich als Gruppe vereint gegen den gemeinsamen Feind zu stellen. „
Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen ist es bei der Jagd nicht anders. Jagd- Waffen- und Schützenverbände sind über Jahrzehnte mit den Parteien und Verbände eng verfilzt. Verbandsfunktionäre sind in der Regel Parteimitglieder, umgekehrt sind Politiker oft in mehreren Verbänden, Gewerkschaften und Vereinen Mitglied und dort aktiv.
Sehr gut können sich Jäger diese Verfilzung am Beispiel des Bayerischen Jagdverbandes mit ihrem Chef, Herrn Weidenbusch und der CSU unter Herrn Ministerpräsident Söder ansehen, wenn Politik und Verband kooperieren. Herr Weidenbusch ist ein enger Vertrauter des Ministerpräsidenten, und als CSU Mitglied ein Duzfreund aus alten Parteizeiten. Als Handlanger des Herrn Ministerpräsidenten ist er nun Präsident des Jagdverbandes und macht immer das, was er schon immer machte. Er macht das, was der Ministerpräsident sich wünscht. Eine heillos zerstrittene Jägerschaft muss dem Treiben tatenlos zusehen. Dem Ministerpräsidenten kann´s nur Recht sein, gilt für ihn doch der gleiche Grundsatz wie er auch schon bei den Herrschenden im alten Rom galt: „Divide et impera“
Das Waffengesetz als Sargnagel der deutschen Jagdkultur
Ich selbst, als Hobbyhistoriker, halte dieses Waffengesetz und seine vielen Verschärfungen für den größten Schwachsinn in der Geschichte der deutschen Gesetzgebung. Neben zahlreichen handwerklichen Fehlern wurde wissentlich ein Gesetzgebungswerk geschaffen, das dem Behördenterror gegen Jäger und Sportschützen Tor und Tür geöffnet hat. Dies war wohl auch so gewollt, waren doch den Politikern die waffenbesitzenden Bürger schon immer ein Dorn im Auge. Alle Politiker aus den etablierten Parteien wissen um den Schwachsinn, den sie hier abgeliefert und dem sie mehrheitlich zugestimmt haben. Allein es fehlt ihnen der Mut und die Größe, es zuzugeben.
Die in den Jagd- und Waffenverbänden sitzenden, der Politik nahestehenden Funktionäre sorgen nun dafür, dass durch Zwietracht und Zerstrittenheit keine gemeinsame Linie gefunden werden kann. Zudem erzieht die Angst, durch ein völlig willkürlich auslegbares Waffengesetz selbst Waffe und Jagdschein zu verlieren, die Akteure zum Duckmäusertum und zur Angepasstheit.
Wir verlieren mal wieder einen Teil unserer bürgerlichen Freiheit und das Ende unserer Jahrhunderte alten Jagdkultur wird das Ergebnis sein.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
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Das Jägerevent in Reifferscheid in der Hocheifel
geschrieben von Stefan FügnerEin von der Jagdhundeschule Anja Schmitz organisiertes Jägerevent fand am Sonntag, 17.08.2025 auf dem Gelände des Ziergartens des Gartenbaubetriebes Walter Schmitz bei herrlichem Spätsommerwetter statt und viele kamen.
Die gemeinnützige Veranstaltung wurde zu Gunsten der Kitzrettung/Suchhunde Adenau und der Wildtierrettung Eifel durchgeführt. Insgesamt wurde durch Einnahmen und Spenden ein Betrag in Höhe von 500 € gesammelt.
Das Programm begann mit dem Auftritt einer Gruppe von über 20 Jagdhornbläsern, deren Hornmeister mit einem Gedicht die vorgetragenen Signale ankündigte. Ein Highlight im Anschluss war das Grußwort von Horst Gies, MdL, der unter anderem die gute Ausbildung und das Wissen über Natur der Jägerinnen und Jäger lobte.

Danach wurden durch Bernd Sommerhäuser, 1. Vorsitzender des Jagdgebrauchshundevereins der Siegkreisjäger, die Jagdhunderassen vorgestellt. Insgesamt 37 Jagdhunde, die mit ihren Führern das Jägerevent besuchten, wurden vorgestellt und ihre Funktion bei der aktiven Jagd erklärt. Es zeigt, dass der Jagdhund im Mittelpunkt des Jägerevents stand.

Die Veranstalterin Anja Schmitz, Jagdhundeschule Schmitz, nutzte das Jägerevent, um ihre Jagdhundeschule vorzustellen. Mit einer Gruppe von 16 Jagdhunden aus ihrer aktuellen Ausbildungsgruppe führte sie verschiedene Teile der Jagdhundeausbildung vor.
Der Schweißhundeführer Patrick Terstegen simulierte die Wildtierrettung mit einer Drohne. Der Einsatz der Drohne zur Kitzrettung wurde auf dem Gelände vorgestellt und auch der Einsatz der Drohne bei der Nachsuche wurde den interessierten Jägern erklärt. Zusätzlich informierte die Suchhundegruppe Adenau an ihrem Stand die Besucher über ihre Einsätze und die Erfahrungen der letzten Jahre..
Abgerundet wurde dieses Programm mit Ausstellern rund um das Thema Jagd.
Auch der Gartenfreund kam auf seine Kosten: Walter Schmitz veranstaltete Führungen durch seinen über viele Jahre in Eigenleistung gestaltete Ziergarten. Bruchsteinmauern, Sitzecken, verschiedenste Pflasterungen auf verschiedenen Terrassen ließen den Besucher des Jägerevents immer wieder etwas Neues auf dem Gelände entdecken.
Die Jagdhundeschule Schmitz hatte vielen Helfern mit Kuchen, Wildbratwürsten und Getränken die komplette gastronomische Versorgung übernommen. Unterstützt wurden sie von Sammys Foodtruck, der köstliche Burger mit selbstgemachter Sauce anbot.

Als Organisator des Jägerevents bin ich sowohl mit der Besucherzahl, als auch mit dem Ablauf des Jägerevents sehr zufrieden. Aber auch die Besucher traten erkennbar zufrieden mit dem Besuch im kleinen Eifeldorf Reifferschied ihre Heimreise an.
Jagdhundeschule Anja Schmitz
Gartenstraße 34
53520 Reifferscheid
Mobil:0171 9983081
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www.hundeschule-anja-schmitz.de

Abschaffung der traditionellen Jagd durch die Hintertür? Oder: Was ist das Ziel der erneuten Verschärfung des Waffenrechts?
geschrieben von Stefan FügnerAufruf an alle Jägerinnen und Jäger: Sucht den Kontakt vor dem 1.4. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Waffenbörde vor Ort!
Die vorgeschriebene erweiterte Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist mit enormem zusätzlichem Aufwand für unsere zuständige Behörden verbunden.
Anfrage an mindestens 6 Behörden (teilweise bereits automatisiert; BKA, Verfassungsschutz, Zoll, Bundespolizei, Landespolizei, Waffenbehörde) und eigenen Recherche und Bewertung.
Bei Quick and Dirty: 0,5 h bei 4 Behördenanfragen, bei gewissenhafter Betrachtung sicher >2 h. Anschließend Sichtung, Bewertung, Entscheidung 2h. Seit Magdeburg wissen wir, dass das nicht so einfach ist.
Bei ca. 450.000 Jägern, die alle 3 Jahre den Jagdschein zum 01.04 verlängert haben möchten 150.000 Vorgänge jährlich a 4h, ergibt das 600.000 h die in 3 Monaten zusätzlich zu erledigen sind, ergibt 1450 Beamte. (600.000h /60 Tage/7h je Tag)
Mindestens 1.450 zusätzliche Beamte als Untergrenze, bei wirklich gewissenhafter Bearbeitung das 2 bis 3 Fache an personellen Ressourcen. Es ist völlig utopisch, das alles umzusetzen.
Jedem mit den Vorgängen vertrauten Entscheidungsträgern zu diesem Gesetz muss das klar gewesen sein! (auch den beim Gesetzgebungsverfahren beteiligten Jagdfunktionären!)
Und somit muss auch jedem klar sein, dass dieser Teil des Gesetzes nicht inhaltlich wirklich korrekt umgesetzt werden kann und auch substanziell keinen Beitrag zur Sicherheit liefert. (Nur operative Hektik)
Was ist also das Ziel dieses Gesetzes?
Weitere maximaler Verunsicherung bei allen an der Jagd beteiligten, damit wir aufgeben und die Jagd an den Nagel hängen? Dieser Eindruck drängt sich mir auf. Denn zu mehr Sicherheit für uns als Bürger trägt dieses Gesetz bestimmt nicht bei. Und Fragen durch das neue Gesetz entstehen.
Was geschieht, wenn ich zum 01.04 meinen Jagschein nicht verlängert bekommen habe?
1. Ich darf nicht mehr Jagen?
2. Verliere ich meinen Begehungsschein?
3. Ich bin nicht mehr pachtfähig. Was passiert mit meiner Jagd?
4.Wer holt das Wild von der Straße oder erlöst es von den Qualen?
5. Was mache ich als Jagdaufseher ohne gültigen Jagdschein?
6. Werde ich als Berufsjäger ohne Jagschein gekündigt?
7. Darf ich meinen Hund noch jagdlich führen/ausbilden?
8. Ich darf weder Munition noch Waffen besitzen!
9. Wenn ich ohne gültigen Jagdschein trotzdem noch Munition und Waffen besitze, begehe ich dann eine Straftat, bin unzuverlässig und verliere dauerhaft meinen Jagdschein?
Lassen wir uns nicht verunsichern und suchen mit den Mitarbeitern der Waffenbörde vor Ort einen konstruktiven Weg, um diese Fragen zu beantworten.
Waidmannsheil
Euer
Stefan Fügner
Pressemitteilung des Vereinigung der Jäger des Saarlandes K.d.ö.R. zur jagdlichen Nutzung von Nachtzieltechnik und Infrarotstahler
geschrieben von Stefan FügnerLieber Jägerinnen und Jäger,
unser Fachmann für Waffenrecht, Herr Eberhard Becker, möchte Sie wie folgt informieren:
Nachtzieltechnik / Infrarotstrahler
In einer aktuellen Zeitschrift des bayerischen Jagdverbandes werden waffenrechtliche Bewertungen hinsichtlich der jagdlichen Nutzung von Nachtzieltechnik und Infrarotstrahler vorgenommen. Es wird die These vertreten, dass der Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen waffenrechtlich auch dann erlaubt sei, wenn diese Geräte technisch bedingt eine künstliche Lichtquelle (z. B. Infrarotstrahler) verwenden.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt des BKA zum Einsatz von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen durch die Jäger für die bayerische Vollzugslage nicht maßgeblich ist. Die bundesweite Rechtsauffassung zum ergänzenden Einsatz von Infrarotstrahlern zu den Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten sieht jedoch anders aus. Sowohl das Merkblatt des BKA zum Einsatz der Nachtzieltechnik für Jäger, als auch die Bewertung des „Forum Waffenrecht“ (heute: BZL) gehen davon aus, dass die freigegebenen Nachtzielgeräte in Verbindung mit Schusswaffen über keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels, wie z. B. Infrarot-Aufheller, Lampen etc., verfügen dürfen. Weder in einschlägigen Waffenrechtskommentaren noch in den zurückliegenden Bundestagsdrucksachen zur Waffenrechtsänderung lässt sich die bayerische Auffassung nachvollziehen. Die Nutzungsfreigabe für die Jäger bezieht sich nach § 40 WaffG nur auf Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 der Anlage 2 des Waffengesetzes, somit nur auf die Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre).
Nicht erfasst werden hier Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (Licht sichtbar oder unsichtbar), wozu auch der Infrarotstrahler gehört, die aber in Nummer. 1.2.4.1 geregelt sind. Im Übrigen wäre die vorgesehene Anpassung im Waffenrecht und BJG (Entwurf vom 20.01.2021), auch Infrarotstrahler zusätzlich freigeben zu wollen, total überflüssig, wenn man der bayerischen Auffassung jetzt schon folgen würde. Von einer Orientierung an der bayerischen Auslegung kann deswegen nur abgeraten werden.
Man würde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren.
Eberhard Becker Juli 2024
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil! I
m Auftrag (Johannes Schorr) Geschäftsführer
Jägerheim - Lachwald 5
66793 Saarwellingen
www.saarjaeger.de
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06838-8647880
06838-86478844
Der Legalwaffenbesitzer, der schläft, ist unzuverlässig!
geschrieben von Stefan Fügner
Dies ist zusammenfassend das Ergebnis des OVG Urteils von Münster zum Thema Aufbewahrung von Waffenschrankschlüssel durch Legalwaffenbesitzer.
Seit dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ist es bemerkenswert ruhig um das Waffengesetz. Doch der Schein trügt, die Schikanen gegen Legalwaffenbesitzer werden weitergehen.
Mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit im Vollzug des Waffengesetzes ist der Gängelung des Bürgers durch Behördenmitarbeiter Tor und Tür geöffnet
Aufgabe der Parlamente beim Verabschieden von Gesetzen (Legislative) in einem funktionierenden Rechtsstaat ist es, Gesetze vor ihrer Verabschiedung möglichst klar und eindeutig auszuformulieren. Der Bürger soll verstehen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezwecken will. Vor allem aber sollen Gerichte möglichst eindeutige und gleichlautende Urteile fällen können.
Verlässt der Gesetzgeber aber diesen Grundsatz der Klarheit und baut in den Gesetzestext beliebig interpretierbare Begriffe ein oder schlimmer noch, gibt rechtsunbestimmten Begriffen die Bedeutung von Rechtsverbindlichkeit, verlässt der Gesetzgeber, wenn er diesen Fehler nicht korrigiert, zweifelsfrei die Rechtsstaatlichkeit. Dies ist beim Begriff der Unzuverlässigkeit im Waffenrecht eindeutig der Fall.
Unzuverlässigkeit -ein Begriff aus der Psychologie
Der Begriff Unzuverlässigkeit gehört in den Bereich der Psychologie und Psychoanalyse und darf bestenfalls in einem psychologischen Gutachten bei Gericht verwendet werden.
Weder ein Verwaltungangestellter einer Waffenbehörde noch der Richter eines Verwaltungsgerichts besitzt die Profession, über die Zuverlässigkeit/Unzuverlässigkeit eines Bürgers zu entscheiden. Verwaltungsangestellte oder Juristen, der beim Vollzug des Waffengesetzes mit der Begriff der Unzuverlässigkeit Entscheidungen fällen, maßen sich hier psychologische Fähigkeiten an, die sie schlichtweg nicht besitzen!
Warum arbeitet der Gesetzgeber beim Vollzug des Waffengesetzes mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit?
Nun erfährt der erfahrene Jurist bei obiger Ausführung zum Begriff der Rechtsunbestimmtheit in Gesetzestexten nicht wirklich etwas Neues.
Jeder Rechtshistoriker weiß aber, dass es insbesondere Staaten mit einer eher wagen Vorstellung eines funktionierenden Rechtsstaats sind, die gerne schwammige Begriffe in die Gesetze einbauen, um eine maximale Verunsicherung bei Bürgern, Rechtsbeiständen und Richtern zu erzeugen. Diese Unsicherheit erzeugt dann eine fortwährende , vor allem aber gewollte Angst beim Bürger, weil das Fehlverhalten, das man ja vermeiden will, nicht konkret im Vorfeld erkennbar und vorhersehbar ist. Diese fortwährende Angst vor Fehlern aber macht den Bürger zum verunsicheren, aber gewollten Untertan, genau so wie ihn der Obrigkeitsstaat will. Dem in ständiger Angst gehaltene Legalwaffenbesitzer, der nie weiß, ob er etwas falsch gemacht hat, soll der Besitz von Waffen verleidet werden und somit den Privatwaffenbesitz langfristig beenden.
Das Urteil vom OVG Münster ist nur ein Meilenstein auf dem Weg zur Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer
Wer glaubt, dass mit dem Kauf eines Waffenschrankes mit Zahlenschloss alle Unsicherheiten bei der Aufbewahrung von Waffen seit dem OVG Urteil ausgeräumt wurden, der irrt gewaltig. Die nächsten Gängelungen der Legalwaffenbesitzer sind nur eine Frage der Zeit, denn auch der PIN Code eines Waffenschrankes muss irgendwo aufbewahrt werden und wenn dabei Unbefugte in den Besitz des Kodes kommen und die Waffenbehörde erfährt davon, steht der nächste mehrjährige Prozess vor den Verwaltungsgerichten mit vielen Tausend Euro Kosten bevor.
Doch die Behörden haben noch viele andere Folterinstrumente für den Bürger mit Waffen auf ihrer Liste, von denen der Legalwaffenbesitzer noch gar nichts weiß. Wie entscheidet eigentlich eine Waffenbehörde, wenn sie Kenntnis davon bekommt, dass der Legalwaffenbesitzer das seit einigen Tagen völlig legale Cannabis konsumiert?
Die Frage, ob legaler Cannabisbesitz und Waffenbesitz aus Sicht der Waffenbehörden vereinbar ist oder nicht, wird irgendwann vor einem obersten Verwaltungsgericht geklärt werden müssen. Solange aber kein eindeutiges Urteil vorliegt, wird diese Entscheidung jede einzelne Waffenbehörde völlig willkürlich selbst entscheiden und die Waffenbesitzkarte einziehen oder auch nicht.
Diese Liste der Folterinstrumente der bürgerlichen Gängelung durch Waffenbehörden lässt sich unendlich fortsetzen.
Zur Zeit läuft ein Prozess, in dem der Behördenmitarbeiter einer Waffenbehörde vom häufigen Alkohlkonsum eines Legalwaffenbesitzers erfuhr und vorsorglich erst einmal die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein einzog. Nur das beherzte Vorgehen durch ein Eilverfahren seines Anwalts setzte den Beschluss außer Vollzug. Die Behörde hatte keinerlei Beweis für den hohen Alkohlkonsums des Waffenbesitzers, der Entzug der Erlaubnis erfolgte ausschließlich willkürlich auf Mutmaßungen des Behördenmitarbeiters. Allerdings hat das Eilverfahren nur eine aufschiebende Wirkung. Der Prozess, in dem es um den Fortbestand einer Waffenerlaubnis eines trinkfreudigen Jägers geht, steht noch bevor.
Es gilt hier weiterhin daraufhin zu weisen, dass fast der gesamte Waffenentzug in Deutschland auf Basis der behördlichen Beurteilung der Unzuverlässigkeit erfolgt. Nur im ganz selten Fall liegt beim Legalwaffenbesitzer eine Straftat vor, bzw. wird gegen ihn strafrechtlich ermittelt. Es ist fast immer die Unzuverlässigkeit, die von der Behörde ins Feld geführt wird und zum Entzug der waffenrechtliche Erlaubnis führt. Zwar kann gegen den Beschluss der Waffenbehörde Widerspuch eingelegt werden, aufschiebende Wirkung hat er keine.
Auf jeden Fall aber steht der Entzug der Waffenerlaubnis, ein jahrelanger kostenintensiver Prozess (mehrere 1.000 Euro) vor völlig überlasteten Verwaltungsgerichten (4 - 6 Jahre) an, den die meisten Jäger gar nicht erst aufnehmen und im Vorfeld resignieren.
Das Schweigen der Verbände
Ist in Deutschland ein neues Gesetz in Planung, werden alle Verbände, deren Mitglieder mit dem neuen Gesetz zu tun haben werden, angehört.
Dies war sicherlich auch bei den letzten Waffenrechtsverschärfungen der Fall. Und natürlich saßen die Verbandsfunktionäre der Legalwaffenbesitzer mit am Tisch, als man im Gesetz diese Behördenallmacht an die Waffenbehörden übergab. Man will den Funktionären zu Gute halten, dass man damals hoffte, dass alles nicht so schlimm wird, wie es Waffenrechtsexperten prophezeiten.
Dieser erste Fehler wäre ja noch verzeihbar, dass man aber nun in den Verbandsspitzen ernsthaft glaubt, man könne auch diese skandalöse Tyrannei von Legalwaffenbesitzern durch die Waffenbehörden nach dem „Drei-Affen-Prinzip“aussitzen, zeigt mal wieder, wie weit die Verbandsfunktionäre von der Realität entfernt sind. Auch soll man den Mitgliedern nicht erzählen, man wüßte nicht, was da zur Zeit in den Waffenbehörden und bei den Legalwaffenbesitzern ablauft!
Eines alleine ist klar: Solange das Gesetz nicht geändert wird, hält die Tyrannei einzelner Mitarbeiter von Waffenbehörden gegen Legalwaffenbesitzer an!
Im ersten Schritt müssen kompetente, im Verbandswesen versierte Funktionäre eingesetzt werden, um zu retten, was noch zu retten ist. Es geht beim Vollzug des Waffengesetzes schon lange nicht mehr um die Sicherheit der Bürger , sondern alleine um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und den Fortbestands des Rechts des Bürgers auf privaten Waffenbesitz.
Ohne ein beherztes Eingreifen der Verbände der Legalwaffenbesitzer in den momentanen Vollzug des Waffenbesetzes im Bereich der Unzuverlässigkeit wird es früher oder später keinen Legalwaffenbesitz des Bürgers mehr geben. Kein Bürger ist bereit, sich einem Behördenterror auszusetzen, nur um zur Jagd gehen zu können. Die vollständige Entwaffnung der Bürger durch den Legalwaffenbesitzer selbst wäre dann die Folge. Wenn wir aber irgendwann keine Legalwaffenbesitzer mehr haben, die sich von Behörden gängeln lassen, brauchen wir aber auch keine Verbände mehr, die die Interessen der Legalwaffenbesitzer vertreten.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
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Jägerboom in der Kritik: Wo sollen all die jungen Jäger nur hin? Kommentar des Vorsitzenden des Jagdverein Lehrprinz e.V.
geschrieben von Stefan FügnerDer Vorsitzende des Jagdverein Lehrprinz e.V., Stefan Fügner, nimmt Stellung zum Artikel von Klaus Dammann-Tamke "Jägerboom in der Kritik: Wo sollen all die jungen Jäger nur hin?
Zunächst einmal sollten alle Jäger froh sein, dass ein Jagdfunktionär das Thema Jungjägerschwemme und -ausbildung überhaupt anspricht. Dieses Thema der praktischen Jungjägerausbildung nach der Jägerprüfung rückt erst jetzt durch die sprunghaft angestiegenen Jungjägerzahlen in den Mittelpunkt der Diskussion, obwohl die Problematik fehlender praktischer Ausbildung schon seit vielen Jahren existiert und von den Verbänden in der Regel vollständig ignoriert wird.
Als Vorsitzender des Jagdverein Lehrprinz e.V., der nun seit 15 Jahren Jungjäger in der praktischen Jagd ausbildet, möchte ich zu dem Artikel des Herrn Klaus Dammann-Tamke und zu den Kommentaren zu diesem Artikel in den verschiedenen sozialen Medien Stellung nehmen.
Das soziale Milieu der Jungjäger heute
Die genauere Untersuchung der Herkunft der Jungjäger, die den Boom der letzten Jahre auslösen zeigt, dass fast alle Jungjäger, die den Zuwachs ausmachen, häufig keinerlei familiären Hintergrund zur Jagd haben. Nur wenige Jungjäger können auf eine Verwandtschaft mit Jagdmöglichkeit zurückgreifen, was die Problematik der fehlenden praktischen Ausbildung massiv verstärkt. Das Problem ist also nicht neu, es wird nur durch den Zuwachs massiv verschärft. Zudem kommen viele Jungjäger heute auch verstärkt aus dem städtischen Milieu weil es sie raus in die Natur zieht. Ein lokales Netzwerk, das es ihnen ermöglichen könnte regional jagdlich Fuß zu fassen, fehlt ihnen gänzlich. Bereits vor 10 Jahren, am 21.10.2013 hatte ich auf diese sehr unterschiedlichen Milieus (jagdlich/gesamtgesellschaftlich) in dem Artikel Jagd- und Naturschutzverbände- Eine gesellschaftliche Milieustudie hingewiesen, der auch in der drauffolgenden Woche in der Printausgabe des Jagdmagazins Pirsch veröffentlicht wurde.

Die praktische Jungjägerausbildung und die Jägerschaften
Fast die gesamte praktische Jungjägerausbildung nach bestandener Jägerprüfung wird durch ein verwandtschaftliches Netzwerk aus Eltern, Onkeln, Opas und anderen Verwandten und Freunden erbracht. Hier kann der Jungjäger auf der Basis der verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verbundenheit das Waidwerk in deren Revieren erlernen.
Die praktische Jungjägerausbildung nach der Jägerprüfung folgt eben nicht, wie oft an Jägerstammtischen erzählt, durch Mitglieder der Jägerschaften. Dort werden beitragszahlende Mitglieder und ehrenamtliche Helfer gesucht, eine strukturierte praktische, vor allem professionelle Ausbildung zum erfahrenen Jäger bietet meines Wissens bis heute keine Jägerschaft an. Gerne lasse ich mich diesbezüglich mit Freude eines besseren belehren... Alle Jungjäger, die wir über den Jagdverein Lehrprinz in der Vergangenheit ausgebildet haben, berichteten uns von ihren erfolglosen Versuchen, über Hegeringe oder Jägerschaften den Einstieg ins aktive Jagen zu schaffen. Wenn sich dort eine Möglichkeit ergibt, so steht diese nur regional verwurzelten Jungjägern offen, der Jungjäger ohne regionale Kontakte geht leer aus.
Aus meiner Sicht fehlt es hier den Jägerschaften einerseits am wirkliche Willen, routinierte Jäger auszubilden und vor allem aber fehlt es an den Möglichkeiten der praktischen Ausbildung, weil geeignete Reviere fehlen. Die regelmäßige Teilnahme an Hegeringstammtischen und Mitgliederversammlungen ohne konkrete Jagdmöglichkeiten mit endlosen Diskussionen um Hege und Weidgerechtigkeit ohne praktische Jagdausbildung erhöht den Frust. Die Jungjäger wenden sich irgendwann von den Jägerschaften ab und suchen ihr Heil außerhalb der Jagdverbände.
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Diskussion um den Wolf: Die Landmenschen mit einem hohen Anteil an Wolfsgegnern haben eine andere Einstellung zu Besitz und Eigentum als der Städter
geschrieben von Stefan Fügner
Foto: Wikipedia
Die unversöhnlichen Positionen zwischen Wolfsbefürwortern und Wolfsgegnern haben ihre Ursachen nicht nur in der Naturentfremdung der Städter. Auf dem Land hat sich eine weitestgehend verantwortungsvolle Einstellung zu Besitz und Eigentum erhalten, die in der Stadt weitestgehend verschwunden ist.
Seit 14 Jahren lebe ich nun auf dem Land und seit einigen Jahren lebe ich in einer Gegend, die einen „Abgeschiedenheitsrekord“ in Deutschland hält: Egal, in welche Richtung ich fahre, es sind deutlich über 60 Kilometer bis zur nächsten Autobahnauffahrt. Mehr Landleben geht nicht!
Und natürlich ist hier der Wolf allgegenwärtig. Wenn der letzte Spaziergang am späten Abend mit den Hunden durchs Dorf gemacht wird, kommen sie an die Leine. Nicht wegen des Wolfes, aber das Damwild verbringt die Nächte am liebten im Dorf, weil es dort (noch) vor den Wolfsrudeln, die es hier gleich mehrfach gibt, sicher ist und hier des Nachts einige Stunden in Ruhe äsen kann.
War ich vor einiger Zeit noch der Meinung, dass es vor allem die Naturentfremdung der Städter ist, die für das Propagieren des uneingeschränkten Schutzes der Wölfe ursächlich verantwortlich ist, bin ich seit einiger Zeit ganz anderer Meinung.
Regelmäßig besuche ich meine Mutter in ihrem Altersruhesitz in Potsdam. Fährt man von dort nur einige Haltestellen Richtung Berlin, wird einem die Verwahrlosung unserer Großstädte offensichtlich. Die fortschreitende Verschmutzung der öffentlichen Flächen ist allgegenwärtig. Vor allem die aus Sicht eines Provinzbürgers völlige Gleichgültigkeit der Städter an diesen Zuständen und der damit einhergehende dynamische Verfall der urbanen Flächen hat eine beängstigende Dynamik erreicht!
Da werden die Gleiskörper des ÖPNV Schienenverkehrs als öffentliche Urinale benutzt, was das Nutzen der U Bahn wegen der damit verbundenen Gerüche oft unerträglich macht.
Parkanlagen und öffentliche Plätze sind übersät von Unrat und Abfällen aller Art. Selbst der fast tägliche Einsatz der Stadtreinigung kann der Vermüllung nicht entgegenwirken. Und natürlich Graffiti allerorten. Kaum eine Hausfassade oder ein öffentliches Gebäude, das nicht mit Farbe verschmiert ist. Das Entfernen hat man erkennbar schon vor vielen Jahren aufgegeben.
Diese fortwährende , aber kontinuierliche Verwahrlosung unserer Städte wird wohl nur demjenigen bewusst, der in unregelmäßigen Abständen aus der abgelegenen Provinz in die Großstadt fährt. Der in der Stadt wohnende Bürger hat sich erkennbar weitestgehend der Verantwortung für Eigentum, egal ob privat oder öffentlich, entzogen. Der Zerstörung von Eigentum schaut er tatenlos zu und ist durch den erkennbar weit fortgeschrittenen Verfall des öffentlichen Eigentum völlig abgestumpft. Die Pflege und Erhaltung des Eigentums spielt erkennbar beim Städter , wenn überhaupt, nur noch eine untergeordnete Rolle.
Dieser moderne Städter der heutigen Zeit hat erkennbar jeden Bezug zu Besitz und Eigentum verloren.
Doch was hat diese fortgeschrittene Verwahrlosung von öffentlichem Eigentum in den Städten mit der unversöhnlichen Wolfsdiskussion zu tun?
Auffällig ist in der Diskussion um die Wiederansiedlung des Wolfes die völlige Gleichgültigkeit der Wolfsbefürworter gegenüber den Schäden am Eigentum der Landbevölkerung, die der Wolf anrichtet. Die Weidetiere sind Eigentum eines Weidetierhalters. Die Koppel, die mit einem meterhohen Zaun eingefasst werden soll, ist seit Jahrhunderten Eigentum der Nachfahren eines Bauern aus dem Dorf, der sie entweder verpachtet oder selbt nutzt. Um Schäden am Eigentum zu verhindern, fordert der Wolfsbefürworter den Geschädigten auf, gefälligst Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Übergriffe zu verhindern. Hat er selber kein Geld, so soll doch gefälligst der Staat mit Beihilfen dem Weidetierhalter unter die Arme greifen. Allerdings mit entsprechend aufwendig zu stellenden Anträgen bei irgend einer überforderten Behörde.
Der Stadtbürger, der den Verfall unseres Eigentums in der Stadt weitestgehend tatenlos zusieht, versteht den Landbewohner mit seinem eigenen Resthof oder des selbst genutzen Eigenheims überhaupt nicht, weil er in der Regel nie selbst Eigentum besaß und er somit auch nicht die Sorge um das selbstgenutzte Eigentum kennt.
Auf dem Land wohnen noch große Teile der Bevölkerung im selbstgenutzten Eigenheim. Zudem hat man sich durch Kleinvieh einen kleinen Nebenverdienst geschaffen oder man hat zumindest teilweise den Status des Selbstversorgers erreicht. Kleine Restflächen, die aus der Nutzung durch landwirtschaftliche Großbetriebe fallen, werden dazu genutzt, Weidetierhaltung im kleinen Rahmen zu betreiben.
Das alles ist sehr eng mit der verantwortlichen Nutzung von Besitz und Eigentum verbunden, was der urbane Mensch in dieser Form nicht (mehr) kennt.
Der umsorgende Staat hat sich, ganz im Gegenteil zur Stadt, auf dem Land weitestgehend zurückgezogen. Über Jahrzehnte hat man die Landbevölkerung mit den vielen strukturellen Veränderungen alleine gelassen. Wer kein Auto hat, der muss sich selbst organisieren, einen ÖPNV gibt es nicht mehr. Wer zu wenig verdient, der kann sich durch Nebeneinkünfte als Weidetierhalter etwas dazuverdienen und die Dorfbewohner mit Produkten aus eigener Herstellung versorgen. Ohne diese Selbstorganisation der Bewohner in den Dörfern geht hier oft gar nichts mehr. Ein wichtiger Teil der Vorteile des Landlebens gegenüber dem Stadtleben ist die Selbstversorgung mit selbst erzeugten Lebenmitteln wie Obst, Gemüse, sowie Klein- und Weidevieh.
Für den Dorfmenschen ist die Selbstversorgung mit Vieh und selbst angebautem Obst und Gemüse eine echte Lebensalternative zum Leben in der Stadt und genau dieses Leben sieht die Landbevölkerung nun durch die Wiederansiedlung des Wolfes in Gefahr und das mit Recht!
Neben der schon fast naiv wirkenden Naturentfremdung vieler Städter ist aus meiner Sicht die Verständnislosigkeit vieler Wolfsbefürworter gegenüber den Landbewohnern, die sich in der Verantwortung beim Umgang mit den Flächen und dem Vieh sehen, der wesentliche Grund für die unüberwindbaren Gräben zwischen Befürwortern und Gegnern der Wolfsansiedlung. Dorfbewohner, die die Restflächen zur Weidetierhaltung für den Eigenbedarf nutzen, sehen sich durch den überzogenen Wolfsschutz massiv bedroht. Es ist der völlig andere, vor allem verantwortungsvolle Umgang mit Besitz und Eigentum, der beim Städter auf Unverständnis stößt.
Auch beim Punkt „Verantwortung für Besitz und Eigentum“ haben sich die Bürger in den Großstädten und auf dem Land sehr weit auseinandergelebt. Die Menschen auf dem Land wollen keine Flächen, die von den Bewohnern der Verwahrlosung preis gegeben werden. Die Wolfsbefürworter aus den Städten sind hier alles andere als ein gutes Beispiel.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
Mobil 0178 6141856
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Der Wildhändler BEWA-FOOD aus Mittelhessen stellt sich vor
geschrieben von Stefan Fügner
In Zusammenarbeit mit unserem Team sind wir seit mehreren Jahren engagiert im Ankauf von Wildfleisch tätig. Gerne möchten wir uns Ihnen vorstellen und von unserem Angebot überzeugen.
Unsere Leistungen:
Wildaufkauf & Wildabholung beim Jäger.
Wöchentlicher Einkauf von frischem Wildbret direkt aus den Kühlkammern der Jäger oder vom Streckenplatz.
—> Unser kompetentes Team bietet Jägern eine ganzjährige und zuverlässige Vermarktungsmöglichkeit für Schwarz-, Reh-, Rot-, Dam-, Sika-, und Muffelwild.
—> Professioneller Service und partnerschaftlicher Umgang zeichnen uns aus.
Gerne können Sie auch unsere Website unter http://www.bewa-food.de besuchen und sich für eine Wildabholung anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
BEWA-FOOD
Wildhandel
Mobil. 0177 512 10 78
Fax.06421/62095 56
http://www.bewa-food.de
Ein Zwischenbericht zur Kitzrettung in der Saison 2023 von der Wildtierrettung Bad Waldsee e. V.
geschrieben von Stefan FügnerDie schlimmste Saison bisher…so habe ich es monatelang vorhergesagt und gehofft, dass ich nicht Recht habe. Nun gut…
Aktuell sind es sage und schreibe 22 Kitze in der Aufzucht. Von Wildunfällen der Geiß über Kaiserschnitte nach Vermähen der Geiß bis hin zu Fehlern bei der Kitzrettung ist alles dabei. Die lieben Hundeopfer natürlich auch…
Während zwei Gruppen bereits in der neuen Station leben, ist der Rest noch in Quarantäne oder befindet sich in der Gruppenzusammenstellung, was durchaus einige Tage gehen kann.
Gestern vor einem Jahr eröffnete Kiara die Kitzsaison 2022 - und nun sind wir schon fast beim Aufnahmestopp und die schlimme Zeit kommt erst?
Ich habe dieses Jahr mit vielen gerechnet - durch die immer größer werdende Reichweite mit mehr Anrufen und folglich auch mehr Kitzen, mit schlaflosen Nächten und vielen Tierarztbesuchen. Aber die aktuelle Situation verlangt mir doch alles ab, um nicht aufzuhören, denn mit so viel Leid muss man erstmal umgehen können?
Hundeattacken, Mähunfälle, Verkehrsunfälle, verwaiste Kitze nach Unfällen der Geiß,… ich könnte die Liste jetzt nahezu unendlich fortführen. Wenn ihr auf die einzelnen Bilder geht, könnt ihr ein wenig über ein paar einzelne Schicksale erfahren.





