Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals
Was ist ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept?
Immer häufiger fordern Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdverpächter ein Jagdbewirtschaftungskonzept, wenn eine Jagdverpachtung neu ausgeschrieben wird. Mit den anstehenden Jagdverpachtungen zum 1.4.2025, deren Ausschreibungen in den nächsten Monaten beginnen, sollte sich jeder, der sich um eine Jagdverpachtung bewirbt, mit der Thematik auseinandersetzen.
Das Interesse, eine Jagd zu pachten, ist unverändert hoch. Die Jungjäger, die jedes Jahr neu auf den Jagdmarkt drücken und eine Jagdmöglichkeit suchen, ist weiterhin auf Rekordniveau. Oft bitten uns Jagdgenossenschaften, die bei uns im Jagdportal Ihre Jagd ausgeschrieben haben, eine Jagdverpachtung vorzeitig offline zu nehmen, weil sie die Flut der Bewerbungen auf die Jagdverpachtung nicht mehr bearbeiten können.
Wegen dieser unverändert hohen Bewerberflut fordern seit einigen Jahren Jagdgenossenschaften immer häufiger ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept von den Bewerbern um die Jagdpacht. Tendenziell sind es Jagdgenossenschaften mit hohem Waldanteil am gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. kommunale Eigenjagdbesitzer mit fast 100 % igem Waldanteil. Dies hat seine Ursache in weit zurückliegender Veränderungen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Ohne Betrachtung dieser radikalen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die Jagd, kann man den Druck, der auf den Waldbesitzern lastet, nicht verstehen.
In einigen genossenschaftlichen Jagdbezirken tendiert der Jagdwert der landwirtschaftlichen Flächen mittlerweile gegen Null
Mein Vater hatte noch vor 50 Jahren bei einer Jagdpacht eines genossenschaftlichen Jagdreviers mit 500 ha über 10 Landwirte mit Dutzenden von Kleinparzellen, auf denen die verschiedensten Produkte angebaut wurde. Fast alle Landwirte bauten sowohl Getreide an, als auch Futter für ihr eigenes Vieh. Diese kleinteilige Landwirtschaft ist binnen weniger Jahre vollständig verschwunden. Mittlerweile bewirtschaftet ein einziger landwirtschaftlicher Großbetrieb Flächen, die sich gleich über mehrere Dörfer erstrecken. Nicht wenige Dörfer haben gar keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Wer heute eine Jagd pachtet, hat es oft nur noch mit 2 -3 landwirtschaftlichen Großbetrieben zu tun und die Summe der Felder und Wiesen im gepachteten Jagdbezirk kann man an 2 Händen abzählen.
Diese landwirtschaftlichen Großflächen werden weiter zunehmen, weil der Trend in der Landwirtschaft der da lautet: „Wachsen oder weichen“ noch lange nicht abgeschlossen ist.
Ein Wildbiologe, der diese Flächen über das ganze Jahr einmal beobachtet, wird feststellen, dass diese Flächen außer Deckung in der 5 monatigen Vegetationsphase unserem Wild nichts zu bieten haben. Fast alle dieser Äcker sind ab Oktober riesige braune ökologisch tote Flächen. Man könnte diese Flächen auch zubetonieren und braun anstreichen, der biologische Nutzen wäre der gleiche. Diese Flächen sind wildbiologisch wertlos, ihr Jagdwert tendiert gegen null. Bei der Berechnung der jagdbare Fläche und der Jagdpacht werden diese jagdlich nutzlosen Flächen aber immer noch berechnet.
Mähdrescher, Maishäcksler und Scheibeneggen treiben das Wild im Herbst in die Wälder
Wenn die Deckung, die das Getreide und der Mais im Sommer bietet, verschwunden ist, wird unser Schalenwild in die übriggebliebenen Waldflächen getrieben. Steht dem Wild im Herbst durch Mast und Brombeeren im Wald noch genügend Äsung zur Verfügung, beginnt im Februar der massive Verbiss. Die Ricken müssen neben dem Haarwechsel das schnelle Wachstum des Embryos bewerkstelligen. Bis im Mai die Deckung in der Feldflur durch Getreide wieder vorhanden ist, kann das Schalenwild nur durch Verbiss im Wald seinen Nahrungsbedarf decken.
Der hohe Verbiss, der heute oft festgestellt wird, hat vor allem seine Ursache in der neu entstandenen industriellen Landwirtschaft und ihre gigantischen Agrarflächen ohne Jagdwert für unser Wild, wobei immer noch mit jagdlich völlig wertlosen Flächen gerechnet wird.
Die Wilddichte in Jagdbezirken mit hohem Feldanteil muss den neuen Verhältnissen anpasst werden
Wurde früher an Hand der Quote von Feld- und Waldanteil ein Jagdwert bestimmt, reicht diese Betrachtung nicht mehr aus. Zur Ermittlung der Wilddichte, die der Jagdbezirk verträgt, können die vorhandenen Feldflächen nicht mehr oder nur noch bedingt herangezogen werden, weil diese Flächen dem Wild 8 Monate nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Jagdgenossenschaften, bei denen die Waldbesitzer den hohen Verbiss rügen, müssen erkennen, dass die Monokulturen auf den Feldern das Wild in den Wald treibt. Dies führt zu einer Reduzierung des Jagdwertes des Jagdbezirkes im Ganzen. Einem Jagdbezirk mit hohem Feldanteil steht somit zur Bejagung fast nur noch die Waldflächen zur Verfügung. Dies muss sich im Preis für die Jagdpacht im Jagdpachtvertrag widerspiegeln.
Das Jagdbewirtschaftungskonzept als Leitfaden für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Waldbauern und Jagdpächter
In den vielen Gesprächen mit Jagdvorstehern, die ihre Flächen verpachten wollen, ist die Regiejagd immer die ultima ratio. Auf der Wunschliste ganz oben steht immer der ortsnahe Jagdpächter mit einer hohen Kenntnis über die komplexen Zusammenhänge von Jagd, Landwirtschaft und Waldbau. Auch die Jagdvorsteher wissen, dass für eine intensive Bejagung im Wald nur gut ausgebildete Jäger eingesetzt werden können, die es eher selten gibt. Auch wissen sie, dass nach dem Erlegen von Schalenwild frei werdende Einstände binnen weniger Tage wieder durch nachrückendes Wild aufgefüllt werden. Die oben geschilderte Problematik der Wildschäden durch Verbiss und deren Reduzierung durch hohe Abschüsse sind fast allen Jagdvorstehern genau bekannt. Auch weiß man, dass diese Verbissschäden nicht wie Wildschäden in den Feldern recht einfach zu schätzen und zu begleichen sind. Nur eine enge Zusammenarbeit von Jagdgenossen, die große Waldflächen in der Jagdgenossenschaft haben, bekommen die Jagdpächter die Verbisschäden in den Griff. Bei der Reduzierung der Jagdpacht kommt man Bewerbern mit einem schlüssigen Jagdbewirtschaftungskonzept entgegen.
Die Jagdpachteinnahmen stellen für den Waldbauern nur einen unbedeutende vernachlässigbare Nebeneinkunft dar. Die Erlöse aus Holz sind in der Regel 10-20 mal höher. Jedem Jäger, der sich deshalb um die Jagdpacht auf Basis eines Jagdbewirtschaftungskonzeptes bewirbt, sollte klar sein, dass die Jagdgenossenschaft nicht daran interessiert ist, einen maximalen Pachtpreis zu erzielen, sondern man alleine den Verbiss in den Griff bekommen will. Die Jagdgenossenschaften suchen professionelle Jäger, die ihr Handwerk verstehen und mit Waldbauern über die Pachtdauer von in der Regel 10 Jahre gut zusammenarbeiten. Das Jagdbewirtschaftungskonzept kann man somit auch als Alternative zum jagdlichen Regiejagdbetrieb sehen, wenn die Professionalität erkennbar wird..
Die Begriffe „Hege und Waidgerechtigkeit“ haben im Jagdbewirtschaftungskonzept nichts zu suchen
Im Jagdbewirtschaftungskonzept sollte der Bewerber um die Jagdpacht als professionellen Jagdpächter erkennbar sein, der den vorgegebenen Abschuss erfüllen kann und die Jagd tierschutzgerecht ausübt. Die Begriffe Hege und Waidgerechtigkeit sind für Außenstehende der Jagd, was die meisten Jagdgenossen sind, wenig hilfreich und lenken vom eigentlichen Ziel einer professionellen Jagd ab.
Das Deutsche Jagdportal berät in den Monaten vor Beginn des neuen Jagdjahres zahlreiche Jagdpachtinteressierte bei der Erstellung von Jagdbewirtschaftungskonzepten bei der Bewerbung um eine Jagdpacht.
Bei Fragen zu dieser Tätigkeit stehe ich telefonisch zur Verfügung.
Waimannsheil
Stefan Fügner
Telefon: 0178 6141856
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Modernes Jagdmanagement - Teil 1: Der Jungjäger als Jagdhelfer

Dass viele Jungjäger, die wenig oder gar keine Kontakte in die Jägerschaft haben und somit große Probleme bei der Suche einer Jagdmöglichkeit haben, hat sich mittlerweile herumgesprochen.
Als in der letzten Ausgabe des Jagdmagazins „Der Überläufer“ sich ein niederländischer Jagdpächter, der in Deutschland ein Revier gepachtet hat, darüber berichtet, dass es für ihn schier unmöglich ist, trotz vieler Vorgespräche einen Jungjäger zu finden, kam es in der Facebookgruppe „Jagdrevier Verpachtung“ zu einer ungewöhnlich regen Diskussion, hatte bis zu diesem Zeitpunkt doch noch kein Jagdpächter zum Problem der fehlenden Jagdmöglichkeit für Jungjäger in dieser ausführlichen Form Stellung genommen. Bei vielen Kommentaren zum eingestellten Artikel wurde die Verzweiflung vieler Jungjäger deutlich.
Der Autor
Wir vom Deutschen Jagdportal haben uns nun wegen der großen Resonanz auf den Artikel des niederländischen Jagdpächters entschlossen, in loser Folge verschiedene Beiträge unter der Hauptüberschrift „Modernes Jagdmanagement“ im Jagdblog des Deutschen Jagdportals zu veröffentlichen. Als Administrator, Mitinhaber und Mitbegründer des Deutschen Jagdportals werde ich diese Artikel verfassen, weil ich auf eine fast 50 Jahre lange Erfahrung als Jäger, Jagdhundeführer und Jagdleiter zurückblicken kann. Seit 20 Jahren bin ich zudem Gründer und Vorsitzender des Jagdvereins Lehrprinz e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, Jungjägern und Jagdhundeführern den Einstieg in das aktive Jagen zu ermöglichen. Ich habe mittlerweile in meinem bisherigen Jägerleben weit über 50 Jungjäger auf das erste Stück Schalenwild geführt -genau weiß ich es nicht- und unzählige Gespräche mit verzweifelten Jungjägern geführt.
Die Jagd im Wandel der letzten 50 Jahre
Bereits zu meinem 30 -jährigen Jagdscheinjubiläum schrieb ich über die Veränderungen der Jagd einen Artikel, den ich ein Jahr später in meinem „Jagdblog-das etwas andere Jagdtagebuch“ unter dem Titel „Halbzeit-ein Rückblick auf 30 Jahre Jägerleben“ veröffentlichte. Die Veränderungen der Jagd, die ich beschrieb und die sich damals schon abzeichneten, haben sich fortgesetzt und treten nun durch die Verdoppelung der jährlich neuen Jungäger, die auf den Jagdmarkt strömen, offen zu Tage.
Jagdscheinanwärter einst und jetzt
Als ich mich im Herbst des Jahres 1975 bei einem Jungjägerkurs anmeldete, gab es in ganz Deutschland noch keine einzige überregionale gewerbliche Jagdschule. Im Hinterzimmer einer völlig verrauchten heruntergekommenen Gaststätte bei Altbier, Schaps und Zigaretten trafen sich Ausbilder und Jagdscheinanwärter zweimal in der Woche zum Lernen. Entscheidend aber war -im Gegensatz zu heute- fast alle Teilnehmer kamen entweder aus den grünen Berufen wie Land- und Forstwirtschaft, waren betuchte Unternehmer oder deren Söhne. Damen machten zu dieser Zeit keinen Jagdschein. Ein verschwindend kleiner Teil waren Jagdscheinanwärter ohne Kontakt in die Jägerschaft. Fast alle Jagdscheinanwärter kannten bereits beim Eintritt in den Kurs einen Jagdpächter, der ihnen zu Beginn des Kurses die Möglichkeit, nach der bestandenen Jägerprüfung zu jagen, eingeräumt hatte. Für viele, vor allem die jungen unter den Jagdscheinanwärtern stellte das Ablegen der Jägerprüfung eigentlich nur die Legalsierung der bereits ausgeübten Jagd dar. Praktische Jagderfahrung hatten die jungen Jagdscheinanwärter zu genüge.
Und noch etwas unterschied die Jagscheinanwärter damals von denen von heute: Im Vordergrund stand die Aufnahme in eine elitäre gesellschaftliche Gruppe. Das Golfen oder das Segeln war damals noch lange nicht so verbreitet, wie wir es heute kennen. Heute geben die meisten Jagdscheinanwärter als Grund für das Ablegen der Jägerprüfung das Naturerlebnis an. Hätte vor 50 Jahren ein Jagdscheinanwärter diesen Grund angeführt, hätte er allgemeines Kopfschütteln ausgelöst.
Die Jagdpächterschaft vor 50 Jahren und heute
Doch auch in der Jagdpächterschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten ein schleichender, aber entscheidender Wandel vollzogen. In den 1970 er Jahren stellten überwiegend die regional verwurzelte Unternehmer die Jagdpächter. Oft waren sie mit ihren 20 und mehr Mitarbeitern der größte Arbeitgeber und hatten dementsprechend großen Einfluss in der Region. Ein entsprechend repräsentatives Jagdhaus gab den Rahmen, um die für das Unternehmen notwendigen Geschäfte mit und auf der Jagd abzuwickeln. Diese Jagden hatten in der Regel eine Größe jenseits der 700 ha. Ich kann mich nicht erinnern, in den ersten 20 Jahren meines Jägerlebens jemals in einer Jagd gejagt zu haben, die kleiner als 500 ha war.
Ein mit einem kleinen Gehalt als Hausmeister in der Firma angestellter und mit einem ausgedientem Firmenwagen ausgestatteter Jagdaufseher erledigte alle anfallenden Revierarbeiten. Bei den exklusiven Hochwildjagden in der Eifel, Hunsrück, Spessart, Taunus, Kellerwald, Knüllwald, Görde, und bayerisches Voralpenland waren es vor allem Konzerne der deutschen Industrie und Großindustrielle, die als Pächter auftraten. Hier wurde dann auch kein Jagdaufseher, sondern gleich ein oder mehrere Berufsjäger eingestellt, die sich nicht nur um das Revier, sondern auch um die jagdlichen Belange der Jagdgäste kümmern mussten.
In den weit abseits der Ballungsgebiete gelegenen Niederwildrevieren blieb dem Rest der Jägerschaft noch genügend jagdliche Betätigung auch mit kleinem Geldbeutel.
Dieses Jagdpächtermilieu ist lange Geschichte. Die großen Jagden der Konzerne sind den Komplianceregeln der Industrie zum Opfer gefallen. In den 1980er Jahren begann bis heute anhaltend der Ausverkauf des regional verwurzelten Mittelstandes. Sie wurden entweder verkauft, fusioniert, aufgelöst oder gingen in die Insolvenz.
Übrig geblieben waren Jagdgenossenschaften, denen nach und nach die Pächter ausgingen. Um das Dilemma abzuwenden, wurden die einst große Jagdbögen in viele kleine Jagdbögen aufgeteilt. Zudem wurden dann diese kleinen Jagdbögen an Jagdpächtergemeinschaften verpachtet. Mehrere Jagdpächter konnten nun die Jagdpacht der geschrumpften Jagdbögen schultern. Die kleineren Jagdbögen sind bei der Verpachtung somit auch für weniger betuchte Jäger erschwinglich. Für die Jagdgenossenschaften war es die logische Konsequenz auf den Wandel. Allerdings benötigen diese Kleinreviere aus Sicht der neuen Pächter weder einen Jagdaufseher noch einen Berufsjäger. Ein fataler Irrtum!
Mit dem Ende der großen Reviere endete auch die Zeit der Jagdaufseher und der Berufsjäger.
Der (Jung)jäger als Begehungsscheininhaber soll´s nun richten
Doch für das Wegfallen der professionellen Revierbetreuung hatten die Jagdpächter der neuen Generation schnell eine Lösung. Jagdschulen produzieren ein Heer an unbedarften Jungjägern, die nach der Möglichkeit des praktischen Jagens dürsten. Wenn man denen einen üppigen Hegebeitrag abnimmt, können sie sich gleich um Revierpflege, Hege und Wildvermarktung kümmern. Wer aufmerksam durch unsere Reviere geht und zahlreiche Gespräche mit Jungjägern geführt hat, weiß, dass dieses Konzept bis heute nicht funktioniert und selbst bei der jährlichen Verdoppelung der Jungjäger niemals aufgehen wird.
Wer sich einmal mehrere Jahre mit der Tätigkeit der Revierbetreuung auseinander gesetzt hat und diese Tätigkeit auch ausgeübt hat, weiß, dass sich hier gleich mehrere Berufe vereinen. Dabei geht es gar nicht alleine darum, diese Tätigkeiten ausüben zu können, sondern es oft darum geht, ein Gespräch mit den Inhabern dieser Berufe führen zu können. Der Umgang mit Holz zum Hochsitzbau sollte jedem klar sein. Aber auch weitreichende Kenntnisse aus der Landwirtschaft (Ackerbau, Viehzucht) und Forstwirtschaft sind notwendig, um mit den anderen Landnutzern ein Gespräch führen zu können. Nach der Jagd muss das Wild vermarktet und verarbeitet werden. Kenntnisse aus dem Metzgerhandwerk und der gehobenen Gastronomie sind erforderlich. Nun muss jedem klar sein, dass all diese Kenntnisse der praktischen Jagd völlig unabhängig von der Reviergröße erforderlich sind. Und neben der Fallenjagd und der Pflege der Hochsitzeinrichtungen soll dies nun der Jungjäger ohne praktische Ausbildung aber mit akademischen Abschluss richten bei gleichzeitigem Entrichten eines üppigen Hegebeitrages
Solch ein Konzept ist zum Scheitern verurteilt.
Im 2. Teil zum Thema Modernes Jagdmanagement geht es um: Der Jagdpächter als Dienstleister
Waidmannsheil
Stefan Fügner
Telefon: 0178 6141856
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Jagdhundeschule Anja Schmitz neu in Reifferscheid/Rheinland-Pfalz

Vielleicht kennt der ein oder andere Jagdhundeführer mich noch unter den Namen
Jagdhundeschule Schuster aus Nordrhein-Westfalen, 53343 Wachtberg.
Nach meinem Umzug in die Eifel, Nähe Nürburgring und Heirat betreibe ich nun meine Jagdhundeschule in Reifferscheid direkt bei Adenau.
Mein Schwerpunkt in der Hundeausbildung liegt weiterhin auf Unterordnung. Ja, Unterordnung, das Wort alleine löst bei manch einem Hundeführer Unbehagen aus. Es wird doch schnell mit Drill und Härte in Verbindung gebracht.
Doch hier geht es nicht um veraltete, tierschutzwidrige Unterordnungsübungen, sondern um einen zuverlässigen Gehorsam für den Alltag als Familienhund und für alle weiteren Arbeitsbereiche oder Beschäftigungen des Hundes. Erst Gehorsam, dann Bespaßung!
Damit meine ich, dass jeder Hund zuerst über einen zuverlässigen Gehorsam verfügen sollte, bevor man mit Hundesportarten oder Jagdhundeausbildung beginnt.
Auch bin ich der Meinung, dass durch Welpenspielgruppen ohne Duldungsübungen und ohne Pausen problematisches Verhalten entstehen kann. Aber dieses Thema würde heute hier den Rahmen sprengen.
Meine große Leidenschaft ist das Gehorsamstraining mit großen Gruppen mit bis zu 20 Hunden. Hier ist starke Ablenkung gewährleistet und die Hunde können lernen, auch unter extremen Reizen Ruhe zu bewahren und zuverlässig zu gehorchen. Kombiniert mit Stadttraining, Sozialkontakten und Spielmöglichkeiten, ist das der Weg zum folgsamen, sozialverträglichen Familienhund oder Jagdgebrauchshund.
Üblicherweise beginne ich mit Einzeltraining oder sehr kleinen Gruppen. Die Königsdisziplin ist dann das Training in der Großgruppe.
Mein Vorbereitungstraining auf die Brauchbarkeitsprüfung wird gerne vor Beginn oder begleitend zu den Vorbereitungskursen der JGHV genutzt.
Die Geselligkeit kommt ebenfalls nicht zu kurz. Bei meinen Trainingstagen für Jagdhunde in Nordrhein-Westfalen, Rheinand-Pfalz und im Saarland findet immer im Anschluss ein reger Austausch statt, bei dem sich leicht Jagdkontakte knüpfen lassen.
Mein Herz schlägt für die Terrier und der Foxterrier hat es mir besonders angetan. Die Langnasen, wie sie gerne unter Liebhabern der Rasse genannt werden, sind meiner Meinung nach nicht so hart wie Deutsche Jagdterrier aber auch nicht so sensibel wie Westfalen Terrier. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel.
Ausbildung ohne Leckerli habe ich mir von Anfang an auf die Fahne geschrieben und damit seit 17 Jahren gute Erfahrung gemacht. Das ist mein Weg! Viele Wege führen nach Rom und meine Ausbildungsmethode ist sicherlich nicht für jeden Hund und erst recht nicht für jeden Hundeführer die richtige.
Grüße und Waidmannsheil
Anja Schmitz
Gartenstraße 34
53520 Reifferscheid, RLP
Mobil: 0171 9983081
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https://www.jagdhundeschule-schmitz.de/
Sachverständige LHundG – NRW Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 8 f (TierSchG) zum Betrieb einer mobilen Hundeschule
Zuständiges Veterinäramt: Kreisverwaltung Ahrweiler

Pressemitteilung des Vereinigung der Jäger des Saarlandes K.d.ö.R. zur jagdlichen Nutzung von Nachtzieltechnik und Infrarotstahler
Lieber Jägerinnen und Jäger,
unser Fachmann für Waffenrecht, Herr Eberhard Becker, möchte Sie wie folgt informieren:
Nachtzieltechnik / Infrarotstrahler
In einer aktuellen Zeitschrift des bayerischen Jagdverbandes werden waffenrechtliche Bewertungen hinsichtlich der jagdlichen Nutzung von Nachtzieltechnik und Infrarotstrahler vorgenommen. Es wird die These vertreten, dass der Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen waffenrechtlich auch dann erlaubt sei, wenn diese Geräte technisch bedingt eine künstliche Lichtquelle (z. B. Infrarotstrahler) verwenden.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt des BKA zum Einsatz von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen durch die Jäger für die bayerische Vollzugslage nicht maßgeblich ist. Die bundesweite Rechtsauffassung zum ergänzenden Einsatz von Infrarotstrahlern zu den Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten sieht jedoch anders aus. Sowohl das Merkblatt des BKA zum Einsatz der Nachtzieltechnik für Jäger, als auch die Bewertung des „Forum Waffenrecht“ (heute: BZL) gehen davon aus, dass die freigegebenen Nachtzielgeräte in Verbindung mit Schusswaffen über keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels, wie z. B. Infrarot-Aufheller, Lampen etc., verfügen dürfen. Weder in einschlägigen Waffenrechtskommentaren noch in den zurückliegenden Bundestagsdrucksachen zur Waffenrechtsänderung lässt sich die bayerische Auffassung nachvollziehen. Die Nutzungsfreigabe für die Jäger bezieht sich nach § 40 WaffG nur auf Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 der Anlage 2 des Waffengesetzes, somit nur auf die Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre).
Nicht erfasst werden hier Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (Licht sichtbar oder unsichtbar), wozu auch der Infrarotstrahler gehört, die aber in Nummer. 1.2.4.1 geregelt sind. Im Übrigen wäre die vorgesehene Anpassung im Waffenrecht und BJG (Entwurf vom 20.01.2021), auch Infrarotstrahler zusätzlich freigeben zu wollen, total überflüssig, wenn man der bayerischen Auffassung jetzt schon folgen würde. Von einer Orientierung an der bayerischen Auslegung kann deswegen nur abgeraten werden.
Man würde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren.
Eberhard Becker Juli 2024
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil! I
m Auftrag (Johannes Schorr) Geschäftsführer
Jägerheim - Lachwald 5
66793 Saarwellingen
www.saarjaeger.de
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
06838-8647880
06838-86478844
Der Entwurf einer öffentlichen Ausschreibung zur Jagdverpachtung
Kurzanleitung zur Erstellung einer Ausschreibung für Jagdverpachtungen

Revierbeschreibung: Fügen Sie detaillierte Informationen zum Revier hinzu.
Anforderungen an den Pächter: Stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen klar und vollständig sind.
Pachtbedingungen: Geben Sie klare Informationen zu Pachtbeginn, -dauer und -preis.
Bewerbungsunterlagen: Listen Sie alle notwendigen Unterlagen auf, die von den Bewerbern eingereicht werden müssen.
Kontaktinformationen: Fügen Sie vollständige und korrekte Kontaktinformationen hinzu.
Beim Bewerben der Jagdpachtausschreibung im Internet sollte berücksichtigt werden, dass Revierkarten, Fotos des Reviers und auch der Pachtvertrag eingestellt werden kann. Das Budget für das Bewerben der Ausschreibung und das Festlegen, in welchen Medien die Jagd beworben werden sollen, sollte mit den Mitgliedern abgesprochen werden.
Diese Vorlage kann nach Bedarf angepasst und erweitert werden, um spezifische Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Jagdreviers widerzuspiegeln.
Revierbeschreibung
Jagdrevier: (Name des Reviers, wie es bei der Unteren Jagdbehörde geführt wird)
Die Jagdgenossenschaft (Name der Jagdgenossenschaft) beabsichtigt, das Jagdrevier (Name des Reviers, Genossenschaftsrevier/Eigenjagdrevier) zur Pacht ab dem (Datum) für eine Dauer von (Dauer der Pacht, z.B. 9 Jahre) zu verpachten.
Lage: (Beschreibung der geografischen Lage des Reviers, z.B. Gemeinde, Landkreis)
Fläche: (Angabe der Größe in Hektar)
Wildarten: (Beschreibung der möglichen Jagdarten, z.B. Hochwild, Niederwild)
Bewirtschaftung: (Informationen zur aktuellen Bewirtschaftung, z.B. Wiesen, Wälder, Gewässer) Anforderungen an den Pächter:Jagdschein: Gültiger Jahresjagdschein erforderlich, Nachweis der Pachtfähigkeit durch die Untere Jagdbehörde.
Versicherung: Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
Erfahrung: Nachweisbare Jagderfahrung, vorzugsweise im betreffenden Wildartenbereich
Verpflichtungen: Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Pachtbedingungen, Vergabe von Begehungsscheinen an örtliche Jäger, Begrenzungen von unentgeltlichen/entgeltlichen Begehungsscheinen Jagdessen, Wildschadenübernahme in voller Höhe/Begrenzt bis Euro, maximale Entfernung zum Wohnort/Begrenzung der Ausschreibung ausschließlich an ortsnahe Jäger (nicht weiter als ...km/Kreisgebiet) , körperlicher Nachweis kann durch Vorlage des erlegten Wildes verlangt werden
Wildschadensverhütungsmaßnahmen: Teilnahme an Wildschutzarbeiten, wie Zäunung und Vergrämung
Pachtbedingungen
Pachtbeginn: (Datum des Pachtbeginns)
Pachtdauer: (Dauer der Pacht)
Pachtpreis:([Angabe des jährlichen Pachtpreises oder Hinweis auf Verhandlung, Hinweis auf die im Bundesland geltende Jagdpachtsteuer, Wildschadenspauschale, Jagdessen)
Zahlungsmodalitäten: (Beschreibung der Zahlungsbedingungen)
Bewerbungsunterlagen
Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens (Bewerbungsschluss, z.B. 31. Juli 2024) an die untenstehende Adresse zu senden. Die Bewerbungsunterlagen sollten folgende Dokumente enthalten:
Anschreiben mit Motivationsschreiben#
Kopie des gültigen Jagdscheins
Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
Nachweis der Jagderfahrung
Referenzen und ggf. weitere relevante Unterlagen
Kontakt:
Jagdgenossenschaft (Name der Jagdgenossenschaft)
(Name des Ansprechpartners/Jagdvorstands)
(Adresse)
(Telefonnummer)
(E-Mail-Adresse)
Hinweis:
Die Jagdgenossenschaft behält sich das Recht vor, Bewerber zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und die endgültige Auswahl nach eigenem Ermessen zu treffen. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Ansprechpartners)
(Position)
Jagdgenossenschaft (Name der Jagdgenossenschaft)
Kurzanleitung zum Anpassen der Ausschreibung:
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Revierbeschreibung: Fügen Sie detaillierte Informationen zum Revier hinzu.
-
Anforderungen an den Pächter: Stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen klar und vollständig sind.
-
Pachtbedingungen: Geben Sie klare Informationen zu Pachtbeginn, -dauer und -preis.
-
Bewerbungsunterlagen: Listen Sie alle notwendigen Unterlagen auf, die von den Bewerbern eingereicht werden müssen.
-
Kontaktinformationen: Fügen Sie vollständige und korrekte Kontaktinformationen hinzu.
-
Onlineausschreibung: Beim Bewerben der Jagdpachtausschreibung im Internet sollte berücksichtigt werden, dass Revierkarten, Fotos des Reviers und auch der Pachtvertrag eingestellt werden kann.
-
Budgetierung der Ausschreibungskosten: Das Budget für das Bewerben der Ausschreibung und das Festlegen, in welchen Medien die Jagd beworben werden sollen, sollte mit den Mitgliedern abgesprochen werden.
Diese Vorlage kann nach Bedarf angepasst und erweitert werden, um spezifische Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Jagdreviers widerzuspiegeln.
Sie möchten Ihre Jagdpachtausschreibung online präsentieren? Wir helfen Ihnen gerne. Wenden SIe sich an das Deutsche Jagdportal Herrn Stefan Fügner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Mobil 0178 6141856
Produktinformation: Der Verkauf von Eigenjagden: Besondere Aspekte im Vergleich zu herkömmlichen Immobilien

Das Thema „Wald verkaufen“ und speziell der Verkauf von Eigenjagden stellt Immobilieneigentümer und potenzielle Käufer vor spezifische Herausforderungen und Anforderungen, die über die typischen Aspekte eines Immobilienverkaufs hinausgehen. Bei einer Eigenjagd handelt es sich um wesentlich mehr als um ein Flächenpaket, sondern ein spezialisiertes Anwesen, das mit jagdlichen, landschaftsrechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten verbunden ist.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes sowie der entsprechenden Landesjagdgesetzen wieder (z.B. Mindestgröße einer Eigenjagd).
Neben den klassischen Kaufmotiven für land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften, die zumeist wirtschaftlicher und strategischer Natur sind, kommt bei Eigenjagden mit dem Jagdrecht auf dem eigenen Grundbesitz ein freizeitbasiertes und emotionales Kaufmotiv hinzu. Der ideelle Wert auf seinem Grundbesitz jagen zu dürfen, wird von einer großen Käuferschicht als sehr attraktiv bewertet, wobei der Fokus hier keinesfalls ausschließlich auf dem Jagderlebnis liegt. Neben diesem ist für die Käufer die Naturverbundenheit, das praktische Arbeiten in dem Jagdbezirk, wie der Bau von Hochsitzen oder das Anlegen von Suhlen für Wildschweine ebenso ausschlaggebend, wie das Füttern des Wildes in Notzeiten und die Verarbeitung des Wildbrets.
Die Möglichkeit der individuellen Gestaltung von Waldgesellschaften unter den aktuellen Klimaschutzgedanken gewinnt für die Kaufinteressenten immer mehr an Bedeutung.
Die Berücksichtigung dieses freizeitbasierten und emotionalen Mehrwertes einer land- und/oder forstwirtschaftlichen Liegenschaft, die über den Eigenjagdstatus verfügt, stellt einen hohen Anspruch an die Bewertungen solcher Liegenschaften. Neben den üblichen Bewertungskriterien sind die Wechselwirkungen zu den jagdlich relevanten Parametern zu erfassen und in einer fundierten Marktwerteinschätzung sachgerecht umzusetzen.
Ausschlaggebend ist insbesondere die geografische Lage unter Berücksichtigung der vorliegenden Nutzungsarten, wie z.B. Landwirtschafts- oder Forstwirtschafts- oder Gewässerflächen. Bei Eigenjagden mit hohen Waldanteilen ist der Baumbestand mit den vorherrschenden Baumarten, sprich Anteilen an Laub- oder Nadelholz sowie den jeweiligen Altersklassen eine wesentliche wertbeeinflussende Eigenschaft. Ebenso spielt die Geländebeschaffenheit eine große Rolle, da diese sowohl die wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten als auch die jagdliche Nutzung beeinflusst. Die Befahrbarkeit mit Maschinen und die vorhandene Infrastruktur ist für die Käufer ein wichtiges Entscheidungskriterium.
In Abhängigkeit der vorgenannten Rahmenbedingungen variiert zudem die Qualität des Wildbestandes, der bejagt werden kann. Die vorhandenen Wildarten differieren stark, und das Vorhandensein von Hochwild und/oder Niederwild ist für einige Käufer eine klare Entscheidungsgrundlage, die für oder gegen einen Kauf sprechen.
Die Marktwerteinschätzung einer Eigenjagd kann daher aufgrund ihrer spezifischen Merkmale sehr komplex sein. Hier sind neben den rechtlichen, fachlichen und methodischen Kenntnissen zuletzt umfangreiche Erfahrungswerte und entsprechende Marktkenntnisse unabdingbar.
LOSCH & MEYER Immobilien GmbH
Fachmakler für Landwirtschaftliche Immobilien
Gut Scheuerhof
Grüner Kuhweg 21
51069 Köln
Telefon: 0221 / 16535900
Fax: 0221 / 16535909
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www.losch-meyer.de
Geschäftsführer: Julius Losch

Gedanken und Fragen zum Wolfsbestand in Deutschland
17.06.2024
Anlass zu diesem Artikel war der Bericht in der Jagdzeitschrift Der Überäufer 04/2023 und dort der Artikel: " Das Mehr an Wölfen".
Kernaussage: Es gibt berechnet mehr Wölfe, da die Jagdstrecke an Schalenwild in Brandenburg abnimmt. Der Wolf frisst quasi soviel Wild auf, sodass es der Jäger nicht mehr erlegen kann. Tot ist tot.
Ich fand zunächst das ganze als ein interessantes Zahlenspiel, dem ich auch gedanklich gefolgt bin. Rehwildstrecke 2014/15 ca. 70.000 Tiere; 2022/23 nur noch 48.772 Rehe. Damwild und Rotwild ähnlicher Rückgang.
Für die abnehmende Jagdstrecke an Schalenwild muss es einen Grund geben. Klassische traditionelle Jäger-Logik. Die Strecke nimmt ab, also gibt es weniger Wild. Der Grund: viele Wölfe
Dann habe ich mir die Wildunfallstatistik von Brandenburg angeschaut.
Nach der Wildunfallstatistik könnte man zur Erkenntnis gelangen, dass es mindestens gleich viel, wenn nicht sogar mehr Wild geworden ist. Mehr Wildunfälle bedeutet mehr Wildbestand. Oder treibt der Wolf das Wild vermehrt auf die Straßen?
Die Wildunfälle bei Rehwild in 2022/23 sind auf gleichem Niveau 1450 wie in 2014/15, Damwild ist von 230 auf 400 angestiegen, Rotwild 240 auf 310. (Quelle DJV).
Wie passt dieser Anstieg von Wildunfällen in das Modell der oben beschriebenen klassischen Jägerlogik?
Das Wild ist noch da und es ist sogar mehr geworden! (wenn man annimmt, dass immer prozentual gleich viel Wild vom Bestand einem Verkehrsunfall zum Opfer fallen)
Auch wenn die Streckenmeldung in Brandenburg nach vorherrschender Logik (Zuwachs abschöpfen) einen abnehmenden Wildbestand suggerieren. Sie zeigen lediglich, dass die Jäger weniger Tiere erlegt haben. Unterstellt man weiterhin insgesamt mindestens den Gleichen Zeitaufwand aller Jäger (eher mehr da es mehr Jäger gibt) bedeutet das, dass wesentlich mehr Zeit erforderlich war, um 1 Tier zu erlegen. Es ist viel schwieriger geworden, in Wolfsgebieten Schalenwild zu erlegen. Ist das nicht der Grund für die abnehmende Wildstrecke!?
Und im Übrigen bestimmt das Nahrungsangebot die Grössse einer Raubwild-Population. – habe ich mal im Biologieuntericht gehört. (viele Rehe = viele Wölfe ?)
Damit taugt der Wolf auch nicht als Heilsbringer für die Naturverjüngung im Wald .
Der Wolf verschlimmert die Situation sogar, da er das Schalenwild (außer Muffel) nicht ausrotten wird, es heimlicher macht und es somit noch schwerer zu bejagen ist.
Das deckt sich mit meinen Erfahrungen, dass insbesondere das Rehwild in Wolfsgebieten wesentlich heimlicher, ja fast unsichtbar wird und ohne Wärmebild, Nachtsicht und Drohnen kaum noch zu entdecken und dann zu beobachten ( mit 30 facher Vergrösserung auf > 250m) und damit zu bejagen ist.
Und nun zur eigentlichen Botschaft in dem Artikel – Das Mehr an Wölfen.
Sind es zu viele Wölfe? Es kommt darauf an.
Nein´, für einen Stadtmenschen der regelmäßig sein Geld bekommt, im trockenen und wohltemperierten Büro sitzt und für den „draußen“ die Natur (Wald, Wiese, Acker) ein Freizeit-und Erlebnisraum ist.
Ja, für viele der Landbewohner die artgerecht Tiere im Freien halten, vom Land leben, Deiche schützen, deren Kinder lange Strecken zu Fuss oder mit dem Fahrrad durch die Natur müssen. (ÖPNV gibt´s nicht, nur Mama Taxi)
Und wie viele Wölfe sind es denn eigentlich? Offiziell, geschätzt oder gefühlt. (zwischen 1331 (2022/23) und ca. 3.000 oder noch mehr?). Und sind es reinrassige Wölfe oder Hybriden? Und woher kommt die Messlatte was reinrassig ist?
Dem gerissenen, verendeten Tieren (sowohl Wild als auch Nutztieren) dürfte diese Unterscheidung sehr akademisch vorkommen, tot ist tot.
Also vorhandene Daten ideologie- und vorurteilsfrei bewerten und weiteres solides und verlässliches Zahlenmaterial erarbeiten !!! (Moderne Technik machts möglich)
Aber was man heute schon sicher weiss. Der Wolf richtet (egal wie viele es nun sind) trotz „Schutzmaßnahmen“ erheblichen Schaden an (nicht nur wirtschaftlich).
Und der Wolf ist sehr lernfähig.
Und wenn er lernt, sich von Menschen und Nutztieren fernzuhalten, weil die Nähe zu Zweibeinern, menschlichen Siedlungen, Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden tödlich für ihn endet, wird er sich fernhalten. (Tote Wölfe geben ihre Genetik/Verhalten – Nutztiere sind Nahrung- nicht weiter und die überlebenden geben ihre Erfahrung (halte dich von Nutztieren und Menschen fern) weiter.
Nicht ohne Grund ist der Wolf in unsere Region fast ausgerottet worden. Als Nahrungskonkurrent für unsere Vorfahren war für den Wolf bei einer hungernden Bevölkerung kein Platz in unsere Kulturlandschaft. Das war Konsens.
Wenn heute Konsens (?) ist, dass der Wolf frei in unserer Kulturlandschaft leben soll, müssen wir ehrlich über die Konsequenzen reden und auf solider Zahlen-/Faktenbasis Entscheidungen treffen.
P.S: Ich würde es begrüssen wenn jeder der mitredet/entscheidet sich einmal ein Massaker durch Wolfsrisse persönlich angeschaut hat und/oder einem Wolfsrudel in freier Wildbahn begegnet ist.
Name und e-mail Adresse ist dem Jagdportal bekannt. Der Verfasser möchte nicht im Netz angepöbelt werden, steht aber für jede sachliche Diskussion zur Verfügung.
Kommentar: Jägerinnen und Jäger, wagt mehr Demokratie!
Seit einigen Jahren sorgen die stark gestiegenen Jungjägerzahlen bei den Funktionären der Jägerschaften für gehörige Unruhe. Über viele Jahre schwankten die jährlichen Neuzugänge stabil zwischen 9.000 bis 11.000 neuen Jagdscheininhabern. Seit einigen Jahren steigen die Zahlen jedoch deutlich an. Scheinbar werden aber viele dieser Jungjäger nicht in einer Kreisjägerschaft aktiv, sie bleiben nach der Prüfung ohne Mitgliedschaft. Dadurch sinkt der Organisationsgrad der Jagdverbände prozentual zur gesamten Jägerschaft stetig, wodurch auch ihr politischer Einfluss sinkt. Dies sorgt bei den Jagdfunktionären seit Jahren für Unruhe, scheinbar geht der Jungjägerboom an den Verbänden vorbei. Für einen weiterer Höhepunkt in der Diskussion, wie man in den Verbänden mit den vielen neuen Jungjägern umgehen soll, bzw. wie man diese an die Jagdverbände bindet, sorgt das Editorial des Vizepräsidenten des LJV Sachsen, Wilhelm Bernstein.

Ich gebe zu, dass mir weniger als Jagdkundiger aber als Hobbyhistoriker der Atem stockte, als ich das Editorial des Herrn Wilhelm Bernstein las. Da ist von Zwangsmitgliedschaft die Rede und davon, dass sich ein Landesjagdverband in Zukunft als eine Art verlängerter Arm der Waffen- und Jagdbehörden versteht, um den Ansturm der vielen Jungjägerinnen und Jungjäger gerecht zu werden. Man will als Verband kontrollieren, ob die Jungjäger auch ihrer jagdlichen Passion nachgehen, andernfalls droht der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis auf Empfehlung des Jagdverbandes. Da wurden Erinnerungen an die längst vergangene dunkelsten Zeiten der deutsche Geschichte wach, aber auf die will ich hier gar nicht weiter eingehen, schließlich schreibe ich hier als Jagdkundiger und nicht als Hobbyhistoriker.
Doch wir sehen hier ein Phänomen, das wir auch aus der aktuellen Politik kennen: Solange alles in Deutschland seinen geruhsamen Gang geht, fällt dem Bürger nicht auf, welche unfähigen Funktionäre sich auf seine Kosten in Parteien und Verbänden eingerichtet haben. Kommen jedoch Veränderungen auf die Funktionärskaste zu, die nicht vorauszusehen waren, offenbart sich die völlige Überforderung.
In der aktuellen Politik zeigt Herr Habeck, der Ukrainekrieg mit der damit verbundenen Energiekrise, wie wenig Erfahrung Funktionäre haben, wenn radikale Veränderungen auf sie zukommen, auf die sie nicht vorbereitet sind. Bei ihrem Auftritten im Internet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Medien und der etablierten Zeitungen wird dann schnell ihre völlige Überforderung erkennbar. Geben sie dann noch völlig unverblümt ihre Meinung zu einem aktuellen Thema kund, dann wird ihre Inkompetenz offensichtlich. Bei Herrn Wilhelm Bernstein ist das nicht anders. Da fragt man sich dann sehr schnell, auf wessen Seite Politiker oder Verbandsfunktionäre eigentlich stehen, wenn sie sich als willfähriger Vollstrecker eines Staates sehen, anstatt die Interessen Ihrer Mitglieder zu vertreten.
Die Basis von Parteien und Verbänden müssen sich nun fragen, warum es sich um ein Phänomen handelt, dass fast alle überalterten Organisationen zeigen und die Funktionärskasten überall auf breiter Front kläglich versagen.
Ich sehe das Hauptproblem darin, dass diese Organisationen zwar glauben, demokratisch legitimiert zu sein, was satzungsrechtlich sicherlich auch kaum jemand anzweifelt. Tatsächlich aber haben die Wahlen in einem Jagdverband wenig mit demokratischer Willensbildung, wie sie in einer basisdemokratischen Organisation üblich sind, gemeinsam.
Herr Wilhelm Bernstein als Vizepräsident des Landesjagdverband Sachsens verdankt, ähnlich wie viele Funktionäre in der Politik und anderen Verbänden , seine Vizepräsidentenposten der Wahl auf dem Landesjägertag durch die Delegierte aus den Jagdvereinen. Diese Delegierte sind in der Regel treue und altgediente Mitglieder der Jägerschaften. Die Mitglieder der Jägerschaften selbst aber nehmen an den Wahlen der Präsidenten nicht teil. Sie haben keine Stimme auf den Landesjägertagen.
Kehren wir zurück zu unseren Jungjägern. Unter Ihnen sind nicht nur sehr viele selbstbewusste Jungjägerinnen, sondern auch sehr viele Jäger ohne soziale Kontakte in die örtliche Jägerschaft. Viele Jungjäger sind heute durch den Beruf überregional tätig und suchen bei der Jagd das Naturerlebnis. Sie können sich nicht vorstellen, durch jahrelange Basisarbeit in den Jägerschaften sich ihre Position in den Ebenen der endlosen Verbandshierarchie zu erarbeiten.
Die seit Jahrzehnten praktizierte Delegiertendemokratie etablierter Verbände hat dazu geführt, dass sich in den leitenden Positionen der Jagdverbände eine Funktionärskaste breitgemacht hat, die zwar sehr genau weiß, wie eine Funktionärshierarchie funktioniert, aber keinerlei Ahnung hat, was für gesellschaftlichen Veränderungen sich mit atemberaubender Geschwindigkeit vollziehen. Auch können sie sich nicht vorstellen dass der überregional lebende Jungjäger mit einer solchen Verbandsstruktur rein gar nichts anfangen kann.
Diese völlige Loslösung von den aktuellen Problemen des „kleinen Mannes“ bzw. des einfachen Mitglieds wiederum führt dazu, dass rückwärtsgewandte Funktionäre Lösungen aus längst vergangenen Zeiten präsentieren. Der Basis in den Vereinen, Verbänden und pragmatisch denkenden Menschen stehen dann, wie im Fall Wilhelm Bernstein, die Haare zu berge.
Wollen die Jagdverbände am Boom der Jungjäger profitieren, wird dies mit einer Delegiertendemokratie aus dem letzten Jahrhundert nicht gelingen. Die Jagdverbände müssen, wie es bereits Willy Brandt in seiner Antrittsrede zu seiner Bundeskanzlerschaft sagte, mehr Demokratie wagen.
Delegierte, die nach Rücksprache mit der Politik gemeinsam politisch willfährige Präsidenten wählen, haben in einer schnelllebigen Zeit in der wir heute leben, keinen Platz mehr
waidmannsheil
Stefan Fügner
Inserate von Jagdpacht- und Begehungsscheinangeboten müssen ab sofort von der Administration des Deutschen Jagdportals genehmigt werden – Mitglieder , die sich nicht an diese neue Regel halten , werden sofort gesperrt!
Bei einer Unteren Jagdbehörde in Schleswig-Holstein wurde von einem Jäger eine Anzeige im Deutschen Jagdportal gemeldet, bei der es sich offensichtlich um eine fingierte Anzeige handelt.
Die Untere Jagdbehörde setzte das Deutsche Jagdportal dahingehend in Kenntnis, dass es dort weder einen Jagdpächter dieses Namens gibt, noch dass dort ein Begehungsschein ausgeschrieben wurde. Scheinbar handelt es sich hierbei um eine Anzeige, um Internetnutzer zu ködern und dann andere Geschäfte zu tätigen.
Mit der ständig steigenden Mitgliederzahlen in unseren regionalen Jagdgruppen häufen sich Beschwerden von Gruppenmitgliedern und anderen Jägern über zweifelhaften Anzeigen. Die ständig steigende Mitgliederzahlen unserer regionalen Jagdgruppen üben scheinbar einen magischen Reiz auf zweifelhafte Geschäftemacher aus!.
Wir vom Jagdportal haben uns nach diesem Vorfall, der nun auch die Untere Jagdbehörde beschäftigt, dazu entschlossen, alle Anzeigen von Jagdpachtangeboten und Begehungsscheinangeboten im Deutschen Jagdportal und in den Facebookgruppen des Deutschen Jagdportals vor ihrer Veröffentlichung durch die Administration genehmigen zu lassen.
Diese Genehmigungspflicht gilt für alle Regionalgruppen auf dem Jagdportal, den Regionalgruppen bei Facebook und unsere Facebookfachgruppe "Jagdrevier Verpachtungen". Anzeigen von Jagdpacht- und Begehungsscheingesuchen sind von der Genehmigungspflicht ausgeschlossen.
Alle Inserenten, die eine Jagdpacht oder einen Begehungsschein im Jagdportal anbieten möchten, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, oder gegen Hegebeitrag oder nur gegen Revierarbeiten, müssen ab sofort die Anzeige mit vollständiger Anschrift mit dem gesamten Text einschließlich Emailadresse und Mobilfunknummer formlos beim Deutschen Jagdportal unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass der Inserent anonymisiert wird und nur die Mobilfunknummer und die Emailadresse angegeben werden kann. Auch kann eine eigene Emailadresse speziell für die Anzeige beim Jagdportal gebucht werden. Wir vom Jagdportal aber möchten immer wissen, wer sich hinter einer Anzeige verbirgt.
Das Einstellen von Jagdpacht- und Begehungsscheinangeboten in unseren Gruppen auf dem Jagdportal und bei Facebook ohne unsere Genehmigung zieht ab sofort die lebenslange Sperrung in allen Gruppen nach sich.
Durch die hohe Kompetenz, die sich das Deutsche Jagdportal beim Anbieten von Jagdmöglichkeiten im Internet erworben hat und weil wir unsere Seriösität bewahren möchten, haben wir uns zu diesem radikalen Schritt entschlossen, aber es blieb uns keine ander Wahl. Wir bitten um Euer Verständnis.
Waidmannsheil
Eure Administration vom Deutschen Jagdportal

Der Legalwaffenbesitzer, der schläft, ist unzuverlässig!
Dies ist zusammenfassend das Ergebnis des OVG Urteils von Münster zum Thema Aufbewahrung von Waffenschrankschlüssel durch Legalwaffenbesitzer.
Seit dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ist es bemerkenswert ruhig um das Waffengesetz. Doch der Schein trügt, die Schikanen gegen Legalwaffenbesitzer werden weitergehen.
Mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit im Vollzug des Waffengesetzes ist der Gängelung des Bürgers durch Behördenmitarbeiter Tor und Tür geöffnet
Aufgabe der Parlamente beim Verabschieden von Gesetzen (Legislative) in einem funktionierenden Rechtsstaat ist es, Gesetze vor ihrer Verabschiedung möglichst klar und eindeutig auszuformulieren. Der Bürger soll verstehen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezwecken will. Vor allem aber sollen Gerichte möglichst eindeutige und gleichlautende Urteile fällen können.
Verlässt der Gesetzgeber aber diesen Grundsatz der Klarheit und baut in den Gesetzestext beliebig interpretierbare Begriffe ein oder schlimmer noch, gibt rechtsunbestimmten Begriffen die Bedeutung von Rechtsverbindlichkeit, verlässt der Gesetzgeber, wenn er diesen Fehler nicht korrigiert, zweifelsfrei die Rechtsstaatlichkeit. Dies ist beim Begriff der Unzuverlässigkeit im Waffenrecht eindeutig der Fall.
Unzuverlässigkeit -ein Begriff aus der Psychologie
Der Begriff Unzuverlässigkeit gehört in den Bereich der Psychologie und Psychoanalyse und darf bestenfalls in einem psychologischen Gutachten bei Gericht verwendet werden.
Weder ein Verwaltungangestellter einer Waffenbehörde noch der Richter eines Verwaltungsgerichts besitzt die Profession, über die Zuverlässigkeit/Unzuverlässigkeit eines Bürgers zu entscheiden. Verwaltungsangestellte oder Juristen, der beim Vollzug des Waffengesetzes mit der Begriff der Unzuverlässigkeit Entscheidungen fällen, maßen sich hier psychologische Fähigkeiten an, die sie schlichtweg nicht besitzen!
Warum arbeitet der Gesetzgeber beim Vollzug des Waffengesetzes mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit?
Nun erfährt der erfahrene Jurist bei obiger Ausführung zum Begriff der Rechtsunbestimmtheit in Gesetzestexten nicht wirklich etwas Neues.
Jeder Rechtshistoriker weiß aber, dass es insbesondere Staaten mit einer eher wagen Vorstellung eines funktionierenden Rechtsstaats sind, die gerne schwammige Begriffe in die Gesetze einbauen, um eine maximale Verunsicherung bei Bürgern, Rechtsbeiständen und Richtern zu erzeugen. Diese Unsicherheit erzeugt dann eine fortwährende , vor allem aber gewollte Angst beim Bürger, weil das Fehlverhalten, das man ja vermeiden will, nicht konkret im Vorfeld erkennbar und vorhersehbar ist. Diese fortwährende Angst vor Fehlern aber macht den Bürger zum verunsicheren, aber gewollten Untertan, genau so wie ihn der Obrigkeitsstaat will. Dem in ständiger Angst gehaltene Legalwaffenbesitzer, der nie weiß, ob er etwas falsch gemacht hat, soll der Besitz von Waffen verleidet werden und somit den Privatwaffenbesitz langfristig beenden.
Das Urteil vom OVG Münster ist nur ein Meilenstein auf dem Weg zur Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer
Wer glaubt, dass mit dem Kauf eines Waffenschrankes mit Zahlenschloss alle Unsicherheiten bei der Aufbewahrung von Waffen seit dem OVG Urteil ausgeräumt wurden, der irrt gewaltig. Die nächsten Gängelungen der Legalwaffenbesitzer sind nur eine Frage der Zeit, denn auch der PIN Code eines Waffenschrankes muss irgendwo aufbewahrt werden und wenn dabei Unbefugte in den Besitz des Kodes kommen und die Waffenbehörde erfährt davon, steht der nächste mehrjährige Prozess vor den Verwaltungsgerichten mit vielen Tausend Euro Kosten bevor.
Doch die Behörden haben noch viele andere Folterinstrumente für den Bürger mit Waffen auf ihrer Liste, von denen der Legalwaffenbesitzer noch gar nichts weiß. Wie entscheidet eigentlich eine Waffenbehörde, wenn sie Kenntnis davon bekommt, dass der Legalwaffenbesitzer das seit einigen Tagen völlig legale Cannabis konsumiert?
Die Frage, ob legaler Cannabisbesitz und Waffenbesitz aus Sicht der Waffenbehörden vereinbar ist oder nicht, wird irgendwann vor einem obersten Verwaltungsgericht geklärt werden müssen. Solange aber kein eindeutiges Urteil vorliegt, wird diese Entscheidung jede einzelne Waffenbehörde völlig willkürlich selbst entscheiden und die Waffenbesitzkarte einziehen oder auch nicht.
Diese Liste der Folterinstrumente der bürgerlichen Gängelung durch Waffenbehörden lässt sich unendlich fortsetzen.
Zur Zeit läuft ein Prozess, in dem der Behördenmitarbeiter einer Waffenbehörde vom häufigen Alkohlkonsum eines Legalwaffenbesitzers erfuhr und vorsorglich erst einmal die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein einzog. Nur das beherzte Vorgehen durch ein Eilverfahren seines Anwalts setzte den Beschluss außer Vollzug. Die Behörde hatte keinerlei Beweis für den hohen Alkohlkonsums des Waffenbesitzers, der Entzug der Erlaubnis erfolgte ausschließlich willkürlich auf Mutmaßungen des Behördenmitarbeiters. Allerdings hat das Eilverfahren nur eine aufschiebende Wirkung. Der Prozess, in dem es um den Fortbestand einer Waffenerlaubnis eines trinkfreudigen Jägers geht, steht noch bevor.
Es gilt hier weiterhin daraufhin zu weisen, dass fast der gesamte Waffenentzug in Deutschland auf Basis der behördlichen Beurteilung der Unzuverlässigkeit erfolgt. Nur im ganz selten Fall liegt beim Legalwaffenbesitzer eine Straftat vor, bzw. wird gegen ihn strafrechtlich ermittelt. Es ist fast immer die Unzuverlässigkeit, die von der Behörde ins Feld geführt wird und zum Entzug der waffenrechtliche Erlaubnis führt. Zwar kann gegen den Beschluss der Waffenbehörde Widerspuch eingelegt werden, aufschiebende Wirkung hat er keine.
Auf jeden Fall aber steht der Entzug der Waffenerlaubnis, ein jahrelanger kostenintensiver Prozess (mehrere 1.000 Euro) vor völlig überlasteten Verwaltungsgerichten (4 - 6 Jahre) an, den die meisten Jäger gar nicht erst aufnehmen und im Vorfeld resignieren.
Das Schweigen der Verbände
Ist in Deutschland ein neues Gesetz in Planung, werden alle Verbände, deren Mitglieder mit dem neuen Gesetz zu tun haben werden, angehört.
Dies war sicherlich auch bei den letzten Waffenrechtsverschärfungen der Fall. Und natürlich saßen die Verbandsfunktionäre der Legalwaffenbesitzer mit am Tisch, als man im Gesetz diese Behördenallmacht an die Waffenbehörden übergab. Man will den Funktionären zu Gute halten, dass man damals hoffte, dass alles nicht so schlimm wird, wie es Waffenrechtsexperten prophezeiten.
Dieser erste Fehler wäre ja noch verzeihbar, dass man aber nun in den Verbandsspitzen ernsthaft glaubt, man könne auch diese skandalöse Tyrannei von Legalwaffenbesitzern durch die Waffenbehörden nach dem „Drei-Affen-Prinzip“aussitzen, zeigt mal wieder, wie weit die Verbandsfunktionäre von der Realität entfernt sind. Auch soll man den Mitgliedern nicht erzählen, man wüßte nicht, was da zur Zeit in den Waffenbehörden und bei den Legalwaffenbesitzern ablauft!
Eines alleine ist klar: Solange das Gesetz nicht geändert wird, hält die Tyrannei einzelner Mitarbeiter von Waffenbehörden gegen Legalwaffenbesitzer an!
Im ersten Schritt müssen kompetente, im Verbandswesen versierte Funktionäre eingesetzt werden, um zu retten, was noch zu retten ist. Es geht beim Vollzug des Waffengesetzes schon lange nicht mehr um die Sicherheit der Bürger , sondern alleine um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und den Fortbestands des Rechts des Bürgers auf privaten Waffenbesitz.
Ohne ein beherztes Eingreifen der Verbände der Legalwaffenbesitzer in den momentanen Vollzug des Waffenbesetzes im Bereich der Unzuverlässigkeit wird es früher oder später keinen Legalwaffenbesitz des Bürgers mehr geben. Kein Bürger ist bereit, sich einem Behördenterror auszusetzen, nur um zur Jagd gehen zu können. Die vollständige Entwaffnung der Bürger durch den Legalwaffenbesitzer selbst wäre dann die Folge. Wenn wir aber irgendwann keine Legalwaffenbesitzer mehr haben, die sich von Behörden gängeln lassen, brauchen wir aber auch keine Verbände mehr, die die Interessen der Legalwaffenbesitzer vertreten.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
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