Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals
Deutsches Jagdportal rundet Facebookangebot ab. Gruppe „Die Jagdhütte“ zur Diskussion über allgemeine Themen rund um die Jagd gegründet
geschrieben von Stefan FügnerMit 20 Regionalgruppen mit über 15.000 Mitgliedern (die größte Gruppe ist Österreich mit über 3.000 Mitgliedern) und der Facebookgruppe Jagdrevier Verpachtung mit über 21.000 Mitgliedern ist das Jagdportal bei Facebook gut aufgestellt. Jedem Jäger können wir, ganz auf die individuellen Wünsche zugeschnitten, schnell und täglich aktuell Informationen rund um die Jagd liefern.
Da in diesen Gruppen die regionale Information und die Suche nach Jagdmöglichkeiten m Vordergrund steht, blieb bisher wenig Raum für Diskussionen zum Thema Jagd.
Deshalb haben wir die Facebooksgruppe "Die Jagdhütte“ neben diesen Infogruppen gegründet und werden diese ab sofort mit aktuellen -vor allem diskussionswürdigen- Artikeln zum Thema Jagd versorgen. Auch Mitglieder können nach Herzenslust Artikel und Beiträge zum Thema Jagd einstellen.
In dieser Gruppe darf alles diskutiert und eingestellt werden, was Ihr auf dem Herzen habt.
Aber:
Bitte haltet Euch an die Regeln, die uns von Facebook vorgegeben werden. Zum Nachlesen, hier der Link auf Facebook.
Bitte keine Werbung, wer sich nicht daran hält, dessen Eintrag wird gelöscht und er wird ohne Vorwarnung gesperrt. Werbung gehört in den Kleinanzeigenmarkt des Deutschen Jagdportals.
Bitte keine anstößigen Erlegerfotos, auch hier wird von uns sofort gelöscht.
In diesem Sinne wünsche ich Euch viel Spaß bei den zukünftigen Diskussionen in der „Jagdhütte“ des Deutschen Jagdportals
Waidmannsheil
Euer
Stefan
Forstbetriebsgemeinschaften als Ansprechpartner für reviersuchende Jäger
geschrieben von Stefan FügnerDie Erstellung eines Verzeichnisses der Forstbetriebsgemeinschaften, Waldgenossenschaften, Walbauvereinen ist abgeschlossen; für Jungjäger und reviersuchende Jäger eine Möglichkeit, Kontakte zu örtlichen Waldbesitzern zu knüpfen.
Waren Kleinwaldbauernzusammenschlüsse vor den Borkenkäferschäden auch bei Jägern weitestgehend unbekannt, rücken sie durch die Zuweisung der Bundeswaldprämie immer mehr in den Blickwinkel der Öffentlichkeit. Immer wieder hört man seit einigen Wochen von millionenschweren Zuwendungen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Waldbesitzer erhalten Millionen: Ministerin Julia Klöckner überreicht Bundeswaldprämie
Zwar verfügen Forstbetriebsgemeinschaften sehr selten über zusammenhängende Wälder, die eine Jagdverpachtung ermöglichen, aber der nun anstehende Waldumbau mit den dafür zur Verfügung stehenden Fördermitteln macht ein Umdenken in der Jagdbewirtschaftung zwingend notwendig.
Soll der Waldumbau gelingen, müssen Waldbesitzer und Jäger enger zusammen arbeiten, weshalb immer häufiger die Forstbetriebsgemeinschaften den Kontakt zu den örtlichen Jägern suchen.
Das Jagdportal hat deshalb eine Datenbank mit fast 200 Forstbetriebsgemeinschaften erstellt. Jungjäger und reviersuchende Jäger sollten den Kontakt zu den Geschäftsführern der Forstbetriebsgemeinschaften suchen, um dort die so dringend notwendigen Kontakte zu Waldeigentümern zu knüpfen.
Der Kontakt zu den Geschäftsführern der örtlichen Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzervereinen ist bei der Akquise einer Jagdmöglichkeit in der Nähe des Wohnortes deshalb obligatorisch.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
Vorbildliches Jagdpächterverzeichnis der Gemeinde Schöntal
geschrieben von Stefan FügnerImmer wieder erreichen das Jagdportal Telefonanrufe von verweifelten Verkehrsteilnehmern, die ein Stück Wild angefahren haben. Sie suchen nach dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Durch die hohe Internetpräsenz des Jagdportals landen die Hilfesuchenden immer bei uns. Leider gibt es nur sehr wenige Jagdpächterverzeichnisse der Gemeinden und Städte. Wir raten den Hilfesuchenden immer dazu, sich bei der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde zu melden und sich dort die Telefonnummer des Jagdpächters geben zu lassen - immer vorausgesetzt, das Rathaus ist besetzt und der Hilfesuchende weiß, in welchem Revier er den Wildunfall verursacht hat. Im Zeitalter des Internets und eines sehr strengen Tierschutzes eigentlich ein unhaltbarer Zustand!
Doch es gibt auch vorbildliche Kommunen.
Die Gemeinde Schöntal im baden-württembergischen Hohenlohekreis stellt auf ihrer Homepage eine Übersicht über alle Jagdbezirke, deren Pächter und die dazugehörige Revierkarten online. Man fragt sich, warum im Zeitalter der Digitalisierung nicht auch andere Gemeinden diesem Vorbild folgen und diese Übersicht online stellen.
Wir vom Deutschen Jagdportal stehen bereit und würden solche übersichtlichen Verzeichnisse mit einer bundesweiten Datenbank unterstützen, damit bei Wildunfällen schnell der zuständige Jagdpächter ermittelt werden kann.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
Revierkarte aus dem Jagdpächterverzeichnis der Gemeinde Schöntal
Eine junge Natur- und Jagdhundefotografin aus dem Schwarzwald stellt sich vor
geschrieben von Stefan FügnerIch bin Anne und lebe seit 2007 in Freiburg, dem Tor zum wunderbaren Schwarzwald.
Gebürtig stamme ich aus dem schönen Brandenburg.
Vor ca. 5 Jahren habe ich hobbymäßig mit dem Fotografieren begonnen und mich in dieser Zeit ständig professionell weitergebildet.
Anfangs habe ich mich der Landschaftsfotografie gewidmet.
Bis mich meine Freundin Caro gefragt hat ihren Hund, ein Deutsch-Drahthaar, Mentor zu fotografieren. Als ohnehin große Hundefreundin, habe ich sofort zugesagt. Nach diesem Shooting war ich augenblicklich von dem Gespann aus Jäger:in und Jagdhund fasziniert.
Danach entstand mein Wunsch durch schöne aber auch authentische Fotos, in natürlicher Umgebung, das Thema der Jagd und ihre Mitwirkenden den Menschen näher zu bringen. So habe ich mich auf die Jagdhundefotografie spezialisiert.
Es ist es mir eine große Freude den Jäger:innen die Gelegenheit zu bieten, ihre treuen Jagdbegleiter auf einem Foto zu verewigen und ihnen so eine immerwährende Erinnerung zu schenken.
Ohne Zweifel gibt es für die Jäger:innen nichts schöneres als gemeinsam mit ihrem Hund hinaus und auf die Jagd zu gehen. Es besteht eine sehr enge Beziehung zwischen den Hunden und ihren Führer:innen, die sich im besten Fall sogar lautlos verständigen können.
Doch es sind nicht nur reine Jagdhunde, sie sind ebenso ein fester Bestandteil der Familie. Man teilt Haus und Hof miteinander.
Diese Beziehung halte ich in ausdrucksstarken Fotos fest.
Neben ausgeglichenen Portraits oder auch fotografischer Zuchtbegleitung, stehen insbesonders auch Arbeitsfotos der Hunde im Fokus.
Man hat sie über einen langen Zeitraum intensiv ausgebildet und geprüft, bis sie zu einem zuverlässigen Jagdbegleiter wurden.
Genau diese Stärken möchte ich hervorheben. Sei es der Apport oder die Nachsuche. Die Hunde erbringen eine unglaubliche Leistung.
Beste Grüße
Anne Blache
Anne's Jagd-und Hundefotografie
Ettenheimer Str. 28
79108 Freiburg
email: annesjagdhundefotografie (at) gmail.com
Homepage: https://www.annesjagdhundefotos.de/
Tel.: +49 (0) 761 29089 544
Produktinformation: Einsatz von Drohnen in der Jägerschaft
geschrieben von Stefan FügnerEin jeder kennt mittlerweile das brummende Geräusch, wenn eine Drohne durch die Luft schwirrt. In den letzten Jahren ist der Absatz von Drohnen in Europa und speziell Deutschland stark angestiegen - hörbar!
Durch die in diesem Jahr gültig gewordene neue EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) hat das Europaparlament die Zügel in puncto Drohnenfliegerei enger angezogen. Warum sich allerdings Drohnen in vielen Jägerschaften immer größer werdender Beliebtheit erfreuen, erklärt das Team von Drone Safety aus Neumünster, Schleswig-Holstein.
Als Drohnenschulungsbetrieb und Dienstleister sowie Vertreiber von speziellen Drohnensystemen hat Drone Safety die Entwicklung der letzten Jahre hautnah beobachten können. Für Revierarbeiten werden mittlerweile zunehmend Drohnen für die Wildtierrettung eingesetzt: „Was früher zehn oder mehr Rehkitzretter pro Feld in bis zu einer Stunde, meistens erfolglos, durchsuchen mussten, erledigt heute die Drohne mit Wärmebild innerhalb weniger Minuten. Und das mit einer beeindruckenden Zuverlässigkeit!“ erklärt Tim Eichert aus dem Team. Und die Technik schreitet voran: „Vor einem Jahr haben wir überwiegend Mehrkomponentensysteme eingesetzt. Die haben bereits sehr zuverlässige Arbeit geleistet. Seit diesem Jahr gibt es jedoch mit der Mavic 2 Enterprise Advanced (RTK) ein einfaches und zuverlässiges Plug&Play-System aus dem Hause DJI. Für die Wildtierrettung genau das richtige: Sicher, kaum bis gar nicht wartungsanfällig und darüber hinaus mit einem hochauflösenden Wärmebild. Das ist ein echter Game-Changer!“, freut sich Thorsten Eichert, Geschäftsführer von Drone Safety.
Rehkitzrettung ist erst der Anfang gewesen
Dass Drohnen für die Rehkitzrettung eingesetzt werden, sollte sich bereits rumgesprochen haben. Aber wussten Sie, für welche Revierarbeiten Drohnen sonst noch so eingesetzt werden?
Neben der Rehkitzrettung werden Drohnen auch eingesetzt, um Nester von Wiesenvögel bzw. Feldvögel (u.a. Kiebitze) zu lokalisieren und vor Mäharbeiten zu retten. Neben Nestern können mit entsprechenden Wärmebildsystemen auch Jungtiere identifiziert und gerettet werden.
„Neben der Wildtierrettung werden Drohnen aber für weitaus mehr Tätigkeiten rund ums Revier eingesetzt. In einigen Jägerschaften werden Drohnen verwendet, um Beschädigungen durch Wild zu identifizieren, natürlich solange die Drohne selbst nicht als Jagdunterstützung dienst oder künstlicher Treiber agiert. Auch für Forstinspektionen sind Drohnen mittlerweile immer häufiger im Einsatz“, erklärt Sören Koshyk, Geschäftsführer von Drone Safety.
„Eine sehr wichtige Rolle werden Drohnen in naher Zukunft zur Abwehr der ASP (Afrikanische Schweinepest) spielen. „Zur Eindämmung der ASP könnte eine Drohne helfen, Gefahrengebiete zu überwachen und Seuchenschwerpunkte festzulegen.“, so Thorsten Eichert.
Drohnenanschaffung lohnt sich immer
Die Anschaffung von Drohnen in der Jägerschaft lohnt sich. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, die Technik zuverlässig und Ergebnisse sprechen für sich. „Wer eine Drohne für Revierarbeiten anschaffen möchte, sollte sich im Vorfeld beraten lassen, welches der zahlreichen am Markt verfügbaren Systeme für die Anforderungen geeignet ist und wie das jeweilige Flugsystem u.U. einen multiplen Nutzen erfüllen kann.“, erklärt Sören Koshyk. „Drohnen sind kein Spielzeug. Jede Drohne ist Teilnehmer am Luftverkehr und unterliegt somit strengen rechtlichen Bestimmungen. Ziel soll es sein, einen sicheren Drohnenbetrieb für Reviertätigkeiten durchzuführen. Ich empfehle jedem Drohnenpilot eine Schulung, um allen Aspekten wie Flugrecht, Steuerung, Wetterkunde und der innovativen Technik gerecht zu werden. Zudem lernt man im Rahmen einer Schulungsmaßnahme „fliegenden Helfer“ sicherheitsbewusst und effizient einzusetzen.“, so Thorsten Eichert.
Drone Safety aus Neumünster hilft Ihnen gerne bei der Auswahl des richtigen Systems und der Beschaffung. Spezialschulungen für Jäger können gleich dazu gebucht werden. In Zukunft erwartet der Betrieb die finale Zertifizierung, um Prüfungen für das Fernpilotenzeugnis (A2 EU-Kompetenznachweis) abnehmen zu dürfen.
Statistik einiger unserer Kunden:
Team Rehkitzrettung (Meike Dose): >1000 ha abgeflogen und >130 Kitze gerettet
Wildtierrettung Wildenhorst (Karsten Jacobs) >800ha abgeflogen >100 Kitze gerettet
Naturschutzverein Beringstedt (Ulf Sommer): >30 Kitze gerettet
Wildtierrettung Südtondern (JP Lass): >40 Kitze gerettet Peter Markus Petersen: >20 Kitze gerettet
Wir haben 14 Systeme verkauft für diese Saison.
Jeder Verein (exkl. der zwei o.g. „Spitzenreiter“) hat im Schnitt 35 Kitze gerettet, was mehr als 650 gerettete Kitze ergibt.
ATE Akademie für Technologie und Entwicklung UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch:
Thorsten Eichert, Geschäftsführer
Sören Koshyk, Geschäftsführer
Tungendorfer Straße 10, 24536 Neumünster, Schleswig-Holstein, Deutschland
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: https://drone-safety.de/
Produktinformation: Drohnen halten Einzug in das Jagdwesen
geschrieben von Stefan FügnerDie diesjährigen Drohneneinsätze bei der Rehkitzrettung sind in aller Munde. Das mühsame Absuchen der Wiesen hat ein Ende, mittels Drohne können viele Hektar Wiesen vor der Mahd in kürzester Zeit abgesucht werden. Die Rehkitzrettung fördert die Zusammenarbeit von Jägern und Landwirten, ist ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz und der Beitrag der örtlichen Jäger für die jagdliche Öffentlichkeitsarbeit ist unbezahlbar. Nicht nur bei der Rehkitzsuche sind Drohnen ein überaus hilfreiches Werkzeug bei der Jagd. Es gibt viele weitere Anwendung in denen die Drohnen, mit unterschiedlichen Nutzlasten ausgestattet, dem Jagdpächter wertvolle Dienste leisten kann.
Der Blick von oben bietet viele Möglichkeiten
So fällt es mittels Drohnen und ihrem Blick von oben leicht, die vom Schwarzwild angerichteten Wildschäden im Mais frühzeitig zu erkennen und schnell Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bevor die Sauen größere Schäden anrichten.
Wenn die Maisjagden beim herbstllichen Maishäckseln beginnen, leistet die Drohne bei der Organisation vor der Saujagd wertvolle Dienste. Das Anstellen der Schützen ohne vorher zu wissen, ob Sauen im Mais stecken, entfällt. Alle Sauen, die sich im Mais eingeschoben haben, können mühelos vor dem Beginn des Häckselns vom Jagdleiter bestätigt werden.
Auch bei Drückjagden im Winter können mit Wärmebildkameras unterstützte Drohnen bei der Nachsuche auf krankgeschossenes Wild dem Nachsuchenführer wervolle Dienste leisten. Wird die Drohne unmittelbar nach dem Schuss eingesetzt, sind Kontrollsuchen schnell und sicher durchzuführen. In den Wintermonaten hebt sich das kranke oder tote Stück Wild auch durch die hohen Bäume noch lange durch die Körpertemperatur vom kalten Waldboden ab und das kranke oder tote Stück Wild kann von der Wärmebildkamera problemlos erfasst werden. Die Kontrollsuche mittels Drohne gibt dem Schützen zudem die absolute Sicherheit, gefehlt zu haben.
Drohne für die Forstwirtschaft
Bei der Beurteilung des Waldzustandes ist die Drohne, mit einer Multi-Spectral-Kamera ausgerüstet, sogar in der Lage, im Überflug den Gesundheitszustand der Bäume zu analysieren. Dabei kann mit diesem Verfahren der Chlorophyll-Gehalt oder der Wasserhaushalt der Pflanzen gemessen werden. Kranke Bäume sind schnell identifiziert. Gerade in den durch Borkenkäferbefall so in Mitleidenschaft gezogenen Wäldern kann auf diese Weise in sehr kurzer Zeit ein Gesamtbild das Waldzustandes erstellt und die kranken Bäume genau bestimmt werden.
Und nach einem Sturm ist man mit Hilfe der Drohne in der Lage, sich schnell einen Überblick über das Ausmaß des Schadens zu verschaffen und kann den Umfang und die Örtlichkeiten für Neuanpflanzungen planen.
Auf die richtige Drohne kommt es an
Jede Drohne ist unterschiedlich in Ihrer Ausstattung und ihrem Flugvermögen. Sie sollte zu den geplanten Anwendungsmöglichkeiten passen. Einige der größten Händler von unbemannten Flugsystemen sind Mitglied im BVCP und unterstützen Jagdvereine und Forstwirte bei der Wahl der optimalen Drohne und dem dazugehörigen Equipment – und auch bei der staatlichen Förderung für die Anschaffung einer Drohne. Anfragen können an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.
Hat man die passende Drohne gefunden, muss man noch lernen, diese sicher zu fliegen. Die Bedienung einer Drohne ist leicht zu erlernen. Allerdings muss man sich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Eigenschaften einer Drohne informieren, um sicher und gefahrlos fliegen zu können. Immerhin wird man als Copter Pilot ein Teilnehmer am Luftverkehr und sollte sich daher mit Luftrecht und den technischen Bedingungen des Fliegens vertraut machen. Eine Schulung bietet sich hier an, in der die Trainer ihre Erfahrungen weiter geben und die Grundlagenkenntnisse für das Drohnen-Fliegen vermitteln.
Alles für den Drohnenführerschein und mehr…
Beim BVCP findet man Schulungen, Workshops und Prüfungen zum Drohnenführerschein „Europäisches Fernpilotenzeugnis A2“, zu weiterführenden praktischen Kursen und Software-Schulungen für die Nachbearbeitung von Aufnahmen, unterstützt von unseren im BVCP zertifizierten Schulungspartnern – Kursangebote online und demnächst wieder auch als Präsenzkurse an vielen Standorten in ganz Deutschland! Der BVCP baut das Angebot mit Hilfe der Schulungsfirmen im Verband immer weiter aus und gewährt BVCP-Mitgliedern auf die ohnehin schon günstigen Kurse nochmals einen Rabatt.
Schulungen und Kurse für den Drohnenführerschein „Fernpilotenzeugnis A2“
Erfahrung und sicherer Umgang mit Coptern bzw. Drohnen sichern die besten Ergebnisse und lange Freude am Copter-Fliegen. Unsere vom BVCP zugelassenen Schulungspartner vermitteln hierfür umfangreiches Wissen und Können. Egal ob Basis-Kurse für Einsteiger, Aufbaukurse für Fortgeschrittenen, Spezialkurse in Form von Foto-/Video-Workshops, zu speziellen Themen wie Bildbearbeitung oder 3D-Software oder Kurse zum Europäischen Drohnenführerschein A2 – unsere Partner im BVCP bieten die perfekte Schulung für unterschiedlichste Anforderungen.
Schulungen zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Ausweise EU-Kompetenznachweis im praktischen EC-Karten-Format mit vergrößertem, besser lesbaren QR-Code
Welche Anforderungen werden an Fernpiloten gestellt?
Eine der wichtigsten Voraussetzung zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) ist die Qualifikation des Fernpiloten – auch umgangssprachlich als Copter-Pilot oder Drohnen-Pilot bezeichnet.
Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein sowie über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation und der relevanten Meteorologie verfügen. Zudem sollte er über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und über die örtliche Luftraumordnung informiert sein. Und er sollte allgemeine praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben.
Die Basis ist der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises A1/A3. Er vermittelt allgemeine Kenntnisse inkl. der rechtlichen Rahmenbedingungen. Über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) kommt man zum Online-Training und Online-Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3. Damit kann man außerhalb von Städten oder Ortschaften bis 25 kg schwere Drohnen fliegen, muss dabei jedoch darauf achten, dass keine nicht involvierten Personen in der Nähe sind. Eingewiesene Helfer und das eigene Team sind als involvierte Personen davon nicht betroffen.
Mehr Möglichkeiten bietet der „große Drohnenführerschein“ Fernpilotenzeugnis A2
Der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises „Fernpilotenzeugnis A2“ bestätigt weiterführende theoretische und praktische Kenntnisse. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind der Kompetenznachweis A1/A3 sowie die „Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eine Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2“ des LBA.
Ziel ist es, dass Bewerber in der Prüfung zeigen, wie sie den Einsatz von UAS auf eine sichere und angemessene Art und Weise planen, vorbereiten, durchführen sowie nachbereiten können und durch korrekte Einschätzung der Risiken eine Gefährdung für Dritte in der Luft und am Boden ausschließen, um so Personen- wie Sachschäden zu vermeiden.
Wer Unterstützung beim praktischen Selbststudium haben bzw. Dieses gerne von einem erfahrenen Schulungsunternehmen bestätigt haben möchte, kann das eLearning mit Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 in Kombination mit praktischem Selbststudium unter Anleitung erfahrenen Piloten buchen – das „Rundum-sorglos-Angebot“ des BVCP für ambitionierte Fernpiloten.
Für alle, die noch mehr praktische Erfahrungen sammeln möchte, bis hin zu automatischen Missionsflügen, wie sie zur großflächigen Erfassung von Landschaften benötigt werden, bieten sich die intensiven, ganztägigen Praxiskurse an – ebenfalls in Kombination mit eLearning und Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2.
Unsere Schulungspartner für die Vermittlung praktischer Erfahrungen und die Erlangung des Europäischen Fernpilotenzeugnis A2 verfügen über langjährig erfahrene Fernpiloten. Die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 findet bei Partner-Unternehmen statt, die vom Luftfahrt-Bundesamt als „Benannte Stelle für die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis“ zertifiziert sind.
Links zu den Angebotes des BVCP: Schulungsportal "Learn to fly"
Shopangebote (Ausweiskarte & mehr): https://bvcp.de/shop/
Bundesverband Copter Piloten e.V. – BVCP
Startplatz - Im Mediapark 5
50670 Köln
Christoph Bach
(Vorstandsvorsitzender BVCP)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fon +49 (0) 221 / 177 33 75-0
Fax +49 (0) 221 / 177 33 75-9
Mobil +49 (0) 160 946 34 399
Jägerschaft und Weidetierhalter im Feindbild der Wolfsfreunde
geschrieben von Stefan FügnerTV – Produktionen wie: “Im Einsatz für den Wolf.” Hannes Jaenicke oder “Jacomo und der Wolf.” Reiterhof Wildenstein, sollten genug Motivationspotential haben, damit Jäger, Weidetierhalter und andere Naturliebhaber endlich einmal den Wolfsfreunden ganz freundlich Paroli bieten.
Der Wolf polarisiert und steht sukzessive fast täglich im Rampenlicht der Medienlandschaft.
Die Vorstellung meines Buches: WAF – Die Wolf Armee Fraktion (Deutsches Jagdportal) verweist auf das Interesse betroffener- und interessierter Menschen. Viele aufmunternde Kommentare gibt es dazu. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen und aus aktuellem Anlaß etwas zum Mainstreaming Wolfschutz aufzuschreiben.
Mir gefällt die geradelinige Berichterstattung und Mut gegen die von Hannes Jaenicke und anderen Experten geradezu herablassende Voreingenommenheit der “grün-gefärbten Wolf-Mainstreamer”zu berichten. Frau Leopold (agrarheute/Wie eine ZDF Serie Weidetierhalter verhöhnt) und Prof. Dr. Pfannenstiel (Jagderleben/Faktencheck zum Wolfsbeitrag von Hannes Jaenicke im ZDF).
Ich finde es selbstverständlich gut und die Rückkehr der Wölfe ins Land ist ein bedeutender Erfolg für den Artenschutz. Der Wolf spaltet aber auch die Gesellschaft und teilt Deutschland in Stadt- und Landbevölkerung, mit auseinandergehender Meinung zum Raubtier. Daraus resultierend entsteht Konfliktpotential und die Jagd und Hetze auf die Jäger und Viehhalter.
Die Spaltung in “Gut und Böse” (ich mag den Wolf streicheln, ich mag den Wolf totschießen) wird M.E. nach als vermeintliche grüne Speerspitze zur Abschaffung der Jagd eingesetzt.
Der Wolf wird instrumentalisiert und lenkt vom eigentlichen Thema, die althergebrachte Jagdausübung in Deutschalnd, zu modifizieren und z.T. zu beenden ab.
Der Wolf wird nach vorne projeziert, ganz einfach um andere Ziele zu erreichen.
Den Wolf auszurotten war falsch, ihn als Schmusetier zu sehen, nicht zu vergrämen und zu bejagen ist auch falsch! Geht die Wolfspopulation ungehindert expotentiell weiter, ja dann haben wir die von Prof. Dr. Pfannenstiel prognostizierte Zahl von 12000 Wölfen in zehn Jahren in unserem Land.
Die zunehmende Nähe der wilden Beutegreifer und Nahrungsgeneralisten zum Menschen stellt ein abstraktes Riskiko dar. Auch wenn bis heute von kein Kind in den Brunnen gefallen ist, darf der vorgeschobene “Eisenbeton-Naturschutz” der Anschaffung geeigneter Rettungsmittel nicht im Weg stehen.
Leider werden die Menschen in Deutschland, die vom politisch korrekt gefärbten grünen Mainstream abweichen, in die Ecke gestellt und als Populisten und Wolfshasser geoutet.
Menschen die berechtigt Bedenken äußern, Angst um ihre Kinder und Kleintiere haben, im Wald spazieren gehen wollen und dann noch Fleisch essen, als Populisten beschimpft.
Das muss man gerade rücken. Was heißt eigentlich “Populismus”?
“Die Nähe zum Volk”, dies zeigt die Politik aber nicht. PolitikerInnen versprechen nämlich genau das, was WählerInnen hören wollen. Den Wolfsfreunden wird nach dem Mund geredet. Nicht aber den Betroffenen Personen (Weidetierhaltern, Jäger, Landwirte u.a.), denn Denen fehlt oft das richtige Sprachrohr und die Lobby Arbeit in der Politik.
“Im Einsatz für den Wolf” und “Jacomo und der Wolf”, verführen aber geradezu die Menschen, die keine Expertise oder großes Interesse an der Natur haben, sich gegen die Betroffenen zu stellen und auf der Mainstream Welle mitzureiten, da sie eigentlich von der Natur nur wenig wissen!
Das Märchen vom bösen Wolf im urbanen Raum ist schon lange kein Märchen mehr. Es gibt Berliner, Kölner und Hamburger Wolfssichtungen im Stadtgebiet und in Frankfurt am Main wurde ein Wolf im Stadtwald totgefahren.
Und auf der Welle mitreiten tun die Betroffenen (Weidetierhalter, Landwirte, Jäger) leider nicht und werden oftmals in den Hintergrund eines “Eisenbeton-Naturschutzes) gestellt.
Ist denn ein Wolf mehr wert wie ein: Hase, Reh, Schaf, Kuh oder Hund…?
Betroffene/Geschädigte gucken auf die Schadensbilanz in 2019 in Höhe von 8 Mill. Nutztierschäden, von den Wildtieren redet dabei niemand.
Der ganze Wolfschutz wird durch eine zunehmende radikale Tierschutzszene begleitet. Morddrohungen gegen Politiker, die eine Abschußgenehmigung für einen Wolf erteilen, sind schon an der Tagesordnung.
Dagegen muss man sich medienwirksam wehren.
Der Wolf in den Medien wird meistens aus der Sicht der Wolfsbefürworter schön geredet, die Gefährlichkeite eines Wolfes oftmals verschwiegen. Und wen kümmert es denn schon, wenn der Wolf ein Ponny auf der Weide in Hausnähe reißt?
Wollen die Betroffenen ernst genommen werden, ja dann darf man nicht auftreten, ohne den Hintergrund faktenreich zu bebildern. Dazu bedaf es Zugang zu den Medienkontakten, die sowohl die Freunde und Feinde des Wolfes sprechen lassen und auf Expertise im Bericht bedacht sind.
Wie Frau Lindhorst (jaegermagazin) in ihrem Editorial sehr gut schreibt: “Baerbock im Rampenlicht”.
Selbstbewusst grinsend schaut sie uns in den Medien entgegen. Modern gekleidet in Lederjacke. Die Lederjacke natürlich hergestellt aus glücklich aufgewachsenen, nicht vom Wolf gerissenen, sondern an Altersschwäche gestorbenen oder totgestreichelten “Bio-rindern”.
Wölfe zwischen Angst und Freude und in diesem Spiel darfst du machen was Du willst!
Wir sollten nur mitspielen!
Und ich möchte final daran erinnern, dass M.E. nach die “Wolfsfreude”zur Abschaffung der Jagd instrumentalisiert wird, mehr dazu noch im sogenannten Positionspapier der parteiinternen Arbeitsgruppe Tierschutz der Bündnis 90/Die Grünen.
Freundlichst Ihr
Stephan Harald Voigt
Zum Autor:
Der Autor Stephan-Harald Voigt lebt seit seiner Geburt in Hessen. Als ehemaliger Polizeibeamter ist er seit mehr als zwanzig Jahren für die Europäische Union tätig. Er ist ein passionierter Jäger und Naturfreund, der mit Spannung die Debatte um die Rückkehr der Wölfe ins Land verfolgt.
https://wirjagen.gibona.com/de/article_parts/detail/?id=2643
Pressemitteilung AGDW – Die Waldeigentümer: Nachhaltige Nutzung der Wälder im Klimaschutzgesetz verankern
geschrieben von Stefan Fügner
27. Mai 2021 AGDW begrüßt Erweiterung des Klimaschutzgesetzes durch Ausschüsse des Bundesrates
Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, nimmt der Bundesrat zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Stellung. Vorgeschlagen wird eine Gesetzesergänzung, die den großen Beitrag der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Holzverwendung zum Klimaschutz deutlich benennt. „Diese Erweiterung des Gesetzes ist fundamental für den Wald und für den Klimaschutz“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Die nachhaltige Nutzung unserer Wälder ist grundlegend für ihre Stabilisierung und für das Erreichen der ehrgeizigen nationalen und europäischen Klimaziele.“
Der Bundesrat liegt richtig, wenn er darüber hinaus ein starkes Plädoyer für die Verwendung des ökologischen Rohstoffes Holz und für dessen substituierende Wirkung im Gesetz festgeschrieben sehen will, denn: Der Einsatz von Holz führt zum einen zu einer Erhöhung der CO2-Speicherleistung und zum anderen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, da er klimaschädliche Ressourcen wie Kohle und Gas ersetzen kann. Diese substituierende Wirkung müsse den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft zugerechnet werden, heißt es in der ergänzenden Empfehlung der Bundesratsausschüsse.
Doch der Rohstoff Holz ist nicht nur ein bedeutender Klimaschützer, er ist auch langlebig und wiederverwertbar. „Die Bedeutung von Holz und die Nachfrage danach etwa im Gebäudesektor haben stark zugenommen“, sagte von der Marwitz, „daher muss auch mit Blick auf die kommenden Generationen dafür gesorgt werden, dass ausreichend Holz zur Verfügung steht.“
Voraussetzung dafür sind die Wirtschaftswälder, die für den Nachschub von Holz sorgen und gleichzeitig mit ihrer CO2-Speicherleistung einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ausdrücklich wendet sich die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates gegen die Stilllegung, d.h. gegen den Nutzungsverzicht, von Wäldern. Der Verzicht auf eine nachhaltige Holznutzung würde die Treibhausgasemissionen erhöhen, da die Speicherleistung der Wälder abnehmen und das fehlende Holz über weite Entfernungen hinweg aus häufig problematischen Herkünften importiert oder durch klimaschädliche Roh- und Werkstoffe ersetzt werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen,
Larissa Schulz-Trieglaff
Pressesprecherin
AGDW – Die Waldeigentümer
T: + 49 (0)30 / 31 16 67 6-25
M: 0160 / 140 77 67
www.waldeigentuemer.de
Pressemitteilung: Die Facebookgruppe "Jagdrevier Verpachtung" des Deutschen Jagdportals hat seit gestern über 20.000 Mitglieder
geschrieben von Stefan FügnerDas soziale Medium Facebook hat bei der Vermittlung von Jagdmöglichkeiten und Jagdverpachtungen mittlerweile eine sehr große Bedeutung.
Nicht nur das Jagdportal selbst nutzt die Facebookgruppe "Jagdrevier Verpachtung", um auf aktuelle Jagdangebote im Netz aufmerksam zu machen. Auch viele Jagdpächter bieten ihre Begehungsscheine direkt in der Gruppe an. Zu Beginn des Monats Mai überschritt die Mitgliederzahl die 20.000 er Marke.
Seit Gründung des Jagdportals setzen wir konsequent auf das Vermitteln von Jagdmöglichkeiten in Deutschland und Österreich. Durch die Coronakrise konnten viel Jagdgenossenschaften keine Hauptversammlung abhalten und so kamen viele Verpachtungen Anfang 2021 nicht zur Ausschreibung, aber es ist erkennbar, dass auch jetzt im angebrochenen Jagdjahr zahlreiche Verpachtungen nachgeholt werden.
Die Schäden durch den Borkenkäfer wird zu großen Veränderungen im Jagdmanagement insbesondere bei den Waldbesitzern führen, weshalb das Jagdportal wird weiter am Ausbau der Vermittlung von Jagdmöglichkeiten arbeiten wird.
Waimannsheil
Das Team vom Deutschen Jagdportal
Die Jagdabgabe – gegenwärtig verfassungswidrig!
geschrieben von Stefan FügnerDie Jagdabgabe wird bei jeder Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines zusätzlich zu der dafür bestimmten Gebühr, wenn auch nicht in allen Bundesländern, erhoben. Sie ist im jeweiligen Landesjagdgesetz geregelt und soll überwiegend generell für Zwecke der Forschung, der Wildschadensverhütung und der Wildhege verwendet werden. Die Höhe ist unterschiedlich geregelt.
1. Rechtsnatur
Die Jagdabgabe ist keine Verwaltungsgebühr, weil sie in aller Regel ausdrücklich neben der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird. Sie ist auch keine Benutzungsgebühr, weil sie nicht als Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung oder einer öffentlichen Einrichtung dient. Sie wird in aller Regel der Höhe nach völlig unabhängig von irgendwelchen Kosten oder notwendigen Aufwendungen berechnet. Sie ist aber auch kein Beitrag - dazu beispielhaft VG Münster Urteil vom 27.04.2011 - 3 K 1885/10.
Tatsächlich ist sie eine sogenannte „Sonderabgabe“ und wird damit ähnlich einer Steuer „voraussetzungslos“ erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr genau definiert, wann, wofür und von wem eine derartige Sonderabgabe nur erfordert werden darf. Der Gesetzgeber muss dabei einen Sachzweck verfolgen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht, und es darf nur eine homogene Gruppe mit der Zahlung belegt werden, die in einer spezifischen Sachnähe zu diesem Zweck steht und der deshalb eine besondere Finanzierungsverantwortung übertragen werden kann – so wegweisend BVerfG, Beschluss vom 16.9.2009 - 2 BvR 852/07 -, BVerfGE 124, 235 = NVwZ 2010, 35 = juris, Rdn. 20 f. m. w. N.
2. Landesgesetze
Das bedeutet, dass zunächst einmal jede der wesentlich voneinander abweichenden landesgesetzlichen Regelungen darauf untersucht werden muss, ob sie den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt. Die Gesetze weichen insoweit stark voneinander ab. In Brandenburg z. B. regelt § 23 des Landesjagdgesetzes die Zwecke, für die die Jagdabgabe verwendet werden soll, sehr präzise. Das gilt auch für Schleswig-Holstein.
Dagegen heißt es zum Beispiel in § 22 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz nur, dass die Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens nach den Zielen des Landesjagdgesetzes, insbesondere zur Förderung der jagdbezogenen wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verhütung von Wildschäden dienen soll.
Wenn immer der Zweck nur sehr allgemein gehalten ist, ist die Regelung nicht verfassungsgemäß, weil sie eben nicht erkennen lässt, für welchen konkreten Sachzweck im Interesse der homogenen Gruppe „Jäger“ diese Abgabe erhoben werden soll. Etwas schwieriger wird es, wenn der Zweck der Jagdabgabe sehr präzise und spezifisch auf die Interessen der Jäger abgestimmt ist.
Nach überwiegender Meinung in der Literatur und einigen Urteilen müsste also für jedes Bundesland notfalls der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden, wenn festgestellt werden soll, ob eine Jagdabgabe in allen Einzelheiten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Verwaltungsklagen sind teuer und langwierig und die Kosten übersteigen bei weitem den Betrag der Jagdabgabe. Das macht derartige Prozesse nur sinnvoll, wenn der jeweilige Landesjagdverband sie betreibt oder unterstützt.
3. Rechtsprechung
Gerichtsurteile sind bislang nicht besonders zahlreich und weichen, wie leider immer, voneinander ab. Das OVG Münster hat in einer mündlichen Verhandlung ganz erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Nordrhein-Westfalen geäußert und in einer Protokollnotiz niedergelegt. Daraufhin wurden die Bescheide aufgehoben und die Jagdabgabe wird nicht mehr erhoben – der Rechtsstreit hatte sich erledigt, ohne dass es zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gekommen wäre.
Das OVG Koblenz hat demgegenüber mit Urteil vom 15.2.2017 die Klage eines Jagdpächters abgewiesen und die Ansicht vertreten, die Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (8 A 10578/16.OVG).
4. Die Jagdabgabe ist gegenwärtig bundesweit verfassungswidrig.
Nach unserem Dafürhalten kommt es für die gegenwärtige Rechtspraxis in allen Bundesländern, die eine Jagdabgabe erheben, auf die landesrechtlichen Einzelregelungen gar nicht an. Es gibt nämlich ein länderübergreifendes Argument gegen die Jagdabgabe, auf welches schon Hans-Jürgen Thies, einer der kompetentesten Jagdrechtler in Deutschland, in einem Interview zur Haltung des OVG Münster zutreffend hingewiesen hat. Er ist der richtigen Meinung, dass eine Jagdabgabe, die nur den Jägern auferlegt wird, verfassungswidrig ist. Wir teilen seine Meinung vollumfänglich und zitieren ihn deshalb wie folgt (Fundstelle: https://www.natuerlich-jagd.de/blog/experteninterview-zur-jagdabgabe-in-nrw.html):
Auch die Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechtes und die Jagdgenossenschaften, die das Jagdausübungsrecht in der Regel durch Verpachtung nutzen, sind gleichermaßen in der Verantwortung für das Jagdwesen, ohne bisher jedoch zur Jagdabgabe herangezogen zu werden. Die Wildtier- und Biotophege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um die sich nicht nur die Jäger und Landwirte, sondern auch die Allgemeinheit kümmern muss. Auch die Wildschadensverhütung ist nicht allein die Aufgabe der Jäger, sondern da sind ebenfalls die Landbewirtschafter mit in der Pflicht. Die Arbeit der Wildforschungsstelle ist in wesentlichen Teilen hoheitlicher Art und erfolgt im allgemeinen Landesinteresse. Sie muss deshalb aus Steuermitteln und eben nicht allein von den Jagdscheininhabern finanziert werden.
Ohnehin handelt es sich bei den abgabepflichtigen Jagdscheininhabern um keine homogene Gruppe mit Interessengleichlauf. Neben den aktiven Jägern gibt es viele, die den Jagdschein als Waffenbesitzer, Sportschütze, Jagdhundebesitzer, Jagdhornbläser oder Falkner gelöst haben und somit eine ganz unterschiedliche Interessenslage haben. Die Jagdabgabe verstößt, soweit sie nur von den Jägern erhoben wird, gegen das Prinzip der Abgabengerechtigkeit und gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Was nämlich häufig, insbesondere von den Gerichten, übersehen wird, ist, dass die Jagd ja nicht nur darin besteht, wild lebenden Tieren (Wild) nachzustellen, sie zu fangen, zu töten und sich anzueignen, sondern in erster Linie darin, Wild zu hegen – § 1 Abs. 1 BJagdG. Noch besser drückt es §1 des Landesjagdgesetzes Brandenburg aus:
Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Hege des Wildes als Kulturgut in der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft ist in der Tat eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit auch eine Pflicht aller, die von Thies zitiert werden. Wenn die Kosten dafür – selbst wenn sie in verfassungsgemäßer Weise ordentlich nach Sachzweck und Sachzusammenhang gesetzlich definiert werden – ausschließlich den Jägern auferlegt werden, dann verstößt das gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 GG.
Fazit
Da in allen in Frage kommenden Bundesländern die Jagdabgabe ausschließlich die Jäger trifft, ist sie in ihrer gegenwärtigen Durchführung verfassungswidrig.
Liepe, den 26.04.2021
Dr. Wolfgang Lipps
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH
Geschäftsführer: Dr. Wolfgang Lipps
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16248 Liepe
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