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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Reh-Hetzer beschlagnahmt

Ich bin Anne und lebe seit 2007 in Freiburg, dem Tor zum wunderbaren Schwarzwald.

Gebürtig stamme ich aus dem schönen Brandenburg.

Vor ca. 5 Jahren habe ich hobbymäßig mit dem Fotografieren begonnen und mich in dieser Zeit ständig professionell weitergebildet.

Anfangs habe ich mich der Landschaftsfotografie gewidmet.

Bis mich meine Freundin Caro gefragt hat ihren Hund, ein Deutsch-Drahthaar, Mentor zu fotografieren. Als ohnehin große Hundefreundin, habe ich sofort zugesagt. Nach diesem Shooting war ich augenblicklich von dem Gespann aus Jäger:in und Jagdhund fasziniert.

Danach entstand mein Wunsch durch schöne aber auch authentische Fotos, in natürlicher Umgebung, das Thema der Jagd und ihre Mitwirkenden den Menschen näher zu bringen. So habe ich mich auf die Jagdhundefotografie spezialisiert.

Es ist es mir eine große Freude den Jäger:innen die Gelegenheit zu bieten, ihre treuen Jagdbegleiter auf einem Foto zu verewigen und ihnen so eine immerwährende Erinnerung zu schenken.

Ohne Zweifel gibt es für die Jäger:innen nichts schöneres als gemeinsam mit ihrem Hund hinaus und auf die Jagd zu gehen. Es besteht eine sehr enge Beziehung zwischen den Hunden und ihren Führer:innen, die sich im besten Fall sogar lautlos verständigen können.

Doch es sind nicht nur reine Jagdhunde, sie sind ebenso ein fester Bestandteil der Familie. Man teilt Haus und Hof miteinander.

Diese Beziehung halte ich in ausdrucksstarken Fotos fest.

Neben ausgeglichenen Portraits oder auch fotografischer Zuchtbegleitung, stehen insbesonders auch Arbeitsfotos der Hunde im Fokus.

Man hat sie über einen langen Zeitraum intensiv ausgebildet und geprüft, bis sie zu einem zuverlässigen Jagdbegleiter wurden.

Genau diese Stärken möchte ich hervorheben. Sei es der Apport oder die Nachsuche. Die Hunde erbringen eine unglaubliche Leistung.

Beste Grüße

Anne Blache

 

Anne's Jagd-und Hundefotografie

Ettenheimer Str. 28

79108 Freiburg

email:  annesjagdhundefotografie (at) gmail.com

Homepage: https://www.annesjagdhundefotos.de/

Tel.: +49 (0) 761 29089 544

 

Reh-Hetzer beschlagnahmt

 

Reh-Hetzer beschlagnahmt

 

Reh-Hetzer beschlagnahmt

 

Historie des Jagdmuseums erscheint 2016

Ein jeder kennt mittlerweile das brummende Geräusch, wenn eine Drohne durch die Luft schwirrt. In den letzten Jahren ist der Absatz von Drohnen in Europa und speziell Deutschland stark angestiegen - hörbar!

Durch die in diesem Jahr gültig gewordene neue EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) hat das Europaparlament die Zügel in puncto Drohnenfliegerei enger angezogen. Warum sich allerdings Drohnen in vielen Jägerschaften immer größer werdender Beliebtheit erfreuen, erklärt das Team von Drone Safety aus Neumünster, Schleswig-Holstein.

Als Drohnenschulungsbetrieb und Dienstleister sowie Vertreiber von speziellen Drohnensystemen hat Drone Safety die Entwicklung der letzten Jahre hautnah beobachten können. Für Revierarbeiten werden mittlerweile zunehmend Drohnen für die Wildtierrettung eingesetzt: „Was früher zehn oder mehr Rehkitzretter pro Feld in bis zu einer Stunde, meistens erfolglos, durchsuchen mussten, erledigt heute die Drohne mit Wärmebild innerhalb weniger Minuten. Und das mit einer beeindruckenden Zuverlässigkeit!“ erklärt Tim Eichert aus dem Team. Und die Technik schreitet voran: „Vor einem Jahr haben wir überwiegend Mehrkomponentensysteme eingesetzt. Die haben bereits sehr zuverlässige Arbeit geleistet. Seit diesem Jahr gibt es jedoch mit der Mavic 2 Enterprise Advanced (RTK) ein einfaches und zuverlässiges Plug&Play-System aus dem Hause DJI. Für die Wildtierrettung genau das richtige: Sicher, kaum bis gar nicht wartungsanfällig und darüber hinaus mit einem hochauflösenden Wärmebild. Das ist ein echter Game-Changer!“, freut sich Thorsten Eichert, Geschäftsführer von Drone Safety.

Rehkitzrettung ist erst der Anfang gewesen

Dass Drohnen für die Rehkitzrettung eingesetzt werden, sollte sich bereits rumgesprochen haben. Aber wussten Sie, für welche Revierarbeiten Drohnen sonst noch so eingesetzt werden?

Neben der Rehkitzrettung werden Drohnen auch eingesetzt, um Nester von Wiesenvögel bzw. Feldvögel (u.a. Kiebitze) zu lokalisieren und vor Mäharbeiten zu retten. Neben Nestern können mit entsprechenden Wärmebildsystemen auch Jungtiere identifiziert und gerettet werden.

„Neben der Wildtierrettung werden Drohnen aber für weitaus mehr Tätigkeiten rund ums Revier eingesetzt. In einigen Jägerschaften werden Drohnen verwendet, um Beschädigungen durch Wild zu identifizieren, natürlich solange die Drohne selbst nicht als Jagdunterstützung dienst oder künstlicher Treiber agiert. Auch für Forstinspektionen sind Drohnen mittlerweile immer häufiger im Einsatz“, erklärt Sören Koshyk, Geschäftsführer von Drone Safety.

„Eine sehr wichtige Rolle werden Drohnen in naher Zukunft zur Abwehr der ASP (Afrikanische Schweinepest) spielen. „Zur Eindämmung der ASP könnte eine Drohne helfen, Gefahrengebiete zu überwachen und Seuchenschwerpunkte festzulegen.“, so Thorsten Eichert.

Drohnenanschaffung lohnt sich immer

Die Anschaffung von Drohnen in der Jägerschaft lohnt sich. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, die Technik zuverlässig und Ergebnisse sprechen für sich. „Wer eine Drohne für Revierarbeiten anschaffen möchte, sollte sich im Vorfeld beraten lassen, welches der zahlreichen am Markt verfügbaren Systeme für die Anforderungen geeignet ist und wie das jeweilige Flugsystem u.U. einen multiplen Nutzen erfüllen kann.“, erklärt Sören Koshyk. „Drohnen sind kein Spielzeug. Jede Drohne ist Teilnehmer am Luftverkehr und unterliegt somit strengen rechtlichen Bestimmungen. Ziel soll es sein, einen sicheren Drohnenbetrieb für Reviertätigkeiten durchzuführen. Ich empfehle jedem Drohnenpilot eine Schulung, um allen Aspekten wie Flugrecht, Steuerung, Wetterkunde und der innovativen Technik gerecht zu werden. Zudem lernt man im Rahmen einer Schulungsmaßnahme „fliegenden Helfer“ sicherheitsbewusst und effizient einzusetzen.“, so Thorsten Eichert.

Drone Safety aus Neumünster hilft Ihnen gerne bei der Auswahl des richtigen Systems und der Beschaffung. Spezialschulungen für Jäger können gleich dazu gebucht werden. In Zukunft erwartet der Betrieb die finale Zertifizierung, um Prüfungen für das Fernpilotenzeugnis (A2 EU-Kompetenznachweis) abnehmen zu dürfen.

Statistik einiger unserer Kunden:

Team Rehkitzrettung (Meike Dose): >1000 ha abgeflogen und >130 Kitze gerettet

Wildtierrettung Wildenhorst (Karsten Jacobs) >800ha abgeflogen >100 Kitze gerettet

Naturschutzverein Beringstedt (Ulf Sommer): >30 Kitze gerettet

Wildtierrettung Südtondern (JP Lass): >40 Kitze gerettet Peter Markus Petersen: >20 Kitze gerettet

Wir haben 14 Systeme verkauft für diese Saison.

Jeder Verein (exkl. der zwei o.g. „Spitzenreiter“) hat im Schnitt 35 Kitze gerettet, was mehr als 650 gerettete Kitze ergibt.

ATE Akademie für Technologie und Entwicklung UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch:
Thorsten Eichert, Geschäftsführer
Sören Koshyk, Geschäftsführer
Tungendorfer Straße 10, 24536 Neumünster, Schleswig-Holstein, Deutschland
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: https://drone-safety.de/

Historie des Jagdmuseums erscheint 2016

Die diesjährigen Drohneneinsätze bei der Rehkitzrettung sind in aller Munde. Das mühsame Absuchen der Wiesen hat ein Ende, mittels Drohne können viele Hektar Wiesen vor der Mahd in kürzester Zeit abgesucht werden. Die Rehkitzrettung fördert die Zusammenarbeit von Jägern und Landwirten, ist ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz und der Beitrag der örtlichen Jäger für die jagdliche Öffentlichkeitsarbeit ist unbezahlbar. Nicht nur bei der Rehkitzsuche sind Drohnen ein überaus hilfreiches Werkzeug bei der Jagd. Es gibt viele weitere Anwendung in denen die Drohnen, mit unterschiedlichen Nutzlasten ausgestattet, dem Jagdpächter wertvolle Dienste leisten kann.

Der Blick von oben bietet viele Möglichkeiten

So fällt es mittels Drohnen und ihrem Blick von oben leicht, die vom Schwarzwild angerichteten Wildschäden im Mais frühzeitig zu erkennen und schnell  Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bevor die Sauen größere Schäden anrichten.

Wenn die Maisjagden beim herbstllichen Maishäckseln beginnen, leistet die Drohne bei der Organisation vor der Saujagd wertvolle Dienste. Das Anstellen der Schützen  ohne vorher zu wissen, ob Sauen im Mais stecken, entfällt. Alle Sauen, die sich im Mais eingeschoben haben, können mühelos vor dem Beginn des Häckselns vom Jagdleiter bestätigt werden.

Auch bei Drückjagden im Winter können mit Wärmebildkameras unterstützte Drohnen bei der Nachsuche auf krankgeschossenes Wild dem Nachsuchenführer wervolle Dienste leisten. Wird die Drohne unmittelbar nach dem Schuss eingesetzt, sind Kontrollsuchen schnell und sicher durchzuführen. In den Wintermonaten hebt sich das kranke oder tote Stück Wild auch durch die hohen Bäume noch lange durch die Körpertemperatur vom kalten Waldboden ab und das kranke oder tote Stück Wild kann von der Wärmebildkamera problemlos erfasst werden. Die Kontrollsuche mittels Drohne gibt dem Schützen zudem die absolute Sicherheit, gefehlt zu haben. 

Drohne für die Forstwirtschaft

Bei der Beurteilung des Waldzustandes ist die Drohne, mit einer Multi-Spectral-Kamera ausgerüstet, sogar in der Lage, im Überflug den Gesundheitszustand der Bäume zu analysieren. Dabei kann mit diesem Verfahren der Chlorophyll-Gehalt oder der Wasserhaushalt der Pflanzen gemessen werden. Kranke Bäume sind schnell identifiziert. Gerade in den durch Borkenkäferbefall so in Mitleidenschaft gezogenen Wäldern kann auf diese Weise in sehr kurzer Zeit ein Gesamtbild das Waldzustandes erstellt und die kranken Bäume genau bestimmt werden.

Und nach einem Sturm ist man mit Hilfe der Drohne in der Lage, sich schnell einen Überblick über das Ausmaß des Schadens zu verschaffen und kann den Umfang und die Örtlichkeiten für Neuanpflanzungen planen.

Auf die richtige Drohne kommt es an

Jede Drohne ist unterschiedlich in Ihrer Ausstattung und ihrem Flugvermögen. Sie sollte zu den geplanten Anwendungsmöglichkeiten passen. Einige der größten Händler von unbemannten Flugsystemen sind Mitglied im BVCP und unterstützen Jagdvereine und Forstwirte bei der Wahl der optimalen Drohne und dem dazugehörigen Equipment – und auch bei der staatlichen Förderung für die Anschaffung einer Drohne. Anfragen können an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.

Hat man die passende Drohne gefunden, muss man noch lernen, diese sicher zu fliegen. Die Bedienung einer Drohne ist leicht zu erlernen. Allerdings muss man sich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Eigenschaften einer Drohne informieren, um sicher und gefahrlos fliegen zu können. Immerhin wird man als Copter Pilot ein Teilnehmer am Luftverkehr und sollte sich daher mit Luftrecht und den technischen Bedingungen des Fliegens vertraut machen. Eine Schulung bietet sich hier an, in der die Trainer ihre Erfahrungen weiter geben und die Grundlagenkenntnisse für das Drohnen-Fliegen vermitteln.

Alles für den Drohnenführerschein und mehr…

Beim BVCP findet man Schulungen, Workshops und Prüfungen zum Drohnenführerschein „Europäisches Fernpilotenzeugnis A2“, zu weiterführenden praktischen Kursen und Software-Schulungen für die Nachbearbeitung von Aufnahmen, unterstützt von unseren im BVCP zertifizierten Schulungspartnern – Kursangebote online und demnächst wieder auch als Präsenzkurse an vielen Standorten in ganz Deutschland! Der BVCP baut das Angebot mit Hilfe der Schulungsfirmen im Verband immer weiter aus und gewährt BVCP-Mitgliedern auf die ohnehin schon günstigen Kurse nochmals einen Rabatt.

Schulungen und Kurse für den Drohnenführerschein „Fernpilotenzeugnis A2“

Erfahrung und sicherer Umgang mit Coptern bzw. Drohnen sichern die besten Ergebnisse und lange Freude am Copter-Fliegen. Unsere vom BVCP zugelassenen Schulungspartner vermitteln hierfür umfangreiches Wissen und Können. Egal ob Basis-Kurse für Einsteiger, Aufbaukurse für Fortgeschrittenen, Spezialkurse in Form von Foto-/Video-Workshops, zu speziellen Themen wie Bildbearbeitung oder 3D-Software oder Kurse zum Europäischen Drohnenführerschein A2 – unsere Partner im BVCP bieten die perfekte Schulung für unterschiedlichste Anforderungen.

Begehungsschein Hessen

Schulungen zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Ausweise EU-Kompetenznachweis im praktischen EC-Karten-Format mit vergrößertem, besser lesbaren QR-Code

 

 Welche Anforderungen werden an Fernpiloten gestellt?

Eine der wichtigsten Voraussetzung zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) ist die Qualifikation des Fernpiloten – auch umgangssprachlich als Copter-Pilot oder Drohnen-Pilot bezeichnet.

Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein sowie über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation und der relevanten Meteorologie verfügen. Zudem sollte er über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und über die örtliche Luftraumordnung informiert sein. Und er sollte allgemeine praktische Kenntnisse und Fertig­keiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben.

Die Basis ist der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises A1/A3. Er vermittelt allgemeine Kenntnisse inkl. der rechtlichen Rahmenbedingungen. Über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) kommt man zum Online-Training und Online-Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3. Damit kann man außerhalb von Städten oder Ortschaften bis 25 kg schwere Drohnen fliegen, muss dabei jedoch darauf achten, dass keine nicht involvierten Personen in der Nähe sind. Eingewiesene Helfer und das eigene Team sind als involvierte Personen davon nicht betroffen.

Mehr Möglichkeiten bietet der „große Drohnenführerschein“ Fernpilotenzeugnis A2

Der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises „Fernpilotenzeugnis A2“ bestätigt weiterführende theoretische und praktische Kenntnisse. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind der Kompetenznachweis A1/A3 sowie die „Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eine Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2“ des LBA.

Ziel ist es, dass Bewerber in der Prüfung zeigen, wie sie den Einsatz von UAS auf eine sichere und angemessene Art und Weise planen, vorbereiten, durchführen sowie nachbereiten können und durch korrekte Einschätzung der Risiken eine Gefährdung für Dritte in der Luft und am Boden ausschließen, um so Personen- wie Sachschäden zu vermeiden.

Wer Unterstützung beim praktischen Selbststudium haben bzw. Dieses gerne von einem erfahrenen Schulungsunternehmen bestätigt haben möchte, kann das eLearning mit Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 in Kombination mit praktischem Selbststudium unter Anleitung erfahrenen Piloten buchen – das „Rundum-sorglos-Angebot“ des BVCP für ambitionierte Fernpiloten.

Für alle, die noch mehr praktische Erfahrungen sammeln möchte, bis hin zu automatischen Missionsflügen, wie sie zur großflächigen Erfassung von Landschaften benötigt werden, bieten sich die intensiven, ganztägigen Praxiskurse an – ebenfalls in Kombination mit eLearning und Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2.

Unsere Schulungspartner für die Vermittlung praktischer Erfahrungen und die Erlangung des Europäischen Fernpilotenzeugnis A2 verfügen über langjährig erfahrene Fernpiloten. Die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 findet bei Partner-Unternehmen statt, die vom Luftfahrt-Bundesamt als „Benannte Stelle für die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis“ zertifiziert sind.

Links zu den Angebotes des BVCP:  Schulungsportal "Learn to fly"

Shopangebote (Ausweiskarte & mehr): https://bvcp.de/shop/

 

Bundesverband Copter Piloten e.V. – BVCP
Startplatz - Im Mediapark 5
50670 Köln

Christoph Bach
(Vorstandsvorsitzender BVCP)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fon +49 (0) 221 / 177 33 75-0
Fax +49 (0) 221 / 177 33 75-9
Mobil +49 (0) 160 946 34 399

www.bvcp.de

Begehungsschein Hessen

 

TV – Produktionen wie:   “Im Einsatz für den Wolf.” Hannes Jaenicke oder “Jacomo und der Wolf.” Reiterhof Wildenstein, sollten genug Motivationspotential haben, damit Jäger, Weidetierhalter und andere Naturliebhaber endlich einmal den Wolfsfreunden ganz freundlich Paroli bieten.

Der Wolf polarisiert und steht sukzessive fast täglich im Rampenlicht der Medienlandschaft.

Die Vorstellung meines Buches: WAF – Die Wolf Armee Fraktion (Deutsches Jagdportal) verweist auf das Interesse betroffener- und interessierter Menschen. Viele aufmunternde Kommentare gibt es dazu. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen und aus aktuellem Anlaß etwas zum Mainstreaming Wolfschutz aufzuschreiben.
Mir gefällt die geradelinige Berichterstattung und Mut gegen die von Hannes Jaenicke und anderen Experten geradezu herablassende Voreingenommenheit der “grün-gefärbten Wolf-Mainstreamer”zu berichten. Frau Leopold (agrarheute/Wie eine ZDF Serie Weidetierhalter verhöhnt) und Prof. Dr. Pfannenstiel (Jagderleben/Faktencheck zum Wolfsbeitrag von Hannes Jaenicke im ZDF).
Ich finde es selbstverständlich gut und die Rückkehr der Wölfe ins Land ist ein bedeutender Erfolg für den Artenschutz. Der Wolf spaltet aber auch die Gesellschaft und teilt Deutschland in Stadt- und Landbevölkerung, mit auseinandergehender Meinung zum Raubtier. Daraus resultierend entsteht Konfliktpotential und die Jagd und Hetze auf die Jäger und Viehhalter.
Die Spaltung in “Gut und Böse” (ich mag den Wolf streicheln, ich mag den Wolf totschießen) wird M.E. nach als vermeintliche grüne Speerspitze zur Abschaffung der Jagd eingesetzt.
Der Wolf wird instrumentalisiert und lenkt vom eigentlichen Thema, die althergebrachte Jagdausübung in Deutschalnd, zu modifizieren und z.T. zu beenden ab.
Der Wolf wird nach vorne projeziert, ganz einfach um andere Ziele zu erreichen.
Den Wolf auszurotten war falsch, ihn als Schmusetier zu sehen, nicht zu vergrämen und zu bejagen ist auch falsch! Geht die Wolfspopulation ungehindert expotentiell weiter, ja dann haben wir die von Prof. Dr. Pfannenstiel prognostizierte Zahl von 12000 Wölfen in zehn Jahren in unserem Land.
Die zunehmende Nähe der wilden Beutegreifer und Nahrungsgeneralisten zum Menschen stellt ein abstraktes Riskiko dar. Auch wenn bis heute von kein Kind in den Brunnen gefallen ist, darf der vorgeschobene “Eisenbeton-Naturschutz” der Anschaffung geeigneter Rettungsmittel nicht im Weg stehen.
Leider werden die Menschen in Deutschland, die vom politisch korrekt gefärbten grünen Mainstream abweichen, in die Ecke gestellt und als Populisten und Wolfshasser geoutet.
Menschen die berechtigt Bedenken äußern, Angst um ihre Kinder und Kleintiere haben, im Wald spazieren gehen wollen und dann noch Fleisch essen, als Populisten beschimpft.
Das muss man gerade rücken. Was heißt eigentlich “Populismus”?
“Die Nähe zum Volk”, dies zeigt die Politik aber nicht. PolitikerInnen versprechen nämlich genau das, was WählerInnen hören wollen. Den Wolfsfreunden wird nach dem Mund geredet. Nicht aber den Betroffenen Personen (Weidetierhaltern, Jäger, Landwirte u.a.), denn Denen fehlt oft das richtige Sprachrohr und die Lobby Arbeit in der Politik.
“Im Einsatz für den Wolf” und “Jacomo und der Wolf”, verführen aber geradezu die Menschen, die keine Expertise oder großes Interesse an der Natur haben, sich gegen die Betroffenen zu stellen und auf der Mainstream Welle mitzureiten, da sie eigentlich von der Natur nur wenig wissen!
Das Märchen vom bösen Wolf im urbanen Raum ist schon lange kein Märchen mehr. Es gibt Berliner, Kölner und Hamburger Wolfssichtungen im Stadtgebiet und in Frankfurt am Main wurde ein Wolf im Stadtwald totgefahren.
Und auf der Welle mitreiten tun die Betroffenen (Weidetierhalter, Landwirte, Jäger) leider nicht und werden oftmals in den Hintergrund eines “Eisenbeton-Naturschutzes) gestellt.
Ist denn ein Wolf mehr wert wie ein: Hase, Reh, Schaf, Kuh oder Hund…?
Betroffene/Geschädigte gucken auf die Schadensbilanz in 2019 in Höhe von 8 Mill. Nutztierschäden, von den Wildtieren redet dabei niemand.
Der ganze Wolfschutz wird durch eine zunehmende radikale Tierschutzszene begleitet. Morddrohungen gegen Politiker, die eine Abschußgenehmigung für einen Wolf erteilen, sind schon an der Tagesordnung.
Dagegen muss man sich medienwirksam wehren.
Der Wolf in den Medien wird meistens aus der Sicht der Wolfsbefürworter schön geredet, die Gefährlichkeite eines Wolfes oftmals verschwiegen. Und wen kümmert es denn schon, wenn der Wolf ein Ponny auf der Weide in Hausnähe reißt?
Wollen die Betroffenen ernst genommen werden, ja dann darf man nicht auftreten, ohne den Hintergrund faktenreich zu bebildern. Dazu bedaf es Zugang zu den Medienkontakten, die sowohl die Freunde und Feinde des Wolfes sprechen lassen und auf Expertise im Bericht bedacht sind.
Wie Frau Lindhorst (jaegermagazin) in ihrem Editorial sehr gut schreibt: “Baerbock im Rampenlicht”.
Selbstbewusst grinsend schaut sie uns in den Medien entgegen. Modern gekleidet in Lederjacke. Die Lederjacke natürlich hergestellt aus glücklich aufgewachsenen, nicht vom Wolf gerissenen, sondern an Altersschwäche gestorbenen oder totgestreichelten “Bio-rindern”.
Wölfe zwischen Angst und Freude und in diesem Spiel darfst du machen was Du willst!
Wir sollten nur mitspielen!
Und ich möchte final daran erinnern, dass M.E. nach die “Wolfsfreude”zur Abschaffung der Jagd instrumentalisiert wird, mehr dazu noch im sogenannten Positionspapier der parteiinternen Arbeitsgruppe Tierschutz der Bündnis 90/Die Grünen.

Freundlichst Ihr
Stephan Harald Voigt

 

 

Zum Autor:

Der Autor Stephan-Harald Voigt lebt seit seiner Geburt in Hessen. Als ehemaliger Polizeibeamter ist er seit mehr als zwanzig Jahren für die Europäische Union tätig. Er ist ein passionierter Jäger und Naturfreund, der mit Spannung die Debatte um die Rückkehr der Wölfe ins Land verfolgt.

https://wirjagen.gibona.com/de/article_parts/detail/?id=2643

Pressemitteilung: AGDW – Die Waldeigentümer   Von der Marwitz zum Waldgipfel: Unterstützung der Bundesregierung für den Wald kam zur richtigen Zeit

Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes und Holzverwendung müssen im Fokus stehen

1. Juni 2021Am morgigen Mittwoch lädt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum zweiten Waldgipfel nach Sachsen-Anhalt ein. Im Fokus steht die Wirksamkeit der finanziellen Hilfen, die das BMEL mit einer Summe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro für den Wald in den vergangenen zwei Jahren mobilisieren konnte. „Diese Unterstützung hat den Waldbesitzern sehr geholfen“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW - Die Waldeigentümer, „sie war dringend nötig, um die Unmengen Schadholz zu beräumen, die nach drei Dürrejahren angefallen sind, und um die Flächen mit klimaresilienten Baumarten wieder zu bewalden.“

Angesichts der Katastrophe, die mit Sturm Friederike im Januar 2018 begonnen hatte, und die durch die Pandemie verschärft wurde, kamen die Hilfen der Bundesregierung zur richtigen Zeit.

Um die Wälder in Zeiten des Klimawandels und mit Blick auf die kommenden Generationen zu erhalten, muss die Klimaschutzleistung der Wälder honoriert werden. Ein Teil der Mittel, die aus der CO2-Bepreisung der Sektoren Verkehr und Gebäude in den Energie- und Klimafonds (EKF) fließen, muss dem Wald zugutekommen, so die zentrale Forderung der AGDW. „Unsere Wälder sind die Klimaschützer Nummer Eins“, sagte von der Marwitz, „nur mit einer Honorierung dieser Leistung kann die Klimaschutzwirkung der Wälder auch zukünftig aufrechterhalten werden“.

Der AGDW-Präsident begrüßte daher, dass sich der Bundesrat in den Beratungen zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Ende letzter Woche für eine nachhaltige Waldwirtschaft, für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und für den Ausbau der Klimaschutzwirkung durch eine nachhaltige Holzproduktion und -verwendung stark gemacht hat. Nun muss der Bundestag die Verwendung des ökologischen Rohstoffes Holz und dessen substituierende Wirkung klar im Gesetz verankern.

Denn der Einsatz des Rohstoffes Holz - z.B. im Gebäudebau oder in der Produktion von Alltagsgegenständen - führt nicht nur zu einer Erhöhung der CO2-Speicherleistung, sondern auch zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen, da er klimaschädliche Ressourcen wie Kohle und Gas ersetzt. Daher müssen diese Substitutionseffekte im Klimaschutzgesetz logischerweise auch den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft zugerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.waldeigentuemer.de
www.wald-ist-klimaschuetzer.de

Mit freundlichen Grüßen,

Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin

AGDW – Die Waldeigentümer
T: + 49 (0)30 / 31 16 67 6-25
M: 0160 / 140 77 67
www.waldeigentuemer.de

 

27. Mai 2021   AGDW begrüßt Erweiterung des Klimaschutzgesetzes durch Ausschüsse des Bundesrates

Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, nimmt der Bundesrat zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Stellung. Vorgeschlagen wird eine Gesetzesergänzung, die den großen Beitrag der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Holzverwendung zum Klimaschutz deutlich benennt. „Diese Erweiterung des Gesetzes ist fundamental für den Wald und für den Klimaschutz“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Die nachhaltige Nutzung unserer Wälder ist grundlegend für ihre Stabilisierung und für das Erreichen der ehrgeizigen nationalen und europäischen Klimaziele.“

Der Bundesrat liegt richtig, wenn er darüber hinaus ein starkes Plädoyer für die Verwendung des ökologischen Rohstoffes Holz und für dessen substituierende Wirkung im Gesetz festgeschrieben sehen will, denn: Der Einsatz von Holz führt zum einen zu einer Erhöhung der CO2-Speicherleistung und zum anderen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, da er klimaschädliche Ressourcen wie Kohle und Gas ersetzen kann. Diese substituierende Wirkung müsse den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft zugerechnet werden, heißt es in der ergänzenden Empfehlung der Bundesratsausschüsse.

Doch der Rohstoff Holz ist nicht nur ein bedeutender Klimaschützer, er ist auch langlebig und wiederverwertbar. „Die Bedeutung von Holz und die Nachfrage danach etwa im Gebäudesektor haben stark zugenommen“, sagte von der Marwitz, „daher muss auch mit Blick auf die kommenden Generationen dafür gesorgt werden, dass ausreichend Holz zur Verfügung steht.“

Voraussetzung dafür sind die Wirtschaftswälder, die für den Nachschub von Holz sorgen und gleichzeitig mit ihrer CO2-Speicherleistung einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ausdrücklich wendet sich die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates gegen die Stilllegung, d.h. gegen den Nutzungsverzicht, von Wäldern. Der Verzicht auf eine nachhaltige Holznutzung würde die Treibhausgasemissionen erhöhen, da die Speicherleistung der Wälder abnehmen und das fehlende Holz über weite Entfernungen hinweg aus häufig problematischen Herkünften importiert oder durch klimaschädliche Roh- und Werkstoffe ersetzt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen,

Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin

AGDW – Die Waldeigentümer
T: + 49 (0)30 / 31 16 67 6-25
M: 0160 / 140 77 67
www.waldeigentuemer.de

Donnerstag, 20 Mai 2021 19:10

DIE HUBERT – Jagdmesse Baden-Württemberg 2021

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Wenn Sie sich für die Themen Jagd, Natur und Outdoor interessieren, sind Sie auf der „DIE HUBERT – Jagdmesse Baden-Württemberg“ in Münsingen genau richtig. Vom 17.09.–19.09.2021 können sich Besucher bei zahlreichen Ausstellern über alles Neue und Wissenswerte im Bereich der Jagd informieren. Neben Jagdeinrichtungen, Waffen und Waffenzubehör, optischen Geräten, Elektronik, Jagdzubehör, Jagdbekleidung und vielem mehr, bietet DIE HUBERT auch allerlei zu den Themen Forst- und Landtechnik, Fischerei und regionale Lebensmittel sowie alles rund um den Outdoor-Bereich, wie z.B. Bogenschießen und zahlreiche weitere Aktivitäten. Die Erlebnismesse bietet außerdem ein aufregendes Rahmen- und Showprogramm mit Tierschauen, Live-Musik und jeder Menge kulinarischer Highlights wie dem Outdoor Cooking, sofern es die gesetzlichen Corona-Verordnungen zulassen. Sicherheits- und Hygienemaßnahmen werden jederzeit streng kontrolliert. Auf der HUBERT erwartet Sie auf dem „albgut“ in Münsingen auch 2021 wieder ein Event der besonderen Art mit großartigem Natur- und Erlebnischarakter. Seien Sie dabei!

Alle Informationen und Ausstelleranmeldung auf www.diehubert.de
Veranstaltung: 2021
Erwartete Aussteller: ca. 150
Ausstellungsfläche: ca. 10.000 m²
3 Messehallen
www.diehubert.de

Messeangebot
Jagdeinrichtungen, Waffen und Waffenzubehör, Optische Geräte, Elektronik,
Jagdzubehör, Bekleidung/Accessoires, Dienstleistungen, Jagdreisen, Jagd- und Gästefarmen, Jagdschulen, Jagdtiere, Falknerei, Alles für den Jagdhund, Bogensport und Schützenbedarf, Geländefahrzeuge, -anhänger, Hecktransporter / Heckträger, Forst- und Landtechnik, Fischerei und Angeln, regionale Nahrungs-/Genussmittel, Outdoor-Angebote, Grillen & BBQ

Öffnungszeiten 2021
Fr 17.09. – So 19.09.2021,
täglich von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Eintrittspreise 2021
Tagesticket: 8,00 €
Vergünstigtes Tagesticket: 5,00 €

Messestandort
albgut Altes Lager
Hauptstraße 318
72525 Münsingen
Fon [07 38 1] 93 13 30
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.albgut.de

Veranstalter
FIRE&FOOD Verlag GmbH
Am Umspannwerk 10
88255 Baindt
Fon [07 50 2] 977 94 30

 

17. Mai 2021 AGDW stellt Forderungspapier für die kommende Legislaturperiode vor / Zwei Millionen Waldeigentümer sind eine starke Stimme in der Gesellschaft

„Neun Forderungen an die Politik“ - die AGDW – Die Waldeigentümer hat jetzt ihre Forderungen an die Politik für die kommende Legislaturperiode veröffentlicht. Darin skizziert der Bundesverband die langfristigen Herausforderungen, vor denen die Waldeigentümer angesichts des Klimawandels stehen, sowie neun Kernforderungen, die der Verband an die künftige Bundesregierung adressiert. „Die fast zwei Millionen Waldeigentümer sind eine starke Stimme aus der Mitte der Gesellschaft“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. Sie verfügen über eine zentrale gesellschaftliche Ressource - über den Wald -, die sie mit ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung über Generationen erhalten und pflegen.

So fordert der Verband, dass die Grundlagen des Generationsvertrages in der Forstwirtschaft angesichts des Klimawandels nicht gefährdet werden dürfen. Die neue Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass für den Waldbesitz entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Waldeigentümer diese wichtige Landnutzungsform angesichts zunehmender Extremwetterereignisse erhalten können.

Wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass Ökosystemleistungen wie die Klimaschutzleistung des Waldes honoriert würden, damit der Wald als Multitalent – als Klimaschützer, Sauerstoffproduzent und Holzlieferant, als Erholungsort und Lebensraum für Tiere und Pflanzen - auch in Zukunft erhalten bleibt.

Ein zentrales Thema für die Waldeigentümer ist die Vorfahrt für den Rohstoff Holz, die Holzverwendung muss etwa im Bausektor deutlich gesteigert werden. Damit auch künftige Generationen über ausreichend heimisches Holz verfügen, muss die Waldbewirtschaftung mit einer breiten, standortgerechten Baumartenwahl abgesichert werden. Dazu zählt auch die Einbeziehung von nichtheimischen Laub- und Nadelbaumarten.

„Des Weiteren müssen die Instrumente zur Krisenbewältigung novelliert werden“, so der Präsident. Die Reform des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes etwa zählt dazu wie auch die Etablierung eines notifizierten Katastrophenfonds, damit die Hilfen im Katastrophenfall schnell auf die Fläche gelangen.

Das Gros der Waldbesitzer in Deutschland zählt zum Kleinprivatwald: Im Durchschnitt verfügt ein Waldbesitzer über drei Hektar. Daher zählt die Stärkung des Kleinprivatwaldes und die bessere Ausstattung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse als wichtigste Partner zu einer weiteren zentralen Forderung der AGDW.

Darüber hinaus richtet die AGDW auch eine Forderung an Brüssel: Die EU Forest Strategy 2050 muss sich auf Zielsetzungen mit Umsetzungsregeln beschränken, so dass die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Waldstrategien entwickeln können, heißt es. Wichtig sei darüber hinaus, dass europäische Vorgaben im Wald subsidiär umzusetzen seien, um den regionalen Standortanforderungen von Wald und Mensch gerecht zu werden.

Das aktuelle Papier mit den neun Forderungen finden Sie hier: http://bit.ly/AGDW-Forderungen

Mit freundlichen Grüßen,

Larissa Schulz-Trieglaff

Pressesprecherin

AGDW – Die Waldeigentümer
T: + 49 (0)30 / 31 16 67 6-25
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11.05.2021  Pressestelle: OLG Frankfurt am Main

Sieht ein Jagdteilnehmer vor Schussabgabe auf eine Sau einen zuvor in deren Nähe wahrgenommenen Jagdhund nicht mehr, ist die Schussabgabe sorgfaltswidrig. Der Höhe nach bemisst sich der Schadensersatz für einen versehentlich getöteten Jagdhund nach den Kosten für einen vergleichbaren Welpen. Zu ersetzen sind zudem die Kosten für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung, um einen dem getöteten Hund vergleichbaren Ausbildungsstand zu erreichen. Da die vorprozessual bereits gezahlten 2.100,00 € diesen Anspruch bereits abdeckten, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichter Entscheidung die Berufung der Hundehalterin zurückgewiesen.
Nr. 32/2021

Die Klägerin verlangt Schadensersatz für ihren bei einer Drückjagd versehentlich von dem Beklagten erschossenen, 20 Monate alten Jagdhund. Sie begehrt über die vorgerichtlich von der Haftpflichtversicherung bereits erhaltenen 2.100,00 € hinaus weiteren Schadensersatz unter Verweis auf erheblich höhere Ausbildungskosten.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg.

Der Beklagte hafte hier zwar grundsätzlich wegen eines fahrlässigen Sorgfaltspflichtverstoßes bei der Schussabgabe, führte das OLG aus. Er habe sich nicht vor Abgabe des Schusses die erforderliche Gewissheit verschafft, dass eine Gefährdung anderer

ausgeschlossen sei. Seinen eigenen Angaben nach habe er eine Sau kommen sehen, die von einem Hund mit Warnweste und dem Terrier der Klägerin gehetzt worden sei. Er habe die Sau angesprochen. Als sie sich ihm bis auf 60-70 m genähert habe, sei der Hund mit Warnweste ca. 10 m neben ihr gewesen. Den Hund der Klägerin habe er dagegen nicht mehr gesehen. Er habe angenommen, dass sich dieser entfernt habe, und deshalb geschossen.

Das OLG betont, dass der Beklagte bei dieser Sachlage von einer Schussabgabe hätte absehen müssen, da er den Hund der Klägerin nicht mehr gesehen hatte. Der Beklagte habe damit nicht ausschließen können, dass sich der Hund der Klägerin nicht verdeckt hinter dem Wildschwein befand und im Fall eines Schusses in dieser Richtung getroffen würde.

Der Höhe nach allerdings sei der Schaden mit der vorgerichtlichen Zahlung von 2.100,00 € vollständig ausgeglichen. Der Schadensersatzanspruch bemesse sich hier zum einen nach dem Preis für einen vergleichbaren Welpen. Dieser Preis liege bei 500,00 €. Zum anderen seien die Kosten zu berücksichtigen, die für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung aufzuwenden seien, um den Ausbildungsstand des getöteten Hundes zu erreichen. Gemäß den sachverständigen Ausführungen seien dafür unter Berücksichtigung des nachgewiesenen Ausbildungsstandes des Terriers der Klägerin insgesamt 79 Stunden anzusetzen. Bei Ansatz von 10 € je Ausbildungsstunde ergebe sich damit ein unter dem bereits ausgeglichenen Betrag liegender Wert, so dass der Klägerin kein weiterer Anspruch zustünde.

Ansprüche gegen den Jagdleiter bestünden bereits dem Grunde nach nicht. Ihm falle keine Pflichtverletzung zur Last. Es habe insbesondere keiner besonderen Anweisung bedurft, nicht auf bei der Jagd eingesetzte Hunde zu schießen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.04.2021, Az. 4 U 184/19

(vorausgehend LG Gießen, Urteil vom 19.07.2019, Az. 2 O 189/18)

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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Jagdverpachtung Hessen

Naturschützer beklagen Vogelmord für Windkraftanlagen

11. Mai 2021  AGDW fordert stärkere Berücksichtigung der Klimaschutzleistung des Waldes bei Neuausrichtung des Gesetzes

Am morgigen Mittwoch wird das überarbeitete Klimaschutzgesetz im Bundeskabinett behandelt. Anlässlich dessen fordert Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer: „Die Klimaschutzleistung der Wälder muss eine entscheidende Rolle bei der Neuausrichtung des Gesetzes einnehmen. Der Wald ist mit seinen 11,4 Mio. Hektar und einer Speicherleistung von 127 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr der Klimaschützer Nr. 1 in Deutschland.“

Darüber hinaus stellt der Wald den Rohstoff Holz zur Verfügung, der nicht nur dauerhaft CO2 speichert, sondern auch klimaschädliche Rohstoffe ersetzen kann etwa im Gebäudebau. Um die Reduktionsziele zu erreichen, müsse jetzt dafür gesorgt werden, dass Wald und Holz zum zentralen Pfeiler im Klimaschutz werden. „Der Wald als natürliche CO2-Senke kann seinen großen Beitrag zum Klimaschutz nur leisten, wenn er aktiv und nachhaltig bewirtschaftet wird“, so von der Marwitz.

Der Präsident macht deutlich, dass die Gesellschaft beim Klimaschutz vor einer Mammutaufgabe steht: „Diese kann nur gelingen, wenn die zwei Millionen Waldbäuerinnen und Waldbauern in Deutschland eingebunden werden.“ Die Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes ist eine entscheidende Maßnahme, um die Wälder zukunftsfähig und klimastabil aufzustellen. Das jüngste Bekenntnis der Regierungsfraktionen (Bundestagsbeschluss vom 22. April 2021) und der aktuelle Beschluss der Umweltministerkonferenz zur Einführung einer Honorierung der Ökosystemleistungen (23. April 2021) sind bereits wichtige Signale.

Mit freundlichen Grüßen,
Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin

AGDW – Die Waldeigentümer

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Naturschützer beklagen Vogelmord für Windkraftanlagen

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