Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals
Begehungsschein Angebot Bayern, Landkreis Garmisch-Partenkirchen
geschrieben von Stefan FügnerFür unser landschaftlich reizvolles Bergrevier im Landkreis Garmisch-Partenkirchen vergeben wir einen entgeltlichen Begehungsschein mit großzügiger Freigabe an einen engagierten, passionierten und waidgerechten Jäger.
Die Hauptwildarten sind Rot-, Gams- und Rehwild. Rotwilderfahrung ist wünschenswert.
Im Revier stehen eine Hütte sowie ein Zerwirkraum zur Mitbenutzung zur Verfügung.
Es wird darum gebeten, dass sich Bewerber dem körperlichen, finanziellen und zeitlichen Aufwand für die Bewirtschaftung einer Hochwildjagd bewusst sind. Alle weiteren Details werden bei Interesse gerne im persönlichen Austausch besprochen.
Wir freuen Uns auf Ihre Bewerbung! (weiterlesen)
Teilnahme an verschiedenen Jagdintervallen (6 Ansitze) in einem Hochwildrevier im Wendland
geschrieben von Stefan Fügner
Wir starten wieder im April mit unseren Jagdintervallen, die immer von Donnerstag bis Sonntag, also 6 Ansitze umfassen.
Die Jagdintervalle finden in einer Hochwildjagd im Wendland statt.
1. Frühjahrsjagdintervall von Donnerstag, 10. April 2025 bis Sonntag, 13. April 2025
2. Frühjahrsjagdintervall von Donnerstag, 24.April 2025 bis Sonntag, 27.April 2025
3. Frühjahrsjagdintervall von Donnerstag, 1. Mai 2025 bis Sonntag, 4. Mai 2025
4. Blattjagdintervall von Donnerstag, 31. Juli 2025 bis Sonntag, 3.August 2025
5. Blattjagdintervall von Donnerstag, 7. August 2025 bis Sonntag, 10. August 2025
6. Herbstjagdintervall von Donnerstag, 2.Oktober 2025 bis Sonntag, 5. Oktober 2025
7. Herbstjagdintervall von Donnerstag, 13. November 2025 bis Sonntag, 16. November 2025
8. Herbstjagdintervall von Donnerstag, 4.Dezember 2025 bis Sonntag, 7. Dezember 2025
Unsere Jagddintervallwochenenen erfreuen sich vor allem bei Jungjägern mit wenig jagdlicher Erfahrung größter Beliebtheit. Zwischen den Morgen- und Abendansitzen bieten wir ein reichhaltiges Programm. Es werden nicht nur Revierarbeiten erbracht, bei denen zugesehen werden kann. Man kann auch dabei zusehen, wie das erlegte Stück aus der Decke geschlagen wird, zerwirkt wird und danach in den Kochtopf wandert. Danach wir das selbst erlegte Stück in gemeinsamer Runde bei Rotwein verspeist.
Auch finden täglich Reviergänge statt, an denen der Jagdleiter mit Jungjägerfragen solange traktiert werden darf, bis alle Fragen beantwortet sind.
Am ersten Tag findet die Begrüßung mit Abendansitz und einem gemeinsamen Abendessen statt. Ein Besuch des nahegelegenen Schießstandes ist möglich.
Das 450 ha große sehr ruhig gelegene Hochwildrevier er bietet dem Jungjäger die Möglichkeit, sowohl Rotwild, als auch das recht häufige Damwild in Anblick zu bekommen.
Im Revier herrscht außerhalb der Jagdintervalle strenge Jagdruhe, die nur in absoluten Ausnahmen unterbrochen werden darf. Dies führt dazu, dass das Wild tagaktiv ist und ein Ansprechen besser möglich ist.
Über die gesamte Jagdausübung steht Ihnen ein erfahrener Jäger und Hundeführer zur Seite, der Ihnen beim Aufbrechen, Bergen oder eventuellen Nachsuchen zur Seite steht.
Erlegt werden darf Rehwild, Schwarzwild und Raubwild ohne Trophäen- und Mengenbegrenzung.
Erlegtes Wild kann kostengünstig übernommen werden und kann bei uns verarbeitet werden. Wir bieten das Zerwirken, Entbeinen und die küchenfertige Vakuumverpackung am Ende des Jagdwochenendes an.
Übernachtungsmöglichkeiten bestehen direkt im Jagdhaus der Jagdpächter. Dort kann man sich auch über die Tage komplett versorgen lassen. Die Teilnahme wird auf maximal 3 Jagdgäste/Jagdintervall beschränkt.
50% der Jagd ist Kommunikation!
Das morgendliche Jägerfrühstück nach dem Frühansitz und die gemeinsamen Abendessen vor dem Abendansitz, sowie die Treffen nach dem Ansitz erfreuen sich bei den Jagdgästen immer größter Beliebtheit und sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Jagdintervalle.
Bei diesen Treffen vor und nach den Ansitzen können die erlebten Jagderlebnisse ausführlich mit erfahrenen Jägern diskutiert und besprochen werden. Außerdem können Jungjäger Kontakte zu den anwesenden Jagdpächtern oder auch älteren Jägern und Jungjägern knüpfen.
Neben dem Tottrinken des erlegten Wildes können Strategien mit den anderen Jagdgästen zur zukünftigen Gestaltung seines Jägerlebens entwickelt werden.
Die Teilnahme am Frühstück und am Abendessen kann kurzfristig gebucht werden, die Teilnahme ist nicht bindend.
Preis: 620 Euro ohne Anreise, Verpflegung und Übernachtung
Buchungsanfragen/Reservierungen über das Jagdportal an nachfolgende email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie können auch direkt unter 0178 61418 56 Kontakt aufnehmen. Dort werden alle noch offenen Fragen beantwortet
Die öffentliche Onlineausschreibung der Jagdverpachtung auf dem Deutschen Jagdportal ist ein Gebot der Fairness
geschrieben von Stefan Fügner 
Wir freuen uns immer wieder über die positive Resonanz unsere Kunden nach einer erfolgreich abgeschlossenen Jagdpachtausschreibung.
Dass die öffentliche Ausschreibung von vielen ortsansässigen Jägern eher kritisch gesehen wird, ist bekannt. Doch auch die Jagdgenossenschaften sind daran interessiert, die Jagd möglichst an ortsansässige Jäger zu verpachten. Dies schließt aber nicht aus, dass die Jagd bundesweit im Jagdportal ausgeschrieben wird. Da es sich bei einer Jagdverpachtung nicht um eine Ausschreibung handelt, bei denen die strengen Vergaberichtlinien der öffentlichen Hand Anwendung finden, haben die Jagdvorsteher bei einer öffentlichen Ausschreibung im Deutschen Jagdportal die Möglichkeit, unter den Bietern den für sie passenden Bewerber herauszusuchen. Dass die Jagdgenossenschaften von diesem Recht der freien Vergabe Gebrauch machen, beweist das Schrieben der Jagdgenossenschaft auf die erfolgreiche Onlineausschreibung durch das Deutsche Jagdportal.
Eine öffentliche Ausschreibung der Jagdverpachtung im Deutschen Jagdportal ist somit auch ein Gebot der Fairness gegenüber allen anderen Bewerbern um die Jagdverpachtung.
Waidmannsheil
Euer
Stefan Fügner
Abschaffung der traditionellen Jagd durch die Hintertür? Oder: Was ist das Ziel der erneuten Verschärfung des Waffenrechts?
geschrieben von Stefan FügnerAufruf an alle Jägerinnen und Jäger: Sucht den Kontakt vor dem 1.4. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Waffenbörde vor Ort!
Die vorgeschriebene erweiterte Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist mit enormem zusätzlichem Aufwand für unsere zuständige Behörden verbunden.
Anfrage an mindestens 6 Behörden (teilweise bereits automatisiert; BKA, Verfassungsschutz, Zoll, Bundespolizei, Landespolizei, Waffenbehörde) und eigenen Recherche und Bewertung.
Bei Quick and Dirty: 0,5 h bei 4 Behördenanfragen, bei gewissenhafter Betrachtung sicher >2 h. Anschließend Sichtung, Bewertung, Entscheidung 2h. Seit Magdeburg wissen wir, dass das nicht so einfach ist.
Bei ca. 450.000 Jägern, die alle 3 Jahre den Jagdschein zum 01.04 verlängert haben möchten 150.000 Vorgänge jährlich a 4h, ergibt das 600.000 h die in 3 Monaten zusätzlich zu erledigen sind, ergibt 1450 Beamte. (600.000h /60 Tage/7h je Tag)
Mindestens 1.450 zusätzliche Beamte als Untergrenze, bei wirklich gewissenhafter Bearbeitung das 2 bis 3 Fache an personellen Ressourcen. Es ist völlig utopisch, das alles umzusetzen.
Jedem mit den Vorgängen vertrauten Entscheidungsträgern zu diesem Gesetz muss das klar gewesen sein! (auch den beim Gesetzgebungsverfahren beteiligten Jagdfunktionären!)
Und somit muss auch jedem klar sein, dass dieser Teil des Gesetzes nicht inhaltlich wirklich korrekt umgesetzt werden kann und auch substanziell keinen Beitrag zur Sicherheit liefert. (Nur operative Hektik)
Was ist also das Ziel dieses Gesetzes?
Weitere maximaler Verunsicherung bei allen an der Jagd beteiligten, damit wir aufgeben und die Jagd an den Nagel hängen? Dieser Eindruck drängt sich mir auf. Denn zu mehr Sicherheit für uns als Bürger trägt dieses Gesetz bestimmt nicht bei. Und Fragen durch das neue Gesetz entstehen.
Was geschieht, wenn ich zum 01.04 meinen Jagschein nicht verlängert bekommen habe?
1. Ich darf nicht mehr Jagen?
2. Verliere ich meinen Begehungsschein?
3. Ich bin nicht mehr pachtfähig. Was passiert mit meiner Jagd?
4.Wer holt das Wild von der Straße oder erlöst es von den Qualen?
5. Was mache ich als Jagdaufseher ohne gültigen Jagdschein?
6. Werde ich als Berufsjäger ohne Jagschein gekündigt?
7. Darf ich meinen Hund noch jagdlich führen/ausbilden?
8. Ich darf weder Munition noch Waffen besitzen!
9. Wenn ich ohne gültigen Jagdschein trotzdem noch Munition und Waffen besitze, begehe ich dann eine Straftat, bin unzuverlässig und verliere dauerhaft meinen Jagdschein?
Lassen wir uns nicht verunsichern und suchen mit den Mitarbeitern der Waffenbörde vor Ort einen konstruktiven Weg, um diese Fragen zu beantworten.
Waidmannsheil
Euer
Stefan Fügner
Was passiert mit dem Jagdpachtvertrag, wenn zum 1.4.2025 die Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Jagdscheinverlängerung noch nicht vorliegt?
geschrieben von Stefan Fügner
Wenn die Zuverlässigkeitsüberprüfung für einen Jagdpachtvertrag zum 1. April noch nicht vorliegt, kann dies dazu führen, dass der Vertrag nicht wirksam oder nicht vollständig umsetzbar ist. In Deutschland ist es notwendig, dass der Pachtvertrag für die Jagd unter der Voraussetzung abgeschlossen wird, dass der Jagdpächter die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist, die in der Regel durch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt.
Falls die Überprüfung bis zum vereinbarten Beginn des Pachtverhältnisses nicht abgeschlossen ist, könnten mehrere Szenarien eintreten:
Vertragliche Regelungen: Möglicherweise enthält der Jagdpachtvertrag eine Klausel, die regelt, was im Falle einer verzögerten Überprüfung passiert. In diesem Fall könnte der Vertrag eventuell aufgeschoben oder unter bestimmten Bedingungen weiterhin gültig bleiben.
Vertragsaufhebung: Wenn der Jagdpächter die Zuverlässigkeit nicht nachweist und keine Übergangsregelung im Vertrag festgelegt wurde, könnte der Vertrag nichtig oder vorübergehend ausgesetzt werden.
Verlängerung der Frist: Falls der Vertrag keine explizite Regelung enthält, könnte es auch die Möglichkeit geben, die Frist zur Vorlage der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu verlängern, sodass der Pachtvertrag später beginnen kann.
Es ist ratsam, den Vertrag und alle relevanten Regelungen zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Auswirkung der Verzögerung in Bezug auf den Jagdpachtvertrag zu klären.
Waidmannsheil
Euer
Stefan Fügner
Wer bis zum 1.4.2025 seinen Jagdschein nicht verlängert hat und seine Waffen und Munition bis zum 1.4.2025 nicht abgegeben hat, macht sich strafbar!
geschrieben von Stefan Fügner
Zwar sind auch wir Jäger nun endlich die hochnotpeinliche Ampelkoalition los und können am 23.2.2025 neu wählen, aber das dicke Ende dieser chaotischen Politik dieser Ampelkoalition in Form nicht praktikabler Gesetze kommt für uns Jäger erst noch.
Immer wieder erreichen das Deutsche Jagdportal Anrufe von verzweifelten Jägern und Jagdpächtern, die um ihre Waffen und Jagdpacht nach dem 1.4.2025 bangen, weil die Waffenbehörden ihnen bei der Beantragung eines neuen Jagdscheins zum 1.4.2025 mitteilen, dass die fristgerechte Verlängerung des Jagdscheins seitens der den Waffenbehörden durch nachgeordnete Behörden, die wegen Fragen zur Zuverlässigkeit angefragt werden müssen, nicht eingehalten werden kann.
Nun haben wir uns 3 Jahre lang köstlich über die teilweise grotesken Beiträge unserer Minister amüsiert und die Verfolgung der Diskussionen in Talkshows hatte manchmal etwas von einer Karnevalssitzung. Doch wenn in 2 Monaten die Jagdscheinverlängerungen für über 300.000 Jäger anstehen, wird vielen Jagdpächtern und Waffenbesitzern das Lachen schnell vergehen.
Wenn ein Jäger am 1.4.2025 immer noch im Besitz von Waffen und Munition ist, er aber noch keinen verlängerten Jagdschein hat, macht er sich strafbar und verliert mit großer Wahrscheinlichkeit wegen illegalem Waffen- und Munitionsbesitzes bis auf weiteres seinen Jagdschein, wird ihn also dann gar nicht mehr verlängert bekommen.
Hier bahnt sich ein Skandal noch gar nicht vorstellbaren Ausmaßes an. Die deutsche Bürokratie hat es unter der Ampelregierung tatsächlich geschafft, sich derart in ihrer Arbeit zu verstricken, dass sie aus einem Teil Ihrer Bürger potentielle Straftäter macht, nur weil sie die Anträge ihrer gesetzestreuen Bürger nicht bearbeiten kann.
Die deutsche Bürokratie stolpert über ihre eigenen Beine!
Aber es kommt noch besser: Der Kanzlerkandidat der Grünen, Dr. Robert Habeck, fordert ganz aktuell sogar zusätzlich von allen Waffenbesitzern ein psychologisches Gutachten.
Da kommen auf uns Jäger in den nächsten Monaten spannende Zeiten zu.
Schreibt mir Eure Erfahrungen mit den für Euch zuständigen Waffenbehörden in die Kommentarleiste.
Waidmannsheil
Euer
Stefan Fügner
Produktinformation: Verpachtung von verschiedenen Eigenjagdbezirken durch die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
geschrieben von Stefan FügnerDie BVVG bietet wieder Eigenjagdbezirke zur Jagdverpachtung ab dem 1. April 2025 für eine Laufzeit von 12 Jahren an.
Es handelt sich um folgende Reviere:
Thüringen Kreis Altenburger Land EJB Luckaer Forst
Sachsen Anhalt Kreis: Saalekreis EJB Etzdorf
Mecklenburg-Vorpommern Kreis Vorpommern-Greifswald EJB Krackow Kreis Rostock Land EJB Tessenow Kreis Ludwigslust-Parchim EJB Stintenburger Hütte Kreis Mecklenburgische Seenplatte EJB Neu Stuer Kreis Vorpommern-Rügen EJB Poseritz
Einzelheiten zu den Revieren und alle Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Website der BVVG (www.bvvg.de). Bei Fragen können Sie sich an Frau Ogilvie (Telefon 030/4432-1025) wenden.

Der Weg zur ersten Jagdmöglichkeit – Auf Kontakte zu Jagdpächtern kommt es an!
geschrieben von Stefan Fügner
Der Wunsch, den Jagdschein zu erlangen, ist ungebrochen. Die Jagdschulen boomen, die Jagdausrüster verzeichnen jährlich neue Umsatzrekorde. Doch der Weg zur praktischen Jagdausübung ist für Jungjäger ohne Kontakte zu Jagdpächtern steinig.
Das Deutsche Jagdportal hat sich in den letzten 10 Jahren auf das Anbieten und das Suchen von Jagdverpachtungen und Begehungsscheinen im Internet einen Namen gemacht.
Dass der Einstieg in das aktive Jagen, insbesondere für Quereinsteiger ohne jagdliche Kontakte schwierig ist, ist hinlänglich bekannt. Der Boom bei den Jagdschulen bei gleichbleibender Reviermenge erschwert das Finden einer Jagdmöglichkeit zusätzlich. Zudem fehlt den Jungjägern an Jagderfahrung und Schussroutine, insbesondere beim Ansprechen und Erlegen, ohne die aber eine praktische Jagd nicht möglich ist. Zusätzlich zur Jagdmöglichkeit wird daher oft ein Lehrprinz gesucht, der diese Erfahrungsdefizite durch eine praktische Jagdausbildung ausgleichen soll.
In diesem Artikel will ich allen Jungjägern, die über eine Jagdmöglichkeit in Form eines Begehungsscheines einen Jagdpächter und Lehrprinzen suchen, einige Tipps bei der Anzeigengestaltung und Platzierung derselbigen geben.
Zunächst muss man wissen, dass nur 18 % der Jäger Jagdpächter oder Mitpächter eines Reviers sind. Zwar verfügen viele revierlose Jäger über ein immenses Wissen über die praktische Jagd, solange sie aber kein eigenes Revier besitzen, können sie keinem Jungjäger eine praktische Ausbildung oder eine Jagdmöglichkeit anbieten. Alleiniger Anbieter von Jagdmöglichkeiten ist der Jagdpächter. Dem Kontakt zum Jagdpächter kommt also eine Schlüsselrolle zu!
Der Jagdpächter, scheu wie ein Reh
Oft wird der Tipp gegeben, sich in einer Kreisjägerschaft als aktives Mitglied einzubringen. In den regionalen Jägerschaften finden sich dann auch zahlreiche Jäger, aber alle haben dort in der Regel das gleiche Problem wie der neue Jungjäger: Sie sind auf der Suche nach einer Jagdmöglichkeit oder sie haben eine bescheidene Jagdmöglichkeit, die aber dem frischgebackenen Jungjäger nicht weiterhilft. Bei den zahlreichen jährlichen Treffen der örtlichen Kreisjägerschaft sind die Jagdpächter kaum anzutreffen, die örtlichen Jägerschaften bleiben ein Sammelbecken revierloser Jäger, die einen Jagdpächter suchen. Zudem sind in den Jägerschaften die Jäger mit einer festen Verwurzelung in der Region in der Überzahl, weshalb sie einen neuen Jungjäger, der keine Bindung an die Region hat, eher argwöhnisch als Wettbewerber um rare Jagdmöglichkeiten beäugen. Hinten anstellen in der Schlange der Jagdmöglichkeitsuchenden ist hier angesagt.
Der Jagdpächter der Region bleibt in der Regel unsichtbar, weshalb es oberstes Ziel des Jungjägers sein muss, den Kontakt zu den Jagdpächtern der Region auf andere Weise herzustellen. Jagdpächter gehen nur über Anzeigen in den verschiedensten Medien auf den Jungjäger zu. Er wartet also, wer sich als Jungjäger in den Medien anbietet. Eine eigene Anzeige schaltet er in der Regel sehr selten. Tut er es trotzdem, kann er sich vor Anfragen nicht retten. Hier kann er sich dann aus zahlreichen Angeboten den passenden Jungjäger heraussuchen. Die Jagdpächter sind bei uns im Jagdportal die stillen Leser, die auch kaum Kommentare schreiben. Nur sehr wenige schalten Anzeigen, will man nicht, dass andere benachbarte Jagdpächter von der Suche erfahren.
Hier können wir als Jagdportal nach 10 Jahren unserer Tätigkeit das einfache Resümee ziehen: Jungjäger, die sich im Internet nicht präsentieren, werden von Jagdpächtern auch nicht gefunden. Gute und erfahrene Begehungsscheininhaber sind so selten, wie die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen. Um diese zu finden, muss der Jagdpächter sehr aktiv das Internet nach geeigneten Bewerbern durchsuchen.
Womit kann der Jungjäger punkten?
Dass ein Jungjäger ohne jagdliche Kontakte wenig bis gar keine jagdlichen Erfahrungen in das Revier einbringen kann, liegt auf der Hand. Doch wer genug Gespräche mit Jagdpächtern geführt hat, der weiß, wo beim Jagdpächter der Schuh drückt. Viele haben sich bei der Kalkulation der Jagdbetriebskosten, also alle Kosten, die über die Jagdpacht hinaus anfallen, verrechnet und diese Jagdbetriebskosten in der Regel viel zu niedrig eingestuft. Es sind vor allem die vielen kleinen Kosten wie Kühlkammer, Hochsitzneubau, Wildverarbeitung oder Wildvermarktung mit den dazugehörigen Arbeiten, die dem Jagdpächter Probleme bereiten. Vor allem weil er selbst ein Jäger ist, der die Jagd in der Freizeit ausübt. Auch fehlt vielen Jagdpächter schlichtweg die Erfahrung, wie man ein Revier so managt, dass das Jagen Spaß macht und die Jagdanpachtung nicht zum Problem wird. Wer hier erkennt, dass er sich organisatorisch einbringen kann und dem Jagdpächter lästige Probleme der Jagdbewirtschaftung abnehmen kann, der kommt ganz weit nach vorne.
Das Tabuthema Hegebeitrag
Eine Jagdpacht kostet sehr viel Geld, vor allem sind es die oft im Vorfeld nicht kalkulierten Jagdbetriebskosten, die dem hoffnungsvoll gestarteten Jagdpächter die Jagdpacht verleiden. Die Regel:
Jagdpacht x Faktor 2 = Jagdgesamtkosten
wurde ignoriert bzw. man wollte im Übereifer bei der Anpachtung die Jagdbetriebskosten nicht wahr haben. Dass man sich, wenn auch nur im kleinen Rahmen, an den Jagdbetriebskosten in Form eines Hegebeitrags beteiligt, sollte auf jeden Fall in eine Anzeige. Wer glaubt, dass erst beim Vorstellungsgespräch vom Jagdpächter diese Frage angesprochen wird, liegt falsch. Die Frage, inwieweit der Jungjäger sich an den Jagdbetriebskosten beteiligt, steht ganz am Anfang der Kontaktaufnahme durch den Jagdpächter. Wer in der Anzeige diesen wichtigen Aspekt des Begehungsscheins ignoriert, hat kaum Chancen, kontaktiert zu werden.
Der Lehrprinz, der den unbekannten Jungjäger kostenlos ausbildet, den gibt es nicht!
Mir ist in meinen fast 50 Jahren des aktiven Jagens noch nie ein Jagdpächter begegnet, der sich als kostenloser Lehrprinz verdingt. Kein Jagdpächter kommt auf die Idee, einen teuren Jagdbogen anzupachten, um ihn dann mit einem unerfahrenen Jungjäger zu teilen. Natürlich nimmt man den Sohn, die Tochter oder auch das Enkelkind, das jagdliches Interesse zeigt, als Jagdpächter unter seine Fittiche. Aber einem wildfremden Jungjäger, zu dem man keinerlei verwandtschaftliche oder freundschaftliche Kontakt hat, ist kein Jagdpächter bereit, sein Wissen aus Jahrzehnten des Jagens mitzuteilen. Hier haben die Jungjäger eine Bringpflicht in der Form, dass sie sich Gedanken machen müssen, wie sie einem Jagdpächter die Tätigkeit des Lehrprinzen schmackhaft machen.
Die neuen Medien als Plattform für die erste Kontaktaufnahme zum Jagdpächter
Jetzt, zum Ende des Kalenderjahres, ist die ideale Zeit, sich im Internet zu präsentieren. Zum 1.4. eines jeden Jahres stehen die Jagdpachtzahlungen an. Viele Jagdpächter suchen zum neuen Jagdjahr neue Begeher und durchstöbern verstärkt die relevanten Internetportale wie das Deutsche Jagdportal. Bevor man mit einer Anzeige startet, sollte man aber viel Zeit auf die Gestaltung der Anzeige aufwenden. Der Inhalt der Anzeige ist entscheidend, ob der Jagdpächter Kontakt aufnimmt. Wie groß ist der Radius um den eigenen Wohnort, in dem man eine Jagdmöglichkeit sucht? Ist der damit verbundene Zeitaufwand mit dem Beruf und der Familie überhaupt vereinbar? Bietet sich nicht besser eine Intervalljagdvariante als Jagdmöglichkeit an, in der man die Jagdausübung auf mehrere Wochenenden aufteilt? Mit der Intervalljagdvariante erhöht man den Radius enorm, allerdings sind Revierarbeiten und Fallenjagd in dieser Art der Jagd kaum möglich. Die Intervalljagdvariante ist daher ideal für Jungjäger aus Ballungsgebieten, wo der Kampf um Begehungsscheinangebote am größten ist. Man sollte bei den Angeboten nicht zu wählerisch sein, im Gegensatz zur Jagdpacht können Begehungsscheine schon zum Jagdjahresende wieder gekündigt werden und am Anfang gilt es, jagdliche Erfahrungen zu sammeln. Man muss wissen, das nur etwa 20% der Internetnutzer einen Facebookaccount haben, 80% aber informieren sich ausschließlich außerhalb von Facebook. - auch die Jagdpächter! - Es gilt also, sich neben Facebook auch außerhalb dieser Plattform jagdlich zu präsentieren.
Sonderangebot für Jungjäger
Das Deutsche Jagdportal hat für Jungjäger ein Sonderangebot ausgearbeitet. Wir bieten die Suchanzeige, die auf dem Jagdportal geschaltet wird, sowohl in der Jagddatenbank als auch im Kleinanzeigenmarkt an.
Zudem erhalten Jungjäger großzügige Laufzeiten bei der Onlinestellung.
Auch werden diese Anzeigen in unseren relevanten Facebookgruppen geschaltet.
Der Jagdverein Lehrprinz e.V., dessen Vorsitzender ich bin, gibt seit über 20 Jahren Jungjägern kostenlos Tipps, wie sie sich im Internet bei der Suche nach Jagdmöglichkeiten präsentieren. Habt also keine Hemmungen, mich anzurufen, bevor Ihr das Projekt „Suche einer Jagdmöglichkeit im Internet“ angeht. Der Jagdverein Lehrprinz e.V. bietet diese kostenlose Telefonberatung an.
Ich freue mich auf Eure Anrufe und Verbleibe
mit Waidmannsheil
Euer Stefan
Mobil 0178 6141856
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Produktinformation: Der richtige Waffenschrank
geschrieben von Stefan FügnerDie Firma shopo GmbH & Co.KG stellt auf der Themenseite www.waffenschrank.com ein großes Produktportfolio an Waffenschränken und Waffenraumtüren vor.
Die sichere Aufbewahrung von Jagd- und Schusswaffen muss schon vor dem Kauf überlegt und organisiert sein. Der Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen und Munition ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Grundlage ist hier das Waffengesetz (WaffG) im speziellen u.a. der §36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition.
Hauptsächlich wird hier unterschieden in:
Waffenschrank Klasse 0 und Waffenschrank Klasse 1
Dazu ebenfalls die Waffenraumtüren in der Klasse 1
Ein Familienbetrieb mit Tradition
Das Stuttgarter Fachunternehmen - shopo GmbH & Co.KG - bietet eine große Auswahl zertifizierter Waffenschränke und Waffenraumtüren. Das Themenportal waffenschrank.com arbeitet seit Gründung mit einem hochspezialisiertem Tresor -und Waffenschrankspediteur, bei Auslieferung mit Aufstellung, zusammen. Waffenschrank.com berät in folgenden Fragen: Welcher Widerstandsgrad ist bei welcher Ausgangslage zu wählen? Welche Optionen an Tresorschlössern gibt es? Wie sieht der Transportweg hin zur Aufstellung aus. Ein Waffenschrank kaufen Sie nur einmal – Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung
shopo GmbH & Co.KG
Kornbergstr.52 70176 Stuttgart
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was ist ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept?
geschrieben von Stefan FügnerImmer häufiger fordern Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdverpächter ein Jagdbewirtschaftungskonzept, wenn eine Jagdverpachtung neu ausgeschrieben wird. Mit den anstehenden Jagdverpachtungen zum 1.4.2025, deren Ausschreibungen in den nächsten Monaten beginnen, sollte sich jeder, der sich um eine Jagdverpachtung bewirbt, mit der Thematik auseinandersetzen.
Das Interesse, eine Jagd zu pachten, ist unverändert hoch. Die Jungjäger, die jedes Jahr neu auf den Jagdmarkt drücken und eine Jagdmöglichkeit suchen, ist weiterhin auf Rekordniveau. Oft bitten uns Jagdgenossenschaften, die bei uns im Jagdportal Ihre Jagd ausgeschrieben haben, eine Jagdverpachtung vorzeitig offline zu nehmen, weil sie die Flut der Bewerbungen auf die Jagdverpachtung nicht mehr bearbeiten können.
Wegen dieser unverändert hohen Bewerberflut fordern seit einigen Jahren Jagdgenossenschaften immer häufiger ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept von den Bewerbern um die Jagdpacht. Tendenziell sind es Jagdgenossenschaften mit hohem Waldanteil am gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. kommunale Eigenjagdbesitzer mit fast 100 % igem Waldanteil. Dies hat seine Ursache in weit zurückliegender Veränderungen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Ohne Betrachtung dieser radikalen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die Jagd, kann man den Druck, der auf den Waldbesitzern lastet, nicht verstehen.
In einigen genossenschaftlichen Jagdbezirken tendiert der Jagdwert der landwirtschaftlichen Flächen mittlerweile gegen Null
Mein Vater hatte noch vor 50 Jahren bei einer Jagdpacht eines genossenschaftlichen Jagdreviers mit 500 ha über 10 Landwirte mit Dutzenden von Kleinparzellen, auf denen die verschiedensten Produkte angebaut wurde. Fast alle Landwirte bauten sowohl Getreide an, als auch Futter für ihr eigenes Vieh. Diese kleinteilige Landwirtschaft ist binnen weniger Jahre vollständig verschwunden. Mittlerweile bewirtschaftet ein einziger landwirtschaftlicher Großbetrieb Flächen, die sich gleich über mehrere Dörfer erstrecken. Nicht wenige Dörfer haben gar keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Wer heute eine Jagd pachtet, hat es oft nur noch mit 2 -3 landwirtschaftlichen Großbetrieben zu tun und die Summe der Felder und Wiesen im gepachteten Jagdbezirk kann man an 2 Händen abzählen.
Diese landwirtschaftlichen Großflächen werden weiter zunehmen, weil der Trend in der Landwirtschaft der da lautet: „Wachsen oder weichen“ noch lange nicht abgeschlossen ist.
Ein Wildbiologe, der diese Flächen über das ganze Jahr einmal beobachtet, wird feststellen, dass diese Flächen außer Deckung in der 5 monatigen Vegetationsphase unserem Wild nichts zu bieten haben. Fast alle dieser Äcker sind ab Oktober riesige braune ökologisch tote Flächen. Man könnte diese Flächen auch zubetonieren und braun anstreichen, der biologische Nutzen wäre der gleiche. Diese Flächen sind wildbiologisch wertlos, ihr Jagdwert tendiert gegen null. Bei der Berechnung der jagdbare Fläche und der Jagdpacht werden diese jagdlich nutzlosen Flächen aber immer noch berechnet.
Mähdrescher, Maishäcksler und Scheibeneggen treiben das Wild im Herbst in die Wälder
Wenn die Deckung, die das Getreide und der Mais im Sommer bietet, verschwunden ist, wird unser Schalenwild in die übriggebliebenen Waldflächen getrieben. Steht dem Wild im Herbst durch Mast und Brombeeren im Wald noch genügend Äsung zur Verfügung, beginnt im Februar der massive Verbiss. Die Ricken müssen neben dem Haarwechsel das schnelle Wachstum des Embryos bewerkstelligen. Bis im Mai die Deckung in der Feldflur durch Getreide wieder vorhanden ist, kann das Schalenwild nur durch Verbiss im Wald seinen Nahrungsbedarf decken.
Der hohe Verbiss, der heute oft festgestellt wird, hat vor allem seine Ursache in der neu entstandenen industriellen Landwirtschaft und ihre gigantischen Agrarflächen ohne Jagdwert für unser Wild, wobei immer noch mit jagdlich völlig wertlosen Flächen gerechnet wird.
Die Wilddichte in Jagdbezirken mit hohem Feldanteil muss den neuen Verhältnissen anpasst werden
Wurde früher an Hand der Quote von Feld- und Waldanteil ein Jagdwert bestimmt, reicht diese Betrachtung nicht mehr aus. Zur Ermittlung der Wilddichte, die der Jagdbezirk verträgt, können die vorhandenen Feldflächen nicht mehr oder nur noch bedingt herangezogen werden, weil diese Flächen dem Wild 8 Monate nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Jagdgenossenschaften, bei denen die Waldbesitzer den hohen Verbiss rügen, müssen erkennen, dass die Monokulturen auf den Feldern das Wild in den Wald treibt. Dies führt zu einer Reduzierung des Jagdwertes des Jagdbezirkes im Ganzen. Einem Jagdbezirk mit hohem Feldanteil steht somit zur Bejagung fast nur noch die Waldflächen zur Verfügung. Dies muss sich im Preis für die Jagdpacht im Jagdpachtvertrag widerspiegeln.
Das Jagdbewirtschaftungskonzept als Leitfaden für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Waldbauern und Jagdpächter
In den vielen Gesprächen mit Jagdvorstehern, die ihre Flächen verpachten wollen, ist die Regiejagd immer die ultima ratio. Auf der Wunschliste ganz oben steht immer der ortsnahe Jagdpächter mit einer hohen Kenntnis über die komplexen Zusammenhänge von Jagd, Landwirtschaft und Waldbau. Auch die Jagdvorsteher wissen, dass für eine intensive Bejagung im Wald nur gut ausgebildete Jäger eingesetzt werden können, die es eher selten gibt. Auch wissen sie, dass nach dem Erlegen von Schalenwild frei werdende Einstände binnen weniger Tage wieder durch nachrückendes Wild aufgefüllt werden. Die oben geschilderte Problematik der Wildschäden durch Verbiss und deren Reduzierung durch hohe Abschüsse sind fast allen Jagdvorstehern genau bekannt. Auch weiß man, dass diese Verbissschäden nicht wie Wildschäden in den Feldern recht einfach zu schätzen und zu begleichen sind. Nur eine enge Zusammenarbeit von Jagdgenossen, die große Waldflächen in der Jagdgenossenschaft haben, bekommen die Jagdpächter die Verbisschäden in den Griff. Bei der Reduzierung der Jagdpacht kommt man Bewerbern mit einem schlüssigen Jagdbewirtschaftungskonzept entgegen.
Die Jagdpachteinnahmen stellen für den Waldbauern nur einen unbedeutende vernachlässigbare Nebeneinkunft dar. Die Erlöse aus Holz sind in der Regel 10-20 mal höher. Jedem Jäger, der sich deshalb um die Jagdpacht auf Basis eines Jagdbewirtschaftungskonzeptes bewirbt, sollte klar sein, dass die Jagdgenossenschaft nicht daran interessiert ist, einen maximalen Pachtpreis zu erzielen, sondern man alleine den Verbiss in den Griff bekommen will. Die Jagdgenossenschaften suchen professionelle Jäger, die ihr Handwerk verstehen und mit Waldbauern über die Pachtdauer von in der Regel 10 Jahre gut zusammenarbeiten. Das Jagdbewirtschaftungskonzept kann man somit auch als Alternative zum jagdlichen Regiejagdbetrieb sehen, wenn die Professionalität erkennbar wird..
Die Begriffe „Hege und Waidgerechtigkeit“ haben im Jagdbewirtschaftungskonzept nichts zu suchen
Im Jagdbewirtschaftungskonzept sollte der Bewerber um die Jagdpacht als professionellen Jagdpächter erkennbar sein, der den vorgegebenen Abschuss erfüllen kann und die Jagd tierschutzgerecht ausübt. Die Begriffe Hege und Waidgerechtigkeit sind für Außenstehende der Jagd, was die meisten Jagdgenossen sind, wenig hilfreich und lenken vom eigentlichen Ziel einer professionellen Jagd ab.
Das Deutsche Jagdportal berät in den Monaten vor Beginn des neuen Jagdjahres zahlreiche Jagdpachtinteressierte bei der Erstellung von Jagdbewirtschaftungskonzepten bei der Bewerbung um eine Jagdpacht.
Bei Fragen zu dieser Tätigkeit stehe ich telefonisch zur Verfügung.
Waimannsheil
Stefan Fügner
Telefon: 0178 6141856
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